[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf
Lambsdorff, Olaf in der Beek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30033 –
Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen
Entwicklungspolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Über eine Milliarde Menschen oder 15 Prozent der Weltbevölkerung leben
weltweit mit Behinderung. Eine Zahl, die laut der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter anderem in Hinblick auf die Zunahme einer alternden
Bevölkerung und chronischer Krankheiten in vielen Gebieten der Welt dramatisch
zunimmt (
https://www.who.int/publications/i/item/9789241564182). Von
Behinderung ist unverhältnismäßig stark das ärmste Vermögensquintil betroffen,
zu dem überproportional Frauen und ältere Personen zählen (
https://www.iddc
consortium.net/wp-content/uploads/2019/11/2012-IDDC-Making-Inclusion-a-
Reality-in-Development-Organisations.pdf). 80 Prozent der Betroffenen leben
in Entwicklungs- und Schwellenländern, in denen vulnerable Gruppen mit am
stärksten unter den Folgen wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher
Missstände leiden (
https://www.globalpartnership.org/blog/inclusive-respons
e-covid-19-education-children-disabilities). Daraus leitet sich die Gefahr ab,
Armut und soziale Ausgrenzung zu erfahren, was die Teilhabe an
lebensnotwendigen Ressourcen und Dienstleistungen erschwert und über mangelnden
Zugang zu Gesundheits- und Rehabilitationsdiensten wieder zu Behinderung
führen kann (
https://www.un.org/esa/socdev/documents/disability/Toolkit/Dis
ability-inclusive-development.pdf). Durch die COVID-19-Pandemie wird die
prekäre Lage von Menschen mit Behinderungen weiter erschwert. Ihre
gesundheitlichen Grundbedingungen bergen oft ein signifikantes Risiko, einen
gefährlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-
Virus zu erleiden. Sie reagieren daher verwundbarer auf die Auswirkungen
von schlechten oder unzugänglichen Gesundheitsdienstleistungen (
https://ww
w.who.int/news-room/fact-sheets/detail/disability-and-health,
https://www.un.
org/development/desa/disabilities/covid-19.html) und sind oft auf körpernahe
Assistenzleistungen angewiesen. Auch beim Zugang zu (schulischer) Bildung
oder Erwerbstätigkeit werden Menschen mit Behinderungen vielerorts
zurückgelassen (
https://www.globalpartnership.org/blog/inclusive-response-covid-1
9-education-children-disabilities,
https://www.unfpa.org/sites/default/files/res
ource-pdf/UF_COVID_infographic.pdf).
Diesen globalen Herausforderungen wird auf internationaler Ebene mit der
Charta für Inklusion in der humanitären Hilfe (
http://humanitariandisabilitych
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30892
19. Wahlperiode 22.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 22. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
arter.org) und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) (
https://www.
behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsc
h.pdf?blob=publicationFile&v=2) zur verbesserten Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen entgegnet. Daran knüpft die inklusionsfreundliche Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Entwicklungszielen
(Sustainable Development Goals (SDGs)) unter dem übergeordneten Leitprinzip
„Leave no one behind“ an (
https://www.un.org/development/desa/dspd/2019/04/u
n-disability-and-development-report-realizing-the-sdgs-by-for-and-with-perso
ns-with-disabilities/,
https://www.un.org/esa/socdev/documents/disability/Too
lkit/Disability-inclusive-development.pdf). Auch Deutschland hat sich zur
Umsetzung dieser internationalen Richtlinien verpflichtet, um die Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen zu stärken und eine inklusive
Entwicklungszusammenarbeit zu verwirklichen (Artikel 32 UN-BRK). Der
Umsetzung dieser Verpflichtungen und Erklärungen wird aus Sicht der Fragesteller
bisher jedoch nur unzureichend nachgekommen.
Auf nationaler Ebene bemüht sich das Auswärtige Amt mit der seit 2019
laufenden „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“
um eine inklusive Ausrichtung der humanitären Hilfe (
https://www.auswaertig
es-amt.de/blob/2213660/883ab41fbbcf2bb5cc2d0d499bcae736/strategie-huhi-
data.pdf). Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) erstellte zudem einen „Aktionsplan zur Inklusion von
Menschen mit Behinderungen“ (2013–2015) (
https://www.gemeinsam-einfac
h-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/Aktionsplaene/aktionsplan_bm
z.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Nach Laufzeitende wurde dieser durch
das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval)
evaluiert. Hierbei wurden insgesamt 21 Empfehlungen ausgesprochen, die
verdeutlichten, dass die Zielsetzung des Aktionsplans, die systematische und
querschnittsmäßige Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der
deutschen Entwicklungspolitik sicherzustellen, nicht erreicht wurde (
https://ww
w.deval.org/files/content/Dateien/Evaluierung/Berichte/2017/API_final_barrie
refrei_FINAL.pdf). Das anschließende Umsetzungsmonitoring der
Empfehlungen des DEval wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung bis dato nicht zum Abschluss gebracht. Die
Gründe dafür sind den Fragestellern unbekannt.
Im Jahr 2019 wurde der „Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit
Behinderungen“, wie in der Stellungnahme des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur DEval-Evaluierung im Jahr 2017
bereits angekündigt, durch eine weiterführende Inklusionsstrategie „Inklusion
von Menschen mit Behinderungen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ abgelöst (
https://www.bmz.de/resource/blob/19574/c13cb59a1fe71ff3
654adb07eafc4718/BMZ-Stellungnahme_zum_DEval-Bericht_Evaluierung_d
es_Aktionsplans_Inklusion_2017.pdf,
https://www.bmz.de/resource/blob/235
82/1b38a51a083cf2ba585e099516d0a80d/strategiepapier495-12-2019-dat
a.pdf,
https://www.bmz.de/resource/blob/23582/1b38a51a083cf2ba585e09951
6d0a80d/strategiepapier495-12-2019-data.pdf). Wie die darin formulierten
Ziele umgesetzt werden sollen, bleibt mit Blick auf die ausbleibende
Ergänzung von Messgrößen und Messinstrumenten, wie Verantwortlichkeiten,
Budget und Zeitplan, jedoch ungewiss.
In der aktuellen Reformstrategie „BMZ 2030“ wird darüber hinaus garantiert,
dass Inklusion im Rahmen des „Qualitätsmerkmals Menschenrechte,
Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion“ als Querschnittsthema bei allen
Maßnahmen durchgängig Berücksichtigung findet (
https://www.bmz.de/resource/blo
b/24906/edf8e270745a32c82fe40aa42edc3ec6/sMaterialie510_BMZ2030_Ref
ormkonzept.pdf). Für die Qualitätsmerkmale steht die Erstellung eines
messbaren und operationalisierbaren Leistungsprofils noch aus. Daher ist den
Fragestellern unklar, inwiefern das Qualitätsmerkmal „Inklusion“ in der
Umsetzung der fünf Kernthemen sowie der zehn Initiativthemen zur Anwendung
kommen kann und wie der zweigleisige Ansatz, der Mainstreaming und
spezifische Projekte zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
komplementär verbindet, über das Qualitätsmerkmal verankert wird. Es bleibt
zudem fraglich, inwiefern die DEval-Evaluierungen in die Inklusionsstrategie
2019 und das Reformkonzept „BMZ 2030“ eingeflossen sind. Dies ist unter
anderem auf das noch nicht abgeschlossene Umsetzungsmonitoring sowie
fehlende Nachweise zu Fortschritten der Strategieumsetzung in Hinblick auf
Inklusion zurückzuführen. Die Fragesteller teilen zudem die Befürchtung von
Expertenorganisationen, dass die Verfolgung der Inklusionsstrategie mit der
Lancierung des Reformkonzepts hinfällig wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten
Nationen (UN-BRK) im Jahre 2009 ratifiziert. Diese unterstreicht in ihrer Präambel
die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und verpflichtet die
Geberländer als Vertragsstaaten explizit, Menschen mit Behinderungen in
internationale Entwicklungsprogramme einzubinden und diese für Menschen mit
Behinderungen zugänglich zu gestalten (Artikel 32).
Für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland wurde ein Nationaler
Aktionsplan unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) erarbeitet und im Juni 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet. Auf
diesen setzt der im Juni 2016 vom Bundeskabinett verabschiedete Nationale
Aktionsplan 2.0 zur UN-BRK (NAP 2.0) auf. Für den Bereich der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) setzte das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahre 2013 seinen
„Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ in Kraft. Darin
wurden wichtige Vorgaben für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen
in der deutschen EZ festgeschrieben. Das BMZ hat die Laufzeit seines
Aktionsplans bis 2017 verlängert, um die Ergebnisse der externen Evaluierung des
Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) bei
der Erstellung der neuen übersektoralen Strategie des BMZ zur Inklusion von
Menschen mit Behinderungen in der EZ berücksichtigen zu können. Die
Bundesregierung hat 2017 öffentlich zu den Schlussfolgerungen der DEval-
Evaluierung Stellung genommen (BMZ-Stellungnahme_zum_DEval-Bericht_E
valuierung_des_Aktionsplans_Inklusion_2017.pdf) und verabschiedete im
Dezember 2019 das Strategiepapier „Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ (bmz.de), in dem
zahlreiche Empfehlungen von DEval aufgegriffen worden sind. Die Strategie ist
handlungsleitend für die staatlichen Durchführungsorganisationen. Die Förderung
der Rechte von Menschen mit Behinderungen gemäß der UN-BRK ist zudem
Teil der verbindlichen menschenrechtlichen Vorgaben für die gesamte deutsche
EZ. Darüber hinaus sind das inklusive Vorgehen in der Projektumsetzung sowie
die besondere Berücksichtigung vulnerabler Bevölkerungsgruppen
(einschließlich von Menschen mit Behinderungen) in zahlreichen überregionalen
Strategien, Sektorstrategien und Länderstrategien der deutschen EZ verankert.
Der „BMZ 2030-Reformprozess“ setzt die systematische Verankerung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen EZ auf Grundlage
der Empfehlungen des DEval-Berichts fort. Das BMZ prüft derzeit im Zuge der
Erstellung des neuen Leistungsprofils zum Qualitätsmerkmal „Menschenrechte,
Geschlechtergleichstellung und Inklusion“ Möglichkeiten der Erfassung und
Überprüfbarkeit von Inklusionskomponenten einschließlich der damit
verbunden Aufwendungen in Projekten.
Damit gehört Deutschland zu den wenigen Geberländern mit expliziten
Strategien und Vorgaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der EZ.
Indem sie in ihrer Entwicklungszusammenarbeit die Themen Menschenrechte,
Gleichstellung der Geschlechter und Inklusion systematisch in einem
Qualitätsmerkmal verbindet, hat die Bundesregierung ein weiteres Gütesiegel für eine
werteorientierte, nachhaltige und zukunftsorientierte entwicklungspolitische
Zusammenarbeit festgelegt.
Darüber hinaus verfolgt die deutsche EZ weiterhin einen dualen Ansatz, der
eine Kombination aus „disability mainstreaming“ in alle bestehenden Verfahren
und Strukturen sowie spezifischen Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von
Menschen mit Behinderungen beinhaltet. In zahlreichen Maßnahmen der
deutschen EZ ist Inklusion von Menschen mit Behinderungen explizit erwähnt und
wird in Form von Indikatoren oder Zielsetzungen erfasst.
1. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zur Inklusion von
Menschen mit Behinderungen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020
von der Bundesregierung im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit mit jeweils welchem finanziellen und personellen
Volumen gefördert (bitte Haushaltstitel, Gesamtvolumen bei mehrjährigen
Projekten sowie Durchführungsorganisation angeben)?
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsaufgabe
der deutschen EZ und damit zumindest implizites Anliegen und Ziel aller
Vorhaben. Gleichzeitig werden Projekte und Maßnahmen mit expliziten
(Teil-)Komponenten zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im
Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und im Einklang mit der
international gültigen ODA-Systematik des Entwicklungsausschusses der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC)
bislang nicht über einen eigenen Förderbereichsschlüssel oder eine entsprechende
Kennung erfasst. Angaben im Sinne der Fragestellung sind daher nicht
möglich. Hierzu wird ergänzend auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie
die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
a) Hat sich die Anzahl der Projekte, die darauf abzielen, Menschen mit
Behinderung einzubinden und Inklusion zu fördern, seit 2013 erhöht?
Die Anzahl der Vorhaben mit Inklusionsbezug hat sich seit dem Jahr 2013
erhöht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen
b) Wie wird bei Maßnahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit, die keine reinen Inklusionsvorhaben waren bzw. sind, die
Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zur Inklusion wurden in den
Jahren 2019 und 2020 von der Bundesregierung im Rahmen der
humanitären Hilfe mit jeweils welchem finanziellen und personellen Volumen
gefördert (bitte Haushaltstitel, Gesamtvolumen bei mehrjährigen
Projekten sowie Durchführungsorganisation angeben)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.
3. Wie wird bei Maßnahmen der humanitären Hilfe, die keine reinen
Inklusionsvorhaben waren bzw. sind, die Teilhabe von Menschen mit
Behinderung gesichert?
Die Bundesregierung setzt sich in der humanitären Hilfe mit Nachdruck für das
Mainstreaming der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Um dies
systematisch nachhalten zu können, hat sie 2018 einen Gender/Age/Disability
Marker (kurz: GAD-Marker) zur Bewertung von Projektanträgen und zur
Projektdokumentation entwickelt und eingeführt. Der Marker ist Mess- und
Steuerungsinstrument zugleich und ermöglicht es, in von Deutschland finanzierten
humanitären Projekten Inklusion konsequent einzufordern und nachzuhalten.
Dabei wird von Partnern erwartet, dass Projektanträge und -berichte konkrete
Informationen darüber enthalten, wie Gender-, Age- und Disability-Aspekte
berücksichtigt werden. Es muss nicht nur ersichtlich sein, dass die spezifischen
Bedarfe erkannt und dokumentiert sind, sondern auch, dass notwendige
Maßnahmen entsprechend gestaltet werden und die relevanten Gruppen an Planung
und Umsetzung der Projekte beteiligt sind.
4. Inwieweit unterstützt Deutschland Partnerländer bei der Entwicklung
und Umsetzung nationaler Aktionspläne zur verbesserten Inklusion von
Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK?
Die Bundesregierung steht grundsätzlich dazu bereit, Partnerländer bei der
Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne zur verbesserten Inklusion
von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.
5. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie sich der
Zugang zur medizinischen Grundversorgung von Menschen mit
Behinderungen in Entwicklungsländern während der Corona-Pandemie
verändert, hat und inwieweit fließen diese Erkenntnisse in laufende sowie neue
Maßnahmen und Projekte der bilateralen Zusammenarbeit ein?
Die Corona-Pandemie hat den Zugang von Menschen mit Behinderungen in
Entwicklungsländern zu medizinischer Grundversorgung nach Kenntnis der
Bundesregierung zusätzlich erschwert. Hierzu liegen allerdings bislang keine
systematischen Erkenntnisse oder Erhebungen vor. Unabhängig davon ist es
Teil der Bemühungen der Bundesregierung, Menschen mit Behinderungen in
Entwicklungsländern den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer
Grundversorgung zu ermöglichen. Bei der Weltgesundheitsversammlung (WHA,
24. Mai bis 1. Juni 2021) der WHO hat die Bundesregierung gemeinsam mit
anderen EU-Mitgliedstaaten eine Resolution zum inklusiven Zugang zu
Gesundheitssystemen für Menschen mit Behinderungen mit eingebracht.
6. Inwiefern werden Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern
als besonders vulnerable Gruppe bei Soforthilfeprogrammen und
Nothilfen berücksichtigt, beispielsweise im Zuge des „Corona-
Sofortprogramms“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, in dessen Umsetzungsstrategie kein gesonderter
Hinweis auf die Beteiligung dieser Bevölkerungsgruppe vorzufinden ist
(
https://www.bmz.de/de/aktuelles/entwicklungsministerium-corona-sofor
tprogramm-29454)?
Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern werden als besonders
vulnerable Gruppe bei Soforthilfeprogrammen und Nothilfen u. a. durch
Partizipation bei Projektplanungen berücksichtigt, so auch im Zuge des „Corona-
Sofortprogramms“ des BMZ.
7. Inwiefern wird bei der beim G7-Gipfel zuletzt angekündigten
Finanzierungszusage von 1,5 Mrd. Euro, wovon 1 Mrd. Euro für die
internationale Impfallianz Gavi/COVAX zur Verfügung gestellt wird, von Seiten der
Bundesregierung darauf geachtet, dass bei der Umsetzung der
Impfkampagnen Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden und
gleichermaßen Zugang zu Impfstoffen erhalten (
https://www.bmz.de/de/aktu
elles/digitaler-g7-gipfel-59350)?
Die von der Bundesregierung unterstützte multilaterale Plattform ACT-A hat
sich zum Ziel gesetzt, den weltweit fairen und bezahlbaren Zugang zu
COVID-19-Impfstoffen, Medikamenten und Diagnostika zu gewährleisten.
Über ihre Impfstoffsäule COVAX erhalten die 92 ärmsten Länder ausreichend
Impfstoffe, um ihnen zu ermöglichen, bis Ende 2021/Anfang 2022 bis zu
30 Prozent ihrer jeweiligen Bevölkerungen gegen COVID-19 zu impfen. Jedes
Land definiert die Details seiner nationalen Impfstrategie, einschließlich der
Priorisierungsreihenfolge der erhaltenen COVAX-Impfdosen, mit
Unterstützung von COVAX, dabei selbst. Nach Empfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollten die ersten 20 Prozent der Bevölkerung vor allem solche
Bevölkerungsgruppen priorisieren, die dem Risiko einer Infektion am höchsten
ausgesetzt sind. Neben Personal im Gesundheits- und sozialen Bereich und
Personen über 65 Jahren schließt die WHO dabei auch weitere gefährdete und
benachteiligte Personengruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen
oder mit relevanten Vorerkrankungen, ein.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit
bei dem von der Impfallianz Gavi eingeführten „Humanitarian Buffer“,
durch den vulnerable Hochrisikogruppen einen verbesserten Zugang zu
COVID-19-Vakzinen erhalten sollen, Menschen mit Behinderungen
einbezogen und in der Verteilung der Impfstoffe erfasst werden (
https://ww
w.gavi.org/vaccineswork/covax-humanitarian-buffer-explained)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern
Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern von einer durch
die COVID-19-Pandemie ausgelösten Verknappung an dringend
benötigten Hilfsmitteln, beispielsweise Rollstühlen, Orthesen, Prothesen oder
Beatmungsgeräten, betroffen sind?
Falls ja, wie finden diese Erkenntnisse in den Maßnahmen der bilateralen
Zusammenarbeit Berücksichtigung?
Falls nein, inwieweit werden diese Daten überhaupt erfasst?
Die COVID-19-Pandemie hat u. a. aufgrund von flächendeckenden
Schließungen von Staatsgrenzen und Lockdowns die Bereitstellung und den
grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Dienstleistungen weltweit insgesamt
erschwert. Entsprechend waren und sind auch medizinische Güter und
Hilfsmittel betroffen. Genauere Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
10. Wie ist der Stand der Umsetzungsplanung bzw. des Monitorings zur
Umsetzung der Handlungsempfehlungen des DEval, und wann kann hierzu
mit einem Abschlussbericht gerechnet werden (
https://www.deval.org/fil
es/content/Dateien/Methoden_Standards/DEval_Ablauf_Evaluierungen_
RG_final.pdf, Phase 7, Umsetzungsphase)?
a) Welche Referate des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sind in den Prozess mit eingebunden?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Die Evaluierung wurde 2017 abgeschlossen. Die Schritte zur
Umsetzungsplanung sind erarbeitet worden und stellen die Grundlage für die systematische
Verankerung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen
EZ dar. In den Prozess sind zahlreiche Referate sowie die staatlichen
Durchführungsorganisationen eingebunden, die in den Empfehlungen von DEval
adressiert werden, deren Aufgabenzuschnitte bzw. Bezeichnungen sich aber
zwischenzeitlich teilweise geändert haben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
b) Welche Erkenntnisse und weiteren Handlungsempfehlungen hat die
Bundesregierung bisher ableiten können?
Ergebnisse der DEval-Evaluierung sind bei der Erarbeitung der neuen
Inklusionsstrategie berücksichtigt worden. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
11. An welcher Stelle der 2019 veröffentlichten Inklusionsstrategie des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
sind die im Jahr 2017 getätigten Empfehlungen des DEval bereits mit
eingeflossen?
Die Empfehlungen von DEval waren wegweisend für die gesamte Erarbeitung
der BMZ-Inklusionsstrategie. Die systematische Umsetzung der
Verpflichtungen aus der UN-BRK und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist
darin als langfristiges Ziel festgeschrieben. Der Erarbeitungsprozess der BMZ-
Inklusionsstrategie wurde, wie von DEval ausdrücklich empfohlen, partizipativ
unter Einbezug der Zivilgesellschaft und Selbstvertretungsorganisationen von
Menschen mit Behinderungen gestaltet.
12. Anhand welcher Kriterien, Indikatoren und Messgrößen werden die
Inhalte der Inklusionsstrategie 2019 konkretisiert, operationalisiert und
überprüft?
Die Inhalte der BMZ-Inklusionsstrategie 2019 werden im Zuge des neuen
Leistungsprofils zum Qualitätsmerkmal „Menschenrechte,
Geschlechtergleichstellung und Inklusion“ operationalisiert. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
13. Wie haben sich sowohl die Zahl als auch der Anteil der im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bei der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und bei Engagement Global
arbeitenden Menschen mit Behinderungen nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2019 entwickelt, und zu welcher Quote und in welchen
Arbeitsbereichen sind dort Menschen mit Schwerbehinderungen tätig (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.
14. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um den versprochenen
„Abbau von Barrieren sowie angemessene Vorkehrungen für
Mitarbeitende mit Behinderung“ zu verwirklichen?
Das BMZ hat an beiden Dienstsitzen in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BimA) als Eigentümerin/Vermieterin eine Anzahl von
Barrieren bereits beseitigt. Auch ist die BimA aktuell mit dem Abbau von
weiteren Barrieren beauftragt (insbesondere automatische Türöffnungen oder
technische Anpassungen von Aufzügen). Überdies findet derzeit an beiden
Dienstsitzen der Bewertungsprozess im Rahmen des Projektes „Erfassung von
Merkmalen zur baulichen Barrierefreiheit sowie Erfassung von Gebäudeflächen“
statt. Diese Bewertung ist für das BMZ nahezu abgeschlossen. Im Anschluss
daran wird in Zusammenarbeit mit der BimA und dem Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR) eine umfassende Beseitigung von festgestellten
Barrieren umgesetzt. Mit Blick auf den geplanten Neubau in Berlin wird
ergänzend auf die Antwort zu Frage 14c hingewiesen.
a) Sind dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung Vermerke bzw. Beschwerden von Menschen mit
Behinderungen im Hause bezüglich nicht barrierefreier Räumlichkeiten,
Ausstattung und Kommunikation an den Dienstsitzen des
Bundesministeriums in Bonn und Berlin bekannt?
Falls ja, wie lauteten die Beschwerden, und wie hat das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung darauf
reagiert?
Dem BMZ sind keine derartigen Vermerke oder Beschwerden bekannt. Der
Einsatz einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit Behinderung wird im
Übrigen stets auch individuell betreut. Dabei wird das jeweilige Arbeitsumfeld
geprüft und gebotene bauliche Anpassungen (in Abstimmung mit der BimA
und dem BBR) umgesetzt.
b) Sind die Bestandsbauten des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sowohl im Sitz in Berlin wie auch
in Bonn mittlerweile vollumfänglich barrierefrei?
Falls nein, welche Auseinandersetzung wird mit dem Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (im Falle des Bonner BMZ-Gebäudes,
das unter Denkmalschutz steht) angeregt, um die Barrierefreiheit
zeitnah zu ermöglichen?
Die Bestandsbauten des BMZ sind noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Eine
Befassung diesbezüglich erfolgt unter Einbindung der BimA als Eigentümerin/
Vermieterin. Im Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 14 wird verwiesen.
Der dort genannte Projektprozess beinhaltet auch die Auseinandersetzung mit
Denkmalschutzbelangen (am Dienstsitz Bonn) im Rahmen des Barriere-
Abbaus. An den bestehenden Dienstsitzen in Bonn und Berlin hat sich die
Barrierefreiheit positiv entwickelt. Der Zugang ist an vielen Stellen verbessert
worden.
c) Wird der geplante BMZ-Neubau in Berlin vollumfänglich barrierefrei
geplant und erbaut (
https://www.bmz.de/resource/blob/23438/4c7b6eb
5a6548b9f7042452c41305dbc/smaterialie470-bmz-klimaneutral-201
9-data.pdf)?
Falls nein, warum nicht?
Ja. Der maßgebliche Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ in der aktuellen Fassung
wird entsprechend beachtet; Erfordernisse zur Einschränkung sind derzeit nicht
ersichtlich. Die Barrierefreiheit im Innenbereich und den zugehörigen
Außenflächen ist ein Kriterium für die Nutzbarkeit des geplanten Neubaus. Ziel ist es,
den Nutzern eine Gebäudenutzung ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.
15. Wie geht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung seiner Transparenz- und Rechenschaftspflicht
hinsichtlich inklusiver Entwicklungszusammenarbeit durch ein vom DEval
empfohlenes Erfassungs- und Kontrollsystem nach, mit dem der
Inklusionsbezug eines Vorhabens und somit die Überprüfbarkeit der
Inklusionsaufwendungen ermöglicht werden kann?
a) Ist ein solches Erfassungs- und Kontrollsystem in Planung?
Falls nein, weshalb nicht?
b) Falls ja, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstatus?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Das BMZ prüft derzeit die Operationalisierung entsprechender Instrumente im
Zuge der Erstellung des neuen Leistungsprofils zum Qualitätsmerkmal
„Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, und Inklusion“. Zudem wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Wurde der im Juli 2018 auch durch Deutschland angenommene und in
der BMZ-Inklusionsstrategie 2019 angekündigte OECD DAC
„Disability Inclusion Policy Marker“, welcher feststellt, inwieweit Menschen mit
Behinderungen von Projekten der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit profitieren, von der Bundesregierung bereits implementiert?
Falls nein, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand?
Die Möglichkeit der Einführung einer freiwilligen Kennung zur Inklusion von
Menschen mit Behinderungen (Inklusionsmarker) wurde im OECD-DAC im
Juli 2018 verabschiedet. Die Mitgliedstaaten der OECD können somit auf
freiwilliger Basis im Rahmen der Meldung der öffentlichen
Entwicklungsleistungen (ODA) an die OECD darüber berichten, welche Projekte zur Inklusion von
Menschen mit Behinderungen beitragen. Die Bundesregierung prüft derzeit
Möglichkeiten der Operationalisierung der im Dezember 2020 vorgestellten
Verfahrensvorschläge zur Umsetzung der Kennung für die deutsche bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
17. Wurde eine vom DEval empfohlene BMZ-interne Steuerungsstruktur zur
Umsetzung der Inklusionsstrategie 2019 geschaffen, die
Mitverantwortliche auch über das federführende Referat hinaus einbindet?
Falls nein, aus welchen Gründen wird von der Empfehlung abgewichen?
Es ist geplant, diese Empfehlung nach Abschluss des aktuellen
Reformprozesses BMZ2030 und ausgehend von dessen Ergebnissen vertieft zu prüfen.
18. Wie weit ist der Bearbeitungsstand einer zwischen Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
Durchführungsorganisationen gemeinsam erarbeiteten Planung zur Erhebung von
Daten und der Ermöglichung eines Monitorings des Strategiepapiers
„Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“?
Eine gemeinsame Erhebung von Daten zum Monitoring des Strategiepapiers ist
derzeit nicht vorgesehen.
19. Wie wird die Umsetzung der erarbeiteten Strategien des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Ziel
einer systematischen Verankerung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in der (bilateralen) Entwicklungszusammenarbeit bei
Durchführungsorganisationen und in Partnerländern kontrolliert
überprüft (Verbindlichkeitsmechanismen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (dort insbesondere auf die
Ausführungen zum neuen Leistungsprofil) verwiesen.
20. Werden die im DEval-Evaluierungsbericht empfohlenen
menschenrechtsbasierten Zielgruppenanalysen im Kontext der Vorhabensplanung
bei Projekten des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und seinen Durchführungsorganisationen bereits
konsequent erhoben, und falls ja, bei welchen Projekten?
Die von DEval vorgeschlagenen menschenrechtsbasierten Zielgruppenanalysen
befinden sich noch in der Pilotierung. Nach sorgfältiger Prüfung der
Implikationen wird entschieden, ob das Instrument verankert werden kann.
a) Falls nein, werden entsprechende Vorgaben verabschiedet, um die
Durchführung der Zielgruppenanalyse für neue Projekte verbindlich
zu machen?
b) Falls dies nicht in Planung ist, aus welchen Gründen wird von der
Empfehlung abgewichen?
Die Fragen 20a und 20b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
21. Welche Art der Aus- und Fortbildungsangebote wurden seit 2017 zur
Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für Menschenrechtsaspekte –
darunter Menschen mit Behinderung (s. Artikel 8 der UN-BRK) – und der
Vermittlung von praxisorientiertem Wissen im Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und seinen
Durchführungsorganisationen angeboten und durchgeführt (bitte Angebotstitel und
entsprechende Inhalte nennen)?
Die bestehende Einführungsfortbildung für neue Mitarbeitende des BMZ (EZ-
Kolleg) wird genutzt, um neue Beschäftigte u. a. auch für die Themen
Menschenrechte, Kinder- und Jugendrechte, Gender und Inklusion zu
sensibilisieren. Darüber hinaus fand ein hausweites Fachgespräch zur Evaluierung des
Aktionsplans „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ zur Information über
Evaluierungsergebnisse des DEval mit anschließendem Dialog statt. Ferner
wurde Beschäftigten die Teilnahme an folgenden Weiterbildungsangeboten
ermöglicht: (a) Menschenrechte in der Öffentlichen Beschaffung –
Grundlageninformationen, produktbezogene Schwerpunktthemen und Praxisbeispiele und (b)
Menschenrecht für Parlament und Regierung – Einblick in aktuelle Themen des
Menschenrechtsschutzes, inklusive Vorstellung des Nationalen Aktionsplans
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Lessons Learned für
mehr Inklusion.
In der KfW-Entwicklungsbank werden jährlich etwa vier Veranstaltungen zum
Thema Menschenrechte (auch mit Bezug zu Menschen mit Behinderungen) im
Rahmen des Einsteigerseminars für neue Mitarbeitende der KfW angeboten,
die sich mit rechtlichem Hintergrund und Operationalisierung eines
menschenrechtsbasierten Ansatzes in der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) befassen.
In der GIZ wurde im Oktober 2020 ein für alle Mitarbeitenden weltweit
verbindliches Webbased Training „Gleichbehandlung und Antidiskriminierung“
veröffentlicht, das die Teilnehmenden mit interaktiven Elementen zu diesen
Themen sensibilisiert. Hierbei geht es explizit auch um die Gleichbehandlung
und Integration von Menschen mit Behinderungen. Zeitgleich wurde ein
spezielles Webbased Training für Führungskräfte in der GIZ veröffentlicht, um diese
Zielgruppe auf ihre besondere Verantwortung im Umgang mit dem Thema
Inklusion hinzuweisen. Ein weiteres Webbased Training zum erweiterten Thema
Menschrechte und Ethikcodex ist derzeit in der Entwicklung und wird im
Herbst 2021 ebenfalls allen Mitarbeitenden weltweit zur Verfügung gestellt.
22. Wurde angesichts der im Evaluierungsbericht kritisierten mangelnden
finanziellen und personellen Ausstattung für das Thema Inklusion im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung im Rahmen der Inklusionsstrategie 2019 bzw. der Reformstrategie
„BMZ 2030“ eine höhere Mittelzuweisung vorgenommen, wie dies laut
der Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung auch vorgesehen war?
a) Falls ja, in welchem konkreten Rahmen geschieht dies im Vergleich
zur vorherigen finanziellen und personellen Ausstattung und wie
wird dies im Haushaltsplan berücksichtigt (bitte konkrete
Haushaltstitel, geplante Vollzeitäquivalente sowie entsprechende
Mehrausgaben bzw. personelle Aufstockungen nennen)?
b) Falls nein, wie gedenkt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung eine systematische Umsetzung
der Strategien zu verwirklichen?
Die Fragen 22 bis 22b werden zusammen beantwortet.
Die Anzahl der bilateralen, regionalen und globalen Vorhaben mit
Inklusionsbezug ist seit 2019 kontinuierlich gestiegen (siehe auch die Antwort zu Frage
1a). Das Gesamtvolumen des Globalvorhabens Inklusion von Menschen mit
Behinderungen wurde erhöht. Dies geht auch mit einer stärkeren personellen
Hinterlegung des Globalvorhabens einher.
23. Inwiefern hat die 2019 erstellte Inklusionsstrategie „Inklusion von
Menschen mit Behinderungen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ durch das Reformkonzept „BMZ 2030“ weiterhin Bestand, und
welcher Verflechtung unterliegen die beiden Konzepte?
Die Inklusionsstrategie von 2019 hat weiterhin Bestand und ist zugleich ein
wichtiger Baustein für die Entwicklung des Qualitätsmerkmals. Sie wird auch
weiterhin als politisch-strategische Positionierung der deutschen EZ und als
Grundlage für den entwicklungspolitischen Dialog der Bundesregierung zum
Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen dienen.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
24. Wie wird die Entscheidung begründet, Inklusion nur als
Querschnittsthema in das Reformkonzept „BMZ 2030“ aufzunehmen, nicht aber als
Kern- oder Initiativthema?
Mit der der Einführung des Qualitätsmerkmals „Menschenrechte,
Geschlechtergleichstellung und Inklusion“ will das BMZ die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in der gesamten Breite der deutschen entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit systematisch verankern. Dadurch wird die Inklusion von
Menschen mit Behinderungen durchgängig in allen Kern- und Initiativthemen
der bilateralen EZ berücksichtigt. Darüber hinaus sind – wie bereits bislang –
spezifische Maßnahmen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in
den Kernthemen-Aktionsfeldern und in den Initiativthemen möglich. Das
Agenda-2030-Themenmodell verstärkt somit die Bedeutung des Themas
Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
25. Inwiefern dienen die Erkenntnisse der Inklusionsstrategie 2019 als
Grundlage für die Ausarbeitung des Leistungsprofils für das
Qualitätsmerkmal „Inklusion“ innerhalb des Reformkonzepts „BMZ 2030“?
Das Leistungsprofil legt dar, wie das Qualitätsmerkmal „Menschenrechte,
Geschlechtergleichstellung und Inklusion“ im Rahmen der deutschen EZ
angewendet wird. Für das Thema Inklusion folgt es den strategisch-politischen
Vorgaben aus dem übersektoralen BMZ-Strategiepapier zur Inklusion von
Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Auch das Qualitätsmerkmal basiert auf den Verpflichtungen, die sich aus der
Ratifizierung der UN-BRK und den Zielen der Agenda 2030 ergeben.
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
26. Inwiefern wurde bei der Auswahl und wird bei der Anwendung der sechs
Qualitätsmerkmale als Querschnittsthemen innerhalb des
Reformkonzepts auf die Kritik des DEval, dass Querschnittsthemen in der
Entwicklungszusammenarbeit miteinander konkurrieren, reagiert, und welche
Handlungsempfehlungen leitet die Bundesregierung daraus ab?
Im Rahmen des „BMZ 2030“-Reformprozesses werden die Querschnittsthemen
mit der Etablierung der Qualitätsmerkmale systematisch auf strategischer
Ebene und auf Umsetzungsebene verankert. Dabei stehen die Qualitätsmerkmale
gleichrangig nebeneinander. Die Leistungsprofile zu den Qualitätsmerkmalen
enthalten klare strategische Vorgaben zu ihrer Anwendung. Sie haben
bindenden Charakter für das BMZ und die staatlichen Durchführungsorganisationen
und gelten als Orientierungsrahmen für die Zivilgesellschaft.
27. Inwieweit können die festgelegten Kern- und Initiativthemen des
Reformkonzepts „BMZ 2030“, für die bereits Leistungsprofile erarbeitet
wurden, angemessen verfolgt und evaluiert werden, wenn für die
Querschnittsthemen (Qualitätsmerkmale), darunter auch „Inklusion“, die
Leistungsprofilerarbeitung noch aussteht?
Die Strategien für die Kern- und Initiativthemen und die Leistungsprofile für
Qualitätsmerkmale werden derzeit erstellt. Im Erstellungsprozess ist eine
umfassende Beteiligung und Qualitätssicherung vorgesehen, welche alle
relevanten Referate des BMZ, die Durchführungsorganisationen sowie
wissenschaftliche Institutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen umfasst. Die
Qualitätsmerkmale werden somit auch bei der Erstellung der Kern- und
Initiativthemenstrategien berücksichtigt. In den Strategien und Leistungsprofilen sollen
zudem Vorgaben zur Evaluierung festgelegt werden.
28. Wann ist mit der finalen Ausarbeitung der Leistungsprofile der
Qualitätsmerkmale zu rechnen, und welche Referate des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind darin involviert?
Die Leistungsprofile zu den Qualitätsmerkmalen werden voraussichtlich im
zweiten Halbjahr 2021 unter Beteiligung aller betroffenen Referate
ausgearbeitet.
29. Welches Engagement wurde bisher konkret verfolgt, eine inklusivere
Ausrichtung der humanitären Hilfe zu ermöglichen und betroffene
Menschen von passiven Empfängern zu aktiven Mitgestaltern zu machen,
darunter ganz besonders Frauen, Jugendliche und Menschen mit
Behinderung?
a) Welchen weiteren Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus
diesem Engagement ab?
b) Inwieweit sind die Ziele der „Strategie des Auswärtigen Amts zur
humanitären Hilfe im Ausland“ mit den Zielen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit verzahnt?
c) Wie spiegelt sich diese Strategie des Auswärtigen Amts in der
Reformstrategie „BMZ 2030“ wider und umgekehrt?
d) Wird gemeinsamen Zielvorgaben gefolgt, und falls ja, welchen?
Wie verläuft hierbei die Koordinierung zwischen dem Auswärtigen Amt
und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung?
Die Fragen 29 bis 29d werden zusammen beantwortet.
Inklusion ist ein wichtiges Querschnittsthema für die humanitäre Hilfe und die
Entwicklungszusammenarbeit. Jedoch sind die grundsätzlichen Ausrichtungen
der prinzipienbasierten humanitären Hilfe und der
Entwicklungszusammenarbeit verschieden. Das Auswärtige Amt (AA) und das BMZ stehen im regen
Austausch miteinander und stimmen sich regelmäßig zu Themen ab, die
sowohl humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit betreffen. Ein
wichtiges Instrument zur Abstimmung der Ansätze des BMZ und des AA in
relevanten fragilen Kontexten ist der Ansatz der Gemeinsamen Analyse und
Abgestimmten Planung (GAAP).
30. Für welche Ziele und Unterziele der Sustainable Development Goals
erkennt das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung die Notwendigkeit zur gezielten Förderung von Menschen
mit Behinderungen in den Partnerländern deutscher
Entwicklungszusammenarbeit?
Das BMZ hat sich einem Ansatz verpflichtet, der die Menschenrechte in ihrer
Gesamtheit berücksichtigt. Die Agenda 2030 mit ihren Nachhaltigen
Entwicklungszielen und dem Leitprinzip „Niemanden zurücklassen“ (Leave No One
Behind) bietet neben der UN-BRK einen internationalen Referenzrahmen für
die Inklusion aller marginalisierten und schutzbedürftigen Menschen, darunter
auch Menschen mit Behinderungen, an dem sich das BMZ orientiert. Das
LNOB-Leitprinzip ist für das BMZ die Grundlage der Agenda-Umsetzung und
für jedes Ziel und Unterziel relevant.
Zudem setzt die Agenda 2030 ein deutliches Signal zur Verbesserung von
disaggregierten Daten und Statistiken. Das BMZ setzt sich aktiv dafür ein,
Datenlücken zur Situation von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und damit
auch ein besseres Monitoring der Agenda 2030 und der Nachhaltigen
Entwicklungsziele zu ermöglichen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/30892
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/30892
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ISSN 0722-8333]