[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann,
Dieter Janecek, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30035 –
Innovationen und Digitalisierungsprojekte der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ob unsichere Videokonferenzsysteme, fehlende Lernplattformen oder eine
anhaltende Zettelwirtschaft. Im vergangenen Jahr hat sich mit einer neuen
Dringlichkeit gezeigt, wie groß der Nachholbedarf in Deutschland bei der
Digitalisierung ist. Die Bundesregierung wird nach Ansicht der Fragestellenden
ihrer Verantwortung weiterhin nicht gerecht, wichtige Digitalisierungsprojekte
mit der notwendigen Entschlossenheit voranzutreiben oder bei der Umsetzung
von Projekten durch Dritte unterstützend tätig zu werden.
Innovative Konzepte aus der Zivilgesellschaft finden weiterhin viel zu
langsam ihren Weg in die Anwendung. Die Nichtumsetzung der zahlreichen guten
Ansätze aus den durch die Bundesregierung initiierten Hackathons steht
hierfür exemplarisch.
Der Blick über Landesgrenzen hinweg zeigt, wie groß die Potenziale im
Bereich Digitalisierung sind, die in Deutschland noch immer nicht genutzt
werden: In Taiwan war beispielsweise in den ersten Wochen der Pandemie digital
nachschlagbar, in welchen Geschäften Schutzausrüstung vorrätig war, in
Dänemark war schon fast jede Verwaltungsleistung digital abrufbar und 91
Prozent der Schülerinnen und Schüler nutzten digitale Medien täglich im
Unterricht, in Deutschland lag der Wert bei 4 Prozent (
https://www.bitkom.org/The
men/Bildung-Arbeit/Schulschliessungen-in-Zeiten-von-Corona).
Mit dem Ziel, Deutschland beim Thema Digitalisierung weiter
voranzubringen und unzureichende Strukturen auf exekutiver Seite, die als Bremsklotz für
Fortschritt bereits vor vielen Jahren identifiziert wurden (vgl. beispielsweise
den Siebten Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale
Gesellschaft“ der Projektgruppe „Demokratie und Staat“ sowie die
entsprechenden Handlungsempfehlungen vom 6. Februar 2013 auf
Bundestagsdrucksache 17/12290), zu beseitigen, wurde zu Beginn dieser Legislaturperiode das
neue Amt der Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der
Bundesregierung für Digitalisierung eingerichtet. Mit diesem Amt sollten
auch innovative Arbeitsweisen innerhalb der Bundesregierung ermöglicht
werden. Des Weiteren wurden in einigen Ministerien Innovationseinheiten
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31142
19. Wahlperiode 22.06.2021
Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 22. Juni 2021 übermittelt. Die Drucksache enthält
zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eingerichtet, die zum Teil Digitalisierungsprojekte voranbringen aber auch die
Arbeitsweise in den Ministerien selbst modernisieren sollen.
Diese neu geschaffenen Strukturen folgen nach Ansicht der Fragestellenden
allerdings keiner konzeptionellen Systematik, ihre Wirkungen sind bis heute
nicht evaluiert worden, und insgesamt ist unklar, auf welcher Grundlage und
nach welchen Best-Practice-Beispielen sich die Bundesregierung zu den
Strukturveränderungen und Maßnahmen entschieden hat.
1. Die in der laufenden Wahlperiode erstmals eingesetzte und nach Ansicht
der Fragestellenden mit sehr geringen Kompetenzen und keinem eigenen
Budgetrecht ausgestattete Staatsministerin für Digitalisierung am
Bundeskanzleramt
a) und das neu ins Leben gerufene Digitalkabinett haben inwiefern die
digitalpolitische Zusammenarbeit aus Sicht der Bundesregierung
gestärkt oder zentrale Vorhaben beschleunigt,
Der Kabinettausschuss Digitalisierung ist in dieser Legislaturperiode das
zentrale Steuerungs- und Koordinationsgremium der Digitalpolitik der
Bundesregierung gewesen. Er hat Digitalisierung endgültig zur Chefinnen- und
Chefsache gemacht: Alle Bundesministerinnen und Bundesminister, sowie der
Beauftragte für die Informationstechnik und die Staatsministerinnen für
Digitalisierung und Kultur und Medien nahmen an den Sitzungen unter der Leitung der
Bundeskanzlerin teil. Das Digitalkabinett hat insgesamt sechs Mal in dieser
Legislaturperiode getagt und ist zusätzlich zu zwei Kabinettklausuren, im
November 2018 in Potsdam und im November 2019 in Meseberg,
zusammengekommen. Das Digitalkabinett hat sich dabei als wichtiges Gremium der
ressortübergreifenden Koordination und Steuerung erwiesen, das aktiv strategische
Vorhaben angestoßen und angetrieben hat und das Thema Digitalisierung auf
höchster politischer Ebene verankert hat sowie über das Monitoring der
Umsetzungsstrategie und ihrer Fortschritte auf
www.digital-made-in.de die
Implementierung begleitet hat. Das Digitalkabinett und die beiden Kabinettklausuren
haben so zentrale Vorhaben der Bundesregierung im Bereich Digitalisierung
diskutiert und auf den Weg gebracht (vgl. Frage 3).
Die Staatsministerin für Digitalisierung hat durch ihren Einsatz für zahlreiche
Digitalprojekte und durch das Vermitteln zwischen den Ressorts die
digitalpolitische Zusammenarbeit in der Bundesregierung befördert (für weitere Details
wird auf die Antwort zu den Fragen 1b und 14 verwiesen).
b) war für welche Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung in der
laufenden Wahlperiode federführend verantwortlich, und an welchen
war sie in der Umsetzung beteiligt?
Die Digitalisierung betrifft alle Bereiche der Politik, die Ressorts befassen sich
mit diesem Thema jeweils federführend bezogen auf ihren Aufgabenbereich.
Die digitalen Vorhaben der Bundesregierung werden im Bundeskanzleramt
zusammengeführt und koordiniert. Die Koordinierung der Digitalpolitik verfolgt
zwei zentrale Anliegen: Die Stärkung der digitalpolitischen Kohärenz sowie die
Beschleunigung der zentralen Vorhaben in diesem Bereich. Daraus leiten sich
ein Teil der Aufgaben von Frau Staatsministerin Bär ab wie die Vorbereitung
der Digitalkabinette in der vorbereitenden Runde der Staatssekretärinnen und
-sekretäre sowie das Antreiben von oder Vermitteln zwischen Ressorts bei der
Umsetzung von Digitalvorhaben. In dieser Funktion hat sich Staatsministerin
Bär für zahlreiche digitale Themen intensiv eingesetzt. So hat sie zum
Stellenwert der Digitalisierung beigetragen. Einige Beispiele für das Engagement von
Staatsministerin Bär seien auszugsweise nachstehend genannt:
• Steuerung und Vermittlung zwischen den Ressorts bei der Verabschiedung
und Umsetzung übergreifender Strategien wie der Umsetzungsstrategie zur
Digitalisierung und der Datenstrategie der Bundesregierung;
• Förderung und persönliche Begleitung des digitalpolitischen Austauschs mit
der Zivilgesellschaft bei dem Hackathon #WirVsVirus und dem
Innovationsprogramm UpdateDeutschland;
• Begleitung und persönlicher Austausch mit den Teilnehmern des Ada
Fellowship, einem interdisziplinären, berufsbegleitenden Programm zu
Zukunftstechnologien und ihrem Anwendungspotenzial, an dem auch
Teilnehmer der Bundesregierung partizipieren
• Einsatz für Programme innovativen Arbeitens in der Verwaltung
„Work4Germany“ und „Tech4Germany“;
• Intensive Begleitung der regelmäßigen Workshops und des Launches von
Pilotprojekten im Rahmen der Initiative der Bundeskanzlerin für die
Schaffung eines umfassenden Ökosystems digitaler Identitäten auf (eID) der
Bundesregierung mit der Wirtschaft, Vorstellung des Projekts in
Fachrunden, Einsatz im Rahmen der MPK für die Nutzung der eID bei den
Verwaltungsdienstleistungen der Bundesländer, Einsatz auch auf
mitgliedstaatlicher Ebene für die Realisierung eines EU-weiten eID-Ökosystems;
• In Abstimmung mit den zuständigen Bundesministerien der Finanzen und
für Wirtschaft und Energie Einsatz bei der Evaluierung und Fortführung der
Blockchain-Strategie der Bundesregierung durch Fachgespräche mit
Wirtschaft und Verwaltung;
• Initiative für mehr Rechtssicherheit für Influencer bzgl.
Werbekennzeichnung, welche in einer gesetzlichen Neuregelung im Gesetz zur Stärkung des
Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberechts mündete;
• Einsatz bei den Bundesländern für die Übernahme von Themenfeldern und
effizienteren Strukturen bei der Verwaltungsdigitalisierung im Rahmen des
Onlinezugangsgesetzes (OZG);
• Einsatz für die Umsetzung von Digitalvorhaben auf Ebene der
Bundesländer im Rahmen des Formats „D16“;
• Begleitung bei der Konzeption und der Weiterentwicklung der Corona-
Warn-App, vermitteln unter den Mitgliedstaaten für einen EU-weit
kompatiblen Ansatz;
• Vertretung der Bundesregierung im Rahmen von Sitzungen der G7 zur
Digitalpolitik;
• Intensive Begleitung des Bürgerdialogs zum Thema 5G;
• Intensiver Dialog mit Bildungsexperten, Kultusministerkonferenz,
Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern über
Verbesserungsmöglichkeiten digitaler Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche und Beförderung
konkreter Projekte wie etwa die Gründung des IT-Bildungszentrums TUMO
in Berlin;
• Fortwährender Dialog mit Bürgerinnen, Bürgern und Medien zur
Erläuterung der Digitalpolitik der Bundesregierung;
• Einsatz für die Open Government Partnership international und national,
gerade vor dem Hintergrund der Chancen der Digitalisierung;
• Intensiver Einsatz für den Games-Standort Deutschland und die Games-
Förderung.
2. Erachtet die Bundesregierung die Konzeption des Amts der
Staatsministerin insbesondere hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Ausstattung nach
dem derzeitigen Stand für ausreichend, oder sieht sie
Nachbesserungsbedarf, und wenn ja, welchen konkret?
Die Aufstellung der Digitalpolitik wird sich stets an zukünftigen
Herausforderungen orientieren müssen. Ob angesichts neuer Herausforderungen
Veränderungen notwendig sind, wird die nächste Bundesregierung entscheiden.
3. Welche Empfehlungen hat das Digitalkabinett an das Kabinett
ausgesprochen, und welche konkreten Beschlüsse und Handlungen folgten
daraus?
Das Digitalkabinett und die beiden Kabinettklausuren haben zentrale Vorhaben
der Bundesregierung im Bereich Digitalisierung diskutiert und auf den Weg
gebracht. Das Digitalkabinett ist regelmäßiger Anlass, die Umsetzungsfortschritte
in unterschiedlichen Bereichen zu beleuchten und gegebenenfalls gemeinsam
gegen zu steuern. Konkrete Themen und Vorhaben sind u. a. die folgenden:
• Diskussion und Verabschiedung der KI-Strategie bei der Kabinettsklausur
in Potsdam 2018;
• Verabschiedung der Mobilfunkstrategie auf der Klausur in Meseberg 2019;
• Eckpunktebeschluss zur Datenstrategie;
• Finaler Beschluss der Datenstrategie, die im Januar 2021 im Kabinett
beschlossen wurde;
• Umfangreiches Monitoring der Umsetzungsstrategie, die die zentralen
digitalpolitischen Maßnahmen aller Ressorts enthält und die zu jedem
Digitalkabinett aktualisiert wird. Die letzte Aktualisierung zeigt, dass über 90
Prozent der Umsetzungsschritte, die man sich in der Strategie vorgenommen
hat, bereits laufen oder sogar bereits erledigt sind. Noch in Planung oder
noch ganz offen sind nur knapp über 8 Prozent;.
• Monitoring der Datenstrategie, deren Fortschritte erstmals im Juni 2021
dem Digitalkabinett vorgestellt wurden. Bei der im Januar dieses Jahrs
verabschiedeten Strategie sind über 70 Prozent der Maßnahmen bereits laufend
und rund 5 Prozent sogar bereits erledigt;
• Regelmäßige Diskussion des Umsetzungsfortschritts des OZG;
• Regelmäßige Diskussion der Vorschläge des Digitalrates und Anstoßen der
Umsetzung. Mit Blick auf die bereits aktuell großen Anforderungen an die
digitalen Kompetenzen in der Bundesverwaltung und auf ca. 40 Prozent zu
erwartende Altersabgänge in der Bundesverwaltung war dabei zum Beispiel
die Einberufung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Personal in der
digitalen Verwaltung („PersDiV“) durch das Digitalkabinett ein
wesentlicher Schritt;
• Einrichtung des Work4Germany Fellowship-Programms und des ADA-
Fellowships für Führungskräfte;
• Anstoßen strategischer Debatten im Bereich digitale Bildung, digitale
Souveränität oder moderner Staat;
• Ausstieg aus der papierbasierten Kommunikation zwischen
Bundesbehörden durch Kabinettbeschluss sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden
durch Ministerpräsidentenkonferenz-Beschluss.
4. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, an den Strukturen
und Ressortzuständigkeiten im Bereich Digitalisierung am Anfang der
kommenden Legislaturperiode etwas zu verändern, und wenn ja, was
konkret, und welche Ausarbeitungen (ob eigene oder von Dritten
erstellte) liegen hierzu vor?
5. Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines Digitalministeriums,
und wenn ja,
a) mit welchem Zuschnitt, Budget und Zuständigkeiten soll es
ausgestattet werden,
b) welche Schritte wurden im Aufbau eines solchen
Bundesministeriums bereits getan?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Über die Veränderung der Strukturen und Ressortzuständigkeiten im Bereich
der Digitalisierung wird die nächste Bundesregierung entscheiden.
6. Welche Reformen plant die Bundesregierung angesichts des enormen
Abstimmungs- und Koordinierungsaufwandes aufgrund der
Zuständigkeit der Bundesländer bei zentralen Themen wie Datenschutz oder
Medienregulierung sowie der wachsenden Bedeutung der EU im Bereich
Digitalwirtschaft, um effektive Entscheidungsprozesse zu schaffen?
Die Bundesregierung handelt im Rahmen ihrer Zuständigkeit und steht in
ständigem Austausch mit den Bundesländern. Zur Durchsetzung der geltenden
Rechtslage erfolgt die notwendige Abstimmung und Koordinierung zwischen
den zuständigen Behörden (u. a. den unabhängigen
Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes). Insoweit sind in erster Linie die betroffenen
Behörden selbst gefragt, effektive Entscheidungsprozesse zu finden.
7. Welche Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung wurden in der
laufenden Wahlperiode federführend durch den Bundesminister für
besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts Dr. Helge Braun
verantwortet, und an welchen war er in der Umsetzung beteiligt?
Unter der Leitung von Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun wurde dem
Thema Digitalisierung im Bundeskanzleramt neue Bedeutung verliehen. Dabei ist
das Bundeskanzleramt insbesondere für die verstärke Koordinierung der
digitalpolitischen Zusammenarbeit sowie für die Beschleunigung der zentralen
Vorhaben in diesem Bereich zuständig. Vor diesem Hintergrund wurde im
Bundeskanzleramt eine neue Abteilung „Politische Planung, Innovation und
Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung“ eingerichtet.
Die Stärkung der digitalpolitischen Zusammenarbeit zeigt sich in einer Vielzahl
an erfolgreichen Vorhaben. Einige wenige Beispiele sind hier aufgeführt:
• Zentrale Steuerung, Koordinierung und transparentes Monitoring der
Umsetzungsstrategie Digitalisierung (Die Ergebnisse des Monitorings können
seit kurzem auch öffentlich auf
https://www.digital-made-in.de/dmide
nachverfolgt werden.);
• Verabschiedung der ressortübergreifenden Datenstrategie der
Bundesregierung;
• Gründung der DigitalService4Germany GmbH als agile inhouse
Softwareentwicklungseinheit des Bundes;
• Schaffung der Voraussetzungen für moderne digitale Verwaltung durch
Registermodernisierungsgesetz;
• Einführung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe PersDiv einschließlich
der hierdurch angestoßenen Schaffung der neuen Digitalakademie des
Bundes sowie der nachhaltigen Einbeziehung von Methodenkompetenz von
außerhalb der Verwaltung durch Etablierung des Fellowship-Programms
„Work4Germany“;
• Stärkung des digitalpolitischen Austauschs mit der Zivilgesellschaft im
Sinne von Open Government, nicht zuletzt durch den Hackathon #WirVsVirus
und das Innovationsprogramm UpdateDeutschland;
• Teilnahme der Bundesregierung am Ada Fellowship, einem
interdisziplinären, berufsbegleitenden Programm zu Zukunftstechnologien und ihrem
Anwendungspotenzial;
• Ausstieg aus der papierbasierten Kommunikation zwischen
Bundesbehörden durch Kabinettbeschluss sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden
durch Ministerpräsidentenkonferenz-Beschluss;
• Gemeinsame Initiative der Bundesregierung mit der Wirtschaft für die
Schaffung eines umfassenden Ökosystems digitaler Identitäten auf
Grundlage hoheitlicher digitaler Kernidentität.
8. Die neue Einheit DigitalService4Germany, die 2020 ihre Arbeit
aufgenommen hat,
a) hat wie viel Budget in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils für
Mitarbeitende und für konkrete Projekte zur Verfügung,
Die Einheit DigitalService4Germany wurde am 21. Oktober 2020 gegründet.
Für die Jahre 2020 bis 2022 ist eine Wachstumsfinanzierung in Höhe von
insgesamt 9,525 Mio. Euro vorgesehen, davon 1,925 Mio. Euro in 2020, 3,0 Mio.
Euro in 2021 und 4,6 Mio. Euro in 2022. Ab dem Jahr 2023 ist das Erreichen
des Break-Even-Point geplant, ab dem sich die Einheit wirtschaftlich selbst
trägt. Diese Wachstumsfinanzierung dient
1. der Liquiditätssicherung und Finanzierung des (Personal-) wachstums in
den Aufbaujahren. Die Softwareentwicklungs-Projekte der Digital Service
Teams sind von Anfang an (Start des ersten Projekts im November 2020)
durch die auftraggebenden Ressorts aus eigenen Mitteln finanziert und zu
finanzieren, es erfolgt keine zentrale Finanzierung der Projekte.
2. der teilweisen Finanzierung der Fellowship Programme im Jahr 2021 (ca.
1,7 Mio. Euro).
Ein Herunterbrechen des direkt aus dem Haushalt des Bundeskanzleramts zur
Verfügung gestellten Budgets auf Mitarbeitende der Einheit ist aufgrund der
über die vorgenannten Mittel hinausgehenden Finanzierung durch Umsätze
nicht möglich.
b) beschäftigt wie viele Mitarbeitende mit welchen Gehaltsstufen,
Die DigitalService4Germany Einheit beschäftigt zum 01. Juni 2021 insgesamt
33 Mitarbeitende. Seit der Gründung wurden aus 489 Bewerbungen 25
Arbeitsverhältnisse begründet. Die eingestellten Personen verteilen sich wie folgt:
in VZÄ Bestand 4Germany
UG 2020
(Stichtag 30.09.2020)
Ist 2021
(Stichtag 01.06.2021)
Ziel 2021
(Stichtag
31.12.2021)
Geschäftsführung
1 2 2
Zentrales
Team
2,5 6 14
Programm
-Team
4,5 7 8
Digital
Service
Team
(Produktentwicklung)
- 18 37
Der Gründung vorausgegangen war, dass das Bundesministerium der Finanzen
am 12. August 2020 auf den Antrag des Bundeskanzleramts nach § 65 Absatz 2
der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vom 24. März 2020 in die Übernahme der
4Germany UG durch die Bundesrepublik Deutschland und ihr Erwachsen in
die DigitalService4Germany GmbH eingewilligt hatte. Im Rahmen der
Einwilligung des BMF wurde politisch entschieden, dass alle Teile der Belegschaft
von DS4G, die an der eigentlichen Produktentwicklung beteiligt sind, von der
Geltung des so genannten Besserstellungsverbots ausgenommen sind, während
jene Teile der Belegschaft, die im Querschnitts- oder Programmbereich von
DS4G tätig sind, dem Besserstellungsverbot unterliegen und damit nicht besser
als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu bezahlen sind
und ihre Stellen insbesondere dem Erfordernis unterliegen, in zuvor gebilligten
Stellenplänen abgebildet zu sein. Anlässlich dieser politischen Entscheidung
wurde vereinbart, nach einem Jahr, also bis Ende September 2021, zu
evaluieren, inwieweit dieses gespaltene Vergütungsregime in dieser Form
weitergeführt werden soll.
c) hat seit ihrer Gründung welche Projekte durchgeführt oder führt sie
aktuell durch, und was ist hier der jeweils aktuelle Umsetzungsstand?
Die DigitalService4Germany Einheit führt Softwareentwicklungs-Projekte und
Fellowship Programme durch. Seit Oktober 2020 wurde der Digital Service mit
vier Projekten beauftragt (Auftraggeber: BMG, BMF, BMI, BMJV), von denen
zwei Projekte bereits live sind und weiterentwickelt werden:
1. Projekt Steuerlotse (BMF): Für das BMF entwickelt ein 6-köpfiges
Projektteam seit Dezember 2020 eine webbasierte Möglichkeit speziell für Rentner
und Rentnerinnen und Pensionäre und Pensionärinnen, eigenständig eine
vereinfachte Steuererklärung digital abzugeben, um ihre Selbstbestimmung
zu erhöhen, nutzerorientierte digitale Lösungen voranzutreiben und
zugleich den Sachbearbeitungsaufwand in Finanzämtern zu reduzieren. Das
Webangebot ist seit 31. Mai 2021 unter
www.steuerlotse-rente.de online
verfügbar und wird agil weiterentwickelt.
2. Projekt Agora (BMG): Das Projekt mit dem BMG hat das Ziel, dem
gesamten öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) inklusive Gesundheitsämtern zu
ermöglichen, sich über eine benutzerfreundliche Softwarelösung digital und
deutschlandweit auszutauschen und Wissen zu teilen, um sich zum
Vorgehen in der COVID-19-Pandemie abzustimmen und gemeinsam Inhalte zu
erarbeiten. In einer 7-wöchigen sogenannte Discovery Phase ab November
2020 wurden mehr als 70 Interviews mit Beteiligten des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes geführt, um die Bedürfnisse der Gesundheitsämter besser
zu verstehen. Basierend auf der Recherche wurden vier grundlegende
Funktionsanforderungen an eine Kollaborationsplattform abgeleitet: eine
Wissensdatenbank, eine Foren-Funktion, eine Messenger- und Videokonferenz
Funktion und ein ÖGD Adressbuch. Die Lösung Agora basiert auf der
modularen Open-Source Software Nextcloud, die bereits viele der
Funktionsanforderungen abdeckt und stetig weiterentwickelt wird. Damit Agora
möglichst reibungslos in Gesundheitsämtern eingeführt und benutzt werden
kann, wird Agora bereits mit Gesundheitsämtern pilotiert und mit
spezifischen Funktionen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ergänzt. Der
deutschlandweite Roll-Out ist ab Ende Q2 2021 geplant. Nähere
Informationen zu dem verwaltungsinternen Dienst stellt das Bundesministerium für
Gesundheit hier zur Verfügung:
https://gesundheitsamt-2025.de/agora.
3. Projekt UseID (BMI): Seit April 2021 unterstützt ein Team mit Produkt-
und Design-Expertise das ressortübergreifende Projekt Digitale Identitäten
(insb. BMI, BMWi, BMF, BMVI, BMG und BK-Amt). Ziel ist es die
medienbruchfreie Nutzung des digitalen Personalausweises für Bürgerinnen und
Bürger zu erleichtern und damit Nutzungszahlen und Mehrwert zu erhöhen.
Dazu werden auf Basis von qualitativer und quantitativer Nutzerforschung
Handlungsempfehlungen und Lösungskonzepte entwickelt, um die
Annahme der Online-Ausweisfunktion in der Bevölkerung signifikant zu erhöhen.
In Phase 1 (bis September 2021) wird systematisch eruiert und im Wege
einer design-orientierten Synthese aufgezeigt, was Nutzerinnen und Nutzer in
ihrem Alltag heute davon abhält, den Online-Ausweis stärker zu nutzen und
basierend auf den Erkenntnissen iterativ Lösungskonzepte entwickelt und
vertestet. Die Lösungskonzepte mit der größten Hebelwirkung sollen in
Phase 2 (bis Ende 2021) mit bestehenden Ansätzen und Plänen des
Gesamtprojekts abgeglichen und unter Einbeziehung der relevanten
Projektbeteiligten die Weiterentwicklung in den Teilprojekten informieren.
4. Projekt NeuRIS (BMJV): Seit April 2021 unterstützt ein Projektteam BMJV
und BfJ dabei, einen Grundstein für ein einheitliches, innovatives
Rechtsinformationsportal zu legen, das der Allgemeinheit ein deutlich erweitertes
Angebot an Rechtsinformationen des Bundes kostenlos bereitstellt und über
das die Dokumente einschließlich umfangreicher Metadaten erstmals als
Open Data zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck wird zunächst
die technische Grundlage für eine bundeseigene Datenerfassung und
Datenhaltung geschaffen, aus der sich das Portal speisen wird. Dazu wird für die
Dokumentationsstellen ein webbasiertes Tool zur Verwaltung und Pflege
einer Datenbank entwickelt, die Bundesrecht und Rechtsprechung umfasst.
Diese Datenbank bildet die Grundlage für ein webbasiertes
Rechtsinformationsportal für Bürgerinnen und Bürger sowie für eine API für
Anwendungen, die auf diese Daten zugreifen. Das Projekt wird zugleich auch Teil des
dritten. Nationalen Aktionsplans sein, den die Bundesregierung bis zum
Sommer nach den Vorgaben der Open Government Partnership erarbeitet.
(Informationen und Download des Referenten-Entwurfs:
https://www.open-
government-deutschland.de/opengov-de/open-government-partnership/mit
machen/beteiligung-zum-3-nap-eckdaten-und-aufruf-1861414).
Über diese Arbeiten an konkreten Softwareprodukten hinaus führen die
Programm Teams 2021 zwei Fellowship Programme durch: Work4Germany
startete als sechsmonatiges Programm am 03. Mai 2021 mit 32 Beschäftigten der
Ministerialverwaltung und 19 Fellows. Die Fellows begleiten bis 31. Oktober
2021 23 Projekte aus 12 Ressorts sowie ein ressortübergreifendes Projekt.
Das dreimonatige Tech4Germany Programm startet am 16. August 2021 mit
23 Beschäftigten der Ministerialverwaltung und 28 Fellows. Die
interdisziplinären Teams mit 4 Fellows pro Projekt werden sieben Projekte aus acht
Ressorts durchführen.
9. Welche Projekte hat die experimentelle Einheit für Innovation in der
Verwaltung, PG DIT, koordiniert und umgesetzt?
Der Fokus der PG DIT lag insbesondere in der erprobenden Konzeption einer
möglichen E-Government-Agentur, in der (methodischen) Unterstützung bei
der Entwicklung von innovativen digitalen Lösungen der Verwaltung, in der
Konzeption und Erprobung eines diesbezüglichen strukturierten
Innovationsmanagementprozesses sowie in der Wissensvermittlung/des Wissenstransfers
zu Methoden und Ansätzen aus dem Bereich der agilen Entwicklung, der
Innovationsforschung und dem agilen Projektmanagement. Die PG DIT hat insofern
keine eigenständigen Umsetzungsprojekte durchgeführt oder koordiniert,
sondern ausschließlich verschiedene andere Organisationseinheiten und Behörden
in der Projektarbeit methodisch begleitet.
10. Was ist der aktuelle Stand des aus der PG DIT entwickeltem Digital
Innovation & Transformation Hub, welche Aufgaben und wie viel Budget
hat er im Jahr 2021, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei
ihm angestellt, und in welcher Form wird hier mit den anderen
Bundesministerien zusammengearbeitet?
Die PG DIT wurde mit Ende ihrer Laufzeit zum April 2021 verstetigt und als
Referat DG I 6 „Digitale Innovation und Transformation“ in die Linie der
Abteilung „Digitale Gesellschaft; Informationstechnik“ (DG) überführt.
Wesentliche Aufgaben des Referats sind neben seiner Funktion als Anlaufstelle
zu Themen wie digitaler Transformation, agilem Projektmanagement, dem
dadurch bedingten Wandel der Organisations- und Zusammenarbeitskultur etc.
sowie als BMI-seitige Kontaktstelle für andere Innovationseinheiten der
Bundesverwaltung insbesondere die Prüfung des Aufbaus und des Betriebs eines
physischen Co-Innovation- und Co-Working-Hubs sowie die Prüfung und
Schaffung von Fördermöglichkeiten für digitale Innovationen in der
Verwaltung. Derzeit fokussiert sich das Referat neben dem Übergang der bisherigen
operativen Aufgaben der PG DIT an den Geschäftsbereich vor allem auf die
Prüfung und Konzeption des genannten Hubs. Im Rahmen der Zuständigkeiten
des Referates erfolgt ein kontinuierlicher Austausch im Ressortkreis sowie mit
den Ländern.
Zu Budget und Funktionensoll wird auf die Antwort zu Frage 11b verwiesen.
11. Die in dieser Wahlperiode eingeführten Innovationseinheiten an den
Bundesministerien, der Health Innovation Hub des Bundesministeriums
für Gesundheit (BMG), der Cyber Innovation Hub des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die E-Government-Agentur des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), die Denkfabrik
Digitale Arbeitsgesellschaft des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) und das Innovationsbüro digitales Leben des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
a) haben in dieser Wahlperiode welche Projekte durchgeführt und
führen sie aktuell noch durch,
b) hatten seit dem Gründungsjahr bis 2021 wie viel Budget und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich zur Verfügung (bitte möglichst
konkret aufschlüsseln),
c) sollen finanziell und strukturell über die Wahlperiode hinaus
weiterentwickelt werden?
Die Frage wird in der Anlage 1 beantwortet.
12. Existieren zwischenzeitlich weitere Innovationseinheiten in
Bundesministerien, oder ist die Einführung weiterer solcher Einheiten geplant,
und wenn ja, welche konkret?
Als weitere Innovationseinheiten (im Sinne organisatorisch eigenständiger
Einheiten zur Implementierung innovativer Methoden) wurden von den Ressorts in
dieser Wahlperiode eingerichtet: Digilab des BMZ, Agentur für Innovation in
der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur) vertreten durch BMVg und BMI.
Das BMF prüft die Einrichtung eines Innovation Lab.
13. Hat sich die Bundesregierung für die Einführung von
Innovationseinheiten in allen Bundesministerien eingesetzt, und wenn nein, warum nicht?
Die Entscheidung über die Einrichtung solcher Einheiten unterliegt der
Ressorthoheit.
14. Wie wird bei der von der Staatsministerin für Digitalisierung geplanten
„Bundeszentrale für digitale Aufklärung“ sichergestellt, dass die
Anstrengungen über den Wahlperiodenwechsel hinaus wirksam bleiben, und
welche Rolle spielt die Bundeszentrale im Verhältnis zur Nationalen
Bildungsplattform des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF)?
Kernstück der Initiative ist ein intelligenter Suchmechanismus, der Bürgerinnen
und Bürgern die Angebote der am Netzwerk für Digitale Aufklärung beteiligten
Ressorts und Behörden der Bundesregierung übersichtlich und leichter
zugänglich präsentiert. Dadurch soll erstmals die intelligente Suche von Informationen
der Ressorts und Behörden durch einen zentralen digitalen Zugangspunkt
ermöglicht werden. Aktuell ist eine Testversion des Produkts in der
Programmierung. Nach einer Pilot- und Testphase wird geprüft, ob der Suchmechanismus
sukzessive auf alle Ressorts und Behörden der Bundesregierung, einschließlich
den Angeboten, die über die Nationale Bildungsplattform des BMBF
erschlossen werden sollen, unter der Federführung des Bundespresseamtes auch nach
der Wahlperiode ausgeweitet wird. Daneben sind zahlreiche Formate zur
digitalen Aufklärung, die die Staatsministerin angestoßen und durchgeführt hat,
weiterhin online verfügbar und stehen Rezipienten zur Verfügung. Zu den
einzelnen Vorhaben wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 7
der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/28074
verwiesen.
15. Kennt die Bundesregierung Umsetzungsstrukturen für die Digitalisierung
im europäischen und nichteuropäischen Ausland, und falls ja, wie
bewertet sie
a) etwa die strategische Digitalisierungseinheit „Central Digital and
Data Office for Government“ (
https://www.gov.uk/government/organisa
tions/central-digital-and-data-office) im Vereinigten Königreich, die
Ministerin ohne Portfolio in Taiwan (
https://english.ey.gov.tw/Page/
C92F6E4BE0B76065/5cc03017-5384-4c64-a4ad-9bb1a7f1bcdd),
das Ministerium für digitale Angelegenheiten in Polen (
https://www.
gov.pl/web/digitalization), das „Ministry of Economic Affairs and
Communications“ in Estland (
https://www.mkm.ee/en) oder den
„United States Digital Service“ in den USA (
https://www.usds.gov/)?
b) Und hat sie geprüft, welche dieser Umsetzungsstrukturen Vorbilder
für eine Weiterentwicklung in Deutschland sein könnten bzw.
entsprechende Prüfungen in Auftrag gegeben, und falls ja, welche bei
wem konkret (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 15a und 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kennt die genannten Einrichtungen sehr gut und ist mit
vielen Kolleginnen und Kollegen dort regelmäßig im Gespräch und informiert
sich so sehr regelmäßig über Umsetzungsstrukturen für die Digitalisierung im
europäischen und nicht-europäischen Ausland, inklusive der hier genannte
Beispiele.
16. Welche Erfahrungen aus dem WirvsVirus Hackathon sind in die
Konzeption der Initiative UpdateDeutschland eingeflossen, und
Während der Hackathon #WirVsVirus vor allem von den verschiedenen
Bundesministerien unterstützt wurde, konnten bei UpdateDeutschland nicht nur
die Bundes-, sondern alle föderalen Ebenen in den Prozess einbezogen werden.
Es nahmen über zehn Bundesländer und zahlreiche Kommunen teil. Außerdem
konnten nicht nur neue, sondern auch bereits bestehende Initiativen, am
Hackathon und Matchathon teilnehmen. Der Fokus wurde damit mehr auf die
nachhaltige Implementierung und nicht allein auf die Generierung neuer Ideen
gelegt wie bei „WirvsVirus“ im Jahr 2020.
a) welche Finanzierungsstrukturen gibt es für die Initiative Update
Deutschland, das heißt von welchen Akteuren gibt es
Finanzierungszusagen für Projekte, die aus dem Hackathon entstehen, und welche
Summe steht insgesamt zur Verfügung,
Es wurden Engagement-Stipendien an 53 Einzelpersonen von
unterschiedlichen Initiativen im Gesamtvolumen von 318 000 Euro vergeben. Die
Einzelpersonen werden jeweils über drei Monate mit 2 000 Euro
Lebensunterhaltungskosten je Monat gefördert, damit sie fokussiert an ihrer Initiative arbeiten
können. Hierbei handelt es sich nicht um öffentliche Gelder, sondern um von
Stiftungen bereitgestellte Gelder, die über ProjectTogether abgewickelt werden.
Darüber hinaus werden von Bundes- und Landesebene bestehende
Finanzierungsinstrumente transparent gemacht, auf die sich die Initiativen von Update-
Deutschland – wie andere Initiativen, die nicht Teil von UpdateDeutschland
sind – bewerben können. Von der Stadt Hamburg gibt es eine Zusage,
Initiativen mit insgesamt 500 000 Euro zu unterstützen. Die Initiativen können sich
auf eine Förderung bewerben. Es können sich auch Initiativen bewerben, die
nicht Teil von UpdateDeutschland sind.
b) welche Projekte aus dem Hackathon vom März 2021 erhalten
finanzielle Förderungen zur Weiterentwicklung oder werden auf andere
Weise durch UpdateDeutschland unterstützt,
Eine finanzielle Förderung von UpdateDeutschland-Initiativen durch
öffentliche Gelder, die spezifisch für UpdateDeutschland bereitgestellt werden, findet
derzeit aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht statt. Über 300 Initiativen, die
beim UpdateDeutschland-Sprint entstanden sind oder als bestehende Initiative
dort teilgenommen haben, werden jedoch von einem Umsetzungsprogramm,
das von der gemeinnützigen Organisation ProjectTogether organisiert ist,
unterstützt. Die Unterstützung durch ProjectTogether umfasst eine bedarfsgerechte
Unterstützung durch Experten und Expertinnen, den Austausch mit möglichen
Kooperationspartnern und den Austausch und die Unterstützung innerhalb der
UpdateDeutschland Community. Die Organisation des Umsetzungsprogramms
ist nicht durch öffentliche Gelder finanziert.
c) welche weiteren Aktivitäten werden nach dem bereits durchgeführten
Hackathon im Rahmen von UpdateDeutschland stattfinden?
Es finden regelmäßige Videokonferenzen in der UpdateDeutschland-
Community statt (Community-Calls zwei Mal wöchentlich, Innovationsakademie
wöchentlich). Außerdem gibt es regionale digitale Veranstaltungen, um Initiativen
mit möglichen Kooperationspartnerinnen und -partnern zusammenzubringen.
Am 17. August 2021 findet voraussichtlich die Abschlussveranstaltung von
UpdateDeutschland statt. Unterdessen finden besonders vielversprechende
Initiativen aus dem Umsetzungsprogramm auch Partner und Wege der Umsetzung
durch weitere Vermittlung. Als Beispiele seien hier genannt:
• Die Initiative Lokalprojekte überträgt das erprobte Modell von „Work4
Germany“ auf die kommunale Ebene und vermittelt methodenstarke Fachkräfte
für wichtige Projekte in Kommunen. Getestet wird mit Eschwege,
Andernach, Tengen, Obertshausen und St. Wendel;
• Der Mitwirk-O-Mat ist eine App, die Bürgerinnen und Bürgern eine
personalisierte Orientierung für ihr lokales Engagement bietet. Die Initiative
wurde in Lüneburg gestartet und aktuell in Gütersloh und Nürnberg pilotiert;
• Der Antidiskriminierungs-Chatbot Meta hilft Betroffenen von
Diskriminierung sofort und barrierefrei mit einer anonymen Erstberatung. Betroffene
können Vorfälle über ihren Handy oder ihren PC melden, erhalten eine
rechtliche Ersteinschätzung und können Beratungsangebote in ihrer Nähe
finden. Meta hat bereits 1 000 Nutzer und ein Förderangebot des BMWi
i.H.v. 200 000 Euro erhalten;
• Die „Initiative Einsamkeit“ ist ein Zusammenschluss mehrerer Initiativen,
die gegen Einsamkeit kämpfen (u. a. des Sterbenotruf Deutschland und des
Togetherness Hub). Die Initiative bekommt viel Zuspruch von Akteuren wie
der Diakonie, der Körber Stiftung, der Ruhr-Universität Bochum, einigen
Bundestagsabgeordneten, der Mitglieder der Enquete Kommission
„Einsamkeit“ des Landtags NRW sowie aus dem BMFSFJ;
• Die vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG) entwickelte
Gateway Lösung IRIS connect verbindet die Gesundheitsämter mit vielen
verschiedenen Anwendungslösungen für die digitale
Kontaktnachverfolgung. NRW und Thüringen haben in dieser Woche den Betrieb von IRIS
connect aufgenommen, weitere folgen in Kürze.
17. Hat die Bundesregierung das erste Fellowship-Programm Work4
Germany für einen Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung bewertet, und
a) welche konkreten Lehren und Handlungsaufträge nehmen die
jeweiligen zehn Bundesministerien, die Fellows aus dem Work4Germany-
Programm beherbergt haben, mit,
b) welche konkreten Verwaltungsreformen wurden durch Work4
Germany angestoßen, sind in Planung,
c) wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag für ein agiles
Ministerium, der sich aus Work4Germany ergeben hat (
https://work.4ge
rmany.org/project/das-neue-ministerium-fellows-2020/)?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Das zentrale Ziel des Work4Germany Fellowships ist es, den digitalen
Kompetenzaufbau in der Bundesverwaltung und Wissenstransfer zu fördern. Im
Rahmen des sechsmonatigen Fellowship Programms werden Fach- und
Führungskräfte der Ministerien befähigt, Hürden in der interdisziplinären
Zusammenarbeit zu überwinden und eine moderne Arbeitskultur zu etablieren, sodass u. a.
digitale Produkte agil, über Abteilungsgrenzen hinweg und nutzerzentriert
aufgebaut und umgesetzt werden können. Hierfür arbeiten sie eng mit Fellows aus
der Privatwirtschaft zusammen.
a. Nach der Pilotphase wurde durch den DigitalService4Germany eine
Evaluation im Hinblick auf die Programmziele vorgenommen. Der entsprechende
Evaluationsbericht ist unter
https://work.4germany.org/transparenz-2/
downloadbar. Eine zentrale Erfassung der Lehren und Handlungsaufträge
der teilnehmenden Bundesministerien findet nicht statt.
Das Programm-Team führt Check-Ins mit den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern aus den Ministerien durch, um zu überprüfen, inwiefern neue
Arbeitsweisen verstetigt und Projekte im Anschluss an das Fellowship
weitergeführt werden konnten.
Die qualitativen Interviews belegen, dass sich durch die Arbeit der Fellows
neue Arbeitsmethoden oder eine neue Arbeitskultur in den Ministerien, bei
den Tandempartnerinnen und -partnern, den Abteilungen oder Referaten
verstetigt. Über 70 Prozent bestätigen, dass sich die Zusammenarbeit im
Team durch z. B. Regeltermine wie sogenannten Retros oder Weeklys, eine
überdachte Meetingstruktur oder andere Kollaborationsmethoden mit
bleibender Wirkung bis heute verändert hat. Außerdem arbeiten alle Ministerien
nach wie vor mit den Ergebnissen der Zusammenarbeit mit den Fellows,
teilweise wurden Nachfolgeprojekte – auch inspiriert von den Projekten
anderer teilnehmender Ressorts – angestoßen.
Zusätzlich steigt die Kompetenz in den Bundesministerien, in digitalen
Kontexten zu arbeiten, digitale Werkzeuge zu verwenden und
Nutzerzentrierung in verschiedenen Projektkontexten einfließen zu lassen.
Work4Germany erfährt in der Bundesverwaltung steigende Akzeptanz. Die
gestiegene Nachfrage, sowohl von Seite der Ministerien als auch
interessierter Fellows, führte zu einer Aufstockung des Programms im laufenden
Programmjahr 2021 von ursprünglich geplanten zehn auf nun 20 Fellows.
Das Work4Germany Programm 2021 wird durch eine unabhängige
Begleitforschung im Auftrag des Bundesministeriums des Innern evaluiert.
Basierend auf den Erfahrungen des Pilotjahres und der begleitenden
Evaluation 2021 wird Work4Germany kontinuierlich weiterentwickelt. So wird ab
diesem Jahr zusätzlich für Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ein
Weiterbildungsbegleitprogramm etabliert, um die praktische Arbeit mit den
Fellows im Verwaltungsalltag mit Lehr- und Workshop-Formaten zum
Kompetenzaufbau zu stützen. Expertinnen und Experten aus Forschung/
Lehre und Wirtschaft stehen den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -
mitarbeitern zur Seite und vertiefen Methoden und Wissen rund um moderne
Arbeitsmethoden und -kultur im digitalen Kontext.
b. Work4Germany versteht sich als Bottom-Up Ansatz für die Befähigung
interessierter Beschäftigter und das Vorantreiben des Kulturwandels durch ein
Öffnen der Verwaltungsstrukturen für externe Impulse und neue
Arbeitsweisen. Es ist nicht Ziel des Programms, einzelne konkrete
Verwaltungsreformen anzustoßen, sondern zur Entwicklung solcher Reformvorschläge zu
befähigen. Einzelne Projekte wie das Redesign der ministeriellen
Gesetzesvorbereitung aus dem Jahrgang 2020 werden aufgrund des gesteigerten
Interesses aus verschiedenen Ressorts in diesem Jahr mit dem Ziel der
Verstetigung als ein ressortübergreifendes Projekt begleitet durch Fellows
weitergeführt.
c. Die Abschlussprodukte, die aus dem Pilotjahrgang des Work4Germany
Fellowships entstanden sind, dienten zum Abschluss des Programms als
Diskussionsgrundlage für wahrgenommene Herausforderungen der Fellows hin
zu einem modernen Arbeiten in der Ministerialverwaltung. Sie stehen für
sich. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesen
Abschlussprodukten ist nicht angezeigt.
d. Es zeigt sich, dass Work4Germany und andere Weiterbildungsformate gut
ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen. Ein Beispiel dafür ist das
Ada Fellowship, an dem. die Bundesregierung seit 2019 teilnimmt. Das
Programm umfasst die Schulung der wichtigsten Fähigkeiten, die
Führungskräfte im Rahmen der digitalen Transformation beherrschen sollten und
vermittelt Verständnis neuer Technologien und Entwicklungen in der
Digitalisierung. Zudem erfolgt der regelmäßige Austausch der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer mit anderen Fellows aus Unternehmen sowie mit Pionieren
der digitalen Transformation. Die teilnehmenden Führungskräfte aus der
Verwaltung wirken ähnlich wie die Ada Fellows in Ihre Häuser.
Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, das Work4Germany Programm
sowie weitere Programme wie Tech4Germany und das Ada Fellowship, ein
einjähriges berufsbegleitendes Digitalweiterbildungsprogramm für
Führungskräfte, weiter auszubauen, damit eine flächendeckende Weiterentwicklung der
praktizierten Arbeitskultur ermöglicht und verstetigt werden kann.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/31142
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/31142
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/31142
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/31142
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/31142
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/31142
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]