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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neue Regelungen zu privaten Finanzgeschäften in der BaFin

(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.08.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3179428.07.2021

Neue Regelungen zu privaten Finanzgeschäften in der BaFin

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Helling-Plahr, Till Mansmann, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Frank Sitta, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In einem offenen Brief hat sich der Personalrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an den Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Jörg Kukies gewandt und darin die neuen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften innerhalb der BaFin kritisiert. Der Personalrat bemängelt u. a. die Verhältnismäßigkeit der Regelungen, die dadurch entstehenden Probleme bei der Personalgewinnung sowie eine mangelnde Kompensation für die Einschränkungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie oft haben nach nun derzeit bestehender Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter der BaFin in den Jahren 2019, 2020 und 2021 private Finanzgeschäfte gemeldet (zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage)?

a) Wie viele der Geschäfte wurden nachgemeldet?

b) Wie viele der gemeldeten privaten Finanzgeschäfte haben einen Bezug zur Grenke AG?

c) Wie viele der gemeldeten privaten Finanzgeschäfte haben einen Bezug zur Wirecard AG?

d) Wie viele der gemeldeten privaten Finanzgeschäfte haben einen Bezug zur Greensill Bank AG?

2

Wie viele Vollzeitäquivalente arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung an der Compliance zu privaten Finanzgeschäften innerhalb der BaFin?

Wie hat sich die Anzahl der in Frage 2 genannten Compliance-Einheit der BaFin tätigen Vollzeitäquivalente seit 1. Januar 2019 bis heute entwickelt (bitte jeweils für die Halbjahre angeben)?

3

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass in keiner anderen Behörde oder Institution der Europäischen Union Beschäftigte derart starken Einschränkungen hinsichtlich privater Finanzgeschäfte unterworfen sind wie bei der BaFin?

4

Welcher Exekutivdirektor innerhalb der BaFin ist für die Implementierung der neuen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften zuständig?

Sind dahingehend Änderungen innerhalb der BaFin geplant?

5

Wie interpretiert die Bundesregierung die Aussage des Personalrats: „Die Beschäftigten der BaFin realisieren zunehmend die mit den neuen Vorschriften verbundenen eklatanten Einschränkungen, zu denen der Personalrat zahlreiche Fragen und Hinweise erhalten hat“?

a) Waren den Beschäftigten die Regelungen bisher nicht bekannt?

b) Wie wurden die Beschäftigten über die neuen Regelungen informiert? Welche Informationsveranstaltungen, Schulungen o. Ä. wurden innerhalb der BaFin für die Bediensteten jeweils angeboten (bitte einzelne Veranstaltungen unter Angabe von Inhalt und Datum der Durchführung aufführen)?

c) Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass Beschäftigte der BaFin private Finanzgeschäfte entgegen den neuen Regelungen ausgeführt haben? Wenn ja, um wie viele Vorgänge mit welchem Volumen handelt es sich hierbei jeweils (bitte die Vorgänge unter Zuordnung zu den einzelnen Abteilungen und ggf. Referaten darstellen)? Wenn ja, wie beurteilt dies die Bundesregierung?

6

Sieht die Bundesregierung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die neuen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften eingeschränkt?

a) Werden Ausnahmen seitens der Bundesregierung für die Regelungen erwogen? Wenn ja, welche?

b) Wird die Einführungen von Watchlists, Restricted- und/oder Blacklists erwogen?

c) Hält die Bundesregierung die im Hinblick auf die privaten Finanzgeschäfte getroffenen gesetzlichen Regelungen und deren Umsetzung in der BaFin für „verfassungsrechtlich bedenklich“ (so der Personalrat)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es im Zuge der neuen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften in der BaFin zu Problemen beim Personalerhalt bzw. bei der Personalgewinnung gekommen ist?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn ja, welche etwaigen Änderungen plant die Bundesregierung dahingehend?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Personalrats, die BaFin-Bediensteten wegen der – in Ansehung des durch sie ausgeübten hoheitlichen Finanzaufsichtshandelns – erlassenen Einschränkungen von privaten Finanzgeschäften finanziell zu „kompensieren“?

Plant die Bundesregierung bereits entsprechende finanzielle Kompensationen, erwägt diese, oder hat Entsprechendes bereits geprüft? Wenn ja, welche Planungen bestehen hierzu, bzw. welche Optionen wurden geprüft?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Bediensteten der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit der damaligen Einführung von Beschränkungen bei den privaten Finanzgeschäften – insbesondere im Aufsichtsbereich – finanziell kompensiert wurden?

10

Plant die Bundesregierung die Einführung eines Zweitschriftverfahrens für private Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten?

a) Wenn ja, bis wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Sind seitens der Bundesregierung weitere Anpassungen hinsichtlich privater Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten geplant?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 21. Juli 2021

Christian Lindner und Fraktion

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