[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 19/31808 –
Entwicklung von Bergbau und Rohstoffgewinnung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ausgangsmaterial jeder industriellen Tätigkeit sind Rohstoffe. Sie sind
unverzichtbar für alle Wirtschaftsbereiche, weder die Digitalisierung noch die
Energiewende sind ohne eine verlässliche Rohstoffversorgung machbar. Alle in
Deutschland gewonnenen Rohstoffe dienen als Grundstoffe oder Vorprodukte
in verschiedenen Industrien. Hier werden sie zum Endprodukt
weiterverarbeitet, wie z. B. in der chemischen Industrie, der Stahl- und Baustoffindustrie
sowie der Landwirtschaft. Damit sind Rohstoffe die Voraussetzung für
Arbeitsplätze, Wohlstand und für Innovation.
Obwohl Deutschland bei vielen Rohstoffen auf den Import von den
Weltmärkten angewiesen ist, können wir unseren Bedarf in vielen Bereichen aus
heimischen Vorkommen decken. Dies gilt insbesondere in den öffentlich oft wenig
beachteten Bereichen Steine und Erden (z. B. für die Baustoffindustrie) und
Kalisalze (z. B. für die Düngerproduktion). Im Vergleich zu den Importen hat
die heimische Rohstoffproduktion einen wesentlich besseren ökologischen
Fußabdruck. Zum einen liegt das an kürzeren Transportwegen, man denke hier
etwa an regional gewonnenen Kies und Schotter für den Bausektor. Zum
anderen hat Deutschland im internationalen Vergleich höchste Anforderungen
und Auflagen in Bezug auf Umweltschutz und Renaturierung. Die Industrien
haben jahrzehntelange Erfahrung und weltweit führende technische Expertise
bei der Rohstoffgewinnung im Dialog mit öffentlichen Stakeholdern, um den
Bergbau mit Naturschutz, geringer Immissionsbelastung und Schutz der
Wasserressourcen in Einklang zu bringen (
https://www.deutsche-rohstoffagentu
r.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/studie_mineralische_rohstoffe_20
17.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 11 ff.).
Zudem ist die heimische Rohstoffgewinnung verlässlich. Sie ist ein immer
wichtiger werdender Faktor, gerade mit Blick auf die jüngsten, verstärkt
auftretenden Lieferschwierigkeiten in globalen Wertschöpfungsketten und
zunehmende politische Unsicherheit auf den Weltmärkten. Außerdem erfüllt der
heimische Bergbau höchste Standards beim Arbeitsschutz und bietet gut
bezahlte Arbeitsplätze in oft ländlichen Gebieten.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32002
19. Wahlperiode 11.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 11. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Doch trotz der Vorteile heimischer Rohstoffgewinnung in den Bereichen
Umweltschutz, Arbeitsstandards und Verlässlichkeit, nimmt der heimische
Bergbau tendenziell ab. Ein Faktor hierbei sind immer umfangreichere und
unsicherere Genehmigungsverfahren für die bergbauliche Erschließung von
Rohstoffvorkommen (
https://v-r-b.de/wp-content/uploads/2021/04/POSITIONEN-
UND-FORDERUNGEN-DER-DEUTSCHEN-ROHSTOFFGEWINNENDE
N-INDUSTRIE-ZUR-BUNDESTAGSWAHL-2021.pdf). Behörden auf
Länderebene haben Schwierigkeiten, die immer umfangreicheren gesetzlichen
Vorgaben verfahrenstechnisch rechtssicher umzusetzen. Folge dieser
Verunsicherung ist laut Berichten aus dem Bergbausektor, dass die Behörden
Genehmigungsverfahren in die Länge ziehen und sich mit einer Vielzahl von
Gutachten umfangreich absichern. Hinzu kommt, dass sich die Zusammenarbeit
zwischen den beteiligten Behörden (u. a. Bergbau, Wasserschutz,
Immissionsschutz, Naturschutz, Raumplanung) wegen mangelnder Digitalisierung und
inkompatibler Systeme oft schwerfällig gestaltet – ein Zustand, der für beteiligte
Mitarbeiter und Stakeholder unbefriedigend ist. Die Folge: Immer weniger
Genehmigungen für neue Bergbauprojekte – und das auch außerhalb des aus
klimapolitischen Gründen auslaufenden Kohlebergbaus. Das Ergebnis dieser
Entwicklung ist der Rückgang von Rohstoffproduktion aus heimischem
Bergbau und ein verstärkter Import der benötigten Rohstoffe von den Weltmärkten
(
https://www.bmwi.de/SiteGlobals/BMWI/Forms/Listen/Publikationen/Publik
ationen_Formular.html?cl2Categories_Typ=bergbaustatistik).
1. Aus welchem Grund wurde der jährlich erscheinende Bericht des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus der Reihe „Der Bergbau
in der Bundesrepublik Deutschland – Bergwirtschaft und Statistik“,
umgangssprachlich auch „Blaues Heft“ genannt, zuletzt für das Jahr 2016
(im 68. Jahrgang) veröffentlicht und seitdem nicht mehr (
https://www.b
mwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/gewinnung-heimischer-rohstoff
e-bergwirtschaft-und-statistik-02.html)?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert mit
seiner Öffentlichkeitsarbeit vielfach über die Rohstoffpolitik. Der Bericht
„Deutschland – Rohstoffsituation“ der Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe (BGR) enthält wichtige Daten und Informationen. Er erscheint
jährlich. Die Publikation „Der Bergbau in der Bundesrepublik Deutschland“
erschien letztmalig mit Daten für das Jahr 2016. Dieses „Blaue Heft“ wurde nicht
mehr fortgeführt. Denn der oben genannte erwähnte Rohstoffsituationsbericht
enthält weitgehend die Informationen und Statistiken wie sie auch im „Blauen
Heft“ enthalten waren; durch die Einstellung des „Blauen Heftes“ werden
Doppelungen vermieden. Generell nimmt die Bundesregierung Abstand von
aufwändigen Druckpublikationen und bevorzugt Onlineformate. Zudem erfolgt die
Berichtspflicht Deutschlands zu Unfallstatistiken gegenüber der Internationalen
Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO), die bis 2016
durch Veröffentlichungen im „Blauen Heft“ erfolgte, nunmehr durch eine
Veröffentlichung auf der Internetseite des BMWi. Die wichtige Stellung der
Rohstoffpolitik in der Öffentlichkeitsarbeit des BMWi zeigte zuletzt die in diesem
Jahr erschienene Publikation „Rohstoffe: Bergbau, Recycling,
Ressourceneffizienz – wichtig für Wohlstand und Arbeitsplätze“, abrufbar unter
www.bmw
i.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/rohstoffe-bergbau-recycling-ressour
ceneffizienz.html.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Arbeitnehmer in den Bereichen Bergbau und Primärrohstoffgewinnung in
Deutschland seit 1991 entwickelt (bitte nach den Bereichen: Steine und
Erden, Erze, Salze, Kohle und Energierohstoffe [Erdgas, Erdöl]
unterscheiden)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil dieser
Arbeitnehmer in Prozent der jeweils gesamten arbeitenden Bevölkerung
entwickelt?
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist Genehmigung und
Aufsicht über bergbauliche Vorhaben eine Angelegenheit der Länder. Deshalb
liegen der Bundesregierung nur begrenzt eigene Angaben vor.
Zu bergbaulichen Betrieben und Beschäftigten enthielt das „Blaue Heft“,
welches letztmalig 2016 aufgelegt wurde, Angaben auf der Datenbasis der Länder.
Zudem enthalten die EITI-Berichte (EITI = Extractive Industries Transparency
Initiative) eine ausführliche Darstellung des deutschen Rohstoffsektors und
machen die Finanzströme zwischen rohstofffördernden Unternehmen und
öffentlichen Stellen transparent. Die Kapitel „Die rohstoffgewinnende Industrie in
Deutschland“ und „Beschäftigung und Soziales“ enthalten auch Angaben zu
Beschäftigungen in der Rohstoffbranche. Die bisher vorliegenden Berichte sind
auf der Internetseite
www.d-eiti.de zu finden. Die Daten und Informationen
finden Sie zudem auf der Internetseite
www.rohstofftransparenz.de.
3. Wie hat sich das Investitionsvolumen im Bergbau in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 1991 entwickelt (bitte nach den
Bereichen: Steine und Erden, Erze, Salze, Kohle und Energierohstoffe [
Erdgas, Erdöl] unterscheiden)?
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist Genehmigung und
Aufsicht über bergbauliche Vorhaben eine Angelegenheit der Länder. Deshalb
liegen der Bundesregierung keine eigenen Angaben vor.
4. Bei welchen Rohstoffen der Kategorien Steine und Erden, Erze, Salze,
Kohle und Energierohstoffe (Erdgas, Erdöl) kann Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung einen signifikanten Anteil (mindestens
jedoch 5 Prozent) des inländischen Bedarfes aus inländischer Förderung
abdecken?
Bei allen Rohstoffen der Kategorien der Steine und Erden sowie der Salze kann
Deutschland einen signifikanten Anteil (je nach Rohstoff sogar bis zu 100
Prozent) des inländischen Bedarfes aus inländischer Förderung abdecken.
Entsprechend den Angaben für Primärenergieverbrauch (PEV) und inländische
Förderung der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) errechnet sich im
Jahr 2019 ein Anteil von 6 Prozent der inländischen Erdgasförderung am
Erdgasbedarf in Deutschland. Der Braunkohlebedarf wird vollständig aus
inländischer Förderung gedeckt.
5. Von welchen Rohstoffen der Kategorien Steine und Erden, Erze, Salze,
Kohle und Energierohstoffe (Erdgas, Erdöl) befinden sich nach Kenntnis
der Bundesregierung in Deutschland signifikante natürliche Vorkommen,
die mit dem gegenwärtigen Stand der Technik wirtschaftlich gefördert
werden könnten (bitte die wirtschaftlich förderbaren Volumina
schätzen)?
a) Welcher Anteil wird davon jeweils gegenwärtig oder absehbar durch
genehmigte Abbauprojekte gefördert?
b) Wie groß ist der Anteil an den entsprechenden Vorkommen, für die
Genehmigungen gegenwärtig beantragt sind und/oder entsprechende
Verfahren laufen?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Bei allen Kategorien der Steine und Erden sowie der Salze befinden sich
signifikante natürliche Vorkommen in Deutschland, die mit dem gegenwärtigen
Stand der Technik wirtschaftlich gefördert werden und die heimischen Bedarfe
in absehbarer Zeit decken könnten. Informationen über die konkreten
wirtschaftlich förderbaren Volumina liegen, da es sich um Firmengeheimnisse
handelt, nicht vor.
Entsprechend dem aktuellen Erdöl-Erdgas-Reservenbericht des
niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) beliefen sich
zum 1. Januar 2021 die sicheren und wahrscheinlichen Reserven an Erdöl auf
27,4 Millionen Tonnen und für Erdgas auf 42,2 Milliarden Kubikmeter (
www.l
beg.niedersachsen.de/erdoel-erdgas-reservenbericht/kurzbericht-erdoel-und-erd
gasreserven-in-der-bundesrepublik-deutschland-786.html).
Laut dem Bundesverband Braunkohle (Deutscher Braunkohlen-Industrie-
Vertein e. V. – DEBRIV) beliefen sich die wirtschaftlich gewinnbaren Vorräte
an Braunkohle zum 31. Dezember 2020 in Deutschland auf 35,7 Milliarden
Tonnen.
Die bergrechtliche Zuständigkeit liegt bei den Ländern. Die Anteile, die davon
jeweils gegenwärtig oder absehbar durch genehmigte Abbauprojekte gefördert
werden, sind der Bundesregierung daher nicht bekannt. Dies gilt auch für die
Anteile an den entsprechenden Vorkommen, für die Genehmigungen
gegenwärtig beantragt sind und/oder entsprechende Verfahren laufen.
6. Wie viele neue Bergbauprojekte wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland jährlich seit 1991 final genehmigt (bitte nach Jahr
und den Bereichen: Steine und Erden, Erze, Salze, Kohle und
Energierohstoffe [Erdgas, Erdöl] aufschlüsseln)?
a) Wie lang dauerte nach Kenntnis der Bundesregierung der
Genehmigungsprozess der in den jeweiligen Jahren seit 1991 final
genehmigten neuen Bergbauprojekte zwischen Erstantrag und finaler
Entscheidung bei diesen erfolgreichen Projekten durchschnittlich?
b) Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl
der (Erst-)Anträge auf neue Bergbauprojekte seit 1991 (bitte nach
Jahr und den Bereichen: Steine und Erden, Erze, Salze, Kohle und
Energierohstoffe [Erdgas, Erdöl] aufschlüsseln)?
c) Welchen Umfang (in DIN-A4-Seiten) hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung ein (Erst-)Antrag auf neue Bergbauprojekte im
Zeitraum 1991 bis 1995, welchen Umfang im zuletzt erfassten Jahr
im Zeitraum seit 2015?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist Genehmigung und
Aufsicht über bergbauliche Vorhaben eine Angelegenheit der Länder. Deshalb
liegen der Bundesregierung keine eigenen Angaben vor. Das BMWi hat ein
Gutachten zu Genehmigungsverfahren beim Rohstoffabbau in Deutschland
vergeben. Hauptziel des Gutachtens ist es nach der Leistungsbeschreibung, die Frage
zu klären, ob die Rohstoffversorgung in Deutschland bzw. für deutsche
Unternehmen in Zukunft gefährdet ist, weil Genehmigungen zur Rohstoffgewinnung
in Deutschland nicht oder in zu langen Verfahren erteilt werden sowie
Lösungsvorschläge zu erarbeiten, um einer Rohstoffknappheit bzw. erhöhten
Importabhängigkeit vorzubeugen bzw. zu entgegnen, die dadurch entsteht, dass nicht
genügend Primärrohstoffe im Inland gewonnen werden. Mit Ergebnissen des
Gutachtens ist im kommenden Jahr zu rechnen.
7. Wie viele Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind nach
Kenntnis der Bundesregierung mit der Bearbeitung von
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz und Bundes-
Immissionsschutzgesetz befasst (bitte in Vollzeitäquivalenten und
aufgeschlüsselt nach Behörde angeben)?
a) Wie viele der Stellen sind aktuell nicht besetzt?
b) Welcher Anteil der hier Beschäftigten geht voraussichtlich bis 2030
in Pension oder Rente?
c) Erwartet die Bundesregierung in diesem Bereich einen
Fachkräftemangel bei der Nachbesetzung von Stellen im öffentlichen Dienst
(wenn ja, warum, und in welchen Bereichen, wenn nein, warum
nicht)?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist Genehmigung und
Aufsicht über bergbauliche Vorhaben eine Angelegenheit der Länder. Deshalb
liegen der Bundesregierung keine eigenen Angaben vor.
Der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist nach der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder.
Dazu, wie viele Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes in den
Ländern mit der Bearbeitung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-
Immissionsschutzgesetz befasst sind, liegen dem Bund keine Zahlen vor.
Dasselbe gilt für Aspekte der Stellenbesetzung und die Verfügbarkeit
entsprechender Fachkräfte in den Ländern.
8. Strebt die Bundesregierung an, die Rohstoffgewinnung durch heimischen
Bergbau in den kommenden Jahren zu erhöhen (wenn ja, in welchen
Bereichen, wenn nein, warum nicht)?
Die Bundesregierung strebt in ihrer Rohstoffstrategie einen möglichst
sparsamen Verbrauch von Primärrohstoffen an. Gleichwohl bleibt die Nutzung von
Primärrohstoffen notwendig, neben Sekundärrohstoffen bleiben auch
einheimische Primärrohstoffe eine wichtige Säule der Rohstoffversorgung. Die
Gewinnung von Primärrohstoffen im Inland ist im Vergleich mit Importen sehr oft
kostengünstiger, sicherer und umweltschonender. Außerdem sichert der
heimische Abbau wertvolle Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in Deutschland und
trägt zur Absicherung von Lieferketten bei.
a) Welche Faktoren sind nach Ansicht der Bundesregierung die größten
Hürden für eine stärkere Nutzung heimischer Rohstoffe durch
Bergbau?
Die Hürden für den heimischen Abbau sind vielfältig. Vor allem sind hier zu
nennen: Flächenkonkurrenzen; Zielkonflikte insbesondere mit Natur-,
Gewässer-, Arten- und Immissionsschutz; keine ausreichende
Wirtschaftlichkeit von Lagerstätten; ungenügende Akzeptanz für entsprechende
Gewinnungsprojekte.
b) Hat die Bundesregierung den ökologischen Fußabdruck von
Rohstoffen aus heimischem Bergbau im Vergleich mit dem durchschnittlichen
ökologischen Fußabdruck beim Import der entsprechenden Rohstoffe
vom Weltmarkt bewertet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach den Bereichen: Steine und
Erden, Erze, Salze, Kohle und Energierohstoffe [Erdgas, Erdöl]
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat den ökologischen Fußabdruck von Rohstoffen aus
heimischem Bergbau im Vergleich mit dem durchschnittlichen ökologischen
Fußabdruck beim Import der entsprechenden Rohstoffe vom Weltmarkt im
Einzelnen nicht bewertet. Grundsätzlich bestehen in Deutschland im weltweiten
Vergleich sehr hohe Umweltstandards und die CO2-Bilanzen der Transporte
sind niedriger.
Mit Blick auf die Treibhausgasbilanz der Nutzung von Erdgas hat die BGR im
Jahr 2020 eine vergleichende Literaturstudie zu Methanemissionen in der
Erdgasvorkette der Lieferländer Deutschlands angefertigt (
www.bgr.bund.de/DE/T
hemen/Energie/Produkte/bgr_literaturstudie_methanemissionen_2020.html?n
n=1542230).
9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das aufgrund des
Ausstiegs aus der Kohleverstromung absehbar wegfallende
Produktionsvolumen von REA-Gips (Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) und
Flugasche, die bisher für die Weiterverarbeitung zu Baumaterial (z. B.
für Zement und Gipsprodukte) benötigt werden?
a) Erwartet die Bundesregierung hier einen steigenden Import von
REA-Gips und Flugasche, die aus Kohleverstromung im Ausland
stammen?
b) Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um dem absehbar
erhöhten Bedarf der alternativ nutzbaren Rohstoffe Naturgips und
Kalkstein zu begegnen?
c) Wurden insbesondere vereinfachte Verfahren oder Förderungen für
Abbaugenehmigungen für Naturgips und Kalkstein geprüft, um eine
entsprechende Ausweitung der Produktion parallel zum absehbaren
Rückgang der Grundstoffe aus der Kohleverstromung aufzufangen?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Der „Kohleausstieg“ hat größere Auswirkungen auf die Versorgung der
deutschen Bauwirtschaft mit dem sogenannten REA-Gips. REA-Gips (bis zu
55 Prozent der Verbrauchsmenge) wird bislang überwiegend als
„Abfallprodukt“ der Braunkohleverstromung gewonnen. Genaue Prognosen zur künftigen
Entwicklung auch in Hinblick auf Importe liegen der Bundesregierung noch
nicht vor.
Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat in ihrem
Bericht festgehalten: „Um die Wertschöpfungsketten der Gipsindustrie zu
erhalten, sind Maßnahmen zu ergreifen, um den fortschreitenden Wegfall an
REA-Gips durch eine zusätzliche umweltverträgliche Gewinnung von
Naturgips auszugleichen.“
Zuständig für die Genehmigung und Überwachung bergbaulicher Vorhaben –
wie hier des Gipsabbaus – sind die Länder. Vor Ort gibt es immer wieder
erheblichen Widerstand gegen neue Abbauvorhaben von Gips.
Das BMWi hat direkt nach Vorlage des Berichts der Kommission „Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung“ Aktivtäten ergriffen, um Maßnahmen für
die Sicherung des künftigen Gipsbedarfs auf den Weg zu bringen.
Die Amtschefkonferenz (ACK) der Wirtschaftsministerkonferenz hat sich
damit auf Initiative des BMWi am 28. Mai und am 26. November 2019 befasst.
Sie beschloss, den Bund-Länder-Ausschuss Bodenforschung (BLA-GEO) zu
beauftragen, „als Grundlage für Entscheidungen über notwendige Maßnahmen
zur Sicherstellung einer nachhaltigen Versorgung mit Gips eine
deutschlandweite Bestandsaufnahme der vorhandenen Gipsvorkommen und der
landesplanerisch gesicherten Gips-Rohstoffflächen zu erstellen.“ Die Ergebnisse sollen
im Herbst 2021 vorliegen.
Darüber hinaus sind weitere Bund-Länder-Gremien mit dem Thema befasst
worden (Ministerkonferenzen für Raumordnung, Bau sowie Umwelt).
Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) legt fest, dass die
Bundesregierung für regelmäßige Überprüfungen der Kohleausstiegsmaßnahmen auch
Auswirkungen auf Rohstoffe, insbesondere Gips, die im Zuge der
Kohleverstromung gewonnen werden, untersuchen wird. Der erste
Überprüfungszeitpunkt ist im August 2022.
Neben der Möglichkeit, die künftige Gipsversorgung durch vermehrten Abbau
von Naturgips sicherzustellen, sollen auch verstärkte Bemühungen zum
Gipsrecycling und zur Substitution von Gips durch andere Baumaterialien in Betracht
gezogen werden.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Stand von Projekten, die
eine Wiederaufnahme von kommerzieller Förderung der beachtlichen
natürlichen Zinnvorkommen in Deutschland, insbesondere im Erzgebirge,
zum Ziel haben (
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/anna
berg-aue-schwarzenberg/zinn-vorkommen-erzgebirge-bockau-100.html;
wenn ja, bitte ausführen)?
Die Bundesregierung hat Kenntnis über den Stand von Projekten, die eine
Wiederaufnahme von kommerzieller Förderung der beachtlichen natürlichen
Zinnvorkommen in Deutschland, insbesondere im Erzgebirge, zum Ziel haben. Die
Bundesregierung verweist diesbezüglich auf die aktuelle Projektliste des
Sächsischen Oberbergamtes in Freiberg (
www.bergbau.sachsen.de/download/Ueber
sicht_BR_Erze_und_Spate-Tab11_06_2021bestehend.pdf).
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Stand von Projekten und
Genehmigungsverfahren für die kommerzielle Gewinnung von Lithium
aus dem Oberrheingraben und dem Erzgebirge (
https://www.handelsblat
t.com/unternehmen/energie/elektromobilitaet-unter-dem-rhein-liegt-euro
pas-groesstes-lithium-vorkommen/27037476.html?ticket=ST-13288338-
gLfcfSDjgaMSl1E6jJZg-ap3;
https://www.deutschlandfunk.de/lithium-i
m-erzgebirge-goldgraeberstimmung-in-sachsen.724.de.html?dram:articl
e_id=473571; wenn ja, bitte ausführen)?
Im Oberrheingraben entwickeln die Firmen Vulcan Energie Resources und
EnBW Projekte zur Lithiumgewinnung aus tiefen Thermalwässern mit
Lithiumgehalten von 100 bis 300 Milligramm pro Liter. Beide Unternehmen sind
derzeit dabei, entsprechende Verfahren an Pilotanlagen zu testen. Ein Teil der
geothermisch gewonnenen Energie soll für die Prozessierung der Tiefenwässer
und die Extraktion von Lithium genutzt werden. Die EnBW arbeitet mit dem
Karlsruhe Institut für Technologie, der Universität Göttingen und weiteren
Partnern an einer Pilotanlage in der Geothermie-Anlage in Bruchsal. Vulcan
Energie Resources besitzt entsprechende Genehmigungen zur Erkundung der
Lithium-Vorkommen in drei Gebieten. Das Unternehmen will bereits
2024/2025 Lithium produzieren und hat vor einigen Tagen über den Abschluss
entsprechender Lieferverträge informiert.
Die Deutsche Lithium GmbH exploriert die Lithium-Zinn-Wolfram-Lagerstätte
in Zinnwald-Georgenfeld, Sachsen. Sie hat dazu im März 2011 vom
Sächsischen Oberbergamt in Freiberg die Erlaubnis für die Erkundung dieser
Lagerstätte in Zinnwald-Georgenfeld erhalten. Der Stand des Projektes ist unter
www.deutschelithium.de/projekte/zinnwald-lithium-projekt/ mit
entsprechenden Berichten dokumentiert. Für weitere Erkundungen im Erzgebirge wird auf
die in der Antwort zu Frage 10 genannte Projektliste verwiesen.
12. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu möglichen Hindernissen,
die einem vollständig digitalen Antrags- und Genehmigungsverfahren im
Bergbau entgegenstehen, gebildet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um den
ausführenden Behörden zu ermöglichen, Anträge und Prüfverfahren im
Bereich Bergbau durch Digitalisierung zu vereinfachen und zu
beschleunigen, und wenn ja, welche?
b) Gibt die Bundesregierung den Bundesländern Hilfestellung für die
Digitalisierung und Vereinheitlichung von Anträgen und
Prüfverfahren im Bereich Bergbau, und wenn ja, wie?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Im Oberrheingraben entwickeln die Firmen Vulcan Energie Resources und
EnBW Projekte zur Lithiumgewinnung aus tiefen Thermalwässern mit
Lithiumgehalten von 100 bis 300 Milligramm pro Liter. Beide Unternehmen sind
derzeit dabei, entsprechende Verfahren an Pilotanlagen zu testen. Ein Teil der
geothermisch gewonnenen Energie soll für die Prozessierung der Tiefenwässer
und die Extraktion von Lithium genutzt werden. Die EnBW arbeitet mit dem
Karlsruhe Institut für Technologie, der Universität Göttingen und weiteren
Partnern an einer Pilotanlage in der Geothermie-Anlage in Bruchsal. Vulcan
Energie Resources besitzt entsprechende Genehmigungen zur Erkundung der
Lithium-Vorkommen in drei Gebieten. Das Unternehmen will bereits
2024/2025 Lithium produzieren und hat vor einigen Tagen über den Abschluss
entsprechender Lieferverträge informiert.
Die Deutsche Lithium GmbH exploriert die Lithium-Zinn-Wolfram-Lagerstätte
in Zinnwald-Georgenfeld, Sachsen. Sie hat dazu im März 2011 vom
Sächsischen Oberbergamt in Freiberg die Erlaubnis für die Erkundung dieser
Lagerstätte in Zinnwald-Georgenfeld erhalten. Der Stand des Projektes ist unter
www.deutschelithium.de/projekte/zinnwald-lithium-projekt/ mit
entsprechenden Berichten dokumentiert. Für weitere Erkundungen im Erzgebirge wird auf
die in der Antwort zu Frage 10 genannte Projektliste verwiesen.
13. Ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Umsetzung
des Onlinezugangsgesetzes (OZG) aufgrund des gestuften
Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesberggesetz (BBergG) besondere
Hürden bei der Umsetzung im Bergbau?
Welche konkreten Verwaltungsleistungen können nach Einschätzung der
Bundesregierung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im
Bereich Bergbau bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale
angeboten werden?
Zur Umsetzung der OZG-Leistung Bergbau haben sich 14 Bundesländer für
eine Lösung nach dem Prinzip „Einer für Alle/Viele“ ausgesprochen und
erarbeiten gemeinsam ein Antrags- und Fachverfahren mit angeschlossenem
Fachinformationssystem. In dem Projekt werden die wesentlichen bergrechtlichen
Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 umgesetzt. Das sind das
gestufte Betriebsplanverfahren bestehend aus einer Vorprüfung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung, jeweils einem obligatorischen und
fakultativen Rahmenbetriebsplan, Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebsplan
einschließlich der dazugehörenden Verlängerungs- und Änderungsanträge, die
Anerkennung bestimmter Personen, die Entgegennahmen von Anzeigen zu
bergbaulichen Betrieben sowie bergrechtlich erforderlicher statistischer Meldungen,
die Erteilung von Bergbauberechtigungen einschließlich deren Verlängerung,
die Erhebung und Änderung von Feldes- und Förderabgaben sowie Anfragen
von Bürgerinnen und Bürgern über die Risswerksunterlagen sowie
bergbauliche Verhältnisse.
Das Umsetzungsprojekt wird planmäßig durchgeführt. Besondere Hürden bei
der Umsetzung der OZG-Leistung Bergbau sind nicht bekannt.
Das aktuell noch im Bereich der Bergbauberechtigung vorgesehene
Schriftformerfordernis plant die Bundesregierung anzupassen.
14. Unternimmt die Bundesregierung Bemühungen, um eine
Vereinheitlichung und Reduzierung von Doppelprüfungen bei der Umsetzung von
Bundesrecht zur Ausführung von Genehmigungsverfahren durch die
Bundesländer zu unterstützen, insbesondere über den Bund-Länder-
Ausschuss Bergbau (LAB), und wenn ja, welche?
Gibt die Bundesregierung (ausländischen) Investoren Hilfestellung bei
den unterschiedlichen 16 länderspezifischen Verfahren und
Umsetzungspraxen des Bergbaurechts, und wenn ja, wie?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass andernfalls
die unterschiedlichen länderspezifischen Verfahren und
Umsetzungspraxen zum prohibitiven Investitions- und Entwicklungshemmnis für den
Bergbau in Deutschland werden können, und wenn nein, warum nicht?
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist Genehmigung und
Aufsicht über bergbauliche Vorhaben eine Angelegenheit der Länder. Mit ihnen ist
die Bundesregierung insbesondere im Bund-Länder-Ausschuss Bergbau in
kontinuierlichem Austausch. Dieser betrifft auch die Genehmigungsverfahren und
den rechtlichen Rahmen. Im Bund-Länder-Ausschuss Bergbau werden
einheitliche Vollzugsregeln erarbeitet; dies hilft Investoren. Die Bundesregierung ist
der Auffassung, dass sich die Kompetenzverteilung im Bundesstaat sehr gut
bewährt hat. Unterschiede, die sich in den Verfahren durch die bundesstaatliche
Kompetenzverteilung ergeben, sieht die Bundesregierung nicht als relevantes
Hindernis für Investitionen an. Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
15. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung gebildet, ob die
Hilfestellungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) für
die Bundesländer und Kommunen bei der Raumplanung in Bezug auf die
Berücksichtigung zukünftiger Nutzungsoptionen von natürlichen
Rohstoffvorkommen erfolgreich waren bzw. sind (vgl.
https://www.bgr.bun
d.de/DE/Gemeinsames/UeberUns/Aufgaben/aufgaben_node.html), und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Im Rahmen der Bereitstellung rohstoffwirtschaftlicher Fachinformationen auf
Bundesebene übernimmt die BGR die dazu erforderlichen
Koordinierungsarbeiten mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesländer. Dies
erfolgt u. a. durch
– die Zusammenarbeit in der AG Rohstoffe des Bund-Länder-Ausschusses für
Bodenforschung,
– die Koordination von Gemeinschaftsaufgaben (z. B. Karte der
oberflächennahen Rohstoffe (KOR200/250),
– die Darstellung der Rohstoffsituation in Deutschland mit dem jährlichen
Rohstoffsituationsbericht,
– verschiedene Beiträge zur Darstellung der Rohstoffsituation und zur
Förderung des Rohstoffbewusstseins.
Diese Arbeiten sind aus Sicht der Bundesregierung wichtige Beiträge für eine
nachhaltige Rohstoffversorgung mit einheimischen Rohstoffen.
16. Plant die Bundesregierung, Genehmigungsverfahren im Bereich Bergbau
durch klare, naturwissenschaftlich fundierte Handreichungen für
Behörden und Gerichte in den Bereichen Umweltrecht und damit z. B. im
Naturschutz und Wasserrecht zu vereinfachen, ähnlich wie dies bestehende
Tabellen zur Auslegung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (z. B.
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bereits tun?
Im Bereich Bergbau werden Genehmigungs- und Zulassungsverfahren in der
Regel durch die jeweils zuständigen Landesbergbehörden durchgeführt, die
auch über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis entscheiden und die
bei ihren Entscheidungen u. a. die Anforderungen des Wasser- und
Naturschutzrechts zu beachten haben. Hierbei kann insbesondere auf
Handreichungen bzw. Vollzugsempfehlungen zurückgegriffen werden, die von den
zuständigen Bundes-/Länderarbeitsgemeinschaften oder von den Ländern erstellt
worden sind (beispielsweise zur Anwendung des wasserrechtlichen
Verschlechterungsverbots). Ein Bedürfnis, darüber hinaus speziell für den Bereich Bergbau
seitens der Bundesregierung weitere Handreichungen für die
Landesbergbehörden zur Verfügung zu stellen, wird derzeit nicht gesehen. Auf die Antwort zu
Frage 14 wird verwiesen.
17. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung gebildet bezüglich der Kritik
aus der explorierenden Industrie, dass der Zwang zur öffentlichen
Datenteilung aus Explorationstätigkeit den wirtschaftlichen Anreiz zur
Durchführung von privatwirtschaftlicher Rohstoffexploration unterminiert,
weil die Kosten privat, die sich aus der Exploration ergebenden Daten
jedoch öffentlich zugänglich sein müssen (vgl.
https://v-r-b.de/wp-content/
uploads/2021/04/POSITIONEN-UND-FORDERUNGEN-DER-DEUTS
CHEN-ROHSTOFFGEWINNENDEN-INDUSTRIE-ZUR-BUNDESTA
GSWAHL-2021.pdf, Nummer 5), und wenn ja, mit welchem Ergebnis,
und welche Schlüsse zieht sie ggf. hieraus?
a) Hat die Bundesregierung Pläne, die durch das Gesetz entstehenden
Wettbewerbsnachteile für die deutsche Rohstoffgewinnung zu
vermeiden und/oder abzumildern?
b) Werden bundesweite Fördermaßnahmen ergriffen, um zukünftig
erforderliche Lagerstättenexplorationen in Deutschland noch
sicherzustellen, wenn das Gesetz den Anreiz für private Investitionen
reduziert, und wenn ja, welche?
c) Hat die Bundesregierung geprüft, ob ein staatliches
Explorationsprogramm unter Federführung der BGR sinnvoll sein könnte, deren
geologische Daten den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden
könnten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung teilt diese Kritik nicht. Das Geologiedatengesetz folgt bei
der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten vergleichbaren
internationalen Regelungen wie z. B. in Norwegen und den Niederlanden. Zudem ist die
öffentliche Bereitstellung an entsprechende Fristen gebunden, inhaltlich
begrenzt und ein Teil der Daten bleibt nach § 28 des Geologiedatengesetzes
geschützt.
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ISSN 0722-8333]