[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing,
Uwe Witt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/29184 –
Entwicklung von Pensionen sowie Altersrenten im Zeitraum von 1990 bis 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rentner bekamen im Jahr 2018 im Schnitt 760 Euro monatlich ausgezahlt
(vgl.
https://www.rnd.de/politik/so-gross-sind-die-unterschiede-zwischen-rent
en-und-pensionen-EO7AYOXFFNAMVCBFEIPOR4DY4U.html). Das
durchschnittliche Ruhegehalt der zuletzt rund 440 400 pensionierten
Bundesbeamten belief sich im selben Jahr dagegen auf 3 080 Euro (ebd.). Gesetzliche
Grundlage für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Bundes und
ihrer Hinterbliebenen ist das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Der
deutliche Unterschied in der Altersversorgung von Arbeitnehmern und
Beamten ist regelmäßig Gegenstand der öffentlichen Debatte und ruft
Gerechtigkeitsfragen hervor (vgl.
https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/17
61-euro-minimum-doppelt-so-viel-pension-wie-rente-deshalb-koennen-beamt
e-im-alter-in-saus-und-braus-leben_id_10753806.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beamtenversorgung und die gesetzliche Rentenversicherung sind die
beiden größten Alterssicherungssysteme in Deutschland. Anders als die
allgemeine Rentenversicherung hat die Beamtenversorgung jedoch die Funktion einer
Regel- und einer Zusatzsicherung. Neben dieser Bifunktionalität der
Beamtenversorgung ist zu berücksichtigen, dass „Durchschnittsrenten“ alle
rentenversicherten Berufsgruppen und sämtliche, auch kurze, Erwerbsbiographien
umfassen. In durchschnittlichen Renten sind somit auch „kleine Renten“ enthalten,
sofern eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist. Zum Vergleich
dieser beiden Systeme, insbesondere den gewährten Alterssicherungsleistungen
der Höhe nach, wird auf den Sechsten Versorgungsbericht der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 18/11040), die Vorbemerkung der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/15036 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 19/21616 verwiesen.
Zur „Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten des Bundes“ hat die
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in jeder Wahlperiode einen
Versorgungsbericht vorzulegen. Zuletzt wurde der Siebte Versorgungsbericht der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29691
19. Wahlperiode 17.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 14. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18270) veröffentlicht. Diese
Berichtsform begann 1996; bzgl. früherer Berichte wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/21616
verwiesen.
Zudem veröffentlicht das Statistische Bundesamt jährlich auf seiner
Internetseite (
www.destatis.de) die sog. Versorgungsempfängerstatistik (Fachserie 14,
Reihe 6.1). In der neben der PDF-Version zum Download bereit gestellten
Excel-Version lassen sich ausgeblendete Jahre wieder einblenden. Die Daten
der Versorgungsempfängerstatistik werden jährlich zum Stichtag 1. Januar
erhoben. Zu den nachfolgend gefragten Angaben zu den
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Bundes liegen der Bundesregierung
jedoch keine Daten vor dem Stichtag 1. Januar 1994 vor. Zuletzt wurde die
Versorgungsempfängerstatistik 2020 mit den Daten zum Stichtag 1. Januar 2020
bzw. des Jahres 2019 bekannt gegeben. Die Daten des Jahres 2020 bzw. zum
Stichtag 1. Januar 2021 liegen voraussichtlich Ende 2021 vor. Für die
nachstehenden Daten zur Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung des Bundes
erfolgten zum Teil Sonderauswertungen der Versorgungsempfängerstatistik des
Statistischen Bundesamtes. Eine Differenzierung der Daten für Beamte, Richter
und Soldaten des Bundes nach neuen und alten Ländern ist nicht möglich, da in
der Versorgungsempfängerstatistik der ehemalige Dienstort kein
Erhebungsmerkmal ist.
Da die Vorbemerkung der Fragesteller wortgleich mit der Vorbemerkung der
Fragesteller der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD zu „Entwicklungen von
Pensionen und Pensionslasten 2019“ auf Bundestagsdrucksache 19/21336) ist,
wird im Übrigen vollständig auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in
ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/21616 verwiesen.
1. Wie hoch war in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis
2020 jeweils das durchschnittliche Ruhegehalt in der
Beamtenversorgung des Bundes, und wie hoch war demgegenüber nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils die durchschnittliche Bruttoaltersrente der
Arbeitnehmer (bitte auch die absolute sowie relative Differenz zwischen
dem durchschnittlichen Ruhegehalt und der durchschnittlichen
Bruttoaltersrente ausweisen)?
Beamtenversorgung des Bundes
Für die Daten zum durchschnittlich nach dem Beamtenversorgungsgesetz (des
Bundes) gewährten Ruhegehalt zum Stichtag 1. Januar
• des Jahres 1990 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung,
• der Jahre 2000, 2005, 2010 sowie 2015 bis 2018 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/15036,
• der Jahre 1995, 2019 und 2020 wird auf die veröffentlichte
Versorgungsempfängerstatistik im Rahmen der Fachserie 14 Reihe 6.1 (
https://www.des
tatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html#sprg236406);
Tabelle IV.4 („Lange Reihe zu „Durchschnittliche Versorgungsbezüge im
Monat Januar nach Art der Versorgung und Ebene“)
verwiesen. In Tabelle IV.4 der Versorgungsempfängerstatistik sind die Daten
der Jahre 1994 bis 2020 durchgängig abgebildet.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die durchschnittliche Bruttoaltersrente im Jahr 1990 betrug 602 Euro (nur
West). Im Jahr 1995 lag diese bei 689 Euro. Für die Daten der Jahre 2000,
2005, 2010 sowie 2015 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
19/21616 verwiesen. Daten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor.
Die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Ruhegehalt und der
„durchschnittlichen Bruttoaltersrente“ ergibt sich aus der Gegenüberstellung der zur
Verfügung gestellten Werte; d. h. Differenz = „durchschnittliches Ruhegehalt
des Bundes eines Jahres“ – „durchschnittliche Bruttoaltersrente desselben
Jahres“. Diese vergleichende Betrachtung ist im Übrigen ungeeignet, da die
Beamtenversorgung auch die betriebliche Alterssicherung abdeckt, während die
gesetzliche Rente nur eine Basisabsicherung umfasst.
2. Wie hat sich in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis 2020
das durchschnittliche Ruhegehalt der Beamten des Bundes mit 45 (oder
mehr) Dienstjahren jeweils entwickelt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/17019 verwiesen.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990,
1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis 2020 die durchschnittliche
Bruttoaltersrente der Arbeitnehmer mit 45 (oder mehr) Beitragsjahren jeweils
entwickelt?
Daten für die Jahre 1990 und 1995 liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die erfragten Werte für die Jahre 2000, 2005, 2010 bis 2019 können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2020 liegen noch
nicht vor.
Jahr
Durchschnittlicher
Rentenbetrag in
Euro/Monat
2000 842
2005 898
2010 941
2015 1.057
2016 1.112
2017 1.141
2018 1.180
2019 1.235
1) Rentenbetrag (mit Faktor berechnete Bruttorente) = Rentenzahlbetrag * Bruttorentenfaktor.
2) Vertragsrenten und statistisch nicht auswertbare Fälle sind nicht enthalten, ab 2010 ohne
Umwertungsfälle. Einschließlich Ausland/unbekannt.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
4. Nach wie vielen Dienstjahren erwerben Beamte bei Eintritt bzw.
Versetzung in den Ruhestand Anspruch auf die sogenannte
Mindestversorgung?
Einen Anspruch auf Mindestversorgung haben Beamtinnen und Beamte bei
Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit infolge einer
Dienstbeschädigung (d. h. infolge einer Krankheit, Verwundung oder sonstigen
Beschädigung, die sie bzw. er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder
aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat) oder bei Versetzung oder Eintritt
in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bzw. des Erreichens einer
Altersgrenze.
Die Versetzung oder der Eintritt in den Ruhestand setzt dabei die Erfüllung der
versorgungsrechtlichen Wartezeit voraus, die wie in der gesetzlichen
Rentenversicherung fünf Jahre beträgt. Entlassene (nicht in den Ruhestand versetzte)
Beamtinnen und Beamte werden entweder in der gesetzlichen
Rentenversicherung nachversichert oder erhalten das Altersgeld des Bundes (vgl. Kapitel V
des Siebten Versorgungsberichtes der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache
19/18270).
5. Nach wie vielen Beitragsjahren erwerben Arbeitnehmer Anspruch auf
die Regelaltersrente (Mindestversicherungszeit)?
Nach § 50 Absatz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist die
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren (60 Kalendermonaten)
Voraussetzung für einen Anspruch auf Regelaltersrente. Auf die allgemeine
Wartezeit werden nach § 51 Absatz 1 und 4 SGB VI Kalendermonate mit
Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet. Ebenfalls angerechnet werden
zusätzliche Wartezeitmonate nach § 52 SGB VI aufgrund eines
Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings sowie aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für
Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung.
6. Wie hat sich in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis 2020
die Zahl der Ruhegehaltsempfänger (in Bundeszuständigkeit) mit
Mindestversorgung jeweils entwickelt?
Für die Daten
• der Jahre 2000, 2005, 2010 sowie 2015 bis 2018 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/15036,
• des Jahres 1990 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Die Daten der Jahre 1995, 2019 und 2020 können der folgenden Tabelle
entnommen werden:
Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger mit
Mindestversorgung für die Jahre 1995, 2019 und 2020
Jahr
(Stichtag
1.1.)
Bund
Bundeseisenbahnvermögen
Postnachfolgeunternehmen1zusammen
Beamte/
Beamtinnen
und Richter/
Richterinnen
Berufssoldaten/
Berufssoldatinnen
1995 870 735 135 4 525 8 260
2019 7 130 5 885 1 245 6 250 49 065
2020 7 390 6 055 1 335 6 020 48 910
1 Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG.
Bei eigener Summenbildung gerundeter Werte können Rundungsdifferenzen auftreten.
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990,
1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis 2020 die Zahl der Regelaltersrentner
entwickelt, die lediglich die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren
erfüllen (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Männer, Frauen,
Deutsche, Ausländer)?
Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Wie hoch war in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis
2020 die Mindestversorgung der Ruhestandsbeamten (Bund), und wie
viele Versicherungsjahre hätte ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit
dem Durchschnittseinkommen des entsprechenden Jahres nach Kenntnis
der Bundesregierung nachweisen müssen, um Rentenansprüche in Höhe
der Mindestpension zu erwerben?
Die Darstellung der Werte für die Jahre 1990 und 1995 kann nicht erfolgen, da
die Aufarbeitung dieser Daten äußerst komplex ist und der personelle und
zeitliche Aufwand mit einem unzumutbaren Arbeitsaufwand verbunden wäre.
Diese Daten liegen in statistischer Form nicht vor. Für die Daten der Jahre 2000,
2005, 2010 sowie 2015 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
19/21616 verwiesen. Zum Stichtag 1. Juli 2020 betrug die Höhe der
Mindestversorgung der Ruhestandsbeamten des Bundes ohne Berücksichtigung von
Familienzuschlägen 1 779,07 Euro. Um eine gesetzliche Altersrente in dieser
Höhe zu erreichen, müssten Durchschnittsverdienende rein rechnerisch eine
Versicherungsdauer von 52,0 Jahren im Jahr 2020 aufweisen.
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990,
1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis 2020 die durchschnittliche
Bruttoaltersrente von Personen, die lediglich die Mindestversicherungszeit von
fünf Jahren erfüllen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. Nach wie vielen Dienstjahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung
die Beamten des Bundes in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010,
2015 bis 2020 durchschnittlich in den Ruhestand eingetreten (bitte nach
Bund sowie neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/17019 verwiesen.
11. Nach wie vielen Beitragsjahren sind Arbeitnehmer nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis
2020 durchschnittlich in die Altersrente eingetreten (bitte nach Bund
sowie neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)?
Für die Daten der Jahre 2000, 2005, 2010, 2015 bis 2019 wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 19/21616 verwiesen. Daten für das Jahr 2020 liegen
noch nicht vor. Bezüglich der Jahre 1990 und 1995 wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
12. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990,
1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis 2020 das durchschnittliche
Zugangsalter der Beamten des Bundes in den Ruhestand (bitte nach Bund sowie
neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)?
„Das durchschnittliche Zugangsalter der Beamten des Bundes in den
Ruhestand“ entspricht dem „Durchschnittsalter bei Ruhestandseintritt“. Für die
Daten
• der Jahre 2000, 2005, 2010 sowie 2015 bis 2017 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/15036,
• des Jahres 2018 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21616,
• der Jahre 1990 und 2020 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Die Daten der Jahre 1995 und 2019 können der folgenden Tabelle entnommen
werden:
Durchschnittsalter der Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger
bei Ruhestandseintritt der Jahre 1995 und 2019
Jahr
Beamte/Beamtinnen,
Richter/Richterinnen
des Bundes
Bundeseisenbahnvermögen
Postnachfolgeunternehmen1
1995 59,1 57,4 56,3
2019 62,6 63,6 59,4
1 Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG.
13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990,
1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis 2020 das durchschnittliche
Zugangsalter der Arbeitnehmer in Altersrente (bitte nach Bund sowie neuen und
alten Bundesländern getrennt ausweisen)?
Das durchschnittliche Zugangsalter in Altersrenten lag im Jahr 1990 in den
alten Ländern bei 63,2 Jahren. Im Jahr 1995 lag das Zugangsalter bei 62,4 Jahren
(alte Länder: 63,0, neue Länder: 61,3). Für die Daten der Jahre 2000, 2005,
2010 sowie 2015 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
19/21616 verwiesen. Daten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor.
14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990 bis
2020 jeweils die durchschnittliche Bruttoaltersrente der „Neurentner“
(Rentner, die Regelaltersrente im entsprechenden Jahr erstmalig bezogen
haben), und wie hoch war im Vergleich dazu jeweils das
durchschnittliche Ruhegehalt der neuen Ruhestandsbeamten, welche im
entsprechenden Jahr erstmalig Ruhegehalt bezogen haben (bitte hierzu auch die
absolute sowie relative Differenz zwischen Neurentnern und neuen
Ruhestandsbeamten ausweisen)?
Gesetzliche Rentenversicherung
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Daten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor.
Durchschnittlicher Rentenbetrag1) von Altersrenten, alte Länder (1990 bis
1992) bzw. Deutschland (ab 1993)
Renten wegen Alters
insgesamt
Ø Rentenbetrag in
Euro/Monat
1990 553
1991 587
1992 584
1993 649
1994 694
1995 726
1996 725
1997 729
1998 731
1999 732
2000 738
2001 732
2002 733
2003 722
2004 700
2005 694
2006 694
2007 737
2008 741
2009 738
2010 741
2011 750
2012 790
2013 813
20142) 889
20152) 934
2016 930
2017 972
2018 1.005
2019 1.053
Jahr
1) Rentenbetrag (mit Faktor berechnete Bruttorente) = Rentenzahlbetrag * Bruttorentenfaktor.
2) Unter Herausrechnung der Fälle der „neuen Mütterrenten“.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenzugang, verschiedene Jahrgänge
Beamtenversorgung des Bundes
Für die Daten der Jahre 1990 bis 1992 sowie 2020 zum „durchschnittlichen
Ruhegehalt der neuen Ruhestandsbeamten, welche im entsprechenden Jahr
erstmalig Ruhegehalt bezogen haben“ wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen. Die Daten der Jahre 1993 bis 2019 können der folgenden
Tabelle entnommen werden:
Entwicklung der durchschnittlichen Versorgungsbezüge* von
Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfängern bei Ruhestandseintritt für die Jahre
1993 bis 2019
Jahr
Beamtinnen/
Beamte/
Richterinnen/Richter
des Bundes
Bundeseisenbahnvermögen
Postnachfolgeunternehmen1
EUR
1993 2 170 1 550 1 470
1994 2 170 1 630 1 510
1995 2 210 1 690 1 600
1996 2 260 1 730 1 610
1997 2 310 1 780 1 610
1998 2 360 1 830 1 660
1999 2 540 1 830 1 700
2000 2 510 1 950 1 690
2001 2 550 1 880 1 640
2002 2 530 1 930 1 580
2003 2 590 1 960 1 420
2004 2 530 2 050 1 510
2005 2 530 1 930 1 580
2006 2 550 1 890 1 740
2007 2 480 1 870 1 870
2008 2 610 2 060 1 930
2009 2 560 2 080 1 920
2010 2 570 2 110 2 000
2011 2 530 2 130 1 930
2012 2 720 2 290 2 080
2013 2 750 2 340 2 080
2014 2 830 2 400 2 090
2015 2 750 2 410 2 120
2016 2 820 2 420 2 330
2017 2 900 2 490 2 250
2018 3 010 2 580 2 330
2019 3 110 2 660 2 500
* Bruttobezüge. – Einschl. der 2012 wiedergewährten Sonderzahlung (zweiter Einbauschritt).
1 Deutsche Post AG, Deutsche Telekom, AG, Deutsche Bank AG.
Zu der erbetenen Differenzbildung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
15. Wie haben sich in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis
2020 die Versorgungsausgaben des Bundes (Ruhegehalt sowie
Hinterbliebenenversorgung) jeweils entwickelt (bitte den absoluten sowie
relativen Anstieg von 1990 auf 2019 ausweisen)?
Für die Daten
• der Jahre 1990 und 2020 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung,
• des Jahres 1995 wird auf die veröffentlichte Versorgungsempfängerstatistik
im Rahmen der Fachserie 14 Reihe 6.1 (
https://www.destatis.de/DE/Theme
n/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html#sprg236406); Tabelle IV.5
(„Lange Reihe zu „Versorgungsausgaben nach Art der Versorgung und
Ebenen“)
• der Jahre 2000, 2005, 2010 sowie 2015 bis 2017 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/15036,
• des Jahres 2018 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/17019
verwiesen. In Tabelle IV.5 der Versorgungsempfängerstatistik sind die Daten
der Jahre 1994 bis 2019 durchgängig abgebildet.
16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990,
1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis 2020 die Ausgaben der Deutschen
Rentenversicherung (Altersrente sowie Hinterbliebenenversorgung)
jeweils entwickelt (bitte den absoluten sowie relativen Anstieg von 1990
auf 2019 ausweisen)?
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Daten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor.
Rentenausgaben nach Rentenartengruppen, alte Länder (1990) bzw.
Deutschland (ab 1995)
Renten wegen
Alters
Renten wegen
Todes
1990 97,4 61,5 25,2
1995 162,6 110,5 35,6
2000 190,2 136,1 36,8
2005 211,9 158,3 38,3
2010 224,4 170,9 38,9
2015 249,6 192,3 40,3
2016 259,3 200,1 41,5
2017 268,9 208,0 42,5
2018 277,1 214,9 43,3
2019 291,4 227,0 44,7
Jahr
darunter:
in Mrd. Euro
Rentenausgaben
insgesamt
Quelle: Rentenausgaben – Rechnungsergebnisse, verschiedene Jahrgänge
Anteile der Rentenarten: geschätzt auf Basis der Rentenbestandsstatistiken zum
jeweiligen Stichtag
Der Anstieg bei den Rentenausgaben insgesamt von 1990 auf 2019 betrug
193,9 Mrd. Euro (199,1 Prozent). Bei den Rentenausgaben wegen Alters lag
die Differenz bei 165,6 Mrd. Euro (269,4 Prozent) und bei Renten wegen Todes
betrug diese 19,5 Mrd. Euro (77,2 Prozent).
17. Wie hoch waren in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2015 bis
2020 jeweils die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen als Barwert künftiger Verpflichtungen des Bundes?
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind erstmalig in
der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2010 nachgewiesen
worden. Für die Jahre 1990, 1995, 2000 und 2005 liegen daher keine Werte vor.
Für die Daten der Jahre 2010 sowie 2015 bis 2019 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/21616 verwiesen.
Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
für das Haushaltsjahr 2020 ist Gegenstand der aktuell laufenden
Rechnungslegung des Bundes. Daher liegen noch keine Werte vor.
18. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das
stetige Sinken der Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere seit
dem Jahr 1990 auf die Rückstellungen des Bundes für Pensions- und
ähnliche Verpflichtungen?
Bei sinkendem Zinssatz erhöhen sich durch die Diskontierung die Barwerte der
Rückstellungen. Dieser mathematische Automatismus gilt unabhängig von der
zugrundeliegenden Zinsreihe und der Art der Rückstellung. Die Rückstellungen
stellen nur eine bilanzielle Größe dar.
19. Um welchen Betrag und um wie viel Prozent sind die Rückstellungen
des Bundes für Pensions- sowie ähnliche Verpflichtungen aufgrund der
sinkenden Umlaufrendite in den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010,
2015 bis 2020 gegebenenfalls gestiegen?
Für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005 und 2020 liegen keine bzw. noch keine
Werte vor; zu den Gründen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Für
die Jahre 2010 sowie 2015 bis 2019 ergibt sich folgendes Bild:
Rückstellungen für 2010 2015 2016 2017 2018 2019- in Mrd. Euro -
Pensionsleistungen 341,21 435,85 477,96 520,47 567,01 595,14
Zinsaufwand absolut
zum Vorjahr +32,9 +35,7 +41,1 +33,1 +35,2 + 35,1
Zinsaufwand relativ
zum Vorjahr +10,5 % +8,7 % +9,4 % +6,9 % +6,8 % + 6,2 %
Beihilfeleistungen 109,14 148,12 169,02 167,46 190,75 213,83
Zinsaufwand absolut
zum Vorjahr - - - +15,60 +14,34 +15,48
Zinsaufwand relativ
zum Vorjahr - - - +9,2 % +8,6 % +8,1 %
Für die in den Jahren 2010, 2015 und 2016 in der Vermögensrechnung
ausgewiesenen Rückstellungen für Beihilfeleistungen liegen keine Angaben vor,
welche betragsmäßigen Auswirkungen die sinkenden Diskontzinssätze auf die
Höhe der jeweiligen Rückstellung haben. Die auf den sinkenden Diskontsatz
zurückzuführende Veränderung des jeweiligen Rückstellungsbetrages bildet nur
einen Teilaspekt der Gesamtveränderung ab. Differenzierte Erläuterungen
hierzu finden sich in den jährlichen Vermögensrechnungen.
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ISSN 0722-8333]