[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30316 –
Förderprogramme in Strukturwandelgebieten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Angesichts des im vorigen Jahr beschlossenen Ausstiegs aus der
Kohleverstromung gerät der bisher nach Ansicht der Fragesteller nur schleppend in
Gang gekommene Strukturwandel wieder verstärkt in den Blick der
Öffentlichkeit. Für seine Bewältigung ist eine gewaltige Kraftanstrengung
erforderlich, für die staatliche Förderprogramme und Fördermittel beinahe
unerlässlich sind. Im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen ist deshalb eine Vielzahl
von Förder- und Investitionsmaßnahmen verzeichnet (§§ 14 bis 19, §§ 20 bis
22), für die der Bund verantwortlich zeichnet. Überdies stellt die Europäische
Union im Rahmen ihres sogenannten Green Deals Geld zur Verfügung. Für
Wirtschaft und Gesellschaft in den betroffenen Gebieten ist der rasche und
sachgerechte Einsatz dieser zugesagten finanziellen Unterstützung nach
Ansicht der Fragesteller essenziell. Die Fragesteller wollen deshalb den Stand der
Umsetzung der Fördermaßnahmen erfahren.
1. Welche Projekte in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung fördert
die Bundesregierung gemäß § 14 des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen?
Über die in § 17 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)
beschriebenen Maßnahmen hinaus wurden bislang keine weiteren Projekte im Bereich
Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung zur Förderung im Rahmen des
InvKG beschlossen. Zum Umsetzungsstand der in § 17 InvKG beschriebenen
Maßnahmen in diesen Bereichen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
a) Inwiefern wird bereits in der Berufsförderung auf die sich aufgrund
des Strukturwandels ändernden Anforderungen der Wirtschaft
reagiert?
Die in § 17 InvKG beschriebenen Maßnahmen tragen in vielfältiger Weise zur
Kompetenzentwicklung sowie zur Qualifizierung von Fachkräften in den vom
Kohleausstieg betroffenen Regionen bei. Mit dem Kompetenzzentrum
„Bildung im Strukturwandel“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30873
19. Wahlperiode 21.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Forschung (BMBF) die drei Kohleregionen durch die Förderung regionaler
Netzwerkbüros dabei, ein gemeinsames, auf die Bedarfe im jeweiligen Revier
abgestimmtes Bildungsmanagement auf regionaler Ebene aufzubauen. Ziel ist
es, den Strukturwandel im Hinblick auf Bildungsfragen bestmöglich zu
gestalten. Hierzu sollen das Thema Bildung als Wirtschafts- und Standortfaktor
sowie die entsprechenden Akteure in Steuerungsgremien des Strukturwandels
einbezogen und in den Regionen verankert werden. Ein regionales
Bildungsmonitoring, das kontinuierliche datengestützte Analysen des Bildungswesens
(z. B. im Bereich der Berufsaus- oder -weiterbildung) ermöglicht, wird
aufgebaut. Mit der Maßnahme „Regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung“
zielt das BMBF darauf ab, neue Formen der Arbeit der Zukunft in
Forschungsverbünden aus Wissenschaft, Wirtschaft und Sozialpartnern zu entwickeln –
insbesondere zu den Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz. Ein wichtiges
Element ist dabei, anwendungsorientierte Forschungsergebnisse kontinuierlich in
die Hochschulausbildung einfließen zu lassen und für die berufliche
Weiterbildung und Kompetenzentwicklung zu nutzen. Auch in weiteren
technologiebasierten Forschungsvorhaben, die im Rahmen von § 17 InvKG gefördert
werden, ist die Erarbeitung von Konzepten zur Aus- und Weiterbildung für
technisches und wissenschaftliches Personal vorgesehen.
2. Welche Projekte unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie mit seinem Bundesförderprogramm gemäß § 15 des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen, um Modellregionen treibhausgasneutral,
ressourceneffizient und nachhaltig zu entwickeln?
a) Welche lokalen Bündnisse werden in welcher Form unterstützt?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Die Projekte können der folgenden Tabelle entnommen werden. In der
beigefügten Auswertung sind die bereits positiv beschiedenen Projekte dargestellt.
Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der Ausgaben bzw. Kosten als
nichtrückzahlbarer Zuschuss.
Zuwendungsempfänger Projektkürzel Zuwendungsbetrag
Entwicklungs- und
Verwaltungsgesellschaft Halle
EVG 2.602.729,72 Euro
Wirtschaftsregion Lausitz GmbH Werkstattprozess 5.324.974,30 Euro
Burgenlandkreis Pars pro toto – Ein
Teil steht für ein
Ganzes
6.728.502,21 Euro
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung
e. V.
LuE 2.239.828,83 Euro
Hochschule Zittau/Görlitz LuE_HSZG 2.052.822,47 Euro
Entwicklungsgesellschaft
Niederschlesische Oberlausitz mbH
MPM_Strukturwandel 6.011.033,24 Euro
Universität Leipzig aufbauACT 3.041.664,58 Euro
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung
e. V.
ontoHY 10.520.950,54 Euro
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung
e. V.
BlockchainHub 4.735.844,82 Euro
Stadt Zeitz Zeitz 2.137.523,81 Euro
Brandenburgische Technische
Universität Cottbus-Senftenberg
StaGruV-EwiK 84.768,82 Euro
Zuwendungsempfänger Projektkürzel Zuwendungsbetrag
CEBra – Centrum für
Energietechnologie Brandenburg GmbH
StaGruV-EwiK 104.497,74 Euro
Standortmarketing Mansfeld-Südharz
GmbH
InnoHub_Klima_Holz 452.329,20 Euro
Standortmarketing Mansfeld-Südharz
GmbH
RIMSH 226.951,52 Euro
Standortmarketing Mansfeld-Südharz
GmbH
STRUK-MSH 2.268.360,00 Euro
Technische Universität Dresden 5G CAMPUSPLUS 746.571,45 Euro
3. Wann und wo ist mit der Einrichtung des in § 16 des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen beschriebenen „Kompetenzzentrums
Wärmewende“ zu rechnen?
Mit dem Aufbau des „Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende“
(KWW) [ehemals: „Kompetenzzentrum Wärmewende“] wird in den
kommenden Monaten in Halle an der Saale begonnen.
4. Welche Mittel wurden bereitgestellt, um Energieinnovationen der
Forschungsinitiative „Reallabore der Energiewende“ gemäß § 16 des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen zu fördern?
Gemäß Beschluss des Bund-Länder Koordinierungsgremiums (BLKG) werden
insgesamt 149,06 Mio. Euro für Reallabore der Energiewende in den
ehemaligen Braunkohlerevieren gemäß § 16 Absatz 2 InvKG bereitgestellt. Die
Projektkonsortien der betroffenen Reallabore befinden sich im engen Austausch
mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem
beauftragten Projektträger. Erste Anträge befinden sich aktuell in der
Bearbeitung. Mit den ersten Mittelbindungen dieser Maßnahme rechnet die
Bundesregierung für den Herbst 2021.
5. Welche der in § 17 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
beschriebenen 32 Programme und Initiativen zur Stärkung des
wirtschaftlichen Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind bereits
umgesetzt?
6. Welche Maßnahmen über die in § 17 des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen beschriebenen Programme und Initiativen hinaus plant die
Bundesregierung zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums und zur
Schaffung von Arbeitsplätzen?
a) Welche Programme und Initiativen fördert das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie im Zusammenhang mit dem
Strukturwandel (bitte nach Wahlkreisen und Art der Förderung auflisten)?
b) Welche Programme und Initiativen fördert das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales im Zusammenhang mit dem Strukturwandel
(bitte nach Wahlkreisen und Art der Förderung auflisten)?
c) Welche Programme und Initiativen fördert das Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur im Zusammenhang mit dem
Strukturwandel (bitte nach Wahlkreisen und Art der Förderung
auflisten)?
d) Wie ist der Stand des Ende 2020 gestarteten Programms
„Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen
Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“ (KoMoNa) des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit?
e) Welche Programme und Initiativen über das KoMoNa hinaus fördert
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit im Zusammenhang mit dem Strukturwandel (bitte nach
Wahlkreisen und Art der Förderung auflisten)?
Die Fragen 5 bis 6e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Alle bisher vom BLKG beschlossenen Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich
des Bundes einschließlich der beschlossenen Programme und Initiativen der
benannten Ressorts, sind auf der Internetseite des BMWi zu finden:
www.bmw
i.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Wirtschaft/strukturstaerkungsgesetz-kohle
regionen.html.
Das Förderprogramm KoMoNa erzeugt bereits in der 1. Förderrunde ein großes
Interesse in den Kommunen, mit über 100 eingereichten Projektskizzen aus
allen antragsberechtigten Regionen im Lausitzer, Rheinischen sowie
Mitteldeutschen Revier. Es zeichnet sich bereits ab, dass das Antragsvolumen die für die
1. Förderrunde bereitgestellten Mittel übersteigen wird.
Die Modellvorhaben werden in einem wettbewerblichen und zweistufigen
Verfahren ausgewählt: In der ersten Stufe werden die eingereichten aussagefähigen
Projektskizzen entlang zentraler Auswahlkriterien von der ZUG gGmbH (kurz:
ZUG, Projektträgerin) geprüft, vor allem die Modellhaftigkeit, die Relevanz für
die strukturelle Entwicklung und die Fördermitteleffizienz. Die besten
Modellvorhaben werden von der ZUG nach Ergebnispunkten und unter
Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels aus dem InvKG und der zur Verfügung
stehenden Mittel dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) zur Förderung empfohlen. Nach erfolgter Prüfung dieses
Vorschlages ist die Entscheidung zur Förderung durch BMU bis Ende Juni 2021
avisiert. In der zweiten Stufe des Antragsverfahrens werden dann die
ausgewählten Modellvorhaben durch ZUG ab Anfang Juli 2021 zur Einreichung
eines formalen Förderantrags aufgefordert.
7. Wie viele der in § 18 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
angekündigten neuen, zusätzlichen 5 000 Arbeitsplätze in Behörden des
Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen wurden bereits geschaffen?
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 sind rund 4 300 Arbeitsplätze bis 2028
seitens des Bundes in den Braunkohleregionen gemäß InvKG geplant, davon sind
für rund 2 260 Arbeitsplätze die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen und davon wiederum bereits rund 1 670 besetzt. Bei konsequenter
Umsetzung der Planung ist die Zielgröße von 5 000 Arbeitsplätzen in den
Kohleregionen erreichbar.
8. Wann wird die in § 19 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
angekündigte Beratungs- und Koordinierungsstelle zur Dezentralisierung
von Bundesaufgaben eingerichtet?
Die Beratungs- und Koordinierungsstelle zur Dezentralisierung von
Arbeitsplätzen des Bundes wurde bereits in der Abteilung Heimat im
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) eingerichtet.
9. Welche der in Anlage 4 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
aufgeführten sechs Projekte für zusätzliche Investitionen in die
Bundesfernstraßen gemäß § 20 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
wurden bisher umgesetzt?
Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das InvKG erst am 14. August 2020 in
Kraft getreten ist und die Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten
grundsätzlich mittel- bis langfristig erfolgt, sind bislang keine der in Anlage 4
und 5 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen aufgeführten
Straßenbauvorhaben umgesetzt.
Aus zusätzlichen Strukturstärkungsmitteln des Bundes finanziert werden
aktuell folgende in Anlage 5 InvKG aufgeführten Bundesfernstraßenprojekte:
• B 97, OU Cottbus (A 15 – B 168), 2. BA,
• A 72, Borna-Nord – AD A38/A72 (BA 5.2 AS Rötha – AD A 38/A 72),
• B 87, OU Bad Kösen,
• B 180, OU Aschersleben/Süd – Quenstedt.
10. Welche der in Anlage 4 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
aufgeführten 38 Projekte für zusätzliche Investitionen in die
Bundesschienenwege gemäß § 21 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
wurden bisher umgesetzt?
Die Fragen 10 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund, die Deutsche Bahn AG und die betroffenen Länder befinden sich
hinsichtlich einer Priorisierung der Vorhaben im Rahmen des InvKG in
laufenden Abstimmungen. Mit der Umsetzung einzelner Vorhaben soll im Jahr 2021
begonnen werden.
11. Welche der in Anlage 5 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
aufgeführten 64 Projekte für weitere Bedarfsplanmaßnahmen in die
Bundesfernstraßen gemäß § 22 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
wurden bisher umgesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
12. Welches der in Anlage 5 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
aufgeführten zwei Projekte für weitere Bedarfsplanmaßnahmen in die
Bundesschienenwege gemäß § 22 des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen wurde bisher umgesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
13. Plant die Bundesregierung eine Kofinanzierung des Just Transition
Funds, den die Europäische Union als Teil des sogenannten Green Deals
nach Informationen der Fragesteller einrichten will, um die vom
Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft am stärksten betroffenen
Regionen zu unterstützen, und welche Projekte für die Energiewende und den
damit verbundenen Strukturwandel sollen im Rahmen des Green Deals
umgesetzt werden (bitte nach Wahlkreisen und Art der Förderung
auflisten)?
Der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) wird mit
der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU voraussichtlich am 1. Juli 2021
errichtet. Für die deutschen Fördergebiete betragen die europäischen
Kofinanzierungssätze abhängig von der jeweiligen Gebietskategorie entweder 50 Prozent
(Stärker entwickelte Regionen) oder 70 Prozent (Übergangsregionen). Das
heißt, dass mindestens entweder 30 Prozent oder 50 Prozent der Förderung aus
dem JTF aus nationalen Mitteln finanziert werden muss. In Deutschland wird
der JTF durch die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, den Freistaat
Sachsen und Sachsen-Anhalt hauptsächlich in den Braunkohleregionen
umgesetzt. Diese sind für die Sicherstellung der Kofinanzierung im Rahmen der
Umsetzung zuständig.
14. Wie steht die Bundesregierung zu der Möglichkeit, in den betroffenen
Regionen Sonderwirtschaftszonen mit weniger Bürokratie und geringerer
Steuerlast auszuweisen, um für Unternehmen günstigere
Rahmenbedingungen und damit wirtschaftliches Wachstum zu schaffen?
Die Bundesregierung ist bestrebt, die Rahmenbedingungen für Unternehmen
weiter zu verbessern und damit das wirtschaftliche Wachstum in
strukturschwachen Regionen zu unterstützen. Hierzu gehört auch der Bürokratieabbau.
Allerdings strebt die Bundesregierung an, den bürokratischen Aufwand für
Unternehmen in ganz Deutschland so gering wie möglich zu halten. Die
Wettbewerbsfähigkeit eines Standorts hängt nicht allein von Steuersätzen ab. Bei
steuerrechtlichen Instrumenten müssen die verfassungs- und europarechtlichen
Grenzen besonders im Blick behalten werden. Vor dem Hintergrund sieht das
InvKG vor, dass die Bundesregierung einmalig zum 31. Oktober 2021 über die
Wirkung der mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossenen
degressiven Abschreibung als zusätzlichen Investitionsanreiz für die Kohleregionen
berichtet. Auf dieser Grundlage kann der Deutsche Bundestag über eine
Verlängerung dieses Instrumentes in den Braunkohleregionen ab 2022 entscheiden.
Im Falle einer Verlängerung würde der Vorteil nur für Unternehmen in den
Kohleregionen gelten und dadurch eine besondere Förderwirkung entfalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]