[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann,
Kai Gehring, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30026 –
Planung und Bau der Forschungsfertigung Batteriezelle am Standort Münster
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf dem Weg zur Klimaneutralität sind Batterietechnologien von zentraler
Bedeutung – für Anwendungen im Mobilitätssektor und die Sektorkopplung
insbesondere im Energie- und Wärmesektor. Aus industrie- und
innovationspolitischer Sicht ist es zudem entscheidend, diese Zukunftstechnologie
souverän und selbstbestimmt in Deutschland und Europa zu entwickeln und in die
Anwendung zu bringen. Die zukünftige Wertschöpfung der
Automobilindustrie hängt ganz wesentlich an der Batteriezellfertigung.
Mit dem Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ hat die Bundesregierung
vor Jahren den Versuch gestartet, den technologischen Rückstand in
Deutschland aufzuholen. Insbesondere dem im Jahre 2019 gestarteten Teilprojekt
„Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)“ kommt dabei eine große
Bedeutung zu, da diese „einen Produktionsprozess entwickeln soll, der auch für eine
Massenproduktion tauglich ist – und das zu wettbewerbsfähigen Kosten“ (vgl.
https://www.bmbf.de/de/forschungsfertigung-batteriezelle-so-fiel-die-entschei
dung-fuer-muenster-10710.html). Damit verbunden war die große Hoffnung,
neben den marktbeherrschenden Batteriezellherstellen aus Asien wie CATL,
Panasonic und LG Chem auch deutsche und europäische Unternehmen auf
ihrem Weg zur Produktion wettbewerbsfähiger Batteriezellen entscheidend zu
fördern.
Nachdem durch die parlamentarische Untersuchung und den Prüfbericht des
Bundesrechnungshofes dem Bundeministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) „schwere Verfahrensfehler“ bei der Standortentscheidung pro
Münster nachgewiesen wurden (vgl.
https://www.jmwiarda.de/2020/09/02/batterie-
forschungsfabrik-rechnungshof-wirft-bmbf-schwere-verfahrensfehler-bei-
derstandortentscheidung-vor/), reißen die schlechten Nachrichten nicht ab. So
offenbaren mehrere Medienberichte, dass es bei Planung und Bau der FFB
wohl zu erheblichen Zeitverzögerungen komme (vgl.
https://www.jmwiard
a.de/2021/03/16/z%C3%A4sur-in-m%C3%BCnster/ und
https://www.tagesspi
egel.de/wirtschaft/forschungsfabrik-batteriezelle-zieht-die-industrie-den-steck
er/26898948.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30377
19. Wahlperiode 08.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 8. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach Ansicht der Fragestellenden ist es an der Bundesregierung, die in der
Öffentlichkeit genannten Verzögerungen transparent aufzuklären und
darzulegen, welche Maßnahmen sie zur Behebung ergreifen wird, damit der
Batteriestandort Deutschland kurz- und langfristig konkret vom Dachkonzept
„Forschungsfabrik Batterie“ und der FFB profitiert.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat schon frühzeitig, anfangs entgegen abweichender
Stimmen aus der Automobilindustrie, auf den Aufbau eigener industrieller
Kapazitäten für die Produktion von Batteriezellen und die Stärkung der
Zuliefererunternehmen bei Geräten, Anlagen und Material in Deutschland gesetzt. Die
aktuellen Entwicklungen und die Ankündigungen mehrerer
Automobilhersteller, eigene Batteriezellproduktionen in Deutschland und der EU aufzubauen,
bestätigen den Kurs der Bundesregierung. Das Engagement der
Bundesregierung im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung zeigt Wirkung.
Damit steht Deutschland in der Batterietechnologie aber nicht am Ende,
sondern am Anfang der Entwicklungen. Schon die aktuellen Planungen zum
Aufbau von Produktionsstätten decken den zu erwartenden Bedarf nicht annähernd.
Darüber hinaus ist in den kommenden Jahren und Jahrzehnten mit weiteren
großen Technologiesprüngen bei Zellkonzepten und Fertigungstechnologien
sowie mit vielfältigen Ausdifferenzierungen von Batterien zu rechnen. Dabei ist
insbesondere ein zunehmend intensiver Kostenwettbewerb auf der Grundlage
innovativer Fertigungskonfigurationen zu erwarten. Hinzu kommt das Streben
nach höherer Reichweite, kürzeren Ladezeiten und einem verbesserten
Recycling sowie der Einsatz vollkommen neuer Technologien, wie beispielsweise
Festkörperbatterien.
Technologische Souveränität bei Batterietechnologien auch mittel- und
langfristig zu erhalten und auszubauen, erfordert daher die führende Beherrschung
nicht nur aktueller, sondern auch zukünftiger Generationen von
Zelltechnologien. Die Bundesregierung setzt ihr Engagement daher konsequent fort, mit dem
Ziel, die gesamte Wertschöpfungskette am Standort Deutschland und Europa
abzubilden. Hierzu tragen u. a. Maßnahmen wie die Forschungsfertigung
Batteriezelle (FFB) oder die Batterie-IPCEIs (Important Projects of Common
European Interest) bei. Das Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ bildet dazu
den strategischen Rahmen.
Mit der FFB soll eine Forschungsinfrastruktur geschaffen werden, die den Auf-
und Ausbau wettbewerbsfähiger, großskaliger Batteriezellproduktionen in
Deutschland langfristig und nachhaltig unterstützt und ermöglicht, auf die
hochdynamische Entwicklung zu reagieren. Hierzu kommt es darauf an, ein
umfassendes Angebot an Forschungs- und Entwicklungsleistungen anbieten zu
können. Konkretes Ziel der FFB ist der Aufbau einer
Forschungsfertigungsanlage, in der neuartige Batteriezellkonzepte und Batteriezellfertigungsprozesse
mit digitalisierten, flexiblen und modularen Fertigungsmethoden kombiniert
und erforscht werden können. Als führendes Forschungs- und
Innovationszentrum in der Fertigungs- und Prozesstechnologie zur Batteriezellproduktion mit
weltweiter Ausstrahlung soll sie dazu beitragen, deutsche und europäische
Unternehmen beim Auf- und Ausbau des notwendigen Produktions-Knowhows
für aktuelle und zukünftige Batterietechnologiegenerationen zu unterstützen
und dadurch den Transfer von innovativen und wettbewerbsfähigen
Batteriezellkonzepten in die Großserienproduktion dauerhaft zu erleichtern. Mit dieser
strategisch entscheidenden Anlage schaffen wir die Voraussetzungen dafür,
dass langfristig leistungs- und wettbewerbsfähige Batteriezellen auf Weltniveau
ressourceneffizient in Deutschland produziert werden können.
1. Welche konkreten Fortschritte konnten seit September 2019 bei Planung
und Bau der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster erzielt
werden, und welche Finanzmittel flossen seit 2019 in den bisherigen
Aufbau der FFB durch Bund und das Land Nordrhein-Westfalen (bitte
nach Haushaltsjahren, für 2021 auflisten und die Soll-Ausgaben
angeben)?
Wir sind bei der FFB auf einem guten Weg und im Zeitplan. In zwei
Bauabschnitten wird die FFB bis 2025 fertiggestellt – ein Jahr früher als geplant. Seit
September 2019 wurden die folgenden Fortschritte bei konzeptioneller
Spezifikation, Planung und Bau der FFB erzielt:
– Der Aufbau der FFB erfolgt in Teilprojekten. Die seit dem Projektstart des
1. Teilprojekts (TP 1) im Oktober 2019 im Bereich Planung und
Spezifikation der Fertigungslinien und Innovationsmodule durchgeführten Arbeiten
konzentrierten sich im Wesentlichen auf die Definition des
Fertigungsprozesses für zylindrische Zellen vom Typ 21700, die Ausarbeitung von zwei
Zelldesignspezifikationen für eine Hochenergie- und eine
Hochleistungszelle sowie der dazugehörigen Elektrodenspezifikationen.
– Hinsichtlich der Fertigungsprozesse in TP 1 und deren Verkettung wurden
das Konzept erarbeitet und die Anlagentechnik konzipiert. Im Rahmen der
Fabrikplanung wurden von den Planungsteams zu den Themen Layout,
Logistik, Rein- und Trockenräume, Sicherheit, Labore und Werkstätten,
Sozialflächen und Büros, technische Gebäudeausstattung, digitaler Zwilling
des Gebäudes und Kostenkalkulation Zuarbeiten für das Fabriklayout
geleistet.
– Die für die Umsetzung der Planung mit einem sog. Building-Information-
Modeling (BIM) erforderlichen Auftraggeber-Informationsanforderungen
sowie der BIM-Ab-wick-lungs-plan wurden für die einzelnen
Leistungsphasen in wesentlichen Teilen zwischen den Projektbeteiligten abgestimmt.
– Erste Forschungsarbeiten können schon jetzt erfolgen, zum einen an und
mit einem digitalen Zwilling des FFB Workspace und der FFB Fab; zum
anderen wird ab Juni 2021 eine Elektrodenfertigung in einem Reinraum der
Alexianer-Werkstätten in Betrieb genommen (FFB Workspace) und
kontinuierlich ausgebaut.
– Die Gesamtvorhabenbeschreibung der FFB wurde auch im Hinblick auf
Anforderungen der Industrie weiterentwickelt: Seit Beginn der Planungen
zum Aufbau der FFB haben sich sowohl der Stand von Forschung und
Entwicklung zur Batterietechnologie als auch das industrielle Umfeld stark
gewandelt. Dieses ist insbesondere durch die oben genannte große Zahl von
Ankündigungen zum Aufbau von Produktionsstätten für Batteriezellen in
Deutschland und Europa in den kommenden Jahren gekennzeichnet. Vor
diesem Hintergrund wurde entschieden, alle Ausbaustufen der FFB
zusammenzufassen und ihre Fertigstellung in der Summe um ein Jahr
vorzuziehen.
– Die FFB wird hierbei größer als ursprünglich geplant, die Nutzfläche
wächst von 15.000 m² auf 23.000 m². Das Land Nordrhein-Westfalen stellt
die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 80 Mio. Euro zur
Verfügung und investiert somit insgesamt 180 Mio. Euro für Grundstück und
Gebäude.
– Die FFB tritt jetzt in die Bau- und Realisierungsphase ein. Die
Ausschreibung für ein Totalunternehmen zur Errichtung des 1. Bauabschnitts ist
erfolgt. Im Jahr 2023 beginnen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im
Gebäude des 1. Bauabschnitts.
Die Errichtung der FFB befindet sich innerhalb des Zeitplans, der in einer
Pressemitteilung des für den Bau verantwortlichen Landes Nordrhein-Westfalen am
20. November 2020 veröffentlicht wurde.
Seit 2019 wurden folgende Finanzmittel für das erste Teilprojekt seitens der
Bundesregierung verausgabt bzw. sind für 2021 aktuell geplant:
– 2019: 3.054.433,00 Euro
– 2020: 11.341.362,40 Euro
– 2021: 57.624.936,16 Euro (SOLL)
Über die bisher verausgabten Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
2. Welche Meilensteine sollen bei der Realisierung der FFB hinsichtlich
Planung, Bau, technischer Ausstattung und Produktionsstart – Stand
heute – wann genau erreicht werden (bitte alle Meilensteine mit Zeitangaben
detailliert auflisten)?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als
Zuwendungsgeber, das Land Nordrhein-Westfalen als Verantwortlicher für den Bau und die
FFB haben sich auf die folgenden übergeordneten Meilensteine im
Zusammenhang mit Planung, Bau, technischer Ausstattung und Produktionsstart
verständigt (aktueller Stand):
Zieldatum Meilenstein/Aktion
Juni 2021 Inbetriebnahme Beschichtungsanlage mit
Reinraumtechnik („FFB Workspace“)
Dezember 2021 Abschluss des Vergabeverfahrens für den ersten
Bauabschnitt („FFB PreFAB“)
4. Quartal 2021 Beginn Ausschreibung/Vergabe 2. Bauabschnitt („FFB
FAB“)
2. Quartal 2022 Beginn Bauausführung 1. Bauabschnitt („FFB PreFAB“)
2. Quartal 2022 Beginn Bauausführung 2. Bauabschnitt („FFB FAB“)
3. Quartal 2022 Fertigstellung Gebäudehülle 1. Bauabschnitt
(Arbeitsbeginn: Start des Einbringens der Geräte)
September 2023 Anlagentechnik erster Bauabschnitt („FFB PreFAB“)
vollständig aufgebaut und betriebsbereit
2. Quartal 2025 Anlagentechnik zweiter Bauabschnitt („FFB FAB“)
vollständig aufgebaut und betriebsbereit
4. Quartal 2025/
1. Quartal 2026
Beginn Regelbetrieb FFB
3. Wie lauten die allgemeinen und besonderen Förderbedingungen im
Förderbescheid zum Projekt „FoFeBat – Forschungsfertigung Batteriezelle
Deutschland“ (Förderkennzeichen: 03XP0256), welchen das BMBF am
18. Oktober 2019 an die Fraunhofer-Gesellschaft überreichte und mit
welchem die Förderung der FFB startete (bitte sämtliche im
Förderbescheid aufgeführten allgemeinen und besonderen Förderbedingungen
ausführlich nennen)?
a) Wie lautet der gemäß Förderbescheid bewilligte Zeitplan für die
einzelnen Projektabschnitte (bitte alle Projektabschnitte vollständig
auflisten)?
b) Welche Produktionslinien der FFB sollen gemäß Förderbescheid bis
wann voll funktionsfähig den Anwenderinnen und Anwendern aus
Wissenschaft und Wirtschaft bereitstehen?
c) Welche technischen Spezifikationen soll gemäß Förderbescheid die in
einem ersten Bauabschnitt fertigzustellende Pilotproduktionslinie der
FFB genau haben?
Die Fragen 3 bis 3c werden im Zusammenhang beantwortet.
Bestandteile des Zuwendungsbescheids zum ersten Teilprojekt FoFeBat vom
18. Oktober 2019 sind die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf
Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche
Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017, Stand:
August 2018).
Weiterhin sind die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von
Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf BMBF,
Stand: September 2015) Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Beide
Dokumente stehen auf der Internetseite des Förderportals des Bundes online zur
Verfügung. Die Nebenbestimmungen basieren auf der Bundeshaushaltsordnung
(insbesondere §§ 23, 44 BHO und den dazugehörigen
Verwaltungsvorschriften).
Daneben sind „Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise“ Bestandteil des
Zuwendungsbescheids. Diese regeln die Pflichten des Zuwendungsempfängers
im Rahmen der Projektbegleitung durch das BMBF und den zuständigen
Projektträger im Allgemeinen und zu den besonderen Anforderungen des
Großprojektecontrollings des BMBF, wie zur Erstellung regelmäßiger Berichte
inklusive Umfang und Turnus dieser Berichte, Zugängen zu Informationen und
Veranstaltungen für das BMBF und vom BMBF Beauftragten (zuständiger
Projektträger, externer Projektbegleiter). Die „weiteren Nebenbestimmungen und
Hinweise“ beinhalten auch Meilensteine in regelmäßigen Abständen; sie dienen
der Fortschrittskontrolle und werden bei Bedarf angepasst.
Zudem werden Hinweise auf die Einhaltung des EU-Beihilferahmens und zur
Nutzung der Projektmittel gegeben (Zuwendungsfähigkeit von Positionen).
Weiterhin werden Grundregeln zur Projektdurchführung und Lenkung für den
Zuwendungsempfänger festgelegt, insbesondere zur Zusammenarbeit mit den
Standortpartnern unter Berücksichtigung des Standortkonzepts, zur Gründung
einer Fraunhofer-Einrichtung, zur Governance und Etablierung geeigneter
Organe zur Projektbegleitung wie einem Projektlenkungskreis und einem
Managementkreis, zum Abschluss eines Memorandum of Understanding zwischen
der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und den Standortpartnern zur
Zusammenarbeit sowie zur Einbindung und Informationspflicht der einzelnen Akteure.
Die weiteren Nebenbestimmungen und Hinweise sowie die Gesamt- und
Teilvorhabenschreibung wurden in der Folge sich ändernder Rahmenbedingungen
und Industriebedarfe im Zuge des üblichen Projektcontrollings
zwischenzeitlich überprüft und mit mehreren Änderungsbescheiden angepasst.
4. Kann die Bundesregierung folgende Aussagen bestätigen, welche laut
Berichterstattung vom 16. März 2021 (vgl.
https://www.jmwiarda.de/202
1/03/16/z%C3%A4sur-in-m%C3%BCnster/) durch Fritz Klocke
(geschäftsführender Leiter der FFB) in einem Brief im Namen des gesamten
Executive Boards an mehrere Personen gerichtet wurden (u. a. an Prof.
Reimund Neugebauer (Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft), Isabel
Pfeiffer-Poensgen (Wissenschaftsministerin in NRW), Andreas Pinkwart
(Wirtschaftsminister in NRW) und Prof. Wolf-Dieter Lukas
(Staatssekretär im BMBF)), und wenn ja, welche Schlüsse hat die Bundesregierung
daraus gezogen?
a) Welche Gründe führt Fritz Klocke in dem oben erwähnten Schreiben
auf, aufgrund derer sich die Fertigstellung der Hauptgebäude der
FFB von 2022 auf 2026 verschieben werde, und wie bewertet die
Bundesregierung diese?
b) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu,
dass das Hauptgebäude nicht wie ursprünglich geplant in 2022,
sondern erst Anfang 2026 für den Einzug und die Installation der
Fertigungseinrichtungen fertig sein werde, sodass die industrienahe
Forschungsfertigung „kaum vor dem Jahr 2027 möglich“ sein werde?
Wenn ja, wie bewertet sie diese erhebliche Verzögerung?
c) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu,
wonach „diese zeitliche Streckung von der Antragstellung FoFeBat
von Oktober 2019 nicht mehr gedeckt“ sei?
Wenn ja, was sind die Gründe dafür?
Wenn nein, warum nicht?
d) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu,
dass „diese zeitliche Streckung (…) im Widerspruch zu einer
Prämisse“ stehe, „unter der die Industrie, deren Innovationsvermögen die
FFB stärken soll, dieses Projekt von Beginn an gestellt hat“?
Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung den Beitrag der FFB zu
einer wettbewerbsfähigen, innovativen deutschen Batterieindustrie
steigern?
Wenn nein, warum nicht?
e) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu,
dass beim ersten kleineren Bauabschnitt (der bis Mitte 2022 fertig
sein soll) die Gefahr bestehe, dass dieser nicht einmal „eine
Mindestausstattung biete, die die Aufnahme einer Testproduktion von
Batteriezellen in kleinstem Maßstab ermöglicht und damit einen für
Industriepartner relevanten Produktions-Forschungsbetrieb der FFB
anbietet“?
Wenn ja, wie konkret möchte die Bundesregierung dieser Gefahr
entgegenwirken?
Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung diese Gefahr nicht?
f) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu,
dass „man bewusst von den engen Vorgaben von BMBF und NRW
zur Begrenzung des Bau- und Kostenaufwands für den ersten
Bauabschnitt“ abweichen müsse, da die FFB ansonsten „ihren
Grundauftrag einer Produktionsforschung für den industriellen Bedarf bis zur
Fertigstellung von Bauabschnitt 2 und damit auf längere Sicht nicht
erfüllen“ könne?
Wenn ja, welche konkreten Änderungen hinsichtlich des Bau- und
Kostenaufwands ergeben sich daraus?
Wenn nein, warum nicht?
g) Teilt die Bundesregierung den laut Presseberichterstattung
dokumentierten projektinternen Frust, „unter anderem über die so komplexen
wie im Alltag oft unklaren Finanzierungsverantwortlichkeiten
zwischen Bund und NRW, die selbst kleine Investitionsentscheidungen
schwierig machten“, und damit zu einer „eingeschränkten
Handlungsfähigkeit der FFB“ sowie einem „fortschreitenden Mismatch
zwischen Bauplanung (NRW) und Anlagenplanung (Bund)“ geführte
haben?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
diesen Missständen?
Wenn nein, warum nicht?
h) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Fritz Klocke zu,
dass die vom Executive Board der FFB nun vorgeschlagene
Mindestausstattung für eine Testproduktion ursprünglich nur als „Ergänzung
zum Leistungsportfolio der FFB“ vorgesehen gewesen sei, „um die
angestrebte Produktionsforschung im Industriemaßstab vorzubereiten
und dass dieses Ergänzungs- bzw. Befähigungsportfolio nun für
mehrere Jahre das Hauptleistungsportfolio der FFB sein“ würde?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den damit verbundenen
deutlich reduzierten Leistungsumfang der FFB in den ersten Jahren?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4h werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Berichterstattung vom 16. März 2021 über ein Schreiben von Herrn Prof.
Klocke spiegelt nicht den Sachstand der FFB oder aber die Position der FFB zu
den angesprochenen Punkten wider.
Der aktuelle Planungsstand der FFB wird von der FFB, der FhG, den
Standortpartnern, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Zuwendungsgeber Bund
im vollen Konsens getragen. Er orientiert sich an den folgenden Eckdaten:
– Die Fertigstellung des Hauptgebäudes der FFB im Endausbau
(Ausbaustufe 2) wird um ein Jahr vorgezogen.
– Der Beginn des Regelbetriebs der Ausbaustufe 2 ist für das 4. Quartal 2025
bzw. das 1. Quartal 2026 vorgesehen. Größe und Leistungsangebot der
Ausbaustufe 2 wurden gegenüber früheren Planungen erweitert. Die Gründe
hierfür wurden in der Antwort zu Frage 1 erläutert.
– Ab dem Jahr 2022 beginnen die Arbeiten in den Gebäuden der
Ausbaustufe 1 der FFB.
Die Rolle der FFB als Forschungspartner der Industrie wird damit ausgehend
von aktuellen Arbeiten über die Nutzung von Ausbaustufe 1 im Jahr 2022 bis
zur industrienahen Forschungsfertigung schrittweise auf- und ausgebaut. Die
hierfür notwendigen Anpassungen in den Bewilligungen zum Teilprojekt 1
wurden vorgenommen. Die FFB verbleibt sowohl auf Seiten des Landes, als
auch auf Seiten des Bundes im Rahmen der im Jahr 2019 veranschlagten Bau-
und Kostenaufwände. Allerdings zieht das Land seine Zusagen zur
Finanzierung später geplanter Erweiterungsstufen zeitlich vor.
Die Anpassungen der Bauplanungen spiegeln in erster Linie die Ergebnisse
einer Reihe von Industriegesprächen wider. Mit der neuen Konfiguration der FFB
wird auf ein stark verändertes industrielles Umfeld reagiert, wie es in der
Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser kleinen Anfrage beschrieben wurde.
Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Partner in der FFB ist aus Sicht des
BMBF professionell. Es handelt sich um ein hochkomplexes Projekt, in
welchem durch die Bauträger, die FFB sowie den Zuwendungsgeber unter hohem
Zeitdruck eine Vielzahl hochkomplexer Fragen der Bau- und Projektsteuerung
anzugehen und zu synchronisieren sind. Alle offenen Abstimmungsfragen
werden im Detail in einem monatlichen Jour Fixe unter Leitung des BMBF
zusammengebunden und Lösungen zugeführt.
Der Aufbau einer Pilot- und Musterlinie in Ausbaustufe 1 ist ein zentrales
Element der FFB. Sie ermöglicht gemeinsam mit dem Start begleitender FuE-
Aktivitäten die Erarbeitung innovativer Alleinstellungsmerkmale einer
Batteriezellproduktion in Deutschland. Die Dringlichkeit einer erstmaligen
Hochskalierung einer Zellproduktion in Deutschland durch die öffentliche Hand hat sich
durch eine Vielzahl von Ankündigungen zum Aufbau von Gigafactories auf der
Grundlage der gegenwärtigen Technik in den kommenden Jahren relativiert.
Stattdessen ist das Ziel der FFB in den Vordergrund getreten, zum
frühestmöglichen Zeitpunkt der deutschen Wirtschaft ein vollumfängliches
Leistungsangebot darstellen zu können, um Innovationssprünge auf der Grundlage
veränderter Zellchemien, wie Lithium-Metall oder Festkörper-Ansätzen, in einer
zweiten Welle von Investitionsentscheidungen zu ermöglichen und zu begleiten.
Diesem Ziel entspricht die aktuelle Projektplanung der FFB.
5. Wie genau ist die FFB organisatorisch strukturiert bzw. soll zukünftig
strukturiert werden?
a) Soll die FFB dauerhaft an das Fraunhofer-Institut für
Produktionstechnologie IPT angedockt sein?
b) Aus welchen organisatorischen Einheiten besteht die FFB aktuell,
und welche Aufgaben bei Planung und Bau übernehmen diese?
Die Fragen 5 bis 5b werden im Zusammenhang beantwortet.
Es ist nicht beabsichtigt die FFB dauerhaft an das Fraunhofer-Institut für
Produktionstechnologie (IPT) anzudocken. Die FFB soll zunächst in eine
eigenständige Fraunhofer-Einrichtung und dann in ein Fraunhofer-Institut überführt
werden.
Die FFB als Teilinstitut des Fraunhofer-IPT besteht aus den vier
wissenschaftlichen Bereichen Strategie, Corporate & Development, Anlagen- &
Prozessauslegung, IT & Digitale Fabrik sowie Material & Elektrochemie und den beiden
Servicebereichen Administrative Dienstleistungen und IT. Diese Abteilungen
nehmen entsprechende Aufgaben bei Planung und Bau der FFB im Rahmen des
ersten Teilprojekts FoFeBat wahr.
c) Aus welchen Gründen finden sich unter den Partnern der FFB
(
https://www.forschungsfertigung-batteriezelle.fraunhofer.de/de/proj
ekt/partner.html), neben MEET (Münster Electrochemical Energy
Technology – Universität Münster) und PEM (Production of E-
Mobility Components – Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule
(RWTH)- Aachen), ausschließlich Fraunhofer-Institute?
Die auf der Homepage genannten Fraunhofer-Institute bilden aktuell das
Fraunhofer Projekt-Team, welches formale Aufgaben für das erste Teilprojekt
FoFeBat zum Aufbau der FFB übernimmt. Das Fraunhofer-IPT übernimmt die
Koordination. Darüber hinaus gibt es aktuell mit dem MEET (WWU Münster)
und dem PEM (RWTH Aachen) zwei Standortpartner der FFB.
d) Plant die FFB, weitere Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft aus
Deutschland und darüber hinaus zu Partnern der FFB zu machen?
Wenn ja, welche Akteure sollen dazukommen?
Wenn nein, warum nicht?
Die FFB steht weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft offen. Sie
wird im Zuge ihres weiteren Aufbaus schrittweise mit allen relevanten
Kompetenzträgern in Wissenschaft und Wirtschaft vernetzt. Hierzu läuft eine Vielzahl
von Gesprächen.
e) Wie konkret sind Prof. Martin Winter, Prof. Achim Kampker und
Prof. Günther Schuh an Planung, Bau und Betrieb der FFB beteiligt
(bitte für jede der genannten Personen die aktuelle und – sofern
geplant – zukünftige Verbindung zur FFB angeben)?
Prof. Kampker ist, neben anderen Personen, als stellvertretender Institutsleiter
der FFB als Teilinstitut des Fraunhofer-IPT berufen worden.
Prof. Winter bildet zusammen mit Prof. Kampker, Prof. Klocke und Prof.
Tübke in der Projektphase das Executive Board der FFB. Zu den primären
Aufgaben des Executive Boards gehört die strategische Gesamt- und Teilplanung der
Forschungstätigkeiten, strategische Planung der Fördermittelanträge und
mittelfristige Forschungsplanung des ersten Teilprojekts FoFeBat.
Prof. Kampker und Prof. Winter vertreten zudem die beiden Standortpartner
WWU Münster und RWTH Aachen. Während die Standortpartner die FhG bei
der wissenschaftlichen und technischen Konzeption der FFB unterstützen,
übernimmt die FhG die Erarbeitung der Anforderungen an Gebäude und
Infrastruktur und bildet die Schnittstelle zu dem vom Land Nordrhein-Westfalen
beauftragten Treuhänder und Generalplaner.
Prof. Günther Schuh hat an der Erstellung der Standortbewerbung des Landes
Nordrhein-Westfalen mitgewirkt.
f) Wie genau sind Vertreter der Industrie in die Planung und den Bau
der FFB eingebunden, und welche Personen sind dies (bitte die
Personen, ihre jeweiligen Institutionen und ihre Funktion innerhalb der
FFB nennen)?
Um die FFB eng am Bedarf der Industrie auszurichten, findet eine enge
Kommunikation mit Unternehmen statt, beispielsweise in verschiedenen
Konsortialworkshops mit Unternehmensvertreterinnen und -vertretern.
Ebenso sind folgende Vertreterinnen und Vertreter der relevanten
Industriebereiche wie Maschinen- und Anlagenbau, Automobilindustrie, Material- und
Zellhersteller durch einen von der FhG berufenen Beirat in die Ausgestaltung
und Entwicklung der Forschungsfertigung Batteriezelle eingebunden:
Name Unternehmen
Markus Birkhan Siemens
Dr. Ansgar Fendel Remondis
Gunnar Herrmann Ford
Thomas Kolbusch Coatema
Dr. Detlef Kratz BASF
Dr. Peter Lamp BMW
Dr. André Mecklenburg Northvolt Zwei
Dr. Stefan Nöken Hilti
Florian Reuter Volocopter
Name Unternehmen
Dr. Bernhard Riegel Hoppecke
Burkhard Straube SGL Carbon
Torge Thönnessen Customcells Itzehoe
German Wankmiller Grob-Werke
6. Sind die Ausschreibungen für Gewerke und Ausrüstungen der FFB
bereits gestartet?
a) Wenn ja, wann wurden die Ausschreibungen veröffentlicht?
b) Wenn nein, bis wann sollen die Ausschreibungen spätestens
erfolgen?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Gebäude der FFB werden durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet.
Am 4. Mai 2021 wurde das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
nach § 3 Nummer 3 EU 3 VOB/A, Totalunternehmerauftrag FFB Münster
1. Bauabschnitt bekannt gemacht. Weitere Informationen zu Ausschreibungen
für Gewerke durch das Land Nordrhein-Westfalen liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Die Ausschreibungen für die Anlagenausrüstung der FFB haben begonnen. So
erfolgten bereits Ausschreibung und Vergabe für einen Teil der
Elektrodenfertigung. Beschafft wurden zwei Anlagen, um ab Juni 2021 erste
Forschungstätigkeiten im FFB Workspace aufnehmen zu können. Aufgebaut werden ein
Beschichtungslabor sowie ein Labor zum Aufbau eines digitalen Zwillings. Für
weitere Ausrüstungen wurden die Leistungsverzeichnisse für die
nachfolgenden Ausschreibungen erstellt. Die Ausschreibungen werden zeitnah in
Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen erfolgen, um die Anlagentechnik in
die FFB einbringen und in Betrieb nehmen zu können (siehe hierzu auch die
Antwort zu Frage 2).
7. Welche Pläne bestehen hinsichtlich der Verwertung der in der FFB
produzierten Batteriezellen?
Kommt die Bundesregierung weiterhin zu dem Schluss, dass ein Verkauf
aufgrund des EU-FuE-Beihilferechts nicht möglich ist (vgl.
https://www.
bmbf.de/de/forschungsfertigung-batteriezelle-so-fiel-die-entscheidung-fu
er-muenster-10710.html)?
a) Wenn ja, was soll dann mit den produzierten Batteriezellen
geschehen, und welche konkreten Pläne bestehen hierzu?
b) Wenn ja, welche Unternehmen haben bereits heute feste
Abnahmegarantien für in der künftigen FFB produzierten Batteriezellen
gegenüber der FFB abgegeben (bitte die jeweiligen Unternehmen, den
Umfang der Abnahmegarantie und den Batteriezelltyp nennen)?
c) Wenn nein, warum beurteilt die Bundesregierung die
beihilferechtlichen Bedingungen heute anders?
Die Fragen 7 bis 7c werden im Zusammenhang beantwortet.
Hinsichtlich der Verwertung der in der FFB produzierten Batteriezellen umfasst
die Standortbewerbung des Landes Nordrhein-Westfalen ein modulares
Konzept zum Thema zirkuläre Wertschöpfung. Bestandteile dieses Konzeptes sind
die Erprobung eines modularen Batteriegroßspeichers zur Netzstabilisierung
und eine Scale-Up-Forschung an industriellen Recycling-Konzepten.
Die Bundesregierung ist entsprechend der zitierten Ausführungen auf der
genannten Webseite nicht zu dem Schluss gekommen, dass ein Verkauf aufgrund
des EU-Beihilferechts nicht möglich ist. Diese Frage ist komplexer Natur, da
die Regelungen des Beihilferahmens einzuhalten sind und im Falle eines
Verkaufs auch Haftungs- und Gewährleistungsansprüche sowie Auditierungs- und
Zertifizierungsverpflichtungen zu berücksichtigen sind.
8. Welche Unternehmen aus Deutschland und der EU erhalten bereits eine
Förderung aus dem sog. Batterie-IPCEI bzw. haben bis heute bereits
einen Förderbescheid erhalten (bitte das jeweilige Unternehmen, deren
Gesamtfördersumme und den jeweiligen batterietechnologischen
Schwerpunkte angeben)?
Aus den beiden Batterie-IPCEIs wurde von der EU-Kommission für folgende
Unternehmen die Beihilfegenehmigung für ein Batterie-Vorhaben in
Deutschland erteilt: ACC (Joint Venture aus Stellantis/Opel und Saft), BASF, BMW,
Umicore und Varta im ersten IPCEI; ACI Systems, Alumina Systems, BMW,
Cellforce Group, ElringKlinger, Liofit, Manz, Northvolt, SGL Carbon,
Skeleton Technologies und Tesla im zweiten IPCEI.
Bereits einen Förderbescheid erhalten haben aus dieser Gruppe folgende
Unternehmen in folgender Höhe für Vorhaben in den folgenden Bereichen:
Unternehmen Inhaltlicher Schwerpunkt
Zuwendungssumme
in Euro
BASF Forschung und Entwicklung (FuE) und FID* zu Kathodenmaterialien
und Batterie-Recycling
174.988.857
BMW (IPCEI-1) FuE zu Batteriezellen und Batteriesystemen 60.092.297
Umicore FuE zu Batterie-Recycling 2.625.030
Varta FuE und FID zu Batteriezellen 299.958.005
BMW (IPCEI-2) FuE zu Batteriezellen, FID zu Batteriesystemen 67.993.140
ElringKlinger FuE und FID zu Batteriezellgehäusen 33.769.463
Liofit FuE und FID zu Batterie-Recycling 2.839.714
SGL Carbon FuE und FID zu Anodenmaterialien 42.926.223
Skeleton
Technologies
FuE und FID zu Ultrakondensatoren und Energiespeichersystemen 50.993.512
* „first industrial deployment“/erste gewerbliche Nutzung, d. h. industrielle Pilotierung neuer
Produkte, Prozesse und Verfahren
a) In welcher Form besteht zwischen den durch das „Batterie-IPCEI“
geförderten Unternehmen eine Kooperation zur FFB?
Die FFB ist mit vielen der im IPCEI geförderten Unternehmen im Austausch,
etwa über den o. g. Beirat. Von einigen Unternehmen liegen auch
entsprechende „Letters of Intent“ zur Kooperation mit der FFB vor. Konkrete
Kooperationen werden im Rahmen des Institutsaufbaus realisiert.
b) Ist es zutreffend, dass die Förderung von VARTA mit über 300 Mio.
Euro auch den Aufbau einer Pilotlinie für neue Batterieformate
umfasst, mit deren Hilfe die Überführung in die Massenproduktion
gelingen soll (vgl.
https://www.electrive.net/2020/06/30/varta-erhaelt-
millionen-foerderung-fuer-batterie-projekte/)?
Wenn ja, in welchem Verhältnis steht diese Pilotlinie zur FFB?
Gegenstand des IPCEI-Vorhabens von VARTA ist die Erforschung und
Entwicklung neuartiger Lithium-Ionen-Batteriezellen, nachhaltiger und effizienter
Fertigungsverfahren sowie die Überführung dieser Technologien in die erste
gewerbliche Nutzung (FID). Die Vorbereitung der FID umfasst auch den
Aufbau einer Pilotlinie. Deren Anlagenkonzept wird dabei spezifisch auf die
Eigenschaften der zu produzierenden Batteriezellen und das entwickelte
Fertigungskonzept für die Serienproduktion ausgerichtet.
Die auf diesen Pilotlinien untersuchten Fragestellungen liegen zwar
grundsätzlich im Bereich der FuE, sind jedoch sehr konkret mit der anstehenden
Produktions- und Skalierungsaufgabe verbunden. Die IPCEI-Pilotlinie ist damit
sehr spezifisch auf die jeweiligen Unternehmen, Produkte und Prozesse
zugeschnitten und während der projektspezifischen Entwicklungsphase i. d. R. nicht
für Dritte zugänglich. Ebenso wenig ist eine Anpassung auf weitere Prozesse/
Produkte und betreffende FuE-Inhalte vorgesehen. Die IPCEI-Pilotlinie ist
insofern keine offene und inhaltlich generische Forschungsinfrastruktur wie die
FFB, sondern ein Pilotelement spezifischer industrieller Produktion eines
einzelnen Unternehmens.
9. Wie verteilt sich das Gesamtbudget des Dachkonzepts „Forschungsfabrik
Batterie“ auf die darin geförderten Akteure (bitte getrennt nach
Haushaltsjahren (Ist und Soll) pro Akteur ab 2018 auflisten)?
Das Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ wurde im Januar 2019
veröffentlicht, die Auswertung der IST-Werte erfolgt deshalb für die Jahre 2019 und
2020. Sie ist nach geförderten Akteuren aufgeschlüsselt dargestellt (siehe
Anhang).
Das geplante SOLL aus den Jahren 2019 und 2020 lässt sich in der zur
Beantwortung verfügbaren Zeit nicht nach Zuwendungsempfängern aufgeschlüsselt
ermitteln, da die Sollwerte einzelner Zuwendungen, die in der Vergangenheit
bewilligt wurden, nur händisch aus den Zuwendungsbescheiden ermittelt
werden könnten. Deshalb erfolgt in untenstehender Tabelle eine summarische
Gegenüberstellung der SOLL- und IST-Werte für die Jahre 2019 und 2020. Die
Bewilligungen für das Jahr 2021 sind noch nicht abgeschlossen, so dass hier
keine abschließende Darstellung (zum geplanten SOLL nach Akteuren
aufgeschlüsselt) angegeben werden kann.
Das SOLL bildet die in den jeweiligen Jahren für Fördermaßnahmen im
Rahmen des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ verfügbaren
Haushaltsmittel ab. Die Differenz zwischen den SOLL- und IST-Werten erklärt sich wie
folgt: Im Jahr 2019 standen dem BMBF Mittel in Höhe von 55 Mio. Euro für
die Forschungsfertigung Batteriezelle zur Verfügung. Im Juni 2019 fiel die
Entscheidung für den Standort der FFB in Münster/Nordrhein-Westfalen. Das erste
Teilprojekt „FoFeBat“ zum Aufbau der FFB wurde der FhG zum 1. Oktober
2019 bewilligt. Die vorrangig für Anlageninvestitionen vorgesehenen Mittel
konnten im Jahr 2019 in der Kürze der Zeit nicht in der ursprünglich geplanten
Höhe durch den Zuwendungsempfänger verausgabt werden. In Folge der
Entscheidung, alle Ausbaustufen der FFB zusammenzufassen (siehe hierzu auch
die Antwort zu Frage 1), wurde eine Anpassung der Projekt- und
Investitionsplanung des ersten Teilprojekts FoFeBat erforderlich, so dass im Jahr 2020 die
vorgesehenen Mittel nicht im vollen Umfang abfließen konnten.
Dachkonzept SOLL in Euro IST in Euro
2019 100.475.278,64 48.529.277,64
2020 118.290.935,47 65.832.297,87
10. Mit welchen Maßnahmen erfolgt ein Monitoring des Dachkonzepts, und
welche Gespräche hat die Bundesregierung 2020 und 2021 zur weiteren
Umsetzung mit den darin geförderten Akteuren und Expertinnen und
Experten zur Bewertung und Planung der Umsetzung geführt?
Kurz-, mittel- und langfristige industrielle und wissenschaftliche Bedarfe im
Bereich der Batterieforschung werden in engem Austausch mit der Industrie
und Wissenschaft stetig diskutiert, beispielsweise im Rahmen der regelmäßigen
Sitzungen des durch das BMBF berufenen Beirats Batterieforschung
Deutschland. Die Sitzungen finden mindestens zweimal jährlich statt. Dabei
identifizierte neue Themen und ggf. vorhandene Forschungslücken fließen in die
Weiterentwicklung des Dachkonzepts ein.
Entsprechend den Regelungen des BMBF ist eine Evaluation der
Fördermaßnahmen des BMBF im Bereich der Batterieforschung im Verlauf der nächsten
Legislaturperiode vorgesehen.
11. Hält die Bundesregierung, angesichts der Verzögerungen der FFB als
Aushängeschild des Dachkonzepts, die bei der Auswahl des Standorts
aufgrund der fehlenden Bestandsgebäude bereits befürchtet worden
waren (Ausschuss-Drucksachen 19(18)110 h bis 19(18)110 o; Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung), eine
Nachjustierung des Dachkonzepts für notwendig, um zeitnah einen Schub für die
Forschungsfertigung von Batteriezellen in Deutschland zu erreichen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant sie konkret, und bis wann sollen
diese umgesetzt sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung von Wissenschaft und Technik zur
Batterie ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung des zugrundeliegenden
Dachkonzeptes notwendig und angestrebt, wie auch in anderen
hochdynamischen Innovationsfeldern üblich. Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten
Entwicklungen unterstreichen im Übrigen, dass der Aufbau der FFB in einem
limitierten Bestandsgebäude eine im Vergleich zum nun in Münster verfolgten
Weg unterlegene Lösung gewesen wäre.
12. Wie bewertet die Bundesregierung mit dem Wissen von heute den
konkreten Mehrwert der FFB im Jahr der Inbetriebnahme in einem Umfeld,
in dem in den nächsten Jahren voraussichtlich mehrere Batterie- und
Batteriezellfertigungen in Deutschland entstanden sein werden, so etwa von
CATL in Erfurt, von VW und Northvolt in Salzgitter und von Tesla in
Grünheide?
Mit der FFB baut Deutschland einen Kompetenzschwerpunkt zur System-
sowie Anlagen- und Prozesstechnik rund um den Entwurf und die Produktion von
Batteriezellen mit weltweiter Ausstrahlung auf. Sie wird Akteuren aus
Wissenschaft und Wirtschaft als Partner für FuE-Kooperationen wie auch für Projekte
der Auftragsforschung zur Verfügung stehen. Alle denkbaren Verwertungswege
der FFB werden gegenwärtig intensiv diskutiert und weiter konkretisiert. Diese
reichen von Ausbildungsthemen über die Start-up-Förderung bis hin zur Rolle
der FFB beim Aufbau einer zirkulären Wirtschaft in der Produktion von
Batteriezellen.
Genau an dieser Stelle zeigt sich die Kernkompetenz der FFB: Während die
gegenwärtig vielerorts im Bau befindlichen „Gigafactories“ Batterien auf Basis
von existierenden Produktions- und Batteriezelltechnologien produzieren
wollen, bietet die FFB eine skalierbare, flexible und modulare Plattform, auf der
alle Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam und immer wieder
neu Batteriethemen voranbringen und austesten können und werden.
Deutschland und Europa werden damit in die Lage versetzt werden, die auf vielen
Feldern absehbar großen technologischen Sprünge in der Fertigung von Batterien
mitzugestalten und eine führende Position in der Erforschung, Entwicklung und
Anwendung von Batteriezellen der nächsten und übernächsten Generation
einzunehmen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/30377
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/30377
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ISSN 0722-8333]