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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umfang und Auswirkungen der sogenannten Aserbaidschan-Affäre

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.07.2021

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3073215.06.2021

Umfang und Auswirkungen der sogenannten Aserbaidschan-Affäre

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen der seit 2007 anhaltenden „Aserbaidschan-Affäre“ stimmten Politiker aus Italien, Deutschland, Spanien, Belgien und den Niederlanden in den vergangenen Jahren im Europarat auffällig oft gegen die Menschenrechte und für Aserbaidschan. Offenbar ist es dem autokratischen Regime der Kaukasusrepublik gelungen, etliche Stimmen regelrecht zu kaufen. Von „Kaviardiplomatie“ sprechen Experten (vgl. hierzu u. a. den ausführlichen Untersuchungsbericht der unabhängigen Untersuchungskommission des Europarates vom 15. April 2018: http://assembly.coe.int/Communication/IBAC/IBAC-GIAC-Report-EN.pdf) und die wichtigsten Vertreter auf der deutschen Seite waren offenbar Politiker und Politikerinnen von CDU und CSU. Aktuell weiten sich nach Medienberichten die Ermittlungen in Deutschland aus und mehrere Abgeordnete der Fraktion der CDU/CSU stehen im Verdacht, von dem Regime im Gegenzug für politische Unterstützung Geld genommen zu haben (vgl. u. a. Süddeutsche Zeitung vom 3. Mai 2021). Neben einigen ehemaligen und aktuellen Bundestagsabgeordneten werden in den Medien auch ein früherer Regierungssprecher sowie ein Parlamentarischer Staatssekretär mit der Affäre in Verbindung gebracht, gegen beide soll allerdings derzeit nicht ermittelt werden (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle politische und menschenrechtliche Situation in Aserbaidschan?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung der laut Medienberichten mutmaßlich gekauften positiven Berichterstattung und Einflussnahme durch deutsche Parlamentarier (u. a. Süddeutsche Zeitung vom 3. Mai 2021) innerhalb der aserbaidschanischen Gesellschaft ein, und hat sie Anhaltspunkte dafür, dass das Regime Ilham Alijew davon profitierte?

3

Kommt die Bundesregierung, sofern ihr entsprechende Kenntnisse vorliegen, zu der gleichen Einschätzung wie der ehemalige Abgeordnete Eduard Lintner (CSU), wonach die Präsidentschaftswahlen 2013 in Aserbaidschan, bei denen Präsident Ilham Alijew offiziell auf 84,7 Prozent der Stimmen kam, deutschen Standards entsprochen hätten (vgl. u. a. https://www.esiweb.org/pdf/esi_document_id_145.pdf und https://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Lintner; bitte begründen)?

4

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die Regierung Aserbaidschans mithilfe von deutschen Politikerinnen und Politikern versucht hat und versucht, auf die deutsche und europäische Politik Einfluss auszuüben und die Haltung der Regierungen sowie die öffentliche Meinung zu beeinflussen?

5

Welche Regularien und Vorkehrungen hat die Bundesregierung für Mitglieder der Bundesregierung und der Leitungsebene der Bundesministerien getroffen, um zu verhindern, dass einzelne Personen a) selbst persönliche Vorteile im Zusammenhang mit politischem Verhalten durch Dritte erhalten können und b) Dritten persönliche Vorteile verschaffen durch politisches Verhalten in deren Sinne, wie etwa Abgeordneten (bitte dabei erläutern, wie die Bundesregierung die Leitungsebene im Kontext definiert)?

6

Hat die Bundesregierung, ähnlich wie der Europarat, eine interne Untersuchung über mögliches Fehlverhalten in den Reihen der Mitglieder der Bundesregierung und der Leitungsebene der Bundesministerien im Zusammenhang mit der „Aserbaidschan-Affäre“ vorgenommen? Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

7

Haben, und wenn ja, welche, vereinbarte dienstliche Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder der Bundesministerien mit Otto Hauser, dem Honorarkonsul der Republik Aserbaidschan und ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundeskanzler und Sprecher der Bundesregierung, oder mit dem Deutsch-Aserbaidschanischen Forum stattgefunden?

8

Hatten, und wenn ja, welche, Mitglieder der Bundesregierung oder der Leitungsebene eines Bundesministeriums ggf. Kontakte zur Gesellschaft zur Förderung der deutsch-aserbaidschanischen Beziehungen?

9

Welche heutigen Mitglieder der Bundesregierung oder der Leitungsebene eines Bundesministeriums haben ggf. auf Kosten der „Gesellschaft zur Förderung der deutsch-aserbaidschanischen Beziehungen“ Reisen oder Veranstaltungen durchgeführt (vgl. hierzu beispielhaft den Artikel „Bargeld vom Autokraten“ in der Süddeutschen Zeitung vom 3. Mai 2021), und wie bewertet die Bundesregierung dies ggf.?

10

Welche dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder der Bundesministerien mit Bundestagabgeordneten, die von staatsanwaltlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der „Aserbaidschan-Affäre“ betroffen sind oder früher waren (beispielsweise Karin Strenz, Eduard Lintner und Axel Fischer), haben ggf. zu Aserbaidschan betreffenden Themen stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen, für die Teilnehmenden die Ebene des zuständigen federführenden Fachreferates ggf. mit anonymisierter Angabe aufführen; dabei nicht gemeint sind Kontakte im Zusammenhang mit Beratungen und Sitzungen im Deutschen Bundestag – etwa Ausschussberatungen)?

11

Haben sich die in Frage 10 genannten und die nach Pressemeldungen ebenfalls im Kontext der Aserbaidschan-Affäre genannten Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann, Nikolas Löbel, Thomas Bareiß und Olav Gutting (vgl. hierzu u. a. https://www.vice.com/de/article/qjp74b/aserbaidschan-affare-der-diktator-die-cdu-der-moderator-und-das-geld) jeweils ggf. schriftlich an die Bundesregierung im Zusammenhang mit Themen Aserbaidschan betreffend, gewendet, und wenn ja, wie oft, und wann genau (bitte tabellarisch aufführen)?

12

Resultierten aus den vorgenannten Kontakten und schriftlichen Eingaben Veränderungen in der politischen Bewertung und im Umgang mit der Regierung Aserbaidschans? Wenn ja, welche waren dies?

13

Resultierten aus den Gesprächen Initiativen politischer oder wirtschaftlicher Art gegenüber Aserbaidschan? Wenn ja, welche waren dies?

14

Wie haben sich die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Aserbaidschan zwischen 2007 und 2021 entwickelt (bitte nach Jahr sowie Ein- und Ausfuhren aufführen)?

15

Welche bilateralen Projekte wurden in den Jahren 2007 bis 2021 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Aserbaidschan vereinbart, begonnen und abgeschlossen (bitte entsprechend auflisten)?

Berlin, den 17. Mai 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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