[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Sattelberger,
Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31365 –
Nutzung der steuerlichen Forschungsförderung von Unternehmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Stärke unserer Wirtschaft liegt in der Innovationskraft der Unternehmen,
in Spitzentechnologien, -produkten und -dienstleistungen. Die
Innovationsaktivitäten besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen sind seit eineinhalb
Jahrzehnten jedoch rückläufig. Im Jahr 2019 sank der Umsatz der
Unternehmen mit Produktinnovationen auf einen Umsatz von 744 Mrd. Euro. Dies sind
minus 6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Laut Prognose des ZEW wird der
Umsatz in den Jahren 2020 und 2021 auch weiterhin sinken (
http://ftp.zew.de/
pub/zew-docs/mip/20/mip_2020.pdf).
Einer aktuellen KfW-Studie zufolge sind die Innovations- und
Digitalisierungsaktivitäten während der Corona-Pandemie besonders bei
mittelständischen Unternehmen zurückgefahren worden (
https://www.kvw.de/PDF/Downl
oad-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaf
t/Fokus-2021/Fokus-Nr.-321-Januar-2021-Innovationsaktivitaet.pdf). Die
Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) ist daher für künftige
Wettbewerbsfähigkeit und damit für Arbeitsplätze und Wohlstand entscheidend.
Daher wurde die steuerliche Forschungsförderung eingeführt, um
insbesondere diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die bislang wenig oder gar nicht
forschen.
Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
(Forschungszulagengesetz – FZulG), welches seit dem 1. Januar 2020 in Kraft
ist, können Unternehmen steuerliche Forschungszulagen erhalten. Die
Bemessungsgrundlage war laut § 3 Absatz 5 FZulG zunächst auf 2 Mio. Euro je
Unternehmen begrenzt, wobei die Forschungszulage nach § 4 FZulG 25 Prozent
der Bemessungsgrundlage entspricht, was eine Fördersumme von bis zu
500 000 Euro bedeutet. Mit dem Konjunkturpaket vom Juli 2020 hat die
Bundesregierung die Bemessungsgrundlage ab dem 1. Juli 2020 und befristet
bis zum 30. Juni 2026 auf bis zu 4 Mio. Euro je Unternehmen verdoppelt, was
gleichfalls eine Verdopplung einer möglichen Forschungsförderung auf 1 Mio.
Euro bedeutet.
Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage verläuft
zweistufig. Zunächst muss die Bescheinigungszulage Forschungszulage (BSFZ)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31672
19. Wahlperiode 21.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Juli 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
darüber entscheiden, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist. Ein positiver
Bescheid ist die Grundlage für den Antrag auf Forschungszulage beim jeweils
zuständigen Finanzamt, der seit dem 1. April 2021 gestellt werden kann.
Laut Antwort des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
auf die Schriftliche Frage 149 auf Bundestagsdrucksache 19/26440 sind seit
der Inbetriebnahme der Bescheinigungsstelle im September 2020 bis zum
4. Januar 2021 rechtsverbindlich 677 Anträge auf FuE-Bescheinigung bei der
Bescheinigungsstelle Forschungszulage eingegangen. Davon waren 319
Anträge von kleinen Unternehmen, 176 Anträge von mittleren Unternehmen und
182 Anträge von Großunternehmen (siehe Bundestagsdrucksache 19/26440).
Dies bedeutet, 0,013 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen der
hierzulande, insgesamt etwa 3,81 Millionen Unternehmen, hatten bis dahin einen
Antrag für die steuerliche Forschungsförderung gestellt. Davon waren
0,0084 Prozent kleine Unternehmen (
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/New
sroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_568064.html).
Die steuerliche Forschungsförderung wurde eingeführt, um insbesondere
diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die bislang wenig oder gar nicht
forschen. Besonders in der Corona-Krise ist es wichtig, die steuerliche
Forschungsförderung schnellstmöglich zu erteilen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und
Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zum 1. Januar 2020 eingeführte neue
Instrument der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE)
in Form einer Forschungszulage ist so ausgerichtet, dass es die bestehende
umfangreiche Projektförderung in Deutschland ergänzt und insbesondere den
Unternehmen, die nur geringen oder keinen Zugang zur Projektförderung haben,
eine staatliche Förderung mit Rechtsanspruch bietet. Die Forschungszulage, die
als steuerliche Förderung zu einer Steuerermäßigung bzw. Steuererstattung
führt, ist an den Veranlagungszeitraum der Ertragsteuer gekoppelt. Das
bedeutet, dass die Förderung von bis zu derzeit 1 Mio. Euro sich auf die in einem
Veranlagungszeitraum entstandenen förderfähigen Aufwendungen bezieht.
Unternehmen, deren FuE-Vorhaben sich über einen längeren Zeitraum erstrecken,
können daher auch mit einer Forschungszulage von mehr als 1 Mio. Euro
gefördert werden.
Das Verfahren zur Gewährung der Forschungszulage ist im Unterschied zur
Projektförderung als ex-post-Verfahren ausgestaltet. Als
Steuervergünstigungsnorm mit Rechtsanspruch ist eine ex-ante-Bewilligung nicht erforderlich. Die
Verfahrensregelungen sind zudem an die Regelungen des steuerlichen
Veranlagungsverfahrens angelehnt. Das bedeutet, dass Anträge auf Forschungszulage
nach Ablauf des einschlägigen Wirtschaftsjahres innerhalb einer
Festsetzungsfrist von vier Jahren gestellt werden können. Die Bearbeitung der Anträge und
die Festsetzung der Forschungszulage erfolgen dezentral in dem jeweils für die
Besteuerung nach dem Einkommen des Anspruchsberechtigten zuständigen
Finanzamt. Die Forschungszulage wird nach Festsetzung nicht unmittelbar
ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung zur
Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf die festgesetzte Ertragsteuer
angerechnet. Dies führt im Ergebnis zur Minderung der Steuerschuld oder – soweit
die Steuerschuld geringer als die Forschungszulage ist – auch zu einer
Steuererstattung.
Die bei den Finanzämtern erfolgten Festsetzungen und Anrechnungen von
Forschungszulagen werden in einer Forschungszulagen-Statistik aufbereitet
werden. Hierfür sind umfangreiche programmtechnische Arbeiten erforderlich.
In Bezug auf die aktuelle Inanspruchnahme der Förderung oder die
Auswirkungen der mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz angehobenen Fördergrenze
auf bis zu 1 Mio. Euro sind derzeit auch deswegen noch keine belastbaren
Aussagen möglich, da insbesondere die Vertreter der steuerberatenden Berufe, aber
auch die Unternehmen selbst zumindest in den zurückliegenden Monaten
vorrangig die termingebundenen und für die Unternehmen oftmals
existenzsichernden Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-
Pandemie bearbeiteten. Die Forschungszulage, auf die ein Rechtsanspruch
besteht und die innerhalb von vier Jahren beantragt werden kann, wird daher erst
im Laufe des Jahres stärker in den Fokus der Bearbeitung – insbesondere bei
den steuerberatenden Berufsgruppen – rücken.
1. Wie viele Anträge auf FuE-Bescheinigung sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
seit ihrer Arbeitsaufnahme im September 2020 bis zu dem jetzigen
Zeitpunkt eingegangen?
Bis zum 30. Juni 2021 sind insgesamt 2 417 Anträge auf Erteilung einer
Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
eingegangen.
a) Wie sind diese nach Betriebsgröße aufgeschlüsselt (bitte nach
Betriebsgrößen von jeweils 0 bis 9, 10 bis 49, 50 bis 249, 250 und mehr
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln)?
Die Verteilung nach Betriebsgröße kann der folgenden Tabelle entnommen
werden.
Betriebsgröße Anträge
0 – 9 507
10 – 49 638
50 – 249 579
250 und mehr 653
Keine Zuordnung möglich 40
b) Wie verteilen sich die Anträge auf die verschiedenen Branchen
(Agrarwirtschaft, Bau, Chemie und Rohstoffe, Dienstleistungen und
Handwerk, E-Commerce, Energie und Umwelt, Finanzen,
Versicherungen und Immobilien, Freizeit, Gesellschaft, Handel, Internet,
Konsum und FMCG, Leben, Medien, Metall und Elektronik, Pharma und
Gesundheit, Sport und Fitness, Technik und Telekommunikation,
Tourismus, Gastronomie, Verkehr und Logistik, Werbung und Marketing,
Wirtschaft und Politik)?
Eine Zuordnung der Anträge auf Branchen ist nur auf der Basis der
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) möglich. Die Verteilung
kann der folgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 30. Juni 2021).
Wirtschaftszweig Anträge
1 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 15
2 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 0
3 Fischerei und Aquakultur 1
5 Kohlenbergbau 1
6 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0
7 Erzbergbau 0
8 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 1
9 Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die
Gewinnung von Steinen und Erden 2
Wirtschaftszweig Anträge
10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 28
11 Getränkeherstellung 13
12 Tabakverarbeitung 1
13 Herstellung von Textilien 17
14 Herstellung von Bekleidung 0
15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 2
16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne
Möbel) 7
17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 6
18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von
bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 2
19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 0
20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 133
21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 53
22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 48
23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung
von Steinen und Erden 14
24 Metallerzeugung und -bearbeitung 54
25 Herstellung von Metallerzeugnissen 93
26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und
optischen Erzeugnissen 186
27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 82
28 Maschinenbau 491
29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 58
30 Sonstiger Fahrzeugbau 24
31 Herstellung von Möbeln 4
32 Herstellung von sonstigen Waren 73
33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 2
35 Energieversorgung 17
36 Wasserversorgung 4
37 Abwasserentsorgung 1
38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen;
Rückgewinnung 7
39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige
Entsorgung 2
41 Hochbau 8
42 Tiefbau 1
43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges
Ausbaugewerbe 4
45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen 2
46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 16
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 5
49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 0
50 Schifffahrt 4
51 Luftfahrt 22
52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für
den Verkehr 3
53 Post-, Kurier- und Expressdienste 0
55 Beherbergung 0
56 Gastronomie 1
58 Verlagswesen 3
59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und
Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik 1
Wirtschaftszweig Anträge
60 Rundfunkveranstalter 0
61 Telekommunikation 20
62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 318
63 Informationsdienstleistungen 88
64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 1
65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne
Sozialversicherung) 0
66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene
Tätigkeiten 1
68 Grundstücks- und Wohnungswesen 4
69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 6
70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben;
Unternehmensberatung 23
71 Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und
chemische Untersuchung 61
72 Forschung und Entwicklung 209
73 Werbung und Marktforschung 7
74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Tätigkeiten 35
75 Veterinärwesen 0
77 Vermietung von beweglichen Sachen 1
78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 0
79 Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger
Reservierungsdienstleistungen 1
80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 0
81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 1
82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für
Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. 56
84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 0
85 Erziehung und Unterricht 0
86 Gesundheitswesen 59
87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 0
88 Sozialwesen (ohne Heime) 0
90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten 0
91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische
Gärten 0
92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 0
93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung
und der Erholung 5
94 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse
Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) 0
95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern 1
96 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen
Dienstleistungen 8
97 Private Haushalte mit Hauspersonal 0
98 Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen
durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
0
99 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 0
2. Hat die Bundesregierung Daten darüber, wie viele Start-ups in der
Wachstumsphase steuerliche Forschungszulagen beantragt haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Weder im Rahmen der Beantragung der Bescheinigung noch bei der
Beantragung der Forschungszulage sind Angaben zum „Status“ des
Anspruchsberechtigten als Start-up erforderlich.
3. Wie verteilen sich die aktuell eingegangenen Anträge auf FuE-
Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die einzelnen Bundesländer?
Die regionale Verteilung der Anträge auf Bescheinigung bei der BSFZ kann der
folgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 30. Juni 2021).
Land Anträge
Baden-Württemberg 502
Bayern 593
Berlin 107
Brandenburg 17
Bremen 17
Hamburg 58
Hessen 197
Mecklenburg-Vorpommern 16
Niedersachsen 146
Nordrhein-Westfalen 461
Rheinland-Pfalz 84
Saarland 10
Sachsen 80
Sachsen-Anhalt 24
Schleswig-Holstein 34
Thüringen 71
4. In welchem Umfang wird die steuerliche Forschungsförderung nach
Kenntnis der Bundesregierung genutzt?
a) Wie viele Unternehmen nutzen die vollumfängliche Fördersumme
nach Bemessungsgrundlage der 4 Mio. Euro pro Unternehmen, was
einer Forschungsförderung von 1 Mio. Euro entspricht (bitte nach
Betriebsgröße und Branche aufschlüsseln)?
b) Wie viele Unternehmen nutzen in welchem Umfang nicht die
gesamte Forschungsförderung (bitte nach Umfang, Betriebsgröße und
Branche aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Beantragung und Festsetzung der Forschungszulage durch die Finanzämter
hat gerade erst begonnen. Aufgrund der dezentralen Bearbeitung ist eine
statistische Auswertung nicht zeitnah möglich.
5. Wie viele Antragsteller haben von den sich aus dem Konjunkturpaket
vom 29. Juni 2020 ergebenden Erhöhungen der Fördersumme Gebrauch
gemacht?
Wie viele dieser Anträge sind genehmigt worden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
6. Plant die Bundesregierung, die Verdopplung der Bemessungsgrundlage
auf 4 Mio. Euro je Unternehmen und die damit verbundene verdoppelte
Forschungsförderung bis zu 1 Mio. Euro beizubehalten?
a) Wenn ja, wie lange?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Die Auswirkungen der Erhöhung sowie die Zielerreichung der
Forschungszulage werden mit der Evaluierung im Jahr 2025 analysiert und
ausgewertet werden. Welche Änderungen an der gesetzlichen Ausgestaltung der
steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung erforderlich sein werden,
wird nach der Evaluierung zu prüfen sein.
7. Plant die Bundesregierung, die Bemessungsgrundlage zur steuerlichen
Forschungsförderung noch weiter zu erhöhen?
a) Wenn ja, auf welche Höhe?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Auf die Antwort zur den Fragen 6 bis 6b sowie die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
8. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Bemessungsgrundlage
der Forschungszulage auf alle Kosten der Forschung und Entwicklung
auszuweiten?
a) Wenn ja, welche, und wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Auf die Antwort zur den Fragen 6 bis 6b sowie die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Begrenzung auf
verbundene Unternehmen nach § 3 Absatz 6 FZulG auszuweiten bzw. die
Eingrenzung auf verbundene Unternehmen aufzuheben?
a) Wenn ja, welche, und wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Mit der Begrenzung der Förderung bei verbundenen Unternehmen soll
die Förderintensität großer Unternehmen oder Unternehmensgruppen
beschränkt werden; nach dem Willen des Gesetzgebers sollen mit dem FZulG
schwerpunktmäßig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert werden.
Zudem dient diese Begrenzung auch der Vermeidung von Gestaltungen zur
Erlangung höherer Förderbeträge. Es sind keine Gründe ersichtlich, dass die jetzt
bestehende Regelung diese Ziele nicht erreichen könnte.
Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 6b sowie die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
10. Ist eine Anhebung des Fördersatzes von 25 Prozent auf das internationale
Niveau von 31 Prozent geplant (vgl.
https://bdi.eu/media/themenfelder/st
euerpolitik/publikationen/20190214_Stellungnahme_BDI_steuerliche_F
orschungsfoerderung.pdf)?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 6b sowie die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
11. Wurden Maßnahmen ergriffen, um über das Gesetz zur steuerlichen
Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz –
FZulG) zu informieren und für es zu werben?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung und die BSFZ informieren fortlaufend über das FZulG.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert auf seiner Internetseite
über das FZulG und die damit im Zusammenhang stehenden Anwendungs- und
Verfahrensfragen (
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/
Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html).
Unter anderem steht neben umfangreichen FAQ auch eine Übersicht zum
Antragsformular zur Information zur Verfügung.
Alle Informationen sowie Zugänge zu den einschlägigen
Informationsangeboten der Ministerien sind zudem auf der Internetseite der BSFZ (
https://www.bes
c h e i n i g u n g - f o r s c h u n g s z u l a g e .de/) verfügbar. Dort werden u. a. ein
Informations-Flyer sowie eine Kurzübersicht zum Antragsformular als
Download angeboten. Die Website wurde seit ihrer Freischaltung im September 2020
von 74 358 Besucherinnen und Besuchern 126 544 Mal besucht (Stand: 1. Juli
2021).
Seit November 2020 finden kostenlose und frei zugängliche virtuelle
Informationsveranstaltungen statt. Dort informieren die BSFZ und das BMF zur
Forschungszulage allgemein sowie zum Ablauf des zweistufigen
Antragsverfahrens. Seit November 2020 wurden 27 solcher Veranstaltungen ausgerichtet, an
denen insgesamt rund 6 500 Personen teilgenommen haben. Sechs der
Veranstaltungen wurden für spezielle Zielgruppen konzipiert, darunter Start-ups,
Steuer-, Unternehmens- und Fördermittelberatungen, Branchenverbände sowie
(Fach-)Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die von der
Forschungszulage indirekt in Form von Auftragsforschung profitieren können. Zudem gab es
auch gesonderte Veranstaltungen für Mitarbeiter von Finanzverwaltungen.
Daneben hat die BSFZ auf Einladung von Branchenverbänden in deren
Mitgliederkreis 16 virtuelle Informationsvorträge gehalten, an denen insgesamt rund
1 000 Personen teilgenommen haben.
Weiterhin finden laufend Gespräche mit Verbänden, Steuerberatern,
Fördermittelberatern und Industrie- und Handelskammern zur Kommunikation über
deren Medienangebot statt. Unter anderem wurde das FZulG im VDMA Magazin
des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sowie in den
VDI Nachrichten sowie auf den zugehörigen Webseiten des Vereins Deutscher
Ingenieure e. V. (VDI) präsentiert. Außerdem wurde am 1. Juli 2021 eine
Podcast-Folge zur steuerlichen Forschungsförderung ausgestrahlt.
Alle kommunikativen Maßnahmen werden begleitend über Twitter
kommuniziert.
12. Wurden externe Verbände oder Organisationen für das Informieren und
Werben mit einbezogen?
Welche Resonanz hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
auf diese Aktivitäten erfahren?
Auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 11b wird verwiesen.
13. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um auf die steuerliche
Forschungsförderung und deren Antragsverfahren aufmerksam zu
machen?
a) Wenn ja, wie sehen diese für die unterschiedlichen Zielgruppen aus
(kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Kommunikationsmaßnahmen zur Information und zur Bewerbung der
steuerlichen Forschungsförderung sind weiterhin geplant; die zielgruppendifferenzierte
Ansprache wird mitbedacht.
Um die steuerliche Forschungsförderung insbesondere für Unternehmerinnen
und Unternehmer ohne Vorerfahrung im Umgang mit Fördermaßnahmen
leichter verständlich zu machen, wurde ein Informationsfilm produziert. Dieser ist
auf der Startseite der BSFZ sowie im Videoportal YouTube eingebunden.
Das Angebot der virtuellen Informationsveranstaltungen wird ausgebaut. Es
sind zusätzliche Formate der virtuellen Veranstaltungen mit Schwerpunkt auf
Interaktion geplant, um insbesondere Fragen von kleinen und mittleren
Unternehmen direkt zu beantworten. Es sind zudem spezielle Formate für
Steuerberater vorgesehen. Das umfasst auf diese Zielgruppe ausgerichtete (virtuelle)
Informationsveranstaltungen sowie weitere Informationsangebote.
Das BMF wird zudem in Abstimmung mit den Obersten Finanzbehörden der
Länder ein Anwendungsschreiben zum FZulG veröffentlichen.
14. Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer der Anträge durch die Bescheinigungsstelle?
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags entspricht dem Zeitraum vom Eingang
des Antrags bis zum Versand des Bescheids durch die BSFZ. Im Zeitraum vom
16. September 2020 bis 11. Januar 2021 mussten Anträge zusätzlich
unterschrieben und postalisch an die BSFZ gesendet werden. Für diese Anträge
entspricht das Eingangsdatum dem Zeitpunkt des Posteingangs bei der BSFZ. Seit
11. Januar 2021 werden Anträge vollständig digital über das Webportal der
BSFZ gestellt. Ein über das Webportal eingereichter Antrag gilt mit dem
Zeitpunkt der Einreichung als eingegangen.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge im Zeitraum vom
16. September 2020 bis 30. Juni 2021 betrug 65,5 Tage. Im Zeitverlauf ist die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer gesunken: Für den Zeitraum 16.
September 2020 bis 31. Dezember 2020 lag sie bei 81,1 Tagen, für den Zeitraum 1.
Januar 2021 bis 31. März 2021 bei 69,3 Tagen und für den Zeitraum 1. April
2021 bis 30. Juni 2021 bei 36,6 Tagen.
15. Wie viele der Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Bescheinigungsstelle positiv beschieden (bitte nach Betriebsgröße
und Branche aufschlüsseln)?
16. Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Bescheinigungsstelle negativ beschieden (bitte nach Betriebsgröße und
Branche aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
In einem Antrag können mehrere Vorhaben desselben Antragstellers enthalten
sein. Für jedes Vorhaben wird einzeln entschieden, ob eine Bescheinigung
erteilt wird oder die Erteilung einer Bescheinigung abgelehnt wird. Aus diesem
Grund wird hier ausschließlich auf einzelne Vorhaben eingegangen.
Auf Vorhabenebene wurden bis zum 6. Juli 2021 2 850 Vorhaben durch die
BSFZ beschieden. Im Sinne des vorstehenden Begriffsverständnisses wurden
davon 2 373 positiv beschieden und 477 negativ beschieden. Die Verteilungen
nach Betriebsgröße und Wirtschaftszweigen können den folgenden Tabellen
entnommen werden.
Für die Aufschlüsselung nach Branchen wird ergänzend auf die Antwort zu
Frage 1b verwiesen.
Betriebsgröße Positiv beschieden Negativ beschieden
0 – 9 366 74
10 – 49 565 86
50 – 249 601 110
250 und mehr 814 196
Keine Zuordnung
möglich 27 11
Wirtschaftszweig Positivbeschieden
Negativ
beschieden
1 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene
Tätigkeiten 10 6
2 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 0 0
3 Fischerei und Aquakultur 0 1
5 Kohlenbergbau 1 0
6 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0 0
7 Erzbergbau 0 0
8 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger
Bergbau 1 0
9 Erbringung von Dienstleistungen für den
Bergbau und für die Gewinnung von Steinen
und Erden
2 0
Wirtschaftszweig Positivbeschieden
Negativ
beschieden
10 Herstellung von Nahrungs- und
Futtermitteln 29 4
11 Getränkeherstellung 7 0
12 Tabakverarbeitung 1 0
13 Herstellung von Textilien 20 2
14 Herstellung von Bekleidung 0 0
15 Herstellung von Leder, Lederwaren und
Schuhen 1 0
16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und
Korkwaren (ohne Möbel) 6 1
17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren
daraus 4 1
18 Herstellung von Druckerzeugnissen;
Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und
Datenträgern
2 0
19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 0 0
20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 208 22
21 Herstellung von pharmazeutischen
Erzeugnissen 50 11
22 Herstellung von Gummi- und
Kunststoffwaren 65 12
23 Herstellung von Glas und Glaswaren,
Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 15 0
24 Metallerzeugung und -bearbeitung 78 5
25 Herstellung von Metallerzeugnissen 99 13
26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten,
elektronischen und optischen Erzeugnissen 230 15
27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 78 17
28 Maschinenbau 508 102
29 Herstellung von Kraftwagen und
Kraftwagenteilen 48 18
30 Sonstiger Fahrzeugbau 21 12
31 Herstellung von Möbeln 1 2
32 Herstellung von sonstigen Waren 74 25
33 Reparatur und Installation von Maschinen
und Ausrüstungen 0 0
35 Energieversorgung 19 2
36 Wasserversorgung 4 0
37 Abwasserentsorgung 1 0
38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung
von Abfällen; Rückgewinnung 6 0
39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen
und sonstige Entsorgung 4 0
41 Hochbau 7 5
42 Tiefbau 1 0
43 Vorbereitende Baustellenarbeiten,
Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe 4 0
45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung
und Reparatur von Kraftfahrzeugen 0 1
46 Großhandel (ohne Handel mit
Kraftfahrzeugen) 15 2
47 Einzelhandel (ohne Handel mit
Kraftfahrzeugen) 3 4
Wirtschaftszweig Positivbeschieden
Negativ
beschieden
49 Landverkehr und Transport in
Rohrfernleitungen 0 0
50 Schifffahrt 2 2
51 Luftfahrt 34 11
52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen
Dienstleistungen für den Verkehr 4 0
53 Post-, Kurier- und Expressdienste 0 0
55 Beherbergung 0 0
56 Gastronomie 1 0
58 Verlagswesen 0 4
59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von
Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos;
Tonstudios und Verlegen von Musik
1 0
60 Rundfunkveranstalter 0 0
61 Telekommunikation 16 0
62 Erbringung von Dienstleistungen der
Informationstechnologie 246 45
63 Informationsdienstleistungen 56 20
64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 0 0
65 Versicherungen, Rückversicherungen und
Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) 0 0
66 Mit Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 0 1
68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1 0
69 Rechts- und Steuerberatung,
Wirtschaftsprüfung 2 3
70 Verwaltung und Führung von Unternehmen
und Betrieben; Unternehmensberatung 9 18
71 Architektur- und Ingenieurbüros; technische,
physikalische und chemische Untersuchung 51 8
72 Forschung und Entwicklung 210 46
73 Werbung und Marktforschung 4 0
74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche
und technische Tätigkeiten 33 5
75 Veterinärwesen 0 0
77 Vermietung von beweglichen Sachen 1 0
78 Vermittlung und Überlassung von
Arbeitskräften 0 0
79 Reisebüros, Reiseveranstalter und
Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen 1 0
80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie
Detekteien 0 0
81 Gebäudebetreuung; Garten- und
Landschaftsbau 1 0
82 Erbringung von wirtschaftlichen
Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.
n. g.
26 13
84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung 0 0
85 Erziehung und Unterricht 0 0
86 Gesundheitswesen 45 12
87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 0 0
88 Sozialwesen (ohne Heime) 0 0
Wirtschaftszweig Positivbeschieden
Negativ
beschieden
90 Kreative, künstlerische und unterhaltende
Tätigkeiten 0 0
91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische
und zoologische Gärten 0 0
92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 0 0
93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports,
der Unterhaltung und der Erholung 2 1
94 Interessenvertretungen sowie kirchliche und
sonstige religiöse Vereinigungen (ohne
Sozialwesen und Sport)
0 0
95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten
und Gebrauchsgütern 1 0
96 Erbringung von sonstigen überwiegend
persönlichen Dienstleistungen 3 5
97 Private Haushalte mit Hauspersonal 0 0
98 Herstellung von Waren und Erbringung von
Dienstleistungen durch private Haushalte für
den Eigenbedarf ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
0 0
99 Exterritoriale Organisationen und
Körperschaften 0 0
17. Welche Gründe lagen nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer
Ablehnung vor?
Die Gründe für eine Ablehnung liegen darin, dass mindestens eines der für das
Vorliegen von Forschung und Entwicklung erforderlichen Kriterien nicht erfüllt
wurde. Für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 6 FZulG müssen die
benannten FuE-Vorhaben die drei übergeordneten Kriterien Neuartigkeit, Risiko/
Unwägbarkeit und Planmäßigkeit erfüllen. Die Beurteilung erfolgt hier anhand
der Begriffsbestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission) und des
Frascati-Handbuchs der OECD. Statistische Daten zu Ablehnungsgründen
wurden erst nach einer Verfahrensumstellung ab März 2021 erhoben. Bis zum
30. Juni 2021 wurde in 379 Vorhaben das Kriterium der Neuartigkeit nicht
erfüllt, in 381 Vorhaben das Kriterium Risiko/Unwägbarkeit und in 91 Vorhaben
das Kriterium Planmäßigkeit.
18. Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. fehlende
Unterlagen oder mangelnde Kenntnisse zum Verfahren seitens der
Antragsteller im Falle einer Ablehnung?
Aufgrund des umfangreichen Informationsangebots durch Bundesregierung
und BSFZ kommen Ablehnungen aufgrund fehlender Unterlagen bzw.
mangelnder Kenntnis des Verfahrens bei der BSFZ nur sehr vereinzelt vor.
19. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer der Anträge durch die Finanzämter (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
20. Wie viele der Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Finanzämter positiv beschieden (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Bis zum 11. Juli 2021 wurden bei den Finanzämtern 320 Anträge auf
Forschungszulage gestellt, die sich wie folgt auf die Bundesländer aufteilen:
BB 2 BE 19 BW 52 BY 95
HB 2 HE 20 HH 6 MV 2
NI 18 NW 62 RP 5 SH 8
SL 1 SN 13 ST 3 TH 12
Es ist davon auszugehen, dass diese auch positiv entschieden werden, soweit
die grundsätzliche Förderfähigkeit eines FuE-Vorhabens durch die BSFZ
bescheinigt wurde und die Rahmenvoraussetzungen – Anspruchsberechtigung
und Begünstigungszeitraum – eingehalten wurden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Der
Bundesregierung liegen über die Höhe der beantragten und bewilligten
förderfähigen Aufwendungen keine Angaben vor.
21. Was wurde unternommen, damit insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen bis 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Priorität ihre
Bescheide erhalten?
Aufgrund der aktuellen Antragszahlen, die sich auf alle Finanzämter im
Bundesgebiet verteilen, ist eine solche Priorisierung nicht erforderlich.
22. Was wurde unternommen, dass in der Startphase nicht ausschließlich die
großen Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, die erfreulicherweise ohnehin Forschung und Entwicklung
betreiben, von der Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 4 Mio. Euro
Kenntnis haben und davon profitieren?
Auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 11b und die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
23. Werden die für 2021 eingeplanten Bundesmittel für die steuerliche
Forschungsförderung nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichen,
um alle eingehenden Anträge zu bedienen?
Die steuerliche Forschungsförderung ist nicht auf ein bestimmtes Volumen
beschränkt, so dass alle Steuerpflichtigen, die einen berechtigten Antrag stellen,
die Forschungszulage erhalten. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus,
dass die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geschätzten
Steuermindereinnahmen eintreten werden. Die ausgezahlten Forschungszulagen werden in
der Kassenstatistik der Steuereinnahmen erfasst. Aussagen, darüber, ob die
Prognose hinsichtlich der Steuermindereinnahmen zutreffend war, lassen sich
für 2021 somit frühestens nach Ablauf dieses Kassenjahres treffen.
24. Wie werden die Bedenken des Bundesrechnungshofes, welche am
8. März 2021 in dem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
„Zweifel an der Forschungszulage“ veröffentlicht wurden, dass die
Zulage nicht zielgenau in der Ausrichtung sowie rechtssicher sei, was die
Steuerfreiheit betrifft, eingeschätzt?
Die Bundesregierung teilt die Bedenken des Bundesrechnungshofs nicht.
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ISSN 0722-8333]