[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf
Lambsdorff, Olaf in der Beek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/28707 –
Folgen der Reformstrategie „BMZ 2030“ in der Dominikanischen Republik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem neuen Reformkonzept „BMZ 2030“ kündigt das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Rückzug
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit unter anderem aus der
Dominikanischen Republik an (
http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/202
0/april/200429_pm_09_Entwicklungsministe- rium-legt-mit-BMZ-2030-Refor
mkonzept-vor/index.html). Begründung: „geringe Signifikanz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20436).
Die Insel Hispaniola könnte kaum zweigeteilter sein: Auf der einen Seite die
Dominikanische Republik, die sich zu der größten und dynamischsten
Volkswirtschaft Zentralamerikas und der Karibik entwickelt hat (
https://dominikanis
cherepublik.ahk.de/dominikanische-republik-informationen) und sich bis 2030
zum Hocheinkommensland entwickeln will (
https://www.worldbank.org/en/co
untry/dominicanrepublic/overview). Auf der anderen Seite das krisengeplagte
Haiti, das zu den am wenigsten entwickeltesten Ländern der Welt gehört und
das ärmste Land der westlichen Hemisphäre ist (
https://www.faz.net/aktuell/p
olitik/ausland/dominikanische-republik-ein-urlaubsparadies-zaeunt-sich-ein-1
7224114.html). Die Zweiteilung der Insel könnte nach jüngsten Berichten
sogar noch sichtbarer werden. Die Fragesteller nehmen mit Sorge zur Kenntnis,
dass Luis Abinader, der neugewählte Präsident der Dominikanische Republik,
entlang der 380 Kilometer langen Grenze zu Haiti eine Mauer ziehen und die
Überwachung massiv ausbauen will (
https://www.sn.at/politik/weltpolitik/ein
e-insel-aber-zwei-welten-100840594). Damit will er gegen die illegale
Einwanderung, Drogenschmuggel und Autodiebstahl aus Haiti vorgehen (https://
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/dominikanische-republik-ein-urlaubspara
dies-zaeunt-sich-ein-17224114.html).
Die Dominikanische Republik beziffert die Zahl der geflohenen Haitianer im
Land auf mehr als eine halbe Million – bei einer Bevölkerung von 10
Millionen Menschen. Die meisten Einwanderer und auch ihre Nachfahren haben
keinen geregelten Aufenthaltsstatus. Um den Schutz der Grenze zu verstärken,
hat die Dominikanische Republik 7 000 Soldaten an der Grenze stationiert;
auch Armeeflugzeuge kommen zum Einsatz. Allein seit Jahresbeginn wurden
mehr als 38 000 Haitianer daran gehindert, die Grenze zu passieren. Hundert-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30143
19. Wahlperiode 26.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 25. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tausenden Einwanderern aus Haiti und ihren Nachkommen droht die
Staatenlosigkeit (
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/dominikanische-republi
k-ein-urlaubsparadies-zaeunt-sich-ein-17224114.html).
Auch beim Klima- und Umweltschutz steht die Dominikanische Republik vor
enormen Herausforderungen. Der Karibikstaat gehört weltweit zu den
Ländern, die von den Risiken und Auswirkungen des Klimawandels am stärksten
betroffen sind (
https://www.giz.de/de/weltweit/78494.html). Zwar wurden 29
Nationalparks ausgewiesen, darunter der Jaragua National Park, ein
UNESCO-Biosphären-Reservat, sodass nahezu ein Viertel des Landes unter
Naturschutz steht (
https://www.godominicanrepublic.com/de/news-posts/aktu
elle/dominikanische-republik-staerkt-mit-neuen-foerderprogrammen-und-proj
ekten-das-nachhaltige-tourismusangebot-und-den-umweltschutz-im-land/).
Wasserverschmutzung, Überfischung und der Klimawandel haben jedoch dazu
geführt, dass schätzungsweise 90 Prozent der Korallenriffe in der
Dominikanischen Republik abgestorben sind (
https://www.dw.com/de/dominikanische-re
publik-mit-korallenzucht-gegen-den-ökologischen-kollaps/a-52724423).
Deutschland unterstützt die Dominikanische Republik durch Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit und über Wirtschaftskooperationen bei dem
Schutz der Biodiversität und Artenvielfalt (
https://www.giz.de/de/weltweit/87
491.html); bei der Stärkung von Frühwarnsystemen vor Naturkatastrophen
(
https://www.giz.de/de/weltweit/79340.html) und bei der umweltverträglichen
Nutzung natürlicher Ressourcen und der Förderung von erneuerbaren
Energien (
https://www.giz.de/de/weltweit/78494.html, https://www.giz.de/de/weltwe
it/72073.html). Auch im Rahmen der deutschen Mitgliedschaft im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen haben Deutschland und die Dominikanische
Republik beim Thema „Klima und Sicherheit“ Einigkeit demonstriert (
https://w
ww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/dominikanischerepublik-no
de/maas-lateinamerika-karibik-dominikanische-republik/2190970).
Die bilateralen Beziehungen zwischen der Dominikanischen Republik und
Deutschland werden dem Auswärtigen Amt zufolge als „vielfältig und eng“
(
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/dominikanischere
publik-node/bilateral/206152) beschrieben. Die Durchführung von Projekten
leidet jedoch unter der COVID-19-Krise. Der Tourismus ist dabei das
wichtigste Bindeglied der Zusammenarbeit. Die Corona-Pandemie und der damit
verbundene Ausfall der Touristen stellt für die Dominikanische Republik eine
besondere Härte dar (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laend
er/dominikanischerepublik-node/bilateral/206152). Dem Karibikstaat gehen
Einnahmen aus dem Tourismussektor von über 6 Mrd. Euro verloren (https://
www.rnz.de/politik/hintergrund_artikel,-harte-sperrstunde-
einschraenkungenunter-palmen-_arid,625366.html). Mit den meisten registrierten COVID-19-
Fällen ist die Dominikanische Republik der am schwersten betroffene Staat in
der Karibik (
https://www.dw.com/de/opposition-in-dominikanischer-republik-
vorn/a-54064488).
Zwischen den Jahren 2010 und 2019 beliefen sich die ODA-anrechenbaren
(Official Development Assistance, ODA) Ausgaben der Bundesrepublik
Deutschland für Projekte und Maßnahmen in der Dominikanischen Republik
auf über 48 Mio. US-Dollar. Das BMZ finanzierte im Zeitraum von 2014 bis
2019 73 Projekte. Mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium, für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat sowie dem Bundesministerium der Verteidigung
beteiligten sich vier weitere Ressorts mit verschiedenen
Entwicklungsvorhaben an 75 Projekten (
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1#).
Neben Spanien, Kanada und den USA zählt Deutschland zu den großen
bilateralen Gebern (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/domi
nikanischerepublik-node/bilateral/206152).
Zudem sind Deutschland und die Dominikanische Republik insbesondere
auch auf wirtschaftlicher Ebene eng miteinander verbunden. Etwa 60 deutsche
Unternehmen sind in der Dominikanischen Republik aktiv. Zudem betreibt das
deutsche Unternehmen F&S Solar im Norden des Landes mit Unterstützung
der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft den größten
Solarpark der Karibik (
https://www.kfw.de/stories/umwelt/erneuerbare-energien/sol
arkraftwerk-in-der-karibik/). Außerdem förderte die KfW den Bau eines neuen
Umspannwerks in dem karibischen Inselstaat mit 18 Mio. Euro und trägt
damit wesentlich zur besseren Stromversorgung im Land bei (
https://www.kfw-e
ntwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Ne
ws/News-Details_362752.html).
Aus Sicht der Fragesteller muss die enge geografische und strukturelle
Verknüpfung von Haiti und der Dominikanische Republik in der Länderauswahl
der „BMZ 2030“-Reformstrategie stärker Berücksichtigung finden. Auch in
Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit können beide Länder nicht
losgelöst voneinander betrachtet werden. Insbesondere beim Klimaschutz und der
nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen sind die beiden Karibikstaaten
eng miteinander verbunden, und die Abstimmung von
Entwicklungsmaßnahmen auf der Insel Hispaniola ist von enormer Bedeutung.
In den letzten Jahren wurden diverse Projekte vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in der Dominikanischen
Republik verlängert oder neu zugesagt, was in Anbetracht der neuen
Rückzugsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung aus Sicht der Fragesteller zum einen die Frage aufwirft, nach
welcher Gesamtstrategie die Bundesregierung ihre Außen- und
Entwicklungspolitik in Lateinamerika verfolgt. Zum anderen stellt sich hinsichtlich der
starken Fragmentierung der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sowie der
mangelnden Kooperation zwischen den Ressorts der Bundesregierung die Frage
nach der Wirksamkeit der Entwicklungsmaßnahmen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Reformprozess BMZ 2030 hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein umfassendes strukturelles
Konzept vorgelegt, um die Maßnahmen und Mittel der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) noch strategischer, wirksamer und effizienter
einzusetzen. Dies wird insbesondere durch eine Fokussierung und Neuausrichtung
der bilateralen staatlichen EZ erreicht. Auch nach dieser Neujustierung bleibt
das BMZ mit der bilateralen EZ weiterhin in zahlreichen Ländern
Lateinamerikas sowie regional aktiv. Zudem wird das Engagement nichtstaatlicher und
multilateraler Akteure in der Region weiterhin durch Mittel des BMZ
unterstützt.
Die Dominikanische Republik ist kein Partnerland der bilateralen EZ.
Gleichwohl pflegt die Bundesregierung seit Jahren vertrauensvolle, partnerschaftliche
Beziehungen zu der Dominikanischen Republik in den unterschiedlichsten
Bereichen. Dies entspricht der Philosophie der Lateinamerika- und Karibik-
Initiative des Auswärtigen Amts (AA), deren Ziel eine deutliche Intensivierung
der partnerschaftlichen Beziehungen mit den Ländern der Region ist. Mit der
Initiative sollen der politische Austausch verstärkt, die Wirtschaftsbeziehungen
belebt und die Kooperation in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft
ausgebaut werden. Das AA und das BMZ stehen im engen Austausch, um die
Neu-Fokussierung der EZ und die Ziele der Lateinamerika- und Karibik-
Initiative aufeinander abzustimmen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in ihren
Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 19/18196 und Bundestagsdrucksache 19/20436
sowie auf ihre Antwort zu Frage 5a ebenda verwiesen.
1. Welche Gesamtstrategie verfolgt die Bundesregierung in der
Dominikanischen Republik, und wie passt diese zu der Lateinamerika- und
Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts einerseits und der
Reformstrategie „BMZ 2030“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung andererseits (bitte begründen)?
Es wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in ihren Antworten auf
diese Kleine Anfrage sowie auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/18196 sowie auf
Bundestagsdrucksache 19/20436 und ebenda auf ihre Antwort zu Frage 5a verwiesen.
2. An welchen multilateralen Maßnahmen und Projekten beteiligt sich die
Bundesregierung derzeit in der Dominikanischen Republik, und ist eine
Aufstockung dieser Programme geplant (bitte nach Organisation,
Maßnahme, Laufzeit, Projektzielen und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung trägt zu multilateralen entwicklungspolitischen
Aktivitäten in der Dominikanischen Republik durch ihre Beiträge zum Kernbudget
multilateraler Organisationen und Fonds bzw. ihre Anteile am Kapital
multilateraler Banken bei.
Deutschland beteiligt sich an der europäischen EZ in der Dominikanischen
Republik vornehmlich über seinen Beitrag von rund 20,5 Prozent zum
Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Für 2014 bis 2020 wurden der
Dominikanischen Republik aus diesem Instrument rund 77 Mio. Euro zugesagt. Davon
wurden 2019 beispielsweise 25 Mio. Euro an die Dominikanische Republik
ausgezahlt. Hinzu kamen 2 Mio. Euro aus den geografischen und thematischen
Programmen des Europäischen Instruments für Entwicklungszusammenarbeit
(EZI) und weitere 3 Mio. Euro aus dem Instrument für Demokratie und
Menschenrechte und dem Instrument für Humanitäre Hilfe. Details zum EU-
Engagement in der Dominikanischen Republik, an dem Deutschland sich
beteiligt, können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://ec.europa.eu/inte
rnational-partnerships/where-we-work/dominican-republic_en.
Deutschland hält rund 1,89 Prozent Anteile am Kapital der Interamerikanischen
Entwicklungsbank (IDB). Damit ist Deutschland der zwölftgrößte
Anteilseigner der IDB und der drittgrößte europäische Anteilseigner nach Spanien und
Italien. Im Jahr 2020 hat die IDB 805 Mio. US-Dollar zugesagt und 1,085 Mrd.
US-Dollar ausgezahlt, um die Finanzierung von Entwicklungsprojekten in der
Dominikanischen Republik fortzusetzen und die unmittelbaren Auswirkungen
der COVID-19-Krise zu lindern. Weitere Details können unter folgendem Link
eingesehen werden:
https://www.iadb.org/en/countries/dominican-republic/ove
rview.
Darüber hinaus hält Deutschland bei der Weltbankgruppe rund 4,41 Prozent
Anteile am Kapital der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (IBRD) und ist damit viertgrößter Anteilseigner der IBRD. Deutschland
hält zudem 5,02 Prozent der Anteile am Kapital der International Finance
Cooperation (IFC) und ist damit drittgrößter Anteilseigner der IFC. Im Fiskaljahr
2020 hat die Weltbank 100 Mio. US-Dollar für Entwicklungsprojekte in der
Dominikanischen Republik zugesagt. Weitere Details können unter folgendem
Link eingesehen werden:
https://www.worldbank.org/en/country/dominicanrep
ublic.
Auch zum Engagement von Organisationen der Vereinten Nationen (VN) in der
Dominikanischen Republik, die u. a. auch die dominikanische Zivilgesellschaft
stärken, trägt die Bundesregierung durch Kernbeiträge bei. Weitere
Informationen zum Engagement der VN in der Dominikanischen Republik können hier
eingesehen werden:
https://unsdg.un.org/un-in-action/dominican-republic.
Mögliche Fortführungen bzw. Aufstockungen des diesbezüglichen
Engagements in den genannten Bereichen stehen unter dem Vorbehalt künftiger
Haushaltsaufstellungen, so dass hierzu gegenwärtig keine Aussage getroffen werden
kann.
3. Welche konkreten Indikatoren und qualitativen Kriterien waren für die
Bundesregierung ausschlaggebend dafür, die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit der Dominikanischen Republik einzustellen, und wer
war an dem Entscheidungs- und Bewertungsprozess beteiligt (bitte
begründen)?
a) Wie begründet und anhand welcher konkreten Kriterien und Daten
belegt die Bundesregierung „geringe Signifikanz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ in der Dominikanischen Republik
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/20436)?
b) Wie wurde das Kriterium „geringe Signifikanz“ im Vergleich zu den
anderen strategischen Kriterien wie gute Regierungsführung,
Menschenrechte, Bedürftigkeit und qualitativen Einschätzungen zu
geopolitischen Interessen, internationalen Verpflichtungen, historischen
Bindungen und zur Qualität der Zusammenarbeit in der
Dominikanischen Republik gewichtet (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20436)?
c) Was hat der Bundesregierung zufolge zu einer geringen Signifikanz
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der Dominikanischen
Republik geführt?
Die Fragen bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 bis 3c der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483
verwiesen.
4. Inwieweit wurde im Vorfeld der Entscheidung zur Beendigung der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der Dominikanischen Republik
der Dialog mit anderen Gebern sowie anderen Bundesministerien
gesucht, die in der Dominikanischen Republik Entwicklungsvorhaben
fördern, und wie sah der Abstimmungsprozess aus?
Die Fragen 4, 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Die Entscheidung zur Beendigung der bilateralen staatlichen EZ mit der
Dominikanischen Republik traf und verantwortete das BMZ im Rahmen des
Ressortprinzips auf Grundlage objektiver Kriterien. Hierzu wird auf die Antwort zu
den Fragen 3 bis 3c verwiesen. Vor der Entscheidung des BMZ über das
künftige Engagement in der Dominikanischen Republik gab es einen Austausch mit
dem Bundeskanzleramt und dem AA. Der Dialog mit anderen Gebern ist
ebenfalls Teil der Umsetzung der BMZ 2030-Reformschritte. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 6b verwiesen.
5. Ist die Bundesregierung in Dominikanischen Republik an laufenden
Maßnahmen und/oder Entwicklungsprojekten beteiligt, an denen auch
andere Geber beteiligt sind, und falls ja, an welchen?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
setzt im Auftrag des BMZ im Rahmen der technischen Zusammenarbeit (TZ)
das Vorhaben „Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme in
grenznahen Biosphärenreservaten in der Dominikanischen Republik und Haiti“ um.
Dieses Vorhaben ist Teil einer Kombifinanzierung der EU im Rahmen des 11.
EEF. Weitere laufende Maßnahmen im Sinne der Fragestellung gibt es nicht.
6. Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen der Bundesregierung
und anderen privaten und/oder staatlichen EZ-Gebern, um die „BMZ
2030“-Strategie abzustimmen und ggf. weiteren Entwicklungsbedarf in
der Dominikanischen Republik zu koordinieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
a) Wann, und wie wurden andere Geber über die „BMZ 2030“-
Reformstrategie der Bundesregierung und den damit verbundenen Rückzug
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aus der
Dominikanischen Republik informiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
b) Wann, und wie wurden die großen internationalen Organisationen
(insbesondere die UN-Organisationen und deren Unterorganisationen)
sowie evangelische und katholische Hilfswerke (wie Brot für die Welt),
die Projekte und Maßnahmen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit in der Dominikanischen Republik durchführen, über die
„BMZ 2030“-Reformstrategie der Bundesregierung und den damit
verbundenen Rückzug der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
aus der Dominikanischen Republik informiert?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483 verwiesen.
7. Wurden der Bundesregierung Rückmeldungen bzw. Kritik von
politischen- und/oder zivilgesellschaftlichen Akteuren aus der
Dominikanischen Republik zu der neuen Strategiereform „BMZ 2030“ und dem
damit verbundenen Ausstieg aus der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit zugetragen?
Falls ja, wie lautete die Rückmeldung, und wie hat die Bundesregierung
darauf reagiert?
Es gab keine Rückmeldungen an die Bundesregierung im Sinne der
Fragestellung.
8. Werden Entwicklungsvorhaben, die nicht durch das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sondern von
anderen Bundesministerien in der Dominikanischen Republik beauftragt
werden, innerhalb der Bundesregierung abgestimmt bzw. koordiniert?
Falls ja, wie läuft der Abstimmungs- bzw. Koordinierungsprozess ab?
Falls nein, weshalb nicht?
a) Welchen strukturellen Austausch gab es zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
anderen Ressorts, um geplante, laufende sowie abgeschlossene Projekte
in der Dominikanischen Republik abzustimmen, zu koordinieren und
zu evaluieren?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 8a der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483
verwiesen.
b) Welche Auswirkungen hat die „BMZ 2030“-Reformstrategie auf
laufende Projekte anderer Ressorts in der Dominikanischen Republik?
BMZ 2030 bezieht sich auf das bilaterale staatliche Engagement des BMZ. Die
Zusammenarbeit anderer Ressorts mit der Dominikanischen Republik ist davon
nicht berührt.
c) Gibt es zwischen den Projekten, die von den staatlichen
Durchführungsorganisationen (insbesondere KfW und GIZ GmbH) im Auftrag
der verschiedenen Ressorts der Bundesregierung in der
Dominikanischen Republik durchgeführt werden, Koordinierungsmechanismen?
Falls ja, wie sehen diese aus, und in welcher Form wird die
Bundesregierung mit einbezogen?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Abstimmung zwischen den staatlichen Durchführungsorganisationen und
der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland erfolgt bedarfs- und
anlassbezogen.
d) Wie wird innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sichergestellt, dass die Umsetzung der
Entwicklungszusammenarbeit koordiniert, effizient und wirksam ist,
und sieht die Bundesregierung bei den laufenden Projekten
Optimierungsbedarf?
Falls ja, welchen?
Falls nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8d der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483 verwiesen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14b verwiesen.
9. Welche Auswirkungen hat die „BMZ 2030“-Reformstrategie des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
auf Dreieckskooperationen, die im Auftrag des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auch die
Dominikanische Republik einbeziehen?
Die Teilnahme an Dreieckskooperationen steht der Dominikanischen Republik
weiterhin offen.
10. Beziehen sich Maßnahmen und Projekte der Lateinamerika- und
Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts auch auf die Dominikanische
Republik?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Folgende Maßnahmen und Projekte der Lateinamerika- und Karibik-Initiative
des AA betreffen die Dominikanische Republik:
– Das Frauennetzwerk UNIDAS wurde 2019 unter der Schirmherrschaft von
Bundesaußenminister Heiko Maas gegründet. In diesem Netzwerk kommen
Partnerinnen aus Lateinamerika, der Karibik und Deutschland zusammen,
die sich für chancengleiche Gesellschaften einsetzen. Es gibt drei
dominikanische Mitglieder im Frauennetzwerk UNIDAS; sie kommen aus der
Zivilgesellschaft.
– Pandemiedialog: Der Pandemiedialog des AA findet in enger
Zusammenarbeit mit dem Institut für Virologie der Charité in Berlin statt. Er zielt auf
eine Förderung des wissenschaftlichen Austauschs mit und zwischen den
Staaten der Region zur Eindämmung der Pandemie sowie
gesundheitspolitische Beratung ab. In diesem Zusammenhang fand im Dezember 2020 u. a.
eine BMZ-finanzierte zweiwöchige Mission der Schnell Einsetzbaren
Expertengruppe Gesundheit (SEEG) statt. Vertreterinnen und Vertreter aus der
Dominikanischen Republik nahmen im Rahmen des Pandemiedialogs am
17. und 18. Februar 2021 an einem virtuellen Charité-Symposium zur
Labordiagnostik in der Region teil.
– Rechtsstaatszusammenarbeit: Es wurden Online-Kursmodule für
Rechtsanwender zum Thema „Kampf gegen Straflosigkeit durch Stärkung der
Strafverfolgungskette“ entwickelt. Der erste Kurs wird unter Teilnahme
mehrerer Beamter der Generalstaatsanwaltschaft der Dominikanischen Republik
stattfinden.
11. Wurden Maßnahmen und Projekte der Bundesregierung in der
Dominikanischen Republik mit der Wirtschaftskommission der Vereinten
Nationen für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) abgestimmt?
Falls ja, welche?
Falls nein, weshalb nicht?
Bilaterale bzw. trilaterale Vorhaben mit der Dominikanischen Republik wurden
vorrangig mit der dominikanischen Regierung und den zuständigen
Sektorinstitutionen abgestimmt. Die Regionalvorhaben der technischen Zusammenarbeit
(TZ), in denen die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für
Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) als politischer Träger und
Umsetzungspartner fungiert, führen derzeit keine Aktivitäten in der Dominikanischen Republik
durch. Für Aktivitäten, die in der Vergangenheit im Rahmen der
Regionalvorhaben der TZ, in denen ECLAC als politischer Träger und Umsetzungspartner
fungierte, umgesetzt wurden, fand eine entsprechende Abstimmung statt.
12. Hat die Bundesregierung für die Dominikanische Republik – oder über
Durchführorganisationen in der Dominikanischen Republik –
Consultingfirmen zu entwicklungspolitischen Angelegenheiten beauftragt?
Ja, gemäß § 5 Absatz 1 des Generalvertrages der GIZ mit dem Bund.
a) Falls ja, welchen Zweck verfolgten die Beratungsaufträge, und welche
Ergebnisse konnten erzielt werden?
b) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die jeweiligen
Beratungsaufträge?
Die Fragen 12a und 12b werden gemeinsam beantwortet.
Das von der GIZ im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte, mittlerweile
abgeschlossene Vorhaben „Management und Schutz von Naturressourcen in
Wassereinzugsgebieten“ hat eine Komponente zur Durchführung an ein
Consultingunternehmen vergeben, um das nachhaltige Management strategisch
bedeutender Wassereinzugs- und Schutzgebiete zu verbessern und so zur
langfristigen Sicherung der Wasserversorgung der Dominikanischen Republik
beizutragen. Einerseits konnte die Leistungsfähigkeit der für nachhaltiges
Naturressourcenmanagement zuständigen Akteure verbessert werden. Andererseits konnten
die Umweltleistungen von Wassereinzugsgebieten durch deren nachhaltiges
Management bewahrt werden. Die Consultingmaßnahme leistete damit einen
wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens. Die
Gesamtkosten der Beauftragung des Consultingunternehmens betrugen 1,4 Mio. Euro.
13. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung
der „BMZ 2030“-Reformstrategie in der Dominikanischen Republik auf
bestehende Verknüpfungen mit der deutschen Wirtschaft?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen. Die Instrumente der deutschen
EZ zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sind von BMZ 2030 ebenfalls nicht
berührt.
14. Zu wann plant die Bundesregierung, die derzeit laufenden Projekte und
Maßnahmen in den Bereichen nachhaltige und umweltfreundliche
Nutzung natürlicher Ressourcen, Klimaschutz, Schutz der Biodiversität
sowie der Förderung erneuerbarer Energien in der Dominikanischen
Republik im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
aufgrund der im Zuge der Reformstrategie „BMZ 2030“ angekündigten
Beendigung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der
Dominikanischen Republik auslaufen zu lassen (bitte begründen)?
Die bilaterale staatliche EZ mit der Dominikanischen Republik wird
verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sukzessive
über die nächsten Jahre hinweg auslaufen. Das laufende Vorhaben der
finanziellen Zusammenarbeit (FZ) „Energieeffizienzprogramm in der
Dominikanischen Republik“ soll voraussichtlich im ersten Quartal 2022 abgeschlossen
werden. Das trilaterale Vorhaben der TZ im Umweltbereich „Erhöhung der
Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme in grenznahen Biosphärenreservaten in der
Dominikanischen Republik und Haiti“ wird voraussichtlich bis Ende 2022
abgeschlossen sein. Unter anderem aufgrund der anhaltenden COVID-19-
Pandemie ist derzeit noch nicht absehbar, inwiefern sich Verzögerungen beim
geplanten Abschluss der Vorhaben ergeben.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Projekte, deren Projektziele nicht
erreicht und deren Laufzeit nicht verlängert wurden, von anderen
Gebern fortgeführt werden?
Falls ja, von wem?
Falls nein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass die
Dominikanischen Republik die angestrebten Projektziele nachhaltig und in
absehbarer Zeit selbstständig erreichen kann?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16a der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483 verwiesen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
b) Anhand welcher Kriterien wurde seitens der Bundesregierung die
qualitative und strategische Wirksamkeit der Projekte bewertet, und
welche Handlungsempfehlungen ergeben sich hieraus?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16b der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27747 verwiesen.
c) Wurden Projekte im Vorfeld und während der Umsetzung mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren und Organisationen abgestimmt und
koordiniert?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16c der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27483 verwiesen.
d) Wie sieht der Abstimmungs- und Koordinationsmechanismus
zwischen den Projekten in der Dominikanischen Republik aus?
Die Abstimmung der auslaufenden Projekte erfolgt bedarfs- und
anlassbezogen.
15. Hat die Bundesregierung die Dominikanische Republik bei der
Erstellung und Umsetzung eines nationalen Entwicklungsplans unterstützt?
Falls ja, in welcher Form?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Dominikanische Republik hat bisher keine Maßnahmen getroffen, um
einen Nationalen Entwicklungsplan zu erstellen.
16. Welche angestrebten Ziele konnte die Bundesregierung durch ihre
entwicklungspolitischen Projekte in den Bereichen nachhaltige und
umweltfreundliche Nutzung natürlicher Ressourcen, Klimaschutz, Stärkung von
Frühwarnsystemen, Schutz der Biodiversität sowie der Förderung
erneuerbarer Energien in der Dominikanischen Republik erreichen?
Umweltschutz:
Bei dem abgeschlossenen Vorhaben der FZ „Nachhaltiges
Naturressourcenmanagement in der Grenzregion“ in der Dominikanischen Republik konnten bei
sechs von sieben Schutzgebieten bei Projektabschluss Managementpläne
vorgelegt werden. Mit 3 370 Familien bzw. 5 300 ha wurde die angestrebte Anzahl
der geförderten Familien bzw. Fläche mit nachhaltigen
Bewirtschaftungsformen erreicht.
Das abgeschlossene Vorhaben der TZ mit der Dominikanischen Republik
„Management und Schutz von Naturressourcen in Wassereinzugsgebieten“ konnte
einen Beitrag zu den Millenniums-Entwicklungszielen 7 (Schutz natürlicher
Ressourcen) und 1 (Zugang zu Wasser) leisten, indem es zur Sicherung der
Trinkwasserreserven der Dominikanischen Republik beitrug und einen Beitrag
zur Erhöhung der Waldbedeckung leistete. Im Bereich Umweltgovernance hat
das Programm einen wichtigen Beitrag zur Demokratieentwicklung geleistet.
Politische Entscheidungen beruhen nun vermehrt auf überprüfbaren Daten. So
verfügt das Umweltministerium zum ersten Mal über ein landesweites Inventar
der Abfallbewirtschaftung.
Das laufende TZ-Vorhaben „Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der
Ökosysteme in grenznahen Biosphärenreservaten in der Dominikanischen Republik und
Haiti“ ist dem Bereich Ressourcenschutz zuzuordnen, greift aber auch Aspekte
der Ernährungssicherung auf. Die Zielerreichung kann erst nach Projektende
abschließend beurteilt werden.
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz:
Mit dem laufenden FZ-Vorhaben „Energieeffizienzprogramm in der
Dominikanischen Republik“ soll die quantitative und qualitative Stromversorgung in der
Dominikanischen Republik verbessert werden. Die Zielerreichung kann erst
nach Projektende abschließend beurteilt werden.
Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Welche laufenden entwicklungspolitischen Maßnahmen sind der
Bundesregierung von anderen Gebern in der Dominikanischen Republik
bekannt, die sich auf die nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung
natürlicher Ressourcen, Klimaschutz, Stärkung von Frühwarnsystemen,
Schutz der Biodiversität sowie der Förderung erneuerbarer Energien
beziehen, und inwieweit findet ein fachlicher Austausch statt?
Folgende entwicklungspolitische Maßnahmen anderer Geber sind der
Bundesregierung bekannt:
Umwelt- und Klimaschutz:
– Agence Française de Développement (AFD): Entwicklung von nachhaltigen
und inklusiven Städten
– Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations
Development Programme, UNDP): Unterstützung bei der Erstellung der UNFCCC
Berichterstattung (biennial report)
– Japan International Cooperation Agency (JICA): Programm zur
Verbesserung der Abfallwirtschaft
– Entwicklungsbanken (Weltbank – WB, IDB, Europäische Investitionsbank
– EIB): Unterschiedliche TZ-Interventionen zur Begleitung von FZ-
Maßnahmen (Abfall, Transport, e-Mobilität etc.)
– Agencia Española de Cooperación Internacional para el Desarrollo (AE-
CID): Vorhaben zur lokalen Entwicklung der Provinz von Pedernales
Katastrophenrisikomanagement:
– Europäische Union (EU): Proyecto para el Fortalecimiento de la Gestión de
Riesgo ante Desastres en la República Dominicana
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz:
– EIB: Verbesserung des Elektrizitätsverteilungssystems
– IDB: Support for the Distribution Network Improvement and Electricity
Loss Reduction
– WB: Distribution Grid Modernization and Loss Reduction
– OPEC Fund for International Development (OFID): Electricity Distribution
Rehabilitation and Loss Reduction
– United States Agency for International Development (USAID): Caribbean
Energy Initiative (CEI)
Die Abstimmung mit anderen Gebern in allen Bereichen erfolgt bedarfs- und
anlassbezogen.
18. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihren
Bewertungskriterien über die Bedingungen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
mit Dominikanischen Republik den steigenden Entwicklungsbedarf im
Bereich Umweltschutz und Klimawandel in der Dominikanischen
Republik, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Grundsätzlich bewertet die Bundesregierung regelmäßig die
Entwicklungsbedarfe ihrer Partnerländer einschließlich der Bereiche Umweltschutz und
Klimawandel. Die Ergebnisse sind Grundlage der Entscheidung zur Ausgestaltung
der Zusammenarbeit. Im Zuge der laufenden Umsetzung von BMZ 2030 wird
auch ein geeignetes Verfahren für die regelmäßige Überprüfung der Länderliste
entwickelt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie
auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 3c verwiesen.
19. Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurden die Projekte
„Support for the Implementation of the Climate Compatible
Development Plan of the Dominican Republic (CCDP) in the cement and waste
sectors“ (OECD-ID: 2014011125; 2015009794; 2017011915;
2018012181; 2019013478), „Forests protect water“ (OECD-ID:
2015009696) und „Promoting a low-carbon energy system for the
achievement of the climate objectives of the Dominican Republic“ (OECD-
ID: 2017012090; 2018012330; 2019013598) des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
anderen Bundesministerien, die Entwicklungsvorhaben in Dominikanischen
Republik fördern, abgestimmt und koordiniert?
a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung über die Entwicklungsvorhaben des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
informiert?
b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in die Planung der genannten Projekte mit
einbezogen?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) holt für Projekte im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative
(IKI) die Einschätzung zur entwicklungspolitischen Kohärenz des BMZ und
zur außenpolitischen Unbedenklichkeit des AA vor Projektbeginn ein. Im
Rahmen dieser Einschätzung werden die zuständigen Auslandsvertretungen
miteinbezogen. Auch für die genannten Projekte wurden diese Schritte eingehalten.
20. Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurden die Projekte
„police training and equipment assistance“ (OECD-ID: 2014010673),
„capacity buildung (police training and equipment assistance)“ (OECD-ID:
2014010701; 2015009389; 2015009392; 2015009393; 2015009395;
2015009396; 2015009397; 2015009388; 2015009394; 2015009386;
2016011162; 2016011163; 2017011302; 2017011301; 2017011303;
2018011664; 2018011666; 2018011665; 2019012910; 2019012912;
2019012911; 2019012909) und „Assistance with police training and
equipment)“ (OECD-ID: 2017011364; 2018011740) des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie anderen
Bundesministerien, die Entwicklungsvorhaben in Dominikanischen Republik
fördern, abgestimmt und koordiniert?
a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung über die Entwicklungsvorhaben des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat informiert?
b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in die Planung der genannten Projekte mit
einbezogen?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Bei den hier aufgeführten Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen der
Polizeilichen Aufbauhilfe (PAH) des Bundeskriminalamtes. Diese Maßnahmen
verfolgen das Ziel, den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in den
Empfängerstaaten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch
Hilfeleistungen, Know-how-Transfer und Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen
zu verbessern und dadurch die operative Zusammenarbeit mit der deutschen
Polizei zu stärken. Alle Maßnahmen der PAH werden im Planungsprozess dem
AA wegen dessen außenpolitischer Zuständigkeiten vorgelegt. Eine
darüberhinausgehende Abstimmung mit einzelnen Ressorts findet nicht statt.
21. Wann, in welcher Form und auf welcher Ebene wurde das Projekt
„support for schools, hospitals, fire departements and civil protection“
(OECD-ID: 2014010871) des Bundesministeriums der Verteidigung mit
dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung sowie anderen Bundesministerien, die Entwicklungsvorhaben
in Dominikanischen Republik fördern, abgestimmt und koordiniert?
a) Wann wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung über die Entwicklungsvorhaben des
Bundesministeriums der Verteidigung informiert?
b) Wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in die Planung der genannten Projekte mit
einbezogen?
Die Fragen 21 sowie 21a und 21b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat 2014 im Rahmen Humanitärer Hilfe für die
Dominikanische Republik Sanitätsmaterial und Liegenschaftsmaterial der Bundeswehr
für die Unterstützung der Bevölkerung bereitgestellt. Eine Abstimmung
innerhalb der Bundesregierung dazu ist nach den im Rahmen der Humanitären Hilfe
im Ausland festgelegten Verfahren im Vorfeld erfolgt.
22. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Regionalbüro Karibik der
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit Sitz in der
Dominikanischen Republik geschlossen, oder ist eine Standortverlegung
in Planung?
Derzeit ist weder geplant, das Regionalbüro der GIZ mit Sitz in der
Dominikanischen Republik zu schließen, noch dessen Standort zu verlegen.
23. Welche Erfolge konnte der Einsatz der Schnell Einsetzbaren
Expertengruppe Gesundheit (SEEG) in der Dominikanischen Republik erreichen,
und welchen weiteren Handlungsbedarf bei der Bekämpfung der Corona-
Pandemie leitet die Bundesregierung aus dem Einsatz in der
Dominikanischen Republik ab (
https://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/20
20/november/201127_pm_039_Minister-Mueller-Gesundheitsexperten-u
nterstuetzen-Kirgisistan-Costa-Rica-und-die-Dominikanische-Republik/i
ndex.html)?
Durch die Bereitstellung von 100 000 PCR-Tests zur Diagnose von SARS-
CoV-2 (relativ zur Größe des Landes eine signifikante Anzahl) konnten die
Kapazitäten am zentralen Referenzlabor nachhaltig gestärkt werden. Es wurde
eine umfangreiche Beratung zur Qualitätssicherung, Prozess- und
Ressourcenoptimierung durchgeführt, wodurch die Effektivität und damit die Kapazität des
Labors verbessert werden konnte. Die mittlerweile stark nachgefragte Beratung
zur Implementierung von antigenbasierten Schnelltests konnte ebenfalls
durchgeführt werden. Bis Impfungen in der Dominikanischen Republik in großer
Anzahl verfügbar sind, ist die Diagnostik weiterhin ein essentielles Instrument
zur Kontrolle der COVID-19-Pandemie.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der in
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit entstandenen Initiative „Roadmap for Low Carbon an
Ressource Efficient Accommodation in the Dominican Republic“ (
https://w
ww.international-climate-initiative.com/de/news/article/dominikanische_
republik_setzt_auf_nachhaltigen_tourismus)?
Die Bundesregierung unterstützt mit einem aus der IKI geförderten Projekt des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen die Dominikanische Republik und
drei weitere Länder bei der kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten
Transformation von Wertschöpfungsketten im Tourismussektor. Die 2019 zusammen
mit einem Aktionsplan veröffentlichte Roadmap sieht u. a. eine Reduktion der
mit Hotels zusammenhängenden Treibhausgasemissionen vor; die Maßnahmen
werden in drei integrierten Handlungsfeldern (Ressourceneffizienz/
Abfallmanagement inkl. Plastikvermeidung; nachhaltige Gastronomie; Energieeffizienz)
umgesetzt. Die Kooperation mit dem dominikanischen Ministerium für Umwelt
und Natürliche Ressourcen sowie dem Privatsektor, insbesondere dem Verband
der Köche Adochef sowie dem Hotel- und Gaststättenverband ASOSAHORES,
verläuft sehr konstruktiv und gewährleistet eine Verankerung und Verbreitung
der Maßnahmen im Sektor. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die
den Tourismussektor besonders hart getroffen hat, wurde ein COVID-19-
Werkzeugkasten entwickelt, um Tourismusunternehmen bei einem nachhaltigen
Wiederaufbau zu unterstützen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne von Präsident Luis
Abinader, eine Mauer an der Grenze zu Haiti zu ziehen und die
Grenzüberwachung massiv auszubauen?
Ohne eine nachhaltige Verbesserung der Lage in Haiti wird der
Migrationsdruck in Richtung der Dominikanischen Republik nicht nachlassen und die
dominikanische Regierung an der verstärkten Grenzsicherung festhalten. Das
Engagement der internationalen Gemeinschaft zur Stabilisierung der Lage in Haiti
ist daher weiter notwendig.
26. Welche Veränderung konnte die Bundesregierung im Bereich von
Kinderrechts- und Menschenrechtsverletzungen in der Dominikanischen
Republik in den letzten Jahren beobachten, und welchen
Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Die Regierung der Dominikanischen Republik hat die Verbesserung der
Menschenrechtssituation im Land als einen ihrer Schwerpunkte festgelegt. Sie
richtet ihr Augenmerk dabei vor allem auf die Rechte von Frauen und Kindern
sowie die Regularisierung der Situation der 100 000 irregulär im Land lebenden
Venezolaner.
Obwohl die Dominikanische Republik die Gesetzgebung zum Schutz von
Kindern verbessert und internationale Konventionen zum Schutz von
Kinderrechten ratifiziert hat, stellen Probleme wie irreguläre Migration, Menschenhandel
und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weiterhin eine große
Herausforderung dar. Der pandemiebedingt eingeführte virtuelle Unterricht hat den Zugang
der ärmeren Bevölkerungsschichten zu Bildung erheblich eingeschränkt.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Migrationspolitik der
Dominikanischen Republik, insbesondere was den Umgang mit Flüchtlingen aus
Haiti angeht, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Die Regierung der Dominikanischen Republik hat die Rechte der
Einwandererinnen und Einwanderer aus Haiti und ihrer Nachkommen teilweise gestärkt,
z. B. mit der Anerkennung von Pensionsrechten haitianischer Arbeiter in der
Zuckerindustrie. Schlüssel zur langfristigen Problemlösung ist das Engagement
im Herkunftsland Haiti selbst, um dort die Lage zu verbessern. Vor Ort wird
vulnerablen Einwanderergruppen (einschließlich der Haitianer) kurzfristig
humanitäre Unterstützung geleistet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]