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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Leerstandsproblematik bei Kleingärten im ländlichen Raum

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

08.06.2021

Antwortdauer

11 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3015628.05.2021

Leerstandsproblematik bei Kleingärten im ländlichen Raum

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Gesine Lötzsch, Petra Pau, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Während im urbanen Raum das Interesse an Gärten und am Gärtnern deutlich wächst, ist in schrumpfenden und ländlichen Regionen noch immer ein Nachfragerückgang bzw. eine Stagnation bei Kleingärten zu beobachten, der die Kleingartenanlagen und die Kleingartenverbände vor bedeutende Probleme stellt und die Erfüllung ihrer städtebaulichen, ökologischen und sozialen Funktion gefährdet. In Deutschland gibt es mehr als 1 Million Kleingärten hauptsächlich in Städten, weil dort den Menschen aufgrund von Platzmangel oft Gartenland fehlt. In Sachsen-Anhalt gibt es nach Angaben des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e. V. 9 422 Parzellen mit einer Fläche von 40 737 200 m², welche sich auf 1 750 Standorte verteilen.

Ein Mitte 2011 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragtes Forschungsvorhaben untersuchte zum damaligen Zeitpunkt die Leerstandssituation bei Kleingärten in strukturschwachen Regionen quantitativ und qualitativ. Im Ergebnis kam heraus, dass Sachsen-Anhalt mit 12 Prozent leerstehenden Gärten besonders betroffen war, während in den übrigen östlichen Ländern der Leerstand bei 5 Prozent bis 6 Prozent lag. Zwischen 2011 und 2021 liegen nunmehr zehn Jahre, und es stellt sich die Frage, wie sich die Entwicklung der Leerstandsproblematik in Kleingärten aktuell gestaltet und ob es signifikante Veränderungen gibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Kleingartenvereine existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den Bundesländern (bitte entsprechend aufführen)?

2

Wie haben sich die Mitgliederzahlen bei Kleingartenvereinen seit 1990 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland und Mitgliedern aufführen)?

3

Wie hat sich die Anzahl der Gartenparzellen in den Bundesländern seit 2011 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte entsprechend auflisten)?

4

Wie hat sich der Leerstand bei Kleingärten in den Bundesländern seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland, ungenutzter Fläche und ungenutzten Parzellen aufschlüsseln)?

5

Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altersstruktur der Kleingärtner seit 2011 zusammen (bitte nach Jahren, Altersgruppen und Bundesländern aufgliedern)? Ist ein Trend der Verjüngung von Betreibenden von Kleingärten erkennbar?

6

Welche Erkenntnisse gibt es aus der im Januar 2017 eingerichteten Bundestransferstelle Stadtumbau zur Leerstandsproblematik bei Kleingärten, und welche Handlungsempfehlungen zur Behebung dieser Problematik für den ländlichen Raum liegen der Bundesregierung bereits vor?

7

Welche der Handlungsempfehlungen der Bundestransferstelle Stadtumbau will die Bundesregierung wann umsetzen?

8

Wie viele leerstehende Kleingartenparzellen wurden seit 2011 in den Bundesländern zurückgebaut (bitte nach Jahr, Bundesland und zurückgebauter Fläche aufschlüsseln)?

9

Wie viele Kleingartenvereine mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 aufgrund zurückgehender Mitgliederzahlen und hoher Kosten für den Rückbau leerstehender Parzellen Insolvenz anmelden (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

10

Welche Möglichkeiten für öffentliche Zuschüsse oder Förderungen für bedarfsgerechte Anpassungen (z. B. öffentliche Gärten oder auch Therapiegärten) ungenutzter Parzellen existieren, in welcher Höhe können Kleingartenvereine dadurch jeweils finanzielle Unterstützung beantragen, und in welchem Umfang ist dies in den letzten fünf Jahren geschehen (bitte entsprechend den Projekten nach Bundesländern aufführen)?

11

Wie viele Kleingärten werden nach Kenntnis der Bundesregierung von sozialen Organisationen wie etwa vom DRK, von der Tafel (sogenannte Tafelgärten), den Maltesern oder den Johannitern betrieben?

12

Welche Möglichkeiten für öffentliche Zuschüsse oder Förderungen beim Rückbau ungenutzter Parzellen existieren, in welcher Höhe können Kleingartenvereine dadurch jeweils finanzielle Unterstützung beantragen, und in welchem Umfang ist dies in den letzten Jahren geschehen (bitte entsprechend aufführen)?

13

In welchen Bundesländern gibt es sogenannte Landeskleingartenbeiräte, um einen kontinuierlichen Austausch mit den Kleingärtnerorganisationen und der Landesebene zu ermöglichen?

14

Welche Initiativen zur Lösung der Leerstandsproblematik bei Kleingärten hat die Bundesregierung seit 2017 unternommen, und welche Ergebnisse hatten diese jeweils?

15

Plant die Bundesregierung weitere Initiativen zur Lösung der Leerstandsproblematik bei Kleingärten, und wenn ja, um welche handelt es sich? Wenn nein, warum nicht?

16

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach die Corona-Pandemie seit 2020 eine erhöhte Nachfrage an Kleingärten ausgelöst hat? Wenn ja, wie sehen diese im Einzelnen aus? Wenn nein, plant die Bundesregierung dazu eigene Studien anzustellen oder zu beauftragen?

17

Aus welchem Grund werden steuerlich gemeinnützige Vereine wie die Kleingartenvereine extra von der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Aufnahme ins Transparenzregister angeschrieben? Wäre es aus Sicht der Bundesregierung nicht zielführender, die Daten der Vereine aus dem Vereinsregister ins Transparenzregister zu überführen und so dem Ehrenamt den bürokratischen und finanziellen Mehraufwand zu ersparen?

18

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unter den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine temporäre oder dauerhafte Nutzung leerstehender Kleingartenparzellen durch alternative Formen der Landwirtschaft, wie Microfarming und Market Gardening?

19

Hat die Bundesregierung Gesetzesänderungen zum Microfarming ins Auge gefasst hat, um leerstehende Kleingartenparzellen für Microfarming nutzbar zu machen? Wenn ja, inwieweit wurde darüber mit den Betroffenen (Kleingärtenverbände, Kommunen oder z. B. auch der Deutsche Städtetag) bereits beraten, oder sind entsprechende Gespräche diesbezüglich geplant? Welche Reaktionen gab es von den Betroffenen darauf?

Berlin, den 18. Mai 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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