Transparenz und Gerechtigkeit im landwirtschaftlichen Bodenmarkt
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Kersten Steinke, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Axel Troost, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE. ergingen im Dezember 2018 seitens des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft drei Prüfaufträge an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):
- Prüfung der Auswertung von Eigentumsstrukturen ausgewählter Gemeinden, um deutschlandweit Daten zum Bodenmarkt anonymisiert erfassen zu können;
- Vorschlag zur nationalen Weiterentwicklung der Datenbank der EU-Agrarzahlungen, um Unternehmensverbünde erfassen zu können;
- Prüfung der Erfassung von Konzernmüttern und Tochterunternehmen über die Agrarstrukturerhebung.
Der erste Prüfauftrag ist durch das Thünen-Institut mittlerweile erfolgt und die Ergebnisse als Studie unter dem Titel „Untersuchung der Eigentumsstrukturen von Landwirtschaftsflächen in Deutschland“ (oder kurz EigLanD, https://www.thuenen.de/de/lr/projekte/eigland/) im März 2021 veröffentlicht worden. Hierin wird unter anderem festgestellt: „Entgegen der politischen Bedeutung, die solche Fragestellungen – aktuell im Zusammenhang mit Diskussionen um die landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik – haben, gibt es in Deutschland bislang weder Statistiken noch wissenschaftliche Untersuchungen zur Landeigentumsverteilung.“ Tatsächlich erweist sich eine Erhebung der Eigentumsstrukturen als äußerst schwierig. Die Datenqualität des unter anderem herangezogenen Amtlichen Liegenschaftskatasters (ALKIS) bleibt oft ungenügend, weil „ungleich, lücken- oder fehlerhaft“. Die ausgewertete Nutzungsart „Landwirtschaftsfläche“ ist nicht deckungsgleich „mit der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), die maßgeblich für die Agrarstatistik und die EU-Agrarförderung ist“. Zudem ist die Identifizierung landwirtschaftlicher Betriebe unter den Landeigentümerinnen und Landeigentümern bislang „nur in Ansätzen automatisierbar und verursacht hohen manuellen Rechercheaufwand. Die Ergebnisse sind nicht vollständig treffsicher und nicht deckungsgleich mit Zahlen landwirtschaftlicher Betriebe“. (Tietz (März 2021), EigLanD, S. 15 ff., Thünen-Institut, Thünen-Report 85) Es gibt also ein massives Transparenzdefizit bei der Erfassung von Eigentumsstrukturen im landwirtschaftlichen Bodenmarkt, obwohl die breite Verteilung des Bodeneigentums als breit getragener politischer Konsens in der Bundesrepublik Deutschland gilt.
Bei der Umverteilung von landwirtschaftlichem Boden spielt auch die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) eine kritische Rolle. In einem anderen Gutachten des Thünen-Instituts heißt es dazu zum Beispiel: „Allerdings verteilen sich die BVVG-Verkäufe sehr ungleich auf die landwirtschaftlichen Unternehmen. Dies hat mit zu den hohen Konzentrationsraten beim Bodeneigentum beigetragen. […] Die Verkäufe der BVVG sind folglich generell eher auf wenige Akteure konzentriert und tragen somit deutlich zur lokalen Eigentumskonzentration bei.“ (Lutz Laschewski, Tietz, A. (Juli 2020): „Auswirkungen überregional aktiver Investoren in der Landwirtschaft auf ländliche Räume“, S. 14 und 58, Thünen-Report 80)
Zu den beauftragten Prüfaufträgen, zur Rolle der BVVG, zur Transparenz auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt insgesamt und auch zu steuerlichen Fragen beim Grunderwerb stellen sich nach Auffassung der Fragestellenden vielerlei Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Inwieweit wurden die im Feststellungsteil angesprochenen Prüfaufträge des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft von Dezember 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt, insbesondere die Prüfaufträge 2 und 3?
An wen wurden sie mit welcher Laufzeit und welchem Finanzvolumen vergeben, und wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie zur Erfüllung des Prüfauftrags 1 (siehe Feststellungsteil), die als EigLanD des Thünen-Instituts 2021 veröffentlicht wurde, und welchen Handlungsbedarf sieht sie, auch in Hinsicht auf die im Gutachten angesprochenen zusätzlich erforderlichen Erhebungen?
Haben sich durch die Änderung des Agrarstatistikgesetzes in Hinsicht auf die Nennung der Zugehörigkeit zu Unternehmensgruppen ab 2020 nach Meinung der Bundesregierung Fortschritte bei der Transparenz der Eigentumsstrukturen von landwirtschaftlichen Betrieben ergeben, und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit Ländern bei der Agrarstrukturerhebung die Größenklassengliederung der landwirtschaftlich genutzten Fläche (Bezeichnung C0050 – 09, s. Metadatenreport Landwirtschaftszählung 2010, Statistische Ämter des Bundes und der Länder) „1 000,00 ha und mehr“ durch weitere Unterteilung in „1 000,00 bis unter 1 500,00 ha, 1 500,00 bis unter 2 000,00 ha, 2 000,00 bis unter 3 000,00 ha, 3 000,00 bis unter 4 000,00 ha“ usw. auszuweiten, um auch große Betriebe besser erfassen zu können und einzelnen Ausreißer in den Bundesländern identifizieren zu können?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Hektar bewirtschaften nach Kenntnis der Bundesregierung die größten drei Unternehmensgruppen pro Bundesland?
Wie viele Hektar bewirtschaften nach Kenntnis der Bundesregierung die größten 100 Unternehmensgruppen in ganz Deutschland?
Von den Betrieben welcher Größenklassen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die meiste Fläche bewirtschaftet (bitte in 500-Hektar-Schritten, einzeln für jedes Bundesland auflisten)?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit möglich, den Anteil der bewirtschafteten Flächen aufzuschlüsseln, die von Unternehmensgruppen mit Sitz in einem Bundeslandes in den jeweiligen Bundesländern liegen (gilt für landwirtschaftliche Unternehmen, die ihren Sitz in einem Bundesland haben, aber Flächen in unterschiedlichen Bundesländern bewirtschaften), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Was versteht die Bundesregierung unter „ungesunder“ Verteilung von Boden (vgl. § 4 des Landpachtverkehrsgesetzes (LPachtVG) und § 9 des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdStVG)) im Kontext der notwendig anstehenden Transformation der Landwirtschaft?
Nach welchen Kriterien wird das bemessen, und was plant die Bundesregierung, um in dieser Hinsicht langfristig klimagerecht zu gestalten?
Wie viele Hektar land- und forstwirtschaftliche Fläche sind derzeit noch nach Kenntnis der Bundesregierung im Eigentum der BVVG (bitte nach land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Hektar land- und forstwirtschaftliche Fläche hat die BVVG nach Kenntnis der Bundesregierung von 2018 bis 2020 verkauft (bitte nach land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Bundesländern, Betriebsform der Käuferinnen und Käufer sowie Alteigentümerinnen und Alteigentümer sowie Jahr aufschlüsseln)?
Zu welchen Preisen hat die BVVG von 2015 bis 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung land- und forstwirtschaftliche Flächen verkauft (bitte nach land- und forstwirtschaftlichen Flächen, mit Betragsspanne von bis, Hektar, Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele der Landverkäufe durch die BVVG zwischen 2015 und 2020 liefen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Bietendenverfahren (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele der Landverkäufe durch die BVVG zwischen 2015 und 2020 liefen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein blindes Bietendenverfahren (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Hektar land- und forstwirtschaftliche Fläche hat die BVVG nach Kenntnis der Bundesregierung von 2018 bis 2020 verpachtet (bitte nach land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Bundesländern, Betriebsform der Pachtenden und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Pachtverträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung Staffelpachtverträge (bitte Anzahl, Prozent und Höhe der Staffelung in Prozent angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Preise verlangt die BVVG nach Kenntnis der Bundesregierung von 2015 bis 2020 für Pachtflächen (bitte nach land- und forstwirtschaftlicher Fläche, Preisspanne von bis, Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Betriebe konnten nach Kenntnis der Bundesregierung von 2015 bis 2020 ihre Pacht an die BVVG nicht fristgerecht zahlen (bitte nach Anzahl, Betriebsform der Pachtenden, einmalige oder mehrmalige Fristversäumnis, Bundesland und Jahr aufschlüsseln), und welche Konsequenzen hatte dies?
Inwieweit ist die BVVG nach Kenntnis der Bundesregierung den säumigen Pachtenden 2020 entgegengekommen (bitte Bundesland und Art des Entgegenkommens aufschlüsseln)?
Inwieweit ist die BVVG nach Kenntnis der Bundesregierung Pachtenden mit Staffelverträgen 2020 entgegengekommen (bitte nach Bundesland und Art des Entgegenkommens, Beispiel: Preisnachlass für einen Monat um xy Prozent aufschlüsseln)?
Über welche Laufzeiten verpachtet die BVVG nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Pachtflächen?
Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die BVVG-Flächen kostenfrei in die Hand der Länder übergeben?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die bundeseigene BVVG zukünftig ihre Flächen unter fachlich fundierten Vergabekriterien, die sich an agrarstrukturellen Belangen und einer Förderung des ländlichen Raums orientieren, nicht nach dem Höchstgebot veräußern?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Anzeigen bzw. Meldungen aus dem landwirtschaftlichen Bereich sind zwischen 2010 und heute, bezugnehmend auf § 19 des Grunderwerbssteuergesetzes Absatz 1 Nummern 3a bis 7a nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Finanzämtern eingegangen (bitte nach Bundesland und wenn möglich Gemeinde bzw. Kommune aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmeausfälle für die Länder durch steuervermeidende Share Deals (bitte nach Bundesland und Jahr ab 2010 aufschlüsseln)?
Plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine weitere Absenkung der Auslöseschwelle für Share Deals im Grunderwerbssteuergesetz auch nach Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/13437?
Wenn ja, wann?
Warum sieht das BMEL eine Absenkung auf 90 Prozent „als nicht ausreichend“ an, wie aus einem internen Schreiben an die Abgeordnete Dr. Kirsten Tackmann der Fraktion DIE LINKE. von Juli 2019 hervorgeht?