Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungspolitik
der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf Lambsdorff, Olaf in der Beek, Dr. Christoph Hoffmann, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Über eine Milliarde Menschen oder 15 Prozent der Weltbevölkerung leben weltweit mit Behinderung. Eine Zahl, die laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter anderem in Hinblick auf die Zunahme einer alternden Bevölkerung und chronischer Krankheiten in vielen Gebieten der Welt dramatisch zunimmt (https://www.who.int/publications/i/item/9789241564182). Von Behinderung ist unverhältnismäßig stark das ärmste Vermögensquintil betroffen, zu dem überproportional Frauen und ältere Personen zählen (https://www.iddcconsortium.net/wp-content/uploads/2019/11/2012-IDDC-Making-Inclusion-a-Reality-in-Development-Organisations.pdf). 80 Prozent der Betroffenen leben in Entwicklungs- und Schwellenländern, in denen vulnerable Gruppen mit am stärksten unter den Folgen wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Missstände leiden (https://www.globalpartnership.org/blog/inclusive-response-covid-19-education-children-disabilities). Daraus leitet sich die Gefahr ab, Armut und soziale Ausgrenzung zu erfahren, was die Teilhabe an lebensnotwendigen Ressourcen und Dienstleistungen erschwert und über mangelnden Zugang zu Gesundheits- und Rehabilitationsdiensten wieder zu Behinderung führen kann (https://www.un.org/esa/socdev/documents/disability/Toolkit/Disability-inclusive-development.pdf). Durch die COVID-19-Pandemie wird die prekäre Lage von Menschen mit Behinderungen weiter erschwert. Ihre gesundheitlichen Grundbedingungen bergen oft ein signifikantes Risiko, einen gefährlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu erleiden. Sie reagieren daher verwundbarer auf die Auswirkungen von schlechten oder unzugänglichen Gesundheitsdienstleistungen (https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/disability-and-health, https://www.un.org/development/desa/disabilities/covid-19.html) und sind oft auf körpernahe Assistenzleistungen angewiesen. Auch beim Zugang zu (schulischer) Bildung oder Erwerbstätigkeit werden Menschen mit Behinderungen vielerorts zurückgelassen (https://www.globalpartnership.org/blog/inclusive-response-covid-19-education-children-disabilities, https://www.unfpa.org/sites/default/files/resource-pdf/UF_COVID_infographic.pdf).
Diesen globalen Herausforderungen wird auf internationaler Ebene mit der Charta für Inklusion in der humanitären Hilfe (http://humanitariandisabilitycharter.org) und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) (https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?blob=publicationFile&v=2) zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen entgegnet. Daran knüpft die inklusionsfreundliche Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals (SDGs)) unter dem übergeordneten Leitprinzip „Leave no one behind“ an (https://www.un.org/development/desa/dspd/2019/04/un-disability-and-development-report-realizing-the-sdgs-by-for-and-with-persons-with-disabilities/, https://www.un.org/esa/socdev/documents/disability/Toolkit/Disability-inclusive-development.pdf). Auch Deutschland hat sich zur Umsetzung dieser internationalen Richtlinien verpflichtet, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und eine inklusive Entwicklungszusammenarbeit zu verwirklichen (Artikel 32 UN-BRK). Der Umsetzung dieser Verpflichtungen und Erklärungen wird aus Sicht der Fragesteller bisher jedoch nur unzureichend nachgekommen.
Auf nationaler Ebene bemüht sich das Auswärtige Amt mit der seit 2019 laufenden „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ um eine inklusive Ausrichtung der humanitären Hilfe (https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2213660/883ab41fbbcf2bb5cc2d0d499bcae736/strategie-huhi-data.pdf). Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erstellte zudem einen „Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ (2013–2015) (https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/Aktionsplaene/aktionsplan_bmz.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Nach Laufzeitende wurde dieser durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) evaluiert. Hierbei wurden insgesamt 21 Empfehlungen ausgesprochen, die verdeutlichten, dass die Zielsetzung des Aktionsplans, die systematische und querschnittsmäßige Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungspolitik sicherzustellen, nicht erreicht wurde (https://www.deval.org/files/content/Dateien/Evaluierung/Berichte/2017/API_final_barrierefrei_FINAL.pdf). Das anschließende Umsetzungsmonitoring der Empfehlungen des DEval wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bis dato nicht zum Abschluss gebracht. Die Gründe dafür sind den Fragestellern unbekannt.
Im Jahr 2019 wurde der „Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“, wie in der Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur DEval-Evaluierung im Jahr 2017 bereits angekündigt, durch eine weiterführende Inklusionsstrategie „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ abgelöst (https://www.bmz.de/resource/blob/19574/c13cb59a1fe71ff3654adb07eafc4718/BMZ-Stellungnahme_zum_DEval-Bericht_Evaluierung_des_Aktionsplans_Inklusion_2017.pdf, https://www.bmz.de/resource/blob/23582/1b38a51a083cf2ba585e099516d0a80d/strategiepapier495-12-2019-data.pdf, https://www.bmz.de/resource/blob/23582/1b38a51a083cf2ba585e099516d0a80d/strategiepapier495-12-2019-data.pdf). Wie die darin formulierten Ziele umgesetzt werden sollen, bleibt mit Blick auf die ausbleibende Ergänzung von Messgrößen und Messinstrumenten, wie Verantwortlichkeiten, Budget und Zeitplan, jedoch ungewiss.
In der aktuellen Reformstrategie „BMZ 2030“ wird darüber hinaus garantiert, dass Inklusion im Rahmen des „Qualitätsmerkmals Menschenrechte, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion“ als Querschnittsthema bei allen Maßnahmen durchgängig Berücksichtigung findet (https://www.bmz.de/resource/blob/24906/edf8e270745a32c82fe40aa42edc3ec6/sMaterialie510_BMZ2030_Reformkonzept.pdf). Für die Qualitätsmerkmale steht die Erstellung eines messbaren und operationalisierbaren Leistungsprofils noch aus. Daher ist den Fragestellern unklar, inwiefern das Qualitätsmerkmal „Inklusion“ in der Umsetzung der fünf Kernthemen sowie der zehn Initiativthemen zur Anwendung kommen kann und wie der zweigleisige Ansatz, der Mainstreaming und spezifische Projekte zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen komplementär verbindet, über das Qualitätsmerkmal verankert wird. Es bleibt zudem fraglich, inwiefern die DEval-Evaluierungen in die Inklusionsstrategie 2019 und das Reformkonzept „BMZ 2030“ eingeflossen sind. Dies ist unter anderem auf das noch nicht abgeschlossene Umsetzungsmonitoring sowie fehlende Nachweise zu Fortschritten der Strategieumsetzung in Hinblick auf Inklusion zurückzuführen. Die Fragesteller teilen zudem die Befürchtung von Expertenorganisationen, dass die Verfolgung der Inklusionsstrategie mit der Lancierung des Reformkonzepts hinfällig wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 von der Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit jeweils welchem finanziellen und personellen Volumen gefördert (bitte Haushaltstitel, Gesamtvolumen bei mehrjährigen Projekten sowie Durchführungsorganisation angeben)?
a) Hat sich die Anzahl der Projekte, die darauf abzielen, Menschen mit Behinderung einzubinden und Inklusion zu fördern, seit 2013 erhöht?
b) Wie wird bei Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, die keine reinen Inklusionsvorhaben waren bzw. sind, die Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglicht?
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zur Inklusion wurden in den Jahren 2019 und 2020 von der Bundesregierung im Rahmen der humanitären Hilfe mit jeweils welchem finanziellen und personellen Volumen gefördert (bitte Haushaltstitel, Gesamtvolumen bei mehrjährigen Projekten sowie Durchführungsorganisation angeben)?
Wie wird bei Maßnahmen der humanitären Hilfe, die keine reinen Inklusionsvorhaben waren bzw. sind, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gesichert?
Inwieweit unterstützt Deutschland Partnerländer bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktionspläne zur verbesserten Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie sich der Zugang zur medizinischen Grundversorgung von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern während der Corona-Pandemie verändert, hat und inwieweit fließen diese Erkenntnisse in laufende sowie neue Maßnahmen und Projekte der bilateralen Zusammenarbeit ein?
Inwiefern werden Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern als besonders vulnerable Gruppe bei Soforthilfeprogrammen und Nothilfen berücksichtigt, beispielsweise im Zuge des „Corona-Sofortprogramms“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in dessen Umsetzungsstrategie kein gesonderter Hinweis auf die Beteiligung dieser Bevölkerungsgruppe vorzufinden ist (https://www.bmz.de/de/aktuelles/entwicklungsministerium-corona-sofortprogramm-29454)?
Inwieweit wird bei der beim G7-Gipfel zuletzt angekündigten Finanzierungszusage von 1,5 Mrd. Euro, wovon 1 Mrd. Euro für die internationale Impfallianz Gavi/COVAX zur Verfügung gestellt wird, von Seiten der Bundesregierung darauf geachtet, dass bei der Umsetzung der Impfkampagnen Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden und gleichermaßen Zugang zu Impfstoffen erhalten (https://www.bmz.de/de/aktuelles/digitaler-g7-gipfel-59350)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit bei dem von der Impfallianz Gavi eingeführten „Humanitarian Buffer“, durch den vulnerable Hochrisikogruppen einen verbesserten Zugang zu COVID-19-Vakzinen erhalten sollen, Menschen mit Behinderungen einbezogen und in der Verteilung der Impfstoffe erfasst werden (https://www.gavi.org/vaccineswork/covax-humanitarian-buffer-explained)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern von einer durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Verknappung an dringend benötigten Hilfsmitteln, beispielsweise Rollstühlen, Orthesen, Prothesen oder Beatmungsgeräten, betroffen sind?
Falls ja, wie finden diese Erkenntnisse in den Maßnahmen der bilateralen Zusammenarbeit Berücksichtigung?
Falls nein, inwieweit werden diese Daten überhaupt erfasst?
Wie ist der Stand der Umsetzungsplanung bzw. des Monitorings zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des DEval, und wann kann hierzu mit einem Abschlussbericht gerechnet werden (https://www.deval.org/files/content/Dateien/Methoden_Standards/DEval_Ablauf_Evaluierungen_RG_final.pdf, Phase 7, Umsetzungsphase)?
a) Welche Referate des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind in den Prozess mit eingebunden?
b) Welche Erkenntnisse und weiteren Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung bisher ableiten können?
An welcher Stelle der 2019 veröffentlichten Inklusionsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind die im Jahr 2017 getätigten Empfehlungen des DEval bereits mit eingeflossen?
Anhand welcher Kriterien, Indikatoren und Messgrößen werden die Inhalte der Inklusionsstrategie 2019 konkretisiert, operationalisiert und überprüft?
Wie haben sich sowohl die Zahl als auch der Anteil der im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und bei Engagement Global arbeitenden Menschen mit Behinderungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 entwickelt, und zu welcher Quote und in welchen Arbeitsbereichen sind dort Menschen mit Schwerbehinderungen tätig (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um den versprochenen „Abbau von Barrieren sowie angemessene Vorkehrungen für Mitarbeitende mit Behinderung“ zu verwirklichen?
a) Sind dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Vermerke bzw. Beschwerden von Menschen mit Behinderungen im Hause bezüglich nicht barrierefreier Räumlichkeiten, Ausstattung und Kommunikation an den Dienstsitzen des Bundesministeriums in Bonn und Berlin bekannt?
Falls ja, wie lauteten die Beschwerden, und wie hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung darauf reagiert?
b) Sind die Bestandsbauten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowohl im Sitz in Berlin wie auch in Bonn mittlerweile vollumfänglich barrierefrei?
Falls nein, welche Auseinandersetzung wird mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (im Falle des Bonner BMZ-Gebäudes, das unter Denkmalschutz steht) angeregt, um die Barrierefreiheit zeitnah zu ermöglichen?
c) Wird der geplante BMZ-Neubau in Berlin vollumfänglich barrierefrei geplant und erbaut (https://www.bmz.de/resource/blob/23438/4c7b6eb5a6548b9f7042452c41305dbc/smaterialie470-bmz-klimaneutral-2019-data.pdf)?
Falls nein, warum nicht?
Wie geht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seiner Transparenz- und Rechenschaftspflicht hinsichtlich inklusiver Entwicklungszusammenarbeit durch ein vom DEval empfohlenes Erfassungs- und Kontrollsystem nach, mit dem der Inklusionsbezug eines Vorhabens und somit die Überprüfbarkeit der Inklusionsaufwendungen ermöglicht werden kann?
a) Ist ein solches Erfassungs- und Kontrollsystem in Planung?
Falls nein, weshalb nicht?
b) Falls ja, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstatus?
Wurde der im Juli 2018 auch durch Deutschland angenommene und in der BMZ-Inklusionsstrategie 2019 angekündigte OECD DAC „Disability Inclusion Policy Marker“, welcher feststellt, inwieweit Menschen mit Behinderungen von Projekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit profitieren, von der Bundesregierung bereits implementiert?
Falls nein, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand?
Wurde eine vom DEval empfohlene BMZ-interne Steuerungsstruktur zur Umsetzung der Inklusionsstrategie 2019 geschaffen, die Mitverantwortliche auch über das federführende Referat hinaus einbindet?
Falls nein, aus welchen Gründen wird von der Empfehlung abgewichen?
Wie weit ist der Bearbeitungsstand einer zwischen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und Durchführungsorganisationen gemeinsam erarbeiteten Planung zur Erhebung von Daten und der Ermöglichung eines Monitorings des Strategiepapiers „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“?
Wie wird die Umsetzung der erarbeiteten Strategien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Ziel einer systematischen Verankerung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der (bilateralen) Entwicklungszusammenarbeit bei Durchführungsorganisationen und in Partnerländern kontrolliert überprüft (Verbindlichkeitsmechanismen)?
Werden die im DEval-Evaluierungsbericht empfohlenen menschenrechtsbasierten Zielgruppenanalysen im Kontext der Vorhabensplanung bei Projekten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und seinen Durchführungsorganisationen bereits konsequent erhoben, und falls ja, bei welchen Projekten?
a) Falls nein, werden entsprechende Vorgaben verabschiedet, um die Durchführung der Zielgruppenanalyse für neue Projekte verbindlich zu machen?
b) Falls dies nicht in Planung ist, aus welchen Gründen wird von der Empfehlung abgewichen?
Welche Art der Aus- und Fortbildungsangebote wurden seit 2017 zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für Menschenrechtsaspekte – darunter Menschen mit Behinderung (s. Artikel 8 der UN-BRK) – und der Vermittlung von praxisorientiertem Wissen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und seinen Durchführungsorganisationen angeboten und durchgeführt (bitte Angebotstitel und entsprechende Inhalte nennen)?
Wurde angesichts der im Evaluierungsbericht kritisierten mangelnden finanziellen und personellen Ausstattung für das Thema Inklusion im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der Inklusionsstrategie 2019 bzw. der Reformstrategie „BMZ 2030“ eine höhere Mittelzuweisung vorgenommen, wie dies laut der Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auch vorgesehen war?
a) Falls ja, in welchem konkreten Rahmen geschieht dies im Vergleich zur vorherigen finanziellen und personellen Ausstattung und wie wird dies im Haushaltsplan berücksichtigt (bitte konkrete Haushaltstitel, geplante Vollzeitäquivalente sowie entsprechende Mehrausgaben bzw. personelle Aufstockungen nennen)?
b) Falls nein, wie gedenkt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine systematische Umsetzung der Strategien zu verwirklichen?
Inwiefern hat die 2019 erstellte Inklusionsstrategie „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ durch das Reformkonzept „BMZ 2030“ weiterhin Bestand, und welcher Verflechtung unterliegen die beiden Konzepte?
Wie wird die Entscheidung begründet, Inklusion nur als Querschnittsthema in das Reformkonzept „BMZ 2030“ aufzunehmen, nicht aber als Kernoder Initiativthema?
Inwiefern dienen die Erkenntnisse der Inklusionsstrategie 2019 als Grundlage für die Ausarbeitung des Leistungsprofils für das Qualitätsmerkmal „Inklusion“ innerhalb des Reformkonzepts „BMZ 2030“?
Inwiefern wurde bei der Auswahl und wird bei der Anwendung der sechs Qualitätsmerkmale als Querschnittsthemen innerhalb des Reformkonzepts auf die Kritik des DEval, dass Querschnittsthemen in der Entwicklungszusammenarbeit miteinander konkurrieren, reagiert, und welche Handlungsempfehlungen leitet die Bundesregierung daraus ab?
Inwieweit können die festgelegten Kern- und Initiativthemen des Reformkonzepts „BMZ 2030“, für die bereits Leistungsprofile erarbeitet wurden, angemessen verfolgt und evaluiert werden, wenn für die Querschnittsthemen (Qualitätsmerkmale), darunter auch „Inklusion“, die Leistungsprofilerarbeitung noch aussteht?
Wann ist mit der finalen Ausarbeitung der Leistungsprofile der Qualitätsmerkmale zu rechnen, und welche Referate des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind darin involviert?
Welches Engagement wurde bisher konkret verfolgt, eine inklusivere Ausrichtung der humanitären Hilfe zu ermöglichen und betroffene Menschen von passiven Empfängern zu aktiven Mitgestaltern zu machen, darunter ganz besonders Frauen, Jugendliche und Menschen mit Behinderung?
a) Welchen weiteren Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus diesem Engagement ab?
b) Inwieweit sind die Ziele der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ mit den Zielen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit verzahnt?
c) Wie spiegelt sich diese Strategie des Auswärtigen Amts in der Reformstrategie „BMZ 2030“ wider und umgekehrt?
d) Wird gemeinsamen Zielvorgaben gefolgt, und falls ja, welchen? Wie verläuft hierbei die Koordinierung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?
Für welche Ziele und Unterziele der Sustainable Development Goals erkennt das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Notwendigkeit zur gezielten Förderung von Menschen mit Behinderungen in den Partnerländern deutscher Entwicklungszusammenarbeit?