[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel,
Daniela Wagner, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/31287 –
Aktueller Stand der Nutzung von Bahnimmobilien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das in der Strategie der Bundesregierung „Starke Schiene“ geplante
Wachstum auf der Schiene bedeutet künftig größere Flächenbedarfe für
Kapazitätserweiterungen im Netz und an Bahnhöfen, für City-Logistik und für Wartungs-
und Abstellanlagen, insbesondere auch in Städten. Zugleich eignen sich
ehemalige Bahnflächen für die städtebauliche Verdichtung im Sinne der „Stadt
der kurzen Wege“.
Die Nachnutzung von Flächen, die zuvor dem Bahnbetrieb zu Verfügung
standen, ist daher ein zweischneidiges Schwert. Die Nutzung durch Wohn-,
Gewerbe- oder Erholungsgebiete ermöglicht eine Neuaufwertung und
Schaffung ganzer Stadtteile. Allerdings werden somit auch Flächen aus dem System
Schiene entfernt, die möglicherweise noch für die aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller dringend benötigte Verlagerungs- und
Wachstumsstrategie der Eisenbahn benötigt werden. Allerdings ist der Bedarf nach neuen
Wohnungen durch die steigende Nachfrage insbesondere in den städtischen
Ballungsräumen groß. Hier sind ehemalige Bahnflächen oder ganz bzw. teilweise
leerstehende Bahngebäude oft attraktiv gelegen, da sie sich gut in Konzepte
wie die „Stadt der kurzen Wege“ einbinden lassen. Zudem sind sie oftmals
bereits gut erschlossen. Insbesondere für die zukünftige klimaneutrale
Citylogistik können nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller noch
vorhandene innerstädtische Bahnflächen eine entscheidende Rolle spielen.
1. Wie groß ist die aktuelle Gesamtfläche der Bahnliegenschaften in
Deutschland (bitte nach Bundesländern, DB (Deutsche Bahn)-
Unternehmen und weiteren Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU),
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Bundeseisenbahnvermögen oder
Bahnflächenverwertungsgesellschaften sowie Bahnliegenschaftsflächen die
durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet für die DB
AG werden, aufschlüsseln)?
Bei der Bahnreform 1994 wurden alle bahnnotwendigen Liegenschaften der
ehemaligen Bundeseisenbahnen auf die Deutsche Bahn AG (DB AG) übertra-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31799
19. Wahlperiode 28.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 28. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gen. Daher befinden sich seitdem keine Bahnliegenschaften im Eigentum des
Bundeseisenbahnvermögens (BEV).
Die Liegenschaften der DB AG und ihrer Tochtergesellschaften umfassen eine
Gesamtfläche von ca. 1,163 Mrd. m². Ein Auszug (Stand: 7. Juli 2021) aus dem
Liegenschaftssystem des DB-Konzerns kann der Anlage 1 entnommen werden.
2. Wie viele Wohnungen befinden sich in den Liegenschaften der DB AG
(bitte nach DB-Unternehmen, Bundeseisenbahnvermögen und
Bundesländern aufschlüsseln und dabei auch Wohnungen berücksichtigen, die
durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die DB AG
verwaltet werden)?
3. Wie viele der Wohnungen sind an Eisenbahnerinnen und Eisenbahner
vermietet, wie viele sind frei vermietet, und wie viele stehen leer, und
wie lange stehen entsprechende Wohnungen leer (bitte nach
Quadratmetern, gesamt, Anteil Bahnhöfe und Bundesländern aufschlüsseln)?
4. Wie hoch ist die durchschnittliche Miete des Mietwohnungsbestands
derzeit (Stand Juni 2021)?
5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Nettokaltmieten in den
Wohnimmobilien derzeit (Stand Juni 2021), und wie haben sie sich in den Jahren
2013 bis 2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
6. Wie viele Neuvermietungen der Wohnimmobilien hat es in den Jahren
2013 bis 2020 gegeben (bitte jahresscheibengenau sowie nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Wie viele Mieterhöhungen bei Neuvermietung hat es in den Jahren 2013
bis 2020 gegeben, und wie hoch waren diese durchschnittlich in Prozent
(bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
8. Wie hoch waren die Mieteinahmen aus der Vermietung dieser
Wohnimmobilien (bitte jahresscheibengenau und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
9. Wie hoch sind die Mieterhöhungen bei bestehenden Wohnimmobilien in
den Jahren 2013 bis 2020 ausgefallen (bitte jahresscheibengenau in
Prozent sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Eigentum der DB AG und ihrer Tochtergesellschaften befinden sich keine
klassischen Wohnimmobilien. Zum Teil befinden sich vereinzelt und in
geringem Umfang Wohnungen in betrieblichen Gebäuden. Diese werden aufgrund
ihres untergeordneten Anteils am Gesamtvolumen nicht gesondert betrachtet
und können nach Auskunft der DB AG auch nicht gesondert ausgewertet
werden. Bei diesen Wohnungen handelt es um Dienstwohnungen für DB
Mitarbeiter. Bei Immobilien der DB AG und ihrer Gesellschaften handelt sich immer
um Immobilien, die eisenbahnrechtlich gewidmet sind und ausschließlich für
Bahnbetriebszwecke genutzt werden können.
Das BEV verfügt bundesweit über 2 248 Wohnungen mit einer
Gesamtwohnfläche von 158 092 m². Hiervon sind aktuell 783 Wohnungen bzw. 51 581 m²
unvermietet.
Wohnfläche Wohnungen
Land* gesamt (in m²) davonvermietet (in m²)
davon
leer (in m²) gesamt
davon
vermietet
davon
leer
Baden-Württemberg 3.140 1.992 1.149 43 27 16
Bayern 44.174 27.061 17.113 614 372 242
Berlin 20.405 15.579 4.826 257 194 63
Brandenburg 42.043 32.225 9.818 640 472 168
Hessen 1.735 1.201 534 27 19 8
Mecklenburg-
Vorpommern 13.693 5.596 8.097 213 78 135
Nordrhein-Westfalen 8.412 6.823 1.589 101 80 21
Sachsen 17.878 10.954 6.924 265 157 108
Sachsen-Anhalt 6.552 5.021 1.531 87 65 22
Thüringen 60 60 0 1 1 0
Summe 158.092 106.512 51.581 2.248 1.465 783
*In den nicht aufgeführten Ländern verfügt das BEV über keine Wohnungen.
Die durchschnittliche monatliche Nettokaltmiete des Wohnungsbestandes des
BEV beträgt 4,08 Euro/m². Die historische Mietenentwicklung und
Entwicklung der Anzahl der Neuvermietungen sowie der dabei stattgefundenen
Mieterhöhungen wird nicht erfasst.
Hinsichtlich der Mieteinnahmen aus der Vermietung des Wohnungsbestandes
des BEV wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Eine Aufschlüsselung
nach Ländern ist für die Vergangenheit nicht möglich:
Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Einnahmen in
Tausend Euro 5.886 6.016 6.837 6.236 5.233 5.884 7.129 7.076
Ein Ausweis der angefragten Mieterhöhungen ist mangels fehlender
statistischer Erfassung nicht möglich.
10. Wie viele der Empfangsgebäude befinden sich aktuell noch im Eigentum
der DB Station & Service AG und der DB Immobilien, und wie viele
davon stehen unter Denkmalschutz (bitte nach Gesamtanzahl,
Denkmalschutzwürdigkeit und Bundesländern aufschlüsseln)?
Aktuell befinden sich rund 700 Empfangsgebäude im Eigentum der DB
Station&Service AG. Davon stehen rund 300 Empfangsgebäude unter
Denkmalschutz.
11. Hat die Deutsche Bahn AG eine Potentialanalyse für den Wohnungsbau
auf ihren Flächen durchgeführt?
Wenn ja, wann, in welchem Umfang, welche Aspekte wurden hierbei
geprüft, wer hat die Analyse vorgenommen, und was waren die zentralen
Ergebnisse?
Wenn nein, warum nicht?
12. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, wie viele Wohnungen in
Gebäuden der DB Immobilien insgesamt entstehen könnten, wenn ungenutzte
Dachgeschosse, leerstehende ehemalige Betriebsräume, Werkstätten etc.
umgebaut würden (bitte das räumliche Potenzial bei einer
durchschnittlichen Wohnungsgröße von ca. 60 m² abschätzen), und wenn ja, welche?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein. Die Immobilien der DB AG sind bahnnotwendige Immobilien, die für
Eisenbahnzwecke genutzt werden und als solche der eisenbahnrechtlichen
Fachplanungshoheit unterliegen. Die Planungshoheit sowie die Schaffung von
Baubzw. Planungsrecht für den Wohnungsbau obliegen den jeweils zuständigen
Kommunen. Die Ausübung dieser kommunalen Planungshoheit setzt die
Freistellung der Grundstücke von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) voraus.
13. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, wie viele Wohnungen in
Bahnhofsempfangsgebäuden der DB Immobilien insgesamt entstehen
könnten, wenn ungenutzte Dachgeschosse, leerstehende ehemalige
Betriebsräume wie Büros, Gepäckabfertigungen, Aufsichten, Güterschuppen etc.
umgebaut würden (bitte das räumliche Potenzial bei einer
durchschnittlichen Wohnungsgröße von ca. 60 m² abschätzen), und wenn ja, welche?
Aufgrund des Zustands und der Lage haben Empfangsgebäude wenig Potenzial
für sensible Nutzungen, wie z. B. Wohnen. Themen wie Statik, Lärm,
Emissionen oder der Zuschnitt der Flächen stehen häufig entgegen.
14. Wie viele Bahngrundstücke wurden seit der Bahnreform 1994 verkauft
(bitte nach Anzahl und Fläche in m² je Organisation wie in Frage 1
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Grundstücksverkäufe der DB AG werden seit dem Jahr 2004 in
einem einheitlichen Datensystem erfasst. Von 2004 bis 2020 wurden rund
16 300 Verkäufe mit ca. 182 Mio. m2 Fläche getätigt.
Hinsichtlich des BEV wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
15. Wie stellt sich der Flächenanteil dieser Grundstücke nach Lage dar (bitte
nach zentral bzw. dezentral in Großstädten >100 000 Einwohner, zentral
bzw. dezentral in Städten >20 000 Einwohner, zentral bzw. dezentral in
Kleinstädten <20 000 Einwohner, Innenbereich von Dörfern,
Außenbereich differenzieren)?
16. Wie stellt sich der Flächenanteil dieser Grundstücke nach Nutzungen dar
(bebaute Grundstücke, Bauland, Parkplätze für Kfz, Abstellanlagen für
Fahrräder, Vorplätze bzw. Fußgängerbereiche, sonstige Intermodalität
inklusive Bus, Taxi und Sharing, Landwirtschaft, Wald, Radwege, Parks,
Sportplätze, sonstiges)?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Solche Differenzierungen existieren nach Auskunft der DB AG nicht. Der
größte Teil der Flächen ist mit Infrastrukturanlagen belegt. Es befinden sich
überwiegend auch auf augenscheinlich unbebauten Flächen
Bahnbetriebsanlagen (z. B. Kabel, Leitungen, Zuwegungen, Rechte Dritter etc.). Ein geringer
Anteil der Flächen ist mit Gebäuden bebaut.
Hinsichtlich des BEV wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
17. Welcher Gesamterlös wurde durch Verkäufe seit 1994 bis Ende 2020
erzielt?
Welche Erlöse sind ab Anfang 2021 noch geplant (bitte jeweils nach
Organisation wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG wurden von 2004 bis 2019 rund 2 266 Mio. Euro
Erlöse aus Immobilienverkäufen erzielt. Im Jahr 2021 plant die DB AG mit
einem Umsatz zwischen 50 und 150 Mio. Euro.
Das BEV hat durch Verkäufe zwischen 1994 und Ende 2020 einen Gesamterlös
von 1 638 795 601 Euro erzielt. Nach aktueller Prognose könnten im Jahr 2021
bis zu 50 Mio. Euro zusätzlich erzielt werden.
18. Wie viele Bahngrundstücke sollen entsprechend den derzeitigen
Planungen der DB AG und/oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BI-
mA) in den Jahren 2021 bis 2025 noch verkauft werden (bitte jeweils
nach Organisation wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Die DB AG plant rund 1 800 Verkäufe im Zeitraum 2021 bis 2025.
Hinsichtlich des BEV wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
19. Wann ist mit dem Abschluss der Bereinigung des Liegenschafts-
Portfolios der DB AG bzw. der BImA zu rechnen (geplantes Ende des
systematischen Verkaufs von Bahnliegenschaften; bitte jeweils nach
Organisation in Frage 1 aufschlüsseln)?
Für das BEV verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu den Fragen 6
und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/28317.
Die Konzernstrategie „Starke Schiene“ der DB AG führt mit Blick auf das
geplante Wachstum des Schienenverkehrs gegebenenfalls zu einer veränderten
Betrachtungsweise von Veräußerungen. Priorität hat für die DB AG der Ausbau
der Infrastruktur und des Betriebs zur Umsetzung der Wachstumsziele im
Schienenverkehr.
20. Welche im Innenbereich gelegenen Bahnareale (> 5 000 m²) befinden
sich derzeit in einem Freistellungsprozess?
An welchen dieser Bahnareale gibt es Initiativen, die sich für eine
Reaktivierung für Bahnzwecke einsetzen?
Der Antrag auf Durchführung des Verfahrens zur Freistellung von
Bahnbetriebszwecken durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wird erst nach einem
Verkauf auf Verlangen des Käufers durch die DB AG beim Eisenbahn-
Bundesamt gestellt.
21. Welche Trassen befinden sich derzeit in einem Freistellungsprozess?
An welchen dieser Strecken gibt es Initiativen, die sich für eine
Reaktivierung der Strecke einsetzen?
22. Welche ehemaligen Güter- und Anschlussgleise befinden sich derzeit in
einem Freistellungsprozess?
An welchen dieser Strecken gibt es Initiativen, die sich für eine
Reaktivierung der Strecke einsetzen?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vor dem Hintergrund der Konzernstrategie Starke Schiene der DB AG werden
derzeit durch die DB AG keine Freistellungsverfahren von Trassen angestoßen.
Die DB AG wird 20 Strecken mit einer Länge von 245 Kilometern für den
Bahnbetrieb reaktivieren. Bei den Strecken handelt es sich um einen ersten Teil
zuvor stillgelegter Trassen, auf denen künftig wieder Personen- oder
Güterverkehr stattfinden soll. Ein Expertenteam der DB AG hat in den vergangenen
Monaten ein Streckenportfolio in ganz Deutschland mit rund 1 300 Kilometern
Länge mit verkehrlichem Potenzial ermittelt.
23. Wie viele Empfangsgebäude wurden jeweils in den einzelnen Jahren von
2013 bis 2020 veräußert, und wie hoch war jeweils der durchschnittliche
Kaufpreis (bitte jahresscheibengenau auch nach Liegenschaft,
Bundesland, Kaufpreis und Käufer aufschlüsseln)?
24. In wie vielen der o. g. Verkaufsfälle wurden qualitative Konzepte dem
Höchstgebot vorgezogen?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Zeitraum zwischen 2013 und 2020 wurden rund 500 Empfangsgebäude
verkauft. Die erzielten Verkaufspreise differenziert nach Empfangsgebäuden,
Nebengebäuden und mitveräußerten Grundstücken sind bei der DB AG
systemisch nicht vorhanden. Da die Gebäude wegen baulicher Mängel i. d. R.
keinen Wert mehr haben, sind die Grundstücke die eigentlichen Werttreiber.
25. Wie wird die Umsetzung des Konzepts eines Erwerbers sichergestellt
(bitte die vertraglichen Möglichkeiten darstellen)?
Nach rechtskräftigem Abschluss des Freistellungsverfahrens nach § 23 AEG
wird die kommunale Planungshoheit durch die jeweilige Kommune ausgeübt.
Im Grundstückskaufvertrag werden sämtliche bahnbetrieblichen Belange
gesichert.
26. Welche Erfahrungen gibt es, die Umsetzung eines städtebaulich
wünschenswerten Konzepts über monetäre Sicherheiten inhaltlich und
terminlich abzusichern?
Die städtebauliche Entwicklung unterliegt der kommunalen Planungshoheit.
27. Wie viele Empfangsgebäude sollen entsprechend den aktuellen
Planungen der Deutschen Bahn AG bzw. der BImA in den Jahren 2021 bis 2025
noch veräußert werden (bitte jahresscheibengenau sowie nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Ein Verkauf wird in Erwägung gezogen, wenn keine geeigneten
Finanzierungsmöglichkeiten u. a. auch nicht mit weiteren Kooperationspartnern gefunden
werden können. Dies ist eine standortbezogene Einzelfallentscheidung.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen
vor.
28. Inwiefern sieht die Bundesregierung generell wirtschaftlich realisierbare
Entwicklungsperspektiven für Empfangsgebäude an gering
frequentierten Verkehrsstationen?
Die Entwicklung von Empfangsgebäuden an gering frequentierten
Verkehrsstationen ist eine wirtschaftliche Herausforderung. Um Empfangsgebäude u. a. an
diesen Verkehrsstationen wieder attraktiver zu gestalten, hat die
Bundesregierung u. a. das 1 000-Bahnhöfe-Programm aufgelegt.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/30013 verwiesen.
29. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung sinnvolle Nutzungen für
ehemalige Empfangsgebäude an gering frequentierten Verkehrsstationen
(bitte nach Erdgeschoss und Obergeschossen differenzieren)?
Welche Nutzungen sinnvoll und wo die verschiedenen Einrichtungen und
Services im Gebäude angesiedelt sind, ist standortspezifisch und in Abstimmung
mit den Kommunen zu bestimmen.
30. Inwiefern und in welchem Umfang fördert die Bundesregierung die
Nachnutzung von ehemaligen Empfangsgebäude und anderen Gebäuden
sowie Liegenschaften der Deutschen Bahn AG oder durch die BImA
verwalteten Bahn-Liegenschaften?
Für die Nachnutzung von ehemaligen Empfangsgebäuden und anderen
Gebäuden sowie Liegenschaften der DB AG finden mit Stand vom 31. März 2021
keine Förderungen statt.
31. In welchen Bundesländern und unter welchen Voraussetzungen sind
Zwischennutzungen im Bestand ohne Antrag auf Baugenehmigungen bzw.
Nutzungsänderungen bzw. mit einem vereinfachten Antrag möglich?
Die gesetzlichen Voraussetzungen bestimmen sich nach der jeweiligen
Landesbauordnung des zuständigen Landes, in welchem das Gebäude oder die
bauliche Anlage gelegen ist.
32. Sind der Bundesregierung positive und negative Beispiele bei der
Überführung von Zwischennutzungen in die endgültige Nutzung bekannt
(bitte je drei Beispiele nennen, wie z. B. die Zwischennutzung auf anderen
Flächen fortgeführt werden könnte)?
Nach Verkauf verfolgt die DB AG die weitere Entwicklung und Nutzung
ehemaliger Bahnflächen in der Regel nicht. Im Falle des Verkaufs von
Empfangsgebäuden können sich aus gastronomischen, touristischen oder gewerblichen
Zwischennutzungen dauerhafte Konzepte entwickeln.
33. Welche Fördermittel aus welchen Förderprogrammen des Bundes stehen
privaten Investoren und Käufern zur Sanierung von Bahngebäuden 2021
zur Verfügung?
Es stehen privaten Investoren und Käufern zur Sanierung von Bahngebäuden
keine gesondert hierfür ausgewiesenen Fördermittel zur Verfügung. Dieser
Personenkreis kann sich um allgemeine Fördermittel wie zum Beispiel Mittel der
Förderung der Sicherung und des Erhalts musealer Schauplätze zur
Eisenbahnthematik bewerben.
34. Welche Fördermittel aus welchen Förderprogrammen des Bundes stehen
privaten Investoren und Käufern zur Schaffung von Baureife auf
ehemaligen Bahngrundstücken zur Verfügung?
Es stehen privaten Investoren und Käufern zur Schaffung von Baureife auf
ehemaligen Bahngrundstücken keine gesondert ausgewiesenen Fördermittel zur
Verfügung.
35. Wie lange dauert der Prozess vom Kauf bis zur Baureife bei
Bahngrundstücken in der Regel (Durchschnitt der letzten fünf Jahre)?
Wie lange dauert er auf der „grünen Wiese“?
36. Welche Mehrkosten gegenüber der „grünen Wiese“ fallen typischerweise
bei ehemaligen Bahngrundstücken bis zur Schaffung der Baureife an (je
Quadratmeter, bitte nach Altlastensanierung, Denkmalschutz, Städtebau,
Entwidmung, Umnutzung und sonstiges differenzieren)?
Die Fragen 35 und 36 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Grundstücke der DB AG werden wie sie stehen und liegen veräußert. Auf
den Prozess nach der Veräußerung bis zur Baureife hat die DB AG keinen
Einfluss, dieser obliegt den jeweiligen Kommunen und Investoren.
37. Welche Bahnliegenschaften eigenen sich als City-Logistik-Hubs in
Großstädten und Verdichtungsräumen (bitte die jeweiligen Standorte
nach Stadt und Größe darstellen)?
Im Rahmen einer Grundstücksanalyse wurden im Raum Berlin zwei
Grundstücke für eine Eignung als City-Logistik identifiziert (Rangierbf. Tempelhof,
ehem. Rangierbf. Frankfurter Allee).
38. Inwiefern wurde die DB Cargo AG im Rahmen einer solchen
Auswertung für Vorrangflächen für City-Logistik beteiligt?
Die Untersuchungen laufen unter Federführung der DB Cargo AG in
Abstimmung mit der DB Netz AG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und beschränken sich auf Berlin.
39. Wie viel der heutigen Bahnfläche wurde seit 1994 erworben (bitte nach
Neubaustrecken, Ausbaustrecken, Werke, Güterterminals,
Anschlussgleise, Verwaltungsgebäude, sonstiges differenzieren)?
40. Wie viel Bahnfläche soll schätzungsweise bis 2040 noch erworben
werden (bitte nach Neubaustrecken, Ausbaustrecken, Werke, Güterterminals,
Anschlussgleise, Verwaltungsgebäude, sonstiges differenzieren)?
Die Fragen 39 und 40 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung und der DB AG liegen hierzu keine eigenen
Informationen vor.
Drucksache 19/31799 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31799 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]