[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Katja Suding, Renata Alt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31901–
„Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ im Saarland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Pandemie war gerade für Kinder und Jugendliche eine starke
Belastung. Social Distancing, Schulschließungen und weitreichende
Einschränkungen von Freizeitaktivitäten haben den Kindern und Jugendlichen vieles
abverlangt. Im Bildungsbereich entstanden in den vergangenen Monaten zudem
Rückstände, die auch mittelfristig schwer aufzuholen sind. Die
Bundesregierung hat das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“ (im Folgenden: Aktionsprogramm „Aufholen“) beschlossen, um
diese Probleme anzugehen. Für das Programm sollen 2 Mrd. Euro zur
Verfügung stehen. 1 Mrd. Euro steht für den Abbau von Lernrückständen zur
Verfügung, 1 Mrd. Euro zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien-
und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen
im Alltag und in der Schule.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Um den Einschränkungen und Belastungen, die Kinder, Jugendliche und ihre
Familien pandemiebedingt erfahren haben, entgegenzuwirken, hat das
Bundeskabinett am 5. Mai 2021 das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für
Kinder und Jugendliche in den Jahren 2021 und 2022“ (im Folgenden:
Aktionsprogramm) mit einem Gesamtvolumen von 2 Mrd. Euro beschlossen.
Unter Nutzung vorhandener Strukturen werden einschlägige Programme und
Förderungen des Bundes ausgebaut. Zudem werden den Ländern für die
Aufgabenbereiche, die in die alleinige Zuständigkeit der Länder fallen, in den Jahren
2021 und 2022 einmalig 1,29 Mrd. Euro über eine Änderung der vertikalen
Umsatzsteuerverteilung zulasten des Bundes mittels Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt, um sie bei der Bewältigung der
Auswirkung der pandemischen Ausnahmesituation zu unterstützen.
Die Änderung des Umsatzsteueranteils ist für folgende Maßnahmen gedacht:
1 Mrd. Euro zum Abbau von Lernrückständen bei Schülerinnen und Schülern,
70 Mio. Euro für die Stärkung der Kinder- und Jugendfreizeiten in den
Ländern, der außerschulischen Jugendarbeit und von Angeboten der Kinder- und
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32155
19. Wahlperiode 20.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 20. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Jugendhilfe sowie 220 Mio. Euro für die Unterstützung und Stärkung von
Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher
Sozialarbeit an Schulen. Diese Mittel verstärken direkt die Haushalte der Länder,
denen angesichts der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung die operative
Umsetzung der Maßnahmen obliegt.
Über den Einsatz dieser Mittel haben Bund und Länder eine Vereinbarung
abgeschlossen. Hierin verpflichten sich die Länder, mit zusätzlichen eigenen
Mitteln zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen beizutragen und über diese
Maßnahmen zu berichten. Danach legt jedes Land dem Bund bis zum 31. März
2022 einen Zwischenbericht über die Umsetzung der vereinbarten sowie
zusätzlicher Maßnahmen und der Mittelverwendung im Jahr 2021 einschließlich
der vom Land zusätzlich eingebrachten Mittel vor.
Darüber hinaus legt jedes Land bis 31. März 2023 dem Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) sowie dem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen vorläufigen Abschlussbericht
vor. Zudem verpflichtet die Vereinbarung die Länder zur Vorlage von
Übersichten der in den unterschiedlichen Handlungsschwerpunkten geplanten
Maßnahmen. Die Maßnahmen sind zum Teil angelaufen (z. B. Feriencamps) oder in der
Vorbereitung. Darüberhinausgehende Detailinformation können bei den
zuständigen Ministerien des Saarlandes abgefragt werden.
Die nicht von der Umsatzsteuerverteilung umfassten Maßnahmen, die Mittel
aus dem o. g. Gesamtvolumen umsetzen, werden in den Antworten zu den
Fragen 1, 2 und 4 dargestellt.
1. Welche Mittel stehen dem Saarland aus dem Aktionsprogramm
„Aufholen“ zur Verfügung?
2. Hat das Saarland bisher Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen“
abgerufen, und wenn ja, in welchem Maße?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch die Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung (Artikel 4 des
Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes vom 22. Juli 2021, siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung) resultieren Mehreinnahmen bei den Ländern in
Höhe von 430 Mio. Euro im Jahr 2021 und von 860 Mio. Euro im Jahr 2022. Auf
das Saarland entfallen hiervon voraussichtlich rund 5,1 Mio. Euro im Jahr 2021
und rund 10,2 Mio. Euro im Jahr 2022. Die zusätzlichen Finanzmittel aus der
Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung fließen den Ländern jeweils
zur Monatsmitte, beginnend mit dem August 2021, anteilig zu.
Mit dem Aktionsprogramm wurde für das BMBF die Aufstockung der
Projektförderung um 50 Mio. Euro für den flankierenden Ausbau von
außerschulischen Angeboten zum Abbau von Lernrückständen bei Kindern und
Jugendlichen (Programm „Kultur macht stark“, Schülerlabore) beschlossen.
Im Bereich der Schülerlabore wird dazu derzeit eine Ausschreibung vorbereitet.
Die Angebote des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“ werden als Teil des Aktionsprogramms in den Jahren 2021 und 2022
verstärkt. Im laufenden „Kultur macht stark“-Sommer engagieren sich bereits
viele der beteiligten Programmpartner, um in den Sommer- und Herbstmonaten
kurzfristig mehr „Kultur macht stark“-Projekte zu ermöglichen. Über
Präsenzangebote, hybride und digitale Projekte sollen mehr Kinder und Jugendliche
Zugang zu außerschulischen kulturellen Bildungsangeboten erhalten. Viele
Programmpartner haben dazu passgenaue Formate oder Musteranträge entwickelt,
Antragsfristen ausgesetzt und die Bündnisbildung erleichtert. Ausdrücklich
sind auch Schulen eingeladen, sich als Bündnispartner einzubringen.
Landesweite Lern- und Förderprogramme in den Ländern, die pandemiebedingte
Lernlücken schließen sollen, können mit den freiwilligen „Kultur macht stark“-
Bildungsangeboten flankiert werden. Auch 2022 soll das Angebot ausgeweitet
werden. Es wurden bisher von den bundesweit agierenden Programmpartnern
zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 5,2 Mio. Euro beantragt und bewilligt.
Im Rahmen der Aufstockung des Fonds Frühe Hilfen stehen dem Saarland
entsprechend des gültigen Verteilschlüssels für das laufende Haushaltsjahr
zusätzliche 191 508 Euro und im Haushaltsjahr 2022 weitere 446 853 Euro zur
Verfügung. Die Mittel für 2021 wurden bereits vollständig beantragt und zur
zweckentsprechenden Verwendung zugewiesen. Der Abruf erfolgt bedarfsgerecht.
3. Sind der Bundesregierung konkrete Programmvorschläge für die
Verwendung von Mitteln des Aktionsprogramms im Saarland bekannt?
Für den Einsatz der über die Umsatzsteuerpunkte-Festbeträge bereitgestellten
Mittel hat das Saarland die verpflichtend vorgesehenen Übersichten der in den
unterschiedlichen Handlungsschwerpunkten geplanten Maßnahmen vorgelegt.
Es plant danach, die Mittel u. a. zur Schaffung, Renovierung und
Instandsetzung von Jugendtreffs und Jugendzentren, zur Unterstützung der
Schulsozialarbeit, der Schulverweigerungsstellen sowie der psychosozialen Beratung durch
multiprofessionelles Personal und Maßnahmen zur Lernstandsanalyse und zur
individuellen Förderung im schulischen Bereich einzusetzen.
Detailliertere Informationen zu den Planungen und zum Umsetzungsstand der
durch Umsatzsteueranteile durch Festbeträge zur Verfügung gestellten Mittel
können bei den zuständigen Ministerien des Saarlandes abgefragt werden.
Bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) sind bislang
drei Anträge im Förderprogramm „ZukunftsMUT“ eingegangen (Stand:
10. August 2021).
Für den Bereich „Frühe Hilfen intensivieren“ erfolgt die Verwendung der
Mittel entsprechend dem Zweck der Bundesstiftung Frühe Hilfen gemäß Artikel 3
der Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen. Hierüber wurde zwischen
Bund und Ländern eine Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung
(vom 1. Juli 2021) getroffen. Es werden hierbei neben der Verstärkung der
bestehenden Angebote und Strukturen, Maßnahmen der Frühen Hilfen gefördert,
die einen Schwerpunkt auf besonders niedrigschwellige Erreichbarkeit der
Familien zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie legen. Beispielhaft
sind im Saarland in diesem Zusammenhang geplant:
• sozialräumlich angelegte Angebote,
• ambulante aufsuchende Angebote,
• Lotsendienste an Geburtskliniken.
4. Für welche Programme im Saarland wurden bisher Mittel abgerufen?
Im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander –
Füreinander wird das Projekt „MGH – gemeinsam & engagiert mit Kindern &
Jugendlichen“ umgesetzt. Sechs von neun im Bundesprogramm geförderte
Mehrgenerationenhäuser im Saarland haben (Stand: 9. August 2021) für 2021 einen
Antrag auf Förderung gestellt.
Die Fördermittel im Projekt „MGH – gemeinsam & engagiert mit Kindern &
Jugendlichen“ werden von den teilnehmenden Mehrgenerationenhäusern
(Zuwendungsempfängern) gemeinsam mit den Fördermitteln im Bundesprogramm
Mehrgenerationenhaus abgerufen und können daher nicht isoliert ermittelt
werden. Das Antragsvolumen beträgt insgesamt 49 000 Euro. Bewilligt wurden
bisher folgende Anträge:
• Haus der Diakonie in Völklingen (8 900 Euro),
• Mehrgenerationenhaus der Stadt Püttlingen (4 000 Euro),
• MGH Bürgerzentrum Mühlenviertel in Saarbrücken (15 000 Euro),
• SOS-Kinderdorf Saar/ Mehrgenerationenhaus Merzig (5 000 Euro).
5. Wie viele Kinder und Jugendliche im Saarland soll das
Aktionsprogramm nach Kenntnis der Bundesregierung erreichen?
Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben in ganz Deutschland
pandemiebedingte Einschränkungen und Belastungen in unterschiedlichen Lebensbereichen
erlebt. Pandemiebedingte Schulschließungen haben bei bis zu einem Viertel der
Schülerinnen und Schüler zu deutlichen Lernrückständen geführt. Mit der
Säule 1 des Aktionsprogramms (Abbau pandemiebedingter Lernrückstände) sollen
diese Schülerinnen und Schüler erreicht werden.
Erste Erkenntnisse dazu, wie viele Kinder und Jugendliche das
Aktionsprogramm in den jeweiligen Ländern erreicht hat, werden der Bundesregierung mit
dem Zwischenbericht der Länder über die Verwendung der
Umsatzsteuerpunkte-Festbeträge (vorzulegen zum 31. März 2022) vorliegen
(siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Detailliertere Informationen zur
Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind bei den zuständigen Ministerien
des Saarlandes zu erfragen.
6. Welche weiteren Förderprogramme des Bundes für Bildung, Schule oder
Jugend stehen bzw. standen dem Saarland sowie saarländischen
Kommunen und Einrichtungen aktuell sowie in den vergangenen vier Jahren zur
Verfügung?
7. Wie hoch sind die jeweils für diese Programme für das Saarland
zugesagten sowie ausgezahlten Mittel (bitte aufschlüsseln)?
8. An wen sind Mittel bisher zu welchem Zweck geflossen?
Die Fragen 6, 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden
bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes
sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen
Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Der DigitalPakt Schule ist
aufgeschlüsselt in den Basis-DigitalPakt Schule sowie die
Zusatzverwaltungsvereinbarungen „Sofortausstattungsprogramm“, „Administration“ und
„Leihgeräte für Lehrkräfte“.
Tabelle: Höhe der zugesagten Bundesmittel
Programmteil Höhe der zugesagten Bundesmittel
Basis-DigitalPakt Schule 60 098 500,00 Euro
Sofortausstattungsprogramm 6 009 850,00 Euro
Administration 6 009 850,00 Euro
Leihgeräte für Lehrkräfte 6 009 850,00 Euro
Gesamt 78 128 050,00 Euro
Die Höhe der an das Saarland ausgezahlten Bundesmittel aus dem
Sondervermögen DigitalPakt Schule zum Stichtag 31. Dezember 2020 beträgt 369
177,48 Euro. Davon sind nach Angaben des Landes 56 679,48 Euro im
Rahmen des Basis-DigitalPakts und 312 498,00 Euro im Rahmen des
Sofortausstattungsprogramms ausgezahlt wurden. Detailliertere Informationen zur
Auszahlung der Mittel durch das Land an die Schulträger liegen der Bundesregierung
derzeit nicht vor.
Gemäß der Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ werden im
Rahmen der Berichtspflichten nur über ausgezahlte Mittel berichtet, daher liegen
der Bundesregierung keine Informationen zu beantragten oder bewilligten
Mitteln vor. Zu der Zusatzvereinbarung „Administration“ sind der
Bundesregierung aus dem Saarland keine beantragten oder bewilligten Maßnahmen und
Mittel berichtet worden. Gemäß § 10 der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für
Lehrkräfte“ vom 28. Januar 2021 berichten die Länder erstmals zum Stichtag
30. Juni 2021 mit Berichtseingang zum 15. August 2021 über Investitionen
nach dieser Zusatzvereinbarung. Aktuell liegen der Bundesregierung daher
noch keine Informationen dazu vor.
Das BMBF fördert mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“ seit 2013 bundesweit Projekte der außerschulischen kulturellen Bildung
für Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren, die von Risikolagen
betroffen sind, um ihnen bessere Bildungschancen zu ermöglichen und sie in
ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Im Rahmen des Programmes
sind seit 2018 rund 1,2 Mio. Euro Projektmittel an lokale Bündnisse für
Bildung im Saarland geflossen. An einem Bündnis für Bildung sind mindestens
drei lokale Einrichtungen beteiligt, darunter Bildungs- und Kultureinrichtungen
wie Schulen, Museen, Theater oder Bibliotheken, Vereine oder Einrichtungen
der Jugend- und Sozialhilfe. Die Allianz aus Bildung, Kultur und Jugend- und
Sozialarbeit etabliert Bildung erfolgreich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Angebote ermöglichen ihnen in besonderem Maße gesellschaftliche
Teilhabe und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Die lokalen Projekte werden
bundesweit von 29 Programmpartnern gefördert und von lokalen Bündnissen
für Bildung umgesetzt. Im Rahmen des Aktionsprogramms wurde das
Programm verstärkt (siehe auch Antwort zu den Fragen 1 und 2).
Mit dem vom BMBF geförderten Programm „Bildung integriert“ wird der
Aufbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements in den
Kommunalverwaltungen gefördert. Seit 2015 beteiligen sich drei saarländische Kreise
zudem an dem ESF-Programm, dessen Förderung im März 2022 beendet
werden wird. Die im Saarland geförderten Vorhaben wurden spätestens zum 30.
Juni 2021 beendet. Insgesamt wurden für drei Vorhaben Mittel in Höhe von
796 987,14 Euro bewilligt, davon sind Mittel in Höhe von 8 604,37 Euro noch
nicht abgerufen/ausbezahlt worden.
Das BMBF-Programm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte“ zielt speziell auf ein verbessertes Bildungsmanagement im
gesamten Themenfeld „Integration durch Bildung“. Bis auf den Landkreis
Saarlouis wurden zudem alle weiteren fünf Landkreise inklusive des
Regionalverbandes Saarbrücken im BMBF-Programm „Kommunale Koordinierung“
gefördert, welches im Dezember 2021 enden wird. Die im Saarland geförderten
Vorhaben wurden spätestens zum 15. Mai 2021 beendet. Insgesamt wurden für
fünf Vorhaben Mittel in Höhe von 1 393 541,15 Euro bewilligt, davon sind
Mittel in Höhe von 16 502,19 Euro noch nicht abgerufen/ausbezahlt worden.
Bei den Förderprogrammen „Bildung integriert (BI)“ und „Kommunale
Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte (KoKo)“ waren die
Zuwendungsempfängerinnen ausschließlich saarländische Landkreise:
BI: Landkreis Saarlouis, Landkreis Merzig-Wadern, Saarpfalz-Kreis,
KoKo: Landkreis St. Wendel, Regionalverband Saarbrücken, Saarpfalz-Kreis,
Landkreis Neunkirchen, Landkreis Merzig-Wadern.
Die Zuwendungen wurden bewilligt für Personalausgaben und Mittel für
Dienstreisen sowie im Programm „Bildung integriert“ Mittel für den Betrieb
der Software komBi für das kommunale Bildungsmonitoring.
Im Rahmen der vom BMBF geförderten „Transferinitiative Kommunales
Bildungsmanagement“ (TI) stehen allen saarländischen Kreisen, die eine
Kooperationsvereinbarung mit der „Transferagentur Rheinland-Pfalz – Saarland“
abgeschlossen haben, deren Unterstützungs- und Beratungsangebote beim
Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements auf kommunaler Ebene zur
Verfügung.
Im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ (2017 bis 2020) wurden
bundesweit zuletzt rund 540 Mehrgenerationenhäuser vom BMFSFJ gefördert mit
dem Ziel, die Kommunen mithilfe der Mehrgenerationenhäuser bei der
Gestaltung des demografischen Wandels zu unterstützen. Im Saarland wurden im
Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ von 2017 bis 2020 insgesamt neun
Mehrgenerationenhäuser gefördert. Die Gesamtsumme der ausgezahlten Mittel
für diese Häuser beläuft sich in diesem Zeitraum auf 1 334 134,86 Euro.
Im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“
(2021 bis 2028) fördert das BMFSFJ aktuell rd. 530 Mehrgenerationenhäuser
mit dem Ziel, mithilfe der Mehrgenerationenhäuser die Lebensverhältnisse der
Menschen vor Ort zu verbessern und somit die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse bundesweit zu unterstützen. Die Gesamtsumme der von den
neun saarländischen Mehrgenerationenhäusern für 2021 beantragten
Fördermittel (ohne das Projekt „MGH – gemeinsam & engagiert mit Kindern &
Jugendlichen“) beläuft sich auf 415 126,00 Euro. Die Summe der bis zum
12. August 2021 ausgezahlten Mittel beträgt 77 591,16 Euro.
Ziel des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt
ist“ ist es, das sprachliche Bildungsangebot in den teilnehmenden
Einrichtungen systematisch zu verbessern. Mit dem Konzept der alltagsintegrierten
sprachlichen Bildung wird der Kita-Alltag in seiner Gesamtheit darauf
ausgerichtet, den Spracherwerb anzuregen und zu fördern. Insgesamt werden im
Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ im
Saarland 65 Projekte gefördert. Die Gesamtsumme der bewilligten Mittel 2016
bis 2021 beläuft sich auf 8 400 837 Euro, die der ausgezahlten Mittel auf 5 805
872 Euro.
Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“
werden im Zeitraum 2017 bis 2022 Angebote entwickelt und erprobt, die den
Einstieg von Kindern in das deutsche System frühkindlicher Bildung,
Betreuung und Erziehung unterstützen und begleiten. Familien mit Fluchterfahrung
sowie mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum System der frühen Bildung
werden an dieses herangeführt und damit die gesellschaftliche Integration und
Partizipation der Familien gefördert. Insgesamt werden im Bundesprogramm
„Kita-Einstieg“ im Saarland drei örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
gefördert. Die Gesamtsumme der bewilligten Mittel im Zeitraum von 2017 bis
2022 beläuft sich auf 2 025 584,35 Euro, die der ausgezahlten Mittel auf 1 136
274,95 Euro.
Kindertagespflege legt den elementaren Grundstein für den Bildungsweg von
Kindern und bietet Familien bedarfsgerechte Unterstützung, um beruflichen
Anforderungen gerecht zu werden. Im Bundesprogramm „Pro
Kindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ werden daher von 2019 bis 2021
Maßnahmen zur Qualifizierung und Verbesserung der Qualität in der
Kindertagespflege gefördert.
Insgesamt werden im Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ im Saarland
zwei örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Zeitraum von
2019 bis 2021 gefördert. Die Gesamtsumme der bewilligten Mittel beläuft sich
auf 484 189,53 Euro, der bisher ausgezahlten Mittel auf 325 643,84 Euro.
Mit dem Bundesprogramm „KitaPlus; Weil gute Betreuung keine Frage der
Uhrzeit ist“ wurden flexible Betreuungsangebote für Eltern und Kinder (von
Beginn der Betreuung bis in den Schulhort hinein) mit familiär und beruflich
bedingten besonderen Organisationsformen geschaffen, die über die Kernzeiten
hinausgehen. Insgesamt wurden im Bundesprogramm „KitaPlus“ im Saarland
zwei Einrichtungen im Zeitraum von 2016 bis 2018 gefördert. Die
Gesamtsumme der bewilligten Mittel beläuft sich auf 270 975,88 Euro, die der
ausgezahlten Mittel auf 183 148,51 Euro. Während der Verlängerung des
Bundesprogramms bis Ende 2019, die für die Festigung und Verstetigung der errichteten
Angebote genutzt werden sollte, wurde eine Einrichtung im Saarland gefördert.
Hierfür wurden 62 562,99 Euro bewilligt und davon 47 019,37 Euro
ausgezahlt.
Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und
Erzieher“ werden Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen bei der
Fachkräftesicherung unterstützt: Der Bund gewährt Trägern einen Zuschuss für die
Schaffung von zusätzlichen vergüteten praxisintegrierten Ausbildungsplätzen zur
staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher.
Zudem fördert er die Qualifizierung und zeitliche Ressourcen für die
Praxisanleitung in Kitas und setzt mit dem Aufstiegsbonus Impulse für die Schaffung von
besser bezahlten beruflichen Entwicklungsperspektiven für erfahrene
Fachkräfte. Im Jahr 2021 wurde das Programm um zusätzliche Fördermodule erweitert,
um den gestiegenen Anforderungen unter den Bedingungen der Corona-
Pandemie zu begegnen und den Programmerfolg zu unterstützen. Hierzu zählen
beispielsweise die „Kitahelferinnen/Kitahelfer“, welche unterstützende, nicht
pädagogische Tätigkeiten übernehmen und so zur Entlastung der Fachkräfte
beitragen. Insgesamt werden im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für
Erzieherinnen und Erzieher“ im Saarland 383 Projekte gefördert. Die
Gesamtsumme der bewilligten Mittel beläuft sich auf 5 665 876,19 Euro, die der bisher
ausgezahlten Mittel auf 1 869 261,65 Euro.
In den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Kommunen den Ausbau
der Kindertagesbetreuung enorm vorangetrieben. Für
Investitionskostenzuschüsse hat der Bund im Jahr 2007 das Sondervermögen
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ aufgelegt.
Mit den Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis
2013, 2013 bis 2014, 2015 bis 2018, 2017 bis 2020 und 2020 bis 2021
unterstützt der Bund den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bundesweit.
Bei diesen Investitionsprogrammen werden neben der Einrichtung zusätzlicher
Plätze anteilig auch Ausstattungsinvestitionen gefördert, die der
gesundheitlichen Versorgung, Maßnahmen der Inklusion sowie der ganztägigen Betreuung
dienen.
Das Saarland bezog in den letzten vier Jahren Mittel aus den
Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018,
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 und „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis
2021.
Die Mittelverteilung im Saarland stellt sich wie folgt dar:
Investitionsprogramm VerfügungsrahmeGesamt
Bewilligte
Gesamtsumme
Abgerufene
Gesamtsumme (Stand Juni
2021)
„Kinderbetreuungsfinanzierung“
2015-2018 5 701 054,00 Euro 5 431 054,01 Euro 3 209 120,17 Euro
Kinderbetreuungsfinanzierung“
2017-2020 11 527 423,00 Euro 11 527 423,00 Euro 3 672 334,40 Euro
„Kinderbetreuungsfinanzierung“
2020-2021 10 374 559,00 Euro 8 955 347,44 Euro 826 345,24 Euro
Die Regelung und Durchführung des Verfahrens zur Verwendung der
Finanzhilfen obliegt den Ländern. Diese sind – basierend auf den gesetzlichen
Vorgaben – verantwortlich für die Bewirtschaftung der bereitgestellten Mittel. Von
Seiten des Bundes können zu konkreten Fällen vor Ort keine Hinweise gegeben
werden, es wird auf die zuständige Landesbehörde verwiesen.
Mit dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gewährt der Bund den Ländern und
Kommunen seit Ende 2020 Finanzhilfen in Höhe von 750 Mio. Euro für
Investitionen. Sie sind insbesondere für Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar,
Spiel- und Sportgeräte sowie für Investitionen in Hygienemaßnahmen
vorgesehen. Außerdem können mit diesen Mitteln zur Absicherung des
Rechtsanspruchs auch vorab Planungsleistungen für den erforderlichen Ausbau der
Ganztagsangebote finanziert werden. Die Gesamtsumme der bewilligten Mittel
liegt für das Saarland aktuell bei 1 271 948,15 Euro. Davon sind 70 000 Euro
bereits abgerufen worden.
Aus dem Fonds Frühe Hilfen stehen dem Saarland gemäß dem aktuellen
Verteilschlüssel jährlich 635 329 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden an das
Saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur
zweckentsprechenden Verwendung zugewiesen. Des Weiteren wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Im vom BMFSFJ geförderten Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im
Quartier“ (JUSTiQ) sind im Saarland seit Programmstart im Januar 2015 Mittel
des Bundes und des Europäischen Sozialfonds an jeweils zwei JUSTiQ-
Projekte im Landkreis Neunkirchen und im Regionalverband Saarbrücken
geflossen. Darüber hinaus werden in folgenden Kommunen
Jugendmigrationsdienste durch den Bund gefördert: Dillingen, Homburg /
Neunkirchen, Lebach, Merzig, Neunkirchen, Saarbrücken, St. Wendel und
Völklingen.
Die Mittelverwendung für den Landkreis Neunkirchen und den
Regionalverband Saarbrücken im Rahmen des ESF-Modellprogramms „JUGEND STÄR-
KEN im Quartier“ stellt sich wie folgt dar:
ESF- und
Bundesmittel
Januar 2015 – Dezember 2018 Januar 2019 – Juni 2022
bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt
Landkreis Neunkirchen 579 351,76 € 579 351,72 € 524 941,94 € 329 639,79 €
Regionalverband Saarbrücken 724 109,89 € 724 109,89 € 524 999,72 € 351 690,74 €
Die Mittel für die Jugendmigrationsdienste werden den bundeszentralen
Trägern (Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit,
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, Internationaler Bund –
einschließlich Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und Deutsches Rotes
Kreuz – und AWO Bundesverband) insgesamt für die jeweiligen Standorte
bewilligt.
Mit dem bundesweiten „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder-
und Jugendarbeit“ wurden 2020 und in der ersten Jahreshälfte 2021
gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und
Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten sowie Familienferienstätten finanziell
unterstützt, die wegen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende
Notlage geraten sind.
Im Jahr 2020 wurden betroffene Einrichtungen mit insgesamt 63 Mio. Euro
unterstützt, davon erhielten vier saarländische Einrichtungen (NaturFreunde
Völklingen-Mitte; Verein für europäische Umweltbildung und
Umwelterziehung e. V., Gersheim; Europäische Akademie Otzenhausen gGmbH;
Saarländischer Schullandheimverein e. V., Marpingen) insgesamt 92 525 Euro. Darüber
hinaus erhielt der Landesverband der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und
im Saarland 2 456 800 Euro zur Unterstützung seiner Einrichtungen.
In der ersten Jahreshälfte 2021 wurden im Rahmen des Sonderprogramms
insgesamt Mittel in Höhe von 55 Mio. Euro ausgezahlt. An sieben saarländische
Einrichtungen (Europäische Akademie Otzenhausen gGmbH;
Heckendahlheimer Pfadfinder e. V. / Marie Walle Haus; Jägersburger Pfadfinder e. V.; Natur-
Freunde Völklingen-Mitte; Saarländischer Schullandheimverein e. V., Biber-
Burg Berchweiler; Verein für europäische Umweltbildung und
Umwelterziehung e. V., Ökologisches Schullandheim Spohns Haus; Waldritter-
Südwest e. V.) flossen davon insgesamt 544 948 Euro.
9. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der bisherigen
Umsetzung des Aufholprogramms und der weiteren Förderprogramme?
Damit Kinder und Jugendliche nach langem pandemiebedingtem Verzicht in
vielen Lebensbereichen wieder unbeschwerter aufwachsen und entstandene
Lernrückstände aufholen können, hat mit den Sommerferien 2021 die
Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche in den Jahren 2021 und 2022“ begonnen. In den Jahren 2021 und 2022
wird die Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien im Rahmen des
Aktionsprogramms weiter intensiviert werden. Die Förderung im Rahmen der
weiteren Programme lässt erwarten, dass das Ziel, Kinder und Jugendliche
durch eine Vielfalt an Maßnahmen zu fördern, erreicht werden kann (vgl.
Antwort zu den Fragen 6 und 8).
10. Plant die Bundesregierung für diese Legislaturperiode weitere
Förderprogramme für Bildung, Schule oder Jugend, die auch für das Saarland bzw.
saarländische Kommunen und Einrichtungen zugänglich wären?
Die Bundesregierung plant eine Verlängerung des „Sonderprogrammes Kinder-
und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ bis zum 31. Dezember
2021. Für die zweite Jahreshälfte 2021 stehen noch 45 Mio. Euro zur
Unterstützung von Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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