Korrekturbitten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Dezember 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
Korrekturbitten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Dezember 2019
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek, Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter, Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
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Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Dezember 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2
Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Dezember 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Deutscher BundestagDrucksache 19/3036608.06.2021
Antwort der Bundesregierung
Korrekturbitten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Dezember 2019 (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass beantwortet wurden (Schriftliche Fragen 54 und 55 auf Bundestagsdrucksache 19/4421), verweigert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472 nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller.
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?“ Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“ (Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Fragen und Antworten2
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Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Dezember 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Im angefragten Zeitraum haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und seine Geschäftsbereichsbehörden Bundeskartellamt (BKartA), Bundesnetzagentur (BNetzA), Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in keinem Fall bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen.
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Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Dezember 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Das BMWi und seine Geschäftsbereichsbehörden BKartA, BNetzA, BAM, BGR und BAFA geben in selten auftretenden Fällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die vom BMWi oder von den Geschäftsbereichsbehörden BKartA, BNetzA, BAM, BGR und BAFA veröffentlichten Informationen oder Aussagen über das Handeln der Bundesregierung objektiv unzutreffend sind und das BMWi oder die Geschäftsbereichsbehörden BKartA, BNetzA, BAM, BGR und BAFA einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen.