[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte,
Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28052 –
Krisenfeste Berufsausbildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für das Jahr 2020 ergibt sich aufgrund der Auswirkungen der Pandemie ein
substanzieller Rückgang der dualen Ausbildungsaufnahmen um 11 Prozent,
was bedeutet, dass zum Stichtag 30. September 2020 die Zahl der neu
abgeschlossenen Ausbildungsverträge erstmals unter die 500 000-Marke fiel
(467 500) (vgl.
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ab11beitragausbildungsm
arkt-2020.pdf;
https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitsmarktbericht-dezem
ber-2020_ba146814.pdf).
Für das Jahr 2020 (Stand: Dezember 2020) ist bezüglich der
Passungsprobleme (vgl. Betriebliche Ausbildung in Deutschland – Unbesetzte
Ausbildungsplätze und vorzeitig gelöste Verträge erschweren Fachkräftesicherung, iab.de)
am Ausbildungsmarkt zu konstatieren, dass „wie in den Vorjahren die Zahl der
gemeldeten Ausbildungsstellen die der gemeldeten Bewerber/-innen überstieg.
Neben den bereits aus den Vorjahren bekannten regionalen, berufsfachlichen
und qualifikatorischen Ungleichgewichten hat die Corona-Pandemie seit April
2020 den Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt deutlich beeinträchtigt und
die Ausgleichsprozesse stark verlangsamt. So waren Ende September 2020
deutlich mehr Bewerber/-innen unversorgt sowie Ausbildungsstellen unbesetzt
als im letztjährigen September“ (vgl.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbe
itsmarktbericht-dezember-2020_ba146814.pdf). Die Krise verstärkt somit das
auch zuvor weiterhin hohe Niveau der unbesetzten Stellen. 20 Prozent der
Betriebe haben aufgegeben, überhaupt Ausbildungsplätze zu stellen. Für 2021
werden noch weniger Ausbildungsplätze prognostiziert.
Die Hälfte der vorgesehenen Prüfungen werden seit 2020/2021 durch die
Pandemie verschoben, mehr als ein Drittel der Ausbildungsinhalte konnten durch
Homeoffice und Distanzunterricht nicht vermittelt werden. Eine
Berufsorientierung ist in der Pandemie auch nicht mehr gewährleistet, was zu weniger
Ausbildungsbewerberinnen und Ausbildungsbewerbern führt. Die
Bundesagentur für Arbeit zeigt dennoch rund 28 000 unversorgte Bewerberinnen und
Bewerber für Ausbildungsplätze allein im Januar 2021 an (vgl. Jeder zehnte
ausbildungsberechtigte Betrieb könnte im kommenden Ausbildungsjahr
krisenbedingt weniger Lehrstellen besetzen – IAB-Forum, iab-forum.de).
Praktika sind vielfach ausgefallen, Auslandesaufenthalte konnten nicht angetreten
werden, Qualifikationsziele nicht von allen in gleicher Form erreicht werden
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28242
19. Wahlperiode 26.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
23. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(vgl. Ergebnisse der Studie JuCo und KiCo: Befragungen von jungen
Menschen und Eltern während der Corona Pandemie).
Das Programm „Ausbildungsplätze sichern“, welches u. a.
Ausbildungsprämien für Betriebe vorsieht, die weiter und stärker ausbilden, läuft eher
schleppend an und zeigt noch nicht die erforderliche Wirkung (vgl. Die Mehrheit der
förderberechtigten Betriebe wird das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze
sichern“ nutzen – IAB-Forum, iab-forum.de). Ein neuer Schutzschirm für
Ausbildung wurde nun aufgespannt, um die Betriebe mit höheren Prämien zur
Einrichtung von Ausbildungsplätzen zu bewegen.
Die derzeitige Ausbildungssituation birgt viele Unsicherheiten für
Bewerberinnen und Bewerber, Auszubildende, zu Prüfende und Absolventinnen und
Absolventen. Insofern ist die zentrale Fragestellung, welchen Kenntnisstand
die Bundesregierung über die derzeitige Lage hat und welche Maßnahmen
ergriffen wurden, um die jungen Menschen und die Betriebe zu unterstützen.
1. Wie viele Auszubildende verloren wegen der Pandemie ihren
Ausbildungsplatz, und wie viele Ausbildungsverträge konnten anderweitig
fortgesetzt werden (bitte aktuelle Übersicht nach Auszubildenden und
Betrieben, Branchen sowie öffentlicher Unterstützung seit Beginn der
Pandemie 2020 bis heute auflisten)?
Die Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder,
die auch Angaben zu vorzeitigen Vertragslösungen enthält, weist aktuell Daten
bis zum Berichtsjahr 2019 aus. Zudem erfasst die Statistik nicht die Gründe für
Vertragslösungen, so dass auch bei späterer Verfügbarkeit der Daten nicht exakt
ermittelt werden kann, wie viele Verträge in Folge der Corona-Pandemie gelöst
wurden. Sie ist unter folgendem Link abzurufen:
http://bpaq.de/bmas-a44.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren
im September 2020 (aktuellere Daten liegen nicht vor, zudem beginnen
Ausbildungen häufig in diesem Monat) rund 1,63 Millionen
sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auszubildende gemeldet. Das sind rund 18 000 weniger
als im Vorjahresmonatsvergleich, nachdem es in den Jahren davor noch
Zuwächse gab. Da sowohl im Verarbeitenden Gewerbe als auch im Einzelhandel
und der Gastronomie nennenswerte Rückgänge zu verzeichnen sind, kann
davon ausgegangen werden, dass die Pandemie und die ergriffenen
Eindämmungsmaßnahmen eine Rolle dabei spielen. Aus den Daten ist nicht erkennbar,
inwieweit der Rückgang auf aufgelöste oder weniger neu abgeschlossene
Ausbildungsverträge zurückzuführen ist.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 1 im Anhang zu entnehmen.
2. Wie hat sich die Pandemie auf den Zeitpunkt des
Berufsausbildungsabschlusses ausgewirkt, und wie viele Ausbildungsverträge wurden
deshalb wegen Prüfungsverschiebungen verlängert (bitte aktuelle Übersicht
nach Zahlen und Branchen im Vergleich zu Vorjahren seit Beginn der
Pandemie 2020 bis heute auflisten)?
Prüfungsteilnahmen (auch Monat und Jahr der Teilnahme) werden ebenfalls
mit der Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der
Länder erhoben. Hierzu sind bislang nur Daten bis zum Berichtsjahr 2019
verfügbar. Die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der
Länder erhebt jedoch nicht das Merkmal „Verlängerung“ des
Ausbildungsvertrages.
3. Wie sehen die Absolventenzahlen aus, und wie hat sich die Übernahme
in Beschäftigung nach der Berufsausbildung aktuell verändert (bitte
aktuelle Übersicht nach Zahlen und Branchen im Vergleich zu Vorjahren
seit Beginn der Pandemie 2020 bis heute auflisten)?
Die Berufsbildungsstatistik enthält derzeit nur Daten bis zum Berichtsjahr
2019. Informationen zu den Zahlen der Absolventinnen und Absolventen sowie
zur Übernahme von Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen
stellt das Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur
Verfügung. Hierbei handelt es sich um Stichprobenerhebung, deren Ergebnisse
auf den Angaben von rund 16 000 repräsentativ ausgewählten Betrieben aller
Branchen und Größenklassen beruht. Die Ergebnisse werden auf die
Gesamtheit der Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten hochgerechnet.
Tabelle 2 im Anhang enthält Angaben zur absoluten Zahl der
Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen für die Jahre 2009 bis 2020,
Tabelle 3 im Anhang Angaben zur Übernahmequote, d. h. zum Anteil der
übernommenen Auszubildenden an allen Auszubildenden mit erfolgreichem
Ausbildungsabschluss. Dabei werden nur Übernahmen durch den
Ausbildungsbetrieb selbst berücksichtigt, nicht aber Übergänge von der Ausbildung in
Beschäftigung in anderen Betrieben. Die angegebene Jahreszahl bezieht sich
jeweils auf das in diesem Jahr abgeschlossene Ausbildungsjahr, das in der Regel
am 1. August oder 1. September des Vorjahres begann und am 31. Juli oder
31. August des angegebenen Jahres endete.
4. Wie ist der Mittelabfluss im Programm „Ausbildungsplätze sichern“
(bitte aktuelle Übersicht nach Zahlen und Branchen seit
Programmbeginn bis heute auflisten)?
Für das Haushaltsjahr 2020 betrug der Mittelabfluss im Bundesprogramm
„Ausbildungsplätze sichern“ 24,6 Mio. Euro. Im Jahr 2021 sind bisher Mittel in
Höhe von 74,1 Mio. Euro (Stand: 16. April 2021) abgeflossen. Seit August
2020 können die Förderungen nach der Ersten Förderrichtlinie des
Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beantragt werden. Die monatliche
Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit ist unter folgendem Link abrufbar: http://
bpaq.de/bmas-a39. Diese Übersichten differenzieren nach Branchen und
Regionen. Seit November 2020 kann die Förderung der Auftrags- und
Verbundausbildung nach der Zweiten Förderrichtlinie des Bundesprogramms beantragt
werden. Seit Beginn der Antragsphase hat die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 16 Vorhaben mit 60 Förderfällen und einer
Gesamtsumme in Höhe von 240 000 Euro bewilligt. Eine Auswertung nach Branchen
liegt nicht vor.
Statistische Daten und Informationen zum Bundesprogramm
„Ausbildungsplätze sichern“ sind der Publikation „Arbeitsmarkt kompakt: Bundesprogramm
Ausbildungsplätze sichern“ (
http://bpaq.de/bmas-a45) und dem Tabellenheft
unter
http://bpaq.de/bmas-a39 zu entnehmen. Die Höhe der Ausbildungsprämie
beträgt 2 000 Euro und die Höhe der Ausbildungsprämie plus 3 000 Euro. Als
Übernahmeprämie werden 3 000 Euro gezahlt.
Die Bewirtschaftungsübersicht der Bundesagentur für Arbeit mit Stand vom
16. April 2021 ist der Tabelle 4 im Anhang zu entnehmen. Eine nach Branchen
aufgegliederte Übersicht ist nicht verfügbar.
5. Welche Gründe hat der hohe Anteil an Antragsablehnungen im
Programm „Ausbildungsplätze sichern“ (bitte aktuelle Übersicht nach
Zahlen und Branchen seit Programmbeginn bis heute auflisten)?
Die monatliche Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit zu den
Förderungen im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms enthält auch
eine Übersicht der abgelehnten Anträge. Sie kann unter folgendem Link
abgerufen werden:
http://bpaq.de/bmas-a39. Bei dem Bundesprogramm handelt es
sich um neue Förderungen, deren Kriterien und Antragsverfahren den
antragstellenden Betrieben noch nicht geläufig sind. Formale Fehler oder nicht
erfüllte Förderkriterien können in diesem Zusammenhang zu Antragsablehnungen
führen. Im Rahmen der Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung nach
der Zweiten Förderrichtlinie des Bundesprogramms wurden seit Beginn der
Antragsphase im November 2020 keine Anträge abgelehnt.
Da der Anteil der Ablehnungen insbesondere beim Zuschuss zur
Ausbildungsvergütung hoch ist, hat die Bundesagentur für Arbeit hierzu die Dienststellen
nach den Gründen der Ablehnungen befragt. Diese gaben an, dass viele
Betriebe den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bereits vor Förderbeginn beantragt
hatten und diese Ablehnungen erst im August erfasst werden konnten oder dass
die Betriebe, die trotz Kurzarbeit die Ausbildungen im Betrieb fortsetzen
wollten, diese bei der Agentur für Arbeit spätestens in dem Monat anzeigen
mussten, für den der Zuschuss beantragt werden sollte. Geschah dies nicht, mussten
gestellte Anträge abgelehnt werden. Dies betraf alle Anträge, die rückwirkend
für mehrere Monate gestellt wurden. Dieses Verfahren fällt durch die Zweite
Änderung der Ersten Förderrichtlinie weg. Aus diesem Grund abgelehnte
Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit können erneut beantragt werden.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Antragsverfahren und Mittelabfluss im Programm „Ausbildungsplätze sichern“
bürokratisch zu vereinfachen und zu optimieren (bitte aktuelle Übersicht
mit Differenzierung nach Antrag, Bewilligung, Auszahlung auflisten)?
Laut Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zum
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ aus dem Jahr 2020 hat eine
deutliche Mehrheit der Betriebe (57 Prozent), die einen Antrag auf Förderung
im Rahmen des Programms gestellt haben, den Antragsaufwand als gering oder
sehr gering bewertet. Bei der am 17. März 2021 von der Bundesregierung
beschlossenen Weiterentwicklung des Bundesprogramms wurden zum Teil die
Förderkriterien unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU und des
Bundeshaushaltsrechtes vereinfacht und ausgeweitet, was ebenfalls zu einer noch
weiteren Vereinfachung des Antragsverfahrens und zur Optimierung des
Mittelabflusses führt.
Im Rahmen der Umsetzung der Zweiten Förderrichtlinie des
Bundesprogramms nutzt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
durchgängig das elektronische Antragssystem „easy-online“ für das gesamte
Antragsverfahren sowie das elektronische Datenbanksystem „profi“ für die
Bewilligung und Überweisung. Beide Systeme wurden für die Fördermaßnahme
„Auftrags- und Verbundausbildung“ optimiert. In Zusammenwirken mit dem
elektronischen Workflow-System der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See benötigen die eingesetzten Computerprogramme sieben
Arbeitstage vom Eingang der kompletten Antragsunterlagen bis zum
Geldeingang auf dem Konto der oder des Antragstellenden.
7. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Beratung im
Programm „Ausbildungsplätze sichern“ wurden unternommen, um es mehr
Betrieben bekannt zu machen (bitte aktuelle Übersicht der
branchenspezifischen Maßnahmen und zahlenmäßige Erfolge seit Programmbeginn
bis heute auflisten)?
Nach Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zum
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ kannten viele Unternehmen im
Jahr 2020 das Programm und die Förderkriterien noch nicht genau. Daher
arbeiten das Bundesministerium für Bildung und Forschung und
Bundesministerium für Arbeit und Soziales eng mit den Partnern der Allianz für Aus- und
Weiterbildung zusammen, um das Programm bei Ausbildungsbetrieben noch
bekannter zu machen. Beim Spitzentreffen der Allianz am 17. März 2021
wurde das Vorhaben der gemeinsamen Bewerbung des Programms noch einmal
bekräftigt. Ausbildungsbetriebe werden gezielt informiert und das
Bundesprogramm von allen Partnern breit beworben. Die Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales informiert regelmäßig im Internet, durch Pressearbeit
sowie zeitnahe Beantwortung von Bürgeranfragen. Die Bundesagentur für Arbeit
und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die für die
Umsetzung der Förderungen nach der Ersten und Zweiten Förderrichtlinie
zuständig sind, informieren über die Inhalte, Fördermöglichkeiten und Änderungen
auf ihrer Internetseite. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist
präsent auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter den Corona-Hilfen
für Unternehmen aufgeführt. Der Arbeitgeber-Service informiert und berät
aktiv die Ausbildungsbetriebe zum Bundesprogramm und steht als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Auswertungen zu branchenspezifischen Maßnahmen oder Zahlen zu
erfolgreichen Beratungen im Programm liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Wie wird der Ausbildungsplatzverlust durch Verbundausbildung und
außerbetriebliche Ausbildung kompensiert (bitte aktuelle Übersicht nach
Zahlen und Branchen und öffentlichen Ausgaben im Vergleich zu
Vorjahren seit Beginn der Pandemie 2020 bis heute auflisten)?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Bundesprogramms
„Ausbildungsplätze sichern“ die Auftrags- oder Verbundausbildung, um Ausbildungsplätze
zu erhalten. Die Auftrags- oder Verbundausbildung soll es ermöglichen, eine
Ausbildung zeitweilig durch Dritte weiterzuführen, wenn der
Ausbildungsbetrieb hierzu vorübergehend pandemiebedingt nicht selbst in der Lage ist. Nach
Ende der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung muss die Ausbildung
im Stammausbildungsbetrieb regulär fortgesetzt werden. Damit tritt kein
Ausbildungsplatzverlust ein. Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zur
Verbundausbildung in Deutschland vor.
Bei der außerbetrieblichen Ausbildung nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III), die auch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Anwendung findet, handelt es sich um ein nachrangiges arbeitsmarktpolitisches
Integrationsinstrument für junge Menschen, die lernbeeinträchtigt oder sozial
benachteiligt sind oder deren betriebliches oder außerbetriebliches
Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde. Voraussetzung ist, dass ihre
Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden
Leistungen nach dem SGB III aussichtslos ist. Zudem muss zu erwarten sein, dass die
jungen Menschen die Berufsausbildung in der außerbetrieblichen Einrichtung
erfolgreich abschließen können.
Die Bundesregierung sieht sich derzeit nicht veranlasst, dieses Instrument
auszuweiten. Die Unternehmen sollen nicht aus ihrer Verantwortung für die
Fachkräftesicherung entlassen werden. Das Ziel der Bundesregierung ist vielmehr,
die betriebliche Ausbildung zu stärken und mit dem Bundesprogramm
„Ausbildungsplätze sichern“ Anreize zu schaffen, um die Zahl der betrieblichen
Ausbildungsplätze zu erhalten bzw. zu erhöhen.
Im Jahr 2020 gab es 10 250 Eintritte und 15 300 Auszubildende im Bestand in
außerbetrieblichen Einrichtungen. Eine aktuelle Übersicht nach Zahlen und
Branchen im Vergleich zu Vorjahren sind den Tabellen 5 bis 7 im Anhang zu
entnehmen.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt, um die
Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt zu vermindern (bitte aktuelle
Übersicht nach Branchen, Regionen und öffentlichen Ausgaben im
Vergleich zu Vorjahren seit Beginn der Pandemie 2020 bis heute auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt seit dem Jahr 2008 mit ihrem
Berufsorientierungsprogramm Jugendliche frühzeitig bei der Entwicklung ihrer
Berufswahlkompetenz mit den Elementen Potenzialanalyse und Werkstatttage. Im Rahmen
der Initiative Bildungsketten nutzen zudem alle 16 Länder die Mittel für
länderspezifische Maßnahmen der beruflichen Orientierung, insbesondere auch für
neue innovative Projekte
Die Corona-Pandemie darf nicht zu einer Ausbildungskrise werden. Junge
Menschen brauchen Orientierung, Perspektiven und Verlässlichkeit, gerade
auch beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf. Die
Bundesregierung hat bereits zu Beginn der Pandemie die Förderung der
Berufsorientierungsmaßnahmen flexibilisiert und Informationen über digitale Angebote zur
Verfügung gestellt (siehe:
https://www.berufsorientierungsprogramm.de/de/ber
ufsorientierung-digital-gestalten-2542.html). Die Bundesagentur für Arbeit
unterstützt junge Menschen am Übergang Schule – Beruf daher auch durch ihr
vielfältiges Online-Angebot bestehend aus verschiedenen Webseiten im
Online-Portal arbeitsagentur.de, Apps und Social Media. Die Online-Medien
der Bundesagentur für Arbeit begleiten junge Menschen bei allen Schritten der
beruflichen Orientierung (beispielsweise mit CheckU, BerufeNet oder
BerufeTV).
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2014 mit dem
Programm JOBSTARTER plus die duale Berufsausbildung. Die geförderten JOB-
STARTER plus-Projekte richten sich vor allem an kleine und mittlere
Unternehmen und beraten sie zu allen Fragen der Ausbildung. Sie gewinnen
zusätzliche Ausbildungsstellen und begleiten kleine und mittlere Unternehmen bei der
Suche nach geeigneten Auszubildenden. Dabei erschließen sie auch neue
Zielgruppen wie Studienabbrechende oder Zugewanderte als potenzielle
Auszubildende. Aktuelle Schwerpunkte des Programms sind die Digitalisierung der
beruflichen Ausbildung und die Gewinnung weiterer Klein- und Kleinstbetriebe
für die berufliche Ausbildung. Zudem werden kleine und mittlere Unternehmen
über Projekte des Programms JOBSTARTER plus gefördert, die digitale
Angebote wie Online-Speed Datings zum sog. Matching oder Online-Seminare
entwickelt haben. Eine Übersicht zu den verschiedenen Aktivitäten der Projekte ist
unter
www.jobstarter.de/de/jobstarter-plus-unterstuetzt-betriebe-in-der-corona-
zeit.html zu finden. Im Jahr 2020 wurden 171 Vorhaben mit einem
Finanzvolumen von rund 16,4 Mio. Euro gefördert; im Jahr 2019 waren es 190 Vorhaben
mit einem Finanzvolumen von rund 19,6 Mio. Euro. Das
Gesamtfördervolumen des Programms beträgt 100 Mio. Euro. Ab dem Jahr 2021 werden
ergänzende Transfer-Projekte mit ca. 4 Mio. Euro gefördert, um erfolgreiche
Konzepte und Instrumente, die sich bei der Unterstützung von kleinen und
Kleinstunternehmen bewährt haben, überregional oder branchenübergreifend zu
verbreiten.
Durch die vielfältigen und umfangreichen Maßnahmen der Bundesagentur für
Arbeit (Berufsberatung, Berufsorientierung, Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen, Ausbildungsstellenvermittlung, Einstiegsqualifizierung,
Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung etc.) werden junge Menschen
unterstützt und gefördert, sich entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen auf
Ausbildungen vorzubereiten und einen Ausbildungsplatz zu finden. Damit
werden Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt vermindert und die Berufswahl
erleichtert. Die Ausgaben für die entsprechenden Instrumente können der
folgenden Tabelle entnommen werden. In den Ausgaben sind – soweit
vorhanden – auch immer die Ausgaben für Rehabilitationsmaßnahmen enthalten.
Ausgaben im Jahr 2020
in Millionen Euro
Assistierte Ausbildung (§ 74 SGB III) 51,76 (SGB II und SGB III)
Ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 SGB III) 107,38 (SGB II und SGB III)
Außerbetriebliche Berufsausbildungen
(§ 76 SGB III) 221,67 (SGB II und SGB III)
Berufsausbildungsbeihilfe (§ 56 SGB III) 291,2 (SGB III)
Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III) 144,7 (SGB III)
Berufsorientierungsmaßnahmen (§ 48 SGB
III) 51,75 (SGB III)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
(§ 51 SGB III) 193,53 (SGB III)
Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) 32,45 (SGB II und SGB III)
Förderung schwer zu erreichender junger
Menschen (§ 16h SGB II) 36,04 (SGB II)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Insbesondere die Fachkräfte der Ausbildungsstellenvermittlung und
Berufsberatung und -orientierung leisten hierbei weitreichende Unterstützung bei der
Ausbildungsplatzsuche. Wichtig ist zu vermeiden, dass die Unsicherheit über
mittel- bis langfristige wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie die
Ausbildungsentscheidung junger Menschen negativ beeinflusst.
Die gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und der Bundesagentur für
Arbeit „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“ (Initiative Bildungsketten) soll durch Abstimmung der
Förderinstrumente von Bund und Ländern im Übergangsbereich dazu beitragen, die
Jugendlichen frühzeitig und handlungsorientiert an ihre künftige Berufswahl
heranzuführen. Insgesamt konnten mit 13 Ländern entsprechende Abkommen
abgeschlossen werden, die derzeit aktualisiert werden.
Auch die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ arbeitet weiter intensiv daran,
die Passungsprobleme zu vermindern. Aktuell haben alle Partner am 17. März
2021 in einer „Gemeinsamen Aktion“ vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der
beruflichen Ausbildung und zur Stabilisierung des Ausbildungsmarktes
vereinbart. Wichtige konkrete Maßnahmen der „Gemeinsamen Aktion“ sind das
weiterentwickelte Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ mit deutlich
erhöhten Förderleistungen und verbesserten Förderkonditionen und die Stärkung
der beruflichen Orientierung, z. B. mit dem Aufbau einer „Landing Page“ für
Berufsorientierungsangebote. Mit einem „Sommer der Berufsbildung“ sollen
alle Akteure im Jahr 2021 mit intensivem Engagement Jugendliche und
Betriebe verstärkt für eine duale Berufsausbildung sensibilisieren und gewinnen.
Mit dem Förderprogramm „Passgenaue Besetzung“ wirkt die Bundesregierung
den Passungsproblemen auf dem Ausbildungsmarkt ebenfalls entgegen. Das
Programm fördert Beraterinnen und Berater, die kleine und mittlere
Unternehmen bei der Besetzung ihrer offenen Ausbildungsstellen mit geeigneten
Jugendlichen unterstützen. Das jährliche Fördervolumen beträgt insgesamt
(Bund und Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds) rund 6 Mio.
Euro.
Mit dem Förderprogramm „Willkommenslotsen“ unterstützt die
Bundesregierung Unternehmen bei der Integration von Geflüchteten in den Betrieb und
fördert damit gezielt auch die Fachkräftesicherung. Das jährliche Fördervolumen
beträgt rund 5 Mio. Euro.
10. Welche Maßnahmen sind – neben dem Programm „Ausbildungsplätze
sichern“ von 2020 und 2021 – zusätzlich getroffen worden, um jedem
Ausbildungsplatzbewerber und jeder Ausbildungsplatzbewerberin einen
Ausbildungsplatz zu garantieren und die Freiheit der Berufswahl
abzusichern (bitte aktuelle Übersicht nach Branchen und öffentlichen
Ausgaben im Vergleich zu Vorjahren seit Beginn der Pandemie 2020 bis
heute auflisten)?
Zu den vielfältigen und umfangreichen Maßnahmen, die auf das Ziel hinwirken
sollen, möglichst jedem jungen Menschen einen Ausbildungsplatz anzubieten
und die Freiheit der Berufswahl zu ermöglichen, wird auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/28242
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/28242
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/28242
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/28242
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/28242
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/28242
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/28242
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/28242
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/28242
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]