[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Oliver Krischer, Dieter
Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/31430 –
Transformation in der Automobilindustrie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Automobilindustrie und die vor- und nachgelagerten Branchen
der Zulieferbetriebe und Händlerinnen und Händler befinden sich mitten in
einer tiefgreifenden Transformation. Digitalisierung, die Automatisierung und
die Antriebswende sind wesentliche Gründe. Spätestens seit dem
Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz im Jahr 2015 ist nach Ansicht der
Fragestellenden außerdem ersichtlich, dass das Zeitalter des Verbrenners seinem
Ende entgegengeht, und einige Automobilhersteller haben bereits ihre Strategien
zum Umstieg auf Elektromobilität im PKW-Bereich vorgestellt. Die
notwendige Transformation ist eine Herausforderung für Autohersteller, Zulieferer
und die Beschäftigten und bedarf geeigneter politischer Rahmenbedingungen
für Planungs- und Investitionssicherheit.
Im Januar 2020 initiierte die Bundesregierung die sogenannten
Transformationsdialoge Automobilindustrie (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23765). Auf dem
Höhepunkt der konjunkturellen Krise infolge der Corona-Pandemie wurde ein
2 Mrd. Euro umfassendes Förderprogramm (Ziffer 35c des Corona-
Konjunkturpakets,
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-konj
unkturpaket-35c.pdf?__blob=publicationFile&v=10) zur Unterstützung von
Zukunftsinvestitionen und zur Stärkung der Fahrzeughersteller und
Zulieferbetriebe verankert. Ergänzt wurde die Förderkulisse durch einen 1 Mrd. Euro
umfassenden „Zukunftsfonds Automobilindustrie“, welche die
Bundesregierung nach dem sogenannten Autogipfel im November 2020 verkündete. Unter
der technischen Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie sollen in einem Expertenausschuss Vorschläge erarbeitet werden, wie
die Finanzmittel des Fonds investiert werden sollen. Ein Jahr ist seit der
Bekanntgabe des Konjunkturprogramms und dessen Förderprogrammen
vergangen und rund ein halbes Jahr seit dem Beschluss, einen Transformationsfonds
einzurichten.
Der „Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum
aktuellen Stand der Ausgestaltung des ‚Zukunftsfonds Automobilindustrie‘ und der
Umsetzung des Programms ‚Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie‘
(Ziffer 35c)“ (Ausschussdrucksache 19 (9)1113) lässt nach Ansicht der
Fragestellenden vermuten, dass die Umsetzung des Programms bisher schleppend
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31705
19. Wahlperiode 22.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
21. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
erfolgt und die Auszahlung der Fördergelder nicht in den betroffenen
Regionen, bei den Unternehmen und den Beschäftigten ankommt.
1. Wer sind die zwölf in dem „Bericht des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie zum aktuellen Stand der Ausgestaltung des ‚
Zukunftsfonds Automobilindustrie‘ und der Umsetzung des Programms
‚Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie (Ziffer 35c)‘“ erwähnten
Akteure des Expertenausschusses für die Erarbeitung der Vorschläge des
„Zukunftsfonds Automobilindustrie“?
Der Expertenausschuss zum Zukunftsfonds Automobilindustrie setzt sich aus
folgenden Mitgliedern zusammen:
Prof. Dr. Thomas
Bauernhansl
Professor für Industrielle Fertigung und
Fabrikbetrieb (IFF) der Universität Stuttgart, Leiter des
Fraunhofer-Instituts für Produktionstechnik und
Automatisierung (IPA)
Kai Bliesener IG Metall, Leiter Koordination Fahrzeugbau und
Zulieferindustrie
Prof. Dr. Christopher
Hebling
Co-Direktor Bereich Energietechnologien und
-systeme, Bereichsleiter
„Wasserstofftechnologien“ am Fraunhofer-Institut für Solare
Energiesysteme ISE, Freiburg
Christian Hochfeld Direktor der agora Verkehrswende
Prof. Dr. -Ing. Achim
Kampker (MBA)
Leiter des Lehrstuhls Production Engineering of
E-Mobility Components (PEM) der RWTH
Aachen
Dr. Constanze Kurz Geschäftsführerin des Gesamtbetriebsrates der
Robert Bosch GmbH
Franz Loogen Geschäftsführer der e-mobil BW GmbH –
Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und
Automotive Baden-Württemberg, Vorsitzender der
AG 1 (Klimaschutz im Verkehr) der NPM
Dr. Sabine Maaßen Arbeitsdirektorin und Mitglied des Vorstands der
AUDI AG für den Geschäftsbereich Personal
und Organisation
Prof. Dr. Ina Schaefer
(Vorsitz)
Leiterin des Instituts für Softwaretechnik und
Fahrzeuginformatik der Technischen Universität
Braunschweig
Dr. Kurt-Christian Scheel VDA, Geschäftsführer
Prof. Dr. Monika Schnitzer Mitglied des Sachverständigenrates, Professorin
für Komparative Wirtschaftsforschung an der
Ludwig-Maximilians-Universität in München
Prof. Dr. Jens Südekum
(Vorsitz)
Professor für internationale
Volkswirtschaftslehre, Leiter des Instituts für Wettbewerbsökonomie
(DICE) an der Heinrich-Heine-Universität,
Düsseldorf
2. Nach welchen konkreten Kriterien wurden diese Akteure ausgewählt?
Bei der Auswahl der Mitglieder des Expertenausschusses wurde darauf
geachtet, dass Experten aus den verschiedenen Bereichen der Mobilität der Zukunft
im Expertenausschuss vertreten sind. Neben Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern sollten zudem Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und
der Wirtschaft Teil des Expertenausschusses sein. Von allen Mitgliedern des
Ausschusses entfällt mindestens ein Drittel auf Frauen.
3. Welche Ressorts wurden bei der Benennung der Expertinnen und
Experten beteiligt (bitte begründen)?
Den Expertenausschuss zum Zukunftsfonds Automobilindustrie begleiten das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als technischer
Federführer, das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) als fachlich betroffene Ressorts. Diese Ministerien wurden
auch bei der Benennung der Expertinnen und Experten beteiligt.
4. Welche Sitzungen des Expertenausschusses haben bereits stattgefunden,
und wie viele weitere Sitzungen sind geplant (bitte die Daten und die
jeweilige Themensetzung nennen)?
Folgende Sitzungen des Expertenausschusses haben bereits stattgefunden:
02.02.2021 Konstituierende Sitzung
12.03.2021 2. Sitzung des Expertenausschusses mit Identifikation von
Themenschwerpunkten und Einrichtung von Arbeitsgruppen
und mündliche Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern
der Politik
23.03.2021 mündliche Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern der
Wirtschaft
22.04.2021 3. Sitzung des Expertenausschusses mit Vorstellung konkreter
Vorschläge für Förderempfehlungen in den
Themenschwerpunkten und weiteres Vorgehen zur Erstellung des Berichts
sowie mündliche Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern
der Wissenschaft
25.05.2021 4. Sitzung des Expertenausschusses mit Diskussion des
Berichtsentwurfs
Für Ende Oktober/Anfang November 2021 ist eine nächste Sitzung geplant, in
der über den Stand der Umsetzung der Förderempfehlungen des
Expertenausschusses zum Zukunftsfonds Automobilindustrie gesprochen werden soll.
5. Anhand welcher konkreten Fragen bzw. Aufgabenstellungen erarbeitet
der Expertenausschuss seine Empfehlungen?
Beim 4. Spitzentreffen der Konzertierten Aktion Mobilität im
Bundeskanzleramt am 17. November 2020 wurde die Einrichtung des Zukunftsfonds
Automobilindustrie sowie des Expertenausschusses beschlossen. In Ergänzung zu den
Maßnahmen des Konjunkturpakets soll der Zukunftsfonds in erster Linie die
mittel- und langfristigen Herausforderungen der Automobilindustrie
adressieren. Ziel ist auf Bundesebene die Erarbeitung einer strategischen
strukturpolitischen Orientierung für den Standort Deutschland, die dann auch in regionale
Transformationsstrategien übersetzt werden kann. Daraus müssen konkrete
Ableitungen für eine marktwirtschaftliche und beschäftigungspolitische
Flankierung des Strukturwandels der Kernindustrie Automobil einschließlich der
anverwandten Industriebereiche möglich sein. Die Länder sind aufgerufen, sich
zu beteiligen.
Die Bundesregierung hat daher zur Beratung und Optimierung ihrer
Fördermittelvergabe den begleitenden, repräsentativen Expertenausschuss ins Leben
gerufen.
Auf der Basis des Beschlusses der Konzertierten Aktion Mobilität haben die
Ressorts BMWi, BMF, BMBF, BMVI, BMAS und BMU ein Eckpunktepapier
für den Expertenausschuss erarbeitet. Dieses wurde den Mitgliedern des
Expertenausschusses übermittelt.
6. Welche externen Akteure wurden im Rahmen der Ausschusssitzungen
konsultiert und befragt (bitte vollständig und namentlich benennen), und
inwieweit fließen die Meinungen in den Bericht des Expertenausschusses
ein?
Es wurden sowohl mündliche als auch schriftliche Anhörungen von
Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Wirtschaft und der Wissenschaft
durchgeführt. Bei den schriftlichen Anhörungen werden lediglich diejenigen
aufgelistet, die sich auf die Fragen zurückgemeldet haben.
Vertreterinnen und Vertreter der Politik:
– Dr. Matthias Heider, Mitglied des Deutschen Bundestages
– Falko Mohrs, Mitglied des Deutschen Bundestages
– Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsministerien der Länder
Niedersachsen, Saarland, Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern
– Vertreterinnen und Vertreter der Regionen Hochsauerlandkreis, Ingolstadt,
Märkischer Kreis, Olpe, Ostalbkreis, Ostwürttemberg, Salzgitter und
Stuttgart
– Vertreterinnen und Vertreter der Netzwerke/Cluster/Organisationen IST
Mobility und E-Mobil BW
Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft:
– von den Unternehmen VW, ZF Friedrichshafen, SciMo Elektrische
Hochleistungsantriebe GmbH, VIA Oberflächentechnik, Deutsche Bank, Bosch,
Continental, Hynergy, P3 Group, AgenturQ, IAV GmbH, Bergische
Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, ONPAT, Elring
Klinger, Farasis, Mahle, BMW, XUGroup, Door2Door, Best Owners Group
– IG Metall
– KfW
– Bundesagentur für Arbeit
Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft:
– von den Universitäten und Forschungseinrichtungen Acatech, Technische
Universität Dresden, Technische Universität München, Technische
Universität Darmstadt, Universität Stuttgart, Institut für Arbeitsmarkt und
Berufsforschung
7. Bis wann ist mit der Fertigstellung und Veröffentlichung des Berichts des
Expertenausschusses zu rechnen?
Die Veröffentlichung des Berichts des Expertenausschusses ist im
Zusammenhang mit dem nächsten Spitzentreffen der Konzertierten Aktion Mobilität am
18. August 2021 vorgesehen.
8. Wann soll der Zukunftsfonds Automobilindustrie nach Planung der
Bundesregierung für die Antragstellung geöffnet werden?
Die Umsetzung der Förderempfehlungen des Expertenausschusses zum
Zukunftsfonds Automobilindustrie wird verschiedene Fördermaßnahmen
umfassen, die je nach Umsetzungsaufwand zu unterschiedlichen Zeitpunkten
beginnen werden. Die geplanten Maßnahmen stehen zudem unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit der Haushaltsmittel aus dem Zukunftsfonds.
Zwei Maßnahmen sind bereits gestartet. Eine Förderbekanntmachung des
BMWi zu regionalen Transformationsnetzwerken wurde am 9. Juli 2021 im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Einreichung von Projektskizzen ist seit
diesem Zeitpunkt möglich. Zudem wurde ein Förderaufruf des BMWi im Rahmen
der Förderrichtlinie Elektro-Mobil, der Empfehlungen des Expertenausschusses
im Bereich der Elektromobilität aufgreift, am 1. Juli 2021 veröffentlicht. Es
können Anträge mit Einreichungsfrist 30. September 2021 gestellt werden.
9. Für welchen Zeitraum werden die 1 Mrd. Euro aus dem Zukunftsfonds
Automobilindustrie bereitgestellt, und wie verteilt sich die Summe auf
die jeweiligen Zeitabschnitte?
Für den Zukunftsfonds Automobilindustrie sind Fördermittel von 1 Mrd. Euro
für den Zeitraum von 2021 bis 2025 vorgesehen, davon gemäß Haushaltsgesetz
2021 Barmittel von 50 Mio. Euro für 2021 und Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 240 Mio. Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie 230 Mio.
Euro für 2025.
10. Welche konkreten Anfragen für eine Förderung aus dem Zukunftsfonds
Automobilindustrie hat es bereits gegeben?
Konkrete Anfragen für eine Förderung aus dem Zukunftsfonds
Automobilindustrie gibt es in Zusammenhang mit der am 9. Juli 2021 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Förderbekanntmachung „Transformationsstrategien für
Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“. Erste Skizzen sind hierzu von
Netzwerken aus dem Saarland und aus Nordrhein-Westfalen eingegangen.
11. Werden bei der Bewilligung der Fördersummen die Mitbestimmung und
die vertragliche Tarifbindung der Beschäftigten eine Rolle spielen (bitte
darlegen)?
Die Kriterien für die Bewilligung von Förderanträgen werden in den jeweiligen
Förderrichtlinien bzw. -maßnahmen festgelegt. Mitbestimmung und
vertragliche Tarifbindung sind bzw. werden in der Regel keine Kriterien sein. Sofern
sachlich angemessen, wird auf einen Tarifvertrag oder auf eine ähnlich
gerichtete vertragliche Regelung hingewiesen.
12. Anhand welcher konkreten Kriterien wird die Bundesregierung
sicherstellen, dass ausschließlich unmittelbar der Transformation der
Automobilindustrie dienliche Anträge bzw. Vorhaben bewilligt werden?
13. Welche Vorhaben können explizit nicht gefördert werden bzw.
entsprechen nicht den Anforderungen, die Transformation zu unterstützen?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Mit den Maßnahmen des Zukunftsfonds wird sich die Bundesregierung eng an
den Förderempfehlungen des Expertenausschusses orientieren. Der
Expertenausschuss entwickelt in seinen Beratungen Förderempfehlungen, die die mittel-
und langfristigen Herausforderungen des Strukturwandels in der
Automobilindustrie adressieren sollen. Dabei werden auch für den Transformationsprozess
der Automobilindustrie relevante Sektoren in den Beratungen mit betrachtet,
wie z. B. der Maschinen- und Anlagenbau und auch Informations- und
Kommunikationstechnologien.
Für jede Maßnahme des Zukunftsfonds werden die Kriterien für die
Bewilligung von Anträgen in den jeweiligen Förderrichtlinien bzw. -maßnahmen in
Übereinstimmung mit den Anforderungen der Bundeshaushaltsordnung
festgelegt werden.
Bei dem Förderaufruf „Elektro-Mobil“ handelt es sich um eine Maßnahme zur
Förderung von Forschung und Entwicklung.
Hier werden Vorhaben bis hin zur experimentellen Entwicklung gefördert. Die
Förderung von Projekten mit einem höheren Technologie-Reifegrad wäre
aufgrund europäischer Regularien (hier: Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung) grundsätzlich nicht zulässig.
14. Plant die Bundesregierung eine Eigenbeteiligung der Antragstellenden
für Mittel aus dem Zukunftsfonds Automobilindustrie?
Wenn ja, wie plant sie diese auszugestalten?
Es wird verschiedene Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsfonds
Automobilindustrie geben. Für jede Maßnahme wird die Höhe der Eigenbeteiligung
festgelegt werden. Diese können gemäß den EU-beihilferechtlichen Vorgaben je
nach Art der Förderung unterschiedlich ausfallen.
In der Förderbekanntmachung zu regionalen Transformationsnetzwerken ist
eine Förderquote von bis zu 100 Prozent vorgesehen.
Der Förderaufruf „Elektro-Mobil“ unterliegt den beihilferechtlichen
Regelungen für Forschungsvorhaben und den dort gesetzlich geregelten
Förderhöchstsätzen, die eine Eigenbeteiligung von Unternehmen vorsehen.
15. Sieht die Bundesregierung bei der Förderung über den Zukunftsfonds
Automobilindustrie eine finanzielle Deckelung in Form einer maximalen
Fördersumme für einzelne Projekte vor?
Es wird verschiedene Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsfonds
Automobilindustrie geben. Für jede Maßnahme wird festgelegt werden, ob es eine
finanzielle Deckelung in Form einer maximalen Fördersumme für einzelne Projekte
geben wird.
Die maximale zulässige Förderung ergibt sich aus den beihilferechtlichen
Regelungen.
16. In welcher Höhe wurden seit der Bekanntgabe des Förderprogramms
„Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ bis heute
Fördersummen bewilligt?
Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsinvestitionen in der
Fahrzeugindustrie“ sind zum Stand vom 16. Juli 2021 ca. 212,63 Mio. Euro Fördermittel
durch das BMWi bewilligt worden. Im Rahmen des Bundesprogramms
„Aufbau von Weiterbildungsverbünden“, das aus dem gleichen Haushaltstitel
finanziert, aber durch das BMAS durchgeführt wird, wurden zum Stand vom 1. Juli
2021 bisher 7 439 000 Euro bewilligt.
17. Teilt die Bundesregierung den Eindruck der Fragestellenden, dass der
Mittelabfluss verhältnismäßig langsam erfolgt, und wenn ja, welche
Gründe hierfür sieht die Bundesregierung in ihrem
Verantwortungsbereich, und hält die Bundesregierung einen ggf. langsamen Mittelabfluss
angesichts der Dringlichkeit der Transformation für angemessen?
Die Erstellung und Veröffentlichung von Förderrichtlinien erfordern einen
zeitlichen und administrativen Vorlauf. Gleichwohl konnten noch in 2020 erste
Projekte unter Nutzung bestehender Förderrichtlinien ermöglicht werden. Im
März 2021 waren alle Förderrichtlinien zu Konjunkturpaket 35c im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Seitdem gibt es einen ausgesprochen hohen
Skizzeneingang und zahlreiche Aufforderungen zur konkreten Antragsabgabe. Dies ist
auch darauf zurückzuführen, dass lange vor Veröffentlichung der
Förderrichtlinien ein intensiver Informationsaustausch mit der Wirtschaft inklusive
einer Veröffentlichung der Fördereckpunkte stattgefunden hat. Bis Ende 2021
ist daher mit der Bewilligung zahlreicher Projekte zu rechnen.
18. Stimmt die Bundesregierung zu, dass das Fördervolumen des
Förderprogramms faktisch von 2 Mrd. Euro auf rund 1,5 Mrd. Euro gekürzt wurde,
weil die für das Jahr 2020 bereitgestellten rund 500 Mio. Euro auch
mangels Förderrichtlinien nicht abgerufen werden konnten (vgl. die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 19/28552); (bitte begründen)?
19. Warum hat die Bundesregierung nicht dafür gesorgt, dass die nicht
abgerufenen Mittel aus dem Förderprogramm in späteren Haushaltsjahren zur
Verfügung stehen?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Entscheidung über die Übertragbarkeit oder Nachveranschlagung von
Haushaltsmitteln wird durch den Deutschen Bundestag getroffen. Jedoch hat
die Bundesregierung das Förderprogramm in den inzwischen genehmigten
deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) aufgenommen. Dadurch wird
das Programm um zwei Jahre bis 2026 verlängert und um insgesamt 500 Mio.
Euro aufgestockt.
20. Wie verteilen sich die bereits bewilligten Fördersummen auf
Förderrichtlinien, die bereits vor der Umsetzung der Ziffer 35c des Corona-
Konjunkturpakets bestanden, und Förderrichtlinien, die im Rahmen der
Umsetzung der Ziffer 35c des Corona-Konjunkturpakets neu geschaffen
wurden?
Im Rahmen des bestehenden Fachprogramms „Neue Fahrzeug- und
Systemtechnologien“ (jetzt Modul b) sind bislang 43 Verbundprojekte (insgesamt 291
Teilvorhaben) mit einer Fördersumme von rund 202,33 Mio. Euro bewilligt
worden.
Im neu geschaffenen „Investitionsprogramms zur Modernisierung der
Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“ (Modul a1) konnten
10,3 Mio. Euro bewilligt werden.
21. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass bei Modul C
(Innovationscluster) des Förderprogrammes bisher ausschließlich
Projektskizzen vorliegen, obwohl über Monate hinweg ein
Transformationsdialog geführt wurde?
Im Laufe des August 2021 wird ein Projektträger für alle Fördermodule
beauftragt sein. Ab diesem Zeitpunkt können konkrete Förderanträge bearbeitet
werden. Förderskizzen können bereits jetzt beim BMWi eingereicht und bewertet
werden, damit kein Zeitverlust entsteht und noch im laufenden Jahr
Bewilligungen erfolgen können.
22. Wie viele der bewilligten Projekte sind bereits gestartet (bitte nach
Förderrichtlinien aufschlüsseln)?
Im Rahmen des „Investitionsprogramms zur Modernisierung der Produktion in
der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“ (Modul a1) wurden 24 Projekte
bewilligt, deren Laufzeitbeginn vor dem 9. Juli 2021 liegt.
Im Programm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (Modul b) sind von
den bislang 43 bewilligten Verbundprojekten bereits alle gestartet. Im Rahmen
des Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“ des BMAS
sind bisher elf Projekte gestartet.
23. An wie vielen der Projekte sind Zulieferunternehmen, und an wie vielen
der Projekte sind kleine und mittlere Unternehmen beteiligt (bitte nach
Förderrichtlinien aufschlüsseln)?
Bei den inzwischen bewilligten Anträgen ist dies wie folgt aufgeschlüsselt:
Im Rahmen der 27 Bewilligungen im „Investitionsprogramms zur
Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“ (Modul
a1) sind 26 den Zulieferunternehmen zuzurechnen. 13 der Antragsteller waren
KMU.
Bei allen der 43 gestarteten Verbundprojekten der „Neuen Fahrzeug- und
Systemtechnologien“ (Modul b) sind Zuliefererunternehmen, sowie bei 40
Verbundprojekten kleine und mittlere Unternehmen beteiligt.
Bei dem Modul A2 befinden sich die ersten Projekte noch in der Antragsphase,
die ersten Bewilligungen stehen jedoch unmittelbar bevor.
24. Wie verteilen sich diese Projekte auf die Bundesländer (bitte nach
Unternehmenssitz und unter Angabe der Fördersumme aufschlüsseln)?
Da sich die 43 bereits gestarteten Verbundprojekte im Bereich der „Neuen
Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (Modul b) in der Regel auf mehrere
Bundesländer verteilen, werden diese hier auf Teilprojektebene betrachtet.
Die Verteilung der bereits gestarteten Projekte auf die Bundesländer ist
demnach wie folgt:
• Baden-Württemberg: 72 Projekte mit rund 49,63 Mio. Euro Fördersumme
• Bayern: 91 Projekte mit rund 71,75 Mio. Euro Fördersumme
• Berlin: 12 Projekte mit rund 6,86 Mio. Euro Fördersumme
• Brandenburg: 0 Projekte
• Bremen: 3 Projekte mit rund 1,51 Mio. Euro Fördersumme
• Hamburg: 3 Projekte mit rund 1,80 Mio. Euro Fördersumme
• Hessen: 21 Projekte mit rund 13,68 Mio. Euro Fördersumme
• Mecklenburg-Vorpommern: 0 Projekte
• Niedersachsen: 19 Projekte mit rund 11,33 Mio. Euro Fördersumme
• Nordrhein-Westfalen: 53 Projekte mit rund 34,9 Mio. Euro Fördersumme
• Rheinland-Pfalz: 21 Projekte mit rund 13,39 Mio. Euro Fördersumme
• Saarland: 4 Projekte mit rund 1,68 Mio. Euro Fördersumme
• Sachsen: 15 Projekte mit rund 4,99 Mio. Euro Fördersumme
• Sachsen-Anhalt: 0 Projekte
• Schleswig-Holstein: 0 Projekte
• Thüringen: 4 Projekte mit rund 1,03 Mio. Euro Fördersumme
Im Rahmen des Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“
des BMAS gestaltet sich die Verteilung wie folgt:
Bundesland Fördersumme (Euro)
Thüringen 1.908.000
Saarland 520.000
Baden-Württemberg 935.000
Sachsen 973.000
Nordrhein-Westfalen 914.000
Bayern 599.000
Niedersachsen 987.000
Rheinland-Pfalz 603.000
25. In wie vielen Projekten, und in welcher jeweiligen Höhe wurden bereits
Fördermittel abgerufen (bitte nach Förderrichtlinien aufschlüsseln)?
Beim „Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der
Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“ (Modul a1) wurden bisher in einem
Projekt Mittel in Höhe von 93 107,60 Euro abgerufen.
Von den bislang 43 gestarteten Verbundprojekten im Rahmen der „Neuen
Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (Modul b) wurden bereits von 15
Verbundprojekten (42 Teilvorhaben) Fördermittel in Höhe von rund 1,84 Mio.
Euro abgerufen.
26. Wie viele Projektanträge wurden bisher aus welchen Gründen abgelehnt,
und wie hoch war die bei diesen abgelehnten Projekten insgesamt
beantragte Fördersumme (bitte nach Förderrichtlinien aufschlüsseln)?
Im „Investitionsprogramms zur Modernisierung der Produktion in der
Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“ (Modul a1) erfolgte bislang lediglich
eine Ablehnung aufgrund fehlender Antragsberechtigung, da das Unternehmen
nicht dem Kreis der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie zuzurechnen war.
Der beantragte Zuschuss belief sich auf 47 733,40 Euro.
Seit Umsetzungsbeginn der Ziffer 35c des Corona-Konjunkturpakets wurden
im Rahmen des Fachprogramms der „Neuen Fahrzeug- und
Systemtechnologien“ (Modul b) keine Projektanträge abgelehnt.
Von den bislang 74 abschließend bewerteten Projektskizzen (Gesamtvolumen:
rund 1 027 Mio. Euro/unterstellte Fördersumme: rund 615 Mio. Euro), die seit
Juni 2020 im Fachprogramm Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien (NFST)
eingereicht worden sind, wurden 37 Projektideen (Gesamtvolumen: rund
334 Mio. Euro/unterstellte Fördersumme: rund 206 Mio. Euro) auf Grundlage
der in der Förderrichtlinie definierten Gutachtungskriterien als nicht
förderwürdig eingestuft. In diesen Fällen werden dann in der Regel keine Förderanträge
mehr eingereicht.
27. Welche weiteren Förderrichtlinien plant die Bundesregierung?
Zur Umsetzung des „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ werden mehrere
Förderrichtlinien bzw. -maßnahmen erstellt werden. Welche dies sein könnten,
wird derzeit in Verbindung mit den Empfehlungen des Expertenausschusses
geklärt.
28. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für dieses Jahr
bereitgestellten Mittel in Höhe von rund 525 Mio. Euro bewilligt werden?
Beim „Investitionsprogramms zur Modernisierung der Produktion in der
Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“ (Modul a1) können seit Veröffentlichung
der Richtlinie am 26. März 2021 Anträge beim BAFA gestellt und zeitnah
bewilligt werden. So soll auch ein schneller Mittelabfluss in 2021 ermöglicht
werden. Durch Einbeziehung der Länder sowie der Verbände und regionalen
Wirtschaftsförderer ist die Fördermöglichkeit weithin bekannt.
29. Nach welchen Kriterien wurde das Leuchtturmprojekt „Catena-X
Automotive Network“ für das Förderprogramm ausgewählt?
Die Auswahlkriterien sind in den Förderrichtlinien unter Punkt 6.3
veröffentlicht. Die Aufforderung an das Catena-X-Konsortium zur Erstellung eines
konkreten Förderantrages bzw. der zugehörigen Einzelanträge war hier unter
anderem durch die hohe Relevanz für den Produktionsstandort Deutschland, die
Innovationshöhe, das breit und mit hoher Expertise zusammengestellte
Konsortium, das exzellente Markt- und Umsetzungspotenzial sowie die übergeordnete
Bedeutung für GAIA-X ausschlaggebend. Die Bewilligung ist noch nicht
erfolgt.
30. Welche weiteren Bewerbungen für Leuchtturmprojekte lagen vor?
Weitere Projektvorschläge mit großem Projektvolumen befinden sich derzeit in
der Bewertungsphase. Ob dies Leuchtturmprojekte werden, kann noch nicht
beurteilt werden.
31. Sollen künftig weitere Leuchtturmprojekte im Rahmen des
Förderprogrammes gefördert werden?
Wenn ja, in welchem Umfang, und wann ist mit entsprechenden
Bewilligungen zu rechnen?
Das Entstehen von Leuchtturmprojekten ist ein vornehmlich unternehmens-/
branchengetriebener Prozess. Art, Umfang und Zeitpunkt hängen demnach
entscheidend von den beteiligten Unternehmen ab.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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