Übergänge zwischen dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) soll laut § 1 SGB XII eine Führung des Lebens ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe steht dabei laut § 2 SGB XII im Nachrang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Nur solche Personen, die nicht in der Lage sind, sich durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft, ihres Einkommens oder ihres Vermögens selbst zu helfen, erhalten diese Leistungen. Damit ein Bürger aus dem Bezug von SGB II in den Bezug von SGB XII wechseln kann, ist zunächst eine ärztliche Einschätzung der Erwerbsfähigkeit notwendig. Sobald festgestellt wird, dass die betroffene Person dauerhaft nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, kann eine Überweisung in das SGB XII erfolgen.
Im SGB XII steht dementsprechend nicht die Arbeitsaufnahme im Vordergrund, sondern vielmehr die Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die Ermöglichung eines angemessenen Lebens. Wegen der dort gewährten Hilfen zur Gesundheit, Pflege und Eingliederung ist ein Übergang zu Leistungen nach dem SGB XII für viele Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher deutlich zielführender, weil dies eine Verbesserung der gesundheitlichen Lage und gegebenenfalls einen schrittweisen Ausbau der Erwerbsfähigkeit ermöglicht.
In der Praxis erfolgt jedoch, nach Kenntnis der Fragesteller, oft eine Überweisung zwischen den beiden Systemen nur schleppend oder sie erfolgt gar nicht. In vielen Fällen müssen sehr hohe Hürden überwunden werden, damit überhaupt ein Wechsel zwischen SGB II und SGB XII möglich ist. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich in der Betreuung durch Jobcenter zunehmend Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher befinden, die zwar nicht in der Lage sind, erwerbstätig zu werden, aber hierfür keine Bestätigung erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie vielen Personen im SGB-II-Bezug wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwei, drei, vier oder mehr Jahren seitens des Jobcenters weder ein konkretes Vermittlungs- oder Förderangebot noch ein Vermittlungsvorschlag für ein geringfügiges oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gemacht noch haben sie Vermittlungsgutscheine oder Angebote für die Übernahme von Bewerbungskosten oder berufliche Weiterbildung erhalten?
a) Wenn hierzu keine Daten vorliegen sollten, geht die Bundesregierung davon aus, dass es solche Fälle gibt, und wenn ja, wie kann dies begründet werden?
b) Wenn hierzu keine Daten vorliegen sollten, wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Angebote nicht engmaschig genug auf die Leistungsberechtigten abgestimmt sind, um ausschließen zu können, dass jemand durchs Raster gefallen ist?
Wie viele Leistungsbezieher sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren jährlich vom SGB II ins SGB XII gewechselt (bitte diejenigen, die gleichzeitig in die Rente und Erwerbsminderungsrente gewechselt sind separat ausweisen, bitte jeweils aufschlüsseln nach einzelnen Jobcentern, nach Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen differenzieren)?
a) Wie viele Verfahren zum Wechsel vom SGB II ins SGB XII wurden anteilig in den letzten zehn Jahren abgebrochen, und aus welchen Gründen?
b) Ist es Leistungsbeziehern möglich, einen Wechsel vom SGB II in das SGB XII zu verhindern, und wie häufig ist dies in den vergangenen zehn Jahren geschehen?
Ist ein Wechsel aus dem SGB XII zurück in das SGB II möglich? Welches Verfahren ist hierfür anzuwenden?
Wie viele Leistungsbezieher sind in den letzten zehn Jahren jährlich vom SGB XII ins SGB II gewechselt (bitte nach einzelnen Jobcentern aufschlüsseln)?
Wie viele Personen im SGB XII arbeiten (bitte jeweils nach einzelnen Jobcentern aufschlüsseln, nach Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen differenzieren; bitte in der Gesamtzahl auch anteilig ausweisen, bitte soweit vorhanden weitere Informationen zu zeitlichem Umfang, zur Entlohnung)?
Bestehen Kontingente oder Empfehlungen, die die maximale Zahl der monatlichen bzw. jährlichen Übergänge vorgeben (falls ja, bitte nach einzelnen Jobcentern aufschlüsseln, nach Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen differenzieren)?
Nach welchen Parametern werden diese Kontingente vergeben?
Wie viele Begutachtungen der Erwerbsfähigkeit wurden in den letzten zehn Jahren jährlich durch Ärzte durchgeführt (bitte nach einzelnen Jobcentern und Typen der Ärzte [beispielsweise Amtsarzt der Agentur, Amtsarzt der Kommune, unabhängiger Arzt usw.] aufschlüsseln)?
Wie viele Leistungsbezieher im SGB II sind zu jedem Zeitpunkt für mehr als vier Monate, aber weniger als sieben Monate als erwerbsunfähig eingestuft (falls Daten nicht vorliegen, bitte aufzählen, wie viele Personen allgemein als erwerbsunfähig bzw. arbeitsunfähig geführt werden)?
Wie lange ist die durchschnittliche Einstufung der Erwerbsunfähigkeit (bitte nach einzelnen Jobcentern aufschlüsseln und die Entwicklung der letzten fünf Jahre darstellen)?
Wie war bei denjenigen, die in den letzten zehn Jahren aus dem SGB II in das SGB XII gewechselt sind, die Erwerbsfähigkeitsbiographie: wie viele waren aus gesundheitlichen Gründen davor bereits seit zwei, drei, vier oder mehr Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig?
Sind der Bundesregierung Informationen darüber bekannt, dass sich Träger des SGB XII einer Aufnahme der Leistungsbezieher aus dem SGB II verweigern?
Wenn ja, welche Gründe gibt es für eine solche Weigerung?
Welches Verfahren muss eingeleitet werden, damit ein Leistungsbezieher aus dem SGB II in das SGB XII wechseln kann?
Welche Vereinbarungen und Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Behörden sind anzuwenden?
Bestehen Schnittstellen für einen automatisierten Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden?
Welche Möglichkeiten hat das Jobcenter, wenn sich ein Leistungsbezieher der Untersuchung durch den Amtsarzt verweigert?
Können Leistungsbezieher auch auf eigenen Antrag in das SGB XII wechseln?
Welche Kosten entstehen für die Jobcenter durch die Einschaltung von Ärzten der örtlichen Agentur für Arbeit oder der Kommune?
Welche Kosten entstehen für die Jobcenter bei der Einschaltung von Nicht-Amtsärzten?
Welche Maßnahmen werden im SGB XII unternommen, damit die Leistungsbezieher eine Arbeit aufnehmen?
Welche Angebote zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit werden im SGB XII gefördert, und wie viele Personen wurden in den vergangenen fünf Jahren gefördert (bitte jährliche Angaben)?
Wie viele Integrationen in Arbeit nach dem SGB XII gab es in den letzten zehn Jahren jährlich (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der psychotherapeutischen Behandlung nach dem SGB V, nach § 33 Absatz 6 SGB IX und nach den §§ 67 bis 69 SGB XII bekannt, und wenn ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung zu deren Minimierung?