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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erkenntnisse über Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes durch Absenkung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Umsatzsteuersätze für Beherbergungsleistungen in EU-Mitgliedsländern, Investitionen, Erhöhung von Löhnen und Gehältern, Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, Verteilung der Steuermindereinnahmen, Preissenkungen, Übernachtungszahlen, praktische Anwendung und Möglichkeit der Rücknahme

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

19.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/236030. 06. 2010

Erkenntnisse über Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes durch Absenkung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie

der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich, Karin Binder, Dr. Barbara Höll, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Jens Petermann, Richard Pitterle, Ingrid Remmers, Michael Schlecht, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Durch das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe, inklusive Campingplätzen, von 19 auf 7 Prozent gesenkt und dadurch auf Steuereinnahmen in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro jährlich verzichtet. Als Begründung wurde ausgeführt, dass damit Investitionen in Sanierung, Modernisierung und Qualitätssteigerung ausgelöst werden und das Lohnniveau für die Beschäftigten in der Hotellerie und der Gastronomie mit Beherbergungsbereich gesteigert werden sollen. Außerdem sollte dadurch der finanzielle Spielraum geschaffen werden, um weiteres Fachpersonal einzustellen.

Durch die Kostenentlastung „wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen grundsätzlich gestärkt. Dies gilt auch für mittelständische Unternehmen“.

Ende Mai dieses Jahres war aus den Reihen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP zu hören, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ab dem Haushaltsjahr 2011 alle unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze auf den Prüfstand gestellt werden müssen, um Steuermehreinnahmen zu erzielen. Dabei würde auch über eine Rücknahme der Steuersenkung für Beherbergungsbetriebe nachgedacht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

In welchen Bereichen (Qualitätssteigerung, Beseitigung von Investitionsstau, Lohn- und Gehaltserhöhungen, Personaleinstellungen) wurde die Wettbewerbsfähigkeit durch die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotellerie und Gastronomie gesteigert?

2

Welche Erkenntnisse und Erwartungen hat die Bundesregierung über die mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz induzierte Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der kommerziellen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen?

3

Wie hoch ist aktuell der jeweilige Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen in den einzelnen Mitgliedsländern der europäischen Union (bitte die Länder einzeln aufführen)?

4

Welche Planungen bezüglich des Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen sind der Bundesregierung aus anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt (bitte jedes Land sowie Art und Umfang der Änderungen einzeln aufführen)?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass im Beherbergungsgewerbe zusätzliche, d. h. bis zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes nicht geplante, Investitionen getätigt werden bzw. ernsthaft geplant sind (bitte detailliert aufführen). Sollten keine Erkenntnisse vorliegen, warum nicht, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass seit der Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes Löhne und Gehälter für das Personal im Beherbergungsgewerbe tatsächlich erhöht wurden oder werden (bitte detailliert aufführen). Sollten keine Erkenntnisse vorliegen, warum nicht, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass seit der Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zusätzliche Arbeitsplätze im Beherbergungsgewerbe geschaffen wurden oder werden (bitte detailliert aufführen). Sollten keine Erkenntnisse vorliegen, warum nicht, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

8

Wie verteilen sich die Steuermindereinnahmen von 1 Mrd. Euro nach einzelnen Beherbergungsarten bzw. nach Unternehmensgröße (bitte detailliert aufführen: Hotelketten mit mehr als zehn Hotels, einzelne Hotels und Hotelkooperationen, gastronomische Betriebe mit Beherbergungsbereich, kleine und mittlere Unternehmen, Pensionen, Campingplätze)?

9

Welche konkreten Hinweise auf Preissenkungen für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe seit dem 1. Januar 2010 gibt es?

10

Wie haben sich die Übernachtungszahlen im Hotel- und Gastronomiegewerbe seit dem 1. Januar 2010 im Vergleich zu den letzten zehn Jahren entwickelt?

11

Wann ist mit konkreten Ergebnissen über die Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe zu rechnen?

12

In welcher zahlenmäßigen Höhe erwartet die Bundesregierung zusätzliche Investitionen im Bereich Hotellerie und Gastronomie durch die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes?

13

Wie erfolgt in der Praxis die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen?

14

Wäre eine Rücknahme dieser Regelung rein praktisch einfach umsetzbar, und wenn nein, warum nicht?

15

Mit welchen Kosten (Steuermindereinnahmen, Umstellungskosten in den betroffenen Unternehmen) ist wahrscheinlich zu rechnen? Wenn noch keine Zahlen vorliegen, wann wird dies der Fall sein?

Berlin, den 30. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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