Gesellschaftlicher Nutzen der deutschen Raumfahrt
der Abgeordneten Heidrun Bluhm-Förster, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Thomas Lutze, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Axel Troost, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In mehreren Berichten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages aus den Monaten Oktober 2020 und Februar 2021 wird davon ausgegangen, dass verschiedene Positionen im deutschen Raumfahrtprogramm mit Mehrkosten belastet werden könnten, die bei Planung und erster Umsetzung so nicht eingeplant gewesen seien. Konkret geht es darum, den Gesamtfinanzierungsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland zu Projekten der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) auf den Prüfstand zu stellen und vor allem die möglichen Mehrkosten des Ariane-6-Programms kritisch zu beleuchten.
Die Fragestellenden beziehen sich im Folgenden auf den „Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sowie Antrag auf Zustimmung zu den deutschen Zeichnungen anlässlich der ESA-Ratstagung auf Ministerebene in Sevilla am 27./28. November 2019“ vom 6. Oktober 2020 (HHA-Drucksache 19/6309) und auf die Beantwortung der „Fragen im Nachgang zur Sitzung des HHA am 27. Januar 2021 zu den Mehrkosten der Ariane“ vom 9. Februar 2021.
In beiden Fällen geht die Bundesregierung davon aus, dass Risiken und Mehrkosten für den Bundeshaushalt entstehen könnten, die sich aus Sicht der Fragestellenden in kein angemessenes Verhältnis mehr zu einem möglichen oder behaupteten gesellschaftlichen Nutzen der deutschen Raumfahrt stellen lassen. Die Berichte konstatieren für die ESA-Programme laut ESA-Konvention ein Mittragen von Kostenerhöhungen von bis zu 20 Prozent bei fast allen Programmen und listen Projekte auf, die als mögliche Programmbeteiligungen (Raumtransportsysteme, Ariane-6-Entwicklungsprogramm, robotische Mondmission, ISS-Mond- und Marsaktivitäten) nicht in der Vorsorge für zukünftige ESA-Beteiligungen enthalten sind. Dabei geht es um dreistellige Millionenbeträge für 2023 und 2024. Im Ariane-6-Programm sind Möglichkeiten einer Quersubvention der kommerziellen Starts sowie eventuelle Verlustdeckungen ebenfalls nicht eingepreist.
Die derzeit gültige Raumfahrtstrategie der Bundesregierung stammt aus dem Herbst 2010 und ist bis heute weder aktualisiert noch an die inzwischen international erheblich veränderten Rahmenbedingungen angepasst worden. Gleichzeitig fehlt eine an gesellschaftlich sinnvollen Nutzparametern orientierte breite öffentliche Diskussion darüber, ob und wenn ja, in welcher Form die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich einen für das gesamtgesellschaftliche Fortkommen förderlichen Beitrag durch die staatliche Subventionierung einer eigenverantwortlich betriebenen Raumfahrt leistet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Programmbeteiligungen für die noch nicht in der Vorsorge für zukünftige ESA-Beteiligungen enthaltenen Positionen hinsichtlich der Ausfinanzierung, Projektzielführung und tatsächlichen Realisierung?
Sind der Bundesregierung konkrete Projektrealisierungskonzepte für die jeweiligen Programmbeteiligungen bei Raumtransportsystemen, im Ariane-6-Entwicklungsprogramm, bei der robotischen Mondmission und den ISS-Aktivitäten bereits bekannt?
Wenn ja, welchen Stellenwert misst sie ihnen bei, und welcher Finanzierungsrahmen aus staatlichen Mitteln wird dabei angestrebt?
Wenn nein, warum nicht, bzw. bis wann muss eine Projektrealisierung greifen, damit eingeplante und/oder zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden können?
Welche Garantien kann die Bundesregierung für die erfolgreiche Umsetzung des Ariane-6-Programms in folgenden Punkten geben:
eine den bisherigen Kosten gesellschaftlich trag- und verantwortbare Programmentwicklung;
eine tatsächliche Realisierung des Entwicklungsvorhabens bis zu einem möglichen Startzeitpunkt;
eine wirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich tragfähige Nutzung der Ariane 6 nach ihrer Fertigstellung?
Sieht die Bundesregierung Alternativen dahingehend, in der internationalen Raumfahrtzusammenarbeit zukünftig auf großdimensionierte Eigenentwicklungen zu verzichten und stattdessen auf bereits vorhandene technologische Kapazitäten zurückzugreifen?
Wenn ja, in welchem Umfang kann dadurch Einsparpotential an Haushaltsmitteln geltend gemacht werden?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Überarbeitung oder Neufassung der deutschen Raumfahrtstrategie?
Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um aus ihrer Sicht eine öffentliche Diskussion über die Kosten und den gesellschaftlichen Nutzen der deutschen Raumfahrt anzuregen, zu initiieren und zu fördern?