[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31382 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2021)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit
Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September
2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an. Im Herbst 2020 waren 475
Rechtsextremisten zur Fahndung ausgeschrieben (vgl. die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25535). 107
hiervon wurden wegen politisch motivierter Delikte, 125 wegen Gewaltdelikten
gesucht – die letztgenannte Zahl war die höchste, seit die Fragestellerinnen
und Fragesteller im Jahr 2014 begannen, sich nach diesen Fragen zu
erkundigen.
Ein Teil der Neonazis wird bereits seit mehreren Jahren gesucht. Die
Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die
Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen untergetaucht sind, um
sich gezielt der Festnahme zu entziehen.
Es gibt auch keine Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich
Haftbefehle erledigen. Die Bundesregierung gibt zwar in ihren Vorbemerkungen in
ihren Antworten auf Kleine Anfragen (zuletzt auf Bundestagsdrucksache
19/25535) an, es seien 270 Haftbefehle „vollstreckt“ worden, tatsächlich ist
diese Behauptung aber irreführend, weil sie eben gar nicht weiß, wie viele
Haftbefehle sich anderweitig erledigt haben, etwa durch Zahlung einer
Geldbuße oder durch Aufhebung wegen Verjährung usw. Dies räumt sie in ihren
Antworten zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 19/25535 auch
ein. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Auffassung, dass hier ein
Defizit herrscht und die Sicherheitsbehörden in der Lage sein sollten, zu
ermitteln, ob flüchtige Neonazis tatsächlich von der Polizei gefasst werden oder
ihr Haftbefehl lediglich irgendwann wegen Verjährung aufgehoben wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige
oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32016
19. Wahlperiode 16.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 16. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zum Erhebungsstichtag 31. März 2021 bestanden trotz dieser Bemühungen
bundesweit insgesamt 602 offene, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle
gegen 459 Personen, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind.
Einem offenen Haftbefehl lag eine terroristische Tat zugrunde, insgesamt
24 Haftbefehlen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt (überwiegend
Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 100 weitere
Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation, wie
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
Volksverhetzung und Beleidigung. Die übrigen Fälle sind dem Bereich der
Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen,
Verkehrsdelikte u. a., zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden.
Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen, sodass jeder Polizeikontakt zur sofortigen Festnahme führen wird.
Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die
Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen September 2020 und März 2021 264
Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden,
vollstreckt wurden, zeigt, dass die Polizei die Fahndungen trotz der COVID-19-
Pandemie mit Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung
(bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 31. März 2021 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung
mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem
Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis
der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es
sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum
zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag
bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach
nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 31. März 2021 lagen im Polizeilichen Informationssystem
(INPOL-Z) bzw. im Schengener Informationssystem (SIS II) 602 Fahndungen
aufgrund von Haftbefehlen gegen Personen aus dem Phänomenbereich PMK
-rechts- vor. Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (sieben
Fahndungen) richteten sich diese gegen insgesamt 459 Personen, die aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet
wurden.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-
Deliktes (PMK: Politisch motivierte Kriminalität) vor
(Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum Stichtag 31. März 2021 bestand zu insgesamt 114 Personen jeweils
mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde
lag. Gegen neun dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle wegen politisch
motivierter Delikte vor.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 118 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen 13 dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 23
dieser 118 Personen war zum Erhebungsstichtag jeweils ein Haftbefehl
aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 602 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 497 Fahndungen
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 87 Fahndungen
• Haftbefehle gem. § 456a Strafprozessordnung (StPO): 9 Fahndungen
• Haftbefehle zur Unterbringung: zwei Fahndungen
• Haftbefehle ausländischer Behörden: sieben Fahndungen.
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen
haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland
angeben)?
Zum Erhebungsstichtag 31. März 2021 bestand zu 64 Personen, die sich gemäß
Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im
Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen
besaßen 18 die deutsche Staatsbürgerschaft.
Gemäß Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich diese Personen
zum Erhebungsstichtag mutmaßlich in den folgenden Staaten auf:
Österreich: sieben Personen
Polen: sieben Personen
Schweiz: sechs Personen
Tschechien: drei Personen
Italien: drei Personen
Slowakei: drei Personen
USA: drei Personen
Rumänien: zwei Personen
Kosovo: zwei Personen
Bulgarien: zwei Personen
Griechenland: zwei Personen
Niederlande: zwei Personen
Georgien: eine Person
Ukraine: eine Person
Kambodscha: eine Person
Russland: eine Person
Zypern: eine Person
Syrien: eine Person
Tunesien: eine Person
Marokko: eine Person
Afghanistan: eine Person
Litauen: eine Person
Schweden: eine Person
Großbritannien: eine Person
Thailand: eine Person
Bosnien-Herzegowina: eine Person
Philippinen: eine Person
Belgien: eine Person
Frankreich: eine Person
Belarus: eine Person
unbekanntes Ausland: vier Personen.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils
unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl
zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
c) Wie viele gesuchte Neonazis sind im Jahr 2020 und im bisherigen Jahr
2021 (bitte getrennt darstellen) nach Deutschland ausgeliefert worden
(bitte auslieferndes Land nennen), wie viele befinden sich derzeit in
Auslieferungshaft (bitte Land nennen)?
Die Fragen 2a und 2c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt den datenbesitzenden Dienststellen
in den Ländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte einzeln
ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie – bei Festnahme im Ausland – eines Auslieferungsantrags
werden seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft.
Ein standardisiertes polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung
existieren nicht.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die
Zahl der Personen angeben)?
Die o. g. 602 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bezüglich der
Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und
Fachbereiche der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz [ST] des BKA) wie folgt bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): eine Fahndung
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 133 Fahndungen
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 461 Fahndungen
• Haftbefehle ausländischer Behörden: sieben Fahndungen.
Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) werden gemäß
den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“
bezüglich des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts nicht bewertet. Eine
Aussage zur Deliktsqualität (Priorität) ist in diesen Fällen daher nicht möglich.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: eine Person
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 118 Personen
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 340 Personen.
4. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich
angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige
Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als
gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der Motivation,
der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
31. März 2021 in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen
aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts-
zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in
die polizeilichen Informationssysteme zu entnehmen. Hierbei ist zu beachten,
dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z bzw. das
SIS II nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch die
zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass
Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) gemäß den
Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des
dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts nicht bewertet werden.
Jahr der
Einstellung
des HB in
INPOL-Z
bzw. SIS II
Haftbefehle
gesamt
(Stichtag:
31. März
2021)
Haftbefehle,
denen ein
politisch
motiviertes Delikt
zugrunde
liegt
Haftbefehle,
denen ein
Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle,
denen ein
politisch
motiviertes
Gewaltdelikt
zugrunde liegt
alle Jahre 602 124 133 24
2011 2 0 0 0
2012 0 0 0 0
2013 1 0 1 0
2014 2 1 0 0
2015 2 1 0 0
2016 15 4 4 1
2017 36 6 8 1
2018 52 13 11 2
2019 117 29 25 7
2020 226 40 46 3
2021 149 30 38 10
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen
Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden
Personen in der untenstehenden Auswertung ausschließlich der älteste
Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung
des HB in INPOL-Z
(ohne SIS II)
Personen
(Stichtag: 31. März 2021)
davon Personen mit
PHW „gewalttätig“
alle Jahre 459 122
2010 1 1
2011 1 1
2012 1 0
2013 2 1
2014 2 0
2015 4 2
2016 17 4
2017 31 6
2018 52 16
2019 115 24
2020 250 75
5. Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr
geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Von den o. g. 459 mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen haben 20
Personen Wehrdienst bei der Bundeswehr geleistet.
Keine der auf den Listen aufgeführten Personen ist aktuell noch Angehörige
oder Angehöriger der Bundeswehr.
6. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 30. September 2020 einer
besonderen Betrachtung im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 30. September 2020 wurden 67 Personen, bei
denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden
ist, im Rahmen des Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R)
thematisiert.
Im GETZ-R fanden vom 30. September 2020 bis zum 7. Juli 2021 insgesamt
acht Sitzungen der AG „Personenpotenziale“ zur Thematik „Offene
Haftbefehle“ statt.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Seit dem 30. September 2020 wurden insgesamt 106 mit offenem Haftbefehl
gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet. Den Haftbefehlen lagen die
nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde. Bei der personenbezogenen
Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person mehrere Haftbefehle
mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten) vorliegen können. Sofern dies
der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der nachstehenden Auswertung
einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da andernfalls statistische
Dopplungen entstehen würden.
• Priorität 1: ein Haftbefehl
• Priorität 2: 54 Haftbefehle
• Priorität 3: 51 Haftbefehle.
b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen
gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in
der Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung.
Mit Stichtag 30. September 2020 wurde das Personenpotenzial „Offene
Haftbefehle“ in insgesamt sechs Sitzungen mit einer Dauer von im Schnitt 38 Minuten
thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage,
inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtert und entscheidend zur Festnahme
beiträgt?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
Die Thematisierung und das behördenübergreifende Zusammenführen von
Erkenntnissen zu mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen der Politisch
Motivierten Kriminalität -rechts- (PMK -rechts-) im Rahmen der GETZ-R AG
„Personenpotenziale/Offene Haftbefehle“ stellt einen zeitnahen, umfassenden
Informationsaustausch sicher und fördert den möglichen Erfolg von
Fahndungsmaßnahmen somit.
7. Wie viele Haftbefehle haben sich seit dem Stichtag 30. September 2020
erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
264 von 628 der zum Stichtag 30. September 2020 in INPOL-Z oder dem
SIS II eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem
Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 31. März 2021
vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer
Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA)
bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu
erfragen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, wenn nein, warum nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa
wegen Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten besprechen,
diese Informationen auszutauschen?
Die Fragen 7a bis 7c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und eine anschließende Bewertung
des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ-R werden u. a. Personen mit offenen
Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr
vorliegt und keine sonstigen Gründe vorliegen, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die
Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert. Ein diesbezüglicher
Austausch mit den Ländern ist deshalb nicht angedacht.
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im GETZ-R besprochen wurden
(bitte ggf. ausführen)?
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den
Polizeibehörden der Länder. Das BKA erhält bei Vollstreckung der Haftbefehle
grundsätzlich keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der Haftbefehle.
8. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zur Frage vor,
inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem
länderübergreifenden Austausch von – insbesondere fahndungsrelevanten –
Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen
vielmehr ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen
festen Wohnsitz haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern, so entscheidet die sachbearbeitende Behörde über eine entsprechende
Thematisierung. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine
Thematisierung im GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
9. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis
gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem EHW PMK-rechts
versehen sind)?
Alle 459 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit
offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum
Stichtag 31. März 2021 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden
Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 359 Personen
• Ermittlungsunterstützender Hinweis (EHW) „PMK-R“ in INPOL-Z:
196 Personen
• Personengebundener Hinweis (PHW) „gewalttätig“ in INPOL-Z: 122
Personen
• Gewalttäterdatei „rechts“: keine Person
• Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 27 Personen.
Darüber hinaus sind von den durch das BKA gelisteten 459 mit offenem
Haftbefehl gesuchten Personen der PMK -rechts- sind 159 mit Erkenntnissen im
Nachrichtendienstlichen Informationssystem und Wissensnetz (NADIS-WN)
gespeichert.
a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Keine der 188 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, ist in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst.
b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten
Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“
erfasst?
Keine der 23 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, ist in der
Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im SIS ausgeschrieben?
Die Fragen 9c bis 9d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Sieben Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, werden
aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Alle sieben Personen sind
demnach im SIS II ausgeschrieben.
e) Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Eine Person ist als Gefährder eingestuft.
10. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern
von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines
Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch
motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls
weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte
den Antworten zu Frage 1c zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch das BKA nicht.
Eine Prognose, dass eine Person zukünftig rechtsmotivierte Straftaten begehen
wird, kann ausschließlich durch die sachbearbeitenden Dienststellen getroffen
werden.
Wie in der Antwort zu Frage 9 aufgeführt, sind insgesamt 196 Personen mit
dem sogenannten EHW „PMK-R“ in INPOL-Z gespeichert. Für die Vergabe
muss eine entsprechende Prognose, dass die Person zukünftig rechtsmotivierte
Straftaten begehen wird, vorliegen.
11. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der
Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als
relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen
Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für
den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende
2011.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum
jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch
motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18
Absatz 1 Nummer 4 BKA-Gesetz – BKAG) und ein offener Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R
ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]