[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulle Schauws, Katrin Göring-Eckardt,
Charlotte Schneidewind-Hartnagel, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/31224 –
Bundesgleichstellungsstrategie und Bundesstiftung Gleichstellung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juli 2020 hat die Bundesregierung erstmals eine ressortübergreifende
Gleichstellungsstrategie beschlossen. Um das Querschnittsziel
„Gleichstellung“ in und durch alle Ressorts zu erlangen, werden neun Ziele und
insgesamt 67 konkrete Maßnahmen genannt. Für die Aufnahme von Maßnahmen in
die Gleichstellungsstrategie muss es sich jeweils um eine neue Maßnahme
oder um die substanzielle Weiterentwicklung einer Maßnahme in dieser
Legislaturperiode handeln (vgl. Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung, S. 9).
Ein Großteil der in der Strategie genannten Maßnahmen ist jedoch bereits im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt.
Die Einführung einer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie ist nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller zu begrüßen, insgesamt
fehlt ihr jedoch eine erkennbare Steuerung in Verbindung mit konkreten
Pflichten zur Umsetzung der Strategie in den einzelnen Ressorts. Bislang ist
ein koordiniertes Vorgehen mit konkreten Ergebnissen aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller nicht erkennbar.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Voraussetzung und Motor
für nachhaltige Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.
Sie ist eine Aufgabe der gesamten Bundesregierung. Deshalb ermittelt,
sammelt, befördert und koordiniert die ressortübergreifende
Gleichstellungsstrategie (Bundestagsdrucksache 19/21550) Beiträge der Ressorts für die
Gleichstellung und bündelt sie zu einer Gesamtstrategie der Bundesregierung.
Die Fragesteller erkundigen sich nach den Maßnahmen zu einzelnen Zielen der
Gleichstellungsstrategie und deren Umsetzungsstand. Die Antworten der
Bundesregierung beziehen sich daher auf die Inhalte der
Gleichstellungsstrategie und die darin enthaltenen 67 Maßnahmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31767
19. Wahlperiode 27.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 26. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Sind alle aufgeführten Maßnahmen zur ressortübergreifenden
Gleichstellungsstrategie umgesetzt worden, und wenn nein, welche nicht, und
warum nicht (Stand heute)?
Der Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen der ressortübergreifenden
Gleichstellungsstrategie ist in Anlage 1 dokumentiert.* Dort wird auch
aufgeführt, warum einzelne Maßnahmen bisher nicht umgesetzt werden konnten.
Sofern dort zukünftige aus Bundeshaushaltsmitteln geplante Maßnahmen
angesprochen werden, erfolgt die Planung soweit einschlägig jeweils vorbehaltlich
der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel. Auf der Webseite der
ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie (
www.gleichstellungsstrategi
e.de) werden die Informationen zum Umsetzungsstand öffentlich zugänglich
gemacht.
2. Wie viele und welche der in der Gleichstellungsstrategie aufgeführten
Ziele lassen sich bezüglich ihres Fortschrittes empirisch messen?
Für alle Ziele wurden Kennzahlen angegeben, die die Ausgangslage darstellen
und damit Rückschlüsse darauf erlauben, wie nah die Bundesregierung an der
Erreichung ihrer Ziele ist. Sie erlauben keinen direkten Rückschluss auf
Wirksamkeit und Erfolg einzelner Maßnahmen, geben aber eine Orientierung, wo
besonderer Handlungsbedarf besteht beziehungsweise wo die Umsetzung der
geplanten Maßnahmen wichtig ist und gegebenenfalls weitere Maßnahmen
erforderlich sind. Für jedes der Ziele in der Gleichstellungsstrategie werden
solche Kennzahlen benannt.
3. Hat sich die Bundesregierung eine zeitliche Zielmarke bezüglich der
vollständigen Umsetzung der Gleichstellungsstrategie gesetzt bzw. der
empirisch messbaren Ziele, und welches Zieldatum wäre das?
Die Bundesregierung wird bis zum Ende der Legislaturperiode daran arbeiten,
den Zielen durch die in der Strategie genannten Maßnahmen näher zu kommen.
Da es sich bei der Gleichstellungsstrategie um eine Strategie der
Bundesregierung handelt, obliegt es in einer neuen Legislaturperiode einer neuen
Bundesregierung, sich die Ziele zu eigen zu machen oder andere Ziele für die
Gleichstellungspolitik zu formulieren.
4. Welche der 67 in der Gleichstellungsstrategie genannten konkreten
Vorhaben hat die Bundesregierung vor Verabschiedung der
Gleichstellungsstrategie nicht verfolgt oder anderweitig bereits als Ziele verankert
(beispielsweise im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD)?
Nahezu alle Vorhaben der Gleichstellungsstrategie lassen sich auf
Formulierungen aus dem Koalitionsvertrag zurückführen. Der Koalitionsvertrag ist die
Arbeitsgrundlage für die Bundesregierung.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31767 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wer trägt in den jeweiligen Ressorts die Verantwortung für die
Umsetzung der Gleichstellungsstrategie, und welche neuen Positionen wurden
dafür geschaffen (bitte aufgeschlüsselt nach Ressort darstellen)?
Die Ressorts haben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) Ansprechpartner für die Gleichstellungsstrategie auf
Arbeitsebene genannt. Die Verantwortung für die Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen liegt in den jeweils fachlich zuständigen Ressorts. Neue Stellen zur
Umsetzung der jeweiligen Maßnahme wurden je nach Notwendigkeit
geschaffen. Sie lassen sich nicht auf die Gleichstellungsstrategie zurückführen.
6. Welche konkreten Beispiele ressortübergreifender Abstimmung von
welchen konkreten Maßnahmen, die unter die Gleichstellungsstrategie
fallen, kann die Bundesregierung nennen?
Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Maßnahmen sind in Teil 2 der
Gleichstellungstrategie aufgeführt. Zum Beispiel wurden die Maßnahmen zu Ziel 2
„Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stäken“ in der Regel
zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem BMFSFJ abgestimmt.
Zudem werden grundsätzlich alle gesetzlichen Maßnahmen im Zuge des
Gesetzgebungsprozesses ressortabgestimmt.
7. Plant die Bundesregierung, die Ziele und Maßnahmen der Strategie
regelmäßig inhaltlich zu überprüfen und an gesellschaftliche Umstände
anzupassen, und wenn ja, wie will sie dabei vorgehen?
Für die verbleibenden Monate der laufenden Legislaturperiode sind keine
weiteren Überprüfungen und Anpassungen der Strategie geplant. Der
Umsetzungsstand der Maßnahmen wurde zwischenzeitlich erhoben (siehe Anlage 1).* Für
kommende Legislaturperioden kann die jetzige Bundesregierung keine
Festlegungen vornehmen.
8. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die in der
Gleichstellungsstrategie beschlossenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt
werden?
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien legt fest, dass die
„Gleichstellung von Frauen und Männern“ als „durchgängiges Leitprinzip“ bei
„allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der
Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden“ soll. Zudem ist die
Bundesregierung bestrebt, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen
umzusetzen. Für Maßnahmen der Gleichstellung gelten dabei die gleichen
Mechanismen wie für andere Maßnahmen auch.
9. Welche Gründe im Sinne einer Stärkung gleichstellungspolitischer
Anliegen sprachen für die Bundesregierung dafür, nach dem Rücktritt der
früheren Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Franziska Giffey die Führung des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als eine zusätzliche
Verantwortung an die amtierende Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Christine Lambrecht zu übertragen, anstatt diese Position mit
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31767 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
einer einzelnen Bundesministerin bzw. mit einem einzelnen
Bundesminister nachzubesetzen, die bzw. der sich dezidiert und in vollem
Umfang den politischen Anliegen von Familien, Senioren, Frauen und
Jugend widmen kann?
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt ihre
Aufgaben entsprechend der Geschäftsverteilung innerhalb der Bundesregierung
vollumfänglich wahr.
10. Welche weiteren Initiativen zur Stärkung der
Bundesgleichstellungsstrategie, der Bundesstiftung Gleichstellung oder welche weiteren
gleichstellungspolitischen Ziele und Vorhaben plant Bundesfamilienministerin
Christine Lambrecht im Rahmen ihrer Nachfolge von
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und im Rahmen ihrer doppelten
Bundesministerinnenrolle, und welche gleichstellungspolitischen Vorhaben oder
Termine werden nach dem Wechsel nicht mehr weiterverfolgt oder
wurden abgesagt?
Die gleichstellungspolitischen Ziele werden weiterverfolgt. Alle
Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode, die zum
Geschäftsbereich des BMFSFJ gehören, wurden durch das Bundeskabinett
beschlossen bzw. in eigener Verantwortung umgesetzt oder auf den Weg gebracht.
11. Welche Beschwerdemöglichkeiten und Sanktionen sind geplant, wenn
die Ziele der Maßnahmen zur Gleichstellungsstrategie nicht erreicht
werden?
Die Bundesregierung hat sich mit der Strategie selbst Ziele gesetzt. Eine
Beschwerde der Bundesregierung gegen sich selbst oder Sanktionen gegen sich
selbst sind nicht vorgesehen.
12. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
das abgeleitete Ziel der „Förderung der tatsächlichen Gleichstellung
querschnittlich und strukturell“ zu erreichen (S. 31, EIGE-Indikatoren)?
a) Wie erfolgt im Rahmen der Gleichstellungsstrategie die
geschlechtersensible Gesetzesfolgenabschätzung?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesetzesfolgenabschätzung erfolgt im Rahmen der Gesetzgebung und nicht
im Rahmen der Gleichstellungsstrategie.
b) An welcher Stelle in den Bundesministerien wird die
geschlechtersensible Gesetzesfolgenabschätzung gewährleistet, und welche
Beispiele gibt es?
Die Gesetzesfolgenabschätzung erfolgt im Rahmen der Gesetzgebung durch die
jeweils verantwortliche Arbeitseinheit.
c) Wie ist der Stand zur Einrichtung einer Stelle beim BMFSFJ zur
Beratung der Ressorts zu Gender-Mainstreaming bei der
Gesetzesfolgenabschätzung und Planung von Fördermaßnahmen (Stand heute)?
Das BMFSFJ wird den zur Einrichtung der Zentralen Stelle zur Beratung der
Ressorts zwingend benötigten zusätzlichen Personalbedarf zum Gegenstand der
Verhandlungen zum Haushalt 2022 machen.
d) Sind die Zahlen des EIGE-Indikators von 2012, auf den sich die
Gleichstellungsstrategie bezieht, um Gender-Mainstreaming der
gesamt Regierungsarbeit zu messen, noch aktuell, oder liegen aktuellere
Messungen vor?
Der EIGE-Report, der die Effektivität der institutionellen Mechanismen für die
Weiterentwicklung der Gleichstellung in den Mitgliedstaaten untersucht, wurde
seitens des EIGE bisher nicht aktualisiert.
e) Wenn nein, ist der EIGE-Indikator aus Sicht der Bundesregierung ein
geeignetes Instrument, um Gender-Mainstreaming in den Ressorts zu
messen?
Die in dem Report entwickelten Indikatoren eignen sich, um ein Bild von der
Verankerung von Gender Mainstreaming in der Bundesregierung zu erhalten
und abzuleiten, wie die Umsetzung des Leitprinzips verbessert werden könnte.
f) Gibt es weitere Instrumente, um die Gleichstellungspolitik aller
Ressorts in der Bundesregierung zu überprüfen, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind keine weiteren Indikatoren bekannt, die den
Anspruch haben, die Gleichstellungspolitik aller Ressorts in der Bundesregierung
zu messen.
13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
das abgeleitete Ziel „Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche
Sicherung im Lebensverlauf“ zu erreichen?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet,
um die Eindämmung des Niedriglohnsektors zu erreichen, indem
überwiegend Frauen beschäftigt sind?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um eine
bessere Vereinbarkeit durch Mitgestaltung von Ort und Zeit der
Erwerbsarbeit zu ermöglichen?
c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um mit einer
Modernisierung des Steuersystems Alternativen zum
Ehegattensplitting zu erarbeiten?
d) Wie viele Jahre würde die vollständige Schließung des Gender Pay
Gaps in Deutschland dauern – die durchschnittliche
Veränderungsdynamik seit Beginn der Legislatur zum Maßstab genommen –,
welche Beschleunigung und neue Zielmarke erwartet die
Bundesregierung durch die Gleichstellungsstrategie, und auf Basis welcher
Faktoren?
e) Verfügen die Steuer- und Finanzbehörden über Daten zu Löhnen
und/oder Gehältern, die eine geschlechterspezifische Verteilung der
Löhne und Gehälter je Arbeitgeber (privater und/oder öffentlicher
Arbeitgeber) erkenntlich machen?
f) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der
gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Gender Pay Gaps auf das
BIP-Wachstum vor, von welchen Auswirkungen auf das BIP-
Wachstum würde jeweils bei einem Prozentpunkt Anstieg oder Abstieg des
Gender Pay Gaps ausgegangen, und welcher potentielle BIP-
Zuwachs würde sich auf Basis dieser Projektion durch vollständiges
Schließen des Gender Pay Gaps ergeben?
Mit welchen Kosten für Gesellschaft, Staat oder Unternehmen würde
die Bundesregierung bei der Einführung von weiteren Maßnahmen
zur Lohntransparenz – wie der Bereitstellung von Informationen über
das Entgelt vor der Einstellung oder der verpflichtenden Ausweisung
objektiver Bewertungskriterien zu den Vergütungsstrukturen aller
Tätigkeiten und/oder Systeme der geschlechtsneutralen
Arbeitsbewertung – rechnen?
g) Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Inanspruchnahme
des im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes verankerten
individuellen Auskunftsanspruches seit dessen Inkraftsetzung und mit Blick
auf die jährliche Entwicklung vor?
h) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich die Inanspruchnahme
des individuellen Auskunftsanspruches eher positiv oder eher negativ
auf das Betriebsklima im betrieblichen Umfeld der
Inanspruchnehmenden auswirkt, und welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor
(falls keine, warum wurden keine erhoben)?
i) Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung gegenüber der
Einführung eines Verbandsklagerechts im Rahmen des
Entgelttransparenzgesetzes – im Spezifischen, welche Unterschiede sieht die
Bundesregierung mit Blick auf ein Verbandsklagerecht im Bereich
Entgelttransparenz gegenüber anderen – bereits bestehenden –
Verbandsklagerechten in Bereichen wie dem Verwaltungsrecht,
Zivilrecht, dem Naturschutzrecht oder dem
Behindertengleichstellungsgesetz?
14. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der
ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie ergriffen, um auf die besondere
Betroffenheit von Frauen in der Corona-Pandemie einzugehen?
a) Welche Schritte hat die Bundesregierung gegen die finanzielle
Schlechterstellung von verheirateten Frauen und Männern in
Steuerklasse V bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen (u. a. dem
Kurzarbeitergeld) unternommen?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
massenhaften Wegfall von Minijobs während der Corona-Pandemie und
dem Fehlen von sozialer Absicherung für dieses Job-Modell?
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass selbständige Frauen laut einer aktuellen DIW-Studie besonders
von Einkommensverlusten betroffen waren (vgl. DIW
Wochenbericht 15/21, S. 261 bis 269)?
d) Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Gleichstellung der Geschlechter in der
Wissenschaft, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung,
um drohenden langfristigen Rückschlägen bei der Gleichstellung
vorzubeugen
e) Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß der Mehrfachbelastung
für Familien durch Homeoffice und Homeschooling oder Carearbeit
ein, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
unternommen, um solche Mehrfachbelastungen auszuschließen?
f) Welches Gleichstellungspotential sieht die Bundesregierung in Bezug
auf mobiles Arbeiten, und welche Maßnahmen trifft sie, um dieses
Potential zu stärken?
15. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
das abgeleitete Ziel „Soziale Berufe als attraktive und durchlässige
Karriereberufe stärken“ bei
a) Pflege,
b) Erzieherinnen und Erziehern
zu erreichen?
16. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
das abgeleitete Ziel „Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen
Lebens- und Arbeitswelt“ zu erreichen?
a) Welche Handlungsempfehlungen aus dem
Sachverständigengutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
„Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ wurden in die
Gleichstellungsstrategie aufgenommen?
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um mehr
Frauen für informatische Studiengänge, für das Informatiklehramt
und für die Informatikwissenschaft zu gewinnen, und mit welchen
Programmen arbeitet die Bundesregierung darauf hin, den aktuellen
Anteil von 16,5 Prozent Frauen in der ITK-Branche zu erhöhen (bitte
jeweils nach Programmen, Fördervolumen, Laufzeit aufschlüsseln),
und inwiefern werden diese Programme auf ihre Wirkung hin
evaluiert?
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um unzulässiger
Diskriminierung beim Einsatz algorithmenbasierter Entscheidungen
entgegenzuwirken?
18. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
das abgeleitete Ziel „Gleichberechtigte Verteilung von Erwerbsarbeit und
unbezahlter Sorgearbeit“ zu erreichen?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um den Anteil an Männern, die Elterngeld beziehen zu erhöhen
sowie die Bezugsdauer auszuweiten?
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen soll der Ungleichverteilung der
unbezahlten Sorge- und Hausarbeit entgegnet werden?
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um
erwerbstätige Eltern, Alleinerziehende, ältere Menschen und pflegende Angehörige
unter bestimmten Voraussetzungen finanziell bei der Inanspruchnahme
von haushaltsnahen Dienstleistungen zu unterstützen?
20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um
das Ziel „Gleichberechtigte Karrierechancen und Teilhabe von Frauen
und Männern an Führungspositionen“ zu erreichen?
a) Wie viele Frauen müssten nach den Vorgaben des sog.
Führungspositionengesetzes II in die Vorstände der börsennotierten und voll
mitbestimmten Unternehmen vorrücken, um die
Mindestbeteiligungsvorgabe von einer Frau pro Vorstand (ab vier Personen im Vorstand)
zu gewährleisten (Stand heute)?
b) Welche Übergangsfristen gelten für die von dem
Führungspositionengesetz II erfassten Unternehmen, um die Besetzung der Vorstände
mit mindestens einer Frau zu gewährleisten, und bis zu welchem
Datum sind demnach frauenfreie Unternehmensvorstände der
börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen möglich?
21. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
das abgeleitete Ziel „Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in
Parlamenten auf allen Ebenen“ zu erreichen und welche Bundesministerien
waren an den konkreten Maßnahmen beteiligt?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet,
um die politische Teilhabe von Migrantinnen zu fördern?
b) Mit welchen Mitteln beabsichtigt die Bundesregierung eine deutliche
Erhöhung des Frauenanteils im Deutschen Bundestag zu erzielen?
22. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
das abgeleitete Ziel „Gleichberechtigte Präsenz und Teilhabe von Frauen
und Männern in Kultur und Wissenschaft“ zu erreichen?
a) Wie hat sich die Repräsentanz von Frauen in der Wissenschaft nach
Kenntnis der Bundesregierung im internationalen Vergleich seit 2019
entwickelt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
b) Liegen der Bundesregierung inzwischen Zahlen über den Anteil von
Tenure-Track-Positionen im Verhältnis zu befristeten Verträgen in
der Post-Doc-Phase vor (vgl. Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 19/12248), und wie hoch ist der Frauenanteil in den
Tenure-Track-Positionen im Verhältnis zu befristeten Verträgen?
c) Ist der Aufbau der organisatorischen und technischen Strukturen zur
Erhebung und Auswertung vollständiger und plausibler Daten zur
Promovierenden-Statistik inzwischen abgeschlossen (vgl. Antwort zu
Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/12248), und wenn ja, welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die Vollerhebung der
Promovierenden seit der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes
daraus gewonnen?
d) Kultur – Corona?
e) Projektbüro „Frauen in Kultur und Medien“ beim Deutschen
Kulturrat?
Die Fragen 12f bis 22e werden wegen des Sinnzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Maßnahmen zu den einzelnen Zielen und der Umsetzungstand der im
Rahmen der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie eingeleiteten
Maßnahmen sind in Anlage 1 dokumentiert.*
23. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
das abgeleitete Ziel „Ausbau der Vorreiterrolle des öffentlichen Dienstes
bei der Vereinbarkeit und gleichberechtigten Teilhabe an
Führungspositionen“ zu erreichen?
a) Mit welchen konkreten Maßnahmen soll das Ziel der paritätischen
Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst bis 2025
erreicht werden?
Die Fragen 23 und 23a werden gemeinsam beantwortet.
Bereits im Vorgriff auf die Verankerung des Ziels im FüPoG II, die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen nach
Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) bis Ende 2025 zu erreichen,
hat die Bundesregierung dieses Ziel in die Aktualisierung der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (DNS) aufgenommen und mit dem Indikator 5.1.c
einen konkreten Zielwert formuliert. Die Bundesregierung wird regelmäßig den
Umsetzungsstand hinsichtlich der Erreichung des Zielwertes erheben und
darüber berichten. Es wird innerhalb der Bundesregierung ein konkretes Programm
mit Einzelmaßnahmen entwickelt, um das Ziel zu erreichen. Das reicht von
jährlichen statistischen Erhebungen über Maßnahmen zur besseren
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auch in Führungspositionen z. B. über eine
Stärkung von Führen in Teilzeit bis zu Schulungsangeboten. Im regelmäßigen
Monitoring zur Umsetzung der DNS und des Indikatorenzielwertes 5.1.c wird
über die Maßnahmen berichtet. Mit dem Inkrafttreten des FüPoG II wird das
Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungs-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31767 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
positionen bis Ende 2025 im BGleiG festgeschrieben. Ausgehend von der Ist-
Situation werden in den Gleichstellungsplänen auf die einzelnen
Führungsebenen bezogene Zielvorgaben und Maßnahmen zu entwickeln sein, die die
Erreichung des Ziels der gleichberechtigten Teilhabe an den Führungspositionen
der Dienststelle, also dem Bestreben, eine über die verschiedenen
Führungsebenen hinweg betrachtete Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen
Dienst des Bundes mit annähernd numerischer Gleichheit, insgesamt
ermöglichen.
b) Wie hoch ist der Anteil an Führungspositionen im öffentlichen Dienst,
die in Teilzeit ausgeführt werden, und wie ist die Aufteilung nach
Geschlecht (bitte pro Bundesministerium angeben)?
Das statistische Bundesamt erhebt für die obersten Bundesbehörden mit dem
Gleichstellungsindex jährlich zum Stichtag 30. Juni den Anteil von Frauen in
Führungspositionen. Im Gleichstellungsindex werden auch Erhebungen zur
Teilzeitbeschäftigung von Führungskräften dargestellt. Im aktuellen
Gleichstellungsindex 2020, der am 12. Januar 2021 veröffentlicht wurde, werden
folgende Ausführungen dazu gemacht: Von den im höheren Dienst mit Vorgesetzten-
und Leitungsfunktionen betrauten Beschäftigten gingen 312 beziehungsweise
10 Prozent einer Teilzeitbeschäftigung nach. Davon waren es mit 70 Prozent
mehrheitlich Frauen, die eine Leitungsfunktion in Teilzeit ausübten. Während
sich 19 Prozent der Frauen in Leitungsfunktionen in Teilzeit befanden, lag der
entsprechende Männeranteil bei nur 5 Prozent. Die Zahlen der einzelnen
Ressorts sind der Abbildung 4, siehe:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oe
ffentlicher-Dienst/Publikationen/Downloads-Oeffentlicher-Dienst/gleichstellun
gsindex-5799901207004.pdf;jsessionid=EC37CF17C14711E54CA9AFD6048
D4E50.live711?__blob=publicationFile, zu entnehmen.
24. Inwiefern ist die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des
Bundes mit der EU-Gleichstellungsstrategie und dem Vorschlag für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der
Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und
Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz
und Durchsetzungsmechanismen abgestimmt?
a) Auf welchem Platz steht Deutschland im EU-Vergleich beim Gender
Pay Gap, wie hat sich dieser Platz jährlich im Laufe der Legislatur
entwickelt, und welches Ziel strebt die Bundesregierung bis wann
an?
Die Fragen 24 und 24a werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben von Eurostat belegte Deutschland mit einem sogenannten
unbereinigten Gender Pay Gap in Höhe von 20,4 Prozent im Jahr 2017 den
fünftletzten Platz im EU-Vergleich. Vier EU-Mitgliedsländer (Österreich,
Tschechische Republik, Vereinigte Königreich, Estland) hatten 2017 einen größeren
sogenannten unbereinigten Gender Pay Gap. Im Jahr 2018 belegte Deutschland
mit einem sogenannten unbereinigten Gender Pay Gap in Höhe von 20,1
Prozent den drittletzten Platz, vor Österreich und Estland. Im Jahr 2019 belegte
Deutschland mit einem sogenannten unbereinigten Gender Pay Gap in Höhe
von 19,2 Prozent den viertletzten Platz, vor Österreich, Lettland und Estland.
Aktuellere Daten liegen auf EU-Ebene nicht vor. (Quelle: Eurostat:
https://e
c.europa.eu/eurostat/databrowser/view/sdg_05_20/default/table?lang=en).
Im Rahmen der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hatte sich die
Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Gender Pay Gap bis 2020 auf 10 Prozent zu senken
und diesen Wert bis 2030 bei zu behalten (vgl. Indikator 5.1.a). Nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes betrug der durchschnittliche
Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern 18 Prozent im Jahr 2020. Der
Verdienstunterschied bei ansonsten vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und
Erwerbsbiografien (sogenannter Bereinigter Gender Pay Gap) betrug hingegen
6 Prozent.
b) Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Ziele einer stärkeren
Entgeltgleichheit und Lohntransparenz des obigen
Richtlinienvorschlages?
Die Bundesregierung bekennt sich dazu, gegen alle wesentlichen Ursachen der
Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern vorzugehen und geeignete,
angemessene Maßnahmen zum Abbau der Entgeltlücke weiter voranzutreiben, um
die Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben zu fördern. Dazu gehört
grundsätzlich auch die Förderung von Lohntransparenz. Auf nationaler Ebene
in diesem Kontext zu nennende Fortschritte sind insbesondere das FüPoG II
sowie das EntgTranspG.
c) Was wären Gründe dafür, die im Richtlinienvorschlag aufgeführten
Maßnahmen und Instrumente nicht zu unterstützen, bzw. auf Basis
welcher Kriterien findet eine Bewertung statt?
Der RL-Vorschlag geht über die Rechtslage in Deutschland
(Entgelttransparenzgesetz) hinaus. Innerhalb der Bundesregierung ist die Meinungsbildung
zum Richtlinienvorschlag noch nicht abgeschlossen. Insbesondere wird der
Richtlinienvorschlag hinsichtlich der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und
des Aufwands geprüft.
d) Wann erwartet die Bundesregierung einen Beschluss und eine
Umsetzung auf nationaler Ebene des oben genannten
Richtlinienvorschlages?
Die EU-Kommission hat im März 2021 den Richtlinienvorschlag zur Stärkung
der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer
vorgelegt.
Der Richtlinienvorschlag wird aktuell im Rat auf Ratsarbeitsgruppenebene
behandelt. Die Verhandlungen sind derzeit in einem Stadium, in dem die EU-
Kommission die einzelnen Regelungen noch erläutert sowie Verständnisfragen
der Mitgliedstaaten beantwortet. Es werden noch keine Änderungsvorschläge
zum Richtlinientext eingebracht. Vor diesem Hintergrund kann die
Bundesregierung nicht einschätzen, wann ein Beschluss und eine Umsetzung auf
nationaler Ebene erfolgt.
e) Teilt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission mit
diesem Vorschlag verbundenen Ziele, und setzt sie sich für eine
Beschlussfassung ein, die die vorgeschlagenen Ziele und Instrumente
enthält oder im Sinn der Lohngleichheit weiter stärkt?
Die Bundesregierung bekennt sich dazu, gegen alle wesentlichen Ursachen der
Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern vorzugehen und geeignete,
angemessene Maßnahmen zum Abbau der Entgeltlücke weiter voranzutreiben, um
die Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben zu fördern. Dazu gehört
grundsätzlich auch die Förderung von Lohntransparenz.
Da viele Details des Vorschlags noch auf ihre Angemessenheit, ihre
wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie ihre Praktikabilität geprüft werden,
erhält Deutschland seinen allgemeinen Prüfvorbehalt aufrecht. Die
Bundesregierung wird sich weiterhin konstruktiv, aber – wo nötig – auch kritisch in die
Verhandlungen einbringen.
f) Tritt die Bundesregierung dafür ein, unseren europäischen Nachbarn
und engen strategischen Partner Frankreich im Rahmen dieses
Richtlinienvorschlages bei der Stärkung der Entgeltgleichheit und
Lohntransparenz zu unterstützen?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 24b und wird die
französische EU-Ratspräsidentschaft ab 1. Januar 2022 ebenso wie derzeit die
slowenische EU-Ratspräsidentschaft dabei unterstützen, die Verhandlungen
zum Richtlinienvorschlag fortzuführen.
g) Wie erklärt sich die Bundesregierung die weit weniger großen Gender
Pay Gaps anderer EU-Mitgliedstaaten, und ist sie der Ansicht, dass
sich Maßnahmen und Instrumente, die in anderen Mitgliedstaaten zur
Verringerung des Gender Pay Gaps zum Einsatz kommen, in
Deutschland angewandt auch eine positive Auswirkung auf das Schließen des
Gender Pay Gaps in Deutschland haben könnten?
In der Europäischen Union ist der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap
breit gestreut. Auch wenn ein niedriger sogenannter unbereinigter Gender Pay
Gap auf den ersten Blick positiv erscheint: Er bedeutet nicht zwangsläufig, dass
die Erwerbschancen von Frauen in diesem Land besonders gut sind. Zum einen
berücksichtigt der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap nur die
erwerbstätigen Frauen. Das bedeutet, dass ein geringer Gender Pay Gap mit einer
relativ niedrigen Erwerbstätigenquote der Frauen einher gehen kann, wenn vor
allem höher qualifizierte Frauen erwerbstätig sind, während gering qualifizierte
Frauen, dem Arbeitsmarkt fernbleiben. Zum anderen schlagen die Ursachen für
einen besonders hohen oder niedrigen sogenannten unbereinigten Gender Pay
Gap in den einzelnen Ländern unterschiedlich stark zu Buche und bedürfen
unterschiedlicher Maßnahmen zur Verringerung der Entgeltungleichheit. Wie
auch in Deutschland verteilen sich Frauen und Männer in allen Ländern auf
unterschiedliche Branchen und Berufe. Der sogenannte unbereinigte Gender
Pay Gap ist besonders hoch in Ländern, in denen Frauen überwiegend in
Branchen mit geringer Bezahlung arbeiten und Männer in Branchen mit höherer
Bezahlung. Auch die Beschäftigungsform trägt zur Einkommensungleichheit bei:
Sind Frauen überwiegend in Teilzeitarbeit oder befristeter Beschäftigung tätig,
ist der Gender Pay Gap in der Regel höher als in Ländern, in denen Frauen
überwiegend Vollzeit arbeiten und einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.
Schließlich spielt eine Rolle, ob es kollektive Formen der Entgeltfindung, z. B.
durch gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegte Mindestentgelte gibt oder ob
Löhne individuell verhandelt werden. Außerdem zeigen Studien (z. B. Boll/
Langemann 2017: Gender Pay Gap in EU Countries based on SES (2014)),
dass eine hohe Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen
(Frauenerwerbstätigenquote) häufig mit einem höheren Gender Pay Gap einhergeht. Dies wird damit
erklärt, dass in Ländern mit einer niedrigen Frauenerwerbsquote nur jene
Frauen erwerbstätig sind, die eine hohe Qualifikation besitzen und diese auch
unter erschwerten Bedingungen, z. B. aufgrund fehlender
Vereinbarkeitsmodelle, auf gut bezahlten Arbeitsplätzen einsetzen möchten.
Viele EU-Mitgliedstaaten streben die Verringerung des Gender Pay Gaps an.
Da erst in den letzten Jahren viele neue Maßnahmen ergriffen wurden, wird
sich erst auf mittlere und längere Sicht zeigen, wie erfolgreich sie sind. Die
Bundesregierung steht im stetigen Austausch mit den anderen EU-
Mitgliedstaaten über die Maßnahmen zur Verringerung des Gender Pay Gaps und deren
Erfolge.
25. Welche Rolle soll die Bundesstiftung Gleichstellung für die
Unterstützung der Umsetzung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie
des Bundes spielen?
a) Wann soll die Bundesstiftung für Gleichstellung ihre Arbeit
aufnehmen?
b) Gibt es bereits konkrete Themenschwerpunkte, aus denen die
Stiftung Forschungsvorhaben entwickeln kann, und wenn ja, welche?
c) Welche Vorstellungen zur Umsetzung der Vernetzungsplattform für
gleichstellungsorientierte Initiativen gibt es, und wie ist dafür der
genaue Zeitplan?
d) Gibt es neben der Vernetzung von jungen Initiativen auch
Möglichkeiten, etablierte Vereine mit akut benötigten Ressourcen zu
unterstützen?
e) Plant die Bundesregierung, den Stiftungsrat pluralistischer mit
Vertreterinnen und Vertretern aus anderen Bereichen als der Politik,
insbesondere der Zivilgesellschaft, zu besetzten, und wenn ja, welche
konkreteren Pläne gibt es, um eine pluralistische Besetzung
sicherzustellen?
f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des
Bundesfrauenrates, dass die Stiftung eine höhere Finanzierung als 5 Mio.
Euro pro Jahr bräuchte, um wirkmächtig zu sein?
g) Plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Bundesstiftung
Gleichstellung einen intersektionalen Ansatz verfolgt, und wenn ja,
wie?
h) Warum hält die Bundesregierung eine festgelegte paritätische
Besetzung mit Männern und Frauen für notwendig, anstatt eine
Mindestquote von 50 Prozent für Frauen anzustreben?
Die Fragen 25 bis 25h werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesstiftung Gleichstellung soll sich der Stärkung und Förderung der
Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland widmen. Sie wird sich
wissenschaftlich fundiert insbesondere mit Fragen der gerechten Partizipation
von Frauen und Männern in Gesellschaft, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft
beschäftigen. Das Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung v.
18. Mai 2021, BGBl I, Seite 1139 ist auf eine Gesetzesinitiative der
Koalitionsfraktionen zurückzuführen und am 28. Mai 2021 in Kraft getreten. Die
Bundesstiftung Gleichstellung ist als Stiftung des öffentlichen Rechts eine
eigenständige juristische Person. Hauptorgan der Stiftung ist der Stiftungsrat, der die
grundsätzlichen Entscheidungen zum Aufbau und zur Arbeit der Stiftung trifft.
Der Stiftungsrat der 19. Legislaturperiode hat sich am 7. Juli 2021 konstituiert.
Dem Stiftungsrat obliegt es, das geschäftsführende Direktorium – bestehend
aus zwei Personen – zu besetzen. Dann kann neben dem administrativen auch
der inhaltliche Aufbau der Stiftung folgen. Weitere Einzelheiten zu
Stiftungszweck und Ausgestaltung der Bundesstiftung sind dem Errichtungsgesetz zu
entnehmen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/31767
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/31767
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ISSN 0722-8333]