Nutzung der steuerlichen Forschungsförderung von Unternehmen
der Abgeordneten Dr. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Stärke unserer Wirtschaft liegt in der Innovationskraft der Unternehmen, in Spitzentechnologien, -produkten und -dienstleistungen. Die Innovationsaktivitäten besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen sind seit eineinhalb Jahrzehnten jedoch rückläufig. Im Jahr 2019 sank der Umsatz der Unternehmen mit Produktinnovationen auf einen Umsatz von 744 Mrd. Euro. Dies sind minus 6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Laut Prognose des ZEW wird der Umsatz in den Jahren 2020 und 2021 auch weiterhin sinken (http://ftp.zew.de/pub/ zew-docs/mip/20/mip_2020.pdf).
Einer aktuellen KfW-Studie zufolge sind die Innovations- und Digitalisierungsaktivitäten während der Corona-Pandemie besonders bei mittelständischen Unternehmen zurückgefahren worden (https://www.kvw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2021/Fokus-Nr.-321-Januar-2021-Innovationsaktivitaet.pdf). Die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) ist daher für künftige Wettbewerbsfähigkeit und damit für Arbeitsplätze und Wohlstand entscheidend. Daher wurde die steuerliche Forschungsförderung eingeführt, um insbesondere diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die bislang wenig oder gar nicht forschen.
Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG), welches seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist, können Unternehmen steuerliche Forschungszulagen erhalten. Die Bemessungsgrundlage war laut § 3 Absatz 5 FZulG zunächst auf 2 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt, wobei die Forschungszulage nach § 4 FZulG 25 Prozent der Bemessungsgrundlage entspricht, was eine Fördersumme von bis zu 500 000 Euro bedeutet. Mit dem Konjunkturpaket vom Juli 2020 hat die Bundesregierung die Bemessungsgrundlage ab dem 1. Juli 2020 und befristet bis zum 30. Juni 2026 auf bis zu 4 Mio. Euro je Unternehmen verdoppelt, was
gleichfalls eine Verdopplung einer möglichen Forschungsförderung auf 1 Mio. Euro bedeutet.
Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage verläuft zweistufig. Zunächst muss die Bescheinigungszulage Forschungszulage (BSFZ) darüber entscheiden, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist. Ein positiver Bescheid ist die Grundlage für den Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt, der seit dem 1. April 2021 gestellt werden kann.
Laut Antwort des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf die Schriftliche Frage 149 auf Bundestagsdrucksache 19/26440 sind seit der Inbetriebnahme der Bescheinigungsstelle im September 2020 bis zum 4. Januar 2021 rechtsverbindlich 677 Anträge auf FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage eingegangen. Davon waren 319 Anträge von kleinen Unternehmen, 176 Anträge von mittleren Unternehmen und 182 Anträge von Großunternehmen (siehe Bundestagsdrucksache 19/26440). Dies bedeutet, 0,013 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen der hierzulande, insgesamt etwa 3,81 Millionen Unternehmen, hatten bis dahin einen Antrag für die steuerliche Forschungsförderung gestellt. Davon waren 0,0084 Prozent kleine Unternehmen (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/ Pressemitteilungen-Details_568064.html).
Die steuerliche Forschungsförderung wurde eingeführt, um insbesondere diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die bislang wenig oder gar nicht forschen. Besonders in der Corona-Krise ist es wichtig, die steuerliche Forschungsförderung schnellstmöglich zu erteilen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Wie viele Anträge auf FuE-Bescheinigung sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) seit ihrer Arbeitsaufnahme im September 2020 bis zu dem jetzigen Zeitpunkt eingegangen?
a) Wie sind diese nach Betriebsgröße aufgeschlüsselt (bitte nach Betriebsgrößen von jeweils 0 bis 9, 10 bis 49, 50 bis 249, 250 und mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln)?
b) Wie verteilen sich die Anträge auf die verschiedenen Branchen (Agrarwirtschaft, Bau, Chemie und Rohstoffe, Dienstleistungen und Handwerk, E-Commerce, Energie und Umwelt, Finanzen, Versicherungen und Immobilien, Freizeit, Gesellschaft, Handel, Internet, Konsum und FMCG, Leben, Medien, Metall und Elektronik, Pharma und Gesundheit, Sport und Fitness, Technik und Telekommunikation, Tourismus, Gastronomie, Verkehr und Logistik, Werbung und Marketing, Wirtschaft und Politik)?
Hat die Bundesregierung Daten darüber, wie viele Start-ups in der Wachstumsphase steuerliche Forschungszulagen beantragt haben?
Wie verteilen sich die aktuell eingegangenen Anträge auf FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage nach Kenntnis der Bundesregierung auf die einzelnen Bundesländer?
In welchem Umfang wird die steuerliche Forschungsförderung nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt?
a) Wie viele Unternehmen nutzen die vollumfängliche Fördersumme nach Bemessungsgrundlage der 4 Mio. Euro pro Unternehmen, was einer Forschungsförderung von 1 Mio. Euro entspricht (bitte nach Betriebsgröße und Branche aufschlüsseln)?
b) Wie viele Unternehmen nutzen in welchem Umfang nicht die gesamte Forschungsförderung (bitte nach Umfang, Betriebsgröße und Branche aufschlüsseln)?
Wie viele Antragsteller haben von den sich aus dem Konjunkturpaket vom 29. Juni 2020 ergebenden Erhöhungen der Fördersumme Gebrauch gemacht?
Wie viele dieser Anträge sind genehmigt worden?
Plant die Bundesregierung, die Verdopplung der Bemessungsgrundlage auf 4 Mio. Euro je Unternehmen und die damit verbundene verdoppelte Forschungsförderung bis zu 1 Mio. Euro beizubehalten?
a) Wenn ja, wie lange?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Bemessungsgrundlage zur steuerlichen Forschungsförderung noch weiter zu erhöhen?
a) Wenn ja, auf welche Höhe?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage auf alle Kosten der Forschung und Entwicklung auszuweiten?
a) Wenn ja, welche, und wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Begrenzung auf verbundene Unternehmen nach § 3 Absatz 6 FZulG auszuweiten bzw. die Eingrenzung auf verbundene Unternehmen aufzuheben?
a) Wenn ja, welche, und wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ist eine Anhebung des Fördersatzes von 25 Prozent auf das internationale Niveau von 31 Prozent geplant (vgl. https://bdi.eu/media/themenfelder/steuerpolitik/publikationen/20190214_Stellungnahme_BDI_steuerliche_Forschungsfoerderung.pdf)?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wurden Maßnahmen ergriffen, um über das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zu informieren und für es zu werben?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wurden externe Verbände oder Organisationen für das Informieren und Werben mit einbezogen?
Welche Resonanz hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf diese Aktivitäten erfahren?
Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um auf die steuerliche Forschungsförderung und deren Antragsverfahren aufmerksam zu machen?
a) Wenn ja, wie sehen diese für die unterschiedlichen Zielgruppen aus (kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge durch die Bescheinigungsstelle?
Wie viele der Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bescheinigungsstelle positiv beschieden (bitte nach Betriebsgröße und Branche aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bescheinigungsstelle negativ beschieden (bitte nach Betriebsgröße und Branche aufschlüsseln)?
Welche Gründe lagen nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Ablehnung vor?
Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. fehlende Unterlagen oder mangelnde Kenntnisse zum Verfahren seitens der Antragsteller im Falle einer Ablehnung?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge durch die Finanzämter (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Finanzämter positiv beschieden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Was wurde unternommen, damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bis 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Priorität ihre Bescheide erhalten?
Was wurde unternommen, dass in der Startphase nicht ausschließlich die großen Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die erfreulicherweise ohnehin Forschung und Entwicklung betreiben, von der Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 4 Mio. Euro Kenntnis haben und davon profitieren?
Werden die für 2021 eingeplanten Bundesmittel für die steuerliche Forschungsförderung nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichen, um alle eingehenden Anträge zu bedienen?
Wie werden die Bedenken des Bundesrechnungshofes, welche am 8. März 2021 in dem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ „Zweifel an der Forschungszulage“ veröffentlicht wurden, dass die Zulage nicht zielgenau in der Ausrichtung sowie rechtssicher sei, was die Steuerfreiheit betrifft, eingeschätzt?