[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/28978 –
Kosten und Ziele der Kampagne „Landwirtschaft ist mehr wert“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die unter dem Motto „Kraut und Rüben. Gibt’s nicht für’n Appel und ’n Ei.“
geführte Kampagne „Landwirtschaft ist mehr wert“ des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) soll sich „für ein stärkeres
Miteinander“ zwischen Bauern, Verbrauchern und Handel einsetzen und den
Bürgern zeigen, was das BMEL für mehr Tierwohl, Klima- und Umweltschutz,
Artenvielfalt und faire Preise bisher unternommen hat (
https://www.bmel.de/
DE/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-ist-mehr-wert/landwirtschaft-ist-me
hr-wert_node.html).
1. Was ist aus der Informationskampagne zur besseren gegenseitigen
Wertschätzung geworden, die im Rahmen des nationalen Dialogforums zur
Landwirtschaft gestartet werden sollte und sich nach eigener Aussage im
Februar 2020 noch in der Planungsphase befand (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/17016)?
Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf
der Internationalen Grünen Woche (IGW) im Januar 2020 vorgestellte
Dialogforum „Stadt.Land.Du“ sollte im Laufe des Jahres 2020 Bürgerinnen und
Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft, Umweltverbände,
Medien und andere gesellschaftliche Gruppen an verschiedenen Orten in
Deutschland zusammenbringen. Ziel war es, allen interessierten Akteuren ein
Forum zu bieten, um Positionen zur Landwirtschaft auszutauschen, aufeinander
zuzugehen, Kompromisse und Lösungen zu finden, um die unterschiedlichen
Erwartungen und Notwendigkeiten zusammenzubringen. Durch den Ausbruch
von COVID-19 und die damit einhergehenden Beschränkungen mussten diese
Pläne gestoppt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29953
19. Wahlperiode 20.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 20. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Warum ist die Kampagne „Landwirtschaft ist mehr wert“ zur Erfüllung
der Aufgaben des BMEL notwendig (
https://www.bmel.de/DE/themen/la
ndwirtschaft/landwirtschaft-ist-mehr-wert/landwirtschaft-ist-mehr-wert_
node.html)?
Die Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Die gesellschaftlichen
Erwartungen im Hinblick auf das Tierwohl, den Erhalt der Biodiversität sowie
den Schutz von Ressourcen und Umwelt sind weiter gestiegen. Gleichzeitig
müssen die Landwirtinnen und Landwirte die Folgen des Klimawandels
bewältigen und wirtschaftlich arbeiten können, um ihr Einkommen zu sichern.
Die Landwirtschaft verändert sich und muss sich weiter verändern, um den
genannten Anforderungen Rechnung zu tragen. Der hiermit einhergehende
finanzielle Aufwand lässt sich nur im Verbund – u. a. von Handel, Landwirtschaft,
Verbraucherinnen und Verbrauchern und Politik – bewältigen.
Das BMEL begleitet diesen Wandel mit zahlreichen, auch investiven und
langfristig angelegten Maßnahmen. Die Informationsinitiative Landwirtschaft
informiert die Öffentlichkeit über diesen Veränderungsprozess und veranschaulicht
den Beitrag des BMEL zu dieser Entwicklung. Daneben unterstreicht sie das
Erfordernis eines gesamtgesellschaftlichen Beitrags, um den Wandel zu einer
nachhaltigeren und gleichzeitig wirtschaftlichen Landwirtschaft zu ermöglichen
und trägt hierdurch zu einer Versachlichung der gesellschaftlichen Debatte bei.
Weitere Informationen können unter
www.landwirtschaft-ist-mehr-wert.de
abgerufen werden.
3. Wurde im Vorfeld der Kampagne „Landwirtschaft ist mehr wert“ deren
Wirtschaftlichkeit angemessen untersucht, und wenn ja, zu welchen
Ergebnissen kam das BMEL, insbesondere auch welche konkreten Ziele
werden mit der Kampagne angestrebt, welche Lösungsalternativen gab
es zur Zielerreichung, und inwiefern wurden die mit der jeweiligen
Alternative verbundenen (auch die künftigen) Einnahmen und Ausgaben
einbezogen?
Im Vorfeld der Informationsinitiative Landwirtschaft wurde eine
Wirtschaftlichkeitsprüfung mit dem Ergebnis eines angemessenen Nutzen-Kosten-
Verhältnisses durchgeführt. Ziel der Informationsinitiative ist es, die
Verantwortung aller Akteure – Landwirtschaft, Politik, Handel, Öffentlichkeit – sowie der
Verbraucherinnen und Verbraucher selbst deutlich zu machen und hierdurch für
mehr gegenseitiges Verständnis und Wertschätzung zu sorgen. Alternativen
wurden geprüft. Unter Corona-Bedingungen und den bestehenden
Restriktionen war die Informationsinitiative das geeignete Mittel.
4. Wie soll der Erfolg der Kampagne „Landwirtschaft ist mehr wert“
gemessen und kontrolliert werden?
Zur Erfolgsmessung werden die Reichweite der Anzeigen und die
Zugriffszahlen auf der BMEL-Landingpage zur Initiative herangezogen. Zudem erfolgt ein
Web-Monitoring, mit dessen Hilfe u. a. die Interaktion in den Sozialen Medien
evaluiert werden kann sowie eine Medienauswertung.
5. Wurde bei der Auftragsvergabe der Kampagne „Landwirtschaft ist mehr
wert“ das Vergaberecht eingehalten, d. h. wurde der Auftrag in einem
größtmöglichen Wettbewerb vergeben oder lag ein vergaberechtlicher
Ausnahmetatbestand vor, und wurde das Vergabeverfahren durchgängig
dokumentiert?
6. Welche Agentur hat den Zuschlag für die Kampagne „Landwirtschaft ist
mehr wert“ erhalten, und warum?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Informationsinitiative Landwirtschaft wurde ausschließlich durch den
Rahmenvertragspartner des BMEL bzw. die Rahmenvertragspartner der
Bundesregierung umgesetzt.
7. Wie hoch waren die Planungskosten für die Kampagne „Landwirtschaft
ist mehr wert“?
8. Wie hoch sind die Einzel- und Gesamtkosten der Kampagne
„Landwirtschaft ist mehr wert“, und in welchen Haushaltstiteln sind diese Kosten
abgebildet (Einzelkosten bitte einzeln auflisten)?
9. Wie hoch sind die Marketing- und Werbekosten für die Kampagne
„Landwirtschaft ist mehr wert“, und auf welchen Werbeplattformen wird
die Kampagne beworben (die Kosten bitte einzeln je nach
Werbeplattform und gesamt angeben)?
Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Konzeption und Umsetzung liegen bei rund 90 000 Euro. Die Kosten für Media
lassen sich erst nach Abrechnungen genau beziffern. Hier werden die
Rabattierungen zum Zeitpunkt der Umsetzung berücksichtigt, die die Bundesregierung
im Rahmen ihrer Rahmen- und Rabattverträge erhält. Die Gesamtkosten für die
Informationsinitiative werden unter 980 000 Euro liegen. Die Maßnahmen
werden aus dem Titel für Verbraucherinformation finanziert.
10. Ist die Kampagne „Mehr Artenvielfalt ist mehr wert“ Teil der Kampagne
„Landwirtschaft ist mehr wert“, und wenn nein, wurden die
haushaltsrechtlichen Bestimmungen eingehalten, und welche Zusatzkosten sind
im Rahmen der Kampagne „Mehr Artenvielfalt ist mehr wert“
entstanden (
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-ist-
mehr-wert/mehr-artenvielfalt.html)?
„Mehr Artenvielfalt ist mehr wert“ ist einer von vier Themenbereichen der
Informationsinitiative „Landwirtschaft ist mehr wert“.
11. Wer genau ist mit dem „Wir wünschen uns: hochwertige Lebensmittel.
Aus der Region. Frisch auf den Tisch“ im Werbefilm der Kampagne
„Landwirtschaft ist mehr wert“ gemeint, und auf welchen repräsentativen
Erkenntnissen beruht diese Einschätzung (
https://www.youtube.com/wat
ch?v=D0oX7xnml4M&t=14s)?
Der zitierte Satz bezieht sich auf die Ergebnisse einer repräsentativen
Befragung im Auftrag des BMEL durch das Meinungsforschungsinstitut forsa von
Dezember 2019 bis Januar 2020. In diesem Kontext wurden rund 1 000
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 14 Jahren telefonisch zu ihren Ess- und
Einkaufsgewohnheiten befragt.
12. Was genau ist damit gemeint, dass Handelsunternehmen sich an faire
Spielregeln halten und Bauern über angemessene Einkaufspreise
unterstützen müssten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach
Auffassung der Fragesteller die wenigsten Bauern direkte Lieferbeziehungen
zum Handel unterhalten dürften (
https://www.bmel.de/DE/themen/landw
irtschaft/landwirtschaft-ist-mehr-wert/landwirtschaft-ist-mehr-wert_nod
e.html)?
Aufgrund eines hohen Konzentrationsgrades auf Ebene des
Lebensmittelhandels (LEH) besteht innerhalb der Lebensmittelkette ein Machtungleichgewicht
zwischen dem LEH und der Vielzahl an landwirtschaftlichen Erzeugerinnen
und Erzeugern. Es sind Handelspraktiken zum Standard geworden, die
Lieferanten des LEH klar benachteiligen und auf deren Einkommenssituation
Einfluss nehmen. Diese Praktiken wirken sich auch dann für Erzeugerinnen und
Erzeuger nachteilig aus, wenn keine direkte Lieferbeziehung zwischen
Erzeugern und LEH besteht. Denn es ist davon auszugehen, dass der durch unlautere
Handelspraktiken ausgeübte Druck innerhalb der Lieferkette weitergereicht
wird.
13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn
dieser Legislaturperiode unternommen, um mehr „Tierwohl“ in der
Nutztierhaltung zu erreichen, und zu welchen Zielkonflikten haben diese
Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung geführt (
https://www.b
mel.de/DE/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-ist-mehr-wert/landwirts
chaft-ist-mehr-wert_node.html)?
14. Welche weiteren konkreten Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode für mehr „Tierwohl“ in der
Nutztierhaltung zu beschließen, und zu welchen Zielkonflikten könnte es dadurch
kommen?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMEL setzt die sogenannte Nutztierstrategie seit dem Jahr 2018 um.
Damit soll eine am Tierwohl orientierte, umweltgerechte, wirtschaftlich
tragfähige, gesellschaftlich akzeptierte und zukunftsfähige Nutztierhaltung in
Deutschland gesichert sowie den Tierhaltern Planungs- und
Investitionssicherheit für die Zukunft gegeben werden. Mit der Strategie wird der Weg für eine
zukunftsfähige Tierhaltung aufgezeigt, die Tier- und Umweltschutz genauso
beachtet wie Qualität bei der Produktion und Marktorientierung. Die
Nutztierstrategie beinhaltet verschiedene Handlungsfelder. Ein wesentliches Element ist die
Arbeit des im April 2019 einberufenen Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung
unter Leitung von Bundesminister a. D. Jochen Borchert. Dieses
Kompetenznetzwerk hat im Februar 2020 seine Empfehlungen für einen umfassenden
Umbau der Nutztierhaltung vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat die
Bundesregierung am 3. Juli 2020 aufgefordert, „die Empfehlungen des
Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung in Konsequenz und in Gänze aufzugreifen“ und als
Grundlage der künftigen Ausrichtung zu nutzen. Im Rahmen der Umsetzung
dieser Entschließung hat BMEL eine Machbarkeitsstudie und
Folgenabschätzung in Auftrag gegeben, erstere liegt seit Anfang März vor. Die
Machbarkeitsstudie hat neben der Frage der Finanzierung auch die rechtlichen Aspekte einer
Transformation der Nutztierhaltung geprüft. Die möglichen Auswirkungen
dieser Transformation sind in der am 3. Mai veröffentlichten Folgenabschätzung
dargestellt. Im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung, einem weiteren
Baustein der Nutztierstrategie, wird intensive Forschungsförderung geleistet,
die insbesondere technische Fortschritte zur Verbesserung des Tierwohls in der
Nutztierhaltung ermöglichen soll (z. B. Bekanntmachung „Einrichtung von
Innovationsnetzwerken und Experimentierställen zur Entwicklung von „Ställen
der Zukunft“ für die Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung“). Hierbei stehen
insbesondere der Umgang und die Lösung von möglichen Zielkonflikten
zwischen Tierwohl und Emissionsminderung im Fokus.
Dem Koalitionsvertrag entsprechend wird die nationale Nutztierstrategie
weiterentwickelt, die den Tier- und Umweltschutz genauso beachtet wie die
Qualität bei der Erzeugung und Marktorientierung.
Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung vom 25. Oktober 2019 wurde inzwischen die Sauenhaltung im
Deckzentrum und im Abferkelbereich neu geregelt. Das setzt nach Auffassung der
Bundesregierung im Hinblick auf den Tierschutz neue Maßstäbe und ist in der
EU richtungsweisend. Gleiches gilt für das seit 1. Januar 2021 geltende Verbot
der betäubungslosen Ferkelkastration. Mit dem vorgelegten Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens konnte
zudem ein wesentlicher Schritt zur Beendigung des routinemäßigen Tötens von
männlichen Eintagsküken aus Legelinien eingeleitet werden.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) fördern der Bund und die Länder mit dem
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Stallbauinvestitionen
landwirtschaftlicher Unternehmen für eine besonders tiergerechte Haltung. Entstandene
Zielkonflikte aufgrund dieser Maßnahme sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Die bestehenden Maßnahmen aus dem Rahmenplan der GAK zur
Unterstützung einer besonders tiergerechten Haltung werden durch den Bund und die
Länder kontinuierlich überprüft und fortentwickelt.
15. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn
dieser Legislaturperiode unternommen, um mehr Klimaschutz in der
Landwirtschaft zu erreichen, und zu welchen Zielkonflikten haben diese
Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung geführt (
https://www.bme
l.de/DE/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-ist-mehr-wert/landwirtsch
aft-ist-mehr-wert_node.html)?
16. Welche weiteren konkreten Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode für mehr Klimaschutz in der
Landwirtschaft ggf. zu beschließen, und zu welchen Zielkonflikten könnte es nach
Auffassung der Bundesregierung ggf. dadurch kommen?
17. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn
dieser Legislaturperiode unternommen, um mehr Umweltschutz in der
Landwirtschaft zu erreichen, und haben diese Maßnahmen nach Kenntnis
der Bundesregierung zu Zielkonflikten geführt (wenn ja, bitte ausführen,
zu welchen;
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/landwirtsch
aft-ist-mehr-wert/landwirtschaft-ist-mehr-wert_node.html)?
18. Welche weiteren konkreten Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ggf. für mehr Umweltschutz in der
Landwirtschaft zu beschließen, und zu welchen Zielkonflikten könnte es
nach Auffassung der Bundesregierung ggf. dadurch kommen?
Die Fragen 15 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der aktuellen Legislaturperiode wurden das deutsche Klimaschutzgesetz und
zu dessen Umsetzung das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Im
Klimaschutzprogramm 2030 sind folgende zehn Maßnahmen für die Bereiche
Landwirtschaft, Landnutzung, Forst und Ernährung enthalten (
https://www.bmel.de/
DE/themen/landwirtschaft/klimaschutz/landwirtschaft-und-klimaschutz.html):
• Senkung der Stickstoffüberschüsse und -emissionen einschließlich
Minderung der Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung von
Lachgasemissionen sowie Verbesserung der Stickstoffeffizienz;
• Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und
landwirtschaftlichen Reststoffen;
• Ausbau des Ökolandbaus;
• Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Tierhaltung;
• Energieeffizienz in der Landwirtschaft;
• Humuserhalt und -aufbau im Ackerland;
• Erhalt von Dauergrünland;
• Schutz von Moorböden einschließlich Reduzierung der Torfverwendung in
Kultursubstraten;
• Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung;
• Nachhaltige Ernährungsweisen und Vermeidung von Lebensmittelabfällen.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf
Synergien zwischen Klimaschutz-, Gewässerschutz- und Luftreinhaltemaßnahmen
bei gleichzeitiger Sicherung der Produktivität. Digitale Technologien und
Präzisionslandwirtschaft können zusätzlich einen Beitrag leisten, Emissionen aus
der Landwirtschaft zu mindern. Wichtige und synergetische Stellschrauben sind
zudem effiziente Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sowie die
Stärkung nachhaltiger, bodenschonender Kohlenstoffspeicherung in
landwirtschaftlichen Böden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird insbesondere mit Mitteln
aus dem Energie- und Klimafonds unterstützt.
Zur Untersuchung von digitalen Technologien in der Landwirtschaft hat das
BMEL unter anderem die 14 digitalen Experimentierfelder etabliert. Die
Experimentierfelder sind digitale Testfelder auf landwirtschaftlichen Betrieben, auf
denen u. a. untersucht wird, wie digitale Techniken optimal zum Schutz der
Umwelt, des Tierwohls, der Biodiversität und der Arbeitserleichterung
eingesetzt werden können. Sie leisten wichtige Forschungsarbeit zur Steigerung der
Ressourceneffizienz, zum Klima- und Umweltschutz.
Anfang 2021 startete das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ des BMEL,
das neben Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und
zur Gülleseparierung auch Investitionen in modernste Technik zur Reduzierung
von Emissionen bei der Ausbringung von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln
fördert. Das Förderprogramm, welches eine Laufzeit bis Ende 2024 hat,
unterstützt hiermit die Landwirtschaft und den Gartenbau bei Investitionen zur
Anpassung an besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen,
um Umwelt- und Klimaschutzziele durch bestverfügbare Technik in der Fläche
zu erreichen. Entstandene Zielkonflikte aus dem Programm sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
Zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes haben der Bund und die
Länder darüber hinaus im Rahmen der GAK die Förderung im
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) um spezifische Investitionen zum Umwelt- und
Klimaschutz erweitert. Förderfähig sind unter anderem emissionsarme
Stallböden, Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger in Verbindung mit Stallbauten,
die zu einer deutlichen Emissionsminderung führen und Reinigungsplätze für
Pflanzenschutzgeräte mit integriertem System zur Vermeidung von
Pflanzenschutzmitteleinträgen. Nichtproduktive Investitionen, die zur Verwirklichung
von Agrarumwelt- und Klimazielen dienen und keinen wirtschaftlichen
Mehrwert für die landwirtschaftlichen Betriebe haben, können mit einem Zuschuss
von bis zu 100 Prozent gefördert werden (z. B. Abluftreinigungsanlagen). Aus
dieser Maßnahme resultierende mögliche Zielkonflikte, z. B. zwischen dem
Tierschutz und dem Umwelt- und Klimaschutz, sind der Bundesregierung nicht
bekannt. Eine Kombination von Stallbauinvestitionen für eine besonders
tiergerechte Haltung mit spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz
ist im AFP möglich.
Die bestehenden Maßnahmen aus dem Rahmenplan der GAK zur Verbesserung
des Umwelt- und Klimaschutzes in der Landwirtschaft werden durch den Bund
und die Länder kontinuierlich überprüft und fortentwickelt.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Juni 2018 im
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen
unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie entschieden, dass die
Bundesrepublik Deutschland gegen die Verpflichtungen, welche sich aus der Richtlinie
ergeben, verstoßen hat. Zudem verwies die Europäische Kommission auf die
aktuell weiterhin hohen Nitratwerte im Grundwasser in Deutschland und gab
vor, dass weitere Maßnahmen zur Senkung der Nitratbelastung ergriffen
werden müssten.
Zur Senkung der Nitrateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen wurde die
Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 um weiterführende Maßnahmen sowie
Konkretisierungen ergänzt. Dies geschah mit der am 1. Mai 2020 in Kraft
getretenen Änderung der Düngeverordnung. In den mit Nitrat belasteten Gebieten
gelten strenge Vorgaben, die einen erhöhten Anpassungsbedarf bei den
landwirtschaftlichen Betrieben mit sich bringen. Dies betrifft insbesondere die
Absenkung der Stickstoffdüngung um 20 Prozent im Durchschnitt des Betriebes.
Damit ein nachhaltiger und ressourceneffizienter Umgang mit Nährstoffen im
Betrieb sichergestellt und Nährstoffverluste in die Umwelt soweit wie möglich
vermieden werden, wurde Ende 2017 außerdem die
Stoffstrombilanzverordnung erlassen. Diese Verordnung regelt, zunächst für viehintensive Betriebe
und Biogasanlagen sowie ab 2023 für weitere Betriebe, die Bilanzierung von
zugeführten und abgegebenen Nährstoffen in einem Betrieb. Die Verordnung
verpflichtet die jeweiligen Betriebe zur Ermittlung der dem Betrieb zugeführten
und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor. Über die
jeweilige Ermittlung und Bewertung haben die Betriebe Aufzeichnungen zu führen.
19. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn
dieser Legislaturperiode unternommen, um mehr Artenvielfalt in der
Landwirtschaft zu erreichen, und zu welchen Zielkonflikten haben diese
Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. geführt (
https://www.b
mel.de/DE/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-ist-mehr-wert/landwirts
chaft-ist-mehr-wert_node.html)?
Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode eine Reihe von
Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet, um die Artenvielfalt in der
Landwirtschaft zu erhalten und zu fördern. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Förderung
der Insektenvielfalt. Beispielhaft werden folgende Maßnahmen genannt:
• Das Aktionsprogramm Insektenschutz (API) wurde am 4. September 2019
durch das Bundeskabinett verabschiedet. Es umfasst neun
Handlungsbereiche mit konkreten Maßnahmen, um eine Trendumkehr beim Rückgang der
Insekten und ihrer Vielfalt zu erreichen. Drei der neun Handlungsbereiche
enthalten Maßnahmen, die die Landwirtschaft betreffen. Hiervon wurden
bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt oder bereits begonnen, wie z. B.:
• Sonderrahmenplan Insektenschutz: Zur Verbesserung der nationalen
Finanzierung von Maßnahmen des Insektenschutzes im Rahmen des
Aktionsprogramms wurde in der GAK der Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum
Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ eingerichtet. Über diesen
Sonderrahmenplan wurden im Jahr 2020 erstmals 50 Millionen Euro seitens des
Bundes bereitgestellt. Darüber hinaus sind aus dem Investitions- und
Zukunftsprogramm der Bundesregierung für diesen Sonderrahmenplan im Haushalt
2021 zusätzlich 35 Millionen Euro Bundesmittel verfügbar und für die
Jahre 2022 bis 2024 jährlich zusätzlich in der Finanzplanung vorgesehen. 2021
stehen somit hier insgesamt 85 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung;
• Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
(„Insektenschutzgesetz“) und fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-
Anwendungsverordnung: Am 10. Februar 2021 hat das Bundeskabinett die
Entwürfe zum so genannten „Insektenschutzpaket“, bestehend aus dem
Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
(„Insektenschutzgesetz“) und der Fünften Verordnung zur Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen. Das Gesetz durchläuft
momentan das parlamentarische Verfahren, die Verordnung bedarf zu ihrem
Erlass noch der Zustimmung des Bundesrates (s. Antwort auf Frage 20);
• Insektenmonitoring: Der Methodenleitfaden „Insektenmonitoring“ wurde in
Zusammenarbeit mit den Ländern erstellt und Anfang 2019 vorgestellt. Er
bildet die Basis für das bundesweite langfristig angelegte
Insektenmonitoring. Der modulartige Aufbau in Basis- und Erweiterungsbausteine
ermöglicht die schrittweise Umsetzung. Einige Länder haben bereits mit der
Umsetzung einzelner Basismodule begonnen;
• Insektenforschung: Modell- und Demonstrationsvorhaben FInAL –
Förderung von Insekten in Agrarlandschaften. Es ist vorgesehen
Landschaftslabore in repräsentativen Agrarlandschaften Deutschlands anzulegen, in denen
innovative Maßnahmen zur Förderung der Insekten durch integrierten
Anbau nachwachsender Rohstoffe im Landschaftskontext entwickelt werden;
• Bundeswettbewerb: Im Jahr 2020 wurde der Bundeswettbewerb
Insektenfreundliche Landwirtschaft „Land.Vielfalt.Leben.“ gestartet, mit dem das
BMEL den Einsatz von Landwirtinnen und Landwirten für die Erhaltung
der biologischen Vielfalt würdigen und stärken will. Die Auszeichnung von
besonders erfolgreichen, praxisbewährten und zukunftsweisenden
Maßnahmen soll andere Betriebe und Akteure anregen, sich ebenfalls für den
Insektenschutz zu engagieren;
• 2019 wurde in der GAK eine Maßnahme zur Förderung der investiven
Kosten und 2020 eine Maßnahme für die laufenden Betriebsausgaben zum
Schutz vor Schäden vor dem Wolf aufgenommen. Durch diese Förderung
von Maßnahmen des präventiven Herdenschutzes wird dazu beigetragen,
Konflikte zwischen Artenschutz und Weidehaltung zu verringern.
• Mit der Aufnahme der Förderung von Altgrasstreifen bzw. Altgrasinseln
konnte 2021 eine weitere Maßnahme im GAK-Rahmenplan aufgenommen
werden, die insbesondere auf den Insektenschutz positive Auswirkungen
hat;
• Für die künftige Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll
eine Steigerung des Umwelt- und Klimaambitionsniveaus sowohl über die
erste Säule als auch über die zweite Säule verwirklicht werden. Als neues
Instrument werden die Öko-Regelungen eingeführt werden, für die in
Deutschland 25 Prozent der Direktzahlungen vorgesehen sind und die
insbesondere zur Erhaltung von Lebensräumen sowie dem Schutz der
Biodiversität beitragen sollen. Auf dieses Budget sollen nach dem Gesetzentwurf
bis zu zwei Prozentpunkte von Ausgaben für umweltbezogene Maßnahmen
der 2. Säule angerechnet werden. Zudem sollen die Natur-, Umwelt- und
Klimaschutzauflagen als Grundanforderung für den Erhalt von
Direktzahlungen ambitionierter ausgestaltet werden (Konditionalität). Über die
Fördermaßnahmen der 2. Säule der GAP sollen die Landwirte wie bisher bei
Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Investitionen in nachhaltige
und natur-, umwelt- und klimaschonende Produktionsweisen sowie bei der
Bewirtschaftung gemäß den Richtlinien des ökologischen Landbaus
unterstützt werden, wobei die dafür bereitstehenden Mittel durch Erhöhung des
Umschichtungssatzes auf 15 Prozent im Jahr 2026 kontinuierlich ansteigen;
• Das Bundesweite Monitoring in Agrarlandschaften (MonViA) wurde 2018
initiiert und im März 2019 gestartet, um eine umfassende, repräsentative
Datengrundlage zu schaffen und wissenschaftlich belastbare Aussagen zum
Zustand und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt in
Agrarlandschaften treffen zu können;
• Es wurden verschiedene Projekte zur Förderung der biologischen Vielfalt
im Rahmen der seit 2005 bestehenden Förderrichtlinie „Förderung von
Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und
innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt“ begonnen, wie
z. B. das Modell- und Demonstrationsvorhaben „Weite-Reihe-Getreide mit
blühender Untersaat“. Dieses Projekt erprobt einen produktionsintegrierten
Ansatz, d. h. Kulturart (Getreide) und Blühpflanzen als Untersaat auf
derselben Fläche;
• Die Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben zum
Schutz von Bienen und weiteren Bestäuberinsekten in der Agrarlandschaft
im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung und des
Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
Landwirtschaft (BÖLN) wurde im Juli 2019 veröffentlicht. Ziel ist es, die
Verbesserung des Nahrungsangebotes und der Lebensbedingungen für
Bestäuberinsekten zur erforschen. Insgesamt wurden 16 Verbundprojekte mit insgesamt
50 Teilprojekten als förderwürdig eingestuft. Die Vorhaben werden im
Verlaufe des Jahres 2021 starten.
Sofern Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt eine Einschränkung der
landwirtschaftlichen Produktivität zur Folge haben, könnten sich Zielkonflikte
zur ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit ergeben, die durch
entsprechende Förderprogramme, wie den Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum
Insektenschutz in der Agrarlandschaft“, ausgeglichen werden können.
20. Welche weiteren konkreten Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode für mehr Artenvielfalt in der
Landwirtschaft ggf. zu beschließen, und zu welchen Zielkonflikten könnte es
dadurch nach Auffassung der Bundesregierung ggf. kommen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es noch in dieser Legislaturperiode
zum Erlass des so genannten „Insektenschutzpaketes“ kommt, bestehend aus
dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der
fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Bereits in der Ressortabstimmungsphase zu den Entwürfen beider
Rechtssetzungsvorhaben hat die Bundesregierung jeweils einen für alle Seiten
tragfähigen Kompromiss gefunden und dies mit den Kabinettbeschlüssen dazu vom
10. Februar 2021 noch einmal bekräftigt.
21. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn
dieser Legislaturperiode unternommen, um fairere Preise für die Bauern zu
erreichen, und zu welchen Zielkonflikten haben diese Maßnahmen nach
Kenntnis der Bundesregierung ggf. geführt (
https://www.bmel.de/DE/the
men/landwirtschaft/landwirtschaft-ist-mehr-wert/landwirtschaft-ist-meh
r-wert_node.html)?
22. Welche weiteren konkreten Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ggf. zu beschließen, um fairere Preise
für die Bauern zu erreichen, und zu welchen Zielkonflikten könnte es
nach Auffassung der Bundesregierung ggf. dadurch kommen?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen
zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (kurz
UTP-Richtlinie) sieht ein Verbot wesentlicher unlauterer Handelspraktiken vor.
Mit dem Verbot wird eine Verbesserung der Einkommenssituation der
landwirtschaftlichen Betriebe angestrebt.
Am 18. November 2020 wurde im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur
Zweiten Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes beschlossen. Der Entwurf
dient der Umsetzung der UTP-Richtlinie. Der Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens wird voraussichtlich Ende Mai erfolgen.
Die Umsetzung der UTP-Richtlinie erfolgte unter sorgfältiger Abwägung
zwischen der Wahrung der Vertragsfreiheit und dem notwendigen Schutz von
Lieferanten vor unlauteren Handelspraktiken.
Nach zwei Jahren praktischer Erfahrung ist eine Evaluierung der Regelungen
auf nationaler Ebene vorgesehen, um u. a. zu überprüfen, ob die bestehenden
Regelungen für die bezweckte Schutzwirkung zugunsten von Erzeugerinnen
und Erzeugern oder anderen Lieferantinnen und Lieferanten ausreichend sind
oder ob Nachbesserungen erforderlich sind.
Ein Bereich, in dem das Thema faire Preise besonders wichtig ist, sind
Erzeugnisse tierischen Ursprungs und damit die Nutztierhaltung. Das von
Bundesministerin Julia Klöckner eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung
(KNW) unter Leitung von Bundeslandwirtschaftsminister a.D. Jochen Borchert
hat am 11. Februar 2020 Empfehlungen des KNW vorgelegt, in denen
Zielbilder, Umsetzungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen einer umfassenden
Transformation der Nutztierhaltung aufgezeigt werden.
Zu den Kerngedanken der Empfehlungen des KNW gehört, dass die Landwirte
für den Umbau ihrer Ställe und die höheren Produktionskosten, die ein Mehr an
Tierwohl mit sich bringt, honoriert werden müssen.
Zur rechtlichen Prüfung der vom KNW aufgezeigten Optionen hat
Bundesministerin Julia Klöckner eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die seit
dem 1. März 2021 vorliegt. Damit liegt nun eine umfassende Bewertung der
Handlungsoptionen vor, die zu dem Ergebnis kommt, dass einem Umbau der
Tierhaltung keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen.
Die Machbarkeitsstudie bestätigt, dass eine Transformation der Nutztierhaltung
nur mit einer wirksamen Förderpolitik gelingen kann. In den Überlegungen zur
Transformation der Nutztierhaltung nimmt deshalb die Frage der Finanzierung
einen großen Raum ein. Denn die benötigten Finanzmittel sind allein am Markt
nicht realisierbar.
Alle in der Machbarkeitsstudie diskutierten Instrumente haben spezifische Vor-
und Nachteile. Eine Entscheidung für ein Instrument ist noch nicht gefallen.
Bundesministerin Julia Klöckner steht über den Umbau der Nutztierhaltung
und die unterschiedlichen Finanzierungsoptionen in einem intensiven
gesellschaftspolitischen Dialog.
Zugleich werden in den Arbeitsgruppen des KNW Lösungsvorschläge und
Entscheidungshilfen für zahlreiche, bisher offene Fragen erarbeitet. Die Sitzungen
der Arbeitsgruppen werden vom BMEL moderiert sowie inhaltlich und
organisatorisch vor- und nachbereitet.
23. Was konkret ist mit „Wandel“ gemeint, der nur gelingen könnte, „wenn
wir alle an einem Strang ziehen“ würden (
https://www.bmel.de/DE/them
en/landwirtschaft/landwirtschaft-ist-mehr-wert/landwirtschaft-ist-mehr-
wert_node.html)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
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