[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse,
Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/29649 –
Situation des heimischen Bergbaus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bedarf an mineralischen Rohstoffen unserer Nation und unserer Industrie
steigt ständig. In der Fortschreibung der Rohstoffstrategie der
Bundesregierung vom 14. Januar 2020 trifft diese die Kernaussage: „Mineralische
Rohstoffe sind die Basis unserer industriellen Wertschöpfung und haben einen
großen Einfluss auf nachgelagerte Wirtschaftsbereiche. Eine sichere,
nachhaltige und verantwortungsvolle Rohstoffversorgung ist von großer Bedeutung
für Deutschland als Industrie- und Exportstandort.“ (
https://www.bmwi.de/Re
daktion/DE/Downloads/P-R/rohstoffstrategie-kernaussagen.pdf?__blob=publi
cationFile&v=4). Dies ist eine Aussage, der die Fragesteller uneingeschränkt
zustimmen. Trotzdem ist zu bemerken, dass, wie das Institut der Wirtschaft in
Köln (IW) festgestellt hat, der Anteil der Rohstoffimporte aus Ländern mit
hohem politischen Risiko mittlerweile auf 62 Prozent angestiegen ist. 1995
waren es nur 45 Prozent (
https://mining-report.de/blog/industrie-4-0-klares-beke
nntnis-zum-heimischen-bergbau-notwendig/). Deutschland wird nach
Auffassung der Fragesteller in den kommenden Jahren nach Lösungen suchen
müssen, um die sichere Versorgung unserer Gesellschaft mit mineralischen
Rohstoffen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass Deutschland auch in
Zukunft ein erfolgreicher Industriestandort bleibt.
Eine Industriegesellschaft kommt ohne Versorgungssicherheit für eine
Vielzahl von Rohstoffen nicht aus. Dies gilt nach Ansicht der Fragesteller gerade,
wenn die Wirtschaft wie in Deutschland stark auf den Export ausgerichtet ist.
Rohstoffe – und damit auch Bergbau – stehen am Anfang jeder industriellen
Wertschöpfungskette.
Bergbauvorhaben zeichnen sich auch durch einen hohen Einsatz an Kapital
bei einer relativ langen Kapitalrücklaufzeit aus. Sofern Investitionen in die
Gewinnung heimischer Rohstoffe gefördert und ermöglicht werden sollen,
bedarf es ausreichend langfristiger Vorhabensgenehmigungen. Ohne langfristige
Rechtssicherheit würde das notwendige Kapital für Bergbauvorhaben nicht
zur Verfügung gestellt. Nur wenn die in umweltschutztechnischen,
landesplanerischen und bergrechtlichen Verfahren getroffene Grundentscheidung über
das „Ob“ des Vorhabens nicht immer wieder politisch infrage gestellt wird,
werden die Investitionsentscheidungen nach Ansicht der Fragesteller auch
tatsächlich erfolgen. Frühzeitige Klarheit und Rechtssicherheit liegen nach Auf-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30146
19. Wahlperiode 26.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
26. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fassung der Fragesteller auch im Interesse der von einem Bergbauvorhaben
betroffenen Bürger. Die Möglichkeiten einer sogenannten unterirdischen
Raumordnungsplanung (vgl. Wilfried Erbguth, Mathias Schubert,
Raumordnung des Untergrundes, S. 1901 bis 1906), die Konzentration auf heimische
Rohstoffe, eine nationale Tiefseebergbau-Strategie und eine den Herstellern
und Konsumenten dienliche Verwertungsquote sind nach Ansicht der
Fragesteller dringend erforderlich. Unbeantwortet ist zudem die Frage, wer
letztendlich für die Ewigkeitslasten, des Bergbaus insbesondere bezüglich der
Chemikalien im Schacht Herfa-Neurode, aufkommen wird (
https://www.bund-nr
w.de/themen/klima-energie/im-fokus/steinkohle-ewigkeitslasten/). Dieses
Thema rückt nicht nur vor dem Hintergrund des endenden und politisch zu
verantwortenden Kohlebergbaus, sondern auch für andere derzeit noch
laufende Rohstoffvorhaben in den Fokus der Öffentlichkeit (
https://www.lebensrau
mwasser.com/der-bergbau-geht-das-wasser-bleibt-die-folgen-fuer-die-ewigkei
t-und-ihre-bewaeltigung/). Damit steigt das Risiko, dass letztlich die
Steuerzahler für die Folgekosten des Bergbaus haften könnten, insbesondere durch
infolge der Energiewende sich zunehmend verschlechternde wirtschaftliche
Rahmenbedingungen mit steigendem Insolvenzrisiko für die
Energieversorgungsunternehmen, welche diese Kosten bei voller Laufzeit selbst getragen
hätten (
https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/1613984/der-b
ergbau-geht-die-verantwortung-bleibt). Auch könnten diese nach geltender
Rechtslage mittels Konzernumstrukturierungen oder Veräußerung der
Betreibergesellschaften an Dritte, sich einer langfristigen Haftung entziehen. Aus
diesem Grund sollte nach Ansicht der Fragesteller auch untersucht werden, ob
Rückstellungen und Sicherheitsleistungen im ausreichenden Maße und
insolvenzfest vorhanden sind. Eine umfassende Reform des Bundesberggesetzes
(BBergG), wie von Vertretern aus der Wissenschaft, den Ländern, Verbänden
und auch vom Umweltbundesamt gefordert, sollte dringend erfolgen.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzbarkeit
konzeptioneller Ansätze einer nachhaltigen, vorausschauenden,
vorsorgenden unterirdischen Raumplanung wie etwa in der Publikation des
Umweltbundesamtes (
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/u
nterirdische-raumplanung-nachhaltige)?
Die Raumordnung des Bundes gibt mit dem Raumordnungsgesetz den
gesetzlichen Rahmen für die Durchführung bzw. Umsetzung der Raumordnung vor. § 2
Absatz 1 Nummer 4 Satz 4 des Raumordnungsgesetzes formuliert als
gesetzlichen Grundsatz der Raumordnung, der von den Ländern gegebenenfalls in
deren Raumordnungsplänen zu konkretisieren ist, dass die räumlichen
Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und
Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen sind.
Das Raumordnungsgesetz findet auch auf unterirdische Raumnutzungen
Anwendung. Die Durchführung bzw. Umsetzung der Raumordnung liegt dagegen
allein in der Kompetenz der Länder. Der Bundesregierung liegen diesbezüglich
keine weiteren Erkenntnisse vor.
2. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für eine zentrale
Untertageraumordnung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Untertagebauten von
Nachbarstaaten, die das deutsche Staatsgebiet berühren, wenn ja, welcher Art
sind diese im Einzelnen?
Die Genehmigung und Aufsicht bergbaulicher Vorhaben liegt nach der im
Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung in der Zuständigkeit der
Länder. Die Bundesregierung hat unabhängig hiervon von den Bundesländern
folgende Informationen über Untertagebauten von Nachbarstaaten, die das
deutsche Staatsgebiet berühren, erhalten:
Entsprechend der Salinenkonvention (Konvention zwischen dem Königreich
Bayern und dem Kaiserreich Österreich-Ungarn über die beiderseitigen
Salinenverhältnisse vom 18. März 1829, novelliert 1957 als
Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und der Republik Österreich), hat die
österreichische Seite das Recht zum untertägigen Salzbergbau vom
österreichischen Dürrnberg bei Hallein bis auf bayerisches Staatsgebiet in Berchtesgaden.
Der Bergbau wurde bis 1988 aktiv betrieben und wird heute als Erhaltbergbau
zur Gewährleistung der Sicherheit der untertätigen Grubenbaue, der Oberfläche
und der Aufrechterhaltung der Wasserhaltung weiterbetrieben. Es handelte sich
um einen untertägigen Solebergbau, bei dem das alpine Salzgebirge
(Haselgebirge) über die Errichtung von Bohrspülwerken gezielt ausgelaugt wurde.
Ferner betreibt die österreichische Seite im Teil des ehemaligen Grubengebäudes
noch ein Besucherbergwerk mit Anfahrt am Dürrnberg, dessen Grubenbaue
auch unter bayerisches Staatsgebiet hineinreichen.
In Grubenbauen der seit 1945 eingestellten ehemaligen Zinngruben in
Zinnwald befindet sich das Besucherbergwerk „Vereinigt Zwitterfeld zu Zinnwald“,
betrieben durch die Stadt Altenberg.
Folgende bekannte Grubenbaue des Besucherbergwerkes sind
grenzüberschreitend:
– Tiefer und Oberer Bünaustollen;
– Schwarzwänder Weitung.
Weiter ist anzumerken, dass die Grubenwässer, sowohl aus dem tschechischen,
erst 1991 eingestellten Grubenteil, als auch die auf der deutschen Seite
liegenden Bereiche, komplett auf die deutsche Seite über den Tiefen Hilfe Gottes
Stollen entwässern.
4. Gibt es Untertagebauten der Bundesrepublik Deutschland, die das
Staatsgebiet von Nachbarstaaten berühren, wenn ja, welcher Art sind diese im
Einzelnen?
Die Genehmigung und Aufsicht bergbaulicher Vorhaben liegt nach der im
Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung in der Zuständigkeit der
Länder. Die Bundesregierung hat unabhängig hiervon von den Bundesländern
folgende Informationen über Untertagebauten, die das Staatsgebiet von
Nachbarstaaten berühren, erhalten:
Die Städte Simbach am Inn (Bayern) und Braunau am Inn (Oberösterreich)
betreiben ein gemeinsames Geothermieprojekt für die Wärmeversorgung der
beiden Städte. Hierbei liegt der Bohrplatz in Bayern, die Förderbohrung zur
Gewinnung der Erdwärme (Thermalwasser) aus den Schichten der
Malmkarbonate wurde allerdings aus geologischen Gründen grenzüberschreitend nach
Braunau in Oberösterreich vorgetrieben. Das Thermalwasser kommt also über die
von Deutschland aus abgelenkte Bohrung aus Österreich.
5. Sind der Bundesregierung Nutzungskonflikte im unterirdischen Bereich
bekannt, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Welchen Bedarf an mineralischen Rohstoffen legt die Bundesregierung
bis 2030 für ihre Rohstoffstrategie im Einzelnen zugrunde?
Wie viel davon wird nach Ansicht der Bundesregierung jeweils auf
heimische Rohstoffe, Importe sowie Recycling entfallen?
Ein fester Rohstoffbedarf liegt der Rohstoffstrategie der Bundesregierung für
das Jahr 2030 nicht zugrunde. Da es sich um eine mittel- bis langfristig
angelegte Strategie handelt, wäre dies auch nicht zielführend, weil die Märkte teils
konjunkturellen (zyklischen), teils technologiegetriebenen Schwankungen
sowohl der Mengen als auch der jeweiligen Rohstoffe selbst (Substitution)
unterliegen. Generell kann aufgrund der zunehmend an Fahrt gewinnenden Bereiche
wie der Energiewende, der Elektromobilität und Industrie 4.0 mit tendenziell
steigendem Bedarf an mineralischen Rohstoffen gerechnet werden. Wie viel
davon auf heimische Rohstoffe, Importe sowie Recycling im Jahr 2030 entfallen
wird, lässt sich aktuell nicht genau prognostizieren.
7. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Staatsverträge die Zuständigkeit für die Ausführung des
Bundesberggesetzes auf andere Länder übertragen?
Die Genehmigung und Aufsicht bergbaulicher Vorhaben liegt nach der im
Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung in der Zuständigkeit der
Länder. Die Bundesregierung hat unabhängig hiervon von den Bundesländern
folgende Informationen über folgende Sachverhalte erhalten soweit in der Frage 7
mit dem Begriff „Länder“ a) andere Staaten, b) Länder im Sinne eines
Bundeslands der Bundesrepublik Deutschland gemeint sind.
a) Entsprechend der unter Frage 3 aufgeführten Salinenkonvention ist die
österreichische Bergbehörde für die Genehmigung und die Betriebsaufsicht
der Bergbautätigkeiten auf bayerischem Gebiet zuständig und wendet
hierbei die bergrechtlichen Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG) an.
Fach- und Rechtsaufsicht über die österreichische Bergbehörde, soweit ihre
Tätigkeiten bayerisches Gebiet betreffen, ist nach Salinenkonvention das
bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und
Energie.
b) Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen haben die
Zuständigkeit für die Ausführung des BBergG an das Land Niedersachsen
übertragen.
Mit Staatsvertrag vom 23. März 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Land Brandenburg Teil I/06, Nummer 10, Seite 111) zwischen dem Land
Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und
energieaufsichtliche Zuständigkeiten wurde gemäß Artikel 1 als zuständige Behörde
im Sinne des BBergG für das Land Berlin das Landesamt für Bergbau,
Geologie und Rohstoffe Brandenburg benannt.
8. Welche Mehrkosten würden nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Bundesrepublik Deutschland durch die Durchsetzung der Standards des
Internationalen Forums für Bergbau, Minerale, Metalle und nachhaltige
Entwicklung entstehen (
https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik)?
Der Bundesregierung ist der seitens des Intergovernmental Forums on Mining,
Minerals, Metals and Sustainable Development (IGF) verabschiedete Mining
Policy Framework bekannt. Das Dokument zielt darauf ab,
Entwicklungsländern, die keinen entsprechenden Rechtsrahmen im Kontext der
Rohstoffgewinnung besitzen, dabei zu helfen einen solchen zu entwickeln.
Deutschland selbst hat mit seinen berg- und umweltrechtlichen Regelungen
bereits einen entsprechenden Rechtsrahmen.
Inwieweit die Anpassung oder Weiterentwicklung des Rechtsrahmens in
Entwicklungsländern einen Einfluss auf Kosten im Kontext der Gewinnung oder
Nutzung von Rohstoffen für die Bundesrepublik Deutschland hätte, ist aktuell
nicht genau prognostizierbar. Langfristig ist aber die Annahme gerechtfertigt,
dass höhere Standards im Bergbau zu einer Erhöhung des
gesamtgesellschaftlichen Nutzens sowohl bei den fördernden, als auch den abnehmenden Ländern
führen.
Für deutsche Unternehmen bieten höhere Standards im Bergbau in Drittstaaten
zudem die Chance, ihr entsprechendes Wissen und ihre Produkte dort
anzubieten.
9. Welche in den Kernaussagen zur Fortschreibung der Rohstoffstrategie
der Bundesregierung erwähnten Maßnahmen der EU-Kommission zur
nachhaltigen Rohstoffversorgung will die Bundesregierung unterstützen?
Die Europäische Kommission hat im September 2020 den Aktionsplan
Rohstoffe sowie die alle drei Jahre erscheinende Liste kritischer Rohstoffe
vorgestellt. Der Aktionsplan sieht zehn Maßnahmen zur Stärkung einer nachhaltigen
Rohstoffversorgung der Unternehmen in der EU vor. Die Bundesregierung
unterstützt grundsätzlich alle im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen.
10. Welche Erkenntnisse sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
angekündigten Dialogprozess mit Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung
zum Abbau der Hemmnisse für einen stärkeren Einsatz von
mineralischen Sekundärrohstoffen bereits verfügbar?
Der angekündigte Dialog der Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und
Verwaltung soll mit einem Kick-off-Meeting am 17. Juni 2021 beginnen. Im Laufe
der darauffolgenden Wochen und Monaten sollen erste
Arbeitsgruppensitzungen der Experten stattfinden. Somit liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor.
11. Mit welchen Nationen pflegt die Bundesrepublik Deutschland
Rohstoffpartnerschaften oder Rohstoffkooperationen?
Die Bundesregierung pflegt Rohstoffpartnerschaften in Form von
Regierungsabkommen mit der Mongolei, Kasachstan und Peru. Daneben gibt es
Rohstoffkooperationen der Bundesregierung in Form von Gemeinsamen Erklärungen
mit Chile und Australien sowie bilaterale Rohstoffkooperationen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Chile und Ghana in Form einer
Gemeinsamen Erklärung bzw. mit Kanada in Form eines Briefwechsels.
12. Welche tiefseebergbaufähigen Rohstoffvorkommen sind der
Bundesregierung innerhalb der 200-Seemeilen-Zone Deutschlands bekannt?
Von Tiefsee- oder auch Meeresbodenbergbau wird allgemein erst dann
gesprochen, wenn Rohstoffe in einer Wassertiefe von 200 Metern und tiefer abgebaut
werden. In der 200-Seemeilen-Zone Deutschlands wird nur eine maximale
Wassertiefe von 70 Metern erreicht.
Die 200-Seemeilen-Zone wird in der Regel als die ausschließliche
Wirtschaftszone (AWZ) bezeichnet. In der AWZ Deutschlands werden Erdöl, Erdgas
sowie Sande und Kiese gefördert bzw. abgebaut.
13. Plant die Bundesregierung eine Novellierung des BBergG, wenn ja, in
welcher Hinsicht?
Das Bundesberggesetz ist in der Vergangenheit vielfach novelliert worden, so
durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der
Umweltverträglichkeitsprüfung 2017 und zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des
Bundesberggesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung (Bundestagsdrucksache 19/28402). In
dieser Legislaturperiode sind keine weiteren Änderungen geplant.
14. Welche Vorkehrungen wurden seitens der Bundesregierung getroffen, um
die Ewigkeitslasten im Schacht Herfa-Neurode in Osthessen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) zu kompensieren?
Im ehemaligen Kali-Bergwerk Herfa-Neurode wird seit 1972 eine sogenannte
Untertage-Deponie (UTD) zur dauerhaften Einlagerung von gefährlichen
Abfällen betrieben. Dies betrifft den Regelungsrahmen des Abfallrechts. Das
Betriebskonzept einer UTD hat zum Ziel, nach Beendigung der Einlagerung die
Zugänge zur UTD langzeitsicher abzudichten und damit das Entstehen von
Ewigkeitslasten auszuschließen.
Für den Vollzug des Abfallrechtes sind laut der im Grundgesetz festgelegten
Kompetenzverteilung allein die Länder zuständig.
15. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über die Eindämmung von
Ewigkeitslasten bei allen Betreibern deutscher Bergbauunternehmungen
und darüber, ob beziehungsweise inwiefern dafür eventuell vorgesehene
Rückstellungen und Sicherheitsleistungen in ausreichendem Maße und
insolvenzfest vorhanden sind?
Für die Genehmigung und Aufsicht bergbaulicher Vorhaben sind laut der im
Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung allein die Länder zuständig.
Die zuständigen Landesbehörden überprüfen bei der Zulassung der
Betriebspläne, ob die Unternehmen ausreichend Vorsorge für die Folgekosten des
Bergbaus getroffen haben. Die Behörden können nach dem Bundesberggesetz
Sicherheitsleistungen verlangen.
Grundlage für den Umfang und die Ermittlung der Ewigkeitslasten aus dem
deutschen Steinkohlenbergbau, für deren Finanzierung die RAG-Stiftung seit
2019 eintritt, ist das im Jahr 2006 erstellte KPMG-Gutachten zur Bewertung
der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der
RAG AG. Die RAG-Stiftung hat dafür entsprechende Rückstellungen gebildet,
deren Höhe in den jährlich von der RAG-Stiftung publizierten, vom
unabhängigen Abschlussprüfer geprüften Jahresabschlüssen ausgewiesen ist. Die
Rückstellungsbildung erfolgt aus Erträgen des Vermögens der RAG-Stiftung. In dem
Erblastenvertrag vom 14. August 2007 zwischen der RAG-Stiftung und dem
Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Saarland verpflichten sich die Länder,
die Finanzierung der Ewigkeitslasten für den Fall zu übernehmen, dass die
RAG-Stiftung nicht in der Lage ist, der Finanzierung der Ewigkeitslasten
nachzukommen. Sollten die Länder aus diesem Vertrag in Anspruch genommen
werden, gewährt der Bund ein Drittel der zu leistenden Beträge.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der
deutschen Braunkohleverstromung enthält umfangreiche Regelungen, mit denen
sichergestellt wird, dass die Entschädigung der Betreiber für die Rekultivierung
weitgehend gesichert ist. Dies war ein zentrales Anliegen der Bundesregierung
in den Verhandlungen mit den Betreibern und es konnten – die sehr
unterschiedlichen Konstellationen in der Lausitz und im Rheinland berücksichtigend
– sachgerechte Lösungen für beide Reviere gefunden werden.
16. Unterliegen innerhalb der seewärtigen Begrenzungen der
ausschließlichen Wirtschaftszone alle Rohstoffe der deutschen Souveränität?
Zur Aufsuchung und Gewinnung von mineralischen Rohstoffen in der
ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands bedarf es immer einer Erlaubnis
bzw. Bewilligung durch die zuständige deutsche Behörde.
Innerhalb der seewärtigen Begrenzungen der ausschließlichen Wirtschaftszone
Deutschlands ist dies für den Bereich der deutschen Nord- und Ostsee, sofern
er den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen
zugeordnet ist, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen
(LBEG). Im Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist es für den an
Schleswig-Holstein angrenzenden östlichen Teil der Ostsee bis zur polnischen
Staatsgrenze das Bergamt Stralsund.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]