[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30861 –
Umsetzung des Konjunktur- und Zukunftspakets der Regierungskoalition
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Ziel einer schnellen und wirksamen Stabilisierung der Wirtschaft hat
sich der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 auf die Schaffung eines
Konjunktur- und Zukunftspakets (Konjunkturpaket) mit einem Volumen von
130 Mrd. Euro verständigt (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/ko
njunkturpaket-geschnuert-1757558). Im Zuge des Zweiten Nachtragshaushalts
hat die Bundesregierung erste finanzielle Mittel zur Umsetzung des auf
mehrere Jahre angelegten Konjunkturpakets eingestellt. Im Jahr 2020 flossen
Mittel in Höhe von über 25 Mrd. Euro ab, für das Jahr 2021 liegen noch keine
Angaben zum Mittelabfluss vor (siehe Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/30118).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 vorgelegte
Konjunkturprogramm kommt bei den Haushalten und Unternehmen an und sorgt dafür, die
Wirtschaft zu stabilisieren und Unternehmen und Beschäftigte möglichst gut
durch die Corona-Pandemie zu bringen. So konnten trotz Wirtschaftseinbruchs
in Deutschland die Einkommen in der Breite stabilisiert werden. Darüber
hinaus setzt insbesondere das darin enthaltene Zukunftspaket wichtige Impulse
für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und die Bewältigung der
unabhängig von der Pandemie anstehenden strukturellen Transformationsprozesse der
Wirtschaft, insbesondere bei Klimaschutz und Digitalisierung.
Der Erfolg dieser Politik lässt sich konkret belegen: Deutschland ist besser
durch das Krisenjahr 2020 gekommen als alle anderen großen europäischen
Volkswirtschaften. Und die Bundesregierung hat die Wachstumsprognose für
2022 nochmals deutlich auf 3,6 Prozent angehoben. Auch aus Sicht von
europäischen und internationalen Organisationen wie z. B. der Europäischen
Kommission, der OECD und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) war die
entschlossene fiskalische Reaktion der Bundesregierung auf die Krise genau
richtig.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31764
19. Wahlperiode 27.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Juli 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das Konjunkturprogramm ist mehr und mehr eingebettet in eine Reihe von
finanz- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die die Bundesregierung zur
kurzfristigen Stützung der Konjunktur, zur Sicherung von Einkommen und
Beschäftigung und zur nachhaltigen Erholung und Transformation der Wirtschaft
beschlossen und umgesetzt hat. So wurden über die Maßnahmen des
Konjunkturprogramms hinaus massive Hilfen für Beschäftigte und Unternehmen auf
den Weg gebracht. Mit der Soforthilfe wurden schon zu Beginn der Krise etwa
1,8 Millionen Anträge mit einem Volumen von etwa 13,6 Mrd. Euro bewilligt.
Darüber hinaus hat der Wirtschaftsstabilisierungsfonds 22
Stabilisierungsmaßnahmen für 20 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von etwa 8,7 Mrd.
Euro beschlossen und vertraglich vereinbart (Stand: 7. Juli 2021).
Außerdem unterstützt der Bund die Unternehmen mit KfW-Krediten und durch
umfangreiche Steuererleichterungen. Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms
sind Liquiditätshilfen mit einem Volumen von etwa 50,7 Mrd. Euro für mehr
als 130 000 Unternehmen bereitgestellt worden. Neben den KfW-Hilfen
wurden untergesetzliche steuerliche Erleichterungen (darunter Stundungen von
Steuerzahlungen, Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen, Aussetzen
von Vollstreckungsmaßnahmen) bei den von den Ländern im Auftrag des
Bundes verwalteten Gemeinschaftsteuern bis zum 31. Mai 2021 in Höhe von ca.
94,3 Mrd. Euro in Anspruch genommen. Darüber hinaus leistet die
Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld. Insgesamt wurden im Zeitraum Januar
2020 bis Ende Juni 2021 rund 36,9 Mrd. Euro an Kurzarbeitergeld
einschließlich der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt. Das
Kurzarbeitergeld hat den Arbeitsmarkt in der Krise maßgelblich stabilisiert. Bis zu
sechs Millionen Menschen gleichzeitig waren in Kurzarbeit. Dadurch ist es
gelungen, die Arbeitsplätze zu sichern und die Beschäftigung bei den
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stabil zu halten.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass aufgrund des anhaltenden und sich
dynamisch verändernden Pandemiegeschehens eine Vielzahl weiterer, die
Zielsetzungen des Konjunkturprogramms betreffende Maßnahmen beschlossen
wurden, die im Bundeshaushalt 2021 bzw. im Nachtragshaushalt 2021 abgebildet
sind (siehe Antwort zu Frage 4). So sind beispielsweise weitere Anpassungen
bei den Unternehmenshilfen, Entlastungen von Kommunen und zusätzliche
Förderprogramme, etwa die Neuauflage des Programms Neustart Kultur sowie
die Einrichtung des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, sowie
ergänzende steuerliche Maßnahmen, wie die Zahlung eines weiteren
Kinderbonus im Jahr 2021 und die nochmalige Erhöhung des steuerlichen
Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021, beschlossen und bereits umgesetzt
worden. Auch im Zusammenhang mit der Konzertierten Aktion Mobilität kam es
zu zwischenzeitlichen Aufstockungen von Maßnahmen. Ebenso zu nennen sind
die mit dem Nachtragshaushalt 2021 im Zusammenhang mit der
Krisenbewältigung veranschlagten Mehrausgaben im Einzelplan 15 (Bundesministerium für
Gesundheit) für pandemiebedingte Belastungen und die darin enthaltenen
Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds. Zudem ist im Haushaltsgesetz
2021 ein Erlass des im Haushaltsjahr 2020 gewährten und bis Ende des
Haushaltsjahres 2021 gestundeten Darlehens sowie ein Zuschuss im Haushaltsjahr
2021 an die Bundesagentur für Arbeit geregelt.
Fokussiert man die Betrachtung auf das Konjunkturprogramm vom 3. Juni
2020, so ist zu beachten, dass sich nicht alle Maßnahmen ausgabeseitig im
Bundeshaushalt niederschlagen. Dies gilt insbesondere für steuerliche
Maßnahmen, die einen signifikanten Teil des Konjunkturprogramms ausmachen. Dazu
zählen etwa die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze zur Stärkung der
Kaufkraft, die Zahlung eines Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind
sowie die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags. Diese Maßnahmen
wurden bereits im Juli 2020 umgesetzt und konnten ihre Wirkung somit im
weiteren Jahresverlauf 2020 entfalten. Teilweise wirken sie sich auch auf die
Einnahmen des Bundes im Haushaltsjahr 2021 aus. Für Unternehmen wurden gezielt
Investitionsanreize in den Jahren 2020 und 2021 durch die Möglichkeit der
Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
gesetzt. Diese steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen
und privaten Haushalten führen zu Mindereinnahmen im Bundeshaushalt und
ziehen keine Mittelabflüsse nach sich. Sie sind aufgrund ihrer
Entlastungswirkung für Unternehmen und private Haushalte ein wirksames Instrument zur
Stabilisierung und zur Setzung von Impulsen für die Konjunktur.
Für eine Abschätzung der Größenordnung der Haushaltsbelastungen werden
nachfolgend die in den Gesetzgebungsverfahren prognostizierten
Mindereinnahmen für den Bund im Haushaltsjahr 2020 und 2021 ausgewiesen.
Zu den steuerlichen Maßnahmen zählen unter anderem:
• die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 2020 (finanzielle
Auswirkung in 2020: 6,849 Mrd. Euro, in 2021: 3,051 Mrd. Euro) (KP
Nummer 2),
• die Zahlung des Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind (finanzielle
Auswirkung in 2020: 2,329 Mrd. Euro) (KP Nummer 26),
• die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG); Übernahme der
Steuereinnahmeausfälle von Ländern und Gemeinden aufgrund des Kinderbonus
2020 und der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 2020
(finanzielle Auswirkung in 2020: 8,619 Mrd. Euro),
• die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer (finanzielle
Auswirkung in 2021: 2,508 Mrd. Euro) (KP Nummer 4),
• die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags (finanzielle Auswirkung
in 2020: 1,957 Mrd. Euro) (KP Nummer 5),
• die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (finanzielle Auswirkung in 2020:
0,061 Mrd. Euro, in 2021: 0,826 Mrd. Euro) (KP Nummer 6),
• die Verbesserung der Unternehmensbeteiligungsmöglichkeiten von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insb. für Startup-Unternehmen (finanzielle
Auswirkung des Fondsstandortgesetzes in 2021: 0,149 Mrd. Euro) (KP
Nummer 8),
• die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (finanzielle
Auswirkung in 2020: 0,188 Mrd. Euro, in 2021: 0,209 Mrd. Euro) (KP
Nummer 29),
• die Verdoppelung der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage für die
steuerliche Forschungszulage (finanzielle Auswirkung in 2021:
0,246 Mrd. Euro) (KP Nummer 32) und
• die Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer (finanzielle Auswirkung des
7. KraftStÄndG in 2020: 0,005 Mrd. Euro, in 2021: 0,105 Mrd. Euro (KP
Nummer 35a).
In Summe ergeben sich aus den genannten Maßnahmen für den Bund
Mindereinnahmen in Höhe von rund 20 Mrd. Euro in 2020 und 7,1 Mrd. Euro in 2021.
Hinzu kommen noch weitere, nicht-ausgabeseitige Maßnahmen wie:
• die Unterstützung der Länder bei der Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs. Hierzu wurden die Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd.
Euro in 2020 erhöht.
• Im noch bis Ende 2021 laufenden „KfW Sonderprogramm: Globaldarlehen
an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“ werden
Betriebsmittel und Investitionen gemeinnütziger Organisationen mit einer
Bundesgarantie von bis zu 1 Mrd. Euro gestützt.
Die obigen Ausführungen sowie die Antwort zu Frage 4 zeigen, dass das
Konjunkturprogramm vom Stand 3. Juni 2020 mittlerweile um eine Vielzahl von
Maßnahmen ergänzt und erweitert wurde, die dieses überlagert und überformt
haben. Eine Vielzahl der im Konjunkturprogramm vom 3. Juni 2020
vorgesehenen Maßnahmen ist haushaltsseitig über eine Aufstockung bereits bestehender
Haushaltstitel abgebildet worden. Ein isolierter Mittelabfluss für den
Mittelanteil, der auf das Konjunkturprogramm zurückzuführen ist, ist daher bereits für
das Jahr 2020 nicht trivial, da es sich hierbei um Teilbeträge der Titelansätze
handelt. Im Zuge der Aufstellung des Bundeshaushalts 2021 sowie des
Nachtragshaushalts 2021 haben sich weitere Verschiebungen ergeben. Ein isolierter
Mittelabfluss auf Maßnahmen des Konjunkturprogramms ist nicht mehr seriös
zu bestimmen, da sich regelmäßig aus dem Ist-Stand eines Titels nicht ableiten
lässt, inwieweit dieser auf Maßnahmen des Konjunkturprogramms
zurückgeführt werden kann.
Davon unabhängig hat ein unterjähriger Mittelabfluss ohnehin kaum
ökonomische Aussagekraft. Für den konjunkturellen Impuls sind vielmehr die
Förderzusagen entscheidend, d. h. die Höhe der gebundenen Mittel. Diese ermöglichen
wirtschaftlichen Akteuren die Planung und den Beginn der Durchführung von
Vorhaben. Damit verbundene Zahlungsflüsse aus dem Bundeshaushalt sind
eher nachgelagert. Für das Setzen konjunkturell wirksamer Impulse und das
Auslösen von Investitionsentscheidungen ist darüber hinaus insbesondere der
langfristige Pfad öffentlicher Förderungen zentral. Hierbei setzt die
Ausbringung von Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2020 sowie 2021
wichtige Signale und schafft Planungssicherheit (siehe Antwort zu Frage 3).
Ein erheblicher Anteil zukunftsgewandter Vorhaben des Konjunkturprogramms
im Bereich Klimaschutz, Digitalisierung und Kinder-/Ganztagsbetreuung wird
dabei über die jeweiligen Sondervermögen des Bundes finanziert. Hierfür
erfolgten im Bundeshaushalt 2020 Zuweisungen in Höhe von fast 30 Mrd. Euro
an die Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) (rd. 26,2 Mrd.
Euro), „Kinderbetreuungsausbau“ (500 Mio. Euro), „Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (1,5 Mrd.
Euro) und „Digitale Infrastruktur“ (500 Mio. Euro). Diese Zuweisungen sind
aus dem Bundeshaushalt 2020 voll abgeflossen, finanzieren aber in vielen
Fällen langjährige Investitionsvorhaben und führen somit erst zeitverzögert zu
Auszahlungen aus den Sondervermögen.
1. Auf welche Volumina belaufen sich die Mittel, die im Haushalt 2020
sowie in den Haushalt 2021 im Zusammenhang mit dem am 3. Juni 2020
durch die Regierungskoalition beschlossenen Konjunkturpaket insgesamt
eingestellt wurden (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
In der vorgenommenen Eingrenzung auf ausgabenwirksame Maßnahmen im
Bundeshaushalt (Kernhaushalt), die direkt auf das Konjunkturprogramm vom
3. Juni 2020 zurückzuführen sind, wurden im Bundeshaushalt 2020 rund
82,5 Mrd. Euro (Soll BHH 2020 auf Basis des zweiten Nachtragshaushalts
2020) und im Bundeshaushalt 2021 rund 31,1 Mrd. Euro (Soll BHH 2021 auf
Basis des Nachtragshaushalts 2021) eingestellt. Einnahmeseitig wirkende
finanzpolitische Maßnahmen sind demnach in den genannten Volumina nicht
enthalten. Zu beachten ist ferner, dass zusätzlich zu den Maßnahmen des
Konjunkturprogramms Maßnahmen zur Stützung des Gesundheitswesens etwa zur
Deckung der Kosten der Beschaffung von Impfstoffen, medizinischer
Schutzausrüstung oder der Teststrategie vorgenommen wurden. Diese sind nicht
aufgeführt, da eine direkte quantitative Zuordnung der Zuschüsse zu
Einzelmaßnahmen des Konjunkturprogramms nicht möglich ist. Gleichwohl haben sie in
erheblichem Maße zur Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge und
somit zur Sozialgarantie beigetragen.
a) Welches Volumen ist insgesamt im Haushaltsjahr 2020 abgeflossen?
Aus dem Bundeshaushalt 2020 ist ein Volumen von gut 53,5 Mrd. Euro in der
o. g. Abgrenzung abgeflossen.
b) Welches Volumen ist bisher im Jahr 2021 aus dem Haushalt
abgeflossen?
Eine Ist-Zahl im BHH 2021 in der o. g. Abgrenzung liegt der Bundesregierung
aus den genannten Gründen nicht vor.
2. Wie lauten für den Bundeshaushalt 2021 die Soll- sowie die aktuellen
Ist-Zahlen für jene Haushaltstitel, in denen laut der Bundesregierung im
Haushalt 2020 Mittel im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm
eingestellt waren und, sofern es sich um Titelaufstockungen handelt, die
ausschließlich auf die Maßnahme des Konjunkturpaktes entfallenden
Teilbeträge der Soll- sowie aktuellen Ist-Zahlen (siehe
Bundestagsdrucksache 19/25435, Schriftliche Frage 24 sowie Bundestagsdrucksache
19/28936, Schriftliche Frage 7; bitte die Soll- und Ist-Zahlen nach
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
a) In welchen dieser Haushaltstitel sind auch im Haushalt 2021 Mittel
eingestellt, die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket stehen?
b) Gibt es weitere Haushaltstitel, in denen im Haushalt 2021 Mittel
enthalten sind, die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket stehen,
und falls ja, wie lauten bei diesen Titeln die Soll- und Ist-Zahlen bzw.
gegebenenfalls die Teilbeträge?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Antworten können der Tabelle in Anlage 1* entnommen werden. Diese
bildet alle Haushaltstitel ab, in denen im Bundeshaushalt 2020 und/oder im
Bundeshaushalt 2021 Mittel in direktem Zusammenhang mit dem
Konjunkturprogramm vom 3. Juni 2020 eingestellt wurden, für das Jahr 2020 mit Soll und Ist-
Zahlen sowie für das Jahr 2021 mit Soll-Zahlen. Ist-Zahlen zum BHH 2021 in
der Antwort zu Frage 1 genannten Abgrenzung liegen der Bundesregierung aus
den genannten Gründen nicht vor.
3. Für welche Jahre sind Verpflichtungsermächtigungen in welcher Höhe
im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket im Haushalt 2021
enthalten?
Die Summe der über alle Jahre ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen,
die in direktem Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm vom 3. Juni
2020 stehen, beträgt für den Bundeshaushalt 2020 15,9 Mrd. Euro und für den
Bundeshaushalt 2021 rund 10,7 Mrd. Euro (siehe Tabelle in Anlage 1). Eine
Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen nach Fälligkeiten wurde nicht
vorgenommen, da eine solche Differenzierung nur auf Basis der Gesamtansätze
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31764 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
der betroffenen Haushaltstitel, nicht aber isoliert für das Konjunkturprogramm
vom 3. Juni 2020 darstellbar ist.
4. Ist das Volumen des Konjunkturpakets seit dem Beschluss vom 3. Juni
2020 erhöht worden, und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche
Maßnahmen?
Aufgrund des sich dynamisch verändernden und anhaltenden
Pandemiegeschehens wurde eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zur Unterstützung der
Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen beschlossen und im Bundeshaushalt
2021 bzw. im Nachtragshaushalt 2021 abgebildet. Diese Maßnahmen stehen
zwar in engem Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm vom 3. Juni
2020, sind aber letztlich Weiterentwicklungen des Konjunkturprogramms, die
dieses überlagern und überformen, dieses aber formal nicht geändert haben.
Dazu zählen unter anderem:
• Weitere Anpassungen bei den Unternehmenshilfen (Überbrückungshilfen II,
November- und Dezemberhilfen, Überbrückungshilfe III und
Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus für
Soloselbständige, Härtefallhilfen). Insgesamt stehen im Bundeshaushalt 2021 für
Unternehmenshilfen 65 Mrd. Euro bereit. Aus diesem Ansatz werden auch bis zu
2,5 Mrd. Euro bereitgestellt für den Sonderfonds des Bundes für
Kulturveranstaltungen.
• Für die Fortsetzung und Aufstockung des Programms Neustart Kultur (KP
Nummer 16 des Konjunkturprogramms) sind im Bundeshaushalt 2021
1 Mrd. Euro veranschlagt.
• Ergänzende steuerliche Maßnahmen
○ Zahlung eines weiteren Kinderbonus im Jahr 2021 (finanzielle
Auswirkung in 2021: 1,16 Mrd. Euro),
○ die nochmalige Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre
2020 und 2021 (finanzielle Auswirkung in 2021: 0,22 Mrd. Euro),
○ die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG); Übernahme der
Steuereinnahmeausfälle von Ländern und Gemeinden aufgrund des
Kinderbonus 2021 und des noch ausstehenden Teils ihrer Mindereinnahmen
aufgrund der Absenkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr
2020 (finanzielle Auswirkung 2021: 4,961 Mrd. Euro).
• Ergänzende sozialpolitische Maßnahmen/Zuschüsse an die
Sozialversicherungen:
○ Für die Umsetzung der Sozialgarantie (KP 2) wurden im Haushaltsjahr
2021 5 Mrd. Euro als ergänzender Zuschuss an den Gesundheitsfonds
veranschlagt. Im Haushalt 2021 wurden darüber hinaus weitere
Leistungen an den Gesundheitsfonds zum Ausgleich von pandemiebedingten
Belastungen im Umfang von insgesamt rund 8,5 Mrd. Euro
veranschlagt. Seit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2021 sind im
Haushaltsvollzug weitere 2 Mrd. Euro bewilligt worden. Hinzu treten
weitere Leistungen zur Stützung des Gesundheitswesens, etwa für
Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, zur
Beschaffung von Impfstoffen sowie zur Bekämpfung des Ausbruchs des
Coronavirus (v. a. zur Beschaffung von Schutzausrüstungen). Diese
Maßnahmen sind nicht Teil des Konjunkturprogramms, sie tragen aber
ebenfalls maßgeblich zur Stabilisierung der Beiträge an die
Sozialversicherung bei und belaufen sich im Soll des Haushalts 2021 auf ein
Volumen von rund 17,5 Mrd. Euro. Auch hier sind seit der Verabschiedung
des Nachtragshaushalts 2021 weitere Mittel i. H. v. 1,5 Mrd. Euro
hinzugekommen, die im Haushaltsvollzug 2021 bewilligt wurden.
○ Zudem ist mit dem Haushaltsgesetz 2021 in § 12 Absatz 1 die
Möglichkeit zum Erlass des im Haushaltsjahr 2020 an die Bundesagentur für
Arbeit ausgereichten und bis zum Jahresende 2021 gestundeten Darlehens
in Höhe von rund 6,9 Mrd. Euro geregelt. Derzeit ist davon auszugehen,
dass es zu einem Erlass in voller Höhe kommt. Zudem ist in der o. g.
Regelung festgelegt, dass unterjährige Darlehen im Haushaltsjahr 2021,
die zum Schluss des Jahres nicht zurückgezahlt werden können, in einen
Zuschuss umgewandelt werden. Im Bundeshaushalt 2021 ist dafür ein
Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 3,35 Mrd. Euro
veranschlagt. Die genaue Höhe des am Jahresende 2021 erforderlichen
Zuschusses wird aufgrund der pandemiebedingt sehr dynamischen
Entwicklung jedoch erst am Jahresende feststehen.
○ Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Konjunkturprogramm KP Nummer 14) wurde verlängert. Insgesamt wurde
mit dem 1. Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 ein Betrag von 7,5 Mrd.
Euro (5,5 Mrd. Euro Arbeitslosengeld II, 2,0 Mrd. Euro Beteiligung des
Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung) veranschlagt. Die
Ist-Ausgaben im Zusammenhang mit dem erleichterten Zugang zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende lassen sich jedoch nicht ermitteln.
○ An die Künstlersozialkasse wurde im Haushaltsjahr 2021 ein
Entlastungszuschuss von 32,5 Mio. Euro geleistet.
• Schließlich wurden im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität im
November 2020 weitere Maßnahmen des Konjunkturprogramms aufgestockt:
○ Die Innovationsprämie (KP 35 b) wurde verlängert und um 1 Mrd. Euro
aufgestockt
○ Für das Flottenerneuerungsprogramm 2020/2021 für schwere
Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von LKW der neuesten Abgasstufe EURO VI
(KP 35 j) wurde 1 Mrd. Euro bereitgestellt. Die EU-Kommission hatte
eine Förderung aus EU-Mitteln abgelehnt
○ Das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ (KP 35 d) wurde
verlängert und aufgestockt. Hierfür sind zusätzlich 100 Mio. Euro in der
Finanzplanung des EKF für das Programm vorgesehen.
5. Welche Mittel wurde in den Jahren 2020 sowie 2021 für das
„Zukunftspaket“ in den Haushalt für welche Maßnahmen eingestellt, und welche
Mittel sind bisher abgeflossen (siehe
https://www.bundesregierung.de/br
eg-de/suche/konjunkturpaket-1757482)?
Für das im Konjunkturprogramm enthaltene Zukunftspaket waren im
Bundeshaushalt 2020 33,9 Mrd. Euro veranschlagt (Soll), davon sind 27,2 Mrd. Euro
abgeflossen (Ist). Für den Bundeshaushalt 2021 sind 15 Mrd. Euro eingestellt.
Ist-Zahlen zum BHH 2021 in der Antwort zu Frage 1 genannten Abgrenzung
liegen der Bundesregierung aus den genannten Gründen nicht vor.
6. Welches Volumen ist für den Haushalt 2020 zur im Rahmen des
Konjunkturpaktes vorgesehenen Vorziehung von Investitionen in Höhe von
10 Mrd. Euro veranschlagt worden, und wie viel ist hiervon im Jahr 2020
abgeflossen (siehe Bundestagsdrucksache 19/23218; bitte nach den
einzelnen Investitionsmaßnahmen aufschlüsseln)?
Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wurden für Investitionen i. S. KP
Nummer 10 des Konjunkturprogramms vom 3. Juni 2020 insgesamt 3 Mrd.
Euro veranschlagt. Neben Mitteln zur Sanierung kommunaler Einrichtungen im
Bereich Sport, Jugend und Kultur (5 Mio. Euro), für Investitionen im Rahmen
des Programms „Altersgerecht Umbauen“ (7,5 Mio. Euro), zur beschleunigten
Realisierung laufender Bedarfsplanmaßnahmen und zusätzlicher
Erhaltungsmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahnen (680 Mio. Euro) sowie zur
Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (40 Mio. Euro)
wurden rund 2,3 Mrd. Euro im Einzelplan 60 für vorgezogene Investitionen des
Bundes veranschlagt. Um Planungssicherheit zu schaffen und Impulse zu
setzen, wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd.
Euro ausgebracht. Die Maßnahmen und die jeweiligen Ist-Ausgaben sind der
Tabelle in Anlage 2* zu entnehmen.
7. Welches Volumen ist im Haushalt 2021 für vorgezogene Investitionen
hinterlegt, und wie hoch ist der bisherige Mittelabfluss (bitte nach den
einzelnen Investitionsmaßnahmen aufschlüsseln)?
Im Haushalt 2021 wurden hierfür insgesamt rd. 3,0 Mrd. Euro veranschlagt.
Die einzelnen Investitionsmaßnahmen mit den entsprechenden Mitteln sind der
Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen. Zudem stehen teilweise übertragene
Restmittel aus dem Jahr 2020 zur Verfügung. Zu den unterjährigen Mittelabflüssen
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Welche Volumina sollen nach Planung der Bundesregierung und
vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers in den kommenden
Jahren dem Haushalt zur Umsetzung des Konjunkturpakets den
Einzelplänen jeweils zugewiesen werden?
9. Auf welchen Zeitraum erstreckt sich nach den Planungen der
Bundesregierung die Umsetzung des Konjunkturpakets mit Blick auf den
Bundeshaushalt?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Mit Beschluss des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2021 und des
Finanzplans bis 2024 wurden die Maßnahmen des Konjunkturprogramms vom
3. Juni 2020 vollständig abgebildet. Im Einzelnen waren dabei vorgesehen
(ohne steuerliche Maßnahmen):
• rd. 34 Mrd. Euro in 2021,
• rd. 13 Mrd. Euro in 2022,
• rd. 11 Mrd. Euro in 2023 und
• rd. 10 Mrd. Euro in 2024.
Die Maßnahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets wurden
überwiegend in den Jahren 2020 und 2021 umgesetzt, was auch der Zielsetzung zur
Schaffung eines kurzfristigen konjunkturellen Impulses entspricht. Die Maß-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31764 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
nahmen des Zukunftspakets waren hingegen von vorneherein mittelfristig
angelegt und erstrecken sich teilweise bis zum Jahr 2025, in Einzelfällen auch
darüber hinaus.
Aufgrund zwischenzeitlicher Veränderungen in der Planung (etwa
Veränderungen der Titelansätze, Verschiebungen auf der Zeitachse), auch aufgrund von
Beschlüssen aus dem parlamentarischen Raum, ist die Ermittlung genauerer
Beträge und die Zuordnung der Veränderungen und Verschiebungen zu
Maßnahmen des Konjunkturprogramms nicht mehr möglich.
10. Aus welchen Maßnahmen setzen sich die 300 Mrd. Euro zusammen, von
denen der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier am
3. Juni 2021 in Berlin gesprochen hat, und wie viel ist von dieser Summe
bisher verausgabt worden (siehe
https://rp-online.de/politik/deutschland/
altmaier-erwartet-bis-zu-vier-prozent-wachstum-in-diesem-jahr_aid-588
75715)?
Die genannte Summe bezieht sich auf die ausgezahlten Mittel für
Kurzarbeitergeld (Stand Anfang Juni 2021: rund 35 Mrd. Euro) und Wirtschaftshilfen
(Stand Anfang Juni 2021: rund 104 Mrd. Euro, KfW-Hilfen,
Zuschussprogramme, Rekapitalisierung und Garantien) sowie die veranschlagten Mittel für das
Konjunkturprogramm des Bundes (2020 und 2021 140 Mrd. Euro). Zusätzlich
wird die Wirtschaft mit umfassenden Steuerstundungen unterstützt. Zu
beachten ist, dass die Überbrückungshilfe teilweise auch im Konjunkturprogramm
enthalten ist.
Für den Mittelabfluss des Konjunkturprogramms im Jahr 2020 wird auf die
Antworten zu den Fragen 1, 2, 5, 6 und 7 verwiesen.
11. Wie lauten für den Titel 1501 636 03 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
12. Wie lauten für den Titel 1502 636 02 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
13. Wie lauten für den Titel 6092 683 07 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
14. Wie lauten für den Titel 6002 812 03 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
15. Wie lauten für den Titel 6002 683 02 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
16. Wie lauten für den Titel 0601 684 27 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
17. Wie lauten für den Titel 1105 684 07 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
18. Wie lauten für den Titel 1702 684 07 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
19. Wie lauten für den Titel 0452 684 12 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
20. Wie lauten für den Titel 1010 683 12 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
21. Wie lauten für den Titel 1010 683 13 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
22. Wie lauten für den Titel 1010 892 11 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
23. Wie lauten für den Titel 6002 612 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
24. Wie lauten für den Titel 6092 686 05 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
25. Wie lauten für den Titel 6001 031 05 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
26. Wie lauten für den Titel 0604 882 95 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
27. Wie lauten für den Titel 1702 884 05 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
28. Wie lauten für den Titel 1702 882 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
29. Wie lauten für den Titel 3002 884 41 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
30. Wie lauten für den Titel 6002 884 02 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
31. Wie lauten für den Titel 3002 683 20 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
32. Wie lauten für den Titel 0902 882 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
33. Wie lauten für den Titel 0901 686 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
34. Wie lauten für den Titel 0901 685 31 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
35. Wie lauten für den Titel 3004 685 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
36. Wie lauten für den Titel 6092 686 13 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
37. Wie lauten für den Titel 6092 686 26 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
38. Wie lauten für den Titel 6092 893 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
39. Wie lauten für den Titel 0901 892 11 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
40. Wie lauten für den Titel 6092 683 04 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
41. Wie lauten für den Titel 6092 893 02 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
42. Wie lauten für den Titel 6092 893 04 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
43. Wie lauten für den Titel 1204 683 02 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
44. Wie lauten für den Titel 6092 893 08 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
45. Wie lauten für den Titel 0901 683 12 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
46. Wie lauten für den Titel 0901 892 10 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
47. Wie lauten für den Titel 0901 892 31 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
48. Wie lauten für den Titel 6092 892 03 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
49. Wie lauten für den Titel 0904 687 07 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
50. Wie lauten für den Titel 1601 687 04 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
51. Wie lauten für den Titel 6092 686 04 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
52. Wie lauten für den Titel 6092 661 07 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
53. Wie lauten für den Titel 6092 891 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
54. Wie lauten für den Titel 1602 685 05 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
55. Wie lauten für den Titel 0602 532 38 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
56. Wie lauten für den Titel 0604 883 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
57. Wie lauten für den Titel 0910 683 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
58. Wie lauten für den Titel 0910 683 02 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
59. Wie lauten für den Titel 0910 892 03 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
60. Wie lauten für den Titel 0910 892 04 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
61. Wie lauten für den Titel 0901 687 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
62. Wie lauten für den Titel 0911 526 02 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
63. Wie lauten für den Titel 0910 892 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
64. Wie lauten für den Titel 0910 892 02 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
65. Wie lauten für den Titel 3004 685 30 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
66. Wie lauten für den Titel 1010 892 02 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
67. Wie lauten für den Titel 2301 687 06 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
68. Wie lauten für den Titel 2301 869 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
69. Wie lauten für den Titel 2301 896 11 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
70. Wie lauten für den Titel 2302 687 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
71. Wie lauten für den Titel 2303 687 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
72. Wie lauten für den Titel 2303 687 02 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
73. Wie lauten für den Titel 2303 896 07 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
74. Wie lauten für den Titel 2304 687 01 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
75. Wie lauten für den Titel 2310 896 31 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
76. Wie lauten für den Titel 2310 896 32 im Haushalt 2021 die Soll- sowie
die aktuellen Ist-Zahlen?
Die Antworten zu den Fragen 11 bis 76 können der Tabelle in Anlage 3*
entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31764 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/31764
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/31764
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/31764
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/31764
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/31764
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/31764
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ISSN 0722-8333]