Einfluss privater Stiftungen auf die globale Gesundheitspolitik und die Rolle der Bundesregierung
der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
In den letzten Jahrzehnten ist der sogenannte philanthropische Sektor sowohl hinsichtlich der Anzahl der Stiftungen als auch ihres jährlichen Fördervolumens und der geografischen Reichweite ihrer Aktivitäten deutlich gewachsen. Im Sinne dieser Anfrage umfasst der Begriff „private Stiftungen“ alle privatrechtlich organisierten Stiftungen, internationalen rechtlich definierte Foundations, philanthropischen Fonds, gemeinnützigen Gesellschaften und vergleichbaren Einrichtungen, die überwiegend aus privaten Mitteln finanziert werden. Verlässliche und vergleichbare öffentliche Daten über deren jährliches Fördervolumen liegen bislang nur eingeschränkt vor. Nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) belief sich das Fördervolumen privater Stiftungen für globale Entwicklung im Zeitraum 2020 bis 2023 auf 68,2 Mrd. US-Dollar (vgl. OECD, Private Philanthropy for Development, Third Edition). Bereits 2023 stellte die Fraktion Die Linke die Kleine Anfrage „Stand der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und privaten Stiftungen“ (Bundestagsdrucksache 20/6836). Gegenüber dem damals betrachteten Zeitraum 2016 bis 2019 ist das Fördervolumen nach OECD-Angaben um 25,2 Mrd. US-Dollar gestiegen (vgl. www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2021/12/private-philanthropy-for-development-second-edition_31d9e8ed/cdf37f1e-en.pdf).
Rund 40 Prozent der Stiftungsgelder für globale Entwicklung fließen nach OECD-Angaben in den Bereich der globalen Gesundheit (vgl. OECD, Private Philanthropy for Development, Third Edition). Private Stiftungen werden zunehmend als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit und der globalen Gesundheitspolitik wahrgenommen und sind an der Finanzierung sowie teilweise an der Entwicklung und Umsetzung internationaler Programme beteiligt. Die Bill & Melinda Gates Foundation (BMGF) zählt zu den größten privaten Akteuren in diesem Bereich. Mit nach eigener Aussage einem Stiftungsvermögen von 89 Mrd. US-Dollar und einer für 2026 prognostizierten Rekordausschüttung von 9 Mrd. US-Dollar ist sie die weltweit größte private Stiftung (vgl. www.gatesfoundation.org/about/foundation-fact-sheet). Sie war an der Gründung mehrerer multilateraler Einrichtungen beteiligt, darunter des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM), der maßgeblich auch von der Bundesregierung finanziert wird. Zudem initiierte sie Organisationen wie die Impfallianz Gavi, die Impfstoffentwicklungsagentur CEPI und das Internationale Impfinstitut (IVI). Darüber hinaus gehört die BMGF zu den größten Geldgebern der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Eine Studie in BMJ Global Health aus dem Jahr 2025 untersuchte erstmals systematisch die Mittelvergabe der BMGF an die WHO. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die umfangreiche zweckgebundene Finanzierung mit einer Schwerpunktsetzung auf Infektionskrankheiten und Impfprogramme verbunden ist, während Gesundheitssystemstärkung und nichtübertragbare Erkrankungen vergleichsweise geringere Aufmerksamkeit erhalten (Kennedy J, Thakrar R. Who's leading WHO? A quantitative analysis of the Bill and Melinda Gates Foundation's grants to WHO, 2000 bis 2024. BMJ Global Health. 2025;10).
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Brot für die Welt, Global Policy Forum Europe und Misereor haben den Einfluss privater Stiftungen auf die internationale Gesundheitsgovernance kritisch bewertet und unter anderem auf Personalentsendungen sowie die Finanzierung externer Beratungsleistungen hingewiesen (vgl. www.globalpolicy.org/sites/default/files/download/Globale%20Gesundheit%20in%20der%20Krise_Rolle%20privater%20Akteure.pdf). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit privaten Stiftungen ausgestaltet und welche Mechanismen zur Transparenz, Rechenschaft und Steuerung bestehen.
Die Bundesregierung arbeitet in verschiedenen Bereichen mit privaten Stiftungen zusammen. Insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kooperiert regelmäßig mit Stiftungen wie der BMGF: im Jahr 2023 bestanden nach Aussage der Bundesregierung allein neun gemeinsame Projekte (vgl. Drucksache 20/6836). Mit der Servicestelle für Stiftungen und Philanthropie bei der Engagement Global gGmbH wurde zudem eine Anlaufstelle für private Stiftungen und Philanthrop*innen geschaffen (vgl. www.engagement-global.de/de/servicestelle-fuer-stiftungen-und-philantropie?utm_). Mit einzelnen Stiftungen, darunter der BMGF, schloss das BMZ Memoranda of Understanding (MoU) zur Konkretisierung der Zusammenarbeit (vgl. https://dip.bundestag.de/vorgang/verpflichtungen-des-bmz-nach-unterzeichnung-des-memorandum-of-understanding/36440). Seit 2008 bestehen zwischen dem BMZ, insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), und der BMGF Kooperationsprojekte (vgl. www.brot-fuer-die-welt.de/fileadmin/mediapool/2_Downloads/Fachinformationen/Sonstiges/studie-gestiftete-entwicklung.pdf?utm_source=chatgpt.com). Im Sinne dieser Anfrage umfassen Kooperationen sämtliche finanziellen, organisatorischen, strategischen oder institutionellen Formen der Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Projekte, Memoranda of Understanding, Gremien- und Beiratstätigkeiten, Personalentsendungen, Forschungskooperationen, Beratungsleistungen, gemeinsamer Veranstaltungen oder informeller Absprachen. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesregierung mit erheblichen Haushaltsmitteln aus den Entwicklungs- und Gesundheitsetats an privat-öffentlichen Organisationen wie GFATM, Gavi und CEPI. Deutschland hat dem Global Fund für den Zeitraum 2026 bis 2028 insgesamt 1 Mrd. Euro zugesagt (vgl. www.theglobalfund.org/media/suqhqkp4/donor_germany_report_de.pdf). Zudem hat sich die Bundesregierung, insbesondere das BMZ, in der Vergangenheit mehrfach mit öffentlichen Mitteln an der Gründung und dem Betrieb privater Stiftungen beteiligt, was wiederholt vom Bundesrechnungshof kritisiert wurde (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2021/stiftungen-besser-machen-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Auch über den vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gegründeten Global Health Hub Germany steht das BMG im engen Austausch mit privaten Stiftungen wie dem Wellcome Trust und fördert diesen gemeinsam mit der BMGF. Als für die WHO zuständiges Ressort trägt das BMG zudem eine besondere Verantwortung im Umgang mit dem Einfluss privater Stiftungen auf die globale Gesundheitsgovernance.
Obwohl die Agenda 2030 die Einbindung privater Akteure ausdrücklich hervorhebt, wird die Rolle philanthropischer Stiftungen in Wissenschaft und Zivilgesellschaft hinsichtlich Transparenz, demokratischer Legitimation, Rechenschaftspflicht und möglicher Einflussnahme auf politische Prioritätensetzungen kontrovers diskutiert (vgl. OECD, Private Philanthropy for Development, Third Edition, vgl. www.globalpolicy.org/sites/default/files/Gestiftete_Entwicklung_final.pdf). Vor diesem Hintergrund erscheint eine aktuelle Bestandsaufnahme der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und privaten Stiftungen angezeigt. Angesichts des gestiegenen Fördervolumens philanthropischer Stiftungen sowie der veränderten Rolle Deutschlands in der globalen Gesundheits- und Entwicklungsfinanzierung möchte die Fraktion Die Linke den aktuellen Stand dieser Zusammenarbeit erfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Kooperationsprojekte sowie Organisationen, Programme, Netzwerke, Plattformen oder Dialogformate, die von privaten Stiftungen gegründet, betrieben oder maßgeblich mitgetragen werden, unterstützt die Bundesregierung aktuell mit Haushaltsmitteln oder führt sie gemeinsam mit privaten Stiftungen durch (bitte nach Ressorts, Vorhaben, Zielen, Mitteln der Bundesregierung, Mitteln der jeweiligen Stiftung und gegebenenfalls weiterer Dritter sowie Laufzeit aufschlüsseln; falls keine zentrale Erfassung erfolgt, wird um Mitteilung gebeten, ob eine Ressortabfrage durchgeführt wurde und welche Informationen dabei erhoben wurden)?
Welche Finanzbeiträge hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren für die in Frage 1 genannten Vorhaben bereitgestellt oder für die Zukunft zugesagt, welche davon werden auf die Official Development Assistance (ODA)-Quote angerechnet und in welcher Höhe (bitte nach Ressorts, Vorhaben, Finanzvolumen, Laufzeit sowie ODA-Anrechenbarkeit aufschlüsseln)?
Zwischen welchen Bundesministerien und ihren Durchführungsorganisationen auf der einen Seite und privaten Stiftungen und unter Beteiligung privater Stiftungen geführter Organisationen oder Programmen auf der anderen Seite werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell ausgeliehen, und wie sollen gegebenenfalls mögliche Interessenkonflikte vermieden werden?
Inwiefern hat die Bundesregierung strategische Kooperationen mit privaten Stiftungen oder Organisationen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, ohne finanzielle Zuwendungen vereinbart?
Mit welchen privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, steht die Bundesregierung hinsichtlich zukünftiger Kooperationsprojekte in Kontakt?
Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung in der Kooperation mit den privaten Stiftungen gegenüber einer alleinigen Durchführung der Projekte durch die Bundesregierung oder ausschließlich oder zum weit überwiegenden Anteil über Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten finanzierten multilateralen Organisationen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung den wachsenden Einfluss privater Stiftungen auf die nationale wie globale öffentliche Willensbildung und Entscheidungsfindung kritisch, auch und insbesondere unter Berücksichtigung und Wahrung von Werten wie etwa der Demokratie?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Einfluss privater Stiftungen zurückzudrängen, insbesondere in multilateralen Organisationen, die weitreichende Entscheidungen für die globale Daseinsvorsorge fällen, wie etwa der Weltgesundheitsorganisation WHO, dem GFATM, der Impfstoffallianz GAVI, der Impfstoffentwicklungsagentur CEPI, etc.?
In welchen nationalen oder internationalen Gremien, Arbeitsgruppen, Fonds, Partnerschaften oder Initiativen, an denen die Bundesregierung beteiligt ist, verfügen private Stiftungen über Sitze, Stimmrechte oder sonstige formalisierte Mitwirkungsrechte, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Einfluss auf gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse?
In welchen Gremien privatrechtlicher Stiftungen sind welche Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung mit Sitz und Stimme vertreten?
Mit welchen privaten Stiftungen, Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, hat die Bundesregierung Memoranda of Understandings (MoUs) als Grundlage für eine längerfristige Kooperation vereinbart?
In welchen Sitzungen, Arbeitsgruppen oder Verhandlungsprozessen der WHO wurde die Rolle privater Stiftungen 2025 thematisiert, und welche Position haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung dabei jeweils vertreten?
Inwiefern sieht die Bundesregierung als einer der größten staatlichen Geldgeber der WHO eine besondere Verantwortung, die finanzielle und strategische Unabhängigkeit der WHO sowie die Transparenz zweckgebundener Beiträge und die ausgewogene Beteiligung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure an Entscheidungsprozessen zu stärken, und welche konkreten Initiativen hat sie hierzu seit 2021 innerhalb der WHO unterstützt oder vorgeschlagen?
Welche Finanzbeiträge des BMGs sind seit 2021 an die WHO oder WHO-nahe Programme, Fonds oder Initiativen geflossen, an denen private Stiftungen finanziell, organisatorisch oder durch Sitze in Leitungs-, Aufsichts-, Beratungs- oder Expertengremien beteiligt sind (bitte nach Jahr, Haushaltstitel, Empfänger, Programm, Ziel, Höhe der Mittel und Art der Beteiligung privater Stiftungen aufschlüsseln) und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art und Umfang etwaiger Zweckbindungen dieser Programme sowie über die Beteiligung privater Stiftungen an der Festlegung dieser Zweckbindungen vor?
Welche Kooperationsprojekte haben das BMZ und die Durchführungsorganisationen (insbesondere die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH (GIZ gGmbH) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) bisher mit der BMGF oder Organisationen oder Programmen, an denen die BMGF beteiligt ist, durchgeführt oder bereits zugesagt (bitte nach Projekten, Programmen, Organisationen, Zielen, Mitteln der Bundesregierung, Mitteln der BMGF und gegebenenfalls Dritter sowie Laufzeit aufschlüsseln)?
Wann, und zu welchen Themen haben sich Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern privater Stiftungen 2025 zu welchen Themen getroffen (besonderer Fokus auf die BMGF oder Organisationen oder Programmen, an denen die BMGF beteiligt ist) einschließlich Kalendergesprächen, Fachgesprächen, Veranstaltungen, Konferenzen, Arbeitsgruppen und digitalen Austauschformaten inkl, Mailverkehr?
Nach welchen Kriterien und Standards werden Kooperationsprojekte mit privaten Stiftungen, Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, ausgewählt?
Welche Maßnahmen und Regelungen bestehen innerhalb der Bundesregierung sowie bei den von ihr geförderten multilateralen Organisationen, um tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte im Zusammenhang mit privaten Stiftungen zu erkennen, offenzulegen und zu vermeiden?
Auf welche Weise werden zivilgesellschaftliche Akteure und die von den Kooperationsprojekten unmittelbar oder mittelbar betroffenen Bevölkerungsgruppen sowie die Partnerländer in die Ausgestaltung und Umsetzung von Kooperationsprojekten, die einen internationalen Fokus haben, mit privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, einbezogen?
Welche Berichts- und Rechenschaftspflichten bestehen in den einzelnen Kooperationsprojekten gegenüber den privaten Stiftungen?
Welche Berichts-, Rechenschafts- und Evaluationsmechanismen bestehen für Kooperationsprojekte sowie Organisationen oder Programme, an denen private Stiftungen beteiligt sind, gegenüber der Bundesregierung (bitte nach Vorhaben angeben: Berichts- und Rechenschaftspflichten, durchgeführte Evaluationen, evaluierende Stelle sowie Ergebnisse hinsichtlich Zielerreichung und Wirkung; falls keine zentrale Erfassung erfolgt, wird um Mitteilung gebeten, welche Ressorts, Behörden oder Durchführungsorganisationen zur Beantwortung der Frage abgefragt wurden und welche Informationen dort jeweils vorlagen)?
Sind vonseiten des BMZ oder anderer Bundesministerien weitere Kooperationsprojekte mit privaten Stiftungen, mit Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, geplant oder bereits vereinbart, und wenn ja, zu welchen Themen, in welchem finanziellen Umfang und mit welcher Laufzeit (bitte nach Ressorts, Vorhaben und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Ist eine Neufassung des Memorandum of Understanding (MoU) zwischen BMZ und der BMGF geplant?