[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30086 –
Umsetzung der Bundestagsbeschlüsse zur Suizidprävention aus der
18. Wahlperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland nehmen sich jedes Jahr mehr als 9 000 Personen das Leben.
Damit sterben hier fast dreimal so viele Menschen durch Suizid wie durch
Straßenverkehrsunfälle (vgl.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Re
gionen/Internationales/Thema/bevoelkerung-arbeit-soziales/gesundheit/Suizi
d.html). Die Zahl der Suizidversuche liegt geschätzt zehnmal so hoch. Mehr
als 90 Prozent der Suizide und Suizidversuche stehen in Verbindung mit einer
psychischen Erkrankung.
Trotz einer rückläufigen Entwicklung seit den 1980er-Jahren müssen nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weitere Anstrengungen zur
Vermeidung von Suiziden und Suizidversuchen unternommen werden, um
betroffenen Menschen und deren Angehörigen frühzeitig Auswege in Form von
Behandlung, Unterstützung und Prävention anzubieten. Um Suizidalität
entgegenzuwirken, benötigen Menschen in psychischen Krisen eine
niedrigschwellige und schnelle Hilfe. Entscheidend ist der Zugang zu Hilfen aus einer als
unerträglich empfundenen Situation. Suizidgedanken werden häufig nicht
rechtzeitig erkannt und ernst genommen. Reden über Suizidalität entlastet aber
die Betroffenen und reduziert den Druck (vgl. Schneider 2020,
Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche, Veranstaltung Deutscher Ethikrat).
Auch in medizinischen Leitlinien wird Ärztinnen und Ärzten empfohlen,
Suizidabsichten mit dem Ziel der Suizidprävention ggf. aktiv zu erfragen (vgl.
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Assistierter-Suizid-Aktivere-Kommunik
ation-der-Aerzte-erwuenscht-416655.html). Ein wesentlicher Faktor der
Suizidprävention besteht zudem in der Einschränkung der Zugänglichkeit von
Suizidmitteln und -orten.
Mit einem interfraktionellen Antrag (Bundestagsdrucksache 18/12782) der
Fraktionen von CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der
18. Deutsche Bundestag im Jahr 2017 zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung
der Suizidprävention beschlossen. Im gleichen Jahr hat das
Bundesministerium für Gesundheit einen Förderschwerpunkt zur Suizidprävention eingerichtet
und fördert derzeit insgesamt 14 Forschungsprojekte mit einem Gesamtvolu-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31182
19. Wahlperiode 25.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Juni 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
men von rund 5 Mio. Euro. Damit sollen bestehende Hilfs- und
Beratungskonzepte wissenschaftlich bewertet und neue Maßnahmen und Konzepte zur
Vermeidung von Suizidversuchen oder Suiziden entwickelt werden (s. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/24310).
Inzwischen haben sich mit der Corona-Pandemie bzw. der aus ihr folgenden
psychischen Belastungen, aber auch mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid (2 BvR 2347/15 u. a.) neue Ansprüche und
Herausforderungen an die Suizidprävention ergeben. Um die Suizidprävention
weiter zu stärken, ist es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
von Interesse, inwieweit der 2017 getroffene Beschluss bereits umgesetzt
wurde und welche Schlüsse aus den Projekten des Förderschwerpunkts gezogen
werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Zahl der Suizide in Deutschland ist in den letzten 35 Jahren stetig
gesunken. Zu Beginn der 1980er Jahre lag die Zahl der Suizide noch bei fast 19 000
und Anfang der 1990er Jahre bei rund 14 000 jährlich. Nachdem sich die Zahl
der Suizide einige Jahre bei rund 10 000 im Jahr eingependelt hatte, ist sie in
den letzten Jahren nochmals gesunken und hat im Jahr 2019 mit 9 041 den
bisher niedrigsten Stand erreicht.
Suizidalität geht vielfach mit behandelbaren psychischen Erkrankungen einher.
Deshalb wird die Suizidprävention insbesondere durch alle Maßnahmen zur
Bekämpfung psychischer Erkrankungen gefördert. Dies gilt sowohl für
Aufklärung, Entstigmatisierung, Prävention wie für Behandlung und Rehabilitation.
Insbesondere die Schaffung eines suizidpräventiven gesellschaftlichen Klimas
hängt ganz wesentlich von dem Bewusstsein und dem Verständnis in der
Bevölkerung und dem vorurteilsfreien Umgang der Gesellschaft mit psychischen
Erkrankungen ab. Deshalb ist Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche
und politikbereichsübergreifende Querschnittsaufgabe, zu der die staatlichen
und nicht-staatlichen Akteure im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben mit
unterschiedlichsten Maßnahmen beitragen.
1. Wie hat die Bundesregierung seit 2017 im Sinne des Artikels 8 der UN-
Behindertenrechtskonvention einen öffentlichen Diskurs gefördert, in
dem offen über psychische Erkrankungen gesprochen wird?
Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, der Ausgrenzung Betroffener
mit Suizidgedanken vorzubeugen und Entstigmatisierung zu fördern?
Die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt die Rechte von Menschen mit
Behinderung. Behandelbare psychische Erkrankungen sind nicht
gleichzusetzen mit einer Behinderung.
Wie schon in der Vorbemerkung der Fragesteller ausgeführt, steht Suizidalität
in den allermeisten Fällen im Zusammenhang mit einer psychischen
Erkrankung. Aus Sicht der Bundesregierung sind daher der Abbau von
Diskriminierung und Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen und die Förderung
eines offenen gesellschaftlichen Klimas sowie ein vorurteilsfreier Umgang mit
psychischen Erkrankungen eine wichtige Voraussetzung für die Prävention und
die Versorgung psychischer Erkrankungen und damit auch für die
Suizidprävention. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt daher das
Aktionsbündnis Seelische Gesundheit seit seiner Gründung im Jahr 2006. Mit
seinen derzeit 125 Mitgliedsorganisationen klärt das Bündnis niedrigschwellig
über psychische Erkrankungen auf und setzt sich für einen offenen und
toleranten Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen ein. Aufgrund
seines umfassenden und lebensweltübergreifenden Ansatzes hat es inzwischen
eine sehr hohe Reichweite. Das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit koordiniert
auch die bundesweite Aktionswoche der Seelischen Gesundheit, die jedes Jahr
um den Welttag der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober stattfindet. Im
vergangenen wie auch in diesem Jahr hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
die Schirmherrschaft über die Aktionswoche der Seelischen Gesundheit
übernommen.
Auch die Förderung der gesellschaftlichen und der sozialen Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung (drohender)
psychischer Beeinträchtigungen ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert daher aus dem
Ausgleichsfonds gemäß § 161 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)
das Projekt „BEM-psy“. Es richtet sich an Menschen mit einer
Schwerbehinderung, die gleichzeitig eine psychische Beeinträchtigung aufweisen. Innerhalb
des Projekts sollen digitale Tools entwickelt werden, die Menschen mit
psychischer Beeinträchtigung einen besseren Zugang zum Betrieblichen
Eingliederungsmanagement (BEM) ermöglichen sollen. Teil des Projektes ist auch eine
Antistigmakampagne, die dazu beitragen soll, Vorurteile gegenüber Menschen
mit einer psychischen Beeinträchtigung in Betrieben abzubauen und den
Umgang mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in betrieblichen
Prozessen zu verbessern.
2. Wie hat die Bundesregierung seit 2017 die ressortübergreifende
Förderung der seelischen Gesundheit und gemeinsame Maßnahmen mit den
Ländern vorangetrieben, und wo sieht sie positive Entwicklungen?
Im Jahr 2020 wurde die Offensive Psychische Gesundheit als lebenswelt- und
ressortübergreifendes Projekt auf Initiative des BMAS gemeinsam mit dem
BMG und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) sowie starken Partnerorganisationen aus dem Bereich der
Prävention gegründet. Zu diesen Partnerorganisationen zählen beispielsweise
Sozialversicherungsträger, Fach- und Betroffenenverbände, Präventionsanbieter und
Sozialpartner. Ziele der Offensive Psychische Gesundheit sind neben der
bevölkerungsweiten Schaffung von mehr Offenheit und einer Sensibilisierung im
Umgang mit psychisch belasteten oder erkranken Menschen die Vernetzung der
Präventionsakteure zur besseren Koordinierung ihrer Leistungen.
Aufgabe der Nationalen Präventionskonferenz, zu deren Mitgliedern neben den
Sozialversicherungsträgern, der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, den
kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, der Bundesagentur für Arbeit
und den Sozialpartnern auch vier Vertreter der Länder und vier Bundesressorts
mit beratender Stimme zählen, ist insbesondere die Entwicklung und
Fortschreibung trägerübergreifender, bundeseinheitlicher Rahmenempfehlungen für
die lebens- und arbeitsweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention.
Diese sogenannten Bundesrahmenempfehlungen adressieren auch das
Themenfeld psychischer Erkrankungen. Die Bundesrahmenempfehlung ist als zentrale
Säule der nationalen Präventionsstrategie nach § 20d Absatz 3 Satz 4 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Grundlage für Konkretisierungen in
Vereinbarungen auf Landesebene (§ 20f SGB V:
Landesrahmenvereinbarungen).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat seit 2017 die
Einrichtung eines neuen Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit sowie
eines neuen Deutschen Zentrums für Kinder- und Jugendgesundheit
vorangetrieben. Beide Zentren adressieren Forschung zur seelischen Gesundheit, im
Falle des Deutschen Zentrums für Kinder- und Jugendgesundheit als einen von
mehreren Teilbereichen. Als Ergebnis eines mehrstufigen
wissenschaftsgeleiteten Verfahrens wurden im März 2021 für das künftige Deutsche Zentrum für
Kinder- und Jugendgesundheit sieben Standorte und für das künftige Deutsche
Zentrum für Psychische Gesundheit sechs Standorte ausgewählt. Neben den
Ländern mit Standortkoordination Berlin, Baden-Württemberg, Bayern,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Sachsen und Thüringen sind über die jeweiligen Partnereinrichtungen auch die
Länder Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt einbezogen.
Die Finanzierung soll gemeinsam durch Bund und Länder erfolgen.
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) trägt mit
zahlreichen Maßnahmen und Unterstützungsangeboten zur Förderung der
seelischen Gesundheit bei.
3. Welche Aufklärungskampagnen zur Suizidprävention unterstützt die
Bundesregierung, und inwiefern sind diese barrierefrei und
niedrigschwellig zugänglich und für spezielle Zielgruppen wie Schülerinnen
und Schüler, junge Erwachsene, Kinder psychisch erkrankter Eltern,
ältere Menschen, Lesben, Schwule, bi-, transgeschlechtliche und
intersexuelle Menschen sowie Menschen mit Migrationshintergrund zugeschnitten,
und welche sind seit 2017 neu hinzugekommen (bitte jeweils gesondert
aufführen)?
Seit 2017 wurden durch das BMG folgende Maßnahmen zur Förderung der
seelischen Gesundheit und zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen
gefördert:
Organisation Projekt Zielgruppe
Förderzeitraum
Aktionsbündnis
Seelische Gesundheit
Untersuchung zur
Wirksamkeit einer
Informationskampagne in den sozialen
Medien zur
Prävention psychischer
Erkrankungen junger
Erwachsender durch
Wissensvermittlung
und Sensibilisierung
junge
Erwachsene
2016 – 2019
Aktionsbündnis
Seelische Gesundheit
Familien im Blick –
Aktionswoche der
seelischen
Gesundheit
Familien,
Kinder psychisch
kranker Eltern
2021
Bundesverband der
Angehörigen
psychisch Kranker e. V.
(BApK)
Film zur
Entstigmatisierung psychischer
Erkrankungen
Bevölkerung 2018
Bundesverband der
Angehörigen
psychisch Kranker e. V.
(BApK)
Digitalisierung und
Informationskampagnen der Familien-
Selbsthilfe
Psychiatrie – BApK
junge
Menschen
2018 – 2019
Bundesverband der
Angehörigen
psychisch Kranker e. V.
(BApK)
Postpartale
Depressionen – Hilfen für
Angehörige
junge
Menschen
2020 – 2021
Organisation Projekt Zielgruppe
Förderzeitraum
Dachverband
Gemeindepsychiatrie e. V.
Bestandsaufnahme
bundesweiter Anti-
Stigma-Aktivitäten
Bevölkerung 2019
Dachverband
Gemeindepsychiatrie e. V.
Sensibilisierung und
Unterstützung
kommunaler Akteure
Bevölkerung 2020 – 2022
Irrsinnig Menschlich
e. V.
Psychisch fit in der
Grundschule
Schülerinnen
und Schüler
2018 – 2019
Irrsinnig Menschlich
e. V.
Erweiterung des
Präventionsprogramms
„Verrückt? Na und!“
um die Thematik
Kinder psychisch
kranker Eltern
Kinder
psychisch kranker
Eltern
2019 – 2021
Freunde für’s Leben
e. V.
Erstellung von
Videos für den Youtube-
Kanal
junge
Menschen
2018 – 2019
Freunde für’s Leben
e. V.
Erstellung von
Videos für den Youtube-
Kanal
junge
Menschen
2020 – 2021
Mit dem Regenbogenportal bietet das BMFSFJ darüber hinaus seit Mai 2019
eine breite Sammlung bundesweiter Informationsmaterialien zu LSBTIQ-
Themen, beispielsweise zu Aspekten wie Körper, Psyche und Familie. Über
100 Artikel der Redaktion fassen Informationen zu wichtigen Themen
zusammen und richten sich z. T. gezielt an bestimmte Zielgruppen, wie jugendliche
LSBTIQ oder Lehrkräfte, um deren Interessen und Bedarfe gezielt
aufzugreifen. Mit einer Übersicht über aktuell rund 280 Anlaufstellen, u. a.
Selbsthilfegruppen und Beratungseinrichtungen, vermittelt das Portal Zugang zu
Hilfsangeboten unterschiedlicher Art und für alle Altersgruppen. Das
Regenbogenportal ist ein niedrigschwelliges Informationsangebot für LSBTIQ und ihre
Angehörigen. Es informiert und sensibilisiert aber auch Fachkräfte aus ganz
unterschiedlichen Bereichen für eine diskriminierungsfreie Alltagsunterstützung von
LSBTIQ. Die Barrierefreiheit des Portals zu optimieren, ist ein fortlaufender
Prozess.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) plant im Rahmen
der Initiative LIEBESLEBEN zur Förderung der sexuellen Gesundheit den
Auf- und Ausbau von Maßnahmen zum Schutz vor Konversionsbehandlungen.
Hierbei werden im Rahmen der gesetzlichen Grundlage (KonvBehSchG)
präventive und gesundheitsförderliche Angebote – unter anderem ein telefonisches
und onlinebasiertes Informations- und Beratungsangebot – geschaffen. Diese
Maßnahmen richten sich an LGBTIQ*-Jugendliche und junge Erwachsene und
sollen psychische Belastungen durch sogenannte Konversionsbehandlungen
und damit verbundene gesellschaftliche Stigmatisierungs- und
Diskriminierungseffekte reduzieren. Durch die Aufklärung über Konversionsbehandlungen
wird ihren schädlichen Effekten auf die Psyche, die bis zum Suizid führen
können, entgegengewirkt. Die Angebote in diesem Bereich befinden sich derzeit
im Aufbau und werden bedarfsgerecht und niedrigschwellig implementiert; der
Ausbau der Mehrsprachigkeit des Angebots ist für 2022 geplant.
Durch zielgerichtete Information für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
sollen Zugangsschwellen gesenkt, die Inanspruchnahme von
Versorgungsangeboten erhöht sowie Fehl-, Unter- und Überversorgung reduziert werden.
Gleichzeitig soll durch eine Verbesserung der Datenlage der spezifische
Versorgungsbedarf konkret ermittelt und gezieltes Handeln ermöglicht werden. Durch
verschiedene Modellprojekte unterstützt die Bundesregierung die Länder, um
eine verbesserte Datengrundlage herzustellen und frühzeitig
Belastungssituationen festzustellen, psychosozialen Unterstützungs- und Hilfebedarf zu erkennen
und manifeste somatische und psychische Erkrankungen zu verhindern
beziehungsweise zu behandeln. Geeignet und zielführend sind insbesondere
niedrigschwellige, kultursensible psychosoziale Ansätze, deren Wirksamkeit
beispielhaft im Rahmen einer Studie des BMG belegt werden konnte (Modellprojekt:
Förderung der Resilienz von Geflüchteten/Migrantinnen und Migranten –
Wirksamkeitsstudie zum Einsatz von muttersprachlichen Counselern).
4. Welche Forschungsvorhaben zur Suizidprävention fördert die
Bundesregierung?
a) Wir werden dabei jeweils alters-, sozial- und geschlechtsspezifische
Besonderheiten berücksichtigt?
b) Welche Ergebnisse hat die Bewertung bestehender Hilfs- und
Beratungskonzepte im Rahmen des Förderschwerpunkts?
c) Welche neuen Maßnahmen gehen aus der wissenschaftlichen
Bewertung im Rahmen des Förderschwerpunkts hervor?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2017 hat das BMG einen Forschungsschwerpunkt zur Suizidprävention
mit insgesamt 14 Projekten und einem Fördervolumen von über 5 Mio. Euro
aufgelegt. Die Projekte in diesem Forschungsschwerpunkt behandeln
unterschiedliche Themenfelder und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen.
Alters-, sozial- und geschlechtsspezifische Besonderheiten werden in den
Projekten jeweils berücksichtigt.
Der Forschungsschwerpunkt war ursprünglich für den Zeitraum 2017 bis 2020
geplant. Auf Grund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie musste jedoch die Mehrzahl der Projekte bis ins Jahr
2021 verlängert werden, sodass die Abschlussberichte noch nicht vorliegen.
Lediglich für die Projekte „Identifikation von Risikogruppen/Suizidprävention
im Justizvollzug (IRiS-J)“ sowie „Implizite Verfahren zur Erfassung von
Suizidalität (IVES)“ liegen Abschlussberichte vor. Sie sind auf der Internetseite des
BMG veröffentlicht. Eine abschließende Bewertung der Forschungsprojekte
konnte vor diesem Hintergrund noch nicht erfolgen. Neue Maßnahmen auf
Grund der wissenschaftlichen Bewertung der Ergebnisse des
Förderschwerpunkts konnten daher noch nicht auf den Weg gebracht werden.
Im Förderschwerpunkt „GeLang: Gesund ein Leben Lang“ fördert das BMBF
den Verbund „STAR – Selbstverletzendes Verhalten: Mechanismen,
Intervention, Beendigung“ mit 3,1 Mio. Euro. Hierbei wird untersucht, warum
Jugendliche, die nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten (NSSV) zeigen, dieses
über die Zeit beenden. Dieser Förderschwerpunkt ist nicht spezifisch auf
Suizidprävention ausgerichtet, sondern adressiert gesundheitsrelevante Forschung
im gesamten Lebensverlauf. Daher erfuhr die Bewertung bestehender Hilfs-
und Beratungskonzepte hier keine Berücksichtigung. Derzeit sind keine neuen
Maßnahmen hierzu geplant.
5. Wie, und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung seit 2017 im
Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz auf die Konzipierung und
Umsetzung von Modellvorhaben zur Suizidprävention hingewirkt?
Aufgabe der Nationalen Präventionskonferenz ist insbesondere die
Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur
Gesundheitsförderung und Prävention, die in Landesvereinbarungen konkretisiert
werden. Der Suizid ist davon nicht umfasst. Ungeachtet dessen kann von den
durch die von der Nationalen Präventionskonferenz entwickelten
trägerübergreifenden bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen durch die
Berücksichtigung der psychischen Erkrankungen und deren Zusammenhang mit Suizidalität
ein Beitrag in Bezug auf die Suizidprävention ausgehen (siehe auch Antwort zu
Frage 2).
6. Wie, und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung seit 2017 auf
die Stärkung des freiwilligen regionalen Engagements im Bereich der
Suizidprävention hingewirkt?
Die in der Antwort zu Frage 3 aufgelisteten Maßnahmen dienen auch direkt
oder indirekt der Stärkung und Unterstützung der regionalen
Mitgliedsorganisationen der jeweiligen Verbände, dem niedrigschwelligen Zugang zu Hilfs- und
Informationsangeboten und der Förderung der seelischen Gesundheit. Darüber
hinaus beinhalteten vier Projekte des in der Antwort zu den Fragen 4 bis 4c
genannten Forschungsschwerpunkts auch den Aufbau bzw. die Verbesserung der
Netzwerkarbeit auf regionaler Ebene.
7. Wie hat die Bundesregierung seit 2017 dafür gesorgt, dass Menschen in
Krisen kurzfristigen Zugang zu Behandlungsangeboten und vernetzten
multiprofessionellen Versorgungsangeboten erhalten?
Hinsichtlich des kurzfristigen Zugangs zu Behandlungsangeboten und
vernetzten multiprofessionellen Versorgungsangeboten wird auf die Antwort auf Frage
16 verwiesen. Darüber hinaus stehen Menschen in Krisen die Hilfs- und
Beratungsangebote auf kommunaler Ebene zur Verfügung.
8. Wie unterstützt die Bundesregierung seit 2017 erfolgreiche Forschungs-
und Modellprojekte des Förderschwerpunkts nach dem Abschluss, um zu
einer möglichst dauerhaften Umsetzung zu gelangen, und wo gibt es
erfolgreiche dauerhafte Förderungen zu berichten?
Die in der Antwort zu den Fragen 4 bis 4c genannten Maßnahmen wurden aus
Ressortforschungsmitteln des BMG gefördert. Die Ressortforschung dient dem
BMG dazu, Erkenntnisse und Entscheidungshilfen zur sachgemäßen Erfüllung
seiner Fachaufgaben zu gewinnen. Das Haushaltsrecht des Bundes sieht keine
dauerhafte Finanzierung der Umsetzung von Modellprojekten vor.
9. Wie ist die Bundesregierung seit 2017 dafür eingetreten, dass die
Erkennung und Behandlung von Suizidalität angemessen in der Aus-, Fort-
und Weiterbildung aller Gesundheits- und Sozialberufe berücksichtigt
wird?
a) Bei welchen Berufsgruppen wurde die Suizidprävention nach
Kenntnis der Bundesregierung in Aus-, Fort- und Weiterbildung
implementiert?
b) Bei welchen Berufsgruppen konnten Initiativen zur Verankerung der
Suizidprävention in Aus-, Fort- und Weiterbildung nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht umgesetzt werden, und was waren die Grüne
dafür?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Vorgaben der durch Bundesgesetze geregelten Heilberufe legen den
Rahmen für die theoretische und praktische Ausbildung in den Gesundheitsberufen
fest, der durch die Länder und die dort ansässigen Universitäten durch die
konkreten Curricula auszugestalten ist. Darin ist auch festgelegt, dass bestimmte
Schwerpunkte, wie die Erkennung von und der Umgang mit Suizidalität in den
jeweiligen Ausbildungen oder Studiengängen aufzugreifen sind, soweit die
berufliche Tätigkeit dies erfordert. Dies betrifft insbesondere folgende Berufe:
Ärztin und Arzt, Hebamme, die psychotherapeutischen Berufe,
Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter und Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Die Fort- und
Weiterbildung in diesen Berufen liegt in der Verantwortung der Länder.
Initiativen zur Verankerung der Suizidprävention sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Ausbau von
Präventionsmaßnahmen in den Bereichen der psychischen Risiken und Krankheiten, die zu
suizidaler Gefährdung führen können, sowohl in den betrieblichen als
auch nichtbetrieblichen Lebenswelten und wo bzw. wie wurde sie selbst
dabei aktiv?
Der Bundesregierung ist die Förderung der seelischen Gesundheit und die
Prävention psychischer Erkrankungen sowohl in den betrieblichen als auch in den
nichtbetrieblichen Lebenswelten ein wichtiges Anliegen. Im betrieblichen
Kontext sind die Berücksichtigung psychischer Belastungsfaktoren im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung und eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung
allgemein zentrale Grundlagen, um Gefährdungen, auch suizidale, für
Beschäftigte zu minimieren. Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie, der Initiative Neue Qualität der Arbeit und der ressortübergreifenden
Offensive Psychische Gesundheit ist die Bundesregierung hier im Interesse der
psychischen Gesundheit aktiv.
Zu den Zielen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Jahre 2019
bis 2024, mit denen die Zielstellungen der Bundesrahmenempfehlungen
operationalisiert werden, zählen gemäß dem Leitfaden Prävention nach § 20 Absatz
2 SGB V des GKV-Spitzenverbandes sowohl eine erhöhte Zahl als auch ein
erhöhter Anteil der auf vulnerable Zielgruppen ausgerichteten Präventions- und
Gesundheitsförderungsaktivitäten. Die Bundesregierung begrüßt, dass die
Krankenkassen sich in diesem Zusammenhang zum Ziel gesetzt haben, Zahl
und Anteil der auf Kinder aus suchtbelasteten und psychisch belasteten
Familien ausgerichteten Maßnahmen im Rahmen des GKV-Bündnisses für
Gesundheit mit Unterstützung der BZgA zu erhöhen.
11. Wie hat die Bundesregierung seit 2017 auf zielgruppenspezifische
Hilfsangebote für Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Übergang von
Schule zu Beruf hingewirkt, und wo sieht sie positive Entwicklungen?
Die Bundesagentur für Arbeit bietet in den Maßnahmen, die für die Zielgruppe
der jungen Menschen im Rahmen von Ausbildungsvorbereitung und
Ausbildungsbegleitung konzipiert wurden, immer eine sozialpädagogische Begleitung
und/oder eine feste Ansprechpartnerin oder einen festen Ansprechpartner an. Es
handelt sich hierbei zwar nicht um spezielle Maßnahmen für suizidgefährdete
junge Menschen oder zum Thema Suizidprävention. Von den
Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartnern, wie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
bzw. (Aus)bildungsbegleiterinnen und (Aus)bildungsbegleiter wird aber eine
entsprechende Qualifikation des Personals sowie Kenntnisse der wichtigsten
regionalen Netzwerkpartner erwartet, um bei einem Verdacht der Suizidgefahr
die richtigen Hilfestellungen geben zu können. Je nach Zielgruppe und
Ausrichtung der Maßnahme ist der Kontakt unterschiedlich intensiv und häufig. In
der allgemeinen Berufsberatung oder auch durch den Berufspsychologischen
Service verweist die Bundesagentur für Arbeit ggf. an regional unterschiedliche
externe Hilfeangebote.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende können Leistungen der
kommunalen Träger nach § 16a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
in Betracht kommen, insbesondere soweit individuelle Sucht- oder
Schuldenprobleme bei dem jungen Menschen bestehen. Auch Leistungen zur
psychosozialen Betreuung sind im Rahmen von § 16a Nummer 3 SGB II möglich,
soweit diese zur Unterstützung der Eingliederung in den Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt erforderlich sind.
Für Jugendliche und junge Erwachsene unterstützt das BMFSFJ zudem seit
2017 das vom Deutschen Caritasverband (DCV) durchgeführte Projekt [U25]
Deutschland (
https://www.u25-deutschland.de/). Das Online-Beratungsportal
bietet jungen Menschen bis 25 Jahre zur Suizidprävention eine anonyme
Internet-Beratung durch Ehrenamtliche gleichen Alters (sog. Peers
16 bis 25 Jahre) an bisher zehn Standorten bundesweit. Im Jahr 2020 wurden
nach Auskunft des DCV 1 500 junge Menschen beraten und begleitet (2019:
1 350). Die Peer-Beraterinnen und Peer-Berater erhalten eine viermonatige
Ausbildung und werden von Fachkräften unterstützt und beraten. Die
Begleitung und Beratung der Ratsuchenden auf ihrem schwierigen Weg durch
gleichaltrige junge Menschen ist zugleich Ausdruck des freiwilligen Engagements an
den Standorten (siehe Antwort zu Frage 6). Bundesweit waren im Jahr 2020
trotz der pandemiebedingt schwierigen Rahmenbedingungen bis zu 290 Peer-
Beraterinnen und Peer-Berater im Einsatz (2019: 277). Diese besondere Form
der anonymen Beratung erleichtert jungen Menschen den Zugang zu Beratung
und eröffnet damit die Möglichkeit, ihnen zu helfen.
Seit Mai 2020 wird zusätzlich die themenoffene Online-Beratung für junge
Erwachsene der Caritas unter #gemeinsamstatteinsam unterstützt. Mit der
wachsenden Zahl der Ratsuchenden erhalten mehr junge Menschen in
Krisensituationen professionelle Hilfe. Diese Entwicklung soll weiterhin gefördert werden.
Zugleich kann das Thema zuletzt durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit einer
breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und um Verständnis geworben
werden. Die Entwicklung einer App soll zudem den Zugang potentieller
Klientinnen und Klienten zu den Hilfeangeboten erleichtern.
12. Wie hat die Bundesregierung seit 2017 die gesellschaftliche Teilhabe von
Menschen in der Phase des Übergangs vom Erwerbsleben in den
Ruhestand gefördert, und wo sieht sie positive Entwicklungen?
Seit Oktober 2020 fördert das BMFSFJ in dem Bundesprogramm „Stärkung
der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im
Alter“ für zwei Jahre 29 Modellprojekte,
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/
presse/pressemitteilungen/fuenf-millionen-euro-gegen-einsamkeit-im-alter/16
0866, die ungewollter Einsamkeit entgegenwirken. Es ist das erste mit Mitteln
aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützte Programm dieser Art und
richtet sich vorrangig an ältere Personen ab 60 Jahre, die aus dem Arbeitsleben
ausscheiden. Ziel ist es nicht nur, sozialer Vereinsamung vorzubeugen, sondern
auch die finanzielle Absicherung im Alter zu stärken. Ältere Menschen am
Übergang in die nachberufliche Phase sollen frühzeitig erreicht und die
Weichen für ein aktives und selbstbestimmtes Leben im Alter gestellt werden.
Unter anderem wird modellhaft erprobt, wie die Einkommens- und
Lebenssituation älterer Menschen durch die Aufnahme einer Beschäftigung in der
nachberuflichen Phase zur Verbesserung der finanziellen Absicherung im Alter und
damit auch zur Steigerung der Erwerbstätigkeit im Alter beitragen kann. Ein
Folgeprogramm für die neue ESF-Förderperiode wird aktuell konzipiert
(voraussichtlich für die Jahre 2022 bis 2027).
13. Wie hat die Bundesregierung seit 2017 die Situation älterer Menschen
insbesondere in Pflegeheimen bei Maßnahmen zur Suizidprävention
berücksichtig und insbesondere die Diagnose und Behandlung von
Depressionen gefördert?
Die Bundesregierung und der Gesetzgeber haben durch verschiedene
Maßnahmen den Rahmen für eine gute Pflege und Betreuung in Pflegeheimen
geschaffen und die palliative Versorgung weiter gestärkt. Insbesondere soll die Pflege –
entsprechend den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und
Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege
vom 23. November 2018 – auf ein möglichst selbständiges und
selbstbestimmtes Leben der pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet sein, einen sinnvoll
erlebten Alltag gestalten und im Sinne einer personenzentrierten Versorgung die
individuellen Wünsche und Bedürfnisse der versorgten Menschen
berücksichtigen, um Lebensqualität und Wohlbefinden zu fördern. Entsprechend stellt auch
das pflegewissenschaftlich entwickelte und gemäß Pflegepersonal-
Stärkungsgesetz (PpSG) im Oktober 2019 bundesweit eingeführte neue Qualitätssystem
für die vollstationäre Pflege die persönlichen Bedarfe und Bedürfnisse der
pflegebedürftigen Menschen in den Mittelpunkt. Gemäß den Richtlinien des GKV-
Spitzenverbandes für die Qualitätsprüfung in vollstationären
Pflegeeinrichtungen nach § 114 SGB XI vom 17. Dezember 2018 handelt es sich um einen
Qualitätsmangel, wenn die individuellen Bedürfnisse der versorgten Person
keine Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Prüfungen wird auch
kontrolliert, ob Pflegebedürftige mit psychischen Problemlagen die notwendige
Unterstützung erhalten. Zu den in der pflegerischen Praxis relevanten Aspekten im
Rahmen der zu beachtenden psychischen Problemlagen gehört etwa auch
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage.
Mit der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
wurde Ende des Jahres 2015 durch das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) in
§ 132g SGB V eine neue Beratungsleistung eingeführt, die nach den
individuellen Bedürfnissen der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner
u. a. geeignete einzelne Maßnahmen der palliativ-medizinischen,
palliativpflegerischen und psychosozialen Versorgung aufzeigen soll. Die
Voraussetzung für die Umsetzung wurde im Jahr 2018 mit der Konsentierung der
entsprechenden Rahmenvereinbarung geschaffen.
Das BMG fördert zudem das Projekt „Selbstbestimmtes Leben im Pflegeheim
(SeLeP) – Die Würde des pflegebedürftigen Menschen in der letzten
Lebensphase“ (Laufzeit 2019 bis 2021). Hier wird untersucht, wie Pflegeheime als
zentrale Lebensorte vor allem für Ältere ihre Pflegepraxis so gestalten können,
dass für die Bewohnerinnen und Bewohner von der Aufnahme ins Heim bis hin
zur Sterbephase ein gutes gemeinschaftliches Leben umgesetzt werden kann,
das auch eine angemessene Begleitung des Sterbeprozesses beinhaltet. Als
Orientierungsmuster gelten hierbei Ansprüche auf Selbstbestimmung,
wechselseitige Achtung und ein würdevoller Umgang, wie sie etwa als normative
Anforderungen in der Pflege-Charta formuliert sind. SeLeP baut inhaltlich auf den
Ergebnissen der von 2015 bis 2017 durchgeführten und ebenfalls vom BMG
geförderten Studie „Sterben zuhause im Heim – Hospizkultur und
Palliativkompetenz in der stationären Langzeitpflege“ auf, in der die Implementation
von Hospizkultur und Palliativkompetenz in Pflegeheimen erforscht wurde.
Hinsichtlich der Diagnose und Behandlung von Depressionen wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen.
14. Wie hat die Bundesregierung seit 2017 ihren Einfluss zur Stärkung
kultursensibler und mehrsprachiger Beratungs- und Behandlungsangebote,
insbesondere niedrigschwelliger Krisendienste, geltend gemacht, und wo
sieht sie erfolgreiche neu entstandene Angebote?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
15. Wie hat die Bundesregierung seit 2017 auf internationaler Ebene auf den
Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote wie der Telefonseelsorge
hingewirkt?
Die Bundesregierung begrüßt es, dass sich die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) für die Förderung der psychischen Gesundheit und die Verbesserung
der psychiatrischen Versorgung einsetzt. Deshalb hat Deutschland 2013 auch
dem Beschluss der Weltgesundheitsversammlung (WHA) zugestimmt, den
WHO-Aktionsplan für psychische Gesundheit 2013–2020 zu verabschieden.
Damit haben sich die Mitgliedstaaten u. a. verpflichtet, die Zahl der Suizide bis
zum Jahr 2020 um 10 Prozent zu reduzieren.
Damit verbunden ist jedoch nicht, dass Deutschland direkte Maßnahmen
ergreift, um anderen Mitgliedstaaten bei dem Ausbau niedrigschwelliger
Beratungsangebote wie der Telefonseelsorge zu unterstützen. Für Deutschland ist es
vor allem wichtig, dass die WHO die Mitgliedstaaten unterstützt zum Beispiel
mit technischen Leitlinien oder der Erfassung von epidemiologischen Daten.
Innerhalb der WHO wird psychische Gesundheit behandelt im Rahmen der
nichtübertragbaren Krankheiten, ein Bereich den Deutschland auch mit
freiwilligen Beiträgen unterstützt.
16. Wie hat sich die Bundesregierung seit 2017 für die Entwicklung für
niedrigschwelligen Zugang und bessere Vernetzung von therapeutischen
Angeboten gegen Depressionen eingesetzt, und wo sieht sie erfolgreiche
Umsetzungen?
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Bedarf
ohne vorherige Konsultation einer Ärztin oder eines Arztes zugelassene
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie entsprechende Einrichtungen,
die zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind,
unmittelbar in Anspruch nehmen. Grundlage für die Durchführung von
Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung ist die Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) über die Durchführung der Psychotherapie
(Psychotherapie-Richtlinie). Sie regelt das Nähere insbesondere zu den zu
Lasten der GKV ambulant erbringbaren psychotherapeutischen Behandlungs- und
Anwendungsformen und deren Anwendungsbereiche, zum Konsiliar-, Antrags-
und Gutachterverfahren und zum Leistungsumfang.
Mit dem Ziel, betroffenen Versicherten einen niedrigschwelligen, flexiblen und
gut erreichbaren Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu
ermöglichen und Wartezeiten zu verkürzen, hatte der G-BA mit Wirkung vom 1. April
2017 seine Psychotherapie-Richtlinie grundlegend überarbeitet. Seitdem sind
neue Versorgungselemente wie die psychotherapeutischen Sprechstunden,
psychotherapeutische Akutbehandlungen und Maßnahmen zur Vermeidung von
Rückfällen (Rezidivprophylaxe) als wichtige Leistungen in der
psychotherapeutischen Versorgung verankert. Darüber hinaus wurde der G-BA durch
Einfügung des § 92 Absatz 6b SGB V im Rahmen des Gesetzes zur Reform der
Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 (BGBl. I, S. 1604)
beauftragt, Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und
strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte
mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen
Behandlungsbedarf, in einer eigenen Richtlinie zu beschließen.
Insbesondere bei chronisch erkrankten Menschen ist eine interdisziplinäre und
auf die Bedürfnisse der jeweiligen Patientinnen und Patienten ausgerichtete
Versorgung von großer Bedeutung. Um diese sicherzustellen, wurde das
Versorgungsangebot der strukturierten Behandlungsprogramme (sog. Disease-
Management-Programme, DMP) eingeführt. Durch Ergänzung des § 137f
Absatz 1 SGB V im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes vom 16. Juli
2015 (BGBl. I, S. 1211) wurde der G-BA beauftragt, ein DMP zur Behandlung
von Depressionen zu entwickeln. Die Richtlinie des G-BA mit den
Anforderungen an dieses DMP ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Damit wurden die
Voraussetzungen geschaffen, dass erstmalig für eine psychische Erkrankung
von den Krankenkassen vor Ort entsprechende Behandlungsprogramme
entwickelt werden können. Sie beinhalten insbesondere Empfehlungen zur
individuellen Therapieplanung, zu den Behandlungsmaßnahmen und auch zum
Umgang mit Suizidalität. Zudem wurden Empfehlungen zur Koordination der
verschiedenen, am Behandlungsprozess beteiligten Fachrichtungen gegeben.
17. Wie hat die Bundesregierung seit 2017 auf die Umsetzung
suizidpräventiver baulicher Regelungen, insbesondere an Suizidschwerpunkten,
hingewirkt, und sind hier aus ihrer Sicht Fortschritte zu verzeichnen?
Im Rahmen des vom BMG im Jahre 2017 aufgelegten Forschungsschwerpunkt
„Suizidprävention“ wurde auch das Projekt „Suizidprävention in
psychiatrischen Kliniken (SupsyKli)“ des Werner-Felber-Instituts für Suizidprävention
und interdisziplinäre Forschung im Gesundheitswesen e. V., Dresden gefördert,
das sich mit der evidenzbasierten Implementierung der baulichen
Suizidprävention in stationären psychiatrischen Einrichtungen befasst. Das Projekt ist noch
nicht abgeschlossen, so dass noch keine Ergebnisse vorliegen.
18. Wie arbeitet die Bundesregierung mit Kooperationspartnern wie der
DGS, den Wohlfahrtsverbänden, der Stiftung Deutsche Depressionshilfe,
der Telefonseelsorge, dem Patiententelefon, dem WEISSEN RING e. V.,
dem Bundesverband ANUAS e. V. und den Vertretern des Nationalen
Suizidpräventionsprogramms zur Stärkung der Suizidprävention
zusammen, und welche gemeinsamen Projekte wurden seit 2017 neu initiiert?
Die Bundesregierung steht mit den für die Suizidprävention relevanten
Verbänden und Einrichtungen in Kontakt. Ein wichtiger Ansprechpartner ist für die
Bundesregierung das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), das im
Jahr 2002 auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS)
und unter Mitwirkung des BMG gegründet wurde, um das Wissen und die
Kräfte der vielfältigen Akteure in der Suizidprävention zu bündeln. Am
NaSPro beteiligt sind für die Suizidprävention relevante gesellschaftliche
Gruppierungen, medizinische Fachgesellschaften, wissenschaftliche
Einrichtungen sowie Betroffenenorganisationen in Deutschland.
Im Rahmen des in der Antwort zu den Fragen 4 bis 4c genannten
Forschungsschwerpunkts hat das BMG ein Projekt des NaSPro gefördert, mit dem
zunächst eine Bestandsanalyse durchgeführt wurde, um einen Überblick über die
verschiedenen Behandlungs- und Hilfsangebote sowie über spezielle Projekte
für bestimmte Risikogruppen zu erhalten. In einem zweiten Schritt wurde der
inhaltliche und strukturelle Bedarf herausgearbeitet und Empfehlungen für die
Weiterentwicklung einer nationalen Struktur der Suizidprävention entwickelt.
Seit dem 1. Mai 2021 fördert das BMG ein weiteres Projekt des NaSPro
„Förderung suizidpräventiver Kompetenz in Institutionen und Gesellschaft – sui-
Kom“.
Durch das BMFSFJ wird die bundesweite gemeinsame Telefonseelsorge
https://www.telefonseelsorge.de/ der evangelischen und katholischen Kirche
als aktive Anlaufstelle unterstützt, um psychosoziale Folgen der Corona-
Pandemie abzumildern. So zeigen die Auswertungen der Jahresstatistik 2020
eine Zunahme der Kontaktaufnahmen in der Pandemie (
https://www.aerzteblat
t.de/nachrichten/121157/Zahl-der-Beratungsgespraeche-bei-der-Telefonseelsor
ge-gestiegen). Bei den Seelsorgekontakten per Mail und Chat sind deutliche
Steigerungen zu verzeichnen. Hier stehen die Themen Depressionen und
Ängste an vorderster Stelle. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme steht das Thema
Einsamkeit (27 Prozent Steigerung im Vergleich zu 2019) an erster Stelle,
gefolgt von den Themen Krankheit und Depressionen. Auch beim Thema
Suizidalität gab es – entgegen bisheriger Erkenntnisse – eine Steigerung um 17
Prozent.
19. In welchen vom Antrag auf Bundestagsdrucksache 18/12782 nicht
adressierten Aspekten der Suizidprävention sieht die Bundesregierung aktuell
zusätzlichen Handlungsbedarf, und welche Pläne verfolgt sie hier?
Wie in der Antwort zu den Fragen 4 bis 4c beschrieben, konnte die Auswertung
der dort genannten Forschungsprojekte noch nicht erfolgen. In dem in der
Antwort zu Frage 18 genannten Projekt des NaSPro sollen in fachlich und
thematisch orientierten Projektgruppen, die eng miteinander kooperieren,
wissenschaftlich begründete Vorschläge für Aktivitäten und Interventionen in der
Suizidprävention entwickelt, präsentiert und umgesetzt werden.
20. In welchem Rahmen tauscht sich die Bundesregierung seit 2017 auf
internationaler bzw. EU-Ebene zu Aspekten der Suizidprävention aus, und
welche Maßnahmen treibt sie in diesem Rahmen voran?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Darüber hinaus beteiligt sich
Deutschland in verschiedenen EU-Gremien, zum Beispiel in der
Lenkungsgruppe für Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und Management von
nicht übertragbaren Krankheiten, am Austausch zu Initiativen zur Förderung
psychischer Gesundheit sowie an einem Benchmarking-Projekt zur
psychischen Gesundheit in den OECD-Ländern. Im Rahmen dieses OECD-Projekts
werden u. a. die Suizidraten in den OECD-Ländern erhoben und ausgewertet.
Aus ländervergleichenden Analysen sollen dann Handlungsbedarfe aufgezeigt
werden.
Das BMBF fördert darüber hinaus im Rahmen des ERA-NET NEURON seit
2009 internationale Verbünde zur krankheitsbezogenen Forschung in den
Neurowissenschaften (einschl. Aspekten zur Suizidprävention) mit insgesamt über
53 Mio. Euro für deutsche Partner. Das ERA-NET hat koordinierende Funktion
bei der Bündelung und Synchronisierung europaweiter und transeuropäischer
Aktivitäten des Themenbereiches. In diesem transeuropäischen Netzwerk aus
Förderern werden jährlich gemeinsame Forschungsbekanntmachungen
veröffentlicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]