[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31897 –
Tabakprävention und Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Tabak führt in Deutschland und weltweit zu schwerwiegendsten sozialen,
ökonomischen, gesundheitlichen und ökologischen Schäden. Allein in
Deutschland sterben pro Jahr 127 000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums –
das entspricht 13 Prozent aller Todesfälle (Tabakatlas Deutschland 2020).
Rauchen ist damit das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko und die häufigste
vermeidbare Todesursache in Deutschland. Hinzu kommen enorme
gesamtgesellschaftliche Kosten von jährlich rund 97 Mrd. Euro sowie weitreichende
ökologische Schäden in der Tabaklieferkette (Abholzung,
Wasserverschmutzung, CO2-Emissionen, weggeworfene Zigarettenkippen etc.). Während all
diese Schäden und Kosten von der Gesellschaft getragen werden, macht die
Tabakindustrie mit dem Verkauf ihres gesundheitsschädlichen Produkts nach
wie vor hohe Gewinne, die zu nennenswerten Teilen in eine aggressive
Lobby- und Marketingstrategie investiert werden (DHS Deutsche Hauptstelle
für Suchtfragen) Jahrbuch Sucht 2020, S. 19 bis 22). Außerdem ist belegt,
dass die Tabakindustrie jahrzehntelang systematisch versucht hat, etablierte
wissenschaftliche Erkenntnisse zur Schädlichkeit des aktiven und passiven
Rauchens zu bekämpfen. Zu diesem Zwecke wurde eine „Strategie des
Zweifels“ verfolgt, die u. a. die gezielte Verbreitung von Falschinformationen und
die Manipulation von Forschungsergebnissen beinhaltete (Bornhäuser et al.
2006; Grüning et al. 2006). Bis heute wird die Tabakindustrie aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller keiner zufriedenstellenden, d. h.
schadensminimierenden Regulierung unterworfen. Auf der europäischen
Tabakkontrollskala rangiert Deutschland seit 2013 auf dem vorletzten bzw. letzten Platz.
Ein Hauptgrund für dieses sehr schlechte Abschneiden ist auch der
unzureichende Nichtraucherschutz. Die wissenschaftliche Evidenz zu den
Gesundheitsschäden durch Passivrauchen ist eindeutig und seit mindestens 40 Jahren
bekannt. Bereits 1974 stellte die Bundesregierung fest: „Es wäre
unverantwortlich, wenn solange gewartet würde, bis tatsächlich eine ‚Strecke‘ an
Kranken, Erwerbsunfähigen und Toten vorgewiesen werden kann, die dem
Passivrauchen zum Opfer gefallen sind“ (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage zu Bundestagsdrucksache 7/2070). Passivrauch besteht aus
Hunderten giftigen Substanzen, von denen mindestens 70 nachweislich
krebserregend sind. In verschiedenen Metastudien konnten klare Zusammenhänge
zwischen Passivrauchbelastung und zahlreichen, zum Teil schweren Krank-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32151
19. Wahlperiode 20.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 19. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
heiten, wie Krebs, Schlaganfälle oder Herzinfarkte, aufgezeigt werden. Heute
geht die Wissenschaft davon aus, dass Passivrauchen die gleichen Krankheiten
verursachen kann wie das aktive Rauchen selbst. Eine unbedenkliche, d. h.
unschädliche Dosis existiert nicht (
https://www.dkfz.de/de/rauchertelefon/Passiv
rauchen.html). Kinder leiden besonders unter dem Passivrauch. Dabei haben
sie besonders wenige Möglichkeiten, ihm aus dem Weg zu gehen, denn die
Hälfte aller Kinder unter sechs Jahren lebt in einem Haushalt mit mindestens
einer Raucherin bzw. einem Raucher (
https://www.bundesgesundheitsminister
ium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Absc
hlussbericht/KOPA_Abschlussbericht_KOPA_v11.pdf). Nicht nur
Atemwegsbeschwerden und Mittelohrentzündungen, sondern auch spätere
Krebserkrankungen und Bluthochdruckerkrankungen sowie ein erheblicher Teil der Fälle
von plötzlichem Kindstod werden mit Passivrauchen von Kindern in
Verbindung gebracht (ebenda,
https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/
behandlungen-und-medizin/sucht/passivrauchen-stoppen-kinder-schuetzen-20
15612).
Nichtsdestotrotz ist in Deutschland bis heute kein bundesweit einheitlicher
und nach Ansicht der Fragestellenden effektiver Schutz vor Passivrauchen
gewährleistet. Die aktuelle Situation entspricht nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller einem „Flickenteppich“ aus 16 unterschiedlichen – oft
lückenhaften und dementsprechend unwirksamen – Landesgesetzen. Die
begrenzte Wirksamkeit vieler Landesgesetze – insbesondere im Bereich
Gastronomie und Nachtleben – wurde vom Deutschen Krebsforschungszentrum
(DKFZ) in zahlreichen Studien belegt (
https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/
Nichtraucherschutz.html). Dass das Thema nach wie vor von hoher Relevanz
ist und große Probleme fortbestehen, zeigt auch eine Kampagne der
#mybrainmychoice-Initiative, die im April 2021 auf den mangelnden
Nichtraucherschutz in Berliner Clubs aufmerksam gemacht hat (
https://mybrainmyc
hoice.de/nichtraucherschutz/).
Im Mai 2021 wurde unter Federführung des DKFZ eine umfassende
„Strategie für ein tabakfreies Deutschland 2040“ vorgestellt. Darin fordern rund
50 zivilgesellschaftliche Organisationen eine konsequente Neuausrichtung der
Tabakpolitik an den Gesundheitsinteressen und Menschenrechten der
Bevölkerung. Zu den zehn zentralen Forderungen gehört ein wirksamer Schutz
vor Passivrauchen mithilfe eines einheitlichen und umfassenden
Nichtraucherschutzes (insbesondere die Gastronomie und den Arbeitsplatz betreffend)
sowie eine verbesserte Unterstützung von aufhörwilligen Menschen durch
niedrigschwellige und kostenfreie Angebote zur Tabakentwöhnung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Tabakkonsum stellt nach wie vor das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko
dar. In Deutschland ist etwa jede fünfte Krebsneuerkrankung eine Folge des
Rauchens. Die Verbesserung des Nichtraucherschutzes ist der Bundesregierung
ein großes Anliegen. Die Bundesregierung hat mit mehreren Gesetzesvorhaben
wichtige Schritte unternommen, um den Tabakkonsum weiter zu verringern:
Im Herbst vergangenen Jahres wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung
des Tabakerzeugnisgesetzes vom 23. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2229) ein
weitgehendes Verbot der Tabakaußenwerbung eingeführt, in das auch E-Zigaretten
und Tabakerhitzer mit einbezogen sind und das nun stufenweise umgesetzt
wird. Zugleich wurden zum Zweck des Gesundheits- und Verbraucherschutzes
nikotinfreie Nachfüllbehälter in die bestehende Regulierung der E-Zigaretten
einbezogen. Mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz vom 10. August 2021
(BGBl. I S. 3411) wurde im Juni 2021 zudem eine Erhöhung der Tabaksteuer
beschlossen. Außerdem wurde mit der im
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) vorgesehenen Änderung
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch die Übernahme von Arzneimittelkosten
für die Tabakentwöhnung durch die gesetzliche Krankenversicherung geregelt:
Versicherte, bei denen eine bestehende schwere Tabakabhängigkeit festgestellt
wurde, haben alle drei Jahre einen Anspruch auf eine Übernahme dieser
Kosten, wenn sie an einem evidenzbasierten Programm zur Raucherentwöhnung
teilnehmen. Zudem hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in diesem
Jahr gemeinsam mit vielen Akteuren aus dem Gesundheitswesen die
Bundesinitiative „Rauchfrei leben“ gestartet. Ziel ist es die Tabakentwöhnung in
Deutschland voranzubringen. Teil der Initiative ist die
Kommunikationskampagne „Deine Chance“, die vor allem langjährige Raucherinnen und Raucher
zum Aufhören motivieren soll.
Die skizzierten Maßnahmen konnten in der letzten Veröffentlichung der
Tabakkontrollskala noch keinen Niederschlag finden. Allerdings kann in dieser Skala,
die die Umsetzung gesetzlicher Tabakkontrolle anhand von insgesamt sechs
regulatorischen Maßnahmen für Tabakprodukte misst, der seitens der
Bundesregierung verfolgte kombinierte Ansatz aus regulatorischen und präventiven
Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums insgesamt nur unzureichend
abgebildet werden. Ein Vergleich der Raucherprävalenzen wird darin nicht
vorgenommen. Bei der Raucherquote liegt Deutschland laut Eurobarometer aus
dem Jahr 2017 im unteren Mittelfeld und damit besser als andere Staaten mit
besseren Platzierungen in der Tabakkontrollskala.
Je weniger Menschen rauchen, desto geringer ist auch die Zahl derjenigen, die
Passivrauch ausgesetzt sind. Auch hier ist in den letzten Jahren eine sehr
positive Entwicklung zu verzeichnen. Nach den Daten der Langzeitstudie des
Robert Koch-Instituts (RKI) zur Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in
Deutschland (KiGGS) ist die Zahl der 0- bis 17-Jährigen, die mindestens ein
rauchendes Elternteil haben, signifikant zurückgegangen.
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass nicht nur die Expertinnen und Experten der Europäischen
Tabakkontrollskala (Tabakatlas Deutschland 2020), sondern auch das DKFZ
einschließlich rund 50 Organisationen aus dem Bereich Zivilgesellschaft
und Wissenschaft (
https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publ
ikationen/sonstVeroeffentlichungen/2021_Strategie-fuer-ein-tabakfreies-
Deutschland-2040.pdf?m=1622221915&) die deutsche
Tabakkontrollpolitik weiterhin als rückständig und unzureichend bewerten, für die
nationale Tabakkontrollstrategie?
In dieser Legislaturperiode wurden – wie in der Vorbemerkung der
Bundesregierung ausgeführt – zahlreiche Maßnahmen verabschiedet, die eine
Reduktion des Tabakkonsums zum Ziel haben, u. a. Werbeeinschränkungen,
Erhöhungen der Tabaksteuer, die verbesserte finanzielle Unterstützung der
Tabakentwöhnung. Diese konnten in der Tabakkontrollskala noch keinen Niederschlag
finden. Beim Anteil der rauchenden Bevölkerung liegt Deutschland im unteren
Mittelfeld.
2. Plant die Bundesregierung, sich vor dem Hintergrund der vom DKFZ
veröffentlichten „Strategie für ein tabakfreies Deutschland 2040“ ein
offizielles Ziel zu setzen, bis wann Deutschland rauchfrei bzw. tabakfrei
sein soll, so wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist?
a) Hat sich die Bundesregierung eine Meinung gebildet, ob das vom
DKFZ anvisierte Jahr 2040 für ein tabakfreies bzw. rauchfreies
Deutschland (weniger als 5 Prozent der Bevölkerung konsumieren
Tabakprodukte oder verwandte Erzeugnisse) erreichbar ist und die im
Strategiepapier vorgestellten Maßnahmen bzw. Zeitpläne umsetzbar
und erstrebenswert sind?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Plant die Bundesregierung, die Umsetzung tabakpolitischer
Maßnahmen um das von der Europäischen Union im Rahmen des „Europe’s
Beating Cancer Plan“ anvisierte Ziel eines tabakfreien Europas 2040
zu erreichen (bitte die Maßnahmen ggf. darstellen)?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
In der Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Tabakkonsum
das Ziel gesetzt, den Anteil der Raucherinnen und Raucher bei Jugendlichen bis
zum Jahr 2030 auf 7 Prozent und bei allen Personen ab 15 Jahren auf 19
Prozent zu senken. Nach derzeitigem Stand können diese Ziele erreicht werden.
Auch die Europäische Kommission hat sich mit dem in diesem Jahr
verabschiedeten Europäischen Krebsplan das Ziel gesetzt, den Tabakkonsum auf weniger
als 5 Prozent der Bevölkerung bis zum Jahr 2040 zu reduzieren. Die im
Strategiepapier des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels werden derzeit von der
Bundesregierung geprüft.
3. Hält die Bundesregierung die bisherige Umsetzung des Artikels 5.3 des
WHO (World Health Organization)-FCTC (Framework Convention on
Tobacco Control) (Aufforderung zum strengen Schutz gesundheits- und
tabakpolitischer Entscheidungsprozesse vor der Einflussnahme durch die
Tabakindustrie) in Deutschland für zufriedenstellend (bitte begründen)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, aus
dem Umstand, dass das Bundesministerium der Finanzen bis heute keine
eigenständige und unaufgeforderte Veröffentlichung aller Treffen mit
Vertreterinnen und Vertretern der Tabakindustrie vornimmt (Tabakatlas
Deutschland 2020, S. 96)?
Die Bundesregierung sieht sich dem Anspruch auf Transparenz bei
Interaktionen mit der Tabakindustrie besonders verpflichtet. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher Kontakte sowie Gespräche mit der Tabakindustrie und
damit eine Pflicht zur proaktiven Offenlegung dieser Treffen besteht nicht. Auf
die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11368 wird verwiesen.
4. Wie viele Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertretern der
Tabakindustrie und der Bundesregierung seit Beginn der 19.
Legislaturperiode statt (bitte nach Datum, Verband, Ministerien und Ebene
auflisten bzw. Liste aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26014 ergänzen)?
a) Bei welchen dieser Treffen wurde über Tabaksteuererhöhungen
gesprochen?
b) Bei welchen dieser Treffen wurde über Nichtraucherschutz
gesprochen?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte
mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlicher Gruppen. Unter diesen
ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen
Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht
nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben, mit denen
eine Ergänzung der Angaben aus der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 19/26014
vorgenommen wird, erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse
sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten
sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Datum Teilnehmende Thema
Nichtraucherschutz
Thema
Tabaksteuererhöhung
Bundesregierung Vertreter der Tabakindustrie
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
03.12.2018 St Dr. Aeikens Verband der deutschen
Rauchtabakindustrie (VdR)
Nein
Bundesministerium für Gesundheit/Drogenbeauftragte der Bundesregierung
28.01.2020 Drogenbeauftragte
der
Bundesregierung
Fachverband „Bündnis für
Tabakfreien Genuss“, JUUL
Labs Germany GmbH
Nein
06.11.2020 Drogenbeauftragte
der
Bundesregierung
Bundesverband der
Tabakwirtschaft und neuartiger Produkte
Ja
Bundesministerium der Finanzen
Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung steht Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger im ständigen Austausch mit
Vertretern von Ländern, Wirtschaft und Verbänden. Dazu gehören auch Termine mit Akteuren der
Tabakindustrie, da die Tabaksteuer als Verbrauchsteuer in das Aufgabenportfolio von Herrn Dr. Bösinger fällt.
Diese Termine finden regelmäßig und ohne Eingrenzung auf explizite einzelne Gesprächsinhalte statt,
vielmehr geht es um einen allgemeinen Austausch zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Wirtschaft.
Eine Dokumentation der einzelnen Gesprächspunkte ist weder vorgesehen, noch leistbar und auch mit einer
effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung nicht vereinbar. Daher kann eine trennscharfe
Beantwortung der Frage mit „ja“ oder „nein“ nicht zur Verfügung gestellt werden.
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen können
folgende Termine mitgeteilt werden:
12.02.2018 PSt Dr. Meister British American Tobacco (BAT)
24.05.2018 St Bösinger Deutscher Zigarettenverband
(DZV)
12.11.2018 St Bösinger Herr Mücke (DZV)
11.12.2018 St Bösinger VdR
15.01.2019 St Bösinger Telefonat Herr Mücke
(DZV/BVTE)
07.02.2019 St Bösinger Telefonat Herr Mücke
(DZV/BVTE)
13.02.2019 St Bösinger Gespräch Herr Gerlach (JUUL)
10.04.2019 St Bösinger Telefonat mit Herrn Mücke
(DZV/BVTE)
21.05.2019 St Bösinger Telefonat Herr Mücke
(DZV/BVTE)
13.02.2020 St Bösinger JUUL
01.04.2020 St Bösinger TelKo: Herr Dahlmann +
Herr Knappenscheider (BfTG)
30.06.2020 St Bösinger Gespräch mit Herrn Mücke
(DZV/BVTE), Herrn Kaib
(REE), Herrn Wittenberg (BAT)
18.08.2020 St Bösinger Telefonat Herr Mücke
(DZV/BVTE)
16.10.2020 St Bösinger Telefonat Herr Mücke
(DZV/BVTE)
Datum Teilnehmende Thema
Nichtraucherschutz
Thema
Tabaksteuererhöhung
Bundesregierung Vertreter der Tabakindustrie
12.11.2020 St Bösinger Telefonat Herr Mücke
(DZV/BVTE)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
11.10.2018 PSt Wittke Philip Morris und
MSL Germany
Ja
16.04.2019 PSt Bareiß Deutscher Zigarettenverband
(DVZ)
ja (Werbeverbot)
11.03.2021 PSt’in Winkelmeier-
Becker
Philipp Morris und
MSL Germany
ja
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
24.09.2018 PStin Schwarzelühr-
Sutter
DZV Nein
Bundeskanzleramt
04.02.2019 StM Hoppenstedt ReemtsmaCigarettenfabriken
GmbH, BAT, DZV, VdR
ja ja
5. Welche Treffen der Bundesregierung fanden mit anderen
Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern oder anderen Personen der
Zivilgesellschaft seit Beginn der 19. Legislaturperiode statt, in denen es um
Tabakpolitik im Allgemeinen und um die Tabaksteuer im Speziellen ging
(bitte nach Datum, Verband bzw. Expertinnen und Experten, Ministerien
und Ebene auflisten bzw. Liste aus der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26014 ergänzen)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die
Angaben in nachfolgender Tabelle verwiesen.
Datum Teilnehmer Thema:
Tabakpolitik
Thema:
Tabaksteuer
Bundesregierung Interessensvertreter der Zivilgesellschaft
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
15.08.2018 PSt Fuchtel, BMEL Bundesverband der Kinder- und
Jugendärzte e. V.
Verbot
Tabakwerbung
nein
18.03.2019 PSt Fuchtel, BMEL Pro Rauchfrei e. V.
Tabakwerbung,
Tabakautomaten,
Shishatabak
nein
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)/Drogenbeauftragte der Bundesregierung
28.01.2020 Drogenbeauftragte
der Bundesregierung
Aktionsbündnis Nichtrauchen e. V. Allgemein ja
17.06.2020 Drogenbeauftragte
der Bundesregierung
Bundesärztekammer Allgemein nein
09.09.2020 Drogenbeauftragte
der Bundesregierung
Dt. Netz Rauchfreier Krankenhäuser &
Gesundheitseinrichtungen
Nichtraucherschutz
nein
15.09.2020 Drogenbeauftragte
der Bundesregierung
DAKJ/BVKJ Allgemein nein
30.09.2020 Drogenbeauftragte
der Bundesregierung
Gesundheitsverbände/Ärzte-/
Wissenschaft
Tabakentwöhnung
nein
21.04.2021 Drogenbeauftragte
der Bundesregierung
Gesundheitsverbände/Ärzte-/
Wissenschaft
Tabakentwöhnung
nein
Datum Teilnehmer Thema:
Tabakpolitik
Thema:
Tabaksteuer
Bundesregierung Interessensvertreter der Zivilgesellschaft
22.06.2021 Drogenbeauftragte
der Bundesregierung
Ärzteschaft/Dt. Netz Rauchfreier
Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen
Tabakentwöhnung
nein
23.06.2021 Drogenbeauftragte
der Bundesregierung
Gesundheitsverbände/Ärzte-/
Wissenschaft
Tabakentwöhnung
nein
20.07.2021 Drogenbeauftragte
der Bundesregierung
Gesundheitsverbände/Ärzte-/
Wissenschaft
Tabakentwöhnung
nein
6. Wie schätzt die Bundesregierung die gesundheitlichen Risiken des
Passivrauchens ein, und welche Gegenmaßnahmen hält sie für wirksam
und zielführend?
Die durch das Passivrauchen hervorgerufenen gesundheitlichen Schädigungen
entsprechen weitestgehend denen durch das aktive Rauchen. Ziel der
Bundesregierung ist es deshalb, sowohl die Raucherprävalenzen insgesamt zu senken,
als auch einen möglichst weitgehenden Schutz vor den Belastungen des
Passivrauchens zu erreichen. Neben den Nichtraucherschutzgesetzen des Bundes und
der Länder tragen dazu ganz wesentlich auch Aufklärungsmaßnahmen, etwa im
Rahmen der „rauchfrei“-Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) bei. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
7. Wie viele Kinder und Jugendliche werden in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung jährlich regelmäßig (insbesondere zu Hause)
Passivrauch ausgesetzt, wie viele und welche gesundheitlichen
Einschränkungen gehen damit einher, und wie viele Menschen sterben aufgrund
Passivrauchexposition im Kinder- und Jugendalter?
Die wiederholt erhobenen Daten der Studie zur Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) des RKI zeigen, wie sich die
Passivrauchbelastung im Kindes- und Jugendalter entwickelt hat. In der KiGGS
Welle 2 (2014 bis 2017) hatten 40 Prozent der 0- bis 17-Jährigen mindestens
ein rauchendes Elternteil. Dieser Anteil ist im Vergleich zur früheren Erhebung
KiGGS Basis (2003 bis 2006) signifikant um 11 Prozentpunkte
zurückgegangen. 2014 bis 2017 berichteten 9,1 Prozent der befragten
Erziehungsberechtigten, dass in der Wohnung in Gegenwart des Kindes geraucht wird. In den
Jahren 2003 bis 2006 waren dies noch fast ein Drittel der Erziehungsberechtigten.
Von den Heranwachsenden (11 bis17 Jahre) selbst gaben 2014 bis 2017
13,8 Prozent an, sich regelmäßig in Räumen aufzuhalten, in denen geraucht
wird, 2003 bis 2006 lag dieser Wert noch bei mehr als einem Drittel (Kuntz
et al. 20191).
Die Tabakrauchbelastung der Kinder und Jugendlichen wurde darüber hinaus
mittels der Bestimmung der Cotinin-Konzentration im Urin im Rahmen des
Human-Biomonitorings der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit, GerES V
(2014 bis 2017), untersucht. Bei über der Hälfte der teilnehmenden Kinder und
Jugendlichen wurden Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze von
0,1 µg/L Cotinin im Urin nachgewiesen. Das geometrische Mittel betrug
0,35 µg/L, wobei Kinder und Jugendliche, die zu Hause oder bei Bekannten
Passivrauch ausgesetzt waren, deutlich höhere Wert von bis zu 8 µg/L auf-
1 Kuntz B, Zeiher J, Starker A, Lampert T (2019) Tabakkonsum und Passivrauchbelastung von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland – wo stehen wir heute? Atemwegs- und Lungenkrankheiten 45(5): 217–226.
wiesen. Im Vergleich zur vorangegangenen Deutschen Umweltstudie zur
Gesundheit von Kindern (GerES IV, ehemals KUS) 2003 bis 2006, hat sich die
Passivrauchbelastung gemessen an der mittleren Cotinin-Konzentration nahezu
halbiert.
Studien belegen, dass Kinder, die regelmäßig Passivrauch ausgesetzt sind, ein
erhöhtes Risiko für plötzlichen Kindstod haben sowie häufiger an
Atemwegsbeschwerden, Asthma bronchiale, akuten und chronischen
Mittelohrentzündungen und an Infektionen der unteren Atemwege leiden (Kuntz et al. 20171).
Daten, wie viele Menschen in Deutschland aufgrund einer
Passivrauchexposition im Kinder- und Jugendalter sterben, liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Welche Schädigungen können Menschen aufgrund von
Passivrauchbelastung im pränatalen, Kindes- und Jugendalter nach Kenntnis der
Bundesregierung im späteren Lebensalter noch erleiden?
Das Risiko für Bronchialkarzinom ist bei Nichtraucherinnen und
Nichtrauchern, die regelmäßig einer Passivrauchbelastung ausgesetzt sind, um 20 bis
30 Prozent erhöht. Die Entwicklung von Herzinfarkten wird durch
Passivrauchen begünstigt. Eine regelmäßige Passivrauchbelastung kann weitere
Erkrankungen hervorrufen oder in ihrem Verlauf negativ beeinflussen, dazu
gehören Schlaganfall, Asthma bronchiale und chronisch-obstruktive
Lungenerkrankungen. Ein Zusammenhang dieser Schädigungen zum Lebensalter, in dem die
Exposition stattfand, ist nicht sicher herzustellen (Keil et al. 20162; Keil et al.
20053).
9. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Feststellung,
dass Kinder aus sozial benachteiligten oder migrantisch geprägten
Haushalten erheblich häufiger von Passivrauch belastet sind (
https://www.bun
desgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Pulikationen/Droge
n_und_Sucht/Berichte/Abschlussbericht/KOPA_Abschlussbericht_KOP
A_v11.pdf)?
Die Bundesregierung legt in ihrer Drogen- und Suchtpolitik einen Schwerpunkt
auf besonders schutzbedürftige Zielgruppen, so auch auf Menschen aus
benachteiligten sozialen Milieus. Sie setzt dabei insbesondere auf
zielgruppenspezifische Aufklärungsmaßnahmen. Dazu gehört auch, dass Informationsangebote in
verständlicher Sprache bereitgestellt werden. Zum Thema Passivrauchen wird
diesbezüglich auf die Veröffentlichung der Deutschen Hauptstelle für
Suchtfragen e. V. (DHS) „Rauchen ist auch für andere riskant“ hingewiesen. Auch im
Rahmen der rauchfrei-Kampagne der BZgA werden Informationen in leichter
Sprache zur Verfügung gestellt (
https://www.rauchfrei-info.de/informieren/leic
hte-sprache/).
1 Kuntz B, Zeiher J, Starker A, Lampert T (2017) Passivrauchbelastung der Bevölkerung in Deutschland: 10 Jahre
Bundesnichtraucherschutzgesetz. Epidemiologisches Bulletin (233):325–329.
2 Keil U, Prugger C, Heidrich J (2016) Passivrauchen. Public Health Forum 24:84.
3 Keil U, Becher H, Heidrich J et al. (2005): Passivrauchbedingte Morbidität und Mortalität in Deutschland. In:
Deutsches Krebsforschungszentrum (ed) Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle, Band 5. DKFZ, Heidelberg,
S. 20–34.
10. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung gebildet, ob Ärztinnen und
Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher oder andere
Personen gehalten sind, bei begründetem Hinweisen auf anhaltende
heimische Passivrauchexposition von Kindern und Jugendlichen das
Gespräch mit Eltern oder ggf. Jugendamt zu suchen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
In den geltenden Nichtraucherschutzgesetzen ist dies nicht vorgesehen.
11. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung gebildet, ob gesundheitliche
Schädigungen durch Passivrauch auf anhaltende Passivrauchbelastung in
der heimischen Wohnung zurückführbar sind (Tabakatlas Deutschland
2020, S. 60 bis 63)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Grundlage des Gesundheitsrisikos beim Passivrauchen ist, dass unfreiwillig
Tabakrauch aus der Umgebungsluft eingeatmet wird, der aus einer Vielzahl von
Partikeln und Gasen mit zahlreichen giftigen Substanzen besteht. Dies gilt so
auch für den Bereich der heimischen Wohnung. Die Daten der KiGGS-Studie
(2014 bis 2017) verdeutlichen, dass die Belastung durch Passivrauchen im
häuslichen Umfeld infolge der getroffenen gesetzlichen Maßnahmen zum
Schutz vor dem Passivrauchen in den letzten Jahren signifikant
zurückgegangen ist. Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen.
12. Hat die Bundesregierung Möglichkeiten zur Bekämpfung des
Passivrauchens durch Kinder und Jugendliche in der privaten Wohnung
geprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung hieraus ggf.?
Die Bundesregierung ist bestrebt im Rahmen ihrer Präventionsmaßnahmen –
u. a. der rauchfrei-Kampagne der BZgA – der Passivrauchbelastung von
Kindern und Jugendlichen umfassend entgegenzuwirken. Auf die Antworten zu
den Fragen 15 und 16 wird verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung Möglichkeiten zur Bekämpfung des
Passivrauchens durch Kinder und Jugendliche im privaten Fahrzeug geprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung hieraus ggf.?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes vorgelegt, mit dem ein Rauchverbot in
geschlossenen Fahrzeugen eingeführt werden sollte, wenn sich dort
Minderjährige oder Schwangere befinden. Die Bundesregierung hat in ihrer
Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf darauf verwiesen, dass in den letzten Jahren
durch Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen bereits ein deutlicher
Rückgang der Passivrauchbelastung – auch in privaten Fahrzeugen – erreicht werden
konnte. Unter anderem wurde die Kampagne der Drogenbeauftragten zur
Rauchfreiheit im Auto „rauchfrei unterwegs – du und dein Kind“ in die
rauchfrei-Kampagne der BZgA integriert.
14. Aus welchen Staaten sind der Bundesregierung Beschränkungen des
Rauchens in privaten Fahrzeugen bekannt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in mehreren EU-Mitgliedstaaten
Beschränkungen des Rauchens in privaten Fahrzeugen (u. a. in Belgien,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich,
Großbritannien, Irland, Zypern). Außerhalb Europas gibt es Rauchverbote in
Autos u. a. in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten und kanadischen
Provinzen sowie in Australien und Südafrika.
15. Welche weiteren konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
unternommen, um die Passivrauchbelastung von Kindern und Jugendlichen zu
reduzieren?
Während sich der Anteil rauchender Kinder und Jugendlicher zwischen 12 und
17 Jahren mit etwa 7,2 Prozent auf einem niedrigen Stand befindet, liegt der
Anteil bei Erwachsenen zwischen 18 und 64 Jahren bei etwa 23,4 Prozent. Der
Großteil der Passivrauchbelastung von Kindern und Jugendlichen geht also von
rauchenden Erwachsenen aus. Daher richten sich viele der
Präventionsmaßnahmen der BZgA, die das Ziel haben Kinder und Jugendliche vor Passivrauch zu
schützen, an Erwachsene.
Die rauchfrei-Kampagne der BZgA thematisiert Passivrauchen in ihren
Internetportalen sowie mit folgenden themenspezifischen Print-Materialien:
• Broschüre „Passivrauchen“,
• Faltblatt „Ihr Kind raucht mit. Was Sie über Passivrauchen wissen sollten.“,
• Broschüre „Rauchfrei in der Schwangerschaft und nach der Geburt“,
• Broschüre „Rauchen ist auch für andere riskant“, Heft über Passiv-Rauchen
in Leichter Sprache.
Kinder und Jugendliche können auch im schulischen Umfeld Passivrauch
ausgesetzt sein. Um rauchfreie Umfelder zu schaffen, bietet die BZgA folgende
Leitfäden an:
• Leitfaden für Pädagoginnen und Pädagogen „Auf dem Weg zur rauchfreien
Schule“,
• Leitfaden für Pädagoginnen und Pädagogen „Schülermentoren-Konzept:
Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zur Förderung der rauchfreien
Schule“,
• Leitfaden für Pädagoginnen und Pädagogen „Förderung des Nichtrauchens
in Berufsbildenden Schulen“.
16. Welche Kampagnen der Bundesregierung zum Schutz vor Passivrauchen
beziehen sich konkret auf (werdende) Eltern, und wie viel Geld wurde
dafür verausgabt?
Im Rahmen der rauchfrei-Kampagne für Erwachsene informiert die BZgA
Eltern und werdende Eltern zu den Gefahren und der Vermeidung des
Passivrauchens ihrer Kinder über folgende Print-Materialien:
• Faltblatt „Ihr Kind raucht mit. Was Sie über Passivrauchen wissen sollten.“,
• Broschüre „Rauchfrei in der Schwangerschaft und nach der Geburt“.
Im Rahmen des im Jahr 2016 durch die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung ins Leben gerufenen Projekts „rauchfrei unterwegs – du und dein Kind“,
das die BZgA weiterführt, wird über die Passivrauchbelastung von Kindern im
Auto informiert.
Einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Passivrauchbelastung von Kindern
und Jugendlichen leistet der Rauchstopp rauchender Eltern. Um Schwangere
bereits während der Schwangerschaft u. a. bei einem Rauchstopp zu
unterstützen, wurde in einer Zuwendung der BZgA an die Universitätsklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen das kostenlose Onlineprogramm
„Individualisierte, risikoadaptierte, internetbasierte Intervention zur
Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums bei Schwangeren (IRIS)“ entwickelt.
Zur Beratung durch Fachpersonal wie Gynäkologinnen und Gynäkologen,
Hebammen oder Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen bietet die BZgA folgende
Leitfäden an, welche unter anderem Passivrauchen thematisieren:
• Leitfaden für die Beratung Schwangerer zum Rauchverzicht „rauchfrei in
der Schwangerschaft“.
• Leitfaden für Kinderärztinnen und -ärzte „Gesund aufwachsen in
rauchfreier Umgebung“.
Im Rückblick auf den Zeitraum Januar 2017 bis Dezember 2020 wurden für
das Projekt „rauchfrei unterwegs – du und dein Kind“ 45 446,16 Euro
verausgabt. Im Jahr 2020 standen insgesamt 2 450 000 Euro für den Bereich
„Förderung des Nichtrauchens“ zur Verfügung. Die Prävention des Passivrauchens im
Kontext (werdender) Eltern ist eine Querschnittsaufgabe unterschiedlichster
Teilprojekte. Da die Maßnahmen der BZgA in der Regel mehrere Aspekte der
Tabakprävention thematisieren, ist eine genauere Aufschlüsselung zu
Maßnahmen im Bereich Passivrauchen mit der Zielgruppe (werdender) Eltern nicht
möglich.
17. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung der umfassende Schutz
vor Passivrauchen, der als Teilbereich des nationalen Gesundheitsziels
„Tabakkonsum reduzieren“, das im Jahr 2000 beschlossen wurde,
definiert ist, bis heute erreicht (bitte begründen)?
Nach Ansicht der Bundesregierung sind wesentliche Aspekte des Teilziels 3
„Umfassender Schutz vor Passivrauchen ist gewährleistet“ bereits erfüllt. Die
Belastung durch Tabakrauch ist ausweislich der Erhebungen (GEDA 2014/
2015-EHIS und KiGGS Welle 2 2014-2017) in den vergangenen Jahren
deutlich zurückgegangen. Zur Quantifizierung des Erreichens der Teilziele des
Nationalen Gesundheitsziels „Tabakkonsum reduzieren“ werden repräsentative
bundesweite Datenquellen herangezogen; für Teilziel 3 ist dies der
Gesundheitssurvey des RKI. Als Zielzeiträume für die Quantifizierung wurden die
Jahre 2020 bis 2022 festgelegt, sodass abschließende Aussagen zur
Zielerreichung erst danach möglich sein werden.
18. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Empfehlungen des Rates
der Europäischen Union über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02)
(bitte ausführen)?
Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlung des Rates vom 30. November
2009 über rauchfreie Umgebungen (2009/C296/02) vollumfänglich.
Hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
19. Welche Maßnahmen wurden konkret seit 2013 unternommen, als
Deutschland bei der Umsetzung der EU-Empfehlungen zur Rauchfreien
Umgebung einen der hinteren Plätze eingenommen hat (
https://ec.europ
a.eu/health/sites/default/files/tobacco/docs/smoke-free_legislation_table_
en.pdf)?
Die Bundesregierung hat seit 2013 mit zahlreichen Gesetzesvorhaben
wesentliche Schritte unternommen, um den Tabakkonsum und damit mittelbar auch
die Passivrauchbelastung weiter zu verringern.
In Umsetzung der Tabakprodukt-Richtlinie (RL 2014/40/EU) wurden mit dem
Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung (2016) umfassende
Maßnahmen zur Regulierung von Aufmachung, Werbung und Verkauf von
Tabakerzeugnissen und nikotinhaltige elektronische Zigaretten eingeführt.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vom
23. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2229) wurde ein weitgehendes Verbot der
Tabakaußenwerbung eingeführt, in das auch nikotinhaltige und nikotinfreie E-
Zigaretten und Tabakerhitzer einbezogen sind. Ferner wurden auch nikotinfreie
elektronische Zigaretten in das Tabakrecht einbezogen. Durch Änderungen des
Jugendschutzgesetzes (in den Jahren 2016 und 2020) wurden weitgehende
Abgabe- und Konsumverbote für Jugendliche sowohl für Tabakwaren als auch
für E-Zigaretten und E-Shishas eingeführt. Zudem wurde sichergestellt, dass
die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten- und E-Shishas an Kinder
und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten. Mit dem
Tabaksteuermodernisierungsgesetz vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3411) wurde
eine Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. Außerdem wurde mit der im
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 (BGBl. I
S. 2754) vorgesehenen Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch eine
Kostenübernahmeregelung für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung durch die
Gesetzliche Krankenversicherung getroffen.
20. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Verpflichtungen, die sich aus
Artikel 8 WHO FCTC (umfassender Schutz vor Passivrauchen) ergeben,
als in Deutschland umgesetzt?
Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen seiner Kompetenz v. a. mit dem Gesetz
zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 (BGBl. I
S. 1595) und dem darin enthaltenen Bundesnichtraucherschutzgesetz
Regelungen für einen effektiven Nichtraucherschutz getroffen. Seit dem 1. Juli 2008
sind auch in allen Ländern Nichtraucherschutzgesetze in Kraft. Der
Gesetzgeber hat somit in vielfältiger Weise von seiner Befugnis Gebrauch gemacht,
das Rauchen in bestimmten Bereichen zu untersagen oder einzuschränken.
21. Sind der Bundesregierung Missstände (Verstöße, Lücken,
Vollzugsprobleme, etc.) beim Nichtraucherschutz, insbesondere in der Gastronomie
und im Nachtleben (Bars, Clubs), bekannt?
Wenn ja, wie schätzt sie diese Probleme im Umfang und hinsichtlich
möglicher Lösungsansätze ein?
Aus Sicht der Bundesregierung wird das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren
des Passivrauchens auf Bundesebene gut umgesetzt. Substantielle Beschwerden
über unzureichende Maßnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
Umsetzung der Nichtraucherschutzgesetze auf Landesebene liegt in der
Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, auf die Länder
bezüglich der Kontrolle der Umsetzung ihrer Gesetze einzuwirken.
22. Teil die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass der
Nichtrauchschutz in Deutschland mit seinen 16 unterschiedlichen
Landesgesetzten einen „Flickenteppich“ in Sachen Rauchverbot darstellt,
und welche Schlüsse zieht sie hieraus ggf.?
Die Geltung unterschiedlicher Nichtraucherschutzgesetze in den Ländern ist
eine Folge der Gesetzgebungskompetenz der Länder und damit des
Föderalismus, der sich hier bewährt hat.
23. Hat die Bundesregierung die Einführung eines bundeseinheitlichen
absoluten Rauchverbots in der Innengastronomie geprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes zum Erlass eines Rauchverbots im
Gastronomiebereich besteht nicht, weil das Gaststättenrecht als Kompetenztitel
im Zuge der Föderalismusreform I auf die Länder übergegangen ist. Ein
Rauchverbot in Gaststätten ließe sich auch nicht über den Umweg der
arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Nichtraucherschutz ausdehnen, weil das dem Bund
zustehende „Arbeitsschutzrecht“ als Kompetenztitel grundsätzlich nur zu
Regelungen des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ermächtigt,
hier wären jedoch Dritte, nämlich die Gäste des jeweiligen
Gastronomiebetriebes, Adressaten eines Verbotes.
24. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die unterschiedlichen Schutzgrade
beim Arbeitsschutz, die in der Arbeitsstättenverordnung angelegt sind,
zwischen Angestellten in Arbeitsstätten mit und ohne Publikumsverkehr,
und wird damit aus Sicht der Bundesregierung gegen das
Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 I des Grundgesetzes (GG)) verstoßen (mit
Begründung)?
Der § 5 Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) trägt den besonderen
Rahmenbedingungen speziell in solchen Bereichen der Innengastronomie
Rechnung, in denen landesrechtliche Regelungen das Rauchen weiterhin
gestatten. Damit werden aber keine unterschiedlichen Schutzgrade vorgegeben,
sondern es wird vielmehr klargestellt, dass der Arbeitgeber auch in Bereichen
der Arbeitsstätte mit Publikumsverkehr geeignete Vorkehrungen
beziehungsweise angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutz der
nicht rauchenden Beschäftigten treffen muss. Die Regelung verpflichtet den
Arbeitgeber zu wirksamen Maßnahmen zum Schutz der nicht rauchenden
Beschäftigten bei der Arbeit. Sie gibt dem Arbeitgeber angesichts der
Vielgestaltigkeit der betrieblichen Verhältnisse aber den notwendigen
Handlungsspielraum in Bezug auf die konkret zu veranlassenden Schutzmaßnahmen.
25. Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein in Medien thematisierte,
interne BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)-
Gutachten von 2006 (
https://www.spiegel.de/politik/qualm-in-der-bananenre
publik-a-2897c5fe-0002-0001-0000-000049929785) weitgehend inhalts-
und ergebnisgleich mit einer Studie des Staatsrechtlers Ossenbühl ist
(Ossenbühl, Fritz: Hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz zum
Erlass eines Nichtraucherschutzgesetzes?, Nomos Verlag, 1994), und wie
beurteilt sie diesen Umstand – gerade auch vor dem Hintergrund des
Artikels 5.3 der WHO FCTC?
Die in den Medien geführte Diskussion um das Gutachten von Professor
Ossenbühl ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung (es handelt
sich nicht um eine „BMI-Stellungnahme“, sondern um eine von den
Verfassungsressorts BMI und BMJV gemeinsam getragene Stellungnahme) hat sich
den Ergebnissen des Gutachtens deshalb weitgehend angeschlossen, weil sie
die Ergebnisse des Gutachtens für zutreffend hält.
26. Plant die Bundesregierung, den Nichtraucherschutz in der
Innengastronomie, z. B. über die Gesetzgebungskompetenz des Arbeitsschutzes,
bundesweit einheitlich und strenger zu regeln, um damit ggf. ihren
Verpflichtungen aus dem WHO FCTC nachzukommen?
Es gibt keine entsprechenden Planungen der Bundesregierung. Auf die
Antworten zu den Fragen 23 und 24 wird verwiesen.
27. Hat die Bundesregierung die Gefahren des Passivrauchens unter freiem
Himmel (beispielsweise an Haltestellen, in Biergärten, auf
Kinderspielplätzen oder im Freibad) beurteilt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Schlüsse zieht sie hieraus
ggf.?
Die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze von Bund und Ländern sehen
Rauchverbote für Außenbereiche (Schulgelände, Spielplätze) teilweise bereits
vor. Auf die Antwort zu Frage 22 wird hingewiesen.
28. Hat die Bundesregierung den Nichtraucherschutz in Deutschland vor
dem Hintergrund der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte
von Menschen mit Behinderung (BRK) beurteilt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass
Nichtraucherschutz ein wichtiges Mittel zum Abbau von
Zugangsbarrieren und zur Gewährleistung einer diskriminierungsfreien
Teilhabe an der Gesellschaft darstellt, indem Nichtraucherschutz z. B.
dafür sorgt, dass lungenkranke Menschen an Clubkultur oder dem
Nachtleben (Bars, Kneipen) teilhaben können?
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass vor
dem Hintergrund der Corona-Pandemie und dem damit
einhergehenden Krankheitsgeschehen – insbesondere hinsichtlich des Auftretens
von „Long-Covid“-Erkrankungen – eine besondere Notwendigkeit
besteht, öffentliche Innenräume (insbesondere die Gastronomie) in
Zukunft konsequent rauchfrei zu gestalten?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass Menschen, die an einer
Lungenerkrankung leiden, in besonderem Maße des Schutzes vor Belastungen
durch Passivrauchen bedürfen. Dies gilt in gleichem Maße auch für das
Krankheitsgeschehen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Bezüglich
eines daraus möglicherweise abzuleitenden Rauchverbotes in der Gastronomie
wird auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder verwiesen.
29. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der baurechtlichen
Anerkennung von Clubs als kulturelle Stätten in der
Baunutzungsverordnung eine besondere Notwendigkeit, Nichtraucherschutz verstärkt
einzufordern (bitte begründen)?
Die Bundesregierung beteiligt sich derzeit an einer Arbeitsgruppe der
Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz der Länder, die mit der
Erarbeitung von Vollzugshinweisen zur bauplanungsrechtlichen Situation von
Musikclubs befasst ist (vgl. Entschließung Nummer 8 auf
Bundestagsdrucksache 19/29396, S. 9). In die Ausarbeitung fließen städtebauliche Aspekte ein,
zu denen Fragen des Nichtraucherschutzes grundsätzlich nicht gehören.
30. Plant die Bundesregierung in Anbetracht der dargelegten Probleme beim
Nichtraucherschutz eine Aufklärungskampagne, die dazu geeignet ist,
die Bevölkerung für die Gefahren des Passivrauchens weiter zu
sensibilisieren?
Wenn nein, warum nicht?
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat in diesem Jahr gemeinsam mit
Akteuren aus dem Gesundheitswesen die Bundesinitiative „Rauchfrei leben“
gestartet. Ziel ist es, die Bevölkerung weiter für die Gefahren des Rauchens zu
sensibilisieren und Raucherinnen und Raucher dazu zu bewegen, mit dem
Rauchen aufzuhören. Begleitet wird die Initiative von der
Kommunikationskampagne „Deine Chance“ (
www.nutzedeinechance.de). Des Weiteren wird im
Rahmen einer Dialogreihe gemeinsam mit Wissenschaftlern und
Wissenschaftlerinnen, Ärzten und Ärztinnen sowie anderen Experten und Expertinnen
diskutiert, wie das Thema Tabakentwöhnung in Deutschland weiter vorangebracht
werden kann. Ein Rückgang bei den Raucherprävalenzen wird auch dazu
führen, dass weniger Menschen den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt sind.
31. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung gebildet, ob die in diesem
Jahr beschlossene Regelung zur Kostenübernahme von
Therapieangeboten zur Tabakentwöhnung (
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?star
tbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s2754.p
df%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2754.
pdf%27%5D__1628078169636) ausreicht, um die Raucherquote in
Deutschland zu senken?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Nach Auffassung der Bundesregierung wird der mit dem
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) in das
Fünfte Buch Sozialgesetzbuch eingeführte Leistungsanspruch auf Versorgung
mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung durch die gesetzliche
Krankenversicherung dazu beitragen, dass mehr Raucherinnen und Raucher an
evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung teilnehmen. Dies wird langfristig
auch zu einer weiteren Senkung der Raucherquote führen.
32. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um Menschen mit einer
Tabakabhängigkeit zu unterstützen, und wenn ja, welche?
Die weitere Reduzierung des Tabakkonsums ist ein vorrangiges Anliegen der
Bundesregierung. Die aktuelle Bundesinitiative „Rauchfrei Leben“ (vgl. die
Antwort zu Frage 30) legt einen besonderen Fokus darauf, ausstiegswillige
Raucherinnen und Raucher bei der Tabakentwöhnung zu unterstützen. Die
Ergebnisse aus den im Rahmen der Initiative geführten Fachdialogen werden in
die weitere Maßnahmenplanung einfließen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]