[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Gesine
Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/30156 –
Leerstandsproblematik bei Kleingärten im ländlichen Raum
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während im urbanen Raum das Interesse an Gärten und am Gärtnern deutlich
wächst, ist in schrumpfenden und ländlichen Regionen noch immer ein
Nachfragerückgang bzw. eine Stagnation bei Kleingärten zu beobachten, der die
Kleingartenanlagen und die Kleingartenverbände vor bedeutende Probleme
stellt und die Erfüllung ihrer städtebaulichen, ökologischen und sozialen
Funktion gefährdet. In Deutschland gibt es mehr als 1 Million Kleingärten
hauptsächlich in Städten, weil dort den Menschen aufgrund von Platzmangel
oft Gartenland fehlt. In Sachsen-Anhalt gibt es nach Angaben des
Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e. V. 9 422 Parzellen mit einer
Fläche von 40 737 200 m², welche sich auf 1 750 Standorte verteilen.
Ein Mitte 2011 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) und vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragtes
Forschungsvorhaben untersuchte zum damaligen Zeitpunkt die
Leerstandssituation bei Kleingärten in strukturschwachen Regionen quantitativ und
qualitativ. Im Ergebnis kam heraus, dass Sachsen-Anhalt mit 12 Prozent
leerstehenden Gärten besonders betroffen war, während in den übrigen östlichen
Ländern der Leerstand bei 5 Prozent bis 6 Prozent lag. Zwischen 2011 und
2021 liegen nunmehr zehn Jahre, und es stellt sich die Frage, wie sich die
Entwicklung der Leerstandsproblematik in Kleingärten aktuell gestaltet und ob es
signifikante Veränderungen gibt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Eine zentrale Grundlage für die Beantwortung der gestellten Fragen liefert die
Studie „Kleingärten im Wandel – Innovationen für verdichtete Räume“ die vom
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem
Bundesinstitut für Stadt-, Bau- und Raumforschung (BBSR) beauftragt und 2019 vom
BBSR veröffentlicht wurde. Daraus wird zur Beantwortung der Fragen teils
direkt zitiert.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30376
19. Wahlperiode 08.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 8. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Abstand von einigen Jahren zieht das Bauministerium auf Bundesebene
regelmäßig Bilanz, wie es um das Kleingartenwesen in Deutschland bestellt ist.
Dabei geht es um eine Befragung zum Status-quo. Ergänzend wurden in der
aktuell veröffentlichten Studie Kleingärten in Großstädten näher unter die Lupe
genommen. Die Vorläuferstudie, herausgegeben vom damaligen
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Jahr 2013,
beschäftigte sich explizit mit der Leerstandsproblematik: „Bewältigung der
Leerstandsproblematik in Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen“.
Kernelement der 2019 veröffentlichten Untersuchungen waren umfangreiche
Befragungen von Kommunen, Kleingartenverbänden und -vereinen,
insbesondere auf der Grundlage standardisierter Fragebögen. Repräsentativität in der
Hinsicht, dass die tatsächliche Verteilung der Kleingärten in Deutschland
abgebildet wird, war nicht vorgesehen, u. a. deswegen nicht, weil es wegen des
Fokus auf größere und verdichtete Städte eine leichte Überproportionalität
dieser Städte bei der Auswahl der Befragten gab.
1. Wie viele Kleingartenvereine existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in den Bundesländern (bitte entsprechend aufführen)?
Die Bundesregierung führt keine Statistik zum Kleingartenwesen.
Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) verfügt nur über
statistische Angaben. Die rund 900.000 Kleingartenpächter sind in 19
Landesverbänden unter dem Dach des BDG organisiert. Vier bis fünf Millionen
Menschen nutzen einen Kleingarten (Pächter, Familie, Freunde) in circa 13.500
Vereinen.
Landesverbände Vereine
2021 2021
Baden-Württemberg 324
Bayern 328
Berlin 736
Brandenburg 1.238
Braunschweig 301
Bremen 100
Hamburg 311
Hessen 313
Mecklenburg-Vorpommern 906
Niedersachsen 266
Ostfriesland 13
Rheinland 816
Rheinland-Pfalz 106
Saarland 28
Sachsen 3.670
Sachsen-Anhalt 1.639
Schleswig-Holstein 190
Thüringen 1.430
Westfalen-Lippe 738
13.453
(Quelle:
www.kleingarten-bund.de; Stand: 31. Januar 2021)
2. Wie haben sich die Mitgliederzahlen bei Kleingartenvereinen seit 1990
nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahr,
Bundesland und Mitgliedern aufführen)?
3. Wie hat sich die Anzahl der Gartenparzellen in den Bundesländern seit
2011 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte entsprechend
auflisten)?
Die Fragen 2 und 3 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine Statistik zum Kleingartenwesen. Dem für das
Kleingartenwesen zuständigen BMI liegen aufgrund von Studien Zahlen für die
Jahre 1990, 1997, 2006 und 2018 vor.
1990 gab es etwa 1,3 Millionen Kleingärten (850.000 in den neuen Ländern;
450.000 in den alten Ländern)
1997 gab es etwa 1,06 Millionen Kleingärten (610.000 in den neuen Ländern;
450.000 in den alten Ländern)
2006 gab es etwa 1,012 Millionen Kleingärten (bundesweit)
2018 gab es etwa 960.000. Kleingärten (bundesweit)
Nach Angaben des BDG gibt es 2021 bundesweit etwa 900.000 Kleingärten
(Stand 31. Januar 2021). Des Weiteren gibt es etwa 200.000 weitere
Kleingärten, die bei anderen Organisationen (Bahn-Landwirtschaft, Kirche oder
anderen Verwaltungen) organisiert sind.
Mit der rückläufigen Zahl der Kleingärten vermindert sich auch die Zahl der
Vereine.
4. Wie hat sich der Leerstand bei Kleingärten in den Bundesländern seit
2010 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahr,
Bundesland, ungenutzter Fläche und ungenutzten Parzellen
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine bundesweiten Daten vor. Das BMI
greift auf Zahlen von beauftragten Studien zurück (siehe Vorbemerkung). Seit
2010 gibt es vermehrten Leerstand in strukturschwachen Regionen. Deshalb
wurde die Studie „Bewältigung der Leerstandsproblematik in
Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen“ in Auftrag gegeben und im Jahr 2013
veröffentlicht. Danach gab es bundesweit etwa 45.000 leerstehende Parzellen. Der
Leerstand befand sich überwiegend in den östlichen Ländern, zum Beispiel in
Sachsen-Anhalt zwölf Prozent; bei den übrigen östlichen Ländern sowie in
Schleswig-Holstein und Niedersachsen lag der Leerstand bei fünf bis sechs
Prozent.
In der im Jahr 2018 veröffentlichten Studie „Kleingärten im Wandel“
verschärfte sich die Leerstandsproblematik in den östlichen Ländern weiter. Nach
Angaben der Landesverbände stehen bundesweit rund 65.000 Kleingärten leer
(sieben Prozent). Gegenüber dem Jahr 2013 gab es in Sachsen-Anhalt einen
Rückgang von rund 16.000 Parzellen, in Sachsen von rund 13.000 Parzellen, in
Mecklenburg-Vorpommern von rund 4.000 Parzellen, in Thüringen von rund
4.500 Parzellen, in Brandenburg von rund 5.000 Parzellen und in Schleswig-
Holstein von rund 6.500 Parzellen. Der Leerstand betrifft insbesondere den
ländlichen Raum; die größeren Städte sind davon nicht betroffen.
5. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altersstruktur der
Kleingärtner seit 2011 zusammen (bitte nach Jahren, Altersgruppen und
Bundesländern aufgliedern)?
Ist ein Trend der Verjüngung von Betreibenden von Kleingärten
erkennbar?
Im Kleingartenwesen vollzieht sich ein Generationswechsel. Dieses ist auch
einem positiven Imagewandel des Kleingartenwesens geschuldet. Das
Durchschnittsalter der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner liegt bei 56 Jahren. Diese
Altersgruppe macht einen Anteil von 43 Prozent aus; gefolgt von den 60 bis
65-Jährigen und Älteren (31 Prozent). Der Anteil der unter 55-Jährigen beträgt
26 Prozent. Ein Trend der Verjüngung von Betreibenden in Kleingärten ist
erkennbar.
Viele junge Familien mit Kindern, aber auch Alleinstehende, Vorruheständler
und Menschen mit Migrationshintergrund finden den Weg in den Kleingarten.
In jedem zweiten Verein ist die Hälfte aller Gärten an Bewohnerinnen und
Bewohner aus der Nachbarschaft verpachtet, und in fast jedem zweiten Verein
sind mindestens 20 Prozent der Gärten an Haushalte mit Kindern vergeben.
Darüber hinaus hat sich der Anteil an Familien in rund 70 Prozent der befragten
Vereine in den letzten Jahren weiter erhöht. In zwei Dritteln der westdeutschen
Vereine sind mindestens 20 Prozent der Gärten an Haushalte mit
Migrationshintergrund verpachtet, in ostdeutschen Vereinen sind es nur vier Prozent. In
zwei Dritteln der Vereine hat sich in Folge auch die altersstrukturelle und
soziale Zusammensetzung unter den Pächtern verändert.
6. Welche Erkenntnisse gibt es aus der im Januar 2017 eingerichteten
Bundestransferstelle Stadtumbau zur Leerstandsproblematik bei Kleingärten,
und welche Handlungsempfehlungen zur Behebung dieser Problematik
für den ländlichen Raum liegen der Bundesregierung bereits vor?
Von der Bundestransferstelle Stadtumbau, die vom Jahr 2017 bis Ende des
Jahres 2020 eingerichtet war, liegen keine Erkenntnisse und
Handlungsempfehlungen zur Leerstandsproblematik bei Kleingärten vor. Auch von Seiten der
Bundestransferstelle Wachstum und nachhaltige Erneuerung, die im November
2020 eingerichtet wurde, liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
7. Welche der Handlungsempfehlungen der Bundestransferstelle
Stadtumbau will die Bundesregierung wann umsetzen?
Es liegen zur Leerstandsproblematik bei Kleingärten keine
Handlungsempfehlungen der Bundestransferstelle Stadtumbau vor.
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Wie viele leerstehende Kleingartenparzellen wurden seit 2011 in den
Bundesländern zurückgebaut (bitte nach Jahr, Bundesland und
zurückgebauter Fläche aufschlüsseln)?
9. Wie viele Kleingartenvereine mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2011 aufgrund zurückgehender Mitgliederzahlen und hoher
Kosten für den Rückbau leerstehender Parzellen Insolvenz anmelden
(bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Auch der
BDG verfügt über keine Zahlen.
10. Welche Möglichkeiten für öffentliche Zuschüsse oder Förderungen für
bedarfsgerechte Anpassungen (z. B. öffentliche Gärten oder auch
Therapiegärten) ungenutzter Parzellen existieren, in welcher Höhe können
Kleingartenvereine dadurch jeweils finanzielle Unterstützung
beantragen, und in welchem Umfang ist dies in den letzten fünf Jahren
geschehen (bitte entsprechend den Projekten nach Bundesländern aufführen)?
In Betracht kommt eine Förderung aus den Programmen der
Städtebauförderung, insbesondere dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“,
in das die Förderinhalte des ehemaligen Programms Stadtumbau übergeleitet
worden sind. Fördervoraussetzungen für die Städtebauförderung sind die
Festlegung eines Fördergebiets, die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzepts und innerhalb dieser Gesamtmaßnahme die Umsetzung
von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel.
Zuwendungsempfänger der Städtebauförderung sind unmittelbar nur die
Kommunen. Private Akteure wie Kleingartenvereine können lediglich mittelbar an
der Förderung partizipieren, indem die Kommunen als direkte Mittelempfänger
die Förderung weiterleiten. Dem Bund liegen keine Daten vor, ob und in
welcher Höhe eine solche Weiterleitung in den letzten fünf Jahren erfolgt ist. Die
Umsetzung der Städtebauförderung erfolgt durch die Länder. Diese erstellen
eigene Förderrichtlinien und entscheiden auch über Art und Umfang der
Maßnahmen in den Kommunen.
11. Wie viele Kleingärten werden nach Kenntnis der Bundesregierung von
sozialen Organisationen wie etwa vom DRK, von der Tafel (sogenannte
Tafelgärten), den Maltesern oder den Johannitern betrieben?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Die regionalen Kleingärtnerorganisationen entwickeln oft großes Engagement,
um die aus dem Leerstand resultierenden Probleme zu bewältigen. Sie
entwickeln Strategien für den Umgang mit leeren Parzellen, um die Qualität der
Anlagen zu erhalten. Dazu zählen auch Kooperationen, z. B. mit Schulen und
Kindergärten, Seniorenheimen, mit Einrichtungen von Krankenhäusern,
Therapie- und Behinderteneinrichtungen. Diese haben gleichzeitig Bildungs- und
Begegnungseffekte. Die Nutzung als Tafelgärten ist ein weiteres, häufig erprobtes
Instrument.
12. Welche Möglichkeiten für öffentliche Zuschüsse oder Förderungen beim
Rückbau ungenutzter Parzellen existieren, in welcher Höhe können
Kleingartenvereine dadurch jeweils finanzielle Unterstützung
beantragen, und in welchem Umfang ist dies in den letzten Jahren geschehen
(bitte entsprechend aufführen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
13. In welchen Bundesländern gibt es sogenannte Landeskleingartenbeiräte,
um einen kontinuierlichen Austausch mit den Kleingärtnerorganisationen
und der Landesebene zu ermöglichen?
Auf Landesebene sind Kooperationen und ein kontinuierlicher Austausch mit
den Kleingärtnerorganisationen inzwischen weitgehend an der Tagesordnung.
Rund 40 Prozent der Kommunen haben einen Kleingartenbeirat aus Vertretern
von Kleingärtnerorganisationen, Politik, Verwaltung und aus Fachkreisen. Der
Anteil ist in ostdeutschen Kommunen höher (54 Prozent) als in westdeutschen
(33 Prozent).
Landeskleingartenbeiräte mit verbindlich festgelegten Beteiligten und einem
regelmäßigen Austausch existieren in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-
Vorpommern, in Hessen ist es ein Arbeitskreis, in Nordrhein-Westfalen ein
Lenkungskreis Kleingärten. Eine ähnliche verbindliche Zusammenarbeit wird
in Bayern aufgebaut. Inhaltlich geht es generell um einen Austausch zu
aktuellen Entwicklungen und Perspektiven des Kleingartenwesens, um intensives
Netzwerken und eine effektive Lobbyarbeit.
14. Welche Initiativen zur Lösung der Leerstandsproblematik bei
Kleingärten hat die Bundesregierung seit 2017 unternommen, und welche
Ergebnisse hatten diese jeweils?
15. Plant die Bundesregierung weitere Initiativen zur Lösung der
Leerstandsproblematik bei Kleingärten, und wenn ja, um welche handelt es sich?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 und 15 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
In einem laufenden Forschungsprojekt untersucht der Bund die Verbreitung von
„Kleingartenparks“, die möglicherweise zur Lösung der Leerstandsproblematik
beitragen können. Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2022 vorliegen.
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/exwost/Studien/20
20/kleingartenparks/01-start.html
16. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach die Corona-
Pandemie seit 2020 eine erhöhte Nachfrage an Kleingärten ausgelöst hat?
Wenn ja, wie sehen diese im Einzelnen aus?
Wenn nein, plant die Bundesregierung dazu eigene Studien anzustellen
oder zu beauftragen?
Aufgrund der Corona-Pandemie besteht derzeit eine erhöhte Nachfrage für
Kleingartenverpachtungen. Besonders im städtischen Bereich sind Kleingärten
stark nachgefragt (München, Hamburg und Berlin). Auch im Bereich der
Mittel- und Kleinstädte gibt es eine vermehrte Nachfrage. Besonders junge
Familien mit Kindern erkennen den Wert des Kleingartens in Wohnungsn��he.
Da die Verpachtung einer leerstehenden Parzelle im Interesse eines
Kleingartenvereins ist, bieten die Vorstände den „Neugärtnern“ Unterstützung an.
Vom BDG werden zur aktuellen Entwicklung folgende Beispiele benannt:
Berlin:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/09/kleingaerten-in-berlin-brande
nburg.html
Mecklenburg-Vorpommern:
https://www.zeit.de/news/2021-02/23/nachfrage-nach-kleingaerten-um-ein-dritt
el-gestiegen
Sachsen und Brandenburg:
https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/gestiegene-nachfrage-wo-kle
ingaerten-inzwischen-mangelware-sind-46056956.html
Niedersachsen:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Coro
na-Krise-laesst-Kleingaerten-weiter-boomen,kleingarten660.html
17. Aus welchem Grund werden steuerlich gemeinnützige Vereine wie die
Kleingartenvereine extra von der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die
Aufnahme ins Transparenzregister angeschrieben?
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung nicht zielführender, die Daten der
Vereine aus dem Vereinsregister ins Transparenzregister zu überführen
und so dem Ehrenamt den bürokratischen und finanziellen Mehraufwand
zu ersparen?
Das Transparenzregister beruht auf Vorgaben der Vierten EU-
Geldwäscherichtlinie, die 2017 im Geldwäschegesetz umgesetzt wurde. Die Bundesanzeiger
Verlag GmbH wurde im Wege einer Beleihung mit der wichtigen Aufgabe der
Führung des Transparenzregisters beauftragt. Durch die Registerführung
entstehen Kosten, die der Entscheidung des Gesetzgebers folgend durch die
Erhebung von Gebühren bei den im Transparenzregister geführten Rechtseinheiten
gedeckt werden. Auch die Vereine sind davon umfasst und in Umsetzung von
§ 24 Absatz 1, Absatz 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) in Verbindung mit der
Transparenzregistergebührenverordnung (Nummer 1 Anlage 1 TrGebV)
gebührenpflichtig. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH hat auf dieser Grundlage die
Vereine angeschrieben und Bescheide über die zu zahlenden Registergebühren
erstellt.
Im Hinblick auf die Pflicht zur Mitteilung von Daten galt bislang, dass die
Pflicht der Vereine zur Mitteilung der Angaben zu den wirtschaftlich
Berechtigten gegenüber der registerführenden Stelle nach § 20 Absatz 2 GwG bereits als
erfüllt gilt, wenn sich die Angaben aus dem Vereinsregister ergeben.
Hierzu sollen sich jedoch Änderungen im Zuge des aktuell im Deutschen
Bundestag beratenen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ergeben
und es wird derzeit geprüft, inwieweit sich Maßnahmen für die Vereine
umsetzen lassen, die die Bedürfnisse der Vereine und des ehrenamtlichen
Engagements in den Vereinen adressieren. Das BMI sowie das Bundesministerium der
Finanzen befürworten diese Prüfung ausdrücklich und unterstützen
pragmatische Lösungen im Sinne des ehrenamtlichen Engagements.
18. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unter den geltenden
gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine temporäre oder dauerhafte
Nutzung leerstehender Kleingartenparzellen durch alternative Formen der
Landwirtschaft, wie Microfarming und Market Gardening?
19. Hat die Bundesregierung Gesetzesänderungen zum Microfarming ins
Auge gefasst hat, um leerstehende Kleingartenparzellen für
Microfarming nutzbar zu machen?
Wenn ja, inwieweit wurde darüber mit den Betroffenen
(Kleingärtenverbände, Kommunen oder z. B. auch der Deutsche Städtetag) bereits
beraten, oder sind entsprechende Gespräche diesbezüglich geplant?
Welche Reaktionen gab es von den Betroffenen darauf?
Die Fragen 18 und 19 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Kleingärten haben eine große städtebauliche, ökologische und soziale
Bedeutung. Das BMI setzt sich daher nachdrücklich für den Erhalt und die Förderung
des Kleingartenwesens ein. Maßgeblich für die temporäre oder dauerhafte
Nutzung von Kleingartenparzellen ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG).
§ 1 Absatz 1 Nummer 1 BKleingG stellt dabei wesentlich auf die
kleingärtnerische Nutzung ab, insbesondere auf die nichterwerbsmäßige Erzeugung von
Obst, Gemüse und anderen Früchten durch die Selbstarbeit des Kleingärtners
oder seiner Familienangehörigen für den Eigenbedarf. An diesem gesetzlichen
Rahmen haben sich auch neue Nutzungsformen zu orientieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]