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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ratschläge zum Umgang mit `Hate Speech´ auf dem offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/27551)

Nachfrage zu BT-Drs 19/27551<br /> (insgesamt 2 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

23.04.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2834109.04.2021

Ratschläge zum Umgang mit „Hate Speech“ auf dem offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27551)

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27551 gibt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller zu den Fragen 5 und 6 lediglich eine allgemeine und sehr pauschal gehaltene Antwort bezüglich Aufrufen zu Gewalt, ohne auf die in dem Einleitungstext aufgeführten und verlinkten Twitter-Beiträge von Malcolm Ohanwe näher einzugehen. Mit dieser Kleinen Anfrage soll der Bundesregierung daher zur Vermeidung einer verfassungsgerichtlichen Klärung die Gelegenheit gegeben werden, eine Bewertung auf die konkret bezeichneten Twitter-Beiträge von Malcolm Ohanwe abzugeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Bewertet die Bundesregierung den in der Vorbemerkung der Fragesteller auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27551 genannten Twitter-Beitrag von Malcolm Ohanwe, in welchem er einem anderen Twitter-Nutzer entgegnet, er empfinde Lynchmorde an weißen Frauen und Kindern als sehr sehenswert (https://twitter.com/MalcolmOhanwe/status/1212531494700408832), als „Hate Speech“ (die Antwort bitte begründen)?

Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung den besagten Twitter-Beitrag von Malcolm Ohanwe, und spricht die von Malcolm Ohanwe getätigte Aussage nach Ansicht der Bundesregierung nicht gegen die Eignung von Malcolm Ohanwe, um in Video-Erklärclips, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz produziert werden, Ratschläge zum Umgang mit „Hate Speech“ zu erteilen (die Antwort bitte begründen)?

2

Bewertet die Bundesregierung den in der Vorbemerkung der Fragesteller auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27551 genannten Twitter-Beitrag von Malcolm Ohanwe, in welchem er den Twitter-Beitrag eines anderen Nutzers, welcher Bilder von dem Diktator Idi Amin sowie von hellhäutigen Personen in entwürdigenden Posen enthielt, sowie den dazugehörenden Kommentar von Malcolm Ohanwe: „Mein feuchter Traum“ (https://twitter.com/gamergateblogde/status/1338115219734863873), als „Hate Speech“ (die Antwort bitte begründen)?

Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung den besagten Twitter-Beitrag von Malcolm Ohanwe, und spricht die von Malcolm Ohanwe getätigte Aussage nach Ansicht der Bundesregierung nicht gegen die Eignung von Malcolm Ohanwe, um in Video-Erklärclips, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz produziert werden, Ratschläge zum Umgang mit „Hate Speech“ zu erteilen (die Antwort bitte begründen)?

Berlin, den 6. April 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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