Abschiebungen und Ausreisen 2020 und im ersten Quartal 2021 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27007)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Regelmäßig stellt die Fraktion DIE LINKE. Anfragen zu Abschiebungen. Bei der Auswertung der letzten Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/27007 durch die Fragestellerinnen und Fragesteller haben sich einige Nachfragen und Unstimmigkeiten ergeben.
Beispielsweise soll es nach Angaben der Initiative „No Border Assembly“, die ein unabhängiges Monitoring zu Abschiebungen betreibt, im vergangenen Jahr mehrere Sammelabschiebungen vom Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden u. a. nach Albanien (14. Dezember 2020), Serbien (9. Dezember 2020) und Bosnien und Herzegowina (25. November 2020) gegeben haben (https://noborderassembly.blackblogs.org/de/abschiebe-alarm/#tracking). Über die Abschiebung am 9. Dezember 2020 berichtet auch die Initiative „Aktion Bleiberecht“ aus Freiburg. Insgesamt seien 17 Personen abgeschoben worden, darunter vier Kinder. Neben Baden-Württemberg hätten sich auch die Bundesländer Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt daran beteiligt. Der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden sei für das Land Baden-Württemberg der wichtigste Flughafen, um Menschen in Länder des Balkans abzuschieben und verdiene an den Abschiebungen seit Jahren viel Geld (https://www.aktionbleiberecht.de/?p=18184).
Die genannten Sammelabschiebungen tauchen jedoch in der Tabelle zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/27007 nicht auf. Die Fragestellerinnen und Fragesteller vermuten, dass es sich um Abschiebungen des Landes Baden-Württemberg gehandelt haben könnte, an denen die Bundespolizei nicht federführend beteiligt war. Daraus ergibt sich die Frage, ob Sammelabschiebungen der Länder, von denen die Bundesregierung womöglich keine Kenntnis hat, bei der Nennung der Gesamtzahl der jährlichen Sammelabschiebungen berücksichtigt werden, oder ob dies nicht der Fall ist, und wie sich die Zahl der Sammelabschiebungen verlässlich ermitteln lässt.
Außerdem soll es nach Angaben der Initiative „No Border Assembly“ am 12. November 2020 eine Sammelabschiebung von Düsseldorf nach Nigeria und am 21. Dezember 2020 eine Sammelabschiebung von Düsseldorf nach Ghana gegeben haben. Diese Sammelabschiebungen werden aus für die Fragestellerinnen und Fragesteller nicht nachvollziehbaren Gründen in der Liste zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/27007 ebenfalls nicht aufgeführt.
Fragen wirft außerdem die Praxis der Bundesregierung auf, Informationen zu den Fluggesellschaften, die an Abschiebungen mitwirken, als Verschlusssache einzustufen (Bundestagsdrucksache 19/27007, Antwort zu den Fragen 4, 12, 13 und 14). In einem Antwortschreiben auf eine diesbezügliche Beschwerde des Ersten parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion DIE LINKE:, Jan Korte, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer, dass in den letzten Jahren immer wieder Störaktionen und Boykottaufrufe gegen Fluggesellschaften stattgefunden hätten, weil diese Abschiebungen durchführten. In der Folge hätten Flüge nicht oder erst verspätet stattfinden können. Zudem sei es zu Überlegungen einiger Luftverkehrsgesellschaften gekommen, an Abschiebungen nicht mehr oder nur noch im Ausnahmefall mitzuwirken. Daher sei die Einstufung „zwingend erforderlich“ (Schreiben vom 23. März 2021). Konkrete Angaben dazu, welche Fluggesellschaften sich aus dem Geschäft mit den Abschiebungen zurückziehen wollten, enthält das Schreiben jedoch nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Sammelabschiebungen der Bundesländer ohne Beteiligung des Bundes, die bei der Beantwortung der regelmäßigen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. nicht aufgeführt werden (siehe Bundestagsdrucksache 19/27007, Tabelle zu Frage 12)?
Warum werden diese Sammelabschiebungen ggf. nicht aufgeführt? Liegt der Grund darin, dass diese Flüge nicht von der Bundespolizei begleitet werden, sodass die Bundesregierung deswegen keine Kenntnis davon hat? Durch wen werden die Sammelabschiebungen stattdessen begleitet?
Welche Befugnisse haben Sicherheitskräfte von Luftverkehrsgesellschaften wie Bulgaria Air, Georgian Airways, Tarom oder Adria Airways, wenn diese zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt werden, wie dies 2019 in insgesamt 1 857 Fällen geschehen ist (Bundestagsdrucksache 19/18201, Antwort zu Frage 13f)? Setzen sie sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ein, und auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies ggf.? Sind der Bundesregierung Beschwerden über unverhältnismäßige Gewalt durch Sicherheitskräfte von Luftverkehrsgesellschaften gegenüber Betroffenen von Abschiebungen bekannt?
Wie geben sich Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei auf Abschiebeflügen als solche zu erkennen? Tragen sie grundsätzlich ihre Polizeiuniform oder wird davon mitunter abgewichen, und falls ja, aus welchem Grund?
Wie haben die Begleitbeamtinnen und Beamten der Bundespolizei sich während des Abschiebeflugs von München nach Kabul am 9. Februar 2021 zu erkennen gegeben, und haben sie ihre Polizeiuniform getragen? Waren während des Flugs neben Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten noch weitere Sicherheitskräfte anwesend? Wie ist ggf. zu erklären, dass eine abgeschobene Person der Meinung ist, dass sie auf dem Abschiebeflug nicht von Bundespolizeibeamten, sondern von vier sonstigen Sicherheitskräften bewacht wurde, die auf Nachfrage mitgeteilt hätten, dass sie keine Polizeibeamten seien, was den Fragestellerinnen und Fragestellern über eine Unterstützerin des abgeschobenen Mannes übermittelt wurde?
Werden Personen, die ggf. im Rahmen von Sammelabschiebungen der Bundesländer ohne Beteiligung des Bundes abgeschoben werden, bei der Gesamtzahl der Sammelabschiebungen berücksichtigt, die zuletzt für das Jahr 2020 mit 3 994 angegeben wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27007, Antwort zu Frage 12), und falls nein, wie lässt sich die Gesamtzahl der Sammelabschiebungen verlässlich ermitteln?
Wie viele Sammelabschiebungen, die nicht federführend von der Bundespolizei durchgeführt wurden, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (bitte die Flüge einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Zahl der abgeschobenen Personen, Zahl der begleitenden Beamten, Kosten des Fluggeräts auflisten und auch angeben, ob die Kosten durch Frontex übernommen wurden), um wie viele Flüge handelte es sich dabei insgesamt, und wie viele Personen wurden so abgeschoben (bitte nach Jahren und Bundesländern differenzieren)?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung am 21. Dezember 2020 eine Charterabschiebung von Düsseldorf nach Ghana stattgefunden, und wie viele Personen wurden dabei ggf. abgeschoben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Welche Fluggesellschaft hat die Abschiebung durchgeführt?
b) Warum wird diese Abschiebung in der Tabelle zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/27007 nicht aufgeführt?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung am 12. November 2020 eine Charterabschiebung von Düsseldorf nach Nigeria stattgefunden, und wie viele Personen wurden dabei ggf. abgeschoben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Welche Fluggesellschaft hat die Abschiebung durchgeführt?
b) Warum wird diese Abschiebung in der Tabelle zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/27007 nicht aufgeführt?
Wie viele Sammelabschiebungen, die 2020 und im bisherigen Jahr 2021 geplant waren, wurden wieder abgesagt, und was war jeweils der Grund für die Stornierung (bitte auch nach Zielstaaten und Abflughäfen in Deutschland differenzieren)?
Welche Fluggesellschaften sollten diese letztlich stornierten Abschiebungen durchführen? Erhalten diese trotz der Absage eine Vergütung oder eine Entschädigungszahlung, und falls ja, in welcher Höhe (bitte auch die eventuellen Gesamtkosten stornierter Sammelabschiebungen für die Jahre 2020 und 2021 nennen)?
Warum hält die Bundesregierung es für notwendig, die Angaben zu Fluggesellschaften, die Abschiebungen durchführen, als Verschlusssache einzustufen, wenn zugleich die Fluggesellschaften, die Abschiebungen durchführen, über den öffentlich zugänglichen Flight Tracking Service Flightradar24 eingesehen werden können?
Welche „Störaktionen und Boykottaufrufe gegen Luftverkehrsgesellschaften“ in den letzten Jahren sind der Bundesregierung bekannt (vgl. die Vorbemerkung der Fragesteller sowie das darin bereits zitierte Schreiben von dem Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer an den Abgeordneten Jan Korte vom 23. März 2021), von welchen Gruppen, Bündnissen oder Kampagnen wurden sie initiiert, und gegen welche Luftverkehrsgesellschaften richteten sie sich jeweils (bitte die Aktionen und Aufrufe einzeln mit Datum auflisten)?
In welchen konkreten Fällen ist es 2019, 2020 und im bisherigen Jahr 2021 vorgekommen, dass Abschiebeflüge infolge dieser Aufrufe und Störaktionen nicht oder erst verspätet stattfinden konnten (vgl. ebd.; bitte die Flüge einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft auflisten und angeben, ob die Abschiebungen ausgefallen sind bzw. um welche Dauer sie sich verspätet haben)?
Welche Luftverkehrsgesellschaften haben nach Kenntnis der Bundesregierung infolge von Störaktionen und Boykottaufrufen darüber nachgedacht, gar nicht mehr oder nur noch in Ausnahmefällen an Abschiebungen mitzuwirken, und in welcher Form haben sie dies der Bundesregierung mitgeteilt? Wie viele und welche Fluggesellschaften haben sich in Reaktion auf Störaktionen und Boykottaufrufe gänzlich von der Mitwirkung an Abschiebungen zurückgezogen, und in welcher Form haben sie dies der Bundesregierung mitgeteilt?
Ist es bereits vorgekommen, dass Luftverkehrsgesellschaften sich infolge von Störaktionen oder Boykottaufrufen mit der Bitte an die Bundesregierung gewandt haben, ihre Namen im Zusammenhang mit Abschiebungen nicht mehr zu erwähnen, und welche Luftverkehrsgesellschaften waren dies ggf.?
Wie viele Abschiebungen gab es im bisherigen Jahr 2021 (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln), und bei wie vielen dieser Abschiebungen handelte es sich um Dublin-Überstellungen?
Wie viele Sammelabschiebungen gab es im bisherigen Jahr 2021 (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Sammelabschiebungen einzeln mit folgenden Angaben: Datum, Abflughafen, Zielstaat, Zahl der abgeschobenen Personen, Zahl der begleitenden Beamten, beteiligte Bundesländer, Fluggesellschaft, Kosten des Fluggeräts, Kostenübernahme durch Frontex auflisten)?