[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31790 –
Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie heute
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit etwa einem halben Jahr gilt das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz
(Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz), das Ende 2020
verkündet wurde. Laut Bundesregierung zielt es darauf ab, die
Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu verbessern.
Allerdings berichten Medien nach wie vor kritisch über die
Arbeitsbedingungen in der Branche, etwa von kriminelle Machenschaften von
Arbeitsvermittlern (vgl.
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/kampf-gegen-leih
arbeiter-mafia-bei-toennies-100.html), von Rechtsverstößen durch Vorarbeiter
(vgl.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/toennies-und-ein-jahr-fleischskan
dal-das-ende-der-ausbeutung.1076.de.html?dram:article_id=499252) oder von
massiven Bemühungen der Unternehmen, Lücken in den gesetzlichen
Vorgaben zu finden (vgl.
https://www.westfalenspiegel.de/menschenverachtende
s-system/).
Auf der anderen Seite haben die Beschäftigten und deren Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen Tarifvertrag durchgesetzt, der eine
Mindestvergütung garantiert, die deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohn liegt (vgl.
https://www.ngg.net/presse/pressemitteilungen/2021/
mindestens-1230-euro-pro-stunde-fuer-beschaeftigte-in-deutschen-schlachtho
efen-und-wurstfabriken/).
Es ist deshalb an der Zeit, die Bundesregierung nach den Auswirkungen des
Arbeitsschutzkontrollgesetzes und der Entwicklung der Arbeitsbedingungen
in der Fleischindustrie zu befragen.
1. Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung das
Arbeitsschutzkontrollgesetz auf die Arbeitsbedingungen in der
Fleischindustrie?
Gemäß § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der
Fleischwirtschaft wird das Bundearbeitsministerium im Jahr 2023 die Regelung
zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32204
19. Wahlperiode 24.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 24. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
einschließlich der Einschränkung des Anwendungsbereichs der Regelung für
das Fleischerhandwerk evaluieren.
a) Soll das Verbot von Werkverträgen auch auf andere prekäre Branchen
ausgeweitet werden, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Entwicklung der
arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen in allen Branchen. Für die Beurteilung sind unter
anderem die Feststellungen und Beobachtungen der zuständigen Behörden des
Bundes und der Länder ausschlaggebend. Aufgrund dieser Beobachtungen
sieht die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit,
das Verbot von Werkverträgen auf andere Branchen zu übertragen.
b) Inwiefern wird die Bundesregierung den Mindestlohntarifvertrag
zwischen NGG und den Arbeitgebern der Fleischindustrie für
allgemeinverbindlich erklären, und inwiefern erwartet die Bundesregierung
einen Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen (Arbeitszeit,
Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub) für die Branche (vgl.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/fleischindustrie-gewerkschaft-ngg-u
nd-arbeitgeber-einigen-sich-auf-mindestlohn-a-715e0e0d-dcc2-46c7-a
436-bacd89ce99b1)?
Ein Antrag der Tarifvertragsparteien auf Erlass einer Rechtsverordnung nach
§ 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für den von ihnen abgeschlossenen
Tarifvertrag zur Festlegung eines Mindestlohns in der Fleischwirtschaft ist am
10. August 2021 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
eingegangen. Eine inhaltliche Prüfung des Antrags steht noch aus. Liegen die
gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird das BMAS den Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich erklären. Der Abschluss eines Tarifvertrags zur Regelung
weiterer Arbeitsbedingungen ist im Rahmen der gesetzlich garantierten
Tarifautonomie alleinige Angelegenheit der Tarifvertragsparteien.
2. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in Deutschland in der Fleischindustrie (gemeint ist
hier und in der Folge der Bereich „Schlachten und Fleischverarbeitung“)
tätig gewesen (bitte in Summe und nach Bundesländern geordnet
darstellen; bitte differenzieren nach Schlachthöfen und
fleischverarbeitenden Unternehmen; Vollzeit, Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung;
Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter; bitte sowohl absolute Zahlen als
auch anteilige Werte an den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen
angeben; bitte sowohl die aktuellsten verfügbaren Daten als auch die der
vorausgegangenen zehn Jahre angeben)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im
Juni 2020 insgesamt rund 185.000 Beschäftigte (sozialversicherungspflichtig
und ausschließlich geringfügig Beschäftigte) in der Wirtschaftsgruppe 10.1
„Schlachten und Fleischverarbeitung“ der Klassifikation der Wirtschaftszweige
2008 (WZ 2008) tätig, davon rund 35.000 bei Schlachthöfen und rund 150.000
in der Fleischverarbeitung. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2020 können den
Tabellen 1 bis 4 im Anhang entnommen werden.
Zu Ergebnissen der Jahre 2010 bis 2018 sowie zu methodischen Hinweisen
verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11284. Zu Ergebnissen
des Jahres 2019 wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/23510 verwiesen.
3. Wie viele Auszubildende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in Deutschland in der Fleischindustrie beschäftigt
gewesen (bitte in Summe und nach Bundesländern geordnet darstellen;
bitte differenzieren nach Schlachthöfen und fleischverarbeitenden
Unternehmen; Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter; bitte sowohl die
aktuellsten verfügbaren Daten als auch die der vorausgegangenen zehn
Jahre angeben)?
Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Juni 2020 insgesamt rund 4.100
sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auszubildende in der
Wirtschaftsgruppe 10.1 „Schlachten und Fleischverarbeitung“ der WZ 2008. Davon
wurden rund 500 bei Schlachthöfen und rund 3.600 in der Fleischverarbeitung
ausgebildet. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2020 können der Tabelle 5 im Anhang
entnommen werden.
Zu Ergebnissen der Jahre 2010 bis 2018 verweist die Bundesregierung auf ihre
Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/11284. Zu Ergebnissen des Jahres 2019 wird auf die
Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/23510 verwiesen.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahlen und
die Anteile von Beschäftigten in der Fleischindustrie vor, die überlange
Arbeitszeiten, Wochenendarbeit, Arbeitszeiten am Abend und in der
Nacht oder in Schichtmodellen haben (bitte die jüngst verfügbaren Daten
angeben sowie jeweils die Daten der letzten zehn Jahre darstellen; bitte
die Gesamtzahl in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten und nach
Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit und Tarifgebundenheit
differenziert ausweisen)?
Zu Ergebnissen aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes
betreffend die Berichtsjahre 2018 und 2019 verweist die Bundesregierung auf ihre
Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/23510. Zu Ergebnissen der Jahre 2010 bis 2017 sowie zu
methodischen Hinweisen wird auf die Antwort zu Frage 15 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11284
verwiesen. Ergebnisse zum Berichtsjahr 2020 liegen noch nicht vor.
5. Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in der Fleischindustrie seit dem Jahr 2008 geleistet,
und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar
(bitte jährlich ausweisen und sowohl die Gesamtzahl als auch nach
Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweigen, Tarifgebundenheit differenziert
ausweisen; für den Vergleich mit der Gesamtwirtschaft bitte die
Überstunden ins Verhältnis zur Gesamtstundenzahl setzen)?
6. Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht die Zahl der bezahlten
Überstunden in der fleischverarbeitenden Industrie?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Zu Ergebnissen aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes
betreffend die Berichtsjahre 2018 und 2019 verweist die Bundesregierung auf ihre
Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/23510. Zu Ergebnissen der Jahre 2010 bis 2017 sowie zu
methodischen Hinweisen wird auf die Antwort zu Frage 16 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11284
verwiesen. Ergebnisse zum Berichtsjahr 2020 liegen noch nicht vor. Ergebnisse zu
Vollzeitäquivalenten liegen nicht vor.
7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Höhe des Medians
des Bruttomonatsentgelts von sozialversicherungspflichtigen
Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in der Fleischindustrie (bitte zusätzlich
nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter differenzieren und die
Werte jährlich seit 2008 inklusive jährlicher Veränderungsraten
ausweisen; zum Vergleich bitte die Werte für die Gesamtwirtschaft
darstellen)?
Nach Angaben der Statistik der BA betrug das mittlere Bruttomonatsentgelt
(Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der
Kerngruppe (Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen
und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten. Auf diese Weise
können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch
Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst
sind.) im Jahr 2020 insgesamt 3.427 Euro. In der Wirtschaftsgruppe 10.1
„Schlachten und Fleischverarbeitung“ der WZ 2008 wurde ein Medianentgelt
in Höhe von 2.274 Euro erzielt. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2020 können
der Tabelle 6 im Anhang entnommen werden.
Zu Ergebnissen der Jahre 2010 bis 2019 verweist die Bundesregierung auf ihre
Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/23510. Zum methodischen Hintergrund der Entgeltstatistik
wird auf die Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LIN-
KE. auf Bundestagsdrucksache 19/11284 verwiesen.
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Reallöhne (ohne
Auszubildende) in der Fleischindustrie in den letzten zehn Jahren
entwickelt, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft
dar (bitte zusätzlich die jährliche Entwicklung ausweisen; nach
Bundesland und Tarifgruppen differenzieren)?
Amtliche Daten mit langen Reihen zur Entwicklung der nominalen
Bruttoverdienste für die Gesamtwirtschaft und einzelne Wirtschaftszweige stellt das
Statistische Bundesamt auf Basis der Vierteljährlichen Verdiensterhebung zur
Verfügung. Eine Differenzierung nach Bundesländern oder Tarifgruppen ist
nicht möglich. Zur Ermittlung von Reallöhnen wird die Entwicklung der
nominalen Verdienste der Preisentwicklung gegenübergestellt. Solche Berechnungen
erfolgen jedoch nur für die Gesamtwirtschaft. Soweit vergleichbare Daten in
den erfragten Abgrenzungen für das Kalenderjahr 2020 vorliegen, können sie
der Tabelle 7 im Anhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 19/23510 verwiesen.
9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil der Niedriglohnbeziehenden (ohne Auszubildende) in der
Fleischindustrie, und wie hoch ist der Anteil im Vergleich zur Gesamtwirtschaft
(bitte die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht,
Alter, Staatsangehörigkeit sowie Bundesland differenzieren)?
Nach Angaben der Statistik der BA betrug der Anteil der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe, die ein Bruttomonatsentgelt im
unteren Entgeltbereich erzielten, im Jahr 2020 insgesamt 18,7 Prozent. In der
Wirtschaftsgruppe 10.1 „Schlachten und Fleischverarbeitung“ der WZ 2008
erzielten 50,6 Prozent ein Entgelt unterhalb des Schwellenwertes von 2.284 Euro.
Ergebnisse für das Berichtsjahr 2020 können der Tabelle 8 im Anhang
entnommen werden.
Zu Ergebnissen für die Jahre 2010 bis 2018 sowie zum methodischen
Hintergrund des Ausweises der Beschäftigung im unteren Entgeltbereiches verweist
die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/23510.
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung oder der ihr
nachgeordneten Einrichtungen wie des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung der Anteil der Beschäftigten in Leiharbeit in der
Fleischindustrie in den letzten zehn Jahren (bitte die jüngst verfügbaren Daten
angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte die
Gesamtzahl und nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit,
Tarifgebundenheit und Bundesland sowie in absoluten Zahlen und in anteiligen
Werten differenziert ausweisen)?
a) Inwiefern hat sich dieser Anteil nach Kenntnis der Bundesregierung
durch das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz verändert?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die
ehemaligen Leiharbeitsfirmen in der Fischwirtschaft weiter bestehen
und welchen Geschäftszweigen sich diese zugewandt haben bzw.
inwiefern diese weiter im Bereich der Branche tätig sind (vgl.
https://w
ww1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/kampf-gegen-leiharbeiter-m
afia-bei-toennies-100.html)?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Eine
Darstellung der erfragten wirtschaftsfachlichen Differenzierung kann auf Basis des
IAB-Betriebspanels nicht vorgenommen werden. Der Beschäftigungsstatistik
der BA liegen keine Informationen vor in welche Branchen
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer entliehen werden. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/23510 verwiesen.
11. Wie viele A1-Bescheinigungen (nach Artikel 19 Absatz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 987/2009 i. V. m. (EG) Nr. 883/2004 – Koordinierung der
sozialen Sicherungssysteme) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den letzten zehn Jahren ausgestellt (bitte jährlich sowie in Summe
darstellen, bitte nach Nationalität und Branche differenzieren) für
a) alle Beschäftigten aus dem Ausland, die in Deutschland gearbeitet
haben,
b) Beschäftigte aus dem Ausland, die in der fleischverarbeitenden
Industrie in Deutschland gearbeitet haben?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Zahlen zu den nach Kenntnis der Bundesregierung 2020 ausgestellten
A1-Bescheinigungen sind in der nachfolgenden Tabelle 9 dargestellt.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 13 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/11284 und Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/23510 verwiesen.
Tabelle 9: Im Jahr 2020 ausgestellte A1-Bescheinigungen
Land Anzahl
Österreich 43.305
Belgien 5.290
Bulgarien 7.825
Schweiz 3.314
Zypern 0
Tschechische Republik 6.524
Dänemark 2.342
Estland 1.660
Spanien 56.896
Finnland 531
Frankreich 3.564
Griechenland 301
Kroatien 26.466
Ungarn 2.213
Irland 207
Island 0
Italien 1.577
Liechtenstein 73
Litauen 6.479
Luxemburg 7.246
Lettland 1.729
Malta 10
Niederlande 12.818
Norwegen 90
Polen 33.108
Portugal 79
Rumänien 0
Schweden 484
Slowenien 317
Slowakei 19.336
United Kingdom 401
Gesamt: 244.185
Quelle: Deutsche Rentenversicherung (Bund)
Hinweis:
Gemäß § 150 Absatz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)
werden in der Datenstelle der Rentenversicherung alle Bescheinigungen in der
A1-Datei geführt, bei denen die deutschen Rechtsvorschriften keine
Anwendung finden, und der Datenstelle aus den anderen EU-Mitgliedstaaten, den
EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein, Island sowie der Schweiz gemeldet
werden. Die Meldungen erfolgen teilweise mit zeitlicher Verzögerung. Es kann
deshalb nicht angenommen werden, dass die Daten für 2020 bereits vollständig
vorliegen.
12. Wie viele Werkvertragsunternehmen und wie viele
Werkvertragsbeschäftigte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
(BGN) gemeldet, und wie viele davon in der Fleischwirtschaft, und bei
welchen weiteren Berufsgenossenschaften wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung Werkvertragsunternehmen und
Werkvertragsbeschäftigte in der Fleischindustrie gemeldet, und wie viele (bitte nach
Bundesländern differenzieren)?
a) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem
Verbot der Werkvertragsgestaltungen beim Schlachten und der
Verarbeitung von Fleisch in den Betrieben der Fleischwirtschaft
betroffen?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor.
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 15 bis 15b der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/23510 wird
verwiesen. Im Jahr 2020 waren bei der BGN 376 (2019: 428)
Werkvertragsunternehmen mit rechnerisch ermittelten 39.308 (2019: 48.244) Vollarbeitern
registriert. Die ermittelte Vollarbeiterzahl errechnet sich aus den der BGN
gemeldeten Arbeitsstunden, dividiert durch einen jährlich festgelegten, sog.
Vollarbeiterrichtwert (2020: 1.520 Arbeitsstunden). Für das Jahr 2020 lagen der
Berechnung rd. 59.748.000 (2019: 75.743.000) gemeldete Arbeitsstunden
zugrunde. Im Vergleich und in Abgrenzung hierzu waren bei der BGN in 2020
insgesamt 1.108 (2019: 1.264) Unternehmen registriert, die der industriellen
Be- und Verarbeitung von Fleischwaren zuzuordnen sind. In diesen
Unternehmen waren 73.558 (2019: 76.057) sog. Vollarbeiter mit rd. 111.808.000
(2019: 119.409.000) Arbeitsstunden beschäftigt.
b) Was unternimmt die Bundesregierung, um das Verbot von
Werkvertragsbeschäftigung in der Fleischwirtschaft im Zuge des sogenannten
Arbeitsschutzkontrollgesetzes durchzusetzen?
Für die Kontrolle der Regelungen zum Fremdpersonaleinsatz und die Ahndung
entsprechender Vorstöße sind vorwiegend die Behörden der Zollverwaltung
zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Regelung zur
Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft im
Jahr 2023 evaluieren.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aktuell über die
Wohnsituation von Beschäftigten der Fleischindustrie, und welche Erkenntnis
hat die Bundesregierung zu überhöhten Mieten für Unterkünfte der
Beschäftigten, und sieht die Bundesregierung hier weiteren
Handlungsbedarf, wenn nein, wieso nicht?
Da die Wohnungsaufsicht in die Zuständigkeit der Länder fällt, liegen der
Bundesregierung hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
Bezüglich weiterer vorliegender Informationen von dritter Seite zur
Wohnsituation bestimmter Beschäftigtengruppen in der Fleischindustrie wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/23510 verwiesen. Darüber hinaus
geht ein aktueller Bericht des von der Bundesregierung geförderten
Beratungsangebotes „Faire Mobilität“ u. a. auf Wohnverhältnisse und Miethöhen von
Beschäftigten in der Fleischwirtschaft ein (vgl.
https://www.faire-mobilitaet.de/
++co++8175fed8-c2ea-11eb-b373-001a4a160123).
Weiterhin überarbeitet der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) derzeit die
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.4 „Unterkünfte“, auch im Licht
der vorgenannten Informationen. Weitergehender Handlungsbedarf wird aktuell
nicht gesehen.
14. Wie viele Ermittlungsverfahren hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
nach Kenntnis der Bundesregierung in der Fleischwirtschaft in den
letzten zehn Jahren eingeleitet sowie abgeschlossen (bitte die jüngst
verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre
darstellen und nach Bundesland aufschlüsseln; bitte gesondert nach eingeleitet
und abgeschlossen ausweisen; bitte gesondert die Strafverfahren sowie
Ordnungswidrigkeitenverfahren ausweisen)?
Hinsichtlich der Anzahl der in den Jahren 2010 bis 2019 von der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung in der Fleischwirtschaft
eingeleiteten und erledigten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und
Ordnungswidrigkeitenverfahren – aufgeschlüsselt nach Ländern – wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 19/23510 verwiesen. Die entsprechenden Daten für
das Jahr 2020 können der nachfolgenden Tabelle 10 entnommen werden.
Abschließende Daten für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor.
Tabelle 10: Strafrechtliche Ermittlungsverfahren und
Ordnungswidrigkeitenverfahren der FKS nach Ländern, 2020
Fleischwirtschaft 2020
Land
Eingeleitete
Strafverfahren
Erledigte
Strafverfahren
Eingeleitete
Ordnungswidrig
keitenverfahren
Erledigte
Ordnungswidrig
keitenverfahren
Baden-
Württemberg 28 12 38 33
Bayern 41 46 26 31
Berlin 2 10 2 3
Brandenburg 6 2 13 19
Bremen 7 10 3 5
Hamburg 1 1 3 6
Hessen 5 11 28 30
Mecklenburg-
Vorpommern 1 3 3
Niedersachsen 28 30 29 25
Nordrhein-
Westfalen 50 60 45 54
Rheinland-Pfalz 1 41 7 7
Saarland 16 16 7 19
Sachsen 11 11 8 6
Sachsen-Anhalt 9 1
Schleswig-Holstein 3 4 4 4
Thüringen 11 8 10 5
Summe 220 262 226 251
Quelle: Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
15. Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf
größten Marktführer in der Fleischindustrie in Deutschland, und wie hat
sich ihr Marktanteil, ihr Umsatz, ihre Schlachtmenge und die Anzahl
ihrer Beschäftigten in den letzten zehn Jahren geändert (bitte
differenziert nach Jahren ausweisen; bitte auch nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 19/23510 wird verwiesen.
Drucksache 19/32204 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32204 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32204 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32204 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32204 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]