[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/31831 –
Islamisten in Deutschland zum Ende des zweiten Quartals 2021
1. Wie viele extremistisch-islamistisch geprägte Personen hielten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2021 in
Deutschland auf (bitte nach Anzahl und ggf. jeweiliger Organisation
aufschlüsseln sowie notfalls auf das zuletzt vorliegende Datenmaterial
abstellen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ergibt sich für das Jahr 2020 im Bereich
des Islamismus/Islamistischer Terrorismus ein Personenpotenzial – welches
einmal jährlich ermittelt wird – von 28.715 Personen, das sich wie folgt
verteilt:
Organisationen Stand: 31.12.2020
Salafistische Bestrebungen 12.150
„Islamischer Staat“ (IS)
Kern-„al-Qaida“
„al-Qaida im islamischen Maghreb“ (AQM)
„al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel“ (AQAH)
„al-Shabab“
„Hai’at Tahrir al-Sham“ (HTS)
keine gesicherten Zahlen
„Hizb Allah“ 1.250
„Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (HAMAS) 450
„Türkische Hizbullah“ (TH) 400
„Hizb ut-Tahrir“ (HuT) 600
„Muslimbruderschaft“
(MB)/„Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V.“ (DMG)
1.450
„Tablighi Jama’at“ (TJ) 650
„Islamisches Zentrum Hamburg e. V.“ (IZH) keine gesicherten Zahlen
„Millî Görüş“-Bewegung und zugeordnete Vereinigungen 10.000
„Furkan Gemeinschaft“ 400
„Hezb-e-Islam“ (HIA) 160
Sonstige 1.205
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32229
19. Wahlperiode 27.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 27. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Zahlenangaben – die jährlich im Verfassungsschutzverbund abgestimmt
werden – beziehen sich auf Deutschland und sind zum Teil geschätzt und
gerundet.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele der
extremistisch-islamistisch geprägten Personen gemäß Frage 1 keine deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen, oder kann sie dazu entsprechende
Einschätzungen abgeben?
Eine Beantwortung der Fragen kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der
mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Die Klärung der Fragen
würde die Sichtung eines immensen Aktenbestandes im Bereich der
Abteilung 6 des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erforderlich machen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass
das Parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
steht. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung
verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Im
maßgeblichen Zeitraum wurde im Bereich der Abteilung 6 eine große Anzahl
von Stücken unterschiedlichster Art in den elektronischen geführten
Aktenbestand gebucht. Eine inhaltliche Auswertung der Dokumente ist händisch
vorzunehmen. Die in elektronisch geführten Akten enthaltenen Dokumente müssten
zunächst einzeln gesichtet werden, da eine Abfrage mittels einzelner
Suchbegriffe keine vollständige Übersicht ermöglichen würde. Der mit der händischen
Suche verbundene Aufwand würde die Ressourcen allein in der Abteilung 6 für
mehrere Monate vollständig beanspruchen und ihre Arbeit zum Erliegen
bringen. Eine Teilantwort kommt vorliegend nicht in Betracht, da auch diese den
dargestellten Aufwand erfordert.
3. Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur derzeitigen
Entwicklung des Gefährdungspotenzials der Salafistenszene und zu
diesbezüglichen islamistischen Aktivitäten treffen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/30299 wird verwiesen.
4. Wie viele islamistische Gefährder und relevante Personen aus dem
islamistisch-terroristischen Spektrum hielten sich jeweils zum Ende des
zweiten Quartals 2021 in Deutschland auf?
Zum Ende des zweiten Quartals 2021 (Stand: 1. Juli 2021) hielten sich 330
Gefährder und 470 Relevante Personen aus dem Phänomenbereich der Politisch
motivierten Kriminalität (PMK) -religiöse Ideologie- in Deutschland auf.
a) Wie viele dieser Personen (s. Frage 4), die ein islamistisch-
terroristisches Potenzial im oben genannten Sinne haben, besitzen keine
deutsche Staatsangehörigkeit (bitte nach Staatsangehörigkeiten sowie
jeweils nach Gefährdern und relevanten Personen aufschlüsseln)?
Von diesen Personen hielten sich 144 Gefährder und 180 Relevante Personen
aus dem Phänomenbereich der PMK -religiöse Ideologie- in Deutschland auf,
die weder eine deutsche noch eine deutsche und eine weitere
Staatsangehörigkeit (doppelte/mehrfache Staatsangehörigkeit) aufweisen. Diese verteilen sich
wie folgt:
Nationalität Gefährder Relevante
Personen
ÄGYPTISCH 0 1
AFGHANISCH 1 7
ALGERISCH 1 3
ASERBAIDSCHANISCH 0 1
BELGISCH 0 1
BOSNISCH-HERZEGOWINISCH 1 3
BOSNISCH-HERZEGOWINISCH,
NIEDERLÄNDISCH 0 1
BRITISCH 0 1
FRANZÖSISCH 0 2
GRIECHISCH 1 0
GUINEISCH (GUINEA) 0 1
INDISCH 0 1
IRAKISCH 17 7
IRANISCH 1 0
ISRAELISCH 0 1
ITALIENISCH 0 4
ITALIENISCH-SERBISCH 0 1
JORDANISCH 3 1
JUGOSLAWISCH 0 2
KAMERUNISCH 1 0
KOSOVARISCH 1 5
KOSOVARISCH-SERBISCH 0 1
KROATISCH 0 1
LIBANESISCH 1 1
LIBANESISCH-SYRISCH 0 1
LIBYSCH 1 0
MAROKKANISCH 2 3
MAZEDONISCH 1 1
MONTENEGRINISCH 0 1
MONTENEGRINISCH-SERBISCH 0 1
NIGRISCH 0 1
NORDMAZEDONISCH 0 0
PAKISTANISCH 2 1
RUMÄNISCH 0 0
RUSSISCH 13 26
SCHWEIZERISCH 0 0
SERBISCH 2 6
SERBISCH-MONTENEGRINISCH 0 2
SOMALISCH 0 1
SPANISCH 1 0
STAATENLOS 2 2
SYRISCH 61 50
SYRISCH-IRAKISCH 1 0
TADSCHIKISCH 7 7
TADSCHIKISCH-LITAUISCH 1 0
TUNESISCH 3 4
TÜRKISCH 11 26
UKRAINISCH 0 0
UNGEKLÄRT 8 1
b) Wie viele der oben erfragten Gefährder und relevanten Personen
(s. Frage 4a) haben bereits einen Antrag auf Asyl in Deutschland
gestellt (bitte in der Aufschlüsselung zwischen Gefährdern und
relevanten Personen differenzieren)?
Aktuell sind im Phänomenbereich der PMK -religiöse Ideologie- 445 Personen
als Gefährder oder Relevante Person eingestuft (Stand: 30. Juni 2021), die
keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Von diesen weisen 258 einen
Asylbezug auf. Das heißt, sie haben zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit einen
Asylantrag gestellt. Mit den zur Verfügung stehenden Daten lässt sich nicht
abbilden, ob sich die Einstufung dieser Personen im Laufe der Zeit geändert hat.
Daher kann nur eine Aussage hinsichtlich des Ist-Standes zum Asylbezug der
gesamten Personengruppe unabhängig vom tatsächlichen Aufenthaltsort
getroffen werden.
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu deutschen
islamistischen Gefährdern und relevanten Personen im Hinblick auf deren
Migrationshintergrund bezüglich des erfragten Zeitraums (bitte
zahlenmäßig zwischen Gefährdern und relevanten Personen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Zum Ende des zweiten Quartals 2021 wurden in dem Phänomenbereich der
PMK -religiöse Ideologie- 122 Gefährder und 109 Relevante Personen geführt,
die die deutsche und eine weitere Staatsangehörigkeit aufweisen.
d) Wie viele der erfragten Gefährder und relevanten Personen befanden
sich jeweils zum Ende des zweiten Quartals 2021 in Haft,
Abschiebehaft oder unterliegen anderweitigen Freiheitsentziehungen bzw.
Freiheitsbeschränkungen (bitte aufschlüsseln und eine Differenzierung
nach deutschen und ausländischen Personenkreisen vornehmen)?
Zum Ende des zweiten Quartals 2021 befanden sich nach hier vorliegenden
Erkenntnissen insgesamt 96 Gefährder und 18 Relevante Personen aus dem
Phänomenbereich der PMK -religiöse Ideologie- in Deutschland in Haft.
Von diesen besitzen 25 Gefährder und acht Relevante Personen ausschließlich
die deutsche Staatsangehörigkeit, 20 Gefährder und drei Relevante Personen
die deutsche und eine weitere Staatsangehörigkeit und 51 Gefährder und sieben
Relevante Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit.
e) Wie viele islamistische Gefährder und relevante Personen aus dem
islamistisch-terroristischen Spektrum wurden jeweils im zweiten
Quartal 2021 in welche Staaten abgeschoben (bitte in der
Aufschlüsselung auch nach deren Staatsangehörigkeit differenzieren)?
Im zweiten Quartal 2021 wurde im Rahmen der in der Arbeitsgruppe (AG)
Status bearbeiteten Fälle der Aufenthalt von sieben als Gefährder eingestuften
Personen aus dem Phänomenbereich der PMK -religiöse Ideologie- und keiner
Relevanten Person beendet. Im Detail stellt sich die Situation wie folgt dar:
Art der Aufenthaltsbeendigung Zielland
Staatsangehörigkeit
Kontrollierte Ausreise TUR TUR
Abschiebung IRN
PAK
RUS
TUR
Kosovo
IRN
PAK
RUS
TUR
Kosovo
Dublin-Überstellung BEL AFG
f) Wie viele noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen islamistische
Gefährder und relevante Personen gab es jeweils zum Ende des ersten
Quartals 2020 und Ende des zweiten Quartals 2021, und wie viele
dieser Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Inland?
Das Bundeskriminalamt (BKA) erhebt die offenen Haftbefehle politisch
motivierter Straftäter jeweils zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres in
Form einer statistischen Auswertung. Zum angefragten Zeitpunkt Ende des
zweiten Quartals 2021 wurden daher keine Zahlen erhoben.
Es existieren keine offenen Haftbefehle zu Gefährdern im Inland. Zu einer
Relevanten Person, die sich bereits im Inland in Haft befindet, liegt ein weiterer
Haftbefehl vor, der aus formalen Gründen wegen der aktuellen Inhaftierung als
nicht vollstreckt geführt wird.
Zum Stichtag 31. März 2021 bestanden zu 136 Personen, die im
Phänomenbereich der PMK -religiöse Ideologie- als Gefährder eingestuft waren,
insgesamt 150 offene Haftbefehle (Erläuterung: In Einzelfällen liegen zu einer
Person mehrere Haftbefehle auf Grund verschiedener Delikte vor). Zudem lagen
zu 18 Personen, die im Phänomenbereich der PMK -religiöse Ideologie- als
Relevante Person eingestuft waren, insgesamt 19 offene Haftbefehle vor. Diese
Haftbefehle beziehen sich ausschließlich auf Personen, die sich nach
derzeitigem Kenntnisstand an bekannten oder unbekannten Orten im Ausland
aufhalten.
Zum Stichtag 26. März 2020 (Ende erstes Quartal 2020) bestanden zu 159
Personen, die im Phänomenbereich der PMK -religiöse Ideologie- als Gefährder
eingestuft waren, insgesamt 176 offene Haftbefehle. Zudem lagen zu zwölf
Personen, die im Phänomenbereich der PMK -religiöse Ideologie- als
Relevante Person eingestuft waren, insgesamt 14 offene Haftbefehle vor. Diese
Haftbefehle beziehen sich ausschließlich auf Personen, die sich nach
derzeitigem Kenntnisstand an bekannten oder unbekannten Orten im Ausland
aufhalten.
5. Wie viele Personen werden insgesamt von den deutschen Polizei- und
Sicherheitsbehörden jeweils als islamistische Gefährder und relevante
Personen aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum zum Ende des
zweiten Quartals 2021 eingestuft, und aus welchen Gründen haben sich
diese Zahlen im Vergleich zum ersten Quartal 2021 verändert?
Zum Ende des zweiten Quartals 2021 (Stand: 1. Juli 2021) waren in dem
Phänomenbereich der PMK -religiöse Ideologie- 564 Personen als Gefährder
und 529 Personen als Relevante Personen eingestuft.
Die Zahlen sind im Vergleich zum Ende des ersten Quartals 2021 leicht
gesunken. Der Rückgang ergibt sich aus Ausstufungen sowie in geringerer
Anzahl aus Herabstufungen und aus einer Abnahme der Neueinstufungen.
Gleichwohl befinden sich beide Zahlen weiterhin auf einem hohen Niveau.
6. Wie hoch ist das Personenpotenzial in Deutschland hinsichtlich der
verbotenen terroristischen Vereinigung Hisbollah zum Ende des zweiten
Quartals 2021?
Das Personenpotenzial der terroristischen Vereinigung „Hizb Allah“, gegen die
ein Betätigungsverbot erlassen wurde, beläuft sich zum Ende des zweiten
Quartals 2021 im niedrigen vierstelligen Bereich.
7. Wie viele Personen sind im zweiten Quartal 2021 „islamistisch
motiviert“ in Richtung Libyen, Syrien, Irak und der Türkei ausgereist (bitte
nach jeweiligem Endzielstaat, nach angeschlossener islamistischer
Organisation, Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?
Dem BKA liegen zu drei Personen Erkenntnisse vor, dass diese „islamistisch
motiviert“ im zweiten Quartal 2021 in Richtung Türkei ausgereist sind. Es
handelt sich dabei um drei Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren, mit irakischer,
deutscher und deutsch-marokkanischer Staatsangehörigkeit.
Soweit es Erkenntnisse des BfV betrifft, kann eine weitergehende Antwort
nicht erfolgen, da diese geeignet wäre, die Effektivität nachrichtendienstlicher
Taktik und Methodik zu mindern. So könnten aus der Antwort Rückschlüsse
auf die Arbeitsweise und auf den Erkenntnisstand sowie den Aufklärungsbedarf
des BfV gezogen werden. Dies würde die Arbeit von Nachrichtendiensten im
erheblichen Maße gefährden. Nach Abwägung kann die Information auch nicht
in eingestufter Form übermittelt werden, da wegen der herausragenden
Bedeutung der Verhinderung von terroristischen Anschlägen auch das geringfügige
Risiko des Bekanntwerdens hier nicht getragen werden kann.
8. Wie viele deutsche Staatsangehörige, die einen Bezug zum
islamistischen Terrorismus aufweisen, befanden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2021 im Ausland in Haft (bitte
nach Staat, angeschlossener islamistischer Organisation, Geschlecht,
Alter und weiteren Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?
Zum Ende des zweiten Quartals 2021 (Stand: 2. Juli 2021) befanden sich nach
Kenntnis der Bundesregierung 80 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,
von denen 30 Personen neben der deutschen noch eine weitere
Staatsangehörigkeit besitzen (doppelte/mehrfache Staatsangehörigkeit), welche eine
Zugehörigkeit oder einen Bezug zum sogenannten ISLAMISCHEN STAAT (IS) oder
einer anderen islamistisch-terroristischen Organisation aufweisen, im Ausland
in Haft oder Gewahrsam. Von den 80 Personen waren 70 Personen (41
weiblich, 29 männlich) in Syrien und zehn Personen (sieben weiblich, drei
männlich) im Irak oder in der Türkei inhaftiert.
9. Wie viele Islamisten sind im zweiten Quartal 2021 wieder nach
Deutschland aus welchen Staaten zurückgekehrt (bitte auch nach angeschlossener
islamistischer Organisation, Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeiten
aufschlüsseln)?
Im zweiten Quartal 2021 sind nach Erkenntnis der Bundesregierung eine
Person mit Bezügen zum sogenannten IS und eine Person mit Bezügen zur
JABHAT AL-NUSRA aus Syrien nach Deutschland zurückgekehrt. Dabei
handelt es sich um eine weibliche Person im Alter von 37 Jahren und eine
männliche Person im Alter von 30 Jahren. Beide Personen besitzen die deutsche
Staatsangehörigkeit.
10. Wie viele Terrorzellen bzw. Netzwerke in Deutschland, die islamistisch
motivierte Anschläge geplant und vorbereitet haben, sind im zweiten
Quartal 2021 von deutschen Behörden zerschlagen worden (bitte nach
Organisation, Personenzahl und geplantem Vorhaben aufschlüsseln)?
Im zweiten Quartal 2021 wurden keine islamistisch motivierten Anschläge im
Sinne der Anfrage verhindert.
11. Wie hoch stufen die Polizei- und Sicherheitsbehörden des Bundes die
Gefahr eines islamistischen Terroranschlags zum Ende des zweiten
Quartals 2021 ein, und mit welcher diesbezüglichen Entwicklungstendenz für
das Jahr 2022 ist nach derzeitigem Wissensstand zu rechnen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/30299 wird verwiesen.
12. Wie viele Sachverhalte sind im Hinblick auf islamistisch motivierten
Terrorismus bzw. Extremismus im Gemeinsamen Terrorismus-
Abwehrzentrum (GTAZ) im zweiten Quartal 2021 behandelt worden?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/30299 wird verwiesen.
13. Wie viele Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen
Terrorismus hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im zweiten
Quartal 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet (bitte nach
Tatvorwurf, Anzahl der Beschuldigten im Verfahren, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit des Beschuldigten, Status des Ermittlungsverfahrens
aufschlüsseln)?
Im zweiten Quartal 2021 (Einleitungsdatum 1. April 2021 bis 30. Juni 2021)
hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Rahmen seiner
Strafverfolgungszuständigkeit 56 Ermittlungsverfahren gegen 64 namentlich
bekannte Beschuldigte sowie gegen einen namentlich unbekannten Beschuldigten
mit Bezug zum islamistischen Terrorismus eingeleitet. Die Tatvorwürfe gegen
die 65 Beschuldigten (einschließlich des namentlich unbekannten
Beschuldigten) verteilen sich wie folgt:
§§ 129a, 129b StGB1 50
§§ 129a, 129b, 89a StGB 1
§§ 129a, 129b, 138, 211 StGB 2
§§ 129a, 129b, 211, 212 StGB 1
§§ 129a, 129b, 211, 308 StGB 1
§§ 129a, 129b, 89c StGB, § 18 Absatz 1 AWG2 1
§§ 129a, 129b StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 6 KrWaffKontrG3 4
§§ 129a, 129b, 89a, 89c StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 6
KrWaffKontrG, § 8 Absatz 1 VStGB4
1
§§ 129a, 129b, 211, 212 StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 6
KrWaffKontrG
1
§§ 129a, 129b, 211, 212, 239b, 249, 250, 253, 255 StGB, § 22a
Absatz 1 Nummer 6 KrWaffKontrG
1
§§ 129a, 129b StGB, § 8 Absatz 1 VStGB 2
65
1 Strafgesetzbuch
2 Außenwirtschaftsgesetz
3 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
4 Völkerstrafgesetzbuch
57 der namentlich bekannten Beschuldigten sind männlich. Sieben der
namentlich bekannten Beschuldigten sind weiblich.
Die Staatsangehörigkeit der 64 namentlich bekannten Beschuldigten verteilt
sich wie folgt: afghanisch (21), deutsch (11), deutsch und marokkanisch (1),
französisch (1), irakisch (2), jemenitisch (2), kosovarisch (1), nigerianisch und
ghanaisch (1), österreichisch (2), somalisch (3), syrisch (19).
Von den im zweiten Quartal 2021 insgesamt 56 eingeleiteten
Ermittlungsverfahren wurden 23 gemäß § 142a Absatz 2 Nummer 2 des
Gerichtsverfassungsgesetzes zur weiteren Führung an eine Landesstaatsanwaltschaft abgegeben.
19 Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. 14 Ermittlungsverfahren werden
durch den GBA weitergeführt.
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ISSN 0722-8333]