[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Sandra Bubendorfer-
Licht, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31787 –
Starkregen im Saarland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Starkregen sind Naturereignisse, bei denen innerhalb kürzester Zeit enorme
Mengen an Niederschlag auftreten. Diese können, insbesondere in dicht
besiedelten Gebieten, zu Überflutungen und Sturzfluten führen. Hierdurch besteht
neben einem hohen Potenzial für Sachschäden auch Gefahr für Leib und
Leben.
Auch im Saarland kam es über die Jahre immer wieder zu
Starkregenereignissen mit schweren Auswirkungen für die betroffenen Bürger und Kommunen.
So kam es etwa 2018 und 2019 im nördlichen Saarland und im August 2020
zu landesweit schweren Schäden durch Starkregen und dadurch bedingt zu
erheblichen Folgen. Im August 2020 wurden allein in Saarbrücken innerhalb
von drei Stunden mehr als 110 Feuerwehreinsätze registriert (
https://blaulichtr
eport-saarland.de/2020/08/unwetter-haelt-saarbruecker-feuerwehr-in-atem/).
Vor diesem Hintergrund werden auf verschiedenen Ebenen Anstrengungen
unternommen, um die Risiken durch Starkregen zu senken.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bund unterstützt und berät die Länder und Kommunen umfangreich bei der
Vorbereitung auf Starkregenereignisse und beim Hochwasserschutz mit einer
Vielzahl von Konzepten, Empfehlungen und Fördermaßnahmen. Die
Umsetzung der notwendigen Maßnahmen liegt jedoch in der Zuständigkeit der Länder
und Kommunen unter Berücksichtigung der vor Ort spezifisch bestehenden
Risiken. Hierzu gehören Maßnahmen zur Bewältigung von Starkregenereignissen
bis hin zu Hochwassern von katastrophalem Ausmaß. Gemäß der
grundgesetzlichen Kompetenzverteilung sind für den Katastrophenschutz die Länder sowie
die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden
zuständig. Dies gilt unabhängig vom Ausmaß des Ereignisses und umfasst auch
die Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen. Der Bund kann mit seinen
Ressourcen, z. B. der Bundeswehr, der Bundespolizei und dem Technischen
Hilfswerk, lediglich im Rahmen der Amtshilfe auf Anforderung der vor Ort
zuständigen Behörden unterstützen. Auch die Koordinierung etwaiger Hilfsmaß-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32014
19. Wahlperiode 13.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 12. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nahmen durch den Bund, setzt gemäß § 16 Absatz 2 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes voraus, dass ein betroffenes Land oder betroffene Länder
darum ersuchen.
Da einer Fristverlängerungsbitte seitens der Fragesteller nicht entsprochen
wurde, war eine detailliertere Beantwortung einzelner Fragen in der zur Verfügung
stehenden Zeit nicht möglich.
1. Wie viele Starkregenereignisse gab es in den vergangenen 30 Jahren
nach Kenntnis der Bundesregierung im Saarland (bitte nach Datum und
Ort aufschlüsseln)?
Die Tabelle zeigt die Anzahl mittels Radar erfasster Starkregenereignisse pro
Jahr im Saarland seit Anfang 2001 aus klimatologisch aufbereiteten
Radardaten. Als Schwellenwert wurden die Warnkriterien Level 3 (Unwetter) für
Starkbzw. Dauerregen genutzt. Für eine Aufschlüsselung der jährlichen
Ereignisanzahlen nach Landkreisen und Jahren wird auf die Anlage verwiesen.
2. Haben bzw. hat sich die Intensität und/oder Anzahl von
Starkregenereignissen im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit
Beginn der Messungen verändert?
Intensität und Anzahl von Starkregenereignissen ändern sich ständig. Eine
ereignisbezogene Analyse liegt erst seit Anfang Januar 2001 vor. Es kann somit
keine Aussage getroffen werden, ob die in den letzten 20 Jahren angetroffenen
Intensitäten und Anzahlen von Starkregenereignissen im Saarland auch für die
nächsten 20 Jahre oder darüber hinaus charakteristisch sind. Die gilt
insbesondere für deren Änderungsverhalten.
3. Welche Schäden sowie Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
durch Starkregenereignisse im Saarland in den vergangenen zehn Jahren
entstanden (bitte nach Jahren sowie nach Schäden und Kosten
aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
4. War das Technische Hilfswerk in den vergangenen zehn Jahren an
Einsätzen aufgrund von Starkregenereignissen im Saarland beteiligt?
Wenn ja, wo, wann, und mit wie vielen Kräften, und mit welchem Gerät?
In den letzten zehn Jahren wurde das Technische Hilfswerk (THW) im
Saarland zu 164 Einsätzen aufgrund von Starkregenereignissen gerufen. Dabei
waren 1 799 Helferinnen und Helfer 11 723 Stunden im Einsatz.
Das THW war bei allen drei in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Starkregenereignissen (2018 bis 2020) im Saarland eingesetzt. Die Aufgaben in
den Einsätzen umfassten u. a.:
• Pumparbeiten (Fachgruppen WP und Bergungsgruppen),
• Räumarbeiten (Bergungs- und Räumgruppen),
• Elektroversorgung (Bergungsgruppen / Fachgruppen E),
• Provisorisches Schließen von offenen Dächern mit Folie
(Bergungsgruppen),
• Beleuchtung der Einsatzstellen,
• Technische Beratung durch Baufachberater.
Die technische Ausstattung der Fachgruppen kann unter folgendem Link
abgerufen werden:
https://www.thw.de/DE/Einheiten-Technik/Fachgruppen/fachgru
ppen_node.html.
5. War die Bundeswehr in den vergangenen zehn Jahren an Einsätzen
aufgrund von Starkregenereignissen im Saarland beteiligt?
Wenn ja, wo, wann, und mit wie vielen Kräften, und mit welchem Gerät?
Die Bundeswehr hat am 11. Juni 2018 im Landkreis Merzig-Wadern bei der
Bewältigung der Folgen eines Starkregenereignisses unterstützt.
Dabei wurde folgendes Personal und Material eingesetzt:
• neun zivile Angehörige der Bundeswehr,
• ein Feuerwehrführungsfahrzeug,
• ein Feuerlöschkraftfahrzeug Waldbrandbekämpfung,
• ein Feuerwehrkraftfahrzeug Gerätewagen Rüst,
• ein Feuerlöschkraftfahrzeug 3 500,
• sechs Saugleitungen und
• zwei Tauchpumpen.
6. Besitzt die Bundesregierung ein Konzept bzw. Konzepte zum Umgang,
zur Abmilderung von Folgen sowie zur Ursachenbekämpfung von
Starkregenereignissen, und ist der Bundesregierung bekannt, ob das
Bundesland Saarland über solche verfügt?
Der Bund hat eine Reihe von Konzepten erarbeitet und den Ländern zur
Verfügung gestellt.
Bereits im Jahr 2008 hat die Bundesregierung unter Federführung des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die
Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) vorgelegt und
seitdem – im engen Dialog mit den Ländern – als Kompass für alle Beteiligten
kontinuierlich weiterentwickelt. Die DAS umfasst sowohl wissenschaftliche
Grundlagenarbeit und die strategische Rahmensetzung als auch die Umsetzung
in ganz konkreten Maßnahmen der Bundesregierung. In einem Aktionsplan
Anpassung III, der Bestandteil des im Oktober 2020 beschlossenen
Fortschrittsbericht ist, sind über 180 konkreten Maßnahmen – auch zum Umgang
mit Sturzfluten und Starkregenereignissen der Bundesregierung in den
relevanten Handlungsfeldern enthalten und die weiteren Schritte vereinbart worden.
Ein zyklisches, aufeinander aufbauendes Berichtswesen (Monitoringbericht,
Vulnerabilitätsanalyse, Fortschrittsbericht, Evaluierung) schafft die
wissenschaftlichen Grundlagen hierzu.
Mit der „Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse 2021“ hat das BMU am
14. Juli 2021 die deutschlandweit umfassendste wissenschaftliche Studie zu
Klimawirkungen, Anpassungspotentialen und Handlungserfordernissen
vorgelegt.
Im Wesentlichen kommt es jedoch darauf an, vor Ort und in den Regionen
Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Das BMU hat daher mit den kommunalen
Spitzenverbänden einen 3-Punkte-Plan zur Klimaanpassung in Kommunen
vereinbart. Am 7. Juli 2021 wurde das bundesweit agierende „Zentrum Klima
Anpassung“ gegründet. Das „Zentrum KlimaAnpassung“ berät und unterstützt
Kommunen u. a. auch zu den Themen Vorsorge und Anpassung
Extremwetterereignisse wie Starkregen und Überflutungen.
Auch im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie beschäftigt sich der Bund mit
den Themen Starkregen und Hochwasserschutz. Infrastrukturell soll der
Hochwasserschutz im Binnenland weiter gestärkt werden und seitens des Bundes
sollen Unterstützungsmöglichkeiten bei der Erstellung von Gefahren- und
Risikokarten für lokale Starkregenereignisse eingerichtet werden. Der
Flächenproblematik möchte der Bund mit der Entwicklung und Umsetzung eines Leitbildes
zur wassersensiblen Stadtentwicklung entgegentreten. Über allem stehen
naturräumliche Maßnahmen insbesondere zur Wiederherstellung des naturnahen
Wasserhaushalts und der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung, aber auch
die planerische Verankerung von Flächen für die Auenentwicklung und
Gewässerentwicklungskorridore werden eine wesentliche Rolle spielen.
Nach den Extremregenereignissen vom Mai und Juni 2016 wurden in drei
saarländischen Kommunen (Eppelborn, Wadern und Sulzbach / Friedrichsthal)
Pilotprojekte zum Thema Starkregenvorsorge gestartet.
In den vom saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
(MUV) mit 80 Prozent geförderten Pilotprojekten sollen in den Kommunen
Methoden für Starkregenvorsorgekonzepte mit unterschiedlichen
Detaillierungsgraden erarbeitet werden. Zu den vorgegebenen Inhalten zählt eine
Gefährdungsanalyse mit Erstellung von Gefahren- und Risikokarten für lokale
Starkregenereignisse sowie eine Risikobewertung, die insbesondere die
Gefährdung sozialer Einrichtungen mit einbezieht. Außerdem soll ein
Maßnahmenkatalog auf Grundlage der Karten Teil des Konzepts sein. Schlussendlich ist auch
ein Kommunikationskonzept mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Stakeholdern
zu Vorbeugungsmaßnahmen und Risiken bei Starkregenereignissen Teil des
Vorsorgekonzepts.
Der Bund unterstützt die Länder zudem bei Maßnahmen des
Hochwasserschutzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK). Bei der Durchführung von GAK-Maßnahmen
übernimmt der Bund 60 Prozent der den Ländern in Durchführung des GAK-
Rahmenplans entstandenen Ausgaben für den Hochwasserschutz. Im Rahmen
des Förderbereichs 7 „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen“ der GAK sind im
Bereich des Hochwasserschutzes der Neubau und die Verstärkung von
Hochwasserschutzanlagen, die Rückverlegung und der Rückbau von Deichen sowie
die Wildbachverbauung sowie mit den vorgenannten Maßnahmen
zusammenhängende konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen förderfähig.
Um vordringliche Investitionsmaßnahmen im Rahmen des präventiven
Hochwasserschutzes verstärkt zu unterstützen, werden den Ländern seit 2015
zusätzliche Finanzmittel im Zusammenhang mit dem „Nationalen
Hochwasserschutzprogramm“ (NHWSP) über den Sonderrahmenplan „Maßnahmen des
präventiven Hochwasserschutzes“ (SRP HWS) der GAK bereitgestellt. Über diesen
Sonderrahmenplan sind der Rückbau und die Rückverlegung von Deichen zur
Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung
von Überschwemmungsgebieten, Maßnahmen zur Gewinnung von
Retentionsflächen, wie die Schaffung von Hochwasserrückhaltebecken und -poldern
sowie mit den vorgenannten Maßnahmen zusammenhängende konzeptionelle
Vorarbeiten und Erhebungen förderfähig, jeweils soweit diese Maßnahmen Teil
des NHWSP sind. Der SRP HWS kommt im Saarland nicht zur Anwendung,
da bisher vom Saarland keine Maßnahmen gemeldet worden sind.
Zudem werden über die GAK auch Maßnahmen gefördert (Bundesanteil
ebenfalls i. H. v. 60 Prozent), die die natürliche Wasseraufnahmefähigkeit des
Bodens sowie den Wasserrückhalt in der Landschaft verbessern.
Zu diesen zählen die Verbesserung der naturnahen Gewässerentwicklung (u. a.
Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landwirtschaft sowie der
hydromorphologischen Bedingungen), Anlage und Beibehaltung von Ackerrandstreifen,
Gewässer- oder Erosionsschutzstreifen, Schonstreifen, Beibehaltung von
Zwischenfrüchten und Untersaaten, die Nutzung von Ackerland als Grünland, die
Verbesserung des Humusgehalts des Bodens sowie eine Bodenbearbeitung
unter Verzicht von lockernden und wendenden Verfahren. Diese Maßnahmen
können ebenfalls präventiv zum Hochwasserschutz beitragen.
Im Bereich der Forstwirtschaft sind Maßnahmen u. a. der naturnahen
Waldbewirtschaftung, der (Wieder-)Aufforstung sowie der Umbau zu stabilen
Mischbeständen förderfähig, wodurch die Wasserspeicher- und
Wasseraufnahmekapazität des Bodens insgesamt erhöht und Hochwasserspitzen reduziert werden
können.
Über das Angebot und die konkrete Ausgestaltung der GAK-
Fördermöglichkeiten entscheiden die Länder im Rahmen der Durchführung des GAK-
Rahmenplans in eigener Zuständigkeit, die Durchführung der Förderung
obliegt ebenfalls den Ländern.
Mit Bezug zu den Belangen des Bevölkerungsschutzes bietet das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zahlreiche Publikationen
mit Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Risiko Starkregen an, die
digital über die Webseite des BBK abgerufen werden können. Zielgruppen sind
kommunale Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger. Zu den Publikationen
gehören u. a. die Themenseiten „Naturgefahr: Starkregen“ (
https://www.bbk.bun
d.de/DE/Themen/Risikomanagement/Baulicher-Bevoelkerungsschutz/Schutz-v
or-Naturgefahren/Starkregen/starkregen_node.html#vt-sprg-7) und
„Geologische Gefahr: Hangrutschung“ (
https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikoma
nagement/Baulicher-Bevoelkerungsschutz/Schutz-vor-geologischen-Gefahren/
Hangrutschung/hangrutschung_node.html), das Handbuch „Die unterschätzten
Risiken ‚Starkregen‘ und ‘Sturzfluten‘„ sowie diverse Videoclips (
https://www.
bbk.bund.de/SharedDocs/Videos/DE/Baulicher_Bevoelkerungsschutz/youtub
e_baulicher-bevs_hochwasser.html?nn=63884,
https://www.bbk.bund.de/Share
dDocs/Videos/DE/Baulicher_Bevoelkerungsschutz/youtube_baulicher-bevs_st
arkregen.html?nn=63894,
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Videos/DE/Ba
ulicher_Bevoelkerungsschutz/youtube_baulicher-bevs_hochwasser_ursachen.ht
ml?nn=63884,
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Videos/DE/Baulicher_Be
voelkerungsschutz/youtube_baulicher-bevs_hochwasser_Widerstehen.html?n
n=63884).
Zudem stellt das BBK Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung bereit, die
gefahrenübergreifend ausgerichtet sind oder Situationen wie Stromausfall
adressieren, wie sie im Zusammenhang mit Starkregenereignissen auftreten
können, darunter z. B. die „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln
in Notsituationen“ (
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Med
iathek/Publikationen/Buergerinformationen/Ratgeber/ratgeber-notfallvorsorge.
pdf?__blob=publicationFile&v=15) und „Stromausfall. Vorsorge und
Selbsthilfe“ (
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikati
onen/Buergerinformationen/stromausfall_vorsorge_selbsthilfe.pdf?__blob=pub
licationFile&v=7).
Weitere Veröffentlichungen des BBK richten sich vor allem an die Betreiber
Kritischer Infrastrukturen, aber auch an kommunale Behörden, die u. a. durch
Starkregenereignisse betroffen sein können oder an der
Notfallvorsorgeplanung, z. B. im Bereich der Wasserversorgung, beteiligt sind. Dazu gehört
beispielsweise die Publikation „Sicherheit der Trinkwasserversorgung“, Teil 1 und
2 (
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikatio
nen/PiB/PiB-15-sicherheit-trinkwasserversorgung-teil1.pdf?__blob=publication
File&v=12,
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/P
ublikationen/PiB/PiB-15-sicherheit-trinkwasserversorgung-teil2.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=8).
Auch von anderen Bundeseinrichtungen werden Handlungsempfehlungen mit
Bezug zum Thema Starkregen bereitgestellt. Für den Bereich der räumlichen
Planung und baulichen Vorsorge sind z. B. folgende Publikationen des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) verfügbar:
„Überflutungs- und Hitzevorsorge durch die Stadtentwicklung“ (
https://www.b
bsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2015/D
L_UeberflutungHitzeVorsorge.pdf;jsessionid=242E61DE117BA74AB7D69B9
1AD77232D.live11291?__blob=publicationFile&v=1); „Starkregeneinflüsse
auf die bauliche Infrastruktur“ (
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffent
lichungen/sonderveroeffentlichungen/2018/starkregeneinfluesse-dl.pdf?__blo
b=publicationFile&v=1); „Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche
Vorsorge“ (
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderver
oeffentlichungen/2018/leitfaden-starkregen-dl.pdf?__blob=publicationFile
&v=1); „Hochwasserschutzfibel. Objektschutz und bauliche Vorsorge“ (https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wo
hnen/hochwasserschutzfibel.pdf;jsessionid=FEBB849D78DC272B0113D7199
A39F860.1_cid287?__blob=publicationFile&v=3).
Zur Einschätzung des Risikos durch Starkregen an zivilen Gebäuden und
Liegenschaften des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) eine Prüfliste erarbeitet, um gefährdete Bereiche im Sinne einer
qualitativen Erstbewertung identifizieren und ggfs. Maßnahmen zur
Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes veranlassen zu können. Die Anleitung ist
Bestandteil der Baufachlichen Richtlinien Abwasser und ist bei entsprechenden
Untersuchungsaufträgen durch die BImA, von den in den Ländern für den
Bund tätigen Bauverwaltungen, zu beachten (
https://www.bfr-abwasser.de/htm
l/Materialien.1.25.html).
Das Saarland informiert nach Kenntnis der Bundesregierung z. B. auf seiner
Webseite zum Thema Starkregen anhand der Veröffentlichung
„Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Starkregengefahrenkarten im Saarland“:
https://w
ww.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/muv/wasser/dl_handlungsempfehl
ungstarkregen_muv.pdf?__blob=publicationFile&v=1, die im Auftrag des
saarländischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz entstanden ist.
Als Beispiel für ein kommunales Starkregenkonzept im Saarland kann auf die
Gemeinde Perl verwiesen werden, die ihr Konzept auf der Webseite
https://star
kregen-perl.de/herzlich-willkommen.html vorstellt. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Inwieweit das Saarland darüber hinaus über weitere Konzepte im Sinne der
Fragestellung verfügt, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
7. Kooperieren die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden
mit dem Bundesland Saarland in Bezug auf den Umgang mit
Starkregenereignissen?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden kooperieren im
Sinne der Fragestellung auf vielfältige Weise mit dem Saarland.
Im Bereich der Wasserwirtschaft kooperiert der Bund im Rahmen der Bund-
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) mit dem Saarland. Auch im
Rahmen des Ständigen Ausschusses zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels (AFK) besteht eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. In
diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Bund und Länder arbeiten im Rahmen der GAK eng zusammen; gemeinsam
schaffen sie die Grundlagen für die jeweiligen Fördermaßnahmen.
Über die GAK können unter anderem die in der Antwort zu Frage 6
aufgeführten Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, präventiv den Umgang
mit Starkregenereignissen zu erleichtern und die diesbezüglichen Risiken zu
minimieren.
Zur Erfüllung der GAK stellen Bund und Länder einen gemeinsamen
Rahmenplan auf, welcher die förderfähigen Maßnahmen enthält und vom
Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossen wird. Im
PLANAK sind die Bundes- und Landesregierungen vertreten.
Die Länder sind an allen Verfahren in der GAK beteiligt, sowohl über Inhalt
der Fördergrundsätze als auch über die Mittelverteilung entscheiden Bund und
Länder gemeinsam. Regelmäßig prüfen Bund und Länder die bestehenden
Fördergrundsätze, beraten über Optimierungsmöglichkeiten und -bedarfe und
nehmen gegebenenfalls notwendige Anpassungen des GAK-Förderprogramms vor.
Die Länder entscheiden selbst, welche Fördermaßnahmen des GAK-
Rahmenplanes sie anbieten und welche Mittel sie in den jeweiligen
Landeshaushalten dafür bereitstellen. Damit haben die Länder die Möglichkeit, die
Förderung im Rahmen der GAK individuell an ihren regionalen
Besonderheiten und Förderprioritäten auszurichten.
Das THW arbeitet im Rahmen der Gefahrenabwehr eng und vertrauensvoll mit
dem Saarland und den örtlichen Behörden zusammen und wird regelmäßig im
Wege der Amtshilfe angefordert und eingesetzt.
Das BBK unterstützt grundsätzlich Kreise, kreisfreie Städte und Kommunen
bei der praktischen Umsetzung des Integrierten Risikomanagements. In
mehreren Regierungsbezirken, z. B. in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und
Bayern, begleitet das BBK bereits die Entwicklung des Integrierten
Risikomanagements.
Erklärtes Ziel dieser kommunalen Stellen ist es, ihre
Katastrophenschutzplanungen auf Basis von Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz zu aktualisieren
und sich dabei die Synergieeffekte des Integrierten Risikomanagements
zunutze zu machen. Die betrachteten Szenarien werden im Rahmen der
Risikoidentifikation durch die zuständigen Behörden vor Ort selbst ermittelt.
Anfragen zur Unterstützung bei der Entwicklung eines Integrierten
Risikomanagements im Saarland liegen dem BBK bislang nicht vor.
Das Gemeinsame Melde- und Lagenzentrum von Bund und Ländern (GMLZ)
beim BBK unterstützt die betroffenen Länder durch die Koordinierung von
Hilfeersuchen. Es nimmt eingehende Hilfeersuchen aus den Ländern auf, bewertet
sie und vermittelt sie an Partner im Bund, wie Bundeswehr und Bundespolizei,
in den Ländern, den Hilfsorganisationen und dem THW. Deren Hilfsangebote
führt das GMLZ zusammen und meldet sie an die ersuchende Stelle zurück.
8. Ab wann sind Starkregenereignisse aus Sicht des Bundes als so
schwerwiegend zu bewerten, dass bestehende Warnmöglichkeiten, wie Radio,
Fernsehen, soziale Medien, die Warn-App NINA, Sirenen,
Lautsprecherwagen sowie auch digitale Werbetafeln, zum Einsatz kommen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Für die Warnung
vor Katastrophen und Unglücksfällen sind die Länder bzw. die Kreise und
Kommunen zuständig. Dies gilt insbesondere für die Frage, wann welche
Warnmittel zum Einsatz kommen. Der Bund stellt den Ländern insoweit mit
der Warn-App NINA und dem Modularen Warnsystem (MoWaS) lediglich die
notwendige technische Infrastruktur zur Verfügung.
Im Vorfeld extremer Starkniederschläge (höchste DWD-Warnstufe 4) werden
DWD-Unwetterwarnungen über den bestehenden, weit verbreiteten DWD-
Warn-Verteilerkreis hinaus auch über MoWaS übermittelt.
9. Welche Warnmöglichkeiten bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Saarland, um vor Starkregenereignissen zu warnen?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
In Deutschland ist für die Warnung vor extremen Wettereignissen mit seinen
amtlichen Unwetterwarnungen der DWD zuständig. Die Warnungen des DWD
werden über die verschiedensten Kommunikationswege verteilt, Webseite des
DWD, Warnwetter App des DWD, über das Feuerwehrinformationssystem an
die verschiedenen Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder, der
Landkreise und der Gemeinden, das BBK, das THW und seine regionalen
Strukturen, die Wasserverbände und Hochwasserzentralen der Länder und die
Hilfsorganisationen. Sowohl der DWD als auch die Länder und Kreise
verfügen zudem über eigene MoWaS Stationen, mit denen sie Meldungen in MoWaS
einspeisen können. Die eingespeisten Meldungen werden automatisiert an die
verschiedenen Warnmittel wie z. B. die Warn-App NINA des BBK oder die
Rundfunk- und Telemedienanbieter versandt. Darüber hinaus verwendet der
DWD alle relevanten Kommunikationskanäle der Medien einschließlich „social
media“.
Dem Saarland stehen zur Auslösung von Warnmeldungen vor Katastrophen
und Unglücksfällen durch die zuständigen Behörden auf regionaler Ebene
sieben MoWaS–Sendestationen, sowie eine Station im Lagezentrum der
Landesregierung zur Verfügung. Hierüber können, abhängig vom Zuständigkeitsbereich
der auslösenden Stelle, folgende Warnmittel ausgelöst werden:
• Regionale und überregionale Radiosender (analog über UKW und digital
über DAB+);
• Fernsehen (bundesweite Programme der öffentlich-rechtlichen sowie der
Saarländische Rundfunk);
• Die Warn-App NINA des BBK. Ausgelöste Warnmeldungen stehen darüber
hinaus online unter
www.warnung.bund.de zur Verfügung. Zudem werden
Warnmeldungen hoher Priorität in die Warn-Apps KATWARN und BI-
WAPP gesteuert. Auch Wetterwarnungen des DWD und
Hochwasserinformationen des Länderübergreifenden Hochwasserportals (LHP), an welchem
sich auch die Landeshochwasserzentrale des Saarlandes beteiligt, werden in
der Warn-App NINA angezeigt;
• Stadtwerbetafeln.
Dazu, ob und welche weiteren kommunalen Warnmittel, die direkt vor Ort
ausgelöst werden können, wie z. B.;
• Regionale Warn-Apps;
• Sirenen;
• Lautsprecherfahrzeuge;
im Saarland bestehen, liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
Auf die Absicht der Bundesregierung, zusätzlich kurzfristig ein Cell-
Broadcasting-System einzuführen, mit dem künftig auch die Warnung der
Bevölkerung mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen ermöglicht wird, wird
hingewiesen.
10. Gibt es eine einheitliche Abgrenzung von Maßnahmen zum
Hochwasserschutz und bezüglich Starkregenereignissen durch die Bundesregierung?
Eine einheitliche Abgrenzung gibt es nicht. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz
ist Hochwasser eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise
nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer
oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Maßnahmen, die dem
Hochwasserschutz dienen, können sich ebenso positiv auf die Minimierung der
Auswirkungen von Starkregenereignissen auswirken, wie sich umgekehrt auch
Maßnahmen zur Prävention von Starkregenfolgen positiv auf den
Hochwasserschutz auswirken.
11. Hat sich die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser bisher mit
Starkregenereignissen befasst?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Innerhalb der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wird das
Thema Starkregen in den Fachausschüssen für Hochwasserschutz und Hydrologie
(LAWA-AH) und für Klimawandel (LAWA-AK) behandelt.
Eine Kleingruppe des LAWA-AH hat 2018 eine LAWA-Strategie für ein
effektives Starkregenmanagement erarbeitet. Grundlage dieser Strategie ist der
Vorschlag einer Gefahrenkartierung, die darstellt, wieviel Wasser an welchen
Stellen einer Kommune theoretisch fließen kann, wo es Barrieren (z. B. Brücken)
gibt, die zu Stopfungen und späteren Flutwellen führen können oder auch, wo
kritische Infrastruktur steht, die von Überflutungen (hier eher Sturzfluten)
erfasst werden können. Die Kommunen haben mit der Erstellung solcher Karten
angefangen. In den Ländern gibt es Programme zur Unterstützung der
Kommunen bei der Erstellung dieser Risiko- und Gefahrenkarten.
Innerhalb des LAWA-AK hat die Kleingruppe „Wassersensible
Stadtentwicklung“ ein Positionspapier aus Sicht der Wasserwirtschaft entwickelt, das in der
nächsten LAWA-Vollversammlung im Herbst 2021 verabschiedet werden soll.
Ein Projekt für das Länderfinanzierungsprogramm zur wassersensiblen
Stadtentwicklung wird ebenfalls beantragt.
12. Plant die Bundesregierung besondere steuerliche oder anderweitige
Entlastungen für Betroffene von Starkregenereignissen, und wenn ja,
welche?
Starkregenereignisse und die damit verbundenen Überschwemmungen führen
regelmäßig zu beträchtlichen Schäden und damit verbunden zu erheblichen
finanziellen Belastungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. In Fällen
von Naturkatastrophen ergehen regelmäßig durch das Bundesministerium der
Finanzen oder die obersten Landesfinanzbehörden Katastrophenerlasse, um zu
ermöglichen, dass den Geschädigten unbürokratisch Hilfen sowie
Steuerentlastungen und Steuererleichterung gewährt werden können. Die Einzelheiten
ergeben sich jeweils aus den entsprechenden Erlassen.
13. Gibt es Förderprogramme des Bundes in Bezug auf Starkregenereignisse,
insbesondere für Kommunen (bitte aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, wie viele Mittel wurden in den bisherigen Jahren in
welchen Programmen zur Verfügung gestellt, und wie viele Mittel
wurden jeweils abgerufen (bitte aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Förderung für den
Umgang mit, zur Abmilderung der Folgen von sowie zur
Ursachenbekämpfung von Starkregenereignissen?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung sind hierfür die Länder
zuständig. Der Bund kann sich verfassungsrechtlich nur ausnahmsweise im
Einzelfall finanziell an der Bewältigung von Katastrophen nationalen Ausmaßes –
wie dem Hochwasserereignis 2013 und dem Hochwasserereignis im Juli 2021
– beteiligen. Diese Hochwasserereignisse sind zugleich auch
Starkregenereignisse nach der Definition des DWD.
Im Rahmen des Hochwasserereignisses im Jahr 2013 kam es bislang zu
folgenden Mittelausreichungen beim Programm zur Wiederherstellung der
Infrastruktur in den Gemeinden (siehe Anlage). Diese Programmausgaben werden hälftig
vom Bund und den Ländern finanziert.
Darüber hinaus werden Gemeinden auch an anderen Stellen des
Sondervermögens „Aufbauhilfe“ von Bundesmitteln partizipieren, z. B. soweit sie auch
Hauseigentümer sind oder soweit sie Soforthilfen erhalten haben.
Bei den anderen Programmen, die im Sondervermögen „Aufbauhilfe“ etatisiert
sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie viele Gelder speziell an
Gemeinden ausgereicht wurden. Diese Angaben liegen den durchführenden
Länderverwaltungen vor.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des
Abgeordneten Sven-Christian Kindler auf Bundestagsdrucksache 19/31896 wird
verwiesen.
Im Rahmen der regulären GAK entscheiden grundsätzlich die Länder für
welche Förderbereiche und Maßnahmen sie die insgesamt zur Verfügung gestellten
Mittel einsetzen. So können die Förderbedarfe im jeweiligen Land
berücksichtigt werden. Sollten die Länder in bestimmten Bereichen Mehrbedarfe
feststellen, können diese in 2021 z. B. eigenständig landesinterne Umschichtungen
vornehmen. So kann der Wert, der durch das Saarland für eine Maßnahme
eingeplant und angemeldet wurde, zum Ende des Jahres durchaus auch
überschritten werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die in den letzten vier Jahren durch
das Saarland im Rahmen der jährlichen Mittelanmeldung angemeldeten Mittel
sowie die laut der GAK-Berichterstattung der Länder tatsächlich verausgabten
Mittel.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
hier: Förderbereich 7 „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen“,
Maßnahme 1.0 Hochwasserschutz
(GAK-Bundes- und Landesmittel in Mio. Euro)
Jahr Mittelanmeldung
Verausgabte Mittel lt.
GAK-Berichterstattung der
Länder*
(1) (2) (3)
2020 0,156 0,096
2019 1,452 1,561
2018 1,050 1,032
2017 0,884 0,844
* Die Angaben der GAK-Berichterstattung für das Jahr 2020 sind vorläufig.
Das BMU fördert mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel“ bislang innovative Konzepte zur Klimaanpassung mit
Modellcharakter, die insbesondere neue Formen der Kooperation im städtischen und
ländlichen Raum erproben. Diese Vorhaben sollen beispielgebende Impulse für die
Anpassung an den Klimawandel geben. Einige der in einem zweistufigen
Verfahren ausgewählten besonders innovativen Vorhaben beschäftigen sich auch
mit dem Thema Starkregen, es handelt sich jedoch nicht um eine allgemeine
Förderung der Starkregen-Vorsorge.
Derzeit wird die Förderrichtlinie novelliert. Künftig wird auch ein nachhaltiges
Anpassungsmanagement vor Ort unterstützt werden, indem u. a. ein
Anpassungsmanager für die Erstellung von nachhaltigen Anpassungskonzepten in
Kommunen gefördert werden kann. Im Rahmen der Erstellung eines
nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts wird auch ein Beitrag zur Vorbereitung
auf Starkregenereignisse geleistet werden können.
Der Bund unterstützt zudem Städte und Gemeinden bei der Herstellung
nachhaltiger städtebaulicher Strukturen und der Beseitigung städtebaulicher
Missstände mit den Programmen zur Städtebauförderung. Gefördert werden
Gesamtmaßnahmen in von der Gemeinde festzulegenden Fördergebieten auf der
Basis integrierter Entwicklungskonzepte. Seit 2020 sind Maßnahmen des
Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel Fördervoraussetzung und
zugleich als Querschnittsaufgabe in allen Programmen förderfähig. Dazu
gehören z. B. die Qualifizierung und Erhöhung des Anteils von Grünflächen durch
Entsiegelung von Flächen und Renaturierung oder Maßnahmen einer
wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung. Der Bund stellt den Ländern für die
Jahre 2020 und 2021 Bundesfinanzhilfen in Höhe von insgesamt 790 Mio. Euro
pro Jahr für die Städtebauförderung zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt
durch die Länder. Eine detaillierte Erfassung der Mittel einzelner konkreter
Maßnahmen der Klimafolgenanpassung in Bezug auf Starkregenereignisse
erfolgt nicht.
Seit dem 1. April 2021 wurde die Förderung im Förderprogramm „Energetische
Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ ausgeweitet.
Im neuen Fördermodul „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
durch Grüne Infrastruktur“ werden grüne Investitionen zusammengefasst, wie
beispielsweise die nachhaltige Gestaltung und Aufwertung von Grün- und
Freiflächen mit dem Ziel der Kühlung und Verdunstung und ein leistungsfähiges
Regenwassermanagement im Quartier. Damit kann die Klimaresilienz in
Quartieren bei auftretenden Extremwetterereignissen wie z. B. Starkregen erhöht
werden. Insgesamt stehen für das Programm „Energetische Stadtsanierung“
Mittel i. H. v. 65 Mio. Euro im Jahr 2021 für Zusagen zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/32014
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/32014
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ISSN 0722-8333]