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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hinzuverdienst von Jugendlichen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

17.06.2021

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/3026703.06.2021

Hinzuverdienst von Jugendlichen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Dr. Christopher Gohl, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Christoph Meyer, Alexander Müller, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ein Longboard, neue Schuhe, der Urlaub mit Freunden oder etwa der Führerschein. Viele Kinder und Jugendliche jobben neben der Schule, um sich selbst etwas Taschengeld zu verdienen und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Insbesondere für Kinder und Jugendliche aus einkommensärmeren Familien bietet ein Schülerjob die Möglichkeit, sich Wünsche zu erfüllen, die im Rahmen des üblichen Familienbudgets nicht finanzierbar wären. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen dabei die Schulferien, insbesondere die langen Sommerferien, um einen Ferienjob auszuüben.

Wenn sich Kinder aus Familien im Leistungsbezug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), die Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, im Rahmen eines regelmäßigen Schülerjobs Geld hinzuverdienen möchten, dann sind lediglich die ersten 100 Euro anrechnungsfrei. Von jedem darüber liegenden Euro werden 90 bzw. 80 Prozent angerechnet (§ 11b Absatz 3 SGB II). Vor diesem Hintergrund ist ein Ferienjob für Kinder in Bedarfsgemeinschaften besonders attraktiv. Denn § 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) regelt, dass Einkommen von Schülerinnen und Schülern aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden, bis zu einer Höhe von 2 400 Euro kalenderjährlich nicht angerechnet werden.

Die Fragesteller gehen davon aus, dass sich die Corona-Pandemie und die noch immer anhaltenden Einschränkungen auch auf das Angebot an regelmäßigen Schülerjobs sowie der Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler auswirken. Daher soll mit dieser Anfrage in Erfahrung gebracht werden, wie viele Schülerinnen und Schüler aus Familien im Leistungsbezug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Vergangenheit einen regelmäßigen Schülerjob beziehungsweise einen Ferienjob ausgeübt haben und wie die Bundesregierung die Auswirkungen für diese Personengruppe einschätzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Schülerinnen und Schüler haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit 2015 einen regelmäßigen Schülerjob ausgeübt (bitte prozentual sowie absolut pro Jahr angeben)?

2

Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Familien im Leistungsbezug des SGB II, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind, haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit 2015 einen regelmäßigen Schülerjob ausgeübt (bitte prozentual sowie absolut pro Jahr angeben)?

3

Wie viele Schülerinnen und Schüler haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit 2015 einen Ferienjob ausgeübt (bitte prozentual sowie absolut pro Jahr angeben)?

4

Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Familien im Leistungsbezug des SGB II, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind, haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit 2015 einen Ferienjob ausgeübt (bitte prozentual sowie absolut pro Jahr angeben)?

5

Welche Rolle spielt, nach Ansicht der Bundesregierung, die Ausübung eines regelmäßigen Schülerjobs für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften?

6

Wie schätzt die Bundesregierung das Angebot von regelmäßigen Schülerjobs mit Blick auf die Corona-Pandemie ein?

7

Welche Rolle spielt, nach Ansicht der Bundesregierung, die Ausübung eines Ferienjobs für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften?

8

Wie schätzt die Bundesregierung das Angebot an Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler in den kommenden Sommerferien mit Blick auf die Corona-Pandemie ein?

Berlin, den 2. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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