Zukunft der Strompreiskompensation als Ausgleichsmechanismus und zentrales Instrument europäischer Klimapolitik
der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Andrea Lübcke, Andreas Audretsch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Strompreiskompensation (SPK) ist ein zentrales Instrument der europäischen Klima- und Industriepolitik. Sie gleicht indirekte CO2-Kosten aus dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) aus, die über den Strompreis an Unternehmen weitergegeben werden. Sie soll so die internationale Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen gegenüber Wettbewerbern erhalten, die keine derartigen Kosten tragen müssen. Zudem hat die Bundeswirtschaftsministerin eine Kumulierbarkeit der SPK mit dem Industriestrompreis (ISP) angekündigt, wofür die Europäische Kommission jüngst eine Freigabe erteilt hatte (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-reiche-verkundet-freigabe-fuer-weitere-entlastung-beim-strompreis/100230638.html). Mit der Anpassung der EU-Beihilfeleitlinien hat die Europäische Kommission außerdem weitere Sektoren, darunter die Kunststofferzeugung und die Herstellung von Basischemikalien, wieder als beihilfefähig anerkannt und somit Erleichterungen ab dem Abrechnungsjahr 2025 eingeführt (www.dehst.de/DE/Themen/SPK/SPK-Antrag/spk-antrag.html).
Vor diesem Hintergrund ist eine zügige und praktikable nationale Umsetzung entscheidend, damit die Unternehmen die Entlastung für 2025 und die folgenden Jahre tatsächlich erhalten können. Zugleich stellt sich die Frage, ob sich die deutsche Förderrichtlinie bei einer Verknüpfung der SPK mit einer Vielzahl an Gegenleistungen von einem reinen Ausgleichsmechanismus hin zu einem konditionierten Fördermechanismus verändert. Des Weiteren gibt es berechtigte Forderungen danach, die ETS-Mittel stärker in Transformationsprojekte und strategische Infrastruktur zu lenken, etwa in Netze, Wasserstoff- oder CO2-Infrastruktur.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie positioniert sich die Bundesregierung im Rahmen des anstehenden Review-Prozesses des EU-ETS im Hinblick auf die Verwendung der ETS-Einnahmen?
Wie plant die Bundesregierung die nationale Ausgestaltung der Förderrichtlinie zur SPK vor dem Hintergrund möglicher Ausrichtungsschwerpunkte als Ausgleichs- oder konditionierter Fördermechanismus (siehe Einleitung)?
Beeinflusst die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche angekündigte Strompreisentlastung (Kumulierung von SPK und ISP) die nationale Förderrichtlinie zur SPK inhaltlich oder zeitlich und wann wird die Bundesregierung die Förderrichtlinie final vorlegen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die angekündigte Kumulierbarkeit von ISP und SPK nicht zu einer faktischen Einschränkung oder Verzögerung der SPK-Auszahlung für das Abrechnungsjahr 2025 führt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Unternehmen die SPK für das Jahr 2025 fristgerecht beantragen können, und inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die begrenzten Kapazitäten von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern bei umfangreichen Nachweispflichten?
Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Mittel aufgrund administrativer Hürden verspätet oder nicht abgerufen werden?
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine Auszahlung der SPK noch im Jahr 2026 zu ermöglichen?
Welche konkreten ökologischen Gegenleistungen oder sonstige Konditionierungen sind in der nationalen Förderrichtlinie vorgesehen?
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine nationale Ausweitung der Gegenleistungen für sinnvoll, obwohl dies einen nationalen Anforderungsaufwuchs für die Antragsteller bedeutet, der von Seiten der Europäischen Beihilfeleitlinien nicht gefordert wird?
Verfügt die Bundesregierung über einen Überblick, ob andere Mitgliedstaaten in der nationalen Umsetzung der ökologischen Gegenleistungen eine 1:1-Umsetzung der europäischen Beihilfeleitlinien vorsehen und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer Benachteiligung deutscher Antragsteller gegenüber innereuropäischen Wettbewerbern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer „Doppeladressierung“ von Transformationsanreizen durch CO2-Preis und zusätzliche Konditionalitäten?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von zusätzlichen Nachweis- und Investitionspflichten auf die Dauer der Antragsbearbeitung und Auszahlung?
Welche konkreten Anforderungen an Herkunftsnachweise (HKN) plant die Bundesregierung vorzusehen (insbesondere hinsichtlich geografischer Einschränkungen und Kopplung)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verfügbarkeit entsprechender Herkunftsnachweise unter den vorgesehenen Bedingungen und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Preise und Marktverfügbarkeit von Herkunftsnachweisen bei eingeschränkten Bezugsoptionen?
Inwieweit werden bestehende Beschaffungsstrategien von Unternehmen berücksichtigt, die auf Basis bisheriger Regelungen entwickelt wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass eine verspätete Umsetzung oder überkomplexe Ausgestaltung die beabsichtigte Entlastungswirkung für die betroffenen Sektoren deutlich reduziert oder verfehlt?
Welche messbaren Klimaschutzeffekte hat die SPK in den vergangenen Abrechnungsjahren erzielt, und wie bewertet die Bundesregierung die ökologische Wirksamkeit des Instruments im Verhältnis zu den ausgezahlten Mitteln?
Welcher Anteil der ETS-Einnahmen fließt in soziale Klimaschutzmaßnahmen im Vergleich zu Industriesubventionen wie der SPK?
Welche Mitgliedstaaten verknüpfen ihre SPK mit ambitionierteren Klimaschutzauflagen als von den EU-Beihilfeleitlinien gefordert, und was lässt sich daraus für eine Best-Practice-Umsetzung in Deutschland ableiten?