[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Heike Hänsel,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/30914 –
Einflüsse der Wirtschaftslobby auf das Lieferkettengesetz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem eine Unternehmensbefragung im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte im Dezember 2020 ergab, dass
weniger als 20 Prozent der befragten deutschen Unternehmen
menschenrechtliche Standards in ihren Lieferketten hinreichend umgesetzt haben, kündigten
der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und der
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller
eine gesetzliche Regelung an (
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschla
nd/nachhaltigkeit-wir-muessen-handeln-heil-kuendigt-entwurf-fuer-lieferkette
n-gesetz-an/25313558.html?ticket=ST-3964532-ubEXJEJYeAniRtb6ac9
lap5). Damit kommen sie den Vorgaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU,
CSU und SPD nach, laut welchem die Bundesregierung im Falle einer
ungenügenden Umsetzung der Vorgaben des NAPs gesetzlich tätig werden soll
(siehe Koali-tionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 7380).
Während die Zivilgesellschaft bereits seit Langem verbindliche
Menschenrechtsstandards fordert (
https://lieferkettengesetz.de/pressemitteilung/deutsch
e-unternehmen-bei-menschenrechts-test-durchgefallen-katastrophales-ergebni
s-macht-lieferkettengesetz-unumgaenglich/), traf das Gesetzesvorhaben auf
starke Kritik von Wirtschaftsverbänden und Vertreterinnen bzw. Vertretern der
Wirtschaft. Durch öffentliche Auftritte und die Einflussnahme auf höchster
Regierungsebene versuchten sie, das Vorhaben zu stoppen (
https://www.hande
lsblatt.com/politik/deutschland/menschenrechte-wirtschaft-stemmt-sich-mit-m
acht-gegen-gesetz-zu-lieferketten-koalitionskrach-droht/25998496.html?ticke
t=ST-17796118-DnPPVGOlMS55VFdscVxv-ap2;
https://www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/interview-bda-chef-kramer-zum-lieferkettengesetz-s
elten-einen-gesetzentwurf-gesehen-der-so-weltfremd-ist/26210532.html?ticke
t=ST-19602725-URBN4cagbChFewViYA7P-ap5). Nachdem diese Versuche
auf keinen fruchtbaren Boden fielen, wurde versucht, den Gesetzentwurf zu
entkräften (
https://www.lobbycontrol.de/2020/10/lieferkettengesetz-der-lange-
arm-der-wirtschaftslobby-in-die-cdu/).
Dieser Ansatz spiegelte sich nach Ansicht der Fragesteller im Vorgehen des
Bundesministers für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier wider. Nach der
Kritik der Wirtschaftslobby intervenierte er in den bis dahin von
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31646
19. Wahlperiode 20.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
20. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
koordinierten Gesetzesprozess. Zunächst blockierte er das Gesetzesvorhaben
(
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/menschenrechte-gegen-kin
derarbeit-und-umweltzerstoerung-wirtschaftsminister-altmaier-blockiert-liefer
kettengesetz/26878862.html), später drängte er auf dessen Abminderung
(
https://lieferkettengesetz.de/wp-content/uploads/2020/07/Initiative-Lieferkett
engesetz-Briefing-Wirtschaftslobby-gegen-Menschenrechte.pdf).
Die mutmaßliche Einflussnahme der Wirtschaft ist nach Ansicht der
Fragesteller zudem an den verschiedenen Entwürfen des Lieferkettengesetzes
abzulesen, weil diese noch in vielen Bereichen umfangreicher als der vorliegende
Kabinettsentwurf waren. So sah der im Februar 2019 an die Öffentlichkeit
geleakte Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) noch vor, alle
Unternehmen ab 250 Beschäftigten und 40 Mio. Euro Jahresumsatz sowie die
gesamte Lieferkette in den Geltungsbereich aufzunehmen (siehe
https://media.
business-humanrights.org/media/documents/files/documents/SorgfaltGesetzen
twurf_0.pdf). Zudem waren umweltbezogene Sorgfaltspflichten und eine
zivilrechtliche Haftung bei Verstößen vorgesehen. Auch der im Frühling 2020
an die Öffentlichkeit gedrungene Entwurf für Eckpunkte eines
Lieferkettengesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des BMZ
sah vor, Unternehmen mit 500 Angestellten für die gesamte Lieferkette zu
verpflichten (
https://die-korrespondenten.de/fileadmin/user_upload/die-korrespon
denten.de/Lieferkettengesetz-Eckpunkte-10.3.20.pdf).
Eine starke Einflussnahme der Wirtschaftslobby während der finalen internen
Beratung des Gesetzentwurfs über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten wurde durch die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193 nach Ansicht der
Fragesteller bestätigt. Es wird gezeigt, dass Mitglieder der Bundesregierung auf
höchster Regierungsebene mindestens 13-mal mit Vertreterinnen und Vertretern
von Unternehmensverbänden gesprochen haben (
https://bdi.eu/media/pressece
nter/#/artikel/news/gemeinsame-pm-von-bdi-bda-und-dihk-anlaesslich-der-dis
kussion-um-ein-nationales-lieferkettengesetz/).
Obwohl der am 3. März 2021 veröffentlichte Kabinettsentwurf nach Ansicht
der Fragesteller in vielerlei Hinsicht auf die Forderungen der Wirtschaftslobby
einging und beispielsweise zum Ausschluss von zivilrechtlicher Haftung bei
Verstößen und von eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflichten führte
und der Geltungsbereich sehr eng gefasst wurde, traf auch dieser Entwurf auf
starke Kritik durch Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft bzw. von deren
Unternehmensverbänden. Sie sprachen von einem „gefährlichen nationalen
Sonderweg“ (
https://arbeitgeber.de/lieferkettengesetz-mit-heisser-nadel-gestri
ckt-gefaehrlicher-nationaler-sonderweg/) und von einem „juristischen
Flickwerk“ (
https://www.gesamtmetall.de/themen/europa-internationales/sorgfaltsp
flichtengesetz-ist-juristisches-flickwerk-mit-voellig). Am 25. März 2021
veröffentlichten 28 Wirtschaftsverbände ein gemeinsames Schreiben, in dem
sie eine „Behebung der Kernprobleme“ forderten (
https://bdi.eu/artikel/news/s
orgfaltspflichtengesetz-kernprobleme-des-regierungsentwurfs-beheben-lieferk
etten-menschenrechte/).
Der Gesetzentwurf sollte am 20. Mai 2021 in 2./3. Lesung im Deutschen
Bundestag verabschiedet werden. Er wurde jedoch kurzfristig von der
Tagesordnung gestrichen. Der Grund war laut Medienberichten die Forderung, dass
jegliche Haftung durch das Lieferkettengesetz explizit ausgeschlossen werden
sollte (
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/lieferkettengesetz-erst-einmal-au
sgebremst-17345715.html). Da auch die vorliegende Tagesordnung der
vorletzten Sitzungswoche vom 7. Juni bis 11. Juni 2021 keine Debatte zum
Gesetzentwurf vorsieht, wird das Vorhaben Lieferkettengesetz nach Ansicht der
Fragesteller eine Hängepartie.
Die Fragestellenden sehen die Interessen und Ziele der Wirtschaftslobby im
jetzigen Entwurf des Gesetzes unverhältnismäßig stark vertreten, während die
Vorschläge der Zivilgesellschaft und von Gewerkschaften sowie die Interessen
der Opfer von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten kaum
berücksichtigt wurden, und fürchten eine weitere Verwässerung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Das
Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der
Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits
in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige
Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen
Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer
zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen
Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der
Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin,
dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der
Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von
Deutschem Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich
bereitgestellte Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle
Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet,
typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100 (140)). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu
verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl
soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen
Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen
Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der
Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
1. Welcher Austausch in Form von Treffen, Beratungen oder Gesprächen
fand zwischen Dezember 2019 und Dezember 2020 zwischen der
Bundesregierung und Wirtschaftsvertreterinnen und
Wirtschaftsvertretern bzw. Wirtschaftsverbänden, wie dem BDI, BDA, DIHK, in Bezug
auf die Ausgestaltung des „Gesetzes über die unternehmerischen
Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ statt (bitte nach Datum und Beteiligten
aufschlüsseln)?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 auf
Bundestagsdrucksache 19/30098 sowie die Antwort auf die Schriftliche
Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193 verwiesen.
2. Welcher Austausch in Form von Treffen, Beratungen oder Gesprächen
fand zwischen dem 3. März 2021 und heute zwischen der
Bundesregierung und Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern bzw.
Wirtschaftsverbänden, wie dem BDI, der BDA, dem DIHK, in Bezug auf die
Ausgestaltung des „Gesetzes über die unternehmerischen
Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ statt (bitte nach Datum und Beteiligten
aufschlüsseln)?
Die Abfrage für den Zeitraum vom 3. März 2021 bis 22. Juni 2021 hat folgende
Gespräche mit Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern
beziehungsweise Wirtschaftsverbänden, wie dem BDI, BDA, DIHK (nur Leitungsebene)
bezogen auf den Regelungsgegenstand des Gesetzes über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ergeben:
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Parlamentarische
Staatssekretärin Dr.
Maria Flachsbarth
26. März
2021
Videokonferenz Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer,
Bundesverband der Deutschen
Süßwarenindustrie e. V. (BDSI)
Dr. Torben Erbrath, Geschäftsführer, BDSI
Aldo Cristiano, Vorsitzender der Fachsparte
Schokolade, Schokoladenerzeugnisse und
Kakao, BDSI
Parlamentarische
Staatssekretärin
Kerstin Griese und
Staatssekretär
Björn Böhning
5. Mai 2021 Videokonferenz Bertram Kawlath, Vizepräsident VDMA,
Berthold Welling, Geschäftsführer VCI Recht
Steuern Nachhaltigkeit, Norbert Theihs,
Geschäftsführer VCI Hauptstadtbüro Berlin, Jan
Dannenbring, Abteilungsleiter Tarifrecht und
Arbeitsmarkt ZDH, Pia Hackert,
Projektleiterin MARS („Metal Alliance for Responsible
Sourcing“) WV Metalle
Parlamentarischer
Staatssekretär
Thomas Bareiß
10. Mai 2021 Videokonferenz Firma Gühring KG (Harald Schaible, Leitung
Zentraleinkauf und Uwe Petzendorfer,
Syndikus)
Staatssekretär
Dr. Ulrich Nußbaum
3. Juni 2021 Telefonkonferenz Verbände: BDI: Herr Dr. Lang, HGF; BDA:
Herr Kampeter, HGF; DIHK: Herr Dr. Dercks,
stv. HGF; ZDH: Herr Schulte, GF; HDE: Herr
Genth, HGF; DRV: Herr Inger, HGF; Dehoga:
Frau Hartges, HGF’in
Parlamentarischer
Staatssekretär
Thomas Bareiß
3. Juni 2021 Videokonferenz Gesamtmasche e. V.: Martina Bandte,
Verbandspräsidentin und Roman Braun, Vize-
Präsident
3. Fand zwischen Dezember 2019 und heute ein Austausch in Form von
Treffen, Beratungen oder Gesprächen zwischen der Bundesregierung und
dem Wirtschaftsrat der CDU e. V. in Bezug auf die Ausgestaltung des
„Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“
statt (wenn ja, bitte nach Datum und Beteiligten aufschlüsseln)?
Für den Zeitraum von Dezember 2019 bis 3. März 2021 wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache Nummer 19/30098 sowie auf die
nachstehende Übersicht verwiesen:
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister für
wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Dr. Gerd Müller
18. Juni 2020
Videokonferenz
Gespräch mit Mitgliedern des Wirtschaftsrats
der CDU e. V.
Parlamentarische
Staatssekretärin
Dr. Maria Flachsbarth
19. Januar 2021
Videokonferenz
Gespräch mit Dirk Abeling,
Landesgeschäftsführer des Wirtschaftsrats der CDU e. V.
Niedersachsen und der Landesfachkommission Agrar-
& Ernährungswirtschaft des Wirtschaftsrats der
CDU e. V. – Niedersachsen und der
Landesfachkommission Agrar- & Ernährungswirtschaft des
Wirtschaftsrats der CDU e. V. – Niedersachsen
Für den Zeitraum vom 3. März 2021 bis 22. Juni 2021 hat die Abfrage folgende
Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem Wirtschaftsrat der CDU
e. V. in Bezug auf den Regelungsgegenstand des Gesetzes über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ergeben:
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Parlamentarische
Staatssekretärin
Dr. Maria Flachsbarth
27. Mai 2021
Videokonferenz
Gespräch mit Dirk Abeling,
Landesgeschäftsführer des Wirtschaftsrats der CDU e. V. –
Niedersachsen und der Landesfachkommission
Agrar- & Ernährungswirtschaft des
Wirtschaftsrats der CDU e. V. – Niedersachsen
Hinsichtlich der Verpflichtung zur Erfassung von geführten Gespräche und
deren Dokumentation sowie die Vollständigkeit der Angaben wird auf die
Vorbemerkung sowie die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. in Bundestagsdrucksache
19/30098 verwiesen.
4. Wurden etwaige Treffen mit Wirtschaftsvertreterinnen und
Wirtschaftsvertretern, Wirtschaftsverbänden bzw. dem Wirtschaftsrat der Union e. V.
von der Bundesregierung initiiert, und wenn ja, welche, und warum?
Die Frage ist weder zeitlich noch thematisch eingegrenzt. Aufgrund des engen
Zusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 zugrunde gelegt. Hinsichtlich der
Verpflichtung zur Erfassung von geführten Gespräche und deren
Dokumentation sowie die Vollständigkeit der nachstehenden Angaben auf die
Vorbemerkung sowie die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/30098
verwiesen.
Hinsichtlich der Themen, die die Fragen 10 und 13 betreffen, wird auf die
dortigen Antworten verwiesen. Im Übrigen ist im Nachgang nicht mehr mit
ausreichender Sicherheit nachvollziehbar, wer ein Treffen und aus welchen
Gründen ursächlich initiiert hat. Darüber geben auch Einladungsschreiben keine
ausreichende Auskunft.
5. Wurden während der aus der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193
hervorgehenden Gespräche oder anderer früherer oder späterer Gespräche der
Geltungsbereich des Gesetzes, die Abstufung der Sorgfaltspflicht,
umweltbezogene Sorgfaltspflichten oder zivilrechtliche Haftung innerhalb des
Lieferkettengesetzes thematisiert, und wurden dies betreffend
Zugeständnisse gemacht, und wenn ja welche (bitte nach Datum und
Teilnehmenden aufschlüsseln)?
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche einschließlich
Telefonate bzw. deren Ergebnisse besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu Vorbemerkung der
Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/30098 sowie zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174).
Da Regelungen zu dem Geltungsbereich des Gesetzes, der Abstufung der
Sorgfaltspflicht, den umweltbezogenen Sorgfaltspflichten oder der zivilrechtliche
Haftung Teil des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind, kann nicht
ausgeschlossen werden, dass auch diese Themen bei den genannten Kontakten
angesprochen wurden.
Die Wiedergabe des genauen Verlaufs und des Ergebnisses von Gesprächen der
Bundesregierung mit externen Dritten sind dem Bereich der Meinungsbildung
in Vorbereitung von Regierungshandlung zuzurechnen. Obgleich der in Bezug
genommene Regierungsentwurf inzwischen vom Bundeskabinett verabschiedet
wurde, kann vorliegend, auch nach Abwägung mit der Bedeutung des
parlamentarischen Fragerechts, aufgrund möglicher einengender Vorwirkungen für
zukünftige Gespräche dieser Art eine Auskunft zum Schutz des Kernbereichs
der exekutiven Eigenverantwortung nicht erfolgen.
6. Was wurde während des in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193 erwähnten
Gesprächs zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem
Präsidenten des DIHK Eric Schweitzer am 11. Januar 2021 besprochen,
und wie wurde verblieben?
7. Was wurde während des in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193 erwähnten
Gesprächs zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem
Präsidenten der BDA Dr. Rainer Dulger am 12. Januar 2021 besprochen,
und wie wurde verblieben?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Eine Verpflichtung zur
detaillierten Aufzeichnung über Inhalte der besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
8. An wie viele Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und der
entsprechenden Lobbyverbände wurden in der vergangenen 19.
Legislaturperiode namentliche Hausausweise ausgestellt oder vergleichbare
Zugangsberechtigungen für Bundesministerien vergeben (bitte nach Anzahl
der Vertreterinnen und Vertreter, Unternehmen bzw. Verbänden sowie
Bundesministerium auflisten)?
In dem genannten Zeitraum wurden keine namentlichen Hausausweise
ausgestellt oder vergleichbare Zugangsberechtigungen für Bundesministerien an die
genannten Personengruppen vergeben.
9. Welche Treffen fanden seit Dezember 2019 zwischen Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bzw. dem
Bundesminister für besondere Aufgaben Dr. Helge Braun und
zivilgesellschaftlichen Akteuren wie der Initiative für ein Lieferkettengesetz in
Bezug auf die Ausgestaltung des „Gesetzes über die unternehmerischen
Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ statt (bitte nach Datum und
Beteiligten aufschlüsseln)?
Für den Zeitraum von Dezember 2019 bis 3. März 2021 wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache
19/30098 verwiesen. Im betreffenden Zeitraum gab es keine Treffen der
Initiative Lieferkettengesetz und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren mit
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Wirtschaftsminister Peter Altmaier oder
Bundesminister Dr. Helge Braun.
Die Abfrage für den Zeitraum vom 3. März 2021 bis zum 22. Juni 2021 hat
keine Termine ergeben.
10. Wurde während der aus der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193
hervorgehenden Treffen bzw. während früherer oder späterer Treffen über die
Entwicklung der EU-Richtlinie bzw. Verordnung gesprochen (wenn ja, bitte
Erkenntnisse ausführen)?
Hinsichtlich der Verpflichtung zur detaillierten Dokumentation von
Gesprächsinhalten wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Die Ausarbeitung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen ist ein
nicht abgeschlossener Vorgang. Die Kontrollkompetenz des Deutschen
Bundestages umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und
Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 (120 f.)). Zum Schutz des
Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung kann eine entsprechende
Auskunft daher nicht erfolgen.
11. Hat sich die Bundesregierung gegenüber der Resolution 2020/2129
(INL) vom 10. März 2021 des Europäischen Parlaments, in welcher
Eckpunkte für die Regulierung von Sorgfaltspflichten zur Ausarbeitung
durch die Europäische Kommission vorgeschlagen werden, eine Position
gebildet, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat sich hinsichtlich der Entschließung des Europäischen
Parlaments vom 10. März 2021 mit Empfehlungen an die Kommission zur
Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen (2020/2129(INL))
keine Position gebildet.
12. Wurde die Bundesregierung von der Europäischen Kommission bisher in
die inhaltliche Gestaltung einer EU-Richtlinie bzw. Verordnung zur
Regulierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten involviert (wenn ja, bitte
ausführen)?
Die Bundesregierung ist in die konkrete inhaltliche Gestaltung eines EU-
Legislativakts zur Regulierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten bisher
nicht involviert.
13. Wurde während der aus der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/28193
hervorgehenden Treffen bzw. während früherer oder späterer Treffen über das UN-
Abkommen für Menschenrechte und Transnationale Konzerne
gesprochen (wenn ja, bitte Erkenntnisse ausführen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 10 verwiesen. Die
Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages umfasst nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen zu dem Abkommen für
Menschenrechte und Transnationale Konzerne der Vereinten Nationen (VN)
einzugreifen. Da hier die Meinungsbildung der Regierung noch nicht abgeschlossen
ist, berührt die Frage den nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und
Handlungsbereich der Exekutive. Zum Schutz des Kernbereichs der exekutiven
Eigenverantwortung kann eine entsprechende Auskunft daher nicht erfolgen.
14. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der im Oktober
2021 anstehenden siebten Verhandlungsrunde des UN-Abkommens für
Menschenrechte und transnationale Unternehmen, besonders in
Anbetracht des deutschen Prozesses um ein Sorgfaltspflichtengesetz, und
welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Positionierung
und des Verhandlungsmandats der EU?
Die Bundesregierung agiert in Bezug auf die Sitzungen der zwischenstaatlichen
Arbeitsgruppe zu einem verbindlichen Menschenrechtsabkommen der
Vereinten Nationen in Bezug auf Unternehmen aufgrund der Regelungsmaterie im
EU-Verbund. Der Prozess der gemeinsamen Positionsbestimmung der EU-
Mitgliedstaaten und des Europäischen Auswärtigen Dienstes zur kommenden,
siebten Verhandlungsrunde im Oktober 2021 ist noch nicht abgeschlossen. Der
Rat der Europäischen Union hat im Februar 2021 einstimmig
Schlussfolgerungen (
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/02/22/hum
an-rights-council-adopts-conclusions-on-eu-priorities-in-un-human-rights-
forain-2021/) zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr
2021 beschlossen, in denen es unter anderem heißt: „Die EU wird auch aktiv an
den Diskussionen der Vereinten Nationen über ein rechtlich verbindliches
Instrument zu Wirtschaft und Menschenrechten mit dem Ziel teilnehmen, ein
Instrument zu befördern, das den Schutz der Opfer von
Menschenrechtsverletzungen und- verstößen im Wirtschaftskontext wirksam verbessern kann und
weltweit eine stärkere Angleichung von Wettbewerbsbedingungen schaffen kann“.
Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 41 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber auf Bundestagsdrucksache
19/30285 verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung an der Konsultation der EU-Kommission zur
„Sustainable Corporate Governance“-Initiative teilgenommen, und wenn
ja, welche Positionen hat sie dort eingebracht?
Die Bundesregierung hat an der Konsultation der EU-Kommission zur
Sustainable Corporate Governance-Initiative nicht teilgenommen.
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ISSN 0722-8333]