[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte,
Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28954 –
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische
Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des
Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)
(Bundesratsdrucksache 29/21)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf
den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag,
sondern sie vollzieht sich auch bei der Bundesregierung, etwa in den
einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs- und
Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus Verbände und
sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als Interessenvertreterinnen und
Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte) Möglichkeiten der
Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen Regelungsvorschläge.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten
und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der
Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen
alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist
sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der
Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen
auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als
Initiativberechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf.
berücksichtigen.
Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und
nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“
(BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29918
19. Wahlperiode 19.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen
des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den
europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und
zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts
(Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) (Bundesratsdrucksache 29/21), die ggf. durch externe
Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und
auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche
Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme bzw.
Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem
Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten
Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen
Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob das
Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung
aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der
Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter
gesetzlicher Regelungsvorschlag gegebenenfalls beruht und ob ggf. ein Mitglied
oder ein Vertreter der Bundesregierung persönliche finanzielle Vorteile aus der
Berücksichtigung hat.
Es ist kein Grund ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem
Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung
nichts zu verbergen hat. Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon
aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und
der Fragestellerinnen und Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf
substanziierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung
insbesondere zu den Fragen 3 und 4, soweit Änderungen des Gesetzentwurfs
nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt
und genau begründet.
Der bloße Verweis auf den Vergleich der verschiedenen Fassungen der
Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den in der sog. Verbändeanhörung
eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragestellerinnen
und Fragesteller das parlamentarische Fragerecht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am
15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in
Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18.
Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind
sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link
abrufbar:
www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb272d7ade
ce1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfahren-dat
a.pdf.
Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer
zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen
Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der
Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin,
dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der
Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von
Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereitgestellte
Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle
Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet,
typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100 (140)). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu
verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl
soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen
Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen
Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der
Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
1. Welche externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der
Verbändeanhörung gemäß § 47 Absatz 3 GGO beteiligt (bitte einzeln
aufzählen)?
2. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt
des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei
der Bundesregierung eingegangen, und wo sind diese jeweils ggf. von
der Bundesregierung konkret veröffentlicht worden (bitte mit Angabe der
bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des Empfängers und des
Standes des Gesetzesvorhabens; ggf. Ort der Veröffentlichung mit
genauer Angabe der konkreten Internetadresse auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Erarbeitung des o. g. Referentenentwurfs wurden die betroffenen
Fachkreise und Verbände beteiligt (§ 47 Absatz 3 GGO). Die aufgrund dieser
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie der gemeinsame
Referentenentwurf der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) wurden auf den Internetseiten des BMWi
und des BMVI veröffentlicht unter:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Servi
ce/Gesetzesvorhaben/telekommunikationsmodernisierungsgesetz.html, sowie
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Gesetze-19/referentenentwurf-zum-telekommun
ikatiosmodernisierungsgesetz.html?nn=382740.
3. Welche Vorschläge aus der Stellungnahme eines Dritten wurden durch
die Bundesregierung ggf. inwieweit übernommen, und warum?
4. Welche der aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen
Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der
Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf
den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu erwartenden
Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzentwurfs im
Vergleich zu der der jeweiligen Änderung vorausgegangenen
Entwurfsfassung (bitte konkret ausführen)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der
Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn
und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im
Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen
Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.
Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe
wurden auf den Internetseiten der federführenden Ressorts BMWi und BMVI
sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher
transparent nachvollziehbar.
Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht
Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare
Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich
aufbereiten zu lassen.
5. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte
oder Ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen
externen Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als
Erkenntnisquelle zugrunde gelegt?
Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der
Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne
Studien, Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese
regelmäßig in der Begründung erwähnt.
6. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen
oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder
der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang
mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben mit
welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs
stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden
Personen, für die Teilnehmenden des zuständigen federführenden
Fachreferates ggf. mit anonymisierter Angabe aufführen)?
7. Inwieweit wurde ggf. der im Rahmen des zuvor genannten Kontakts
unterbreitete Vorschlag eines Dritten im Gesetzentwurf positiv
berücksichtigt, und wie ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert
worden (bitte einzeln ausführen)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE
67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit.
Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer Gesamtbetrachtung der
identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 1. April 2021
beantworteten 270 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich
überschritten.
Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und
Bundesministerinnen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019
beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts wurden zunächst die
Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer
Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft.
Hierfür waren daher bereits 4 674 Überprüfungen erforderlich.
Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da
in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen
getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen
Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten
entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden,
so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem
Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche
Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung
werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der
Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen
Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus
den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig
Fehlanzeigen ergeben.
Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten
Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, war ein fachlicher
Bezug der jeweiligen Personen zu fachfremden Gesetzesvorhaben teilweise
fernliegend. Daher werden nunmehr in der Antwort zu den Fragen 6 und 7 nur
noch die Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen
Ressorts sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018
(Konstituierung der Bundesregierung) bis zum Kabinettsbeschluss des
Gesetzentwurfs überprüft. Trotz der Änderung der Überprüfungspraxis waren in der
Zeit vom 13. März 2019 bis zum 1. April 2021 6 484 Überprüfungen
erforderlich.
Seit Beginn der Legislaturperiode wurden folglich bisher insgesamt 11 158
Überprüfungen durchgeführt.
Für den gegenständlichen Gesetzentwurf wurden die Akten der federführenden
BMWi und BMVI und der fachlich betroffenen Ressorts (hier: BMI, BMJV,
BMAS, BMEL, BMVg, BKM, BMF) sowie des Bundeskanzleramtes für den
Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung der Bundesregierung) bis
16. Dezember 2021 (Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs) überprüft.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene)
bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben:
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
(gemeinsam mit
Bundesminister Prof. Dr Helge Braun)
26. März 2018 Berlin Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Dr. Dirk Wössner, Mitglied des Vorstands,
Deutsche Telekom AG und Sprecher der
Geschäftsführung Telekom Deutschland GmbH
Wolfgang Kopf, Leiter Zentralbereich Politische
Interessenvertretung und
Regulierungsgrundsätze, Deutsche Telekom AG
13. November 2019 Berlin José María Álvarez-Pallete López, CEO,
Telefónica S.A.
Markus Haas, Vorstandsvorsitzender, Telefónica
Deutschland Holding AG
Pablo de Carvajal González, General Counsel &
Regulatory Affairs, Telefónica Deutschland
Holding AG
(gemeinsam mit
Bundesminister Prof. Dr Helge Braun)
13. Februar 2020 Berlin Börje Ekholm, CEO und Präsident, Ericsson
Stefan Koetz, Vorsitzender der
Geschäftsführung, Ericsson GmbH
Rajeev Suri, Geschäftsführer, Nokia
Hans-Jürgen Bill, Senior Adviser, Nokia
(gemeinsam mit
Bundesminister Prof. Dr Helge Braun)
14. Februar 2020 Berlin Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Claudia Nemat, Mitglied des Vorstands,
Deutsche Telekom AG
Dr. Hannes Ametsreiter, Geschäftsführer,
Vodafone GmbH
Gerhard Mack, CTO, Vodafone GmbH
Markus Haas, Vorstandsvorsitzender, Telefónica
Deutschland Holding AG
Valentina Daiber, Mitglied des Vorstands,
Telefónica Deutschland Holding AG
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister Prof.
Dr. Helge Braun
(gemeinsam mit
Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel)
26. März 2018 Berlin Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Dr. Dirk Wössner, Mitglied des Vorstands,
Deutsche Telekom AG und Sprecher der
Geschäftsführung Telekom Deutschland GmbH
Wolfgang Kopf, Leiter Zentralbereich
„Politische Interessenvertretung und
Regulierungsgrundsätze“, Deutsche Telekom AG
23. April 2019 Berlin Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Dr. Dirk Wössner, Mitglied des Vorstands,
Deutsche Telekom AG und Sprecher der
Geschäftsführung Telekom Deutschland GmbH
Wolfgang Kopf, Leiter Zentralbereich Politische
Interessenvertretung und
Regulierungsgrundsätze, Deutsche Telekom AG
16. Mai 2019 Berlin Dr. Dirk Wössner, Mitglied des Vorstands,
Deutsche Telekom AG und Sprecher der
Geschäftsführung Telekom Deutschland GmbH
Wolfgang Kopf, Leiter Zentralbereich Politische
Interessenvertretung und
Regulierungsgrundsätze, Deutsche Telekom AG
25. November 2019 Berlin Markus Haas, Vorstandsvorsitzender, Telefónica
Deutschland Holding AG
Valentina Daiber, Mitglied des Vorstands,
Telefónica Deutschland Holding AG
29. November 2019 Berlin Dr. Dirk Wössner, Mitglied des Vorstands,
Deutsche Telekom AG und Sprecher der
Geschäftsführung Telekom Deutschland GmbH
Marcus Isemann, Leiter Politische
Interessenvertretung Regulierung und Bundesländer,
Deutsche Telekom AG
(gemeinsam mit
Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel)
13. Februar 2020 Berlin Börje Ekholm, CEO und Präsident, Ericsson
Stefan Koetz, Vorsitzender der
Geschäftsführung, Ericsson GmbH
Rajeev Suri, Geschäftsführer, Nokia
Hans-Jürgen Bill, Senior Adviser, Nokia
(gemeinsam mit
Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel)
14. Februar 2020 Berlin Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Claudia Nemat, Mitglied des Vorstands,
Deutsche Telekom AG
Dr. Hannes Ametsreiter, Geschäftsführer,
Vodafone GmbH
Gerhard Mack, CTO, Vodafone Deutschland
Markus Haas, Vorstandsvorsitzender, Telefónica
Deutschland Holding AG
Valentina Daiber, Mitglied des Vorstands,
Telefónica Deutschland Holding AG
16. Juli 2020
Telefonat
Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
20. Juli 2020
Videokonferenz
Uwe Nickl, Geschäftsführer, Deutsche Glasfaser
Holding GmbH
Christof Sommerberg, Bereichsleiter Public
Affairs, Deutsche Glasfaser Holding GmbH
24. Juli 2020
Telefonat
Dr. Hannes Ametsreiter, Geschäftsführer,
Vodafone GmbH
24. September 2020
Telefonat
Markus Haas, Vorstandsvorsitzender, Telefónica
Deutschland Holding AG
15. Oktober 2020 Berlin Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Wolfgang Kopf, Leiter Zentralbereich Politische
Interessenvertretung und
Regulierungsgrundsätze, Deutsche Telekom AG
26. November 2020
Telefonat
Dr. Hannes Ametsreiter, Geschäftsführer,
Vodafone GmbH
Staatsministerin Dorothee
Bär
14. Mai 2018 Berlin Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Dr. Dirk Wössner, Mitglied des Vorstands,
Deutsche Telekom AG und Sprecher der
Geschäftsführung Telekom Deutschland GmbH
Wolfgang Kopf, Leiter Zentralbereich Politische
Interessenvertretung und
Regulierungsgrundsätze, Deutsche Telekom AG
14. August 2018 Berlin Dr. Ulrich Liebenow, ARD
Rainer Kampmann, Deutschlandradio
Martin Deitenbeck, Landesmedienanstalten
Klaus Schunk, VAUNET/Radio Regenbogen
Felix Kovac, APR- Arbeitsgemeinschaft
Privater Rundfunk
Wolfang Kniese, Media Broadcast
Dr. Volker Schott, VDA
5. Februar 2019 Berlin Mats Granryd, Generaldirektor der GSM
Association
8. April 2019 Berlin Markus Haas, Vorstandsvorsitzender, Telefónica
Deutschland Holding AG
Valentina Daiber, Mitglied des Vorstands,
Telefónica Deutschland Holding AG
Bundesminister Peter
Altmaier
13. November 2019 Berlin Partnerverbände der Mittelstandsallianz des
BVMW e.V. (Mario Ohoven, Präsident, und
weitere Verbandsvertreter)
29. April 2020
Telefonat
Dr. Hannes Ametsreiter, Geschäftsführer,
Vodafone GmbH
2. Juni 2020 Berlin Keynote und Diskussion auf dem Politischen
Abend des Bitkom e.V.
20. Juli 2020
Videokonferenz
Achim Berg, Präsident, Bitkom e.V.
16. Oktober 2020
Videokonferenz
Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Parlamentarische
Staatssekretärin
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
29. Mai 2020
Telefonat
Ralf Brauksiepe, Mitglied der Geschäftsführung,
Vivawest GmbH und Vivawest Wohnen GmbH
Staatssekretär
Dr. Ulrich Nußbaum
2. Juli 2019 Berlin Axel Gedaschko, Präsident, GdW
Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e. V.,
Dr. Claus Wedemeier, Referatsleiter,
Demografie, Digitalisierung, GdW
Dr. Andrea Huber, Geschäftsführerin, ANGA
Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V.
Staatssekretär
Dr. Ulrich Nußbaum
21. Oktober 2019 Berlin Markus Haas, CEO und Vorstandsvorsitzender,
Telefónica Deutschland Holding AG
Valentina Daiber, Vorstand Recht und Corporate
Affairs, Telefónica Deutschland Holding AG
Staatssekretär
Dr. Ulrich Nußbaum
10. Dezember 2019 Berlin Michael Sommer, Bundesvorsitzender des
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) a.D.,
Dr. Jan Erik Walter, Vorsitzender
Konzernbetriebsrat, Telefónica Deutschland Holding AG,
Josef Bednarski, Vorsitzender
Konzernbetriebsrat, Deutsche Telekom AG,
Björn Eggert, Kommunikation
Konzernbetriebsrat, Deutsche Telekom AG
Staatssekretär
Dr. Ulrich Nußbaum
25. März 2020
Telefonat
Wolfang Kopf, Leiter Zentralbereich Politik und
Regulierung, Deutsche Telekom AG
Bundesminister
Andreas Scheuer
29. Mai. 2019
Telefonat
Michael Pickhardt, Vorstandsvorsitzender, TDT
AG
5. Februar 2020 Berlin Mario Ohoven Präsident Mittelstandsallianz –
Initiative des Bundesverbandes mittelständische
Wirtschaft e.V. (BVMW) und weitere
Verbandsvertreter
30. Juni 2020
Videokonferenz
Achim Berg, Präsident, Bitkom e.V. sowie
Geschäftsführung des Bitkom e.V.
28. August 2020
Telefonat
Dr. Hannes Ametsreiter, Geschäftsführer,
Vodafone GmbH
22. September 2020 Berlin Dr. Dirk Wössner, Mitglied des Vorstands der
Deutschen Telekom AG und Sprecher der
Geschäftsführung Telekom Deutschland GmbH
Srinivasan Gopalan, Vorstandsmitglied,
Deutsche Telekom AG
Wolfgang Kopf, Leiter des Zentralbereichs
Politische Interessenvertretung und
Regulierungsgrundsätze, Deutsche Telekom AG
9. November 2020
Videokonferenz
Markus Haas, Vorstandsvorsitzender, Telefónica
Deutschland Holding AG
Peter Löscher, Aufsichtsratsvorsitzender,
Telefónica Deutschland Holding AG
Valentina Daiber, Mitglied des Vorstands,
Telefónica Deutschland Holding AG
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
(gemeinsam mit
Staatssekretärin Dr. Tamara
Zieschang)
19. November 2020
Videokonferenz
Norbert Westfal, Präsident, Bundesverband
Breitbandkommunikation e.V. (BREKO)
Dr. Stephan Albers Geschäftsführer, BREKO
Sven Knapp, BREKO
Alfred Rauscher, BREKO
Staatssekretärin Dr. Tamara
Zieschang
12. Mai 2020 Berlin,
Telefonat
Dr. Hannes Ametsreiter, Geschäftsführer,
Vodafone GmbH
Michael Jungwirth, Mitglied der
Geschäftsleitung, Vodafone GmbH
Dr. Stephan Korehnke, Leiter der Regulierung,
Vodafone GmbH
Staatssekretärin Dr. Tamara
Zieschang
11. September 2020 Berlin Rickmann von Platen, CCO, Freenet AG
Lutz Dammast, Abteilungsleiter IT/Datenschutz/
Vertrags- & Wettbewerbsrecht, Freenet AG
Staatssekretärin
Dr. Tamara Zieschang
(gemeinsam mit Minister
Andreas Scheuer)
19. November 2020
Videokonferenz
Norbert Westfal, Präsident, Bundesverband
Breitbandkommunikation e.V. (BREKO)
Dr. Stephan Albers Geschäftsführer, BREKO
Sven Knapp, BREKO
Alfred Rauscher, BREKO
Staatssekretär a.D.
Guido Beermann
1. Februar 2019 Berlin Wolfram Rinner, Geschäftsführer GasLINE
GmbH & Co.KG
Christof Sommerberg, Leiter Regulierung und
Public Affairs, Deutsche Glasfaser Holding
GmbH
David Zimmer, Gesellschafter, Inexio
Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH
Uwe Nickl, VATM-Präsidiumsmitglied und
CEO der Deutsche Glasfaser Holding GmbH
Lutz Dammast, Leiter Telekommunikations-/IT-
und Vertragsrecht, Freenet AG
Marc Konarski, Senior Counsel Regulatory
Affairs & Competition Law, Vodafone GmbH
Jürgen Grützner, Geschäftsführer, VATM
Staatssekretär a.D.
Guido Beermann
19. Dezember 2018
Telefonat
Dr. Christoph Clément, Mitglied der
Geschäftsleitung, Vodafone GmbH
Bundesminister
Olaf Scholz
7. August 2020 Berlin Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Staatssekretär
Werner Gatzer
7. August 2020 Berlin Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Staatssekretär
Dr. Rolf Bösinger
7. August 2020 Berlin Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Bundesminister
Horst Seehofer,
Staatssekretär
Dr. Markus Richter
22. September 2020 VK Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender,
Deutsche Telekom AG
Staatssekretär
Dr. Markus Richter
30. November
2020.
VK Valentina Daiber, Vorstandsmitglied, Telefónica
Deutschland Holding AG
Staatssekretär
Dr. Markus Richter
16. Dezember 2020 VK Dr. Hannes Ametsreiter, Geschäftsführer,
Vodafone GmbH
Staatssekretär
Prof. Dr.
Christian Kastrop
30. September 2020 VK Jürgen Grützner, Geschäftsführer, VATM
Solveig Orlowski, Leiterin Hauptstadtbüro
VATM
Rickmann von Platen, Präsidiumsmitglied und
Geschäftsführer, mobilcom-debitel
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Staatssekretär
Prof. Dr.
Christian Kastrop
09. September 2020
Telefonat
Dr. Stephan Korehnke, Bereichsleiter
Regulatory Affairs, Vodafone GmbH
Marc Konarski, Leiter Public Affairs &
Konzernrepräsentanz Berlin, Vodafone GmbH
Staatssekretär a.D.
Gerd Billen
21. November 2018 Berlin Dr. Dirk Wössner, Mitglied des Vorstands,
Deutsche Telekom AG
8. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO
begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme
gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der
Zuleitung und des Fristablaufs angeben)?
Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 9. Dezember
2020 mit einer Stellungnahmefrist bis zum 11. Dezember 2020 eingeleitet.
9. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der
formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte
oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage
genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann?
Den beteiligten Kreisen wurde am 21. Februar 2019 ein gemeinsames
Eckpunktepapier zur TKG-Novelle und am 6. November 2020 ein
Diskussionsentwurf zum o. g. Gesetz zur Stellungnahme übermittelt. Insoweit wird auf die
Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
10. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO
jeweils durchgeführt?
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie der Bundesrat wurden am
11. Dezember 2020 unterrichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]