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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Errichtung des Dokumentationszentrums Flucht, Vertreibung, Versöhnung

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

09.06.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3007326.05.2021

Errichtung des Dokumentationszentrums Flucht, Vertreibung, Versöhnung

der Abgeordneten Simone Barrientos, Brigitte Freihold, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Dr. Birke Bull-Bischoff, Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 21. Dezember 2008 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz, das die Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ als Träger der unselbständigen „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ einsetzte. Als Stiftungszweck wurde vereinbart, „im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext (…) der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten“ (Bundestagsdrucksache 16/10571, S. 5). Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Dezember 2008 gingen alle vom Bund für die errichtete Stiftung erworbenen und bereitgestellten beweglichen Vermögensgegenstände in das Vermögen des Trägers über.

Die Stiftung mit Sitz in Berlin wurde darüber hinaus durch den Deutschen Bundestag mit der Errichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer Dauerausstellung sowie Einzelausstellungen zum Thema Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert beauftragt. Darüber hinaus hatte der Gesetzgeber bereits im Jahr 2008 die Vermittlung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen an die Öffentlichkeit und auch die Zusammenarbeit mit internationalen Museen und Forschungseinrichtungen zur inhaltlichen Tätigkeit der Stiftung bestimmt.

Neben der Konstituierung der Gremien wie Stiftungsrat und „wissenschaftlicher Beraterkreis“ im Jahr 2009 und ihrer Erweiterung durch ein neues Gesetz am 19. Juni 2010 wurde ein Aufbauteam für die Stiftung berufen. Diesem Projekt gingen jahrelange Diskussionen über ein „Zentrum gegen Vertreibungen“ voraus. Angestoßen hatte es die damalige CDU-Politikerin und Präsidentin (1998 bis 2014) des Bundes der Vertriebenen e. V., Erika Steinbach. Dies belastete zeitweise auch die deutsch-polnischen Beziehungen (https://www.dw.com/ de/baubeginn-f%C3%BCr-das-vertriebenen-zentrum/a-16263246).

Eine erste, auch von den Gremien der Stiftung bestätigte Konzeption für die inhaltliche Arbeit der Stiftung („Leitlinien“) vom Juli 2012 macht ein zu errichtendes Ausstellungs-, Informations- und Dokumentationszentrum am historischen Ort Deutschlandhaus in Berlin-Kreuzberg publik. Vom benachbarten Anhalter Bahnhof, der dem Deutschlandhaus gegenüberliegt, begannen ab Juni 1942 zahlreiche Deportationen („Alterstransporte“) jüdischer Bürgerinnen und Bürger durch das NS-Regime in das Ghetto Theresienstadt. Auch die ehemaligen Kommandozentralen von Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt befanden sich in unmittelbarer Nachbarschaft dieser bundeseigenen Immobilie.

Um dem künftigen Vorhaben einen repräsentativen Rahmen zu verleihen, wurde am 11. Juni 2013 der offizielle Beginn von Umbau- und Erweiterungsarbeiten am Deutschlandhaus u. a. durch Reden und Anwesenheit von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Erika Steinbach sowie dem damaligen Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung, Bernd Neumann begleitet.

Zu diesem Zeitpunkt planten die Verantwortlichen noch mit einer dreijährigen Bauzeit bis 2016 und einer sich anschließenden Eröffnung sowie Nutzung durch die Stiftung mit Dokumentationszentrum und Dauerausstellung zu Flucht und Vertreibung in Europa (https://www.deutschlandfunkkultur.de/der-lange-weg-der-stiftung-flucht-vertreibung-versoehnung.954.de.html?dram:article_id=249579).

Aber erst am 9. Juni 2020 übergab das für die Bauarbeiten zuständige Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) die zugesicherte Nutzfläche im Deutschlandhaus an die Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung. Die verausgabten Baukosten wurden nunmehr durch das BBR bereits auf insgesamt 62,6 Mio. Euro gegenüber ursprünglich veranschlagten 37 Mio. Euro aus dem Jahr 2013 beziffert (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10999, S. 3).

Das Deutschlandhaus selbst war ab dem Jahr 1960 zudem über mehrere Jahrzehnte zu einem zentralen Begegnungsforum für die in Landsmannschaften und dem Bund der Vertriebenen e. V. organisierten Personen im Westteil Berlins entwickelt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wann wird die Dauerausstellung für das Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung eröffnet und ist dann für ein öffentliches Publikum zugänglich?

2

Wer war von Seiten der Fachwissenschaft an der Entwicklung des Konzepts 2017 ff. und seiner Umsetzung zur Dauerausstellung beteiligt?

3

Welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Osteuropa und eventuell weiteren Staaten wurden in die Entwicklung des Konzepts eingebunden?

4

Welche gesellschaftlichen Organisationen und Interessenverbände waren namentlich darüber hinaus in die Erstellung des Konzepts der Dauerausstellung eingebunden?

5

Warum wurde der Deutsche Bundestag über das in den Jahren 2012 bis 2017 weiterentwickelte Konzept und die „Leitlinien der künftigen Ausstellung“ in den Folgejahren nicht weiter informiert?

6

Wie wird die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung zukünftig einen Beitrag dazu leisten, dass „Vertreibungen als Instrument politischer Gewalt und als Menschenrechtsverletzung zu jeder Zeit und an jedem Ort“ der Welt geächtet werden (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3718, S. 3)?

7

Welche baulichen Investitionen wurden durch die Bundesregierung in den Jahren zwischen 2013 und 2020 für die Stiftung am Deutschlandhaus Berlin im Einzelnen vorgenommen, und welche Kosten entstanden dafür jeweils jährlich (bitte tabellarisch aufführen)?

8

Gab es im Zeitraum der Jahre 2013 bis 2020 private Zuwendungen bzw. Spenden an die unselbständige Stiftung (wenn ja, bitte die Herkunft im Einzelnen nach Jahren aufführen)?

9

Wie sind die Eigentums- bzw. auch Mietverhältnisse am gesamten Gebäude Deutschlandhaus in Berlin aktuell im Jahr 2021 geregelt, und mit welchen jährlichen Folgekosten (getrennt zwischen Immobilie und Nutzung durch die Stiftung) ist zu rechnen?

10

Wie verhält es sich mit den gegenwärtigen Verhältnissen bei Personal nach Entgeltgruppen für Ausstellung, Bibliothek und Zeitzeugenarchiv, Bildung und Vermittlung, Veranstaltungen, Raum der Stille sowie Museumsshop, und welche Veränderungen wird es in den Jahren 2021 bis 2025 dabei geben?

11

Gibt es bei der Bundesregierung Überlegungen, nach Eröffnung einer Dauerausstellung die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in eine selbständige Stiftung umzuwidmen und aus dem Konstrukt mit der Stiftung Deutsches Historisches Museum herauszulösen?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die nicht zustande gekommene Zusammenarbeit der Stiftung mit dem Filmemacher Ersan Mondtag, der sich nach Ansicht der Fragesteller einer maßgeblichen Benachteiligung beim Projekt „Heimweh, ich weiß nur nicht wonach“ auch öffentlich wirksam ausgesetzt sah (Süddeutsche Zeitung, 5. Februar 2021, S. 18)?

Berlin, den 10. Mai 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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