[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann,
Dieter Janecek, Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/31433 –
Umsetzung des Aktionsplans „Natürlich. Digital. Nachhaltig.“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wer das Klima schützt, schützt die Freiheit. Im April 2021 urteilte das
Bundesverfassungsgericht, dass das sogenannte Klimagesetz weit hinter dem
zurückbleibt, was wir brauchen, um die Grundrechte junger und kommender
Generationen zu wahren. Beim Klimaschutz spielt auch die Digitalisierung eine
wichtige Rolle. Auch der Wissenschaftliche Beirat für Globale Umweltfrage
(WBGU) stellt fest, die Digitalisierung entfalte eine „immer größere
transformative Wucht, die den Menschen, die Gesellschaften und den Planeten
zunehmend fundamental beeinflusst und daher gestaltet werden muss“ (
https://ww
w.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu/publikationen/hauptgutachten/hg201
9/pdf/wbgu_hg2019.pdf). Mithilfe von digitalen Innovationen – ob
technologischen oder auch sozialen – können die Klimaziele noch erreicht werden;
ihre Anwendungen sind vielfältig. Durch komplexe Klimamodelle können
Maßnahmen angepasst werden, eine intelligente Netzsteuerung kann erneuerbare
Energien besser und effizienter integrieren, vernetzte Lösungen zwischen
Nahverkehr und Sharing-Modellen bringen unsere Mobilität voran, und in der
industriellen Produktion können durch intelligente Systeme Ressourcen
geschont werden.
Gleichzeitig birgt die Digitalisierung mit ihrem Energie- und
Ressourcenverbrauch auch Risiken für Menschen, Klima und Umwelt. Das gilt
beispielsweise für die zunehmende Anzahl vernetzter Geräte, extrem rechenintensive
Verfahren für Kryptowährungen oder zunehmenden Energieverbrauch für
Streaming- und sonstige Internetdienste. Effizienzgewinne durch den Einsatz
digitaler Innovationen können beispielsweise auch zu einer
Nachfragesteigerung führen (Rebound-Effekte) und die angedachten alle Energie- und
Ressourceneinsparungen nichtig machen (
https://www.wiwo.de/my/politik/konjun
ktur/digitalisierung-der-boese-rebound-effekt/26090126.html?ticket=ST-3715
114-dnWmWEtnC5syVFHwBntB-ap1;
https://www.researchgate.net/publicati
on/337425005_The_Climate_Effect_of_Digitalization_in_Production_and_C
onsumption_in_OECD_Countries). Aus diesem Grund müssen die
Digitalisierung, digitale Anwendungen, Soft- und Hardware aus Sicht der
Fragestellenden ökologisch nachhaltig gestaltet, digitale Technologien bewusst eingesetzt
und am Gemeinwohl ausgerichtet werden. So wollen die Fragestellenden die
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31827
19. Wahlperiode 30.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
29. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Digitalisierung im Sinne von nachhaltiger Entwicklung nutzen und digitale
Anwendungen fördern, die Nachhaltigkeit voranbringen. Vereinzelte Projekte
gehen hier nach Ansicht der Fragestellenden bereits in die richtige Richtung.
In Baden-Württemberg sammeln Bürgerinnen und Bürger und Expertinnen
und Experten im Rahmen des Projekts „Smarte Umweltdaten“ Daten, um so
die Arbeit der Behörden im Bereich Naturschutz zu verbessern und die
Umweltdaten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise
beschaffen Bootseigentümerinnen und Bootseigentümer auf dem Bodensee
Daten über die Wasserqualität des Sees und tragen so zu einem Monitoring des
lokalen Ökosystems bei. Um das Bewusstsein für Klimafragen in der
Bevölkerung zu stärken, wird an einer digitalen Visualisierung der Veränderungen
der Umwelt durch die Klimakrise gearbeitet, und Orte werden per Virtual
Reality ganz neu erfahrbar. Diese Initiativen sind aber nach Ansicht der
Fragestellenden ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenn auf Bundesebene keine
kohärente Strategie für nachhaltige Digitalisierung umgesetzt wird und so auch
positive Beispiele mit internationaler Strahlkraft entstehen. Die Digitalisierung
selbst muss nachhaltiger werden – Green IT, CO2-neutrale Rechenzentren und
effiziente Produktionsstätten spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Dass Digitalisierung eine Rolle bei Nachhaltigkeitsfragen spielt, hat auch die
Bundesregierung prinzipiell erkannt und im Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) im Dezember 2019 den Aktionsplan „Natürlich.
Digital. Nachhaltig.“ (
https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Natuerlich_Digit
al_Nachhaltig.pdf) zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit veröffentlicht. Die
drei Handlungsfelder „Grundlagen für digitale Nachhaltigkeit schaffen“,
„Digitale Technologien nachhaltig gestalten“ und „Nachhaltigkeitsziele digital
erreichen“ umfassen die Bereiche Bildung, Forschung und Anwendung. So soll
eine Basis für Vertrauen und Bildung gelegt, negative Auswirkungen der
Digitalisierung begrenzt und digitale Innovationen zugunsten der
Nachhaltigkeitsziele geschaffen werden.
Das Medienecho von – nach dem Kenntnisstand der Fragestellenden – bisher
nur drei Artikeln in Onlinemedien zum Auftakt des Aktionsplans lässt nach
Ansicht der Fragestellenden vermuten, dass die Umsetzung des Aktionsplans
bisher nicht für viel Aufsehen gesorgt hat. Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass
ein Aktionsplan keine klare digitalpolitische Strategie ersetzen kann. Davon
ist leider weiterhin nichts zu sehen, es werden viele bestehende Initiativen
auflistet und für die neu angekündigten Programme „keine konkreten
Zielvorgaben“ (Heise
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-Digit
alisierung-natuerlich-aber-nachhaltig-4618077.html) oder genauen Angaben
zum Fördervolumen gemacht. Aus Sicht der Fragestellenden ist der
Aktionsplan „Natürlich. Digital. Nachhaltig.“ ein weiterer Beweis, dass die
Bundesregierung beim Thema Klima- und Naturschutz weit hinter den notwendigen
Maßnahmen zurück bleibt.
1. Wie begegnet die Bundesregierung dem Zielkonflikt zwischen der
Chance, mit der Digitalisierung nachhaltige Entwicklung voranzutreiben, und
dem Risiko negativer Auswirkungen durch einen erhöhten Energie- und
Ressourcenverbrauch durch zunehmende Digitalisierung, und welche
Rolle spielt der Aktionsplan „Natürlich. Digital. Nachhaltig“ hierbei?
Mit dem Aktionsplan „Natürlich. Digital. Nachhaltig.“ adressiert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den in der Frage skizzierten
Zielkonflikt. Der Aktionsplan leistet einen Beitrag dazu, die Digitalisierung auf
eine nachhaltige Entwicklung auszurichten.
2. In welchen Schritten hat das BMBF den Aktionsplan erarbeitet, und
welche Akteurinnen und Akteure waren an dessen Erstellung beteiligt (bitte
auch tabellarisch auflisten)?
Die Erarbeitungsschritte und die daran beteiligten Akteurinnen und Akteure
stellten sich wie folgt dar:
Schritte der Erarbeitung Beteiligte Akteurinnen und Akteure
1. Hausinterner Erarbeitungsprozess BMBF
2. Vorstellung des Aktionsplans auf der
Forschungskonferenz „Zukunft gestalten: Digital und
nachhaltig!“ (2019) des Wissenschaftlichen Beirats der
Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(WBGU)
WBGU, BMBF, Weizenbaum-Institut für die
vernetzte Gesellschaft – Das Deutsche Internet-Institut
(Weizenbaum-Institut)
3. Wurden bei der Erarbeitung des Aktionsplans die
Handlungsempfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale
Umweltfragen im Hauptgutachten „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“
(2019) (
https://www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu/publikatione
n/hauptgutachten/hg2019/pdf/wbgu_hg2019.pdf) aufgegriffen?
Wenn ja, welche, und in welchem Umfang (bitte ausführen)?
Bei der Erarbeitung des Aktionsplans sind sämtliche Empfehlungen des
WBGU aus dessen Gutachten „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“ aus dem
Jahr 2019 berücksichtigt worden. Diejenigen Empfehlungen, die mit Blick auf
die mit dem Aktionsplan verfolgten Ziele als besonders relevant erkannt
wurden, sind in diesem adressiert.
4. Fördert die Bundesregierung die in der Handlungsempfehlung genannten
Empfehlungen, die ggf. Teil des Aktionsplans sind, insbesondere die
Schlüsseltechnologien Internet der Dinge, Big Data, Künstliche
Intelligenz, Cybersicherheit, und wenn ja, durch welche konkreten
Maßnahmen?
Die Bundesregierung fördert eine Vielzahl von Maßnahmen im Sinne der
genannten Empfehlungen, z. B. die im Aktionsplan enthaltene Initiative
„Software Sprint“ (nachhaltige Open-Source-Projekte), das Gauss Centre for
Supercomputing und das Nationale Hochleistungsrechnen an Hochschulen
(Hochleistungsrechner), die Leitinitiative Quantenkommunikation „QuNET“ (sichere
Kommunikation und Datenübertragung), das Forschungsrahmenprogramm der
Bundesregierung zur IT-Sicherheit und Privatheit, die Forschungsinitiative
„Resilienz digitaler Systeme“ oder die Fördermaßnahme „Anwendung von
Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis“.
5. Welche Maßnahmen des Aktionsplans wurden konkret voll oder
teilweise umgesetzt (bitte nach Umsetzungsstand auflisten)?
Die Umsetzung der in Anlage 1* aufgeführten Maßnahmen des Aktionsplans
ist laufend bzw. abgeschlossen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31827 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Welche neuen Projekte und Initiativen sind seit der Veröffentlichung des
Aktionsplans im Dezember 2019 hinzugekommen, und welche weiteren
konkreten Projekte sind noch geplant (bitte die geförderten und
geplanten Projekte inklusive Projektname, geförderte Institutionen, Laufzeit,
Fördersumme und Ressortzugehörigkeit auflisten)?
In einer Reihe von neuen oder aktualisierten Digital-Strategien der
Bundesregierung (Strategie Künstliche Intelligenz, Datenstrategie, Blockchain-
Strategie, Hightech-Strategie 2025, Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur
Gestaltung des digitalen Wandels) hat das BMBF Maßnahmen mit
Nachhaltigkeitsbezug eingebracht, die nicht im Aktionsplan enthalten sind. So wird z. B.
ein KI-Anwendungshub im Bereich der Kreislaufwirtschaft gefördert. In der
FONA-Strategie sowie in den BMBF-Aktionsplänen ErUM-Data und
Forschungsdaten wird die Verknüpfung von Digitalisierungs- und
Nachhaltigkeitsforschung fortgesetzt.
7. Welche Zusammenarbeit erfolgt bei der Umsetzung des Aktionsplans
zwischen der Bundesregierung und den Ländern, Hochschulen und
Forschungsgemeinschaften sowie zwischen den Bundesministerien
(insbesondere zwischen dem BMBF und dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bzw. mit Blick auf die
Umweltpolitische Digitalagenda des BMU)?
8. Welche Abstimmung der Ziele und Umsetzung des Aktionsplans fand
seitens der Bundesregierung auf europäischer Ebene im Vorfeld der
Veröffentlichung statt, welche Zusammenarbeit besteht auf europäischer
Ebene im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans, und mit welchen
konkreten europäischen Programmen und Aktivitäten ist der Aktionsplan
verknüpft?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Aktionsplan stellt die Maßnahmen und Initiativen des BMBF dar. Die
einzelnen Maßnahmen und Initiativen sind z. T. auch in übergeordneten Strategien
der Bundesregierung (u. a. Strategie Künstliche Intelligenz, Datenstrategie,
Blockchain-Strategie, Umsetzungsstrategie der Bundesregierung
„Digitalisierung gestalten“, Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie) enthalten, die wiederum zur
Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN Agenda 2030
beitragen. Eine Zusammenarbeit mit den Ländern erfolgt in den dafür vorgesehenen
Gremien wie etwa in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Im
Übrigen findet die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren bei der Umsetzung
auf Projektebene statt.
9. Mit welchen konkreten Programmen hat die Bundesregierung die
Modernisierung der Aus- und Fortbildungsordnungen mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fortgesetzt, inwieweit wurden
hierbei die Sozialpartner und Länder miteinbezogen, und in welcher
Weise wurde insbesondere die Vermittlung nachhaltiger und digitaler
Kompetenzen in die Aus- und Fortbildungsordnungen aufgenommen (bitte
nach Programmen, Laufzeit und Fördervolumen aufschlüsseln)?
Die Modernisierung von Aus- und Fortbildungsordnungen erfolgt nicht auf der
Grundlage von Programmen, sondern es handelt sich dabei um eine auf dem
Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung basierende gesetzliche
Aufgabe. Demzufolge werden Aus- und Fortbildungsordnungen kontinuierlich
modernisiert, orientiert am jeweiligen branchen- bzw. berufsspezifischen Bedarf
und in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Sozialpartnern. Bei
diesen fortlaufenden Modernisierungsprozessen spielen die Themen
Nachhaltigkeit und Digitalisierung eine zentrale Rolle. So hat der Bund gemeinsam mit
den Ländern, Arbeitgebern und Gewerkschaften bereits im letzten Jahr für vier
wichtige Querschnittsthemen Mindeststandards – so genannte
Standardberufsbildpositionen* – erarbeitet, insbesondere für die zentralen Bereiche
Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Diese neuen Mindeststandards werden in allen dualen
Ausbildungsberufen im Zusammenhang mit fachspezifischen Kompetenzen
vermittelt, und zwar sowohl in Betrieben als auch in Berufsschulen.
10. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung mit dem
BMBF als Federführer Digitalisierung als neuen Schwerpunkt in den
deutschen BNE-Prozess (BNE: Bildung für nachhaltige Entwicklung)
aufgenommen (bitte nach Projektlaufzeit und Fördervolumen
aufschlüsseln)?
Derzeit finden in der Nationalen Plattform Bildung für nachhaltige
Entwicklung (BNE) und den anderen BNE-Gremien strategische Überlegungen und
Abstimmungen zum neuen Schwerpunktthema Digitalisierung und BNE statt.
11. Mit welchen konkreten Programmen hat die Bundesregierung das
Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit und
Privatheit umgesetzt, welche Fachleute und Ressorts wurden in die
Umsetzung miteinbezogen, wurde das Ziel der Festlegung einer
Forschungsagenda für den Zeitraum 2021 bis 2025 erreicht, und welche
Nachhaltigkeitsziele wurden hier verankert (bitte nach Projektlaufzeit und
Fördervolumen aufschlüsseln)?
Die Erstellung des neuen Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung
zur IT-Sicherheit wird im Aktionsplan in Handlungsfeld 1 zunächst als
geplantes Vorhaben genannt. Zwischenzeitlich hat das BMBF dieses
Forschungsrahmenprogramm unter dem Titel „Digital. Sicher. Souverän.“ federführend
erarbeitet und veröffentlicht. An der Erarbeitung des Forschungsrahmenprogramms
der Bundesregierung waren mehrere Bundesressorts umfassend beteiligt
(Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium
der Finanzen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur und Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie).
Zur Erstellung des Forschungsrahmenprogramms wurde in den Jahren 2020
und 2021 ein Agenda-Prozess umgesetzt. Unter anderem hat das BMBF im Juli
und September 2020 in zwei Fachgesprächen mit hochrangigen Expertinnen
und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
Forschungsprioritäten auf europäischer und nationaler Ebene identifiziert.
Das Forschungsrahmenprogramm wurde mit Beschluss des Kabinetts vom
2. Juni 2021 verabschiedet und dient als strategischer Rahmen für die IT-
Sicherheitsforschung in den nächsten Jahren. Um auf zukünftige
Veränderungen (wie z. B. technologische oder geopolitische Entwicklungen) reagieren
zu können, wurde das Programm lernend angelegt. Für die Umsetzung des
Programms sind seitens des BMBF im Zeitraum von 2021 bis 2026
Haushaltsmittel von über 350 Mio. Euro vorgesehen. Eine erste Richtlinie zur Förderung
von Forschungsvorhaben zum Thema „IoT-Sicherheit“ im Rahmen des
Forschungsrahmenprogramms wurde ebenfalls am 2. Juni 2021 veröffentlicht. Pro-
* Standardberufsbildpositionen: Digitalisierte Arbeitswelt; Umweltschutz und Nachhaltigkeit; Organisation des
Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht; Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
jektlaufzeiten und Fördervolumen dazu können erst genannt werden, sobald
diese festgelegt worden sind.
Das Thema Nachhaltigkeit wurde als eines von vier Handlungsfeldern im
Programm verankert.
12. Welche Programme hat die Bundesregierung aufgesetzt oder gefördert,
um mit dem Aufbau der ersten Konsortien der Nationalen
Forschungsdatenstruktur (NFDI) für nachhaltige Digitalisierung zu sorgen (bitte nach
Projektlaufzeit und Fördervolumen aufschlüsseln)?
Bund und Länder fördern gemeinsam seit dem 1. Januar 2019 den Aufbau der
Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und stellen dafür jährlich bis
zu 90 Mio. Euro (davon 90 Prozent Bundesanteil) bei bis zu 30 geförderten
Konsortien zur Verfügung. Die Frage nach zusätzlichen Förderprogrammen für
eine nachhaltige Digitalisierung bei den Konsortien der NFDI stellt sich aktuell
nicht, da entsprechende Aspekte grundsätzlich bereits im Rahmen der
Hauptförderung (mit-)adressiert und unmittelbar durch die Mitgliedseinrichtungen
der NFDI-Konsortien eingebracht werden, zum Beispiel durch Infrastrukturen,
die nach Green-IT-Kriterien betrieben werden.
13. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Verbund von Nationalen
Hochleistungsrechenzentren bei der Koordination des
Hochleistungsrechnens und der strategischen Weiterentwicklung, und inwiefern wird
der Einsatz von energieeffizienten Systemen sichergestellt?
Für die Förderung des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen
(NHR) stellen Bund und Länder je zur Hälfte jährlich bis zu 62,5 Mio. Euro zur
Verfügung. Aus der Förderung wird auch der NHR-Verein, der nach seiner
Gründung die NHR-Zentren nach Maßgabe der Entscheidungen der
Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz koordinieren wird, mitfinanziert. Zudem werden
aus den Mitteln die Ausgaben für den Strategieausschuss für das Nationale
Hochleistungsrechnen, der gegenüber der GWK unter anderem Empfehlungen
zur Weiterentwicklung des Nationalen Hochleistungsrechnens abgibt,
bestritten.
Der Strategieausschuss hat für seine Empfehlung zur Aufnahme von
Rechenzentren in die Förderung im Jahr 2020 das ernsthafte Verfolgen des Themas
Energieeffizienz auf Seiten der antragstellenden Rechenzentren geprüft und
gegenüber der GWK bestätigt.
14. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Mitteln hat die
Bundesregierung im Förderschwerpunkt Mathematik für Innovationen die Forschung
für den Umgang mit großen und vielfältigen Datenmengen ausgebaut,
und inwieweit wurde hierbei der Transfer in die wirtschaftliche
Anwendung berücksichtigt (bitte nach Projektlaufzeit und Fördervolumen
aufschlüsseln)?
Mit dem Förderschwerpunkt „Mathematik für Innovationen“ wurden Vorhaben
gefördert, die einen effizienten Transfer von Grundlagenergebnissen der
anwendungsorientierten Mathematik in die industrielle Anwendung realisieren
und Impulse für beständige Partnerschaften zwischen Wissenschaft und
Wirtschaft geben. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für
ausgewählte Schwerpunkte auf dem Gebiet „Mathematik für Innovationen“ als
Beitrag zur Methodenentwicklung im Umgang mit großen Datenmengen vom
14. März 2019. Die geförderten Forschungsarbeiten bilden die Grundlage zur
Lösung von Herausforderungen im Bereich Big Data/Data Science und
adressieren auf der industriellen Anwendungsseite die Lösung gesellschaftlicher
Bedarfe. Damit leisten sie einen Beitrag zu den Handlungsfeldern der Hightech-
Strategie 2025 „Forschung und Innovation für die Menschen“ sowie zu der
Digitalstrategie der Bundesregierung. Eine tabellarische Übersicht der laufenden
Projekte mit Projektlaufzeit und Fördervolumen ist als Anlage 2* beigefügt.
15. Wie weit sind die zwei neuen Phasen im Kopernikus-Projekt ENSURE
(Neue EnergieNetzsStruktURen) für neue Netze für die Energiewende
vorangeschritten, und auf welchem aktuellen Stand befindet sich die bis
2023 geplante großtechnische Demonstration des in der ersten Phase
entwickelten Netzbetriebs?
Das Kopernikus-Projekt ENSURE befindet sich derzeit in der zweiten
Projektphase, die von Februar 2020 bis Januar 2023 läuft. In diesem Zeitraum werden
die in der ersten Phase entwickelten Konzepte für zukünftige, digitalisierte
Energiesystem- und Energienetzstrukturen validiert und weiterentwickelt.
Zudem werden erste Pilotanlagen umgesetzt, z. B. ein digitalisiertes
Umspannwerk. Im Anschluss ist die dritte Förderphase geplant, in der die Machbarkeit
eines digitalisierten, nachhaltigen und gekoppelten Energiesystems im Rahmen
einer großtechnischen Demonstration (Energiekosmos ENSURE) aufgezeigt
werden soll.
Zur Vorbereitung der großtechnischen Demonstration werden in der aktuellen
zweiten Förderphase Technologien als Ausgangspunkt für den Energiekosmos
ENSURE analysiert und ausgewählt. Auf Basis der Ergebnisse aus der ersten
Projektphase wurde das Demonstrator-Konzept weiter ausgearbeitet und
konkretisiert. Zudem wurden Szenarien für mögliche Energiezukünfte mit jeweils
unterschiedlichem Fokus (z. B. ambitionierterer Klimaschutz, europäisch
ausgerichtete Energiewende, dezentrale Energiewende) bis zum Jahr 2050
entwickelt, um diese als Input für die zu erarbeitenden Netzmodelle zu nutzen.
Weiterhin wurde aus den in der ersten Phase identifizierten Anwendungsfällen eine
Vorauswahl für die geplante Anwendung im Energiekosmos ENSURE
getroffen. Parallel dazu laufen die Arbeiten für eine virtuelle Demonstration in Form
eines sogenannten Digital Twins. Für einige der Pilotanlagen, die Teil des
späteren Großdemonstrators sein werden, wurden bereits Konzepte erarbeitet und
auf der Internetseite der Kopernikus-Projekte vorgestellt. Diese Anlagen sollen
noch innerhalb der zweiten Projektphase realisiert werden.
16. Mit welchen konkreten Programmen hat die Bundesregierung die zwei
neuen Förderschwerpunkte „Regionale Informationen zum
Klimahandeln“ und „Verknüpfung von lokalen Klimamodellen mit weiteren
Umweltmodellen“ im Rahmen der Leitinitiative „Lokale Klima- und
Umweltmodelle für Zukunftsstädte und -regionen“ umgesetzt (bitte die
geförderten Institutionen inklusive Projektlaufzeit und Fördervolumen
auflisten), und inwieweit ist es dadurch gelungen, relevante Daten für
Zielgruppen zu bündeln?
Von den beiden neuen Förderschwerpunkten befindet sich das Modul 2
„Regionale Informationen zum Klimahandeln“ bereits in der Förderung. Das BMBF
fördert acht Verbünde mit sechs Modellregionen. Eine Übersicht der
Verbundprojekte ist als Anlage 3* beigefügt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31827 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Für das Modul 3 „Verknüpfung von lokalen Klimamodellen mit weiteren
Umweltmodellen“ bereitet das BMBF aktuell eine Fördermaßnahme vor; hierfür
sind Mittel in Höhe von ca. 20 Mio. Euro eingeplant. Die Maßnahme soll auf
den anderen Modulen der Leitinitiative aufbauen und befindet sich in
Abstimmung mit den relevanten Zielgruppen der anderen Module.
In den sechs Modellregionen der laufenden Maßnahme zu Modul 2 „Regionale
Informationen zum Klimahandeln“ wurden bisher Netzwerke zwischen
Forschung und Praxisakteuren aufgebaut. Diese bündeln Informationen und Daten
zu lokaler Klimaanpassung und werden Städte und Regionen dabei
unterstützen, mit dem Klimawandel und den damit einhergehenden Umweltbelastungen
aktiv und zielgerichtet umzugehen.
17. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung die
schnelle Nutzung der Daten aus der MOSAiC-Drift-Expedition des
Forschungseisbrechers Polarstern gefördert (bitte Laufzeit und
Fördervolumen auflisten), und konnte dadurch die Datenauswertung beschleunigt
werden?
Das BMBF hat am 8. Juli 2019 die Bekanntmachung zur wissenschaftlichen
Datenauswertung der Arktis-Expedition MOSAiC veröffentlicht. Im Fokus der
Fördermaßnahme steht die Auswertung der auf der MOSAiC-Expedition
gewonnenen Messdaten in enger Zusammenarbeit mit dem MOSAiC-
Konsortium. Durch die Maßnahme soll der Erkenntnisgewinn und die Nutzung der
umfangreichen Datensätze beschleunigt werden, um konkretes und zeitnahes
Handlungswissen zum Klimawandel zu generieren.
Im Oktober 2020 sind die ersten Projekte angelaufen, im Juli 2021 die Projekte
des zweiten Stichtages. Die Projekte des dritten Stichtages werden im
November 2021 beginnen. Damit werden zwischen November 2020 und Oktober 2024
insgesamt 17 Projekte (mit 27 Vorhaben) mit einem Budget in Höhe von
9,7 Mio. Euro gefördert werden.
Laufzeiten und Fördervolumen der MOSAiC-Fördermaßnahmen sind dieser
Übersicht zu entnehmen:
MOSAiC -Bekanntmachung Laufzeitbeginn und -ende Fördervolumen in Euro
1. Stichtag, 13 Vorhaben 01.11.2020 31.10.2024 4.580.576
2. Stichtag, 9 Vorhaben 01.07.2021 30.06.2024 3.628.348
3. Stichtag, 5 Vorhaben 01.11.2021 31.10.2024 1.460.809
Summe 27 Vorhaben (17 Projekte) Nov. 2020 Okt. 2024 9.669.733
Durch die Förderung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte wird die
Datenauswertung der MOSAiC-Expedition erheblich vorangetrieben. Die
Forschungsergebnisse werden entscheidend dazu beitragen, Klimamodelle und
somit auch die Genauigkeit der Klimavorhersage zu verbessern.
18. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung die Fördermaßnahme
„GBOL – German Barcode of Life“ fortgeführt, inwiefern hat die
Bundesregierung das angekündigte Pilotprojekt im Kaukasus mit
Partnern in Armenien und Georgien durchgeführt, und wie viel Prozent aller
Tier-, Pflanzen und Pilzarten sind in Deutschland bisher nicht erfasst?
Das Verbundvorhaben „GBOL – German Barcode of Life“ wird in seiner
aktuell dritten Förderphase (GBOL III) mit Mitteln des BMBF in Höhe von
17,2 Mio. Euro gefördert.
Unter Leitung des Koordinators Zoologisches Forschungsmuseum Alexander
Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere in Bonn wurde das Projekt
„Georgisch-armenisch-deutsche Initiative zum Aufbau einer gemeinsamen
Kaukasischen Biodiversitätsforschungsplattform“ (CaBOL) mit Start zum
1. Mai 2020 für eine Laufzeit von 36 Monaten bewilligt. Das Projekt ist damit
aktuell unter Beteiligung folgender Partner aus Armenien, Georgien und
Deutschland in Umsetzung: Agricultural University of Georgia, Tiflis; Ilia
State University, Tiflis; Georg-August-Universität Göttingen; Scientific Center
of Zoology and Hydroecology Yerevan; Universität Koblenz-Landau; Yerevan
State University und das Zoologische Forschungsmuseum Alexander Koenig.
Nach den aktuellen Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gibt es in
Deutschland mehr als 48 000 Tierarten, mehr als 9 500 Pflanzenarten und
ungefähr 14 000 Pilzarten. Die Zahlen für Deutschland sind für die Wirbeltiere,
Farn- und Samenpflanzen, Moose und Flechten sowie einzelne Gruppen der
Wirbellosen, Algen und Pilze gut bekannt. So sind 4 105 höhere Pflanzenarten
(Gefäßpflanzen) bekannt (Ludwig et al., BfN-Skripten. 220, 2007) und 44 787
vielzellige Tierarten (Völkl, Blick, Gutachten im Auftrag des BfN 2004)
dokumentiert.
Da in Deutschland nach wie vor jedes Jahr Arten neu gefunden oder sogar neu
beschrieben und daher die Gesamtzahl der Arten in den drei Gruppen nur
geschätzt werden kann, kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viel
Prozent der Arten bisher erfasst bzw. nicht erfasst sind.
19. Hat die Bundesregierung die zweite Runde der Initiative „Material
Digital“ wie angekündigt im Herbst 2020 durchgeführt, wie hat die
Bundesregierung die Multi-Akteur-Innnovationsplattform „MaterialDigital“
verstetigt, und auf welche weiteren Branchen und Anwendungsfelder hat sie
die Nutzungsmöglichkeiten dadurch ausgeweitet, und welche weiteren
Handlungsmaßnahmen haben sich daraus ergeben?
Die zweite Ausschreibung der Initiative „MaterialDigital“ zur Förderung
industriegeführter Verbundprojekte wurde am 23. März 2021 im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Die dort eingereichten Skizzen befinden sich in der
Begutachtungsphase. Im Anschluss an die zweite Förderrunde ist geplant, eine dritte,
noch anwendungsnähere Förderrunde vorzubereiten.
Die „Innovationsplattform MaterialDigital“ (PMD) befindet sich nach
Bewilligung zum 1. Juli 2019 innerhalb der ersten dreijährigen Förderperiode; sofern
nichts entgegensteht, ist eine weitere Förderung von erneut drei Jahren
beabsichtigt. Innerhalb dieser zweiten Förderperiode soll ein tragfähiges
Geschäftsmodell erarbeitet werden, das ein dauerhaftes Bestehen ohne weitere Förderung
ermöglicht.
Die Nutzungsmöglichkeiten der Angebote der PMD stehen allen Interessierten
offen, also auch allen Anwendungsfeldern.
20. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Mitteln hat die
Bundesregierung durch den Wettbewerb „Internationale Zukunftslabore Künstliche
Intelligenz“ den Aufbau und die Arbeit von international besetzten
Forscherteams in Deutschland gefördert, und wie viele neue Forscherteams
wurden dadurch in Deutschland aufgebaut (bitte nach Programmen,
Laufzeit und Fördervolumen aufschlüsseln)?
Das BMBF fördert im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von
internationalen Zukunftslaboren in Deutschland zur Künstlichen Intelligenz“ den Aufbau
und die Arbeit von drei international besetzten Forscherteams in Deutschland.
Projektname Koordination Laufzeit Fördervolumen
(in Euro)
„Artificial Intelligence for Earth
Observation“ (AI4EO)
Technische Universität München 01.05.2020 –
30.04.2023
4.901.916,82
„Internationales Leibniz-
Zukunftslabor Künstliche
Intelligenz“ (LeibnizKILabor)
Leibniz Universität Hannover 01.05.2020 –
30.04.2023
4.540.396,17
„Künstliche Intelligenz für
Wissensbasierte Integrierte Biolabore“
(KIWI-biolab)
Technische Universität Berlin 01.05.2020 –
30.11.2023
4.961.108,06
21. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Mitteln hat die
Bundesregierung die Förderrichtlinie „Digitalisierung, vitale Innenstädte und
Einzelhandel“ umgesetzt, inwieweit konnten dadurch Lösungen zur
Wiederbelebung zentraler Versorgungsbereiche in Innenstädten und Ortszentren
erarbeitet werden, mit welchen konkreten Maßnahmen und Fördermitteln
hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit von Datenwissenschaftlern
und kommunalen Akteuren gefördert und wurde das „Data Science for
Sustainable Development“ (DSSD)-Konzept auf die Anwendung in
ländlichen Räumen angepasst (bitte nach Programmen, Projektlaufzeit und
Fördervolumen aufschlüsseln)?
Maßnahmen zur Umsetzung der Förderrichtlinie „Digitalisierung, vitale
Innenstädte und Einzelhandel“ sind aktuell Gegenstand interner Bearbeitungen,
daher können derzeit noch keine Aussagen zu konkreten Programmen,
Projektlaufzeit und Fördervolumen getroffen werden.
22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie durch die „Digitalen
Fortschrittshubs Gesundheit“ Krankenhäuser, Arztpraxen,
Forschungseinrichtungen und Krankenkassen an digitalen Versorgungsansätzen
zusammenarbeiten können, und wurde das Vorhaben durch die Corona-
Pandemie beschleunigt?
Die „Digitalen Fortschrittshubs Gesundheit“ zielen darauf ab,
Forschungsmöglichkeiten und Patientenversorgung durch IT-Lösungen und das Verknüpfen
und Nutzbarmachen von Daten aus Krankenversorgung und Forschung zu
verbessern. In diesem Fördermodul arbeiten daher Universitäten,
Universitätskliniken und Einrichtungen der regionalen Gesundheitsversorgung, beispielsweise
Arztpraxen und regionale Krankenhäuser, in sechs (über-)regionalen,
interdisziplinären Hubs gemeinsam an der Entwicklung von Pilotlösungen für die
sektorübergreifende Datenbereitstellung und der Untersuchung des Mehrwertes in der
regionalen Versorgung.
Dabei werden Innovationen und Lösungen entwickelt, die alle Beteiligten auf
ihrem Weg begleiten und unterstützen und Versorgungsabläufe und Prozesse
vereinfachen sollen. Forschende sollen besseren Zugang zu Daten erhalten,
Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und Patientinnen und Patienten zu
Ergebnissen, Versorgungsprozessen und Behandlungsdaten.
Die sechs Hubs konzentrieren sich dabei jeweils auf konkrete
Anwendungsfälle, die unterschiedliche Themen, Krankheits- und Versorgungsbereiche
adressieren, u. a. auch Fragestellungen der Infektiologie und/oder pandemischen
Ausbreitung. Diese thematische Ausrichtung wurde im Jahr 2020 in die
Förderbekanntmachung mitaufgenommen, das Fördermodul selbst war bereits
längerfristig vor der Corona-Pandemie in Planung.
23. Wie hat die Bundesregierung die angekündigte „Roadmap zu Digitalen
Gesundheitsinnovationen“ umgesetzt, welche Erfahrungen aus der
datenunterstützten Medizin wurden dort eingebracht, und hat die
Bundesregierung bereits einen Agendaprozess für die Umsetzung der Erkenntnisse
eingeleitet (bitte nach Programmen, Projektlaufzeit und Fördervolumen
aufschlüsseln)?
Im September 2020 hat die Bundesregierung die „Innovationsinitiative „Daten
für Gesundheit“: Roadmap für eine bessere Patientenversorgung durch
Gesundheitsforschung und Digitalisierung“ veröffentlicht. Darin bündeln das BMBF,
das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie ihre Aktivitäten zur Förderung der datengestützten
Gesundheitsforschung und zielen durch ein gemeinsames strategisches Handeln auf die
Verbesserung der Patientenversorgung, die Beschleunigung des medizinischen
Fortschritts und die Steigerung der Innovationskraft des Standorts Deutschland.
Gesundheitsrelevante Daten sind für die Forschung von enormer Bedeutung,
denn die Analyse großer Mengen digitalisierter Daten kann zu Erkenntnissen
über die Entstehung von Erkrankungen führen, die mit analogen Methoden
nicht möglich sind. Gleichermaßen liefern gesundheitsrelevante Daten wichtige
Ansatzpunkte für eine bessere Gesundheitsversorgung, beispielsweise für
schnellere und präzisere Diagnosen und für individuell auf die Patientinnen und
Patienten abgestimmte Behandlungsmöglichkeiten. Eine intelligente
Datennutzung scheitert heute jedoch oft noch an uneinheitlichen Datenformaten und
-standards. Solche Daten können auch innovative Softwarelösungen nicht
sinnvoll auswerten. Daher gilt es, die digital erfassten Gesundheitsdaten künftig
nach denselben Regeln und unter Einhaltung internationaler Standards zu
dokumentieren.
Eine konkrete Maßnahme der Roadmap, die sich derzeit in der Umsetzung
befindet, ist der Aufbau des Forschungsdatenzentrums im Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die ehemalige
Datenaufbereitungsstelle im Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information
(DIMDI) wird zu einem Forschungsdatenzentrum weiterentwickelt. Für das
neue Datentransparenzverfahren, wie im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
angelegt, werden die bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten
in einem Forschungsdatenzentrum pseudonymisiert zusammengefasst. Auf
Antrag können u. a. an Forschungseinrichtungen – nach Prüfung und Zustimmung
– aggregierte und anonymisierte Ergebnismengen übermittelt werden. In
begründeten Einzelfällen können unter bestimmten Umständen auch
pseudonymisierte Einzeldatensätze in einer sicheren Umgebung zur Verfügung gestellt
werden.
Es ist geplant, den Umsetzungsstand der in der Roadmap aufgeführten
Maßnahmen sowie künftige Handlungsperspektiven im Rahmen einer Stakeholder-
Konferenz vorzustellen und zu diskutieren. Ein Agenda-Prozess, der mit einem
überregional wirksamen Handlungsprogramm Einfluss auf die Gestaltung von
Abläufen in einzelnen Kommunen oder Institutionen nimmt, ist nicht
vorgesehen.
24. Inwiefern hat die Bundesregierung folgende im Aktionsplan „Natürlich.
Digital. Nachhaltig.“ angekündigte Maßnahmen, Projekte und Initiativen
umgesetzt (bitte die geförderten Projekte inklusive Projektname,
geförderte Institutionen, Laufzeit und Fördervolumina auflisten)
a) Initiative „Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung im Transfer
für Ausbildungspersonal“ im Rahmen der Nationalen
Weiterbildungsstrategie;
b) Initiative Mensch-Technik-Interaktion für digitale Souveränität;
c) Forschungsinitiative „Resilienz digitaler Systeme“;
d) Forschungsprogramm für interaktive Technologien;
e) Initiative „Green ICT – Grüne IKT“;
f) Initiative „Batterie 2020 Transfer“;
g) Fördermaßnahme „Wasser-Extremereignisse“;
h) Fördermaßnahme AMMOD;
i) Förderschwerpunkt „Digital GreenTech“;
j) Förderinitiative zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
und zum nachhaltigen Wirtschaften in der Produktion;
k) Fördermaßnahme „Anwendung von Methoden der Künstlichen
Intelligenz in der Praxis“;
l) Fördermaßnahme „Digitalisierung sozialökologisch gestalten –
Wirtschaft und Gesellschaft mithilfe der Digitalisierung nachhaltiger
machen“ (bitte nach den drei Bereichen 1. Steuerungs- und Governance-
Optionen für Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft, 2. Konkrete
digitale Anwendungen und Produkte für grüne Geschäftsmodelle,
3. Soziale Innovationen für nicht direkt wertschöpfungsbezogene
Lebensbereiche aufschlüsseln);
m) Förderschwerpunkt „Interaktive Systeme in virtuellen und realen
Räumen – Innovative Technologien für die digitale Gesellschaft“;
n) Förderung „Pflegeinnovationen 2030: Digitalisierung und KI in der
Pflege“?
Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen, Projekte und Initiativen aus der
Umsetzung des Aktionsplans „Natürlich. Digital. Nachhaltig.“ ist als Anlage 4
beigefügt. Die unter der Frage 24c und 24l genannten Maßnahmen sind in der
Auflistung nicht enthalten, da sie sich noch in Planung befinden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/31827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/31827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/31827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/31827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/31827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/31827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/31827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/31827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/31827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/31827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/31827
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/31827
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]