[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30074 –
Überdurchschnittliche Zunahme von hochdotierten Beamtenstellen im
Haushalt 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Besoldungsgruppe B ist die höchstdotierte Gruppe innerhalb eines
Bundesministeriums und entfällt nur auf wenige Spitzenbeamte in
Leitungsfunktionen (Staatssekretäre, Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter, teilweise
Referatsleiter). Die Bezüge liegen monatlich zwischen 8 762 Euro (B3) und
14 808 Euro (B11, Quelle:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/
bund?id=beamte-bund-2021&matrix=1). Im Bundeshaushalt 2021 fällt auf,
dass im letzten Jahr vor Ende der Legislaturperiode und den damit
verbundenen möglichen Veränderungen innerhalb der Bundesregierung im Vergleich zu
den Vorjahren überdurchschnittlich viele Planstellen der Besoldungsgruppe B
geschaffen wurden. Auch sind hier überdurchschnittlich viele Hebungen
festzustellen. Im Detail:
Im Auswärtigen Amt (Kapitel 0512) wurden im Haushalt 2021 eine neue B6-
und drei neue B3-Planstellen geschaffen. In den beiden Haushalten zuvor kam
es insgesamt nur zu einer neuen Planstelle der Besoldungsgruppe B.
Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Kapitel 0712)
sind im Haushalt 2021 insgesamt zehn neue B3-Planstellen entstanden (zwei
neue Planstellen und weitere acht Hebungen). In den zwei Haushalten zuvor
kam es insgesamt nur zu vier neuen Planstellen der Besoldungsgruppe B.
Im Bundesministerium der Finanzen (Kapitel 0812) wurden im Haushalt
sieben neue B3-Planstellen geschaffen und vier Planstellen auf
Besoldungsgruppe B6 gehoben. In den zwei Haushalten zuvor kam es insgesamt nur zu vier
neuen Planstelle der Besoldungsgruppe B.
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Kapitel 0912) wurden im
Haushalt 2021 zwei neue B6-Planstellen und 16 neue B3-Planstellen
geschaffen. In den zwei Haushalten zuvor kam es insgesamt zu zwölf neuen Planstelle
dieser Besoldungsgruppen.
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Kapitel 1112) wurden im
Haushalt 2021 eine neue B6- und 3,5 neue B3-Planstellen geschaffen sowie
eine Planstelle auf Besoldungsgruppe B6 gehoben. In den zwei Haushalten
zuvor kam es insgesamt nur zu zwei neuen Planstelle der Besoldungsgruppe B.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30585
19. Wahlperiode 09.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. Juni 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Kapitel 1212)
wurden im Haushalt 2021 eine neue B6- und vier neue B3-Planstellen
geschaffen sowie eine Planstelle auf Besoldungsgruppe B6 gehoben. In den zwei
Haushalten zuvor kam es zu keiner einzigen neuen Planstelle oder Hebung der
Besoldungsgruppe B.
Im Bundesministerium der Verteidigung (Kapitel 1412) wurden im Haushalt
2021 drei neue B6-Planstellen und acht neue B3-Planstellen geschaffen. In
den zwei Haushalten zuvor kam es insgesamt zu vier neuen Planstelle der
Besoldungsgruppe B.
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(Kapitel 2312) wurden im Haushalt 2021 eine neue B3-Planstellen geschaffen
und eine Planstelle auf Besoldungsgruppe B6 gehoben. In den zwei
Haushalten zuvor kam es zu keiner einzigen neuen Planstelle oder Hebung der
Besoldungsgruppe B.
Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Kapitel 3012) wurden im
Haushalt 2021 elf neue B3-Planstellen geschaffen. In den zwei Haushalten
zuvor kam es insgesamt nur zu drei neuen Planstelle der Besoldungsgruppe B.
(Quelle: Bundeshaushalt 2019, 2020, 2021, Personalhaushalte der Ministerien
in den jeweiligen Einzelplänen).
Außerdem wurde im Nachtragshaushalt 2021 eine neue oberste
Bundesbehörde geschaffen (Der Unabhängige Kontrollrat, Einzelplan 22). Diese Behörde
ist nach Ansicht der Fragesteller mit außergewöhnlich vielen Planstellen der
Besoldungsgruppe B ausgestattet. Elf der 43 neuen Planstellen (25,6 Prozent)
gehören zur Besoldungsgruppe B. Ein Viertel der Planstellen sind in keinem
anderen Bundesministerium und keiner anderen obersten Bundesbehörde in
Besoldungsgruppe B eingestuft. In vergleichbaren Bundesbehörden wie dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder der
Bundesrechnungshof sind nur zwischen 5 und 7 Prozent der Planstellen in
Besoldungsgruppe B eingestuft.
(Quelle: Nachtragshaushalt 2021, Einzelplan 22, Personalhaushalt
Kapitel 2212)
1. Wie begründet die Bundesregierung die Schaffung der neuen Planstellen
in Kapitel 0512 im Haushalt 2021?
Wie kommt es im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren zu
diesem überdurchschnittlich hohen Bedarf an Planstellen der
Besoldungsgruppe B?
Anzahl der Planstellen der B-Besoldung
Kapitel Soll 2019 Soll 2020 Soll 2021 Aufwuchs 2021
0512 316 317 321 4
Begründung für neue Planstellen und Hebungen in 2021
Von den für die Ressorts zentral ausgebrachten Planstellen „Führung in
Teilzeit“ wurde zur weiteren Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung
eine B3-Planstelle zugewiesen. Zudem erfolgte einem Beschluss des
Haushaltsausschusses aus dessen 50. Sitzung am 14. November 2019
(Ausschussdrucksache 19(8)5356) folgend der Ausbau der Personalreserve unter anderem mit
einer B6-Planstelle, um auch Leitungen und Gesandten mittlerer und größerer
Botschaften fachliche und sprachliche Postenvorbereitung zu ermöglichen.
Darüber hinaus brachte der Bundestag im parlamentarischen Verfahren zum
Haushalt 2021 eine neue B3-Planstelle zur Stärkung der Afrika-Politik sowie
eine neue B3-Planstelle für Mehrbedarfe aufgrund der Novellierung des
Außenwirtschaftsgesetzes und zur Stärkung bestehender Aufgaben aus.
2. Wie begründet die Bundesregierung die Schaffung und Hebungen der
Planstellen in Kapitel 0712 im Haushalt 2021?
Wie kommt es im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren zu
diesem überdurchschnittlich hohen Bedarf an Planstellen der
Besoldungsgruppe B?
Anzahl der Planstellen der B-Besoldung
Kapitel Soll 2019 Soll 2020 Soll 2021 Aufwuchs 2021
0712 89 91 101 10
Begründung für neue Planstellen und Hebungen in 2021
Bei den vom Haushaltsgesetzgeber gewährten acht Planstellen handelt es sich
um kompensierte Hebungen bereits vorhandener Planstellen der
Besoldungsgruppe A 16 nach B 3. Die mit der Hebung verbundenen Kosten wurden
vollständig – zzgl. einer Einsparauflage i. H. v. 5 Prozent – durch Einsparung von
vier Planstellen (1 x A 13 sowie 3 x A 14) kompensiert. Die Hebungen waren
zur Anpassung von Planstellen an die Personalstruktur im Bereich der
Referatsleitung geboten. Es bestand der Bedarf, die Struktur im Bereich der oberen
Beförderungsstufen zu verändern, um eine ähnliche Struktur wie in den anderen
Beschäftigtengruppen (unterhalb der Referatsleitungen) zu erhalten, in denen
sich die Zahl der höchsten Beförderungsstufen von der Zahl der niedrigsten
Beförderungsstufen in der jeweiligen Gruppe abhebt.
Eine weitere Planstelle der Besoldungsgruppe B 3 begründet sich aus der
bisher beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) angesiedelten Aufgabe „Schuldnerberatung“. Diese Aufgabe wird
zukünftig im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
wahrgenommen. Hierfür wurde ein neues Referat „Überschuldung und
Resilienz von Verbraucherinnen und Verbrauchern“ eingerichtet. Ein Stellentransfer
vom BMFSFJ zum BMJV erfolgte nicht.
Die verbleibende Planstelle dient der Sicherstellung der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie, um im Stellenhaushalt die regelmäßige Überschreitung des
Stellensolls bei Doppelspitzen in Teilzeit berücksichtigen zu können.
Insbesondere die Möglichkeit von Führung in Teilzeit wird hiermit also verbessert und
gestärkt.
Begründung des Bedarfs im Vergleich zu den Vorjahren
Zum ganz überwiegenden Teil handelt es sich um Hebungen bereits
vorhandener Planstellen, die gleichzeitig durch Einsparungen kompensiert wurden.
Darüber hinaus gab es eine Aufgabenverlagerung vom BMFSFJ hin zum BMJV,
die im Rahmen der bestehenden Organisationseinheiten des BMJV nicht
aufgefangen werden konnte.
3. Wie begründet die Bundesregierung die Schaffung der sieben B3-
Planstellen und Hebungen der vier B6-Planstellen in Kapitel 0812 im
Haushalt 2021?
Wie kommt es im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren zu
diesem überdurchschnittlich hohen Bedarf an Planstellen der
Besoldungsgruppe B?
Anzahl der Planstellen der B-Besoldung
Kapitel Soll 2019 Soll 2020 Soll 2021 Aufwuchs 2021
0812 190 191 198 7
Begründung für neue Planstellen und Hebungen in 2021
Die neuen Planstellen werden ausschließlich eingesetzt für hochprioritäre und
dauerhafte neue bzw. zu intensivierende Aufgabenbereiche wie z. B. für
Geldwäschebekämpfung/Zoll, Compliance, Wagnisfinanzierung und Bekämpfung
Finanzkriminalität. Im Ausgleich für 4 Hebungen nach B 6 sind 1 B 5 und 3 B
3 Planstellen weggefallen.
Begründung des Bedarfs im Vergleich zu den Vorjahren
Der im Vergleich zu den letzten Jahren überdurchschnittliche Zuwachs an
komplexen und hochprioritären Fachaufgaben machte es erforderlich, die
bestehenden Organisationsstrukturen unter Berücksichtigung einer angemessenen
Leitungsspanne und der Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien anzupassen.
4. Wie begründet die Bundesregierung die Schaffung der neuen Planstellen
in Kapitel 0912 im Haushalt 2021?
Wie kommt es im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren zu
diesem überdurchschnittlich hohen Bedarf an Planstellen der
Besoldungsgruppe B?
Anzahl der Planstellen der B-Besoldung
Kapitel Soll 2019 Soll 2020 Soll 2021 Aufwuchs 2021
0912 173 180 198 18
Begründung für neue Planstellen und Hebungen in 2021
Der Haushaltsgesetzgeber hat dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) zwei Planstellen der Besoldungsgruppe B 6 sowie 16 Planstellen
der Besoldungsgruppe B 3 bewilligt mit den Begründungen
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (1 B 6, 2 B 3), Kompetenzaufbau Daten- und
Prozessmanagement (1 B 6, 2 B 3), Wasserstoffstrategie, Klimaschutz, Energiewende (2 B 3),
Transformation Industrie im internationalen Wettbewerb, Sicherung von
Handelswegen (3 B 3), Künstliche Intelligenz, Quanten- und
Kommunikationstechnologien (2 B 3), Mittelstand – Handwerk und Gewerbe in der Pandemiekrise
(1 B 3), Führen in Teilzeit (2 B 3), KfW Programme (1 B 3) und
Lenkungsausschuss Soforthilfeprogramm (1 B 3).
Begründung des Bedarfs im Vergleich zu den Vorjahren
Die zusätzlichen Planstellen im Haushalt 2021 dienen vorrangig zur
Wahrnehmung neuer Aufgaben zur weiteren Bewältigung der Corona-Krise (u. a.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds) sowie neuer Zukunftstechnologien zur Umsetzung
des Konjunkturpakets, wie Wasserstoff und Digitalisierung. Mit den Corona-
Hilfsprogrammen und dem Konjunkturpaket wird einerseits Krisenhilfe
geleistet und andererseits erfolgt eine konsequente Ausrichtung auf Zukunftsfelder
5. Wie begründet die Bundesregierung die Schaffung und Hebungen der
Planstellen in Kapitel 1112 im Haushalt 2021?
Wie kommt es im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren zu
diesem überdurchschnittlich hohen Bedarf an Planstellen der
Besoldungsgruppe B?
Anzahl der Planstellen der B-Besoldung
Kapitel Soll 2019 Soll 2020 Soll 2021 Aufwuchs
2021
1112 101,0 102,0 106,5 4,5
Begründung für neue Planstellen und Hebungen in 2021
Der Haushaltsgesetzgeber hat dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
4,5 neue Planstellen und eine Planstellenhebung für den Bereich
Personalentwicklung/Führen in Teilzeit zugestanden. Dabei handelt es sich um zwei
Planstellen für Unterabteilungsleitungen und dreieinhalb Planstellen für
Referatsleitungen. Hintergrund ist das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel zur
gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen im
öffentlichen Dienst bis 2025. Zum Erreichen des Ziels sollen verstärkt Angebote zum
„Führen in Teilzeit“ – etwa durch Jobsharing-Modelle – geschaffen werden.
Hierfür ist es erforderlich, stellenmäßig über die für die Besetzung einer
Führungsposition zur Verfügung stehende Planstelle hinauszugehen.
Begründung des Bedarfs im Vergleich zu den Vorjahren
Zur Förderung der Wahrnehmung von Führungsfunktionen in Teilzeit wurden
im Haushalt 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren neue Planstellen der
B-Besoldung bewilligt, um verstärkt Angebote zum „Führen in Teilzeit“ – etwa
durch Jobsharing-Modelle – zu schaffen.
6. Wie begründet die Bundesregierung die Schaffung und Hebung der
Planstellen in Kapitel 1212 im Haushalt 2021?
Wie kommt es im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren zu
diesem überdurchschnittlich hohen Bedarf an Planstellen der
Besoldungsgruppe B?
Anzahl der Planstellen der B-Besoldung
Kapitel Soll 2019 Soll 2020 Soll 2021 Aufwuchs 2021
1212
gesamt 89 89 94 5
Begründung für neue Planstellen und Hebungen in 2021
Für den Bereich „Konjunkturpaket, Strukturstärkungsgesetz/Kohleregionen“
erhielt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
eine neue Planstelle der Besoldungsgruppe B 6 Bundesbesoldungsordnung
(BBesO) sowie zwei neue Planstellen der Besoldungsgruppe B 3 BBesO.
Für einen bisher nur mit B 3 BBesO unterlegten
Unterabteilungsleitungsdienstposten wurde eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 3 BBesO nach
Besoldungsgruppe B 6 BBesO gehoben.
Die Bundesressorts erhielten für die Förderung von Führen in Teilzeit
(Jobsharing) Planstellen. So erhielt das BMVI diesbezüglich zwei neue Planstellen der
Besoldungsgruppe B 3 BBesO.
Begründung des Bedarfs im Vergleich zu den Vorjahren
Der Mehrbedarf ist mit aktuellen neuen Aufgaben begründet. Es wurden im
BMVI eine neue Unterabteilung „Strategisches Controlling, Erfolgskontrolle,
Beteiligungen“ sowie jeweils ein neues Referat „Investitionsfinanzierung
Strukturstärkungsgesetz“ und „Wasserstoff und Brennstoffzellen“ in der
Mobilität mit den neuen Planstellen eingerichtet.
Im Hinblick auf eine lebensphasenorientierte Personalentwicklung wird auch
im BMVI das Führen in Teilzeit unterstützt. Führungspositionen sollen weiter
vermehrt durch Beschäftigte mit alternativen Arbeitszeitmodellen übernommen
werden. Für Jobsharing-Modelle ist eine stellentechnische Unterlegung
erforderlich.
7. Wie begründet die Bundesregierung die Schaffung der neuen Planstellen
in Kapitel 1412 im Haushalt 2021?
Wie kommt es im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren zu
diesem überdurchschnittlich hohen Bedarf an Planstellen der
Besoldungsgruppe B?
Anzahl der Beamtenplanstellen der B-Besoldung
Kapitel Soll 2019 Soll 2020 Soll 2021 Aufwuchs 2021
1412 112 116 127 11
Begründung für neue Planstellen und Hebungen in 2021
Der Festschreibung im Haushaltsgesetz geht ein organisatorischer Prozess
voraus, in dem die Notwendigkeit zusätzlicher Haushaltsstellen begründet wird.
Die entsprechenden Organisationsentscheidungen sind in 2020 erfolgt.
Vier der elf genannten Planstellen resultieren aus einer eins zu eins
Umwandlung von je zwei militärischen Dienstposten der Besoldungsgruppen (BesGr)
B 6 und der BesGr B 3 in zivile Dienstposten, sodass es sich um sieben
zusätzliche Beamtenplanstellen der B-Besoldung für das Bundesministerium der
Verteidigung handelt.
Begründung des Bedarfs im Vergleich zu den Vorjahren
Neben der Abdeckung neuer Aufgaben wurde mit der Einrichtung weiterer
Referate und Funktionen organisatorisch auf festgestellte Defizite reagiert.
8. Wie begründet die Bundesregierung die Schaffung und Hebung der
Planstellen in Kapitel 2312 im Haushalt 2021?
Wie kommt es im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren zu
diesem überdurchschnittlich hohen Bedarf an Planstellen der
Besoldungsgruppe B?
Kapitel Soll 2019 Soll 2020 Soll 2021 Aufwuchs 2021
2312 67 67 68 B 6: 1 Hebung B3 nach B6
B 3: 1
Begründung für neue Planstellen und Hebungen in 2021
Neue Planstelle B 3: Die Planstelle B 3 wurde unter der Zweckbindung
„Effektive Mittelverwendung, Wirksamkeit, Pandemievermeidung,
Fluchtursachenbekämpfung“ beantragt und bewilligt.
Hebung B 3 auf B 6: Die Hebung erfolgte für den/die Beauftragte/en für den
Haushalt (BfdH) aufgrund der herausgehobenen Funktion der/des BfdH mit
gleichzeitiger Wahrnehmung der ständigen Vertretung der Abteilungsleitung.
9. Wie begründet die Bundesregierung die Schaffung der neuen Planstellen
in Kapitel 3012 im Haushalt 2021?
Wie kommt es im Jahr 2021 im Vergleich zu den beiden Vorjahren zu
diesem überdurchschnittlich hohen Bedarf an Planstellen der
Besoldungsgruppe B?
Anzahl der Planstellen der B-Besoldung
Kapitel Soll 2019 Soll 2020 Soll 2021 Aufwuchs 2021
3012 70 71 82 11
Begründung für neue Planstellen und Hebungen in 2021
Die zusätzlichen Planstellen werden insbesondere für die Aufgaben Umsetzung
des Konjunkturpaketes, Beteiligungsmanagement und Führen in Teilzeit
benötigt.
Begründung des Bedarfs im Vergleich zu den Vorjahren
Ein zentraler Bestandteil des Konjunkturpaketes der Bundesregierung ist das
Zukunftspaket, das neben dem Haushalt 2021 weitere hohe
Forschungsinvestitionen insbesondere in die Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie, die
COVID19- und Pandemie-Forschung und die technologische Souveränität in
den Bereichen Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie und 5G/6G vorsieht.
Neben der unmittelbaren Krisenbewältigung sind die Maßnahmen in ihrer
Wirkung langfristig angelegt und erfordern eine dauerhafte Wahrnehmung
zusätzlicher Aufgaben durch das BMBF.
Des Weiteren bedingt die Novelle der „Grundsätze guter Unternehmens- und
Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ wesentlich erhöhte
Anforderungen im Bereich des Beteiligungsmanagements bezüglich der
Wissenschaftseinrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF).
Die Wahrnehmung von Führungsfunktionen auch in Teilzeit dient der
Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Darüber hinaus
dient sie der Steigerung der Attraktivität des BMBF als Arbeitgeber im
zunehmend scharfen Wettbewerb um qualifizierte Kräfte.
Auch mit den zusätzlichen Planstellen der Wertigkeit B3 liegt das BMBF noch
deutlich unterhalb der zulässigen Grenze für eine kegelgerechte
Stellenausstattung in diesem Bereich. Die neuen Planstellen werden im Rahmen der
regulären Förderplanung verwendet, neue Leitungspositionen werden nicht
geschaffen.
10. Wie begründet die Bundesregierung den hohen Anteil der Planstellen der
Besoldungsgruppe B im neuen Einzelplan 22?
Wie kommt es zu diesem überdurchschnittlich hohen Bedarf an
Planstellen der Besoldungsgruppe B?
Mit dem Unabhängigen Kontrollrat wurde durch das novellierte Gesetz über
den Bundesnachrichtendienst (BNDG) unterjährig eine neue oberste
Bundesbehörde errichtet. Sie ist aufgrund der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 (1 BvR 2835/17) zur Ausland-Ausland-
Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes geschaffen worden und dient der
Stärkung der Rechtskontrolle über die technische Aufklärung des
Bundesnachrichtendienstes.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung für die künftige
Ausgestaltung der gerichtsähnlichen Kontrolle eine genügende Anzahl von Stellen
und Spruchkörpern gefordert, „die es ermöglicht, den ihnen zu übertragenden
Kontrollaufgaben mit Sorgfalt nachzukommen; die Stellen sind finanziell so
auszustatten, dass hierfür hervorgehoben qualifizierte Personen zu gewinnen
sind. Ebenso bedarf es für die administrative Rechtskontrolle einer
hinreichenden Zahl an Stellen für qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ (am
angegebenen Ort, Randnummer 288).
Der Einzelplan 22 setzt die Forderung des Bundesverfassungsgerichts wie auch
die hierzu erfolgten fachgesetzlichen Vorgaben um. So sieht das vor dem
Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts novellierte BNDG
vor, dass der Präsidentin oder dem Präsidenten des Unabhängigen Kontrollrats
ein Amt der Besoldungsgruppe B 9 und den fünf weiteren Mitgliedern des
gerichtsähnlichen Kontrollorgans ein Amt der Besoldungsgruppe B 7 übertragen
wird (§ 46 BNDG). Sie alle sind bis zu ihrer Ernennung als Richterinnen und
Richter am Bundesgerichtshof bzw. Bundesverwaltungsgericht tätig (§ 43
BNDG). Der Leiterin oder dem Leiter des administrativen Kontrollorgans wird
ein Amt der Besoldungsgruppe B 6 übertragen (§ 50 BNDG).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]