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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzung bei der Anerkennung von sogenannten Asozialen und Berufsverbrechern als NS-Opfergruppen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

02.07.2021

Aktualisiert

08.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/3082218.06.2021

Stand der Umsetzung bei der Anerkennung von sogenannten Asozialen und Berufsverbrechern als NS-Opfergruppen

der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Jan Korte, Żaklin Nastić, Petra Pau, Sören Pellmann, Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 13. Februar 2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Anerkennung der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14342). 75 Jahre nach der Niederschlagung des verbrecherischen NS-Regimes und der Befreiung Deutschlands durch die alliierten Streitkräfte ist der Deutsche Bundestag damit endlich der Forderung nachgekommen, lange als „vergessen“ geltende KZ-Häftlingsgruppen ohne Wenn und Aber als Opfer des Hitlerfaschismus anzuerkennen.

Als „Asoziale“ galten für die Nazis zum Beispiel Wohnungslose, Bettlerinnen und Bettler, Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter oder Alkoholkranke. Auch Frauen, deren Lebensweise dem zutiefst patriarchalen Frauenbild des NS zuwiderlief, wie zum Beispiel lesbische Frauen; Frauen, die ihre Kinder nicht im Sinne der NS-Ideologie erzogen; Frauen, denen aufgrund ihrer mutmaßlichen Promiskuität ein „unsittlicher Lebenswandel“ zur Last gelegt wurde oder auch Sexarbeiterinnen wurden als Asoziale verfolgt. Die Zuschreibung erfolgte willkürlich und traf auch Unangepasste und Menschen, die nicht zur menschenverachtenden Sicht eines „gesunden Volkskörpers“ passten. Unter die Häftlingskategorie „Berufsverbrecher“ fielen Verurteilte mit mehreren Vorstrafen, die ihre eigentlichen Strafen verbüßt hatten. Betroffen von Einweisungen in ein KZ waren Männer, Frauen, Kinder, Jugendliche oder ganze Familien.

Willkürlich und ohne Gerichtsurteil wurden sie in „Polizeiliche Vorbeugehaft“ genommen, ohne Aussicht auf Rehabilitierung. Derzeit geht man von wenigstens 70 000 Betroffenen aus, darunter mindestens 10 000 Frauen. Vielfach ist die Verfolgung dieser Opfergruppen nur sehr unzureichend historisch erforscht und aufgearbeitet.

Im beschlossenen Antrag wird die Bundesregierung u. a. aufgefordert, die beiden Opfergruppen stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und ihnen einen angemessenen Platz im staatlichen Erinnern zu verschaffen. So sollte eine Ausstellung in Auftrag gegeben werden, die an verschiedenen Orten in der Bundesrepublik Deutschland gezeigt werden soll. Dafür hatte die Beauftragte für Kultur und Medien am 24. April 2020 einen Etat von 1,5 Mio. Euro in Aussicht gestellt (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung [BPA] 2020, PM Nummer 122).

Darüber hinaus wird gefordert, Forschungsarbeiten zu finanzieren und KZ-Gedenkstätten und Dokumentationszentren zu unterstützen, um das Schicksal dieser Menschen zu präsentieren.

Nach über einem Jahr sollen nun schließlich auch die als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten explizit in die nicht abschließende Aufzählung der Leistungsempfänger im Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) aufgenommen werden (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Simone Barrientos auf Bundestagsdrucksache 19/29651).

Einer der maßgeblichen zivilgesellschaftlichen Initiatoren der im Februar 2020 durch den Deutschen Bundestag eingeleiteten Anerkennung und Rehabilitation, der Frankfurter Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Frank Nonnenmacher – sein Onkel gehörte zu den Opfern der menschenverachtenden NS-Politik – bedauert nun öffentlich die äußerst schleppende Umsetzung dieser Anerkennung (https://taz.de/Vergessene-Opfer-der-Nazis/!5768783/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Opfergruppen der als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken, wie etwa die Durchführung von oder die Beteiligung an Gedenkveranstaltungen für diese Opfergruppe (bitte ggf. ausführen)?

2

Welches Finanzvolumen ist insgesamt eingeplant, um die am 13. Februar 2020 vereinbarten Einzelziele umzusetzen, und wie soll sich die Verwendung der Mittel (bitte aufschlüsseln) für die kommenden Jahre bis 2025 gestalten für

a) die Grundlagenforschung, die das Schicksal der NS-Verfolgten „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ aufarbeitet,

b) Forschungsarbeiten zu paradigmatischen und einzelnen Verfolgtenschicksalen,

c) die dezentrale Aufarbeitung und Sicherung von privaten Beständen, Dokumenten, Nachlässen, Archivalien usw.,

d) Forschungsarbeiten, zum Beispiel Dissertationen zur Rolle von beteiligten Verfolgungsinstanzen wie beispielsweise Fürsorge bzw. Wohlfahrt, NSDAP und Kriminalpolizei,

e) spezifische Bildungsprojekte mit Bezug auf die genannten Opfergruppen im Rahmen des Bildungsprogramms „Jugend erinnert“,

f) die Vermittlung von Forschungsergebnissen, Erkenntnissen, Statistiken und Ausstellungsinhalten durch digitale Formate – insbesondere für pädagogische Zwecke,

g) die Förderung der Zusammenarbeit von Gedenkstätten mit lokalen Akteuren wie Archiven, Schulen, Hochschulen und zivilgesellschaftlichen Initiativen,

h) ein modulares Ausstellungsprojekt, das an verschiedenen Orten der Bundesrepublik gezeigt wird?

3

Warum hat die Bundesregierung entschieden, dass sämtliche Forderungen des Deutschen Bundestages allein durch die Erstellung der Wanderausstellung abgedeckt werden sollen, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 40 der Abgeordneten Ulla Jelpke, Plenarprotokoll 19/226 und einem erläuternden, den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegenden Schreiben des Parlaments- und Kabinettsreferates der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom 11. Mai 2021 hervorgeht?

4

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich der vom Deutschen Bundestag geforderte „angemessene Platz im staatlichen Erinnern“ einzig auf eine Wanderausstellung beschränken soll (falls ja, bitte begründen, falls nein, bitte erläutern, warum kein Budget für weitere Maßnahmen eingerichtet worden ist)?

5

Wie begründet die Bundesregierung ihre Ankündigung, entgegen dem Beschluss des Deutschen Bundestages keine „Forschungsaufgaben zu finanzieren“ (Forderung Nummer 5), sondern, ausweislich der in Frage 3 genannten Informationen der BKM, Forschungsfragen lediglich zu „behandeln“?

6

Warum setzt die Bundesregierung ausweislich der in Frage 3 genannten Informationen der BKM den Auftrag des Deutschen Bundestages, spezifische Bildungsprojekte mit Bezug auf die genannten Opfergruppen beispielsweise im Rahmen des Bundesprogramms „Jugend erinnert“ finanziell zu fördern, nicht um (Hinweis: Die BKM verweist ausdrücklich darauf, dass „Jugend erinnert“ „thematisch offen ausgestaltet“ ist, während der Deutsche Bundestag „spezifische“ Projekte fordert)?

7

Warum setzt die Bundesregierung ausweislich der in Frage 3 genannten Informationen der BKM den Auftrag des Deutschen Bundestages, Forschungsarbeiten zu Verfolgtenschicksalen und Verfolgungsinstanzen zu fördern, nicht um, sondern verweist darauf, dass das bereitgestellte Budget eine vertiefte Beleuchtung dieses Themas nicht erfasse?

8

Gibt es Überlegungen, für die geplante Forschung und Entwicklung spezifischer Bildungsprojekte mit Bezug auf die genannten Opfergruppen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu kooperieren, um maßgebliche Akteure der Wissenschaft und Lehramtsausbildung an staatlichen Universitäten und Hochschulen mit einzubinden?

9

Plant die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern, eine zentrale Forschungsstelle zu den beiden Opfergruppen einzurichten oder zu fördern?

a) Wenn ja, an welcher Universität soll die Forschungsstelle eingerichtet werden?

b) Wenn nein, durch welche konkreten Maßnahmen soll die Forschung gesichert und verstetigt werden?

10

Welchen Stand haben derzeit die Vorbereitungen und Planungen einer durch den Deutschen Bundestag beauftragten Fachtagung zum Thema, und welche Institutionen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen werden federführend daran beteiligt sein?

11

Wie sollen wertvolle Erinnerungen, Zeugnisse und Dokumente aus dem Privatbesitz von Familien, Nachfahren usw. der Opfergruppen am effizientesten und gezielt nachgefragt und für Wissenschaft, Forschung und Publizität rechtssicher erworben und ausgewertet werden?

12

Welche Zeitplanung besteht bei der Bundesregierung hinsichtlich der Veröffentlichung und Kommunikation zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes für die Wissenschaft und andere infrage kommende Antragsteller bzw. Kooperationspartner für die Erforschung von Verfolgtenschicksalen und zur Aufarbeitung der Rolle von beteiligten Verfolgungsinstanzen des NS-Regimes?

Berlin, den 14. Juni 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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