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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der italienischen Mafiakriminalität in Deutschland in den Jahren 2020/2021

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

25.08.2021

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3192309.08.2021

Entwicklung der italienischen Mafiakriminalität in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) kommt im Rahmen der Berichterstattung über die Organisierte Kriminalität (OK) durch das Bundeskriminalamt (BKA) regelmäßig eine besondere Bedeutung zu (vgl. z. B. BKA: Bundeslagebild OK 2019).

Innerhalb der IOK spielt insbesondere die kalabrische Mafiaorganisation ’Ndrangheta eine besondere Rolle, die nach Auffassung vieler Expertinnen und Experten das illegale Kokaingeschäft in Europa dominiert. Dennoch bleiben die Tätigkeiten der IOK in Deutschland oftmals im Verborgenen, weil durch die Organisationen im besonderen Maße darauf geachtet wird, kein Aufsehen in der Öffentlichkeit zu erregen (vgl. Rheinische Post vom 22. November 2020: Mafia in NRW: Die unsichtbare Gefahr, abrufbar unter: https://rp-online.de/nrw/panorama/mafia-nrw-was-italienische-clans-von-arabischen-unterscheidet-unsichtbare-gefahr_aid-54684637).

Die fragestellende Fraktion schließen mit dieser Kleinen Anfrage an diverse frühere Anfragen an, die ebenfalls das Thema der Mafiakriminalität behandelten (vgl. z. B. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/13320, 19/4104 und 19/10541).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der OK und insbesondere der IOK in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/10541 zu, und wie wird aktuell das „OK-Potenzial“ der IOK eingeschätzt?

2

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Presseberichterstattung über die vermeintliche Existenz eines Kontrollgremiums (des sogenannten Crimine di Germania) der ’Ndrangheta in Deutschland (vgl. mdr.de vom 22. Februar 2021: Die geheime Mafia-Kommission in Deutschland, abrufbar unter: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/erfurt/crimine-di-germania-geheime-mafia-ndrangheta-kommission-in-deutschland-100.html)?

a) Seit wann besteht dieses Gremium in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?

b) Welche Schlüsse können hieraus nach Auffassung der Bundesregierung für die Bedeutung Deutschlands für die ’Ndrangheta gezogen werden?

c) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob das „Crimine di Germania“ das einzig vergleichbare Gremium der ’Ndrangheta in Europa außerhalb Italiens ist?

3

Wie viele Mitglieder werden den Gruppierungen der IOK nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland derzeit insgesamt zugerechnet?

4

Wie hat sich die Anzahl der Mitglieder, die der IOK in Deutschland zugerechnet werden, in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?

5

Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Camorra nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell zugerechnet, und welche regionalen Schwerpunkte können hierbei festgestellt werden?

6

Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Cosa Nostra und der Stidda nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell zugerechnet, und welche regionalen Schwerpunkte können hierbei festgestellt werden?

7

Wie viele Gruppierungen („Locale“) und Mitglieder werden der ’Ndrangheta nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell zugerechnet, und welche regionalen Schwerpunkte können hierbei festgestellt werden?

8

Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der apulischen IOK (Sacra Corona Unità, Società Foggiana, Camorra Barese und die Gargano Mafia) nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell zugerechnet, und welche regionalen Schwerpunkte können hierbei festgestellt werden?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Tätigkeiten der IOK im Osten Deutschlands, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Einschätzung der italienischen „Direzione Investigativa Antimafia (DIA)“, dass Gruppen in Sachsen und Thüringen tätig sein sollen, um die dortige Wirtschaft zu infiltrieren sowie Verbindungen zu osteuropäischen kriminellen Vereinigungen auszubauen (vgl. DIA: 1. Semestre 2020, S. 422)?

10

Wie viele Tötungsdelikte standen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 in Deutschland im Zusammenhang mit der IOK, und wie hat sich die Anzahl im Vergleich zur Antwort auf die Schriftliche Frage unter Arbeitsnummer 10/316 verändert?

11

Wie viele OK-Verfahren richteten sich im Jahr 2020 gegen Mitglieder von italienischen Mafiagruppierungen gegen Angehörige der

a) Cosa Nostra bzw. Stidda

b) Camorra

c) Ndrangheta

d) apulischen Mafiagruppierungen?

12

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinsame deutsch-italienische Ermittlungsgruppen (Joint Investigation Teams) zum Komplex IOK im Jahr 2020/2021 eingerichtet, und wie viele Spiegelverfahren wurden in diesem Zeitraum gemeinsam durchgeführt?

13

In wie vielen OK-Verfahren im Jahr 2020 gegen Mitglieder von Gruppierungen der IOK konnten Geldwäschetätigkeiten festgestellt werden?

14

Welche Aktivitäten in welchen Tätigkeitsfeldern lassen sich aktuell bei der Cosa Nostra und der Stidda feststellen, und inwiefern können hierbei Veränderungen bzw. Verlagerungen von Deliktsfeldern in 2020 und 2021 festgestellt werden?

15

Welche Aktivitäten in welchen Tätigkeitsfeldern lassen sich aktuell bei der Camorra feststellen, und inwiefern können hierbei Veränderungen bzw. Verlagerungen von Deliktsfeldern in 2020 und 2021 festgestellt werden?

16

Welche Aktivitäten in welchen Tätigkeitsfeldern lassen sich aktuell bei der ’Ndrangheta feststellen, und inwiefern können hierbei Veränderungen bzw. Verlagerungen von Deliktsfeldern in 2020 und 2021 festgestellt werden?

17

Welche Aktivitäten in welchen Tätigkeitsfeldern lassen sich aktuell bei den Gruppierungen der apulischen Mafiagruppierungen feststellen, und inwiefern können hierbei Veränderungen bzw. Verlagerungen von Deliktsfeldern in 2020 und 2021 festgestellt werden?

18

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Gruppierungen der IOK versucht haben sollen, im Zuge der COVID-19-Pandemie und hiermit verbundener wirtschaftlicher Verwerfungen legale Wirtschaftsbereiche zum Beispiel durch die Gewährung von „Krediten“ zu infiltrieren (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 30. Mai 2021: Mafia bavarese, abrufbar unter: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-mafia-coronakrise-gastronomie-1.5305434)?

19

Inwiefern konnte nach Kenntnis der Bundesregierung eine erhöhte oder veränderte kriminelle Aktivität bei den Gruppierungen der IOK im Zuge der COVID-19-Pandemie festgestellt werden (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/19236)?

20

Inwiefern und aufgrund welcher Rechtsgrundlage konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der durch die Auswertungen des verschlüsselten Messenger-Dienstes „EncroChat“ ausgelösten Ermittlungen Bezüge zur IOK festgestellt werden?

a) In wie vielen Fällen wurden bisher IOK-Bezüge festgestellt?

b) Zu welchen Gruppierungen der IOK konnten Bezüge festgestellt werden?

c) In welchen Deliktsfeldern konnten Bezüge zur IOK festgestellt werden?

21

Inwiefern und aufgrund welcher Rechtsgrundlage konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der durch die Auswertungen des verschlüsselten Messenger-Dienstes „Sky ECC“ ausgelösten Ermittlungen Bezüge zur IOK festgestellt werden?

a) In wie vielen Fällen wurden bisher IOK-Bezüge festgestellt?

b) Zu welchen Gruppierungen der IOK konnten Bezüge festgestellt werden?

c) In welchen Deliktsfeldern konnten Bezüge zur IOK festgestellt werden?

22

Inwiefern und aufgrund welcher Rechtsgrundlage konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der durch die Auswertungen des verschlüsselten Messenger-Dienstes „AN0M“ ausgelösten Ermittlungen Bezüge zur IOK festgestellt werden?

a) In wie vielen Fällen wurden bisher IOK-Bezüge festgestellt?

b) Zu welchen Gruppierungen der IOK konnten Bezüge festgestellt werden?

c) In welchen Deliktsfeldern konnten Bezüge zur IOK festgestellt werden?

23

Inwiefern erlauben die umfangreichen Datensätze, die den o. g. Auswertungen zugrunde liegen, die Durchführung von aufwendigen Strukturermittlungsverfahren?

24

Inwiefern und auf welcher Rechtsgrundlage wird zur Auswertung dieser Datensätze künstliche Intelligenz genutzt?

25

Inwiefern bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland gerichtliche Verwertungshindernisse (insbesondere weil es an einer Rechtsgrundlage für die Zweckumwidmung fehlt, vgl. Singelnstein in NStZ 2021, 449) in Bezug auf die erlangten Datensätze im Hinblick auf Datensätze aus den Messenger-Diensten

a) EncroChat,

b) Sky CC,

c) AN0M?

26

Inwiefern können nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen im Rahmen des aktuell stattfindenden Prozesses gegen mehr als 300 Angeklagte in Lamezia, Italien nach Deutschland festgestellt werden, und inwiefern wird dieser Prozess durch deutsche Behörden beobachtet und/oder begleitet (vgl. tagesschau.de vom 13. Januar 2021: 355 Mafiosi auf der Anklagebank, abrufbar unter https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ndrangheta-prozess-103.html)?

27

Inwiefern konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle von Beeinflussung der Politik, Medien, öffentlicher Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft durch die IOK in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 festgestellt werden (vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/10130)?

28

Inwiefern hat die Bundesregierung aktuelle Kenntnisse darüber, dass sich Gruppen der IOK anderer Gruppen der OK für ihre Aktivitäten bedienen, und welche Rolle nimmt die IOK hierbei ein?

a) Inwiefern ist ein arbeitsteiliges Verhalten von Gruppen der IOK und anderen kriminellen Organisationen festzustellen (bitte nach den unterschiedlichen Gruppen aufschlüsseln)?

b) Inwiefern werden andere kriminelle Organisationen mit dem Schmuggel oder Verkauf von Rauschgift durch Gruppen der IOK betraut?

c) Bei welchen kriminellen Organisationen liegen Hinweise auf eine arbeitsteilige Zusammenarbeit mit Gruppen der IOK vor?

29

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ermittlungskomplex „Pollino“ (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/10130)?

a) Welche strukturellen Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

b) Welche Schlüsse auf die Strukturen des Drogenhandels durch Gruppen der IOK konnten gewonnen werden?

c) Wie viele Haftbefehle wurden durch deutsche Sicherheitsbehörden vollstreckt, und wie viele dieser Haftbefehle wurden von deutschen Strafverfolgungsbehörden erwirkt?

d) Wie viele Haftbefehle sind noch nicht vollstreckt, und warum?

e) In welcher Höhe konnten vorläufige Vermögenssicherungen vorgenommen werden?

30

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Zusammenwirken von terroristischen Vereinigungen im Sinne der §§ 129a und b des Strafgesetzbuches (StGB) und Gruppen der IOK, die über die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/10130 hinausgehen?

31

Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten von Gruppen der IOK im Bereich der Kriminalität im Internet oder mithilfe des Internets in den Jahren 2020 und 2021?

32

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die laut Europol erfolgte Zunahme von schwerer Gewalt im Zusammenhang mit dem illegalen Kokainhandel in Europa, und inwiefern lassen sich hierbei Bezüge zur IOK feststellen (vgl. Europol, EU SOCTA 2021, S. 50)?

33

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Wirecard AG Zahlungen für Unternehmen abwickelte, die für Gruppierungen der IOK Geldwäsche betrieben haben sollen (vgl. Berliner Zeitung vom 3. August 2020: Wirecard: Arbeit für die Mafia?, abrufbar unter: https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/wirecard-li.96741)?

Berlin, den 4. August 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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