[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann,
Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 19/32029 –
Die Bundeswehr im Weltraum
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, hat am
13. Juli 2021 das neue Weltraumkommando der Bundeswehr in Dienst
gestellt. Ziel sei die Bündelung bestehender Expertise und der Kapazitäten der
Dimensionen Luft und Cyber unter gleichzeitiger Erweiterung um neue
Fähigkeiten, so die Bundesministerin. Mit diesen Fähigkeiten leiste die Bundeswehr
weitere Beiträge zur Weltraumsicherheit und damit auch zur gesamtstaatlichen
Sicherheitsvorsorge. Die Bundeswehr reagiere mit der heutigen Aufstellung
des Kommandos auf die immer stärker werdende Bedeutung des Weltraumes
für die Funktionsfähigkeit unseres Staates, den Wohlstand unserer
Bevölkerung und auf die zunehmende Abhängigkeit der Streitkräfte von
weltraumgestützten Daten, Diensten und Produkten, erläuterte die Bundesministerin
weiter (
https://www.bmvg.de/de/presse/ministerin-stellt-weltraumkommando-der-
bundeswehr-auf-5110348).
Bereits 2018 hatte die Bundeswehr in ihrer Konzeption aufgeführt, dass „die
Sicherheit und Funktionsfähigkeit einer modernen Informationsgesellschaft
vom ungehinderten Zugang zu weltraumgestützten Informations- und
Kommunikationswegen abhängen. Gleiches gilt für die Einsatzfähigkeit und
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, die zur Erfüllung ihres Auftrags auf
weltraumgestützte Anwendungen und Satellitensysteme angewiesen ist. Der
Weltraum ist als Operationsraum zu betrachten. Die Bundeswehr führt
Weltraumoperationen mit den beiden Säulen „Unterstützung von Einsatz, Übung und
Grundbetrieb aus dem Weltraum“ sowie „Einsatz, Betrieb und Schutz von
Weltraumsystemen“ durch. Zusätzlich trägt sie mit Fähigkeiten subsidiär zur
gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge bei und stellt diese auch anderen
Ressorts zur Verfügung. Beispiele sind die Informationsbereitstellung bei
Wiedereintritt von Weltraumobjekten sowie im verfassungsrechtlichen Rahmen der
Schutz kritischer ziviler Weltraumstrukturen (
https://www.bmvg.de/resource/b
lob/26546/befaf450b146faa515e19328e659fa1e/20180731-broschuere-konzep
tion-der-bundeswehr-data.pdf).
Die USA hatten Ende 2019 mit der United States Space Force (USSF) eine
zusätzliche Teilstreitkraft aufgestellt, Frankreich hat im September 2020 seine
Luftwaffe in Luft- und Weltraum-Streitkräfte (Armée de l’air et d’espace) um-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32496
19. Wahlperiode 17.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 16. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
benannt. Frankreich hatte bereits ein eigenes Weltraumkommando geschaffen
und dieses Jahr sein erstes militärisches Manöver im All abgehalten (
https://w
ww.faz.net/aktuell/politik/ausland/frankreich-haelt-sein-erster-weltraummanoe
ver-ab-17241954.html). Auch die NATO hatte den Weltraum zum neuen
Operationsgebiet des Bündnisses erklärt und eine eigene Weltraumstrategie
beschlossen (
https://www.tagesschau.de/ausland/nato-weltraum-103.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Weltraum als
sicherheitspolitischem Operationsraum zu?
Weltraumsicherheit hat sich für Deutschland und die Staatengemeinschaft
insgesamt zu einem zentralen Faktor entwickelt. Der freie Zugang zum Weltraum
und die verlässliche Nutzung von Weltraumsystemen und -anwendungen sind
bereits heute in nahezu allen Lebensbereichen essentiell. Beispiele hierfür sind
das Bankenwesen, der weltweite Börsenhandel oder die Steuerung und
Synchronisation komplexer Netzwerke wie für die Energie- und Wasserversorgung,
die für ihr Funktionieren auf genaue, durch Satelliten bereitgestellte Zeitsignale
angewiesen sind. Ebenso sind der Flug- und Schiffsverkehr sowie weitere für
uns alltägliche Dinge wie elektronische Navigation im Straßenverkehr und die
Nutzung des Internets ohne weltraumgestützte Dienste nahezu nicht möglich.
Weltraumgestützte Systeme erfüllen zudem wesentliche Aufgaben bei der
Krisenfrüherkennung und können Informationen für schnelle Hilfsmaßnahmen
liefern. Weltraumsysteme für Kommunikation, Navigation und Erdbeobachtung
leisten damit einen entscheidenden Beitrag für Deutschlands außen- und
sicherheitspolitische Urteils- und Handlungsfähigkeit und für die Gewährleistung
einer gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge.
Auch die Bundeswehr ist zur Erfüllung ihres Auftrags auf eine gesicherte und
kontinuierliche Verfügbarkeit weltraumgestützter Dienste und Produkte, vor
allem der Verfügbarkeit von Satellitenkommunikation, weltraumgestützter
Aufklärung, Geoinformationen (auf Basis von Weltraumdiensten) und globaler
Satellitennavigation, angewiesen. Dies gilt sowohl mit Blick auf die Aufgabe der
Landes- und Bündnisverteidigung als auch für Einsätze und Missionen der
Bundeswehr im Ausland. Gleichzeitig trägt die Bundeswehr mit ihren
Fähigkeiten zur Erstellung einer Weltraumlage auch zur Sicherheit sämtlicher
deutschen Weltraumakteure bei.
Ausfälle von Weltraumsystemen durch technische Störungen, Unfälle oder
aufgrund von intendiertem oder fahrlässigen Verhalten anderer Weltraumakteure
können weitreichende Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft, die
gesamtstaatliche Sicherheit sowie die militärische Verteidigungsfähigkeit Deutschlands
haben. Daraus folgt, dass Weltraumsicherheit ein ressortübergreifendes
Handlungsfeld ist und als solches in Deutschland als gesamtstaatliche Aufgabe
verstanden, zunehmend ressortübergreifend und mit entsprechend hoher
Bedeutung bearbeitet wird.
2. Welche sicherheitspolitischen Interessen, Prioritäten und Ziele hat
Deutschland im Weltraum?
3. Mit welchen Mitteln und Maßnahmen möchte Deutschland diese
Interessen, Prioritäten und Ziele bis wann erreichen?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Deutschlands Interesse ist es, den freien und verlässlichen Zugang zum
Weltraum sowie die sichere, friedliche und nachhaltige Nutzung des Weltraums zu
wahren. Die Sicherstellung einer zuverlässigen Nutzung weltraumgestützter
Dienste für alle Nutzerinnen und Nutzer hat auch in Zukunft Priorität.
Ziele und Maßnahmen, die zum Erhalt der Weltraumsicherheit beitragen,
werden in einem ressortübergreifenden Ansatz abgestimmt. Deutsche Interessen
werden im Rahmen internationaler Prozesse und Kooperationen vertreten. Zu
diesen Maßnahmen zählen:
– Unterstützung multilateraler Prozesse zu Verhaltensregeln, vertrauens- und
sicherheitsbildenden Maßnahmen und Rüstungskontrolle im Weltraum (vgl.
u. a. den „Report of the Secretary-General on reducing space threats
through norms, rules and principles of responsible behaviours“ (A/76/77)
im Internet unter
https://www.un.org/disarmament/topics/outerspace-sg-rep
ort-outer-space-2021/, der auch eine „German national contribution to the
Secretary General in reference to the Resolution 75/36 on norms, rules and
principles of responsible behaviours in outer space” enthält),
– Beteiligung an der Erstellung von Regelungen des Weltraumverkehrs u. a.
auf globaler und europäischer Ebene (Space Traffic Management),
– stärkere Berücksichtigung sicherheits- und verteidigungspolitischer Fragen
mit Weltraumbezug in NATO und EU und in Kooperation mit engen
Partnern (u. a. im Zuge der Umsetzung der sog. „Overarching Space Policy“ der
NATO, des Aufbaus des NATO Space Centre in Ramstein und infolge der
Erklärung des Weltraums zur Dimension der Operationsführung durch die
NATO) sowie der Beteiligung an multinationalen Planspielen und
Kooperationsinitiativen,
– Etablierung von nationalen Strukturen, Gremien und Verfahren, um
künftige Weltraumsicherheitsereignisse frühzeitig erkennen und auf diese
angemessen und abgestimmt reagieren zu können.
Darüber hinaus erfolgt der nationale Fähigkeitsaufbau in der Bundeswehr,
insbesondere für die Erstellung der Weltraumlage als Grundlage für die
Weltraumsicherheit, aber auch zur Bereitstellung und Sicherung von
Einsatzunterstützung aus dem Weltraum wie Satellitenkommunikation oder Aufklärung, sowie
zur Nutzung, zur Überwachung und zum Schutz bundeswehreigener
Weltraumsysteme.
4. Welche konzeptionellen und strategischen Grundlagen gibt es hierzu
momentan in Deutschland, und welche sind in Planung?
Die Raumfahrtstrategie der Bundesregierung, die unter Federführung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellt und im Jahr 2010
veröffentlicht wurde, stellt die bisherigen Planungen und Wegmarken deutscher
Raumfahrtpolitik dar und bildet die Grundlage für die deutschen Aktivitäten in
der Raumfahrt. Insbesondere dient sie zur Abstimmung innerhalb der
Bundesregierung und stellt Leitlinien zur einheitlichen Interessenvertretung im
ressortübergreifenden und internationalen Rahmen dar. Eine Überarbeitung der
Raumfahrtstrategie könnte die neue Bundesregierung anstreben, um die rasanten
Entwicklungen der letzten Dekade zu reflektieren und Ziele und Rahmen deutscher
Weltraumpolitik für die Zukunft zu definieren.
Das Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der
Bundeswehr von 2016 und die Konzeption der Bundeswehr aus dem Jahr 2018
heben die Bedeutung der Dimension Weltraum für die Sicherheit und
Verteidigung und für die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge hervor. In der
Konzeption der Bundeswehr wird die Weltraumnutzung als eine der
Dauereinsatzaufgaben der Bundeswehr festgeschrieben. Ergänzt werden diese Dokumente
durch die Strategische Leitlinie Weltraum des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) aus dem Jahr 2017, die Positionen und Ziele zur militärischen
Nutzung des Weltraums sowie die sich daraus ergebenden sicherheits- und
verteidigungspolitischen Handlungsbedarfe beinhaltet.
5. Welchen Nutzen hat ein militärisches Engagement der Bundeswehr im
Weltraum?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
6. Welche Bedrohungen und Risiken existieren derzeit und absehbar für
Deutschlands Interessen, Prioritäten und Ziele im Weltraum?
Während Risiken und Gefahren meist auf eine stetig zunehmende Anzahl an
Akteuren, Satelliten und Weltraumschrott sowie auf natürliche Ereignisse (z. B.
Sonnenstürme) zurückzuführen sind, können Bedrohungen auch aus den
Fähigkeiten, den Absichten und dem Verhalten anderer Raumfahrtakteure entstehen.
Mit Blick auf die hohe Verwundbarkeit und Abhängigkeiten Deutschlands von
Weltrauminfrastrukturen ist sowohl im Rahmen von hybriden Kampagnen als
auch bereits in Frühphasen von Konflikten mit Versuchen zu rechnen, die
Nutzbarkeit und Verfügbarkeit ziviler und militärischer Weltrauminfrastrukturen
sowie weltraumgestützter Daten, Dienste und Produkte einzuschränken.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache
19/24261 und auf den deutschen Beitrag „German national contribution to the
Secretary General in reference to the Resolution 75/36 on norms, rules and
principles of responsible behaviours in outer space“ verwiesen (
https://front.un-
arm.org/wp-content/uploads/2021/05/ODA_2021-00005-Outer-Space_German
y.pdf, April 2021).
7. Welche organisatorischen und strukturellen Maßnahmen hatte
Deutschland vor der Aufstellung des Weltraumkommandos der Bundeswehr
aufgewandt?
Begonnen wurde 2009 mit der Aufstellung des militärischen Anteils des
Weltraumlagezentrums, das seit dem Jahr 2011 zusammen mit dem BMWi
ressortgemeinsam betrieben wird. Mit der Aufstellung des Zentrums für
Weltraumoperationen im Jahr 2017 und der Indienststellung des Air and Space
Operations Centre (ASOC) im Jahr 2020 wurden auf militärischer Seite weitere
wichtige Schritte hin zu einem Weltraumkommando der Bundeswehr vollzogen. Bei
der Aufstellung des Weltraumkommandos der Bundeswehr am 13. Juli 2021
handelte es sich somit um eine konsequente Fortsetzung der Entwicklungslinie
zur Stärkung der Handlungsfähigkeit Deutschlands in der Dimension
Weltraum.
8. Welche Kosten entstehen durch das Weltraumkommando der
Bundeswehr, und sind diese Kosten künftig vollumfänglich haushalterisch
abgedeckt?
Die initiale Aufstellung des Weltraumkommandos der Bundeswehr erfolgt
durch Abstützen auf Bestandsinfrastruktur, Kollozierung mit bestehenden
Dienststellen sowie einer umfangsneutralen Dienstposten-Alimentierung. Die
für das Weltraumkommando erforderlichen Haushaltsmittel werden in die
künftigen Haushaltsaufstellungen entsprechend der etablierten Verfahren
eingebracht. Eine Aussage zu den Kosten ist derzeit noch nicht möglich, da die
Kostenrechnung im Zuge der Aufstellung des Weltraumkommandos noch
anzupassen ist.
9. Welche anderen Akteure gibt es derzeit und absehbar im Weltraum?
Welche Fähigkeiten haben diese Akteure derzeit und absehbar?
Welche Konsequenzen und Auswirkungen haben diese auf die
Interessen, Prioritäten und Ziele Deutschlands?
Die Anzahl von Raumfahrtakteuren hat in den vergangenen Jahren stetig
zugenommen. Neben den bekannten staatlichen oder staatlich geförderten Akteuren
steigt aufgrund zunehmender Kommerzialisierung vor allem die Anzahl
nichtstaatlicher bzw. privater Raumfahrtakteure. Die kontinuierlichen
technologischen Entwicklungen, so z. B. im Bereich der Miniaturisierung, bieten neue
Möglichkeiten, stellen sämtliche Raumfahrtaktivitäten aber zugleich auch vor
große, teils neuartige Herausforderungen: So tragen beispielsweise sogenannte
Megakonstellationen erheblich zur Erhöhung der Verkehrsdichte im Weltraum
bei, was die Hauptursache für vermehrte Kollisionswarnungen mit anderen
Satelliten ist. Neue technische Lösungen, z. B. zur Entfernung von
Weltraumschrott oder zur Lebensdauerverlängerung durch sogenanntes On-Orbit-
Servicing, stellen Entwicklungen dar, die einen Dual-Use-Charakter haben und
sowohl für die freie, friedliche und nachhaltige Nutzung des Weltraums wichtig
sind, die aber auch zur Zerstörung oder Beeinträchtigung von
Weltraumsystemen genutzt werden könnten. Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen
sowie ein offener Dialog zwischen allen Akteuren sind erforderlich, um
Fehlinterpretationen und Fehlperzeptionen zu vermeiden.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Um bei diesen hochdynamischen Entwicklungen im Weltraum die nationale
Urteilsfähigkeit und Handlungssicherheit zu erhalten, kommt dem
kontinuierlichen und konsequenten Aufbau der Fähigkeit zur Weltraumlageerstellung für
den Schutz deutscher Fähigkeiten und Interessen eine entscheidende Rolle zu.
10. Welche Weltraumoperationen hat die Bundeswehr bislang durchgeführt?
Nach heutigem Verständnis des Begriffs sind die seit 2006 laufenden
Maßnahmen zum Start, zur Inbetriebnahme, Indienststellung, zum Nutzbetrieb, zur
Überwachung und zum Schutz bundeswehreigener Weltraumsysteme in Teilen
als Weltraumoperationen zu bezeichnen. Beispiele hierfür sind die vom
regulären Nutzbetrieb abweichenden Eingriffe in den Satellitenbetrieb für
Ausweichmanöver oder die Vorbereitung von Maßnahmen für den Fall einer Annäherung
fremder Satelliten an bundeswehreigene Satelliten.
11. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der internationalen
Kooperation im Weltraum bei?
Kaum eine Nation ist in der Lage, den aktuellen und zukünftigen
Herausforderungen im Weltraum allein zu begegnen. Folglich wird der internationalen
Kooperation im Weltraum ein großer Stellenwert beigemessen. Deutschland
engagiert sich bereits heute in zahlreichen bi- und multilateralen
Kooperationsformaten, internationalen Organisationen wie der europäischen
Weltraumorganisation ESA, und plant, diese Beziehungen sukzessive zu erweitern. Die
Bundesregierung nutzt dabei aktiv die Gesprächs- und Kooperationsformate, um
gemeinsame Positionen sowie rechtliche und politische Bewertungsmaßstäbe für
die sicherheitspolitisch und militärisch relevanten Aspekte der
Weltraumnutzung zu entwickeln und darauf aufbauend konkrete
Kooperationsvereinbarungen anzustoßen.
12. Welche Zusammenarbeit gibt es mit der DLR?
Welche Zusammenarbeit gibt es mit der ESA?
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) agiert über die
Deutsche Raumfahrtagentur im DLR als nationale Raumfahrtagentur der
Bundesregierung sowie im Bereich der angewandten Forschung und der
Grundlagenforschung als Großforschungseinrichtung der Bundesrepublik
Deutschland für Luft- und Raumfahrt sowie Energie, Verkehr, Digitalisierung
und Sicherheit.
Auf Grundlage des Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetzes (RAÜG) und der
Beleihung durch BMWi, Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur sowie BMVg nimmt die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR für die
Bundesregierung hoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt
eigenverantwortlich wahr, setzt die Raumfahrtstrategie der Bundesregierung um,
entwickelt und steuert das nationale Raumfahrtprogramm und vertritt die
Bundesrepublik Deutschland auf internationaler Ebene, insbesondere im zivilen
Bereich in der ESA, in Gremien auf EU-Ebene und anderen raumfahrtrelevanten
Gremien.
Im Rahmen der in 2020 zwischen dem DLR und dem BMVg geschlossenen
Ausführungsvereinbarung wurde die Grundlage geschaffen, um die
Raumfahrtagentur im DLR mit der Umsetzung konkreter Projekte mit Weltraumbezug für
das BMVg zu beleihen.
Insbesondere im Bereich der Weltraumlage gibt es eine intensive
Zusammenarbeitsbeziehung mit dem DLR. 2011 wurde das Weltraumlagezentrum
(WRLageZ) durch das BMVg und BMWi ressortgemeinsam aufgestellt und
seitdem durch die Luftwaffe und die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR
betrieben. Weiterhin hat die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR mit finanziellen
Mitteln des BMWi beim Fraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik und
Radartechnik (FHR) einen ersten experimentellen deutschen
Weltraumüberwachungssensor GESTRA (German Experimental Space Surveillance and
Tracking Radar) entwickeln lassen, der auf einem Gelände der Bundeswehr bei
Koblenz stationiert ist.
Das BMVg und BMWi realisieren im Rahmen einer ressortübergreifenden
Kooperation die Heinrich Hertz Satellitenmission und haben Planung,
Durchführung und Koordinierung des Projektes der Raumfahrtagentur im DLR
übertragen. Die Federführung für das Gesamtprojekt obliegt dem BMWi.
Das BMVg beteiligt sich für wehrtechnische Forschung an der institutionellen
Förderung des DLR. Anteilig fließt diese Förderung auch in Forschung in die
DLR Programmlinien „Satellitentechnik und Sensoren“ sowie
„reaktionsschnelle Satellitenverbringung“.
Zwischen Luftwaffe und DLR wurde ein Kooperationsabkommen geschlossen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit wird der fachtechnische und
wissenschaftliche Austausch langfristig gefördert und vertieft, der auch militärische
Weltraumanwendungen umfasst. Weitere Kooperationen zwischen der Luftwaffe
und dem DLR finden sich in der Luft- und Raumfahrtmedizin.
Das ressortgemeinsame WRLageZ stellt den nationalen „Point of Contact“ für
das „Near-Earth Object Coordination Centre (NEO-CC)“ der ESA. Hier
werden relevante Informationen zu Annäherungen von NEO (Asteroiden,
Meteoriten) an die Erde aufbereitet und im Rahmen einer etablierten Meldekette den
für Zivilschutz zuständigen Ansprechpartnern im Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von
Bund und Ländern übermittelt. Mit dem Darmstädter „Space Debris Office
(SDO)“ der ESA werden etwa zweimal im Jahr Austausche zu technisch/
operationell relevanten Punkten der Weltraumlage durchgeführt. Bei relevanten
Weltraumereignissen und entsprechendem Bedarf unterstützen sich WRLageZ
und SDO gegenseitig mit Berechnungen und ggf. Bahnvermessung der
orbitalen Bezugsobjekte. Darüber hinaus hat das WRLageZ jederzeit Zugriff auf die
von SDO gepflegte ESA Datenbank DISCOS (Database and Information
System Characterising Objects in Space).
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Aufstellung einer EU Space Force
für militärische Verteidigungsfähigkeiten im Weltraum?
Die Aufstellung einer EU Space Force ist der Bundesregierung nicht bekannt.
14. Welche Zusammenarbeit gibt es mit den USA und mit Frankreich?
Für Deutschland sind die USA derzeit der wichtigste Partner, insbesondere
beim Auf- und Ausbau der Weltraumlagefähigkeiten. Das ressortgemeinsame
WRLageZ stützt sich bisher nahezu vollständig auf entsprechende US-
Weltraumlagedaten ab, die auf Basis eines sog. „Sharing Agreements“ seit
2015 bereitgestellt werden. Seit 2017 hat Deutschland einen
Verbindungsoffizier beim US-Weltraumoperationszentrum in Vandenberg, USA; noch 2021
wird auch beim US Space Command in Colorado Springs ein deutscher
Verbindungsoffizier eingesetzt werden. Auf ministerieller Ebene gibt es sowohl
zwischen Auswärtigem Amt und dem US Department of State als auch zwischen
dem BMVg und dem US Department of Defense Dialogformate. Deutschland
wird regelmäßig zu Übungen und Planspielen der USA eingeladen.
In Europa ist Frankreich in den Bereichen Raumfahrt und der Dimension
Weltraum der wesentliche Partner für Deutschland. Mit Frankreich wurde der
Austausch von Verbindungsoffizieren, ein Datenaustausch von Weltraumlagedaten,
eine Kooperation im Bereich der weltraumgestützten abbildenden Aufklärung
sowie der Aufbau einer sich ergänzenden Weltraumlage-Sensorarchitektur
vereinbart. Weitere Zusammenarbeit wird im neu aufzustellenden NATO „Center
of Excellence Space“ in Toulouse stattfinden.
15. Welche Abhängigkeiten oder wechselseitigen Auswirkungen hinsichtlich
der Mittel und Fähigkeiten der Bundeswehr im Weltraum gibt es mit
anderen Partnern?
Der freie Zugang zum Weltraum wird für Deutschland einerseits durch die ESA
und die entsprechenden Trägerraketenprogramme sichergestellt, anderseits
nutzen deutsche Bedarfsträger auch andere Raketenstartdienstleistungen,
insbesondere solche der Bündnispartner.
Zum Schutz der eigenen Weltraumfähigkeiten ist insbesondere der Austausch
von Weltraumlagedaten für den Bereich der Weltraumsicherheit für alle
Weltraumakteure von herausgehobener Bedeutung. Solange entsprechende Sensoren
der Bundeswehr für eine operative Nutzung noch nicht zur Verfügung stehen,
muss Deutschland maßgeblich auf Sensordaten verbündeter Nationen bzw.
ziviler Einrichtungen, wie des DLR, zurückgreifen.
Eine Kooperation mit Frankreich auf dem Gebiet der weltraumgestützten
abbildenden Aufklärung ergänzt die deutsche Fähigkeit zur Fernerkundung
mittels Radarsensoren um einen elektrooptischen Anteil.
16. Welche Verpflichtungen ist Deutschland gegenüber der NATO und EU
hinsichtlich der Gestellung von Fähigkeiten oder Ergebnissen im
Zusammenhang mit dem Weltraum eingegangen?
Konnten diese Ziele bislang erfüllt werden?
Deutschland stellt der NATO qualitative Fähigkeiten im Bereich der
weltraumgestützten Aufklärung und der Weltraumlage zur Verfügung.
Deutschland beteiligt sich an den Flaggschiffprogrammen der Europäischen
Kommission (Galileo, Copernicus) und ist Partner im „EU Space Surveillance
and Tracking Programme“ (EU SST) der Europäischen Union. In enger
Zusammenarbeit mit Frankreich sowie Italien, Polen, Portugal, Rumänien und
Spanien wird dieses Programm durch die jeweiligen zivilen Raumfahrtagenturen in
einem Konsortium umgesetzt und durch die jeweiligen Streitkräfte und deren
Einrichtungen – für Deutschland das ressortgemeinsame Weltraumlagezentrum
– unterstützt. Deutschland hat dabei die Aufgabe des Aufbaus und künftigen
Betriebs des europäischen Bahndatenkatalogs übernommen, der durch die
Verarbeitung aller kontinuierlich durch die Konsortialpartner betriebenen
Weltraumlagesensoren übermittelten Messungen erzeugt wird und die Grundlage für
die Bereitstellung der Weltraumlagedienste (gefährliche Annäherungen an
Satelliten, Wiedereintritt von Weltraumschrott und Fragmentierung von
Weltraumobjekten) durch das europäische Konsortium bildet.
17. Wie setzt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) den
Fähigkeitsaufbau in der Dimension Weltraum um (bitte konkrete Maßnahmen
und Projekte benennen über alle Planungskategorien hinweg – Material,
Personal, Infrastruktur, Ausbildung, Betrieb, Organisation), und wie
viele Haushaltsmittel sind dafür vorgesehen?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Rückschlüsse auf die Durchhaltefähigkeiten sowie den
Fähigkeitserhalt, -aufbau und -ausbau der Bundeswehr zulassen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
18. Wie wird die Bundesregierung den von ihr gefassten Beschluss einer
„europäischen Präferenz“ für Startdienstleistungen für zukünftige Starts
von Bundeswehr-Satelliten konkret umsetzen?
Grundsätzlich ist die Beförderung von Bundeswehr-Satelliten in den Orbit
Bestandteil der Gesamtleistung, die von einem Hauptauftragnehmer erbracht
werden muss. Damit liegt die eigentliche Auswahl des Startsystems in der
Verantwortung des Auftragnehmers. Gleichwohl ist im Rahmen des Gesamtprozesses
für zukünftige Projekte geplant, verfügbare europäische Kapazitäten
vordringlich zu betrachten. Eine finale Entscheidung zur Beauftragung ist jedoch immer
im Einzelfall auf Basis der jeweiligen technischen Anforderungen und
verfügbaren Kapazitäten zu prüfen sowie in Abhängigkeit von vergabe- bzw.
haushaltsrechtlichen Vorgaben zu treffen.
19. Welche militärischen Fähigkeiten hat die Bundeswehr derzeit im
Weltraum, und welche strebt sie an bis wann zu erlangen?
Aktuell verfügt die Bundeswehr im Weltraum mit dem Projekt SATCOMBw
Stufe 2 über die Fähigkeit zur Satellitenkommunikation und mit dem Projekt
SAR-Lupe über die Fähigkeit zur weltweiten abbildenden Aufklärung. Im
Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
20. Welche militärischen Weltraumfähigkeiten möchte die Bundeswehr
national, welche international entwickeln (bitte nach Partner, Fähigkeit,
Status und Meilensteinen, Budget aufschlüsseln)?
Die Bundeswehr entwickelt Fähigkeiten vorrangig national zur Deckung ihrer
Bedarfe. Diese werden durch internationale Kooperation zum Datenaustausch
im Bereich der Weltraumlage (z. B. mit Frankreich und den USA) oder
Kapazitätsaustausch (z. B. mit Frankreich im Bereich weltweite abbildende
Aufklärung) ergänzt. Durch den Austausch über die Bedarfe und daraus resultierende
Fähigkeitsentwicklung in einem bilateralen (z. B. mit Frankreich) und
multinationalen (z. B. European Defence Agency) Rahmen werden Fähigkeiten
komplementär aufgebaut und unnötige Duplizierungen vermieden.
21. Welche Rolle spielen kommerzielle Unternehmen und Start-ups bei der
militärischen Weltraumnutzung in und für Deutschland sowie weltweit?
Welche Fähigkeiten haben diese Akteure derzeit und absehbar?
Welche Konsequenzen und Auswirkungen haben diese auf die
Interessen, Prioritäten und Ziele Deutschlands?
Die dynamische Fähigkeitsentwicklung von Start-Ups wird im
Geschäftsbereich BMVg beobachtet (z. B. mittels des Cyber Innovation Hub und des Drone
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
Innovation Hub). Derzeit spielen Start-Ups allerdings keine Rolle bei der
militärischen Weltraumnutzung.
Kommerzielle Unternehmen sind neben den Forschungseinrichtungen des
Bundes als Träger der Fachkompetenz sowohl bei der Realisierung als auch in der
Nutzungsphase von Projekten auch für die militärische Weltraumnutzung von
maßgeblicher Bedeutung. So erfolgt z. B. die Verbringung von Satelliten in den
Orbit und der Betrieb von Bodenstationen zur Steuerung der Satelliten durch
kommerzielle Unternehmen.
Aufgrund der in der Regel nach dem Hauptauftragnehmerprinzip umgesetzten
bzw. aktuell in Umsetzung befindlichen Fähigkeitsforderungen der Bundeswehr
liegt der Schwerpunkt der direkten Zusammenarbeit bisher bei den etablierten
größeren kommerziellen Unternehmen. Neben den einschlägigen
Fachkompetenzen je nach Aufgabenstellung (z. B. SAR-Technologie) spielt die Fähigkeit
zur Systemintegration eine entscheidende Rolle im Wettbewerb der Haupt- und
Unterauftragnehmer.
Im Rahmen der militärischen Lagefeststellung sowie zur Geoinformations-
Unterstützung der Bundeswehr werden unter anderem durch Satelliten
gewonnene Fernerkundungsdaten kommerzieller Unternehmen beispielsweise zur
Herstellung von Karten, Vektor- und Höhendaten genutzt. Die technischen
Produktdaten und Fähigkeiten der kommerziellen Akteure entsprechen dabei dem
marktverfügbaren Angebot und ergänzen bei Bedarf das mittels eigener
Sensoren sowie aus Partnermaterial generierte Lagebild.
22. Inwiefern beabsichtigt die Bundeswehr, noch stärker als bislang
kommerzielle Services bei der Fähigkeitsentwicklung einzubeziehen?
Kommerzielle Services werden komplementär immer dort einbezogen, wo eine
Fähigkeit nicht zeitnah oder in nicht ausreichendem Maße durch die
Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden kann, und die Sicherheitsinteressen der
Bundeswehr einen solchen Service zulassen. Die Anmietung kommerzieller
Übertragungskapazitäten wird auch weiterhin ein elementarer Bestandsteil in
den Projekten zur Satellitenkommunikation der Bundeswehr sein.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
23. Inwiefern beabsichtigt die Bundeswehr, nach Vorbild von Partnern
(„Commercial Integration Cell“; USA, FRA, UK) industrielle
Serviceprovider konzeptionell und bei Übungen einzubeziehen?
In enger Abstimmung zwischen dem BMVg und BMWi sowie unter
Einbeziehung der DLR Raumfahrtagentur erfolgt bereits seit 2018 regelmäßig eine
Beteiligung von Vertretern des Bundesverbands der Luft- und Raumfahrtindustrie
e.V. (BDLI) an der Vorbereitung von Planspielen. Mit dem ressortgemeinsam
betriebenen Weltraumlagezentrum steht den zivilen bzw. kommerziellen
Betreibern deutscher Weltraumsysteme bereits eine Ansprechstelle in Fragen der
Weltraumlage zur Verfügung.
Mit der Aufstellung des Weltraumkommandos der Bundeswehr ist geplant, im
Laufe der nächsten Jahre zusätzlich eine Schnittstelle für die enge Koordination
und Einbindung der Expertise aus Industrie und Forschung in
Weltraumsicherheitsfragen zu etablieren.
24. Inwiefern beabsichtigt die Bundeswehr, größere Übungen wie „Schriever
Wargame“ in den USA oder „AsterX“ in Frankreich für die Dimension
Weltraum zu planen und durchzuführen?
Die Beteiligung an Planspielen und Übungen von engen Partnern hat sich
bewährt und wird fortgeführt. Es ist somit weder sinnvoll noch notwendig, große
und in ihrer Komplexität einmalige, multinationale Veranstaltungen auf
nationaler Ebene zu duplizieren.
An der erstmaligen Durchführung der taktischen Übung AsterX des
französischen Weltraumkommandos war Deutschland sowohl mit Vertretern vor Ort als
auch im Weltraumlagezentrum umfassend beteiligt. Es ist beabsichtigt, sich
auch an zukünftigen Übungen mit spezifischem Weltraumbezug unter Führung
des Weltraumkommandos Bundeswehr zu beteiligen.
Neben den genannten weltraumspezifischen Übungen ist von besonderem
Interesse, die operativen Auswirkungen eigener Weltraumabhängigkeiten und die
Folgen einer durch natürliche oder von Dritten herbeigeführte Einschränkungen
der Weltraumnutzung im Einsatz (sog. „Space Degraded Environment“) durch
eine verstärkte Abbildung dieser Aspekte in Übungen der Bundeswehr bzw. der
NATO zu verdeutlichen und so ein verbessertes Bewusstsein über die
Bedeutung der Dimension Weltraum für den Einsatz von Streitkräften („Space
Domain Awareness“) zu erreichen. Hierbei wird das Weltraumkommando der
Bundeswehr einen Beitrag leisten, der auch die Durchführung eigener Übungen
mit einbeziehen wird. Auch in den Planungsübungen für
streitkräftegemeinsame Operationen an der Führungsakademie der Bundeswehr werden
Weltraumaspekte vermehrt berücksichtigt.
25. Wie viele Satelliten nutzt die Bundeswehr momentan im Weltraum, und
welche Aufgabe haben diese?
Die Beteiligung an Planspielen und Übungen von engen Partnern hat sich
bewährt und wird fortgeführt. Es ist somit weder sinnvoll noch notwendig, große
und in ihrer Komplexität einmalige, multinationale Veranstaltungen auf
nationaler Ebene zu duplizieren.
An der erstmaligen Durchführung der taktischen Übung AsterX des
französischen Weltraumkommandos war Deutschland sowohl mit Vertretern vor Ort als
auch im Weltraumlagezentrum umfassend beteiligt. Es ist beabsichtigt, sich
auch an zukünftigen Übungen mit spezifischem Weltraumbezug unter Führung
des Weltraumkommandos Bundeswehr zu beteiligen.
Neben den genannten weltraumspezifischen Übungen ist von besonderem
Interesse, die operativen Auswirkungen eigener Weltraumabhängigkeiten und die
Folgen einer durch natürliche oder von Dritten herbeigeführte Einschränkungen
der Weltraumnutzung im Einsatz (sog. „Space Degraded Environment“) durch
eine verstärkte Abbildung dieser Aspekte in Übungen der Bundeswehr bzw. der
NATO zu verdeutlichen und so ein verbessertes Bewusstsein über die
Bedeutung der Dimension Weltraum für den Einsatz von Streitkräften („Space
Domain Awareness“) zu erreichen. Hierbei wird das Weltraumkommando der
Bundeswehr einen Beitrag leisten, der auch die Durchführung eigener Übungen
mit einbeziehen wird. Auch in den Planungsübungen für
streitkräftegemeinsame Operationen an der Führungsakademie der Bundeswehr werden
Weltraumaspekte vermehrt berücksichtigt.
26. Wie ist die Einsatzbereitschaft dieser Satelliten durchschnittlich (bitte
aufschlüsseln)?
Alle seitens der Bundeswehr eingestellten Bildaufträge werden im
vorgegebenen Zeitrahmen der für SAR-Lupe geltenden Forderungslage abgearbeitet und
unterstreichen die Einsatzbereitschaft des Systems.
Die Einsatzbereitschaft der beiden bundeswehreigenen
Kommunikationssatelliten sowie die Anmietungen von Übertragungskapazitäten auf kommerziellen
Satelliten liegt innerhalb der technischen bzw. vertraglich zugesicherten
Parameter. Es sind keine Einschränkungen bekannt.
27. In welchen Einsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen, Daueraufgaben
o. Ä. werden Satelliten der Bundeswehr verwendet?
Welche Aufgaben übernehmen sie dabei, und welche Erfahrungswerte
hat das BMVg hierzu?
Die Aufklärungs- und Kommunikationssatelliten der Bundeswehr leisten für
alle Einsätze und Daueraufgaben und einsatzgleiche Verpflichtungen Beiträge.
Die Satelliten des Projektes SAR-Lupe werden zur Ergänzung des Lagebildes
des militärischen Nachrichtenwesens eingesetzt. Die Fernerkundung mittels
Satelliten ist dabei ein unverzichtbarer Bestandteil zur Auftragserfüllung der
Bundeswehr.
Satellitenkommunikation bildet in allen Einsatzszenaren der Bundeswehr eine
Schlüsselrolle für eine unabhängige und flexible IT-Anbindung von Kräften.
Dabei bilden die eigenen Kommunikationssatelliten eine Schlüsselfähigkeit, da
sie unmittelbar und nach dem Bedarf der Streitkräfte eigenständig skalierbar
Ressourcen zur Verfügung stellen. Neben der hohen Verfügbarkeit bieten sie
auch eine Fülle von Übertragungsoptionen mit unterschiedlichen Systemen.
Von tragbaren Satellitenterminals für schnelle, schmalbandige Anbindungen bis
hin zu Containerlösungen für breitbandige Anbindungen für die großen
Feldlager verfügt die Bundeswehr über eine breite Palette von Übertragungssystemen.
Diese können vor allem dank eigener Kommunikationssatelliten flexibel und
lageangepasst eingesetzt werden.
In den Einsätzen und Missionen der Bundeswehr hat sich die eigene
Satellitenkommunikation und der Rückgriff auf kommerzielle Anbieter als erstes Mittel
der Wahl bewährt (z. B. bei MINUSMA in Gao (Mali), während des Air
Policing Baltikum in Lettland oder der Verlegung der Fregatte BAYERN in den
Indo-Pazifik) und bildet somit eine verlässliche Ressource für unsere Kräfte.
28. Welche besonderen Vorkommnisse und sicherheitsrelevanten
Zwischenfälle gab es im Zusammenhang mit Satelliten der Bundeswehr?
Das Weltraumlagezentrum überwacht die Orbits der bundeswehreigenen
Satelliten und berechnet Annäherungs- und Kollisionswarnungen. Hierbei kommt es
regelmäßig zu Annäherungen, die eine nähere Untersuchung und ggf. eine
Vermessung der Bahnen durch Weltraumlagesensoren erfordern. Durch die
vorausschauende Arbeitsweise sowohl im Weltraumlagezentrum als auch in den
Satellitenkontrollzentren kann in den meisten Fällen vermieden werden, ein
gesondertes, treibstoffaufwendiges Ausweichmanöver zu fliegen. Dennoch
kommt es nicht zuletzt aufgrund der Zunahme von Klein- und Kleinstsatelliten
und des Ausbaus kommerzieller Megakonstellationen in letzter Zeit zu einer
deutlichen Zunahme solcher Annäherungen.
Ein Beispiel für ein besonderes Vorkommnis stellt der zeitweilige Ausfall der
Kommunikationsverbindung auf Grund einer technischen Störung zwischen
einem bundeswehreigenen Satelliten und der Bodenstation im Jahr 2016 dar, der
durch eine ad-hoc Kooperation von Weltraumlagezentrum, Satellitenbetreiber
und weiteren Bundeswehrdienststellen erkannt, bewertet und behoben wurde.
29. Wurden Satelliten der Bundeswehr bereits durch Maßnahmen anderer
Akteure angegriffen oder gestört?
Wenn ja, wann, und durch wen, und welche Konsequenzen hatte dies?
In den Einsatzgebieten der Bundeswehr und der NATO wird die
Weltraumnutzung zunehmend durch Maßnahmen anderer Akteure eingeschränkt. Diese
reichen beispielsweise von der Störung und Täuschung von GPS-Empfängern im
Einsatzgebiet bis hin zu Maßnahmen gegen die weltraumgestützt bildgebende
Aufklärung mit Radar- und elektrooptischen Sensoren. Oftmals sind die Effekte
solcher Maßnahmen auf technischer und politischer Ebene schwierig zu
attribuieren. Auswirkungen eines „Space Degraded Environment“ betreffen oftmals
zunächst die Aufklärungs- und Führungsfähigkeit, wirken sich aber mittelbar
auch in den Domänen Wirkung und Unterstützung aus.
30. Inwiefern gab es Annäherungen anderer Satelliten oder Weltraumobjekte
an Satelliten der Bundeswehr oder an die von ihr genutzten Satelliten?
Wie detektiert oder attribuiert die Bundeswehr solche Annäherungen?
Wenn ja, wann und durch wen wurden diese Annäherungen
durchgeführt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang ergriffen – welche sofort, und welche nachträglich?
Annäherungen an bundeswehreigene Satelliten werden durch das
Weltraumlagezentrum auf der Grundlage von Daten des US Space Surveillance Networks,
des EU SST-Programms und nationaler Weltraumlagesensoren (TIRA)
überwacht. Insbesondere im dicht genutzten niedrigen Erdorbit kommt es
regelmäßig zu Annäherungen zwischen SAR-Lupe-Satelliten und Weltraumschrott.
Annäherungen mit aktiven Satelliten sind seltener, nehmen aber insbesondere
durch den Ausbau der Megakonstellationen deutlich zu. Kritische
Annäherungen, die eine Vermessung der Objekte oder gar ein dediziertes
Ausweichmanöver erfordern, sind selten, kommen aber vor.
Zu Annäherungen im geostationären Orbit kommt es zumeist, wenn Satelliten
von einer Position in eine andere Position verlegt werden. Die Verlegungen und
Annäherungen beispielsweise des russischen Satelliten Luch-Olymp werden
regelmäßig durch das Weltraumlagezentrum beobachtet, da dieser Satellit im
Verdacht steht, Aufklärung im Weltraum zu betreiben. Im Vorfeld einer möglichen
Annäherung von Luch-Olymp an einen Kommunikationssatelliten der
Bundeswehr wurden vorbereitende Maßnahmen getroffen, aufgrund des Vorbeifluges
jedoch nicht ausgeführt.
31. Welche Probleme und Schwierigkeiten gibt es mit dem Satellitensystem
der Bundeswehr vom Typ SARah?
In der Realisierungsphase des Satellitensystems SARah traten diverse
Verzögerungen auf. Zum einen waren Bundeswehr-interne und Bundeswehr-externe
Vorgaben zur Informationssicherheit nach Vertragsschluss nachträglich zu
berücksichtigen. Zudem mussten durch den Auftragnehmer zu vertretende
technische Unzulänglichkeiten im Boden-/Raumsegment ausgeräumt werden.
Zusätzliche Verzögerungen sind Pandemie-bedingten Auswirkungen zuzuschreiben.
32. Was passiert mit den Satelliten der Bundeswehr vom Typ SAR LUPE,
nach ihrer aktiven Verwendung?
Die Nutzung der SAR-Lupe-Satelliten ist durch ein begleitendes De-Orbiting
zu beenden, d. h. dass die Satelliten kontrolliert in der Erdatmosphäre zum
restlosen Verglühen gebracht werden.
33. Inwiefern sind die aktuellen Fähigkeiten der Bundeswehr im Bereich
„Space Situational Awareness (SSA)“ zur Detektion solcher
Annäherungen und Angriffsversuche geeignet (bitte nach Art des Orbits – LEO,
MEO, GEO – aufschlüsseln)?
Die Bundeswehr verfügt über einen vertraglich gesicherten Zugriff auf den
Weltraumidentifizierungssensor „Tracking and Imaging Radar“ (TIRA) des
Fraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik (FHR). Dieser
ist in der Lage, bei entsprechender Voreinweisung durch andere Sensoren oder
auf Grund von einer berechneten Annäherung, eine solche Annäherung zu
überwachen. Darüber hinaus muss die Bundeswehr auf Daten von Partnern
zurückgreifen.
Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
34. Welche Zielvorgaben hat die Bundeswehr für den Bereich SSA im
Rahmen der Fähigkeitsentwicklung (bitte nach Art der Sensorik –
spacebased, ground-based sowie RF, Radar, optisch – aufschlüsseln)?
Bisher hat sich die Bundeswehr im Rahmen SSA maßgeblich auf Sensordaten
verbündeter Nationen abgestützt und diese durch das Weltraumlagezentrum zur
Erstellung einer eigenen Weltraumlage verwendet. Die Bundeswehr
beabsichtigt, diese Abhängigkeit durch eine nationale Fähigkeitsentwicklung, in
Verbindung mit internationalen Kooperationen, abzumildern. Die Bundeswehr sieht
zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschaffung weltraumgestützter
Weltraumlagesensorik vor. Im Rahmen des Projekts „System zur
Weltraumüberwachung – Ausbaustufe 1“ soll ein Radarsystem und ein optisches System,
ergänzt durch kommerziellen Datenkauf, beschafft werden. Es ist geplant, mit
den darauffolgenden Ausbaustufen weitere Systeme zu beschaffen. Parallel
kooperiert Deutschland mit Frankreich im Hinblick auf die Entwicklung einer
gemeinsamen Sensorarchitektur. Die jeweiligen nationalen Systeme sollen sich in
Bauart, Erfassungsbereich und Dislozierung ergänzen und die Daten
ausgetauscht werden. Ein entsprechendes Datenaustauschabkommen wurde bereits
gezeichnet.
35. Inwiefern erwägt die Bundeswehr, im Rahmen der
Fähigkeitsentwicklung Services einzukaufen, anstatt eigene Fähigkeiten zu entwickeln
(bitte nach Projekt, Status und Meilensteinen, Budget aufschlüsseln)?
Zur Begründung der Einstufung wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
36. Wie soll nach Ende der Lebenszeit der ComSat-Stufe-2-Satelliten der
Bundeswehr die Satellitenkommunikation der Bundeswehr sichergestellt
werden?
Wie ist der Status eines möglichen Folgeprojektes (SatCom Stufe 3; bitte
Projekt, Status und Meilensteine, Budget aufschlüsseln)?
Zur Begründung der Einstufung wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
37. Wie hoch sind derzeit personelle Vakanzen auf welchen Dienstposten im
Weltraumkommando?
Die genaue Dienstpostenstruktur des Kommandos befindet sich derzeit in der
Ausplanung. Vakanzen in der Dienstpostenbesetzung sind daher aktuell nicht
zu verzeichnen.
38. Was beabsichtigt das BMVg gegen Personalvakanzen zu unternehmen?
Das Weltraumkommando ist eine streitkräftegemeinsame Dienststelle, die zwar
organisatorisch der Luftwaffe zugeordnet ist, deren Personal jedoch aus allen
Organisationsbereichen gewonnen werden soll. Derzeit wird mit dem in
Erarbeitung befindlichen Konzept „Personalentwicklung in der Dimension
Weltraum“ die Grundlage für eine zielgerichtete, systematische und individuelle
Personalentwicklung des mit Weltraumaufgaben betrauten Personals
geschaffen. Im Zuge der weiter auszugestaltenden Regelungen zur Umsetzung werden
der Personalführung und den militärischen Organisationsbereichen konkrete
Vorgaben an die Hand gegeben, welche die Voraussetzungen für eine
nachhaltige Regeneration, fachliche Ausprägung und Ausbildung des erforderlichen
Personals bilden.
39. Welchen durchschnittlichen Besetzungsgrad hatten die Dienstposten des
Weltraumlagezentrums seit seiner Gründung 2009?
Seit Aufstellung des Weltraumlagezentrums im Jahre 2009 erfuhr die
Dienststelle einen stetigen Dienstpostenaufwuchs. Der durchschnittliche
Besetzungsgrad (militärische Dienstposten) kann seit Zugehörigkeit zum Zentrum
Luftoperationen mit ca. 80 Prozent bewertet werden.
Für den zivilen Teil des Weltraumlagezentrums gibt es keine Soll-Vorgaben
zum Personalumfang. Die Beteiligung des DLR erfolgte von 2011 bis 2014
zunächst im Rahmen eines Projekts, welches dann nach der Evaluation durch eine
Folgevereinbarung in 2015 verstetigt wurde. Im Weltraumlagezentrum waren
zu Beginn in 2011 zunächst zwei wissenschaftliche Mitarbeiter eingesetzt,
aktuell arbeiten dort 13 wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
ergänzt um Personal für IT-Support.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
40. Wie viele Dienstposten umfasst das Weltraumkommando der
Bundeswehr in der Zielstruktur, und wie sind diese Dienstposten dotiert?
Die Kommandostärke ist in seiner Zielstruktur mit einer Größenordnung von
bis zu 250 Dienstposten vorgesehen. Die Führung soll – analog zu den
entsprechenden streitkräftegemeinsamen Kommandos in Frankreich und
Großbritannien – auf der 2-Sterne-Ebene (Besoldungsgruppe B 7) erfolgen. Die
weiteren Aspekte der Frage sind noch Gegenstand laufender Untersuchungen, da die
Feinausplanung und abschließende Entscheidung zur Einnahme der
Zielstruktur derzeit noch aussteht.
41. Auf welche rechtlichen und sonstigen Grundlagen bezog sich die
Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer bei ihrer
Aussage anlässlich der Indienststellung des Weltraumkommandos der
Bundeswehr, wonach die Bundeswehr keine offensiven Operationen im
Weltall beabsichtige?
Die Regeln des Völkerrechts gelten verbindlich auch im Weltraum
einschließlich des Gewaltverbots und der Achtung vor der Souveränität anderer Staaten.
Die Nutzung des Weltraums dient für die Bundeswehr vor allem dem Erhalt
und Schutz der zur Erfüllung ihres Auftrages notwendigen Infrastruktur.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Daneben sieht die Bundesregierung das Verfassungsgebot, Handlungen zu
unterlassen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, auch in diesem Kontext als
bedeutsam an.
42. Welche Auswirkungen hat diese Absicht auf die Interessen, Prioritäten
und Ziele Deutschlands im Weltraum?
Mit der Aufstellung des Weltraumkommandos der Bundeswehr wurde ein
struktureller Schritt vollzogen, um die bundeswehrgemeinsame Umsetzung der
Dauereinsatzaufgabe Weltraumnutzung zentral zu koordinieren und die
deutsche Handlungsfähigkeit in der Dimension Weltraum zu stärken.
43. Welche anderen Akteure im Weltall haben die gleichen Einschränkungen
zur Nutzung des Weltraums öffentlich erklärt wie Deutschland?
Auch für andere Weltraumakteure steht die friedliche Nutzung des Weltraums
im Vordergrund. Die jeweiligen nationalen Positionen können im Bericht des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu verantwortlichem Verhalten
nachvollzogen werden („Report of the Secretary-General on reducing space threats
through norms, rules and principles of responsible behaviours“ (A/76/77)).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]