Bericht des Bundesrechnungshofes zur Versorgungssicherheit bei Elektrizität
der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein- Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Warum verzichtet die Bundesregierung beim Monitoring der Versorgungssicherheit auf die Analyse eines „Worst-Case“-Szenarios, in dem mehrere absehbare Risiken zusammentreffen, die die Versorgungssicherheit gefährden können?
Inwiefern sei eine solche „Stapelung“ von Risiken nach dem Stand der Fachdiskussion zum Monitoring der Versorgungssicherheit am Strommarkt nicht sinnvoll?
Warum berücksichtigt die Bundesregierung bei der Bewertung der Lastausgleichswahrscheinlichkeit die Netzengpässe in Deutschland nicht?
Mit welchen Auswirkungen auf den Kraftwerkspark in Deutschland und Europa rechnet die Bundesregierung infolge der zuletzt stark gestiegenen Zertifikatepreise im Europäischen Emissionshandel, und inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung dies bei ihrem Monitoring der Versorgungssicherheit?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, dass das wirtschaftlich erschließbare Potenzial an Netzersatzanlagen im Gutachten „Versorgungssicherheit“ überschätzt wird, und inwiefern berücksichtigt sie dies bei ihrem Monitoring der Versorgungssicherheit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an der im Gutachten „Versorgungssicherheit“ zugrunde gelegten Annahme über das Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 1,8 Prozent und den Rückgang der Bevölkerung auf unter 75 Millionen im Jahr 2050?
Geht die Bundesregierung davon aus, bis 2030 ein Potenzial von 16 GW Nachfrageflexibilität durch freiwilligem Lastverzicht in der Industrie zu erschließen, und mit welchen Maßnahmen soll dies erreicht werden?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die vom Bundesrechnungshof zitierte Studie des Umweltbundesamtes, die das technische Potenzial für derartige Verringerungen der Stromnachfrage auf nur 6 GW beziffert?
Teilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, dass die Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2030 voraussichtlich nicht erreicht werden, und bis wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur erneuten Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorlegen?
Warum betrachtet die Bundesregierung bei der Simulation der Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik nur die historischen meteorologischen Daten der fünf Jahre 2009 bis 2013, und inwiefern beabsichtigt sie, beim Monitoring der Versorgungssicherheit künftig auch Extremjahre mit sehr schwachen Energieerträgen aus Wind und Sonne abzubilden?
Inwiefern erachtet die Bundesregierung den System Average Interruption Duration Index (SAIDI) als sinnvollen Indikator für die Versorgungszuverlässigkeit, und wie bewertet sie die Kritik des Bundesrechnungshofes, dass es sich beim SAIDI um einen Ex-Post-Indikator handele, der keine Aussagen zu möglichen zukünftigen Entwicklungen zulässt?
Warum hat die Bundesregierung für das Monitoring der Versorgungssicherheit bislang keine Indikatoren und Schwellenwerte für die Systemsicherheit entwickelt, und inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft ein konsistentes System von Indikatoren und Schwellenwerten aufzubauen, das alle drei Dimensionen der Versorgungssicherheit vollständig umfasst?
Inwieweit wirkt sich die Umstellung des Prozesses bei der Berechnung grenzüberschreitender Kapazitäten für den Stromhandel seit dem 1. April 2018 auf den Redispatch-Bedarf und die Versorgungssicherheit aus?
Hält die Bundesregierung einen Schwellenwert von 2 Prozent der Gesamtkosten der Stromversorgung und bzw. oder die absolute Summe von ca. 60 Mrd. Euro pro Jahr als sinnvolle Schwellenwerte für Redispatch- und Einspeisemanagementmaßnahmen, und strebt sie daher an, diese Schwellenwerte künftig einzuhalten?
Mit welcher Entwicklung des Netzreservebedarfs rechnet die Bundesregierung insbesondere durch den fortschreitenden Kohleausstieg, und warum macht die Bundesregierung in ihrem Monitoringbericht „Versorgungssicherheit“ keine Angaben zum Einsatz von Erzeugungskapazität innerhalb der Netzreserve gemäß § 51 Absatz 3 Nummer 6 EnWG?
Auf Grundlage welcher Untersuchungen hat die Bundesnetzagentur den Umfang der Kapazitätsreserve von den gesetzlich festgeschriebenen 2 GW auf nur noch rund 1 GW verringert, und wann und in welcher Form wird die Bundesregierung die Begründung für diese Entscheidung nach § 13e Absatz 5 EnWG veröffentlichen?
Wie wirken sich die Verzögerungen beim Netzausbau auf den Erhalt der Versorgungssicherheit aus, und warum berücksichtigt die Bundesregierung dies nicht in ihrem Monitoringbericht „Versorgungssicherheit“?
Inwieweit sind die von den Netzbetreibern getätigten Investitionen nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um das Niveau der Versorgungssicherheit zu erhalten, und warum berücksichtigt die Bundesregierung diesen Aspekt nicht in ihrem Monitoringbericht „Versorgungssicherheit“?
Wie ist der Stand der Erarbeitung, und bis wann wird die Bundesregierung die im Nationalen Energie- und Klimaplan angekündigte Strategie „Systemsicherheit und -Netzstabilität, Digitalisierung und IT-Sicherheit der netzgebundenen Stromversorgung“ vorlegen?
Mit welcher Entwicklung der Kapazität von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie in Deutschland rechnet die Bundesregierung bis 2030, und inwiefern berücksichtigt sie diese Entwicklung bei ihrem Monitoring der Versorgungssicherheit?