Deutsche Beteiligung an der Mission der EU zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte in Uganda (EUTM Somalia)
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan van Aken, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Inge Höger, Harald Koch, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Mai 2010 begann die EU-Militärmission EUTM Somalia in Uganda. Deren Ziel „ist eine spezielle militärische Ausbildung von insgesamt 2 000 Soldaten, die in Uganda durchgeführt werden und bereits von Uganda/AMISOM geleistete Ausbildungsmaßnahmen ergänzen soll“ (EuB-BReg 71/2010). Hieran sind bislang mindestens 13 Soldaten der Bundeswehr beteiligt, die u. a. dem Kommando Operative Führung Einsatzkräfte (Ulm), dem taktischen Ausbildungskommando Italien (Decimomannu), der Unteroffiziersschule der Luftwaffe (Appen), dem Ausbildungszentrum für abbildende Aufklärung der Luftwaffe (Fürstenfeldbruck), der Einsatzunterstützungskompanie 34 (Schöneweide) und dem Lufttransportgeschwader 62 (Wunstorf) angehören. Zu den Ausbildungsinhalten soll u. a. der Kampf in bebautem Gelände gehören, ca. 5 bis 10 Prozent der Gesamtausbildung sollen „unter anderem die Inhalte humanitäres Völkerrecht, Rolle und Funktion des Roten Kreuzes und rechtmäßiges Verhalten bei bewaffneten Auseinandersetzungen“ ausmachen (Bundestagsdrucksache 17/1532).
Obwohl die Bundeswehr bewaffnet an dieser Mission teilnimmt, wurde kein Mandat des Deutschen Bundestages eingeholt, da es sich nach Auffassung der Bundesregierung nicht um einen bewaffneten Einsatz der Streitkräfte im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes handelt.
Nach ihrer Ausbildung in Uganda sollen die Soldaten der somalischen Übergangsregierung (TFG) unterstellt und durch die USA finanziert werden. Die TFG gilt zwar als offizielle Regierung Somalias und ist der Ansprechpartner der internationalen Gemeinschaft, kontrolliert aber selbst mithilfe der Soldaten der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) nur einige zentrale Infrastrukturen in der Hauptstadt und besteht aus verschiedenen, teilweise verfeindeten Milizen.
Äthiopien bildete und rüstete mit internationaler Unterstützung zwischen 2006 und 2008 17 000 somalische Soldaten und Polizisten für die TFG aus, von denen bereits im Dezember 2008 nur noch 3 000 als „Sicherheitskräfte“ der TFG aktiv waren. Bei den restlichen 14 000 ist davon auszugehen, dass sie zu anderen bewaffneten Gruppen übergelaufen oder desertiert sind oder getötet wurden. Bis 2011 wollen die Afrikanische Union (AU) im Rahmen ihrer AMISOM-Mission weitere 6 000 Soldaten und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) 10 000 Polizisten für die TGF ausbilden. Die EU bot 72 Mio. US-Dollar zur Unterstützung dieser Ausbildungsprogramme an. Weitere bilaterale Ausbildungsprogramme Russlands, Frankreichs und der USA finden in Dschibuti und Uganda statt (www.imi-online.de).
Internationale Beobachter gehen davon aus, dass die TFG auch mit dieser Unterstützung keine flächendeckende Kontrolle in Somalia wird herstellen können und dass deren internationale Unterstützung lediglich zur Verhärtung der Fronten im Bürgerkrieg beiträgt.
Im April 2010 veröffentlichte Human Rights Watch (HRW) einen Bericht, der allen Konfliktparteien – auch der AMISOM-Mission und den Soldaten der TFG – schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht vorwarf. Die Einheiten von UNISOM und der TFG hätten u. a. mit Mörsern dicht besiedelte Stadtteile angegriffen. HRW bescheinigten internationalen Akteuren daher eine unmittelbare – und oft kontraproduktive – Rolle in Somalia. Ihre uneingeschränkte Unterstützung für die TFG und AMISOM führe dazu, dass sie die Verfehlungen ihrer Truppen herunterspiele oder erst gar nicht zur Kenntnis nehme (www.hrw.org). Im jüngsten Bericht des UN-Generalsekretärs über Kinder in bewaffneten Konflikten wird der TFG vorgeworfen, Kindersoldaten zu rekrutieren, und dass einige der TFG angehörenden Milizen zu bis zu 50 Prozent aus Kindersoldaten bestehen würden (www.un.org). Die „New York Times“ berichtet von Neunjährigen, die als Soldaten für die TFG arbeiten würden (www.nytimes.com).
Mehrere US-Senatoren haben deshalb bereits die Einstellung der Zahlungen der USA an die Soldaten der TFG eingefordert, die bislang über das privatwirtschaftliche Beratungsunternehmen PriceWaterhouseCoopers abgewickelt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Aufgrund welcher Kriterien, mit welchen Mitteln und durch welche Akteure erfolgen die Anwerbung und Überprüfung der im Rahmen von EUTM auszubildenden Rekruten in Somalia?
Wie, unter wessen Kommando und mit welchen Transportmitteln werden diese Soldaten nach Uganda verlegt?
Findet in Uganda eine weitere Überprüfung der Auszubildenden durch Angehörige der EUTM statt?
Wenn ja, nach welchen Kriterien?
Wie wird das Alter der Auszubildenden überprüft, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es sich hierbei nicht um Minderjährige handelt, die nach dem von Deutschland unterzeichneten Fakultativprotokoll über die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten „nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen“ sollen?
Kam es schon zur Ablehnung der Ausbildung einzelner Soldaten durch die EUTM oder Angehörige der EUTM?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wurde nach dieser Ablehnung sichergestellt, dass diese Bewerber nicht direkt von der TFG als Soldaten ausgebildet und eingesetzt werden, und wenn ja, wie?
Sind der Bundesregierung die Berichte der UNO bekannt, wonach die TFG Minderjährige rekrutiert und einsetzt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwerbung und Rekrutierung von Minderjährigen durch die TFG, und wie bewertet dies die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Somalia 2005 das Fakultativprotokoll über die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten unterzeichnet hat?
Wie werden die EU und die Bundesregierung gewährleisten, dass keine Minderjährigen im Rahmen von EUTM ausgebildet werden und für die durch EUTM ausgebildeten Einheiten zu einem späteren Zeitpunkt keine Minderjährigen zusätzlich rekrutiert werden?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Anwerbungsversuche von teilweise minderjährigen Soldaten für die TFG in Flüchtlingslagern in Kenia?
Sind die somalischen Soldaten bereits bei ihrer Ankunft in Uganda bewaffnet, und um welche Waffen handelt es sich?
An welchen Waffen und an welchen militärischen Geräten werden die somalischen Soldaten durch EUTM ausgebildet, und durch wen werden die Waffen und andere Güter bereitgestellt?
Wann und durch wen erhalten die im Rahmen von EUTM ausgebildeten Soldaten die Waffen, die sie in Somalia verwenden sollen, und unter welchen Bedingungen sind die Auszubildenden berechtigt, Waffen in Uganda zu tragen?
Ist in Uganda die Bewegungsfreiheit der im Rahmen von EUTM auszubildenden somalischen Soldaten eingeschränkt, und wenn ja, auf welches Gebiet, und wer kontrolliert dies?
Werden dieselben Soldaten von Angehörigen der EUTM und Angehörigen der ugandischen Streitkräfte ausgebildet?
An welchen Orten findet die Ausbildung der somalischen Soldaten in Uganda durch die EUTM statt, und erfolgt an diesen Standorten auch die Ausbildung durch die ugandischen Streitkräfte, bzw. sind dort auch Angehörige der US-Army oder der AMISOM präsent, und wenn ja, mit welchen Aufgaben?
Wer ist mit dem Schutz dieser Einrichtungen und des Personals der EUTM beauftragt, und kommen dabei auch private Sicherheitskräfte zum Einsatz?
Wenn ja, wie viele?
Wie gestaltet sich die Aufgabenteilung bei der Ausbildung der somalischen Soldaten zwischen EUTM, ugandischen Streitkräften, AMISOM und der US-Armee?
Was ist der Bundesregierung über Zwischenfälle am 10. und 12. Juni 2010 bekannt, bei denen somalische Soldaten ihre ugandischen Ausbilder mit Steinen beworfen und diese daraufhin Warnschüsse abgegeben haben sollen, welcher Art waren die bei diesen Vorfällen erlittenen Verletzungen auf beiden Seiten, wie waren die Reaktionen der EUTM hierauf, und kam es seither zu ähnlichen Zwischenfällen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über „körperliche Züchtigung“ somalischer Rekruten im Rahmen ihrer Ausbildung in Uganda?
Wie bewertet die Bundesregierung die Disziplin innerhalb der ugandischen Streitkräfte, welche Informationen hat sie über die innerhalb der ugandischen Streitkräfte vorherrschenden Loyalitäten, und wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der ugandischen Streitkräfte in den vergangenen Jahren gegen die Lords Resistance Army und auf dem Territorium der Demokratischen Republik Kongo?
Welchen Teilstreitkräften werden die in Uganda ausgebildeten Soldaten nach ihrer Rückkehr nach Somalia untergeordnet, unter wessen Kommando werden die Soldaten gestellt, und welche weitergehenden Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Befehlskette, der sie in der Folge unterstehen?
Wer ist für das „Monitoring and Mentoring“ der von EUTM ausgebildeten Kräfte nach ihrer Rückkehr nach Somalia zuständig, und in welcher Weise wird sich die EU an diesem „Monitoring and Mentoring“ direkt oder indirekt beteiligen?
Wie wollen die USA die Auszahlung des Soldes an die im Rahmen von EUTM ausgebildeten Soldaten sicherstellen, und welche Aufgaben wird diesbezüglich das Unternehmen PriceWaterhouseCoopers wahrnehmen?
Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die am 25. Januar 2010 im Rat für Auswärtige Angelegenheiten aufgeworfenen Fragen nach der regelmäßigen Bezahlung und der Überprüfung und Überwachung der im Rahmen von EUTM ausgebildeten Soldaten nach deren Rückkehr nach Somalia zufriedenstellend zu beantworten?
Welche Gebiete in Somalia und der Hauptstadt Mogadischu befinden sich gegenwärtig nach Informationen der Bundesregierung unter der Kontrolle der der TFG unterstehenden National Security Force Somalia und verbündeter Kräfte?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung eine flächendeckende Kontrolle der National Security Force in Somalia durch wen (Deutschland, die EU, UNO) hergestellt werden?
Beteiligt sich die Bundeswehr im Rahmen von EUTM an der Ausbildung zum Kampf in bebautem Gelände?
Im Umgang mit welchen Aufklärungsmitteln werden die somalischen Soldaten im Rahmen von EUTM ausgebildet, und werden hiermit Grundlagen geschaffen, um später Aufklärungsdaten der Bundeswehr, der EU, der NATO oder anderer Streitkräfte an die National Security Force in Somalia weiterzugeben oder die Weitergabe von Aufklärungsdaten der National Security Force in Somalia an internationale Kräfte zu ermöglichen?
Welche Institutionen und Akteure in Somalia werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das europäische Instrument für Stabilität unterstützt?
Treffen die Berichte von amnesty international zu, nach denen die Bundesregierung gemeinsam mit Italien die Ausbildung von Polizeikräften für die TFG in Äthiopien unterstütze (amnesty international 2010: Somalia – International Military and Policing Assistance should be reviewed), und wenn ja, auf welche Art, und seit wann unterstützt die Bundesregierung die Ausbildung von Polizisten für die TFG, und wie viele somalische Polizisten wurden seit Beginn der Ausbildung in Somalia mit deutscher Hilfe ausgebildet?
Wie viele Polizeikräfte wurden bislang durch wen und wo im Rahmen des UNDP-Law-Enforcement-Programms ausgebildet, welches die Europäische Union mit 12 Mio. US-Dollar unterstützt?
Welche Bereiche der Ausbildung der somalischen Sicherheitskräfte werden mit welchen Summen aus dem European Development Fund oder der African Peace Facility finanziert?