[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31363 –
Arbeits- und Lebensrealität in Baden-Württemberg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kommune ist nicht bloße Verwaltungsebene, sie ist der Ort, an dem
Menschen leben und arbeiten. An kaum einer Stelle zeigen sich politische
Entscheidungen so unmittelbar wie in den Städten und Gemeinden.
Kommunalpolitik schärft den Blick für die Wirklichkeit – auch, wenn es um die Folgen
politischer Entscheidungen auf EU-, Bundes- oder Landesebene geht.
Die Fragesteller wollen sich ein Bild von den Lebens- und
Arbeitsbedingungen in den Kommunen in Baden-Württemberg machen, um gegebenenfalls
gewonnene Erkenntnisse in ihr bundespolitisches Engagement zu integrieren.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen 6 bis 9 wurde das Merkmal
„Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
herangezogen. Zum methodischen Hintergrund verweist die Bundesregierung auf die
Vorbemerkung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 19/16824. Auswertungen für das Merkmal „Entgelt“
aus der Beschäftigungsstatistik liegen bis zum Jahr 2020 und Auswertungen
aus dem Mikrozensus bis zum Jahr 2019 vor.
Um im zeitlichen Einklang mit den Auswertungen aus der
Beschäftigungsstatistik zu den Fragen 6 bis 9 zu stehen, beziehen sich die Auswertungen zu den
Fragen 3, 4, 11 und 12 für die gewünschten Jahre jeweils auf den Dezember.
Beim Dezember 2020 handelt es sich um den aktuellsten Berichtsmonat mit
(endgültigen) Daten in der erfragten Auswertungstiefe.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31968
19. Wahlperiode 10.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
10. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil der abhängig Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis
entwickelt (bitte Werte für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert
darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland,
Baden-Württemberg, den vier Regierungsbezirken in Baden-
Württemberg und allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Baden-
Württemberg differenzieren)?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil der abhängig Beschäftigten in einem atypischen Arbeitsverhältnis
entwickelt (bitte Werte für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert
dar-stellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland,
Baden-Württemberg, den vier Regierungsbezirken in Baden-
Württemberg und allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Baden-
Württemberg differenzieren)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Angaben des Statistischen Bundesamtes basieren auf den Ergebnissen von
Sonderauswertungen sowie Modifizierungen des Mikrozensus zur jährlichen
Berichterstattung „Atypische Beschäftigung“. Eine Aufbereitung von
Ergebnissen auf Kreisebene wird aufgrund der zu geringen Stichprobengröße und der
daraus resultierenden teilweise geringen Aussagekraft nicht vorgenommen. Für
das Bundesland Baden-Württemberg wurde die Auswertung auf die
Regierungsbezirksebene beschränkt.
Nach Auswertungen des Mikrozensus waren im Jahr 2019 von den insgesamt
rund 37,67 Millionen Kernerwerbstätigen (Erwerbstätige im Alter von 15 bis
64 Jahren, nicht in Bildung, Ausbildung oder Wehr-, Zivil- sowie
Freiwilligendienst) rund 26,83 Millionen (71,2 Prozent) in einem Normalarbeitsverhältnis
beschäftigt und rund 7,33 Millionen (19,5 Prozent) atypisch tätig.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 1 bis 7 im Anhang* zu entnehmen.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten entwickelt
(bitte Werte für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert darstellen;
bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Baden-
Württemberg, den vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und
allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Baden-Württemberg
differenzieren)?
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten entwickelt
(bitte Werte für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert darstellen;
bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Baden-
Württemberg, den vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und
allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Baden-Württemberg
differenzieren)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es
im Dezember 2020 rund 23,88 Millionen sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte und rund 9,82 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
in Teilzeit. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten an
allen Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + ausschließlich
geringfügig Beschäftigte) betrug 63 Prozent.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/31968 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 8 und 9 im Anhang* zu entnehmen. Bei
der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass die
Erhebungsinhalte der Beschäftigungsstatistik im Jahresübergang 2010/2011 umgestellt
wurden. In Folge der Umstellung erhöhte sich die Teilzeitquote im Vergleich zu
den Ergebnissen von vor der Umstellung.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von befristet Beschäftigten (mit und ohne Sachgrund) sowie von
Leih-arbeitsbeschäftigten entwickelt (bitte Werte für 2010, 2015, 2020
und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach
Ost- und Westdeutschland, Baden-Württemberg, den vier
Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und allen Landkreisen sowie kreisfreien
Städten in Baden-Württemberg differenzieren)?
Es wird auf den methodischen Hinweis in der Antwort zu den Fragen 1 und 2
verwiesen. Bei der Interpretation der Daten sind die teilweise geringen
Fallzahlen und die daraus resultierende eingeschränkte Aussagekraft insbesondere zur
Arbeitnehmerüberlassung zu beachten.
Nach Auswertungen des Mikrozensus waren im Jahr 2019 von den insgesamt
rund 37,67 Millionen Kernerwerbstätigen 853.000 bzw. 2,3 Prozent als
Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer beschäftigt.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 1 bis 7 im Anhang* zu entnehmen.
Zu Ergebnissen betreffend befristet Beschäftigter mit und ohne Sachgrund wird
auf die Auswertungen des IAB-Betriebspanels verwiesen. Die Veröffentlichung
„Befristete Beschäftigung in Deutschland 2020“ kann unter folgendem Link
abgerufen werden:
http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/ADuI_Befristete_Besc
haeftigung_2020.xlsx.
Ergebnisse zu Befristungen mit und ohne Sachgrund liegen zu den erfragten
Jahren nur für das Berichtsjahr 2020 vor. Eine Differenzierung der Ergebnisse
nach Regierungsbezirken und Kreisen ist fallzahlenbedingt nicht möglich.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
monatliche Bruttostundenlohn von Leiharbeitskräften, und wie hoch ist
er verglichen mit dem der sozialversicherungspflichtigen
Vollzeitbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (bitte Werte für 2010, 2015, 2020
und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach
Ost- und Westdeutschland, Baden-Württemberg, den vier
Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und allen Landkreisen sowie kreisfreien
Städten in Baden-Württemberg differenzieren)?
7. Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der
monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro (bitte Werte für 2010,
2015, 2020 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte differenziert nach
Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Baden-Württemberg, den vier
Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und allen Landkreisen sowie
kreisfreien Städten in Baden-Württemberg ausweisen)?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben zu Bruttostundenlöhnen liegen nicht vor. Alternativ werden
Bruttomonatsentgelte der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
ausgewiesen. Sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Leiharbeitnehmer und
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/31968 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Leiharbeitnehmerinnen der Kerngruppe erzielten im Jahr 2020 ein mittleres
Bruttomonatsentgelt (Median) von 1.954 Euro. Das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe insgesamt betrug
3.427 Euro. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass sich die
Merkmalsstrukturen bei Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen deutlich von denen
bei Beschäftigten insgesamt unterscheiden. So üben Leiharbeitnehmer und
Leiharbeitnehmerinnen überproportional häufig eine Beschäftigung mit dem
Anforderungsniveau Helfer aus.
Weitere Ergebnisse sind Tabelle 10 im Anhang* zu entnehmen. Ergebnisse zu
den Bruttoarbeitsentgelten von Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen
liegen für das Jahr 2010 nicht vor, sondern erstmalig für das Jahr 2013.
8. Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Niedriglohnschwelle der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte für
sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) in Euro (bitte Werte
für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte
differenziert nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Baden-Württemberg,
den vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und allen
Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Baden-Württemberg ausweisen)?
9. Wie viele Beschäftigte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Einkommen, das unter der jeweiligen Niedriglohnschwelle liegt (bitte
sowohl absolute als auch anteilige Werte für 2010, 2015, 2020 und den
aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und
Westdeutschland, Baden-Württemberg, den vier Regierungsbezirken in
Baden-Württemberg und allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in
Baden-Württemberg differenzieren)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
In Anlehnung an die international übliche Definition der Organisation for
Economic Cooperation and Development (OECD) gelten als Beschäftigte des
unteren Entgeltbereichs Personen, die in sozialversicherungspflichtiger
Vollzeitbeschäftigung weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe erzielen (Schwelle des
unteren Entgeltbereichs).
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
lag die bundeseinheitliche Schwelle des unteren Entgeltbereichs im Jahr 2020
bei 2.284 Euro. Ein monatliches Medianentgelt von weniger als 2.284 Euro
erzielten rund 4,01 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte
der Kerngruppe. Damit lag das Medianentgelt von 18,7 Prozent aller
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe unterhalb dieser
Schwelle.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 11 im Anhang* zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/31968 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Wie viele Beschäftigte beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
ergänzend zum Einkommen aus Erwerbsarbeit (bitte die absoluten und
relativen Werte für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert darstellen; bitte
nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Baden-
Württemberg, den vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und
allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Baden-Württemberg
differenzieren)?
Im Kontext einer integrierten Auswertung von Beschäftigungs- und
Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden Juni-Werte zur
Beantwortung herangezogen. Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit gab es im Juni 2020 rund 497.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, das entspricht einem Anteil
von 1,5 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im
erwerbsfähigen Alter. Von den 497.000 Personen waren 115.000 in Vollzeit
beschäftigt (ohne Auszubildende). Darüber hinaus gab es 263.000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte mit einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung.
Das entspricht einem Anteil von 7,7 Prozent an allen ausschließlich geringfügig
Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 12 bis 14 im Anhang* zu entnehmen.
11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil ausschließlich geringfügig Beschäftigter entwickelt (bitte Werte für
2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach
Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Baden-Württemberg,
den vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und allen
Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Baden-Württemberg differenzieren)?
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil im Nebenjob geringfügig Beschäftigter entwickelt (bitte Werte für
2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach
Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Baden-Württemberg,
den vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und allen
Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Baden-Württemberg differenzieren)?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es
im Dezember 2020 rund 4,23 Millionen ausschließlich geringfügig
Beschäftigte und rund 2,92 Millionen im Nebenjob geringfügig Beschäftigte. Hierbei ist
zu beachten, dass es Beschäftigte gibt, bei denen sich der Arbeitsort der
Hauptbeschäftigung und der Arbeitsort der Nebenbeschäftigung unterscheiden.
Die relative (regionale) Bedeutung lässt sich ermitteln, indem die
ausschließlich oder im Nebenjob geringfügig Beschäftigten auf alle Beschäftigten
(sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich geringfügig
Beschäftigte) bezogen werden. Rechnerisch kommen damit auf 100 Beschäftigte 11,2
ausschließlich geringfügig Beschäftigte bzw. 7,7 in einem Nebenjob geringfügig
Beschäftigte.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 15 im Anhang* zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/31968 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von unter der Armutsgrenze lebenden Personen entwickelt (bitte
Werte für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte
nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Baden-
Württemberg, den vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und
allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Baden-Württemberg
differenzieren)?
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe
hängt u. a. von der zugrunde liegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50
Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens; regionaler Bezug)
und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen
sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Einer
Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala
gewichteten Einkommens verwendet.
Die Sozialberichterstattung von Bund und Ländern liefert keine Angaben zur
Anzahl der Personen mit einem Einkommen unterhalb der
Armutsrisikoschwelle. Daten zur Armutsrisikoquote können, soweit regionale Daten vorliegen, der
Tabelle 16 im Anhang* entnommen werden. Entsprechende Werte für das Jahr
2020 liegen noch nicht vor.
14. Wie hoch sind die Zahl und der Anteil der Bezieherinnen und Bezieher
von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
in Deutschland, den Rentengebieten Ost und West, Baden-Württemberg,
den vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg und den kreisfreien
Städten bzw. Verwaltungskreisen in Baden-Württemberg, und wie haben
sie sich in Vier-Jahres-Schritten seit ihrer Einführung 2003 entwickelt
(bitte nach Geschlecht sowie den Altersgruppen unter und über der
jeweiligen Regelaltersgrenze ausweisen)?
Die amtliche SGB XII-Statistik unterscheidet auf Bundesebene nach
Deutschland, Früheres Bundesgebiet und Neue Länder einschließlich Berlin, nicht aber
nach Rentengebieten.
Für Baden-Württemberg stehen dem Statistischen Bundesamt die Daten zur
Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger auf regionaler Ebene erst ab dem
Berichtsjahr 2008 aus der Regionaldatenbank Deutschland zur Verfügung und
die entsprechenden Quoten erst ab dem Berichtsjahr 2009. Die regionalen
Quoten stehen für die beiden Altersgruppen „18 Jahre bis zur Altersgrenze“
(Grundsicherung wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung) und
„Altersgrenze und älter“ (Grundsicherung im Alter) und nur für letztere auch differenziert
nach Geschlecht zur Verfügung.
Bezogen auf die Altersabgrenzung der beiden Altersgruppen ist zu beachten,
dass die Verschiebung der gesetzlichen Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB
XII ab dem Jahr 2012 bei der Datenauswertung für Deutschland, das Frühere
Bundesgebiet und die Neuen Länder (einschließlich Berlin) entsprechend
berücksichtigt ist, während die Datenauswertung für Baden-Württemberg diese
Altersgrenze erst ab 2015 abbildet. Bis einschließlich Berichtsjahr 2014 gelten
für diese Daten die Altersgrenzen „18 bis unter 65 Jahren“
(vollerwerbsgemindert) und „65 Jahre und älter“.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/31968 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die ab dem Berichtsjahr 2008 in Vier-Jahres-Schritten dargestellten Daten zum
Ende des jeweiligen Jahres können den Tabellen 17 bis 22 im Anhang*
entnommen werden. Grundsicherungsquoten für Ende 2020 liegen noch nicht vor,
insoweit werden die Daten für Ende 2019 als aktuellstes Jahr genannt.
Drucksache 19/31968 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31968 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]