Strukturbildende Übergangshilfe, Wiederaufbau und Entwicklungsperspektiven in den Palästinensischen Gebieten
der Abgeordneten Schahina Gambir, Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Deborah Düring, Boris Mijatović, Claudia Roth, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Kassem Taher Saleh, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit besteht in den Palästinensischen Gebieten sowohl auf bilateraler als auch auf europäischer und multilateraler Ebene ein klarer Handlungsauftrag: Sie sollte im Sinne einer sogenannten Early Recovery eng mit der humanitären Hilfe und strukturbildender Übergangshilfe Hand in Hand gehen und frühzeitig dort ansetzen, wo grundlegende Daseinsvorsorge, wirtschaftliche und institutionelle Strukturen wiederhergestellt werden können. Ziel muss sein, akute Nothilfe durch strukturbildende Maßnahmen zu ergänzen, langfristige Abhängigkeiten zu verringern und palästinensische Selbstbestimmung sowie Handlungsspielräume zu stärken, damit die rechtlichen und politischen Bedingungen für palästinensische Souveränität geschaffen werden. Denn ein nachhaltiger Wiederaufbau kann nur erfolgen, wenn er in einen politischen Prozess mit einer verhandelten Zweistaatenlösung eingebettet wird, den eine neue israelische Regierung anvisieren muss.
Wie notwendig das Zusammenspiel aus humanitärer Hilfe und strukturbildender Übergangshilfe ist, zeigt ein Blick auf die Lage vor Ort: Fast drei Jahre nach Beginn des Gaza-Kriegs, der auf die Terroranschläge der Hamas vom 7. Oktober 2023 folgte, bleibt die humanitäre und entwicklungspolitische Lage im Gazastreifen katastrophal. Die vor einem Jahr beschlossene Waffenruhe wird laut internationalen Organisationen immer wieder gebrochen (www.un.org). Rund 1,9 Millionen Menschen und damit 90 Prozent der Bevölkerung sind weiterhin binnenvertrieben (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/nahermittlererosten/2627842-2627842), große Teile der Wasser-, Sanitär- und Gesundheitsinfrastruktur sind zerstört, Krankheiten breiten sich rasant aus. Der Krieg hinterlässt körperliche und psychische Folgen. Zudem bleibt auch die Ernährungslage hochgradig fragil: Nach aktueller IPC-Analyse waren zuletzt mehr als 1,2 Millionen Menschen bzw. 59 Prozent der Bevölkerung von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen; für die zweite Jahreshälfte 2026 wird eine weitere Verschärfung erwartet (Gaza Strip: Acute Food Insecurity Situation for 16. April 2026 bis 30. June 2026 and Projection for 1 July–31 December 2026 | IPC – Integrated Food Security Phase Classification). Auch im Westjordanland hat sich die Zahl derjenigen, die auf Hilfsleistungen angewiesen sind, aufgrund der Besatzungspolitik der israelischen Regierung in den letzten zwei Jahren verdoppelt (Nahost: UN: Notlage im Westjordanland und Gaza verschärft sich).
Der Zugang zu Bildung ist in den Palästinensischen Gebieten prekär: Im Gazastreifen sind 97 Prozent aller Schulgebäude zerstört, die restlichen dienen als Schutzunterkunft, Material und Personal fehlen (www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/-/kinder-in-gaza-fakten/346320). Im Westjordanland wird der Zugang zu Bildung zunehmend durch militärische Operationen, Siedlergewalt, Bewegungsbeschränkungen und die Beschädigung von Schulen beeinträchtigt. Über die unmittelbare Nothilfe hinaus sind die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen für eine eigenständige Entwicklung massiv geschädigt, Produktionskapazitäten und Versorgungsketten sind in großem Umfang zerstört. Weltbank, Vereinte Nationen (VN) und Europäische Union (EU) beziffern den Bedarf für die Early Recovery und den Wiederaufbau inzwischen auf rund 71,4 Mrd. US-Dollar (thedocs.worldbank.org/en/doc/e539cbf23b348c3d4fc69b8a7e9c9d7d-0280062026/original/Gaza-RDNA-2026-Final-April-19.pdf).
Zugleich wird der Handlungsspielraum humanitärer und entwicklungspolitischer Akteure erheblich eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere die Rolle der VN und etablierter humanitärer Organisationen. Von israelischen Behörden verhängte Zugangs- und Einfuhrbeschränkungen, Restriktionen für internationale Organisationen sowie Einfuhrbeschränkungen für sogenannte Dual-Use-Güter erschweren nicht nur die humanitäre Versorgung, sondern auch strukturbildende Übergangshilfe und langfristig den Wiederaufbau in Gaza. Denn ohne verlässlichen Zugang zu Baumaterialien oder Maschinen können Einrichtungen der Daseinsfürsorge und lokale Produktionsstrukturen kaum nachhaltig wiederhergestellt werden (Humanitarian Situation Report | 16 July 2026 | United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs – Occupied Palestinian Territory).
Auch die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) steht unter erheblichem Druck. Von der israelischen Regierung zurückgehaltene Einnahmen in Höhe von 5,7 Mrd. US-Dollar bewirken hohe Finanzierungslücken und Zahlungsrückstände, welche ihre Fähigkeit schwächen, künftig eine tragende Rolle im Wiederaufbau zu übernehmen (Israel withholds billions in Palestinian tax revenue; Palestinian-Economic-Monitor-5-19-26web.pdf). Gleichzeitig erschweren der fortschreitende, völkerrechtswidrige israelische Siedlungsausbau und Projekte wie E1, sowie israelische Straßensperren und Blockaden im Westjordanland die territoriale Einheit eines künftigen palästinensischen Staates und untergraben damit die Entwicklung in den Palästinensischen Gebieten sowie die Perspektive auf eine Zweistaatenlösung, wie auch im Bericht der israelischen Menschenrechtsorganisation B'Tselem benannt (Israelische NGO kritisiert Israels Politik im Westjordanland | tagesschau.de). Anlässlich der für den 27. Oktober 2026 angesetzten Parlamentswahlen in Israel und der möglichen Bildung einer neuen israelischen Regierung stellt sich die Frage, welche Erwartungen und Forderungen die Bundesregierung an die künftige israelische Regierung insbesondere hinsichtlich humanitären Zugangs, der Arbeitsfähigkeit internationaler Entwicklungsorganisationen, Einfuhr- und Bewegungsbeschränkungen sowie des Siedlungsausbaus richtet. Ebenso ist zu klären, welche Konsequenzen die Bundesregierung, unabhängig von der historisch gewachsenen Verpflichtung Deutschlands gegenüber Israel, ziehen will, sollten sich die Rahmenbedingungen auch nach den Wahlen nicht substanziell verbessern.
International nimmt zugleich die Steuerungs- und Finanzierungsarchitektur für strukturbildende Übergangshilfe und Wiederaufbau in Gaza konkretere Formen an. Neben dem von den USA initiierten und politisch umstrittenen „Board of Peace“ entstehen weitere multilaterale Ansätze zur Koordinierung und Finanzierung des Wiederaufbaus. Die EU hat gemeinsam mit internationalen Partnern im Rahmen der Palestine Donor Group die „Team Gaza Initiative“ auf den Weg gebracht, die unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Wasser- und Sanitärversorgung, Energie, Gesundheit, Landwirtschaft und Ernährungssysteme unterstützen soll (EU launches a Team Gaza Initiative to support early recovery in Gaza with an initial amount of nearly Euro900 million – Middle East, North Africa and the Gulf). Dabei betont die EU ausdrücklich, dass strukturbildende Übergangshilfe und Wiederaufbau palästinensisch geführt und unter maßgeblicher Beteiligung palästinensischer Institutionen umgesetzt werden sollen. Gleichzeitig steht die gegenwärtige Debatte über strukturbildende Übergangshilfe und Wiederaufbau in einem grundlegenden Spannungsverhältnis zur Realität vor Ort. Während internationale Akteure bereits Planungen für Wiederaufbau und langfristige Entwicklungsmaßnahmen vorantreiben, dauern Kampfhandlungen und sicherheitsrelevante Zwischenfälle weiter an. Der vereinbarte Waffenstillstand wird nach Angaben internationaler Organisationen regelmäßig verletzt; zivile Opfer, neue Vertreibungen und Einschränkungen des humanitären Zugangs halten an (OCHA Humanitarian Situation Report – 26 June 2026 – Question of Palestine).
Dieses Spannungsverhältnis muss aufgelöst werden. Denn ein nachhaltiger Wiederaufbau setzt voraus, dass die grundlegenden Bedingungen für humanitäres und entwicklungspolitisches Handeln gewährleistet sind: Ein dauerhafter Waffenstillstand, der Schutz der Zivilbevölkerung, ein sicherer und ungehinderter Zugang für humanitäre Organisationen, die Möglichkeit, Infrastruktur nachhaltig wiederherzustellen, ohne dass diese erneut zerstört wird, sowie maßgeblich die Einbeziehung der palästinensischen Bevölkerung in Entscheidungsprozesse.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Inwiefern trägt das aktuelle Engagement des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in den besetzten Palästinensischen Gebieten messbar zum selbst definierten Ziel bei, „bessere Lebensbedingungen und umfassende Entwicklungsperspektiven für die Menschen vor Ort zu schaffen“ und „zu einer Friedenslösung im Nahen Osten“ beizutragen und welche Hürden bestehen?
Inwiefern blockiert die israelische Regierung Fortschritte beim Wiederaufbau, falls nein, bitte begründen, falls ja, welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein nachhaltiger Wiederaufbau ohne eine grundlegende politische Lösung, den wirksamen Schutz der Zivilbevölkerung sowie einen sicheren, verlässlichen und ungehinderten Zugang für humanitäre und entwicklungspolitische Akteure nicht möglich ist und ist sie bereit, die Ende 2025 im BMZ formulierten Grundprinzipien – keine Annexion, keine weitere Vertreibung, keine Fragmentierung sowie palästinensische Führung und Verantwortung – als verbindliche Bedingungen für eine deutsche Beteiligung an Wiederaufbauinitiativen zu vertreten und nicht lediglich als politische Leitlinien?
Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der zunehmenden internationalen Planung von Wiederaufbau einerseits und der weiterhin bestehenden humanitären Notlage sowie fortgesetzten Kampfhandlungen andererseits, welche Konsequenzen zieht sie daraus und wie will die Bundesregierung verhindern, dass deutsche und internationale Mittel für den Wiederaufbau unter den derzeitigen Zugangs- und Sicherheitsbedingungen in die wiederholte Reparatur zerstörter Infrastruktur fließen, ohne, dass deren nachhaltige Nutzung und Schutz vor erneuter Zerstörung gewährleistet werden können?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Sicherheit der mit der Umsetzung von humanitären und Wiederaufbaumaßnahmen beauftragten Akteure sicherzustellen, und anhand welcher Mechanismen stellt sie Transparenz und Kontrolle über die Verwendung der Mittel sicher?
Setzt sich das BMZ gegenüber dem Auswärtigen Amt in Ressortrunden angesichts dokumentierter anhaltender Angriffe, Verletzung des humanitären Völkerrechts und Besatzungspolitik für restriktivere Maßnahmen gegenüber der israelischen Regierung ein, um sein Mandat erfüllen zu können, frühzeitige strukturbildende Übergangshilfe in großem Umfang umzusetzen und mit dem Wiederaufbau beginnen zu können, und wenn ja inwiefern?
Welche Auswirkungen hat der bisherige Umsetzungsstand des 20‑Punkte-Plans, insbesondere der mitnichten umgesetzte Waffenstillstand, nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Planung und Umsetzung deutscher und europäischer Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe und Wiederaufbaumaßnahmen und welche konkreten Hürden identifiziert die Bundesregierung hierbei?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass bei der Umsetzung des 20‑Punkte-Plans und der Resolution 2803 des VN‑Sicherheitsrats das völkerrechtlich unveräußerliche Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes gewahrt wird und welche Bestrebungen existieren, um neben den Mechanismen des 20-Punkte-Plans Bedingungen zu schaffen, die weitreichendere Umsetzung von strukturbildender Übergangshilfe und einen Beginn des Wiederaufbaus erlauben würden?
In welcher Form arbeitet die Bundesregierung bei humanitärer Hilfe, strukturbildender Übergangshilfe und Wiederaufbau faktisch mit dem von den USA initiierten „Board of Peace“ und den von ihm geschaffenen Strukturen zusammen, obwohl Deutschland dem Board nicht beigetreten ist, und welche Grenzen setzt sie dieser Zusammenarbeit?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die VN und ihre Organisationen (UNDP, WFP, UNICEF, UNRWA) trotz paralleler Strukturen wie dem Board of Peace zentrale Akteure bei Nothilfe und Wiederaufbau bleiben?
Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Einschränkungen für die Arbeit von UNRWA, insbesondere hinsichtlich des Zugangs internationalen Personals und der Einfuhr und Verteilung eigener Hilfsgüter, und welche Schritte unternimmt sie gegenüber Israel, um die volle Arbeitsfähigkeit von UNRWA wiederherzustellen?
Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des „Gaza Early Recovery Plan“ beziehungsweise der „Team Gaza Initiative“, um bereits während der anhaltenden humanitären Krise grundlegende Dienstleistungen wiederherzustellen und den Übergang von Nothilfe zu strukturbildender Übergangshilfe zu ermöglichen (bitte nach Sektoren und deutschen Beiträgen aufschlüsseln)?
Wie ist der aktuelle Stand der von Deutschland und Ägypten angekündigten internationalen Wiederaufbaukonferenz für Gaza, welche Gründe stehen ihrer Durchführung bislang entgegen, und welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf die internationale Koordinierung von strukturbildender Übergangshilfe und Wiederaufbau?
Welcher Anteil der deutschen Mittel für frühzeitige strukturbildenden Übergangshilfe in den Palästinensischen Gebieten wird über lokale Akteure und private, nicht-humanitäre Lieferketten in Gaza umgesetzt und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit und Kosteneffizienz lokaler gegenüber internationalen Durchführungswegen vor (bitte nach palästinensischen staatlichen Stellen, Kommunen, lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Unternehmen aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass PA, palästinensische Kommunen und Fachinstitutionen, Zivilgesellschaft sowie lokale Unternehmen von Beginn an bei der Prioritätensetzung, Planung, Umsetzung und Monitoring von strukturbildender Übergangshilfe und Wiederaufbau beteiligt werden, sodass ihre Handlungsfähigkeit und die Perspektive auf eine Zweistaatenlösung (einschließlich der Verbindung des Gazastreifens mit dem Westjordanland und Ost-Jerusalem) gestärkt und ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden?
Nach welchen Kriterien vergibt die Bundesregierung ihre Mittel im Rahmen der strukturbildenden Übergangshilfe zwischen bilateralen, europäischen und multilateralen Finanzierungs- und Durchführungswegen, und inwieweit vergleicht sie diese systematisch hinsichtlich Wirksamkeit, Kosteneffizienz, Umsetzungsgeschwindigkeit, Evaluierbarkeit und lokaler Ownership?
Welche Haushaltsmittel des Einzelplans 23 sind für die Haushaltsjahre 2026 bis einschließlich 2030 für Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe und des Wiederaufbaus der Palästinensischen Gebieten (Gaza, Westjordanland, Ost-Jerusalem) vorgesehen bzw. eingeplant (bitte titelscharf in einer Tabelle aufschlüsseln nach a) Haushaltsjahr, b) Haushaltstitel, c) Höhe der Mittel, d) vorgesehenem Akteur bzw. Finanzierungsweg, e) eingesetztem Gebiet (Gaza, Westjordanland, Ost-Jerusalem), f) dem vorgesehenen Zeitraum der Mittelverausgabung, g) neu bereitgestellten Mitteln, bereits im jeweiligen Haushalt beplanten Mitteln oder umgeschichteten Mitteln)?
Wie wirken sich die im Regierungsentwurf 2027 vorgesehenen Kürzungen im BMZ-Haushalt nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Möglichkeiten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aus, Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe sowie perspektivisch des Wiederaufbaus in den Palästinensischen Gebieten zu finanzieren, und wie stellen sich die hierfür vorgesehenen Mittel im Vergleich zu 2026 dar (bitte nach einschlägigen Haushaltstiteln, jeweils unter Angabe von Soll 2026, Regierungsentwurf 2027 und Veränderung in absoluten Zahlen und Prozent, aufschlüsseln)?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Regierungsentwurf 2027 vorgesehene erneute deutliche Kürzung des BMZ-Titels „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ die Fähigkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht einschränkt, in Gaza frühzeitig an die humanitäre Hilfe anzuknüpfen und strukturbildende Übergangshilfe umzusetzen?
Wie will das BMZ angesichts der wiederholten, massiven Kürzungen dem Eindruck entgegenwirken, dass seine Finanzierungszusagen eher der öffentlichen Wahrnehmung dienen als durch tatsächlich bereitstehende Mittel unterlegt sind?
In welchen Bereichen der derzeitigen humanitären Versorgung sieht die Bundesregierung bereits Möglichkeiten für ergänzende Soforthilfe-Maßnahmen und strukturbildende Übergangshilfe, und nach welchen Kriterien entscheidet sie über deren Einsatz?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Schäden an der Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie über die Kontamination von Grundwasser und daraus resultierende Mangelversorgung sowie gesundheitliche Probleme in Gaza vor, und welche Maßnahmen unterstützt sie zur Wiederherstellung und Sanierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Ernährungssituation in Gaza, und welche Maßnahmen fördert sie neben unmittelbarer Nahrungsmittelhilfe zur Wiederherstellung resilienter lokaler Ernährungssysteme, insbesondere von Landwirtschaft und Bewässerung, Lebensmittelproduktion, Lieferketten und lokalen Märkten?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung in der Bevorzugung von privatwirtschaftlichen Anbietern von Lebensmitteln und anderen Produkten vor Hilfslieferungen humanitärer Organisationen und dafür, dass selbst die Einfuhrhürden nach Gaza für die kommerziellen Anbieter niedriger sind (Israel allowing traders to bring into Gaza ‘dual-use’ items barred from aid organisations | Gaza | The Guardian), und inwiefern hat sie dies bereits mit COGAT oder der israelischen Regierung thematisiert, und mit welchem Ergebnis?
Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur Wiederherstellung von Bildungsangeboten, psychosozialer Unterstützung und Kinderschutzstrukturen im Gazastreifen, und wie werden dabei insbesondere Kinder mit Behinderungen, binnenvertriebene Kinder sowie Mädchen berücksichtigt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Jobchancen für im Westjordanland lebende Palästinenser*innen, die sich durch Verlust der Arbeitserlaubnis in Israel sowie Bewegungsbeschränkungen und Zerstörung ihrer Lebensgrundlage im Westjordanland vielfach nicht mehr selbst ernähren können und keine Arbeitsalternativen sehen, und welches Veränderungspotenzial misst sie den berufsfördernden Maßnahmen der GIZ im Westjordanland bei?
Welche Maßnahmen für kurzfristige Beschäftigung, sogenanntes Cashfor-work-Programme, unterstützt die Bundesregierung in den palästinensischen Gebieten und welche Rolle spielen diese Programme als Einkommensquelle, für den Wiederaufbau und zur Stabilisierung?
Inwieweit fließen zunehmende Siedlungsaktivitäten, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Siedlergewalt, Vertreibungen und die finanzielle Schwächung der PA in die Risikoanalyse und Programmplanung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Westjordanland ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Dual-Use- und anderer Einfuhrbeschränkungen für die Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure, vor allem im Bereich struktureller Übergangshilfe; hat sie Kenntnisse über Hilfsgüter, die aufgrund ihrer Deklaration als Dual‑Use nicht eingeführt werden dürfen, und wie bewertet die Bundesregierung die sicherheitspolitische Sinnhaftigkeit dieser Einschränkungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Auswirkungen der bereits Ende 2025 erfolgte Deregistrierung von 37 humanitären Organisationen durch die israelische Regierung, insbesondere auf von der Bundesregierung geförderte Organisationen?
In welcher Form setzt sich die Bundesregierung gegenüber der israelischen Regierung für einen tatsächlichen Stopp der Kampfhandlungen, die Rücknahme der Deregistrierung humanitärer Organisationen, für transparentere und beschleunigte Genehmigungsverfahren, Erleichterungen bei bestehenden Dual-Use- und Einfuhrbeschränkungen, für die Bewegungsfreiheit sowie gegen den völkerrechtswidrigen Siedlungsausbau im Westjordanland ein, damit humanitäre Hilfe und strukturbildende Übergangshilfe nicht beeinträchtigt werden?
Welche konkreten Erwartungen richtet die Bundesregierung an die nach den israelischen Parlamentswahlen gebildete Regierung hinsichtlich eines echten Waffenstillstands, des humanitären Zugangs zum Gazastreifen, der Arbeitsfähigkeit internationaler Hilfsorganisationen in allen Palästinensischen Gebieten, der Dual-Use- und Einfuhrbeschränkungen, der Bewegungsfreiheit sowie des völkerrechtswidrigen Siedlungsausbaus im Westjordanland, und inwiefern bereitet sie sich auf unterschiedliche Regierungskonstellationen und ihre jeweilige Positionierung vor?
Anhand welcher konkreten Fortschritte will die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der künftigen israelischen Regierung in diesen Bereichen bewerten, und welche politischen Konsequenzen zieht sie bei ausbleibenden Fortschritten in Betracht?
In welcher Form gedenkt die Bundesregierung, die PA in den für November angesetzten Wahlen zu unterstützen, auch in der Zusammenarbeit mit der künftigen israelischen Regierung, damit diese die Stimmabgabe der palästinensischen Bevölkerung in Ost-Jerusalem gewährleistet und die PA die geforderten demokratischen Prozesse umsetzen kann?