[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2598
17. Wahlperiode 19. 07. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Ilja Seifert,
Jörn Wunderlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2360 –
Erkenntnisse über Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes
durch Absenkung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene
Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen im Hotel- und
Gastronomiegewerbe, inklusive Campingplätzen, von 19 auf 7 Prozent gesenkt
und dadurch auf Steuereinnahmen in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro jährlich
verzichtet. Als Begründung wurde ausgeführt, dass damit Investitionen in
Sanierung, Modernisierung und Qualitätssteigerung ausgelöst werden und das
Lohnniveau für die Beschäftigten in der Hotellerie und der Gastronomie mit
Beherbergungsbereich gesteigert werden sollen. Außerdem sollte dadurch der
finanzielle Spielraum geschaffen werden, um weiteres Fachpersonal einzustellen.
Durch die Kostenentlastung „wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
grundsätzlich gestärkt. Dies gilt auch für mittelständische Unternehmen“.
Ende Mai dieses Jahres war aus den Reihen der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP zu hören, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ab dem
Haushaltsjahr 2011 alle unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze auf den
Prüfstand gestellt werden müssen, um Steuermehreinnahmen zu erzielen. Dabei
würde auch über eine Rücknahme der Steuersenkung für
Beherbergungsbetriebe nachgedacht.
1. In welchen Bereichen (Qualitätssteigerung, Beseitigung von
Investitionsstau, Lohn- und Gehaltserhöhungen, Personaleinstellungen) wurde die
Wettbewerbsfähigkeit durch die Einführung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes für Hotellerie und Gastronomie gesteigert?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen aus einer laufenden
Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (DEHOGA
Bundesverband) wählen viele Beherbergungsbetriebe einen mehrstufigen Weg zur
Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit: eine Kombination aus
Preissenkungen, Investitionen, Renovierungen, Schaffung neuer Arbeits- und/oder Aus- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
16. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2598 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebildungsplätze, Lohnerhöhungen und Qualifizierungsmaßnahmen für ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2. Welche Erkenntnisse und Erwartungen hat die Bundesregierung über die
mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz induzierte Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der kommerziellen Unterbringung von Kindern
und Jugendlichen?
Von der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungsbetriebe
profitiert auch der Kinder- und Jugendtourismus.
3. Wie hoch ist aktuell der jeweilige Umsatzsteuersatz für
Beherbergungsleistungen in den einzelnen Mitgliedsländern der europäischen Union (bitte die
Länder einzeln aufführen)?
Umsatzsteuersätze für Beherbergungsleistungen in den EU-Mitgliedstaaten
Steuersätze
in v. H.
Bemerkungen
Belgien 6
Bulgarien 20 7 v. H. im Rahmen von Pauschalreisen
Dänemark 25
Estland 9
Finnland 9 8 v. H. vor dem 1. Juli 2010
Frankreich 5,5
Griechenland 10
Irland 13,5
Italien 10
Lettland 10 21 v. H. vor dem 1. Mai 2010
Litauen 21
Luxemburg 3
Malta 5
Niederlande 6
Österreich 10
Polen 7
Portugal 6 5 v. H. vor dem 1. Juli 2010
Rumänien 9
Schweden 12
Slowakische Republik 19
Slowenien 8,5
Spanien 8 7 v. H. vor dem 1. Juli 2010
Tschechische Republik 10
Ungarn 18
Vereinigtes Königreich 17,5
Zypern 5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/25984. Welche Planungen bezüglich des Umsatzsteuersatzes auf
Beherbergungsleistungen sind der Bundesregierung aus anderen EU-Mitgliedstaaten
bekannt (bitte jedes Land sowie Art und Umfang der Änderungen einzeln
aufführen)?
Ab dem 1. Juli 2010 wurden in Griechenland Umsatzsteuersätze erhöht, dies gilt
auch für Beherbergungsleistungen (Steigerung von 10 Prozent auf 11 Prozent).
Auch wird das Vereinigte Königreich zum 4. Januar 2011 den Normalsatz von
17,5 Prozent auf 20 Prozent erhöhen, dies gilt ebenfalls für
Beherbergungsleistungen.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass im
Beherbergungsgewerbe zusätzliche, d. h. bis zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes nicht
geplante, Investitionen getätigt werden bzw. ernsthaft geplant sind (bitte
detailliert aufführen). Sollten keine Erkenntnisse vorliegen, warum nicht,
und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Im Rahmen einer laufenden Umfrage fragt der DEHOGA seine
Mitgliedsunternehmen nach zusätzlichen Investitionsmaßnahmen infolge der Senkung des
Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010. Bis zum
30. Juni 2010 haben nach Angaben des DEHOGA 4 050 Gasthöfe, Pensionen
und Hotels eine Rückmeldung an den DEHOGA gegeben. Der DEHOGA teilte
daraufhin der Bundesregierung mit: „Die Addition der dem Verband
angegebenen Maßnahmen und Summen ergibt folgendes Ergebnis: 717,6 Millionen Euro
geben die Betriebe für Neuanschaffungen, Renovierungen und
Modernisierungen aus.“
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass seit der Einführung des
ermäßigten Umsatzsteuersatzes Löhne und Gehälter für das Personal im
Beherbergungsgewerbe tatsächlich erhöht wurden oder werden (bitte
detailliert aufführen). Sollten keine Erkenntnisse vorliegen, warum nicht, und
wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass seit der Einführung des
ermäßigten Umsatzsteuersatzes zusätzliche Arbeitsplätze im
Beherbergungsgewerbe geschaffen wurden oder werden (bitte detailliert aufführen).
Sollten keine Erkenntnisse vorliegen, warum nicht, und wann ist mit
Ergebnissen zu rechnen?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Nach den Daten der vierteljährlichen Verdiensterhebung des Statistischen
Bundesamtes sind die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste im
Beherbergungsgewerbe im 1. Quartal 2010 gegenüber dem entsprechenden
Vorjahresquartal um 2,1 Prozent gestiegen. Angaben zur weiteren Entwicklung im Jahr
2010 werden jeweils 90 Tage nach Ende des Berichtsquartals publiziert.
Daten aus der Beschäftigtenstatistik nach Wirtschaftszweigen liegen erst nach
einer Wartezeit von 6 Monaten zum Quartalsende vor. Die Entwicklung der Zahl
der Beschäftigten im Beherbergungsgewerbe im Jahr 2010 lässt sich daher nicht
vor dem 2. Halbjahr 2011 beschreiben.
Inwiefern die Entwicklung der Löhne und der Beschäftigung auf die Einführung
des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zurückzuführen sind, kann anhand der
aufgeführten Datenquellen nicht bewertet werden.
Drucksache 17/2598 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie verteilen sich die Steuermindereinnahmen von 1 Mrd. Euro nach
einzelnen Beherbergungsarten bzw. nach Unternehmensgröße (bitte
detailliert aufführen: Hotelketten mit mehr als zehn Hotels, einzelne Hotels und
Hotelkooperationen, gastronomische Betriebe mit Beherbergungsbereich,
kleine und mittlere Unternehmen, Pensionen, Campingplätze)?
Die im Finanztableau zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz ausgewiesenen
Steuermindereinnahmen in Höhe von 945 Mio. Euro verteilen sich rechnerisch
wie folgt auf die einzelnen Beherbergungsarten:
Die Aufteilung nach der Unternehmensgröße ist mangels Daten nicht möglich.
9. Welche konkreten Hinweise auf Preissenkungen für
Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe seit dem 1. Januar 2010 gibt es?
Im Rahmen einer laufenden Umfrage fragt der DEHOGA seine
Mitgliedsunternehmen nach Preissenkungen infolge der Senkung des Mehrwertsteuersatzes
für Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010. Bis zum 30. Juni 2010 haben
nach Angaben des DEHOGA 4 050 Gasthöfe, Pensionen und Hotels eine
Rückmeldung an den DEHOGA gegeben. Jeder dritte Betrieb (32,2 Prozent),
der bisher auf die Fragen des DEHOGA geantwortet hat, gab an, die Preise um
durchschnittlich 6,5 Prozent zu senken.
10. Wie haben sich die Übernachtungszahlen im Hotel- und
Gastronomiegewerbe seit dem 1. Januar 2010 im Vergleich zu den letzten zehn Jahren
entwickelt?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich die Übernachtungen
in- und ausländischer Gäste in Beherbergungseinrichtungen ab 9 Betten und auf
Campingplätzen (Touristikcamping) in Deutschland folgendermaßen entwickelt:
1999 329 365,5
2000 347 423,5
2001 347 444,4
2002 338 522,2
2003 338 414,2
2004 338 723,0
2005 343 924,7
2006 351 184,7
2007 361 846,1
2008 369 545,1
2009 368 737,3
Die entsprechenden statistischen Daten für 2010 liegen naturgemäß noch nicht
vor.
Beherbergungsart
Steuermindereinnahmen
in Mio. Euro
– volle Jahreswirkung –
– grobe Schätzung –
Hotels –675
Gasthöfe –100
Sonstiges Beherbergungsgewerbe
(insbesondere Pensionen, Ferienwohnungen, …) –170
Summe –945
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/259811. Wann ist mit konkreten Ergebnissen über die Auswirkungen der
Umsatzsteuersenkung für Beherbergungsleistungen im Hotel- und
Gastronomiegewerbe zu rechnen?
Die Wachstumswirkungen der Mehrwertsteuersenkung werden erst mittelfristig
spürbar sein. Zu den bisher vorliegenden Zahlen siehe die Antworten zu den
Fragen 5 und 9.
12. In welcher zahlenmäßigen Höhe erwartet die Bundesregierung zusätzliche
Investitionen im Bereich Hotellerie und Gastronomie durch die
Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes?
Im Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde keine konkrete Investitionshöhe
genannt, die durch die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für
Beherbergungsbetriebe erreicht werden soll. Zu den bisher vorliegenden Zahlen siehe
Antwort zu Frage 5.
13. Wie erfolgt in der Praxis die Anwendung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen?
Die Einführung der Umsatzsteuerermäßigung für Beherbergungsleistungen warf
bei den Rechtsanwendern Fragen zur praktischen Umsetzung auf, zu denen sich
die Finanzverwaltung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
5. März 2010 (BStBl I S. 259) geäußert hat. Größere Anwendungsprobleme sind
der Bundesregierung nicht bekannt.
14. Wäre eine Rücknahme dieser Regelung rein praktisch einfach umsetzbar,
und wenn nein, warum nicht?
15. Mit welchen Kosten (Steuermindereinnahmen, Umstellungskosten in den
betroffenen Unternehmen) ist wahrscheinlich zu rechnen?
Wenn noch keine Zahlen vorliegen, wann wird dies der Fall sein?
Bei einer Rückkehr zum vor dem 1. Januar 2010 geltenden Rechtszustand
müssten die von den Unternehmern bei der Einführung der Steuerermäßigung
ergriffenen technischen Umstellungsmaßnahmen rückgängig gemacht werden. Im
Hinblick auf die ggf. notwendigen Preisanpassungen müsste den betroffenen
Unternehmern ein gewisser zeitlicher Vorlauf zur Vertragsanpassung eingeräumt
werden. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den dafür
notwendigen Aufwand und die anfallenden Kosten vor.
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ISSN 0722-8333]