[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32045 –
Deutschlands Attraktivität für Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher sowie
Spitzenfachkräfte steigern (Brain Gain)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der internationale Wettbewerb um akademisch Hochqualifizierte – also
Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher sowie professionelle Spitzenfachkräfte
– ist hart: Diese können sich in der Regel aussuchen, an welchem Ort sie
forschen, arbeiten und leben wollen und ziehen aus Deutschland weg, sobald die
Rahmenbedingungen nachteilig werden (vgl. beispielsweise die Analyse des
Focus vom 26. Oktober 2019, S. 29,
https://www.focus.de/magazin/archiv/wis
sen-die-rueckkehr-der-superhirne_id_11274019.html).
In diesem Zusammenhang ist es beunruhigend, dass die OECD und die
Bertelsmann-Stiftung Ende 2019 zu dem Schluss gekommen sind, dass sich
Deutschland unter den damals 35 OECD-Ländern nur auf Rang 12 in puncto
Anziehungskraft für hochqualifizierte Akademikerinnen und Akademiker
befindet (
https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Migratio
n_fair_gestalten/IB_Policy_Brief_Wie_attraktiv_ist_Deutschland_12201
9.pdf).
Wenn es um die Gewinnung und das Halten exzellenter Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler aus anderen Ländern in Deutschland geht oder darum,
deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in den USA und in
anderen Ländern forschen, für Deutschland zurückzugewinnen, spricht man
von „Brain Gain“. Von „Brain Drain“ ist hingegen dann die Rede, wenn
Spitzenfachkräfte aus Deutschland fortziehen (vgl. auch den Antrag der Fraktion
der FDP von 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/5077). Dabei wird
insbesondere das einseitige Bestreben, aktiv Spitzenforscher aus dem Ausland im
Sinne des „Brain Gain“ abzuwerben, teilweise kritisch bewertet (vgl. SZ vom
19. Dezember 2019,
https://www.sueddeutsche.de/politik/fachkraefteoffensiv
e-nicht-nur-auf-uns-schauen-1.4730212).
Exakte und vollständige Daten über die Wanderungsbewegungen
hochqualifizierter deutscher Staatsangehöriger gibt es nicht (vgl.
https://www.bundesta
g.de/resource/blob/684420/04d9e83bba4f2afd3a396be78a2d0eb5/WD-6-132-
19-pdf-data.pdf, S. 8 und 9).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32468
19. Wahlperiode 14.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
14. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Lediglich vereinzelt gibt es Zahlen, die den Prozess quantitativ beschreiben.
So teilte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in einem Policy-
Brief von Dezember 2019 mit, dass innerhalb des letzten Jahrzehnts etwa 180
000 Menschen jährlich mit deutscher Staatsangehörigkeit aus Deutschland
heraus ins Ausland gezogen seien. Im Rahmen der korrespondierenden Studie
des German Emigration and Remigration Panel Study (GERPS) wurden
deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Alter zwischen 20 und 70 Jahren
befragt, die zwischen Juli 2017 und Juni 2018 ins Ausland verzogen oder aber
aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekehrt sind (vgl.
https://www.bib.
bund.de/Publikation/2019/pdf/Policy-Brief-Gewinner-der-Globalisierung.pdf
?__blob=publicationFile&v=4). Daraus geht hervor, dass Menschen, die ins
Ausland gehen, überdurchschnittlich hoch qualifiziert sind. So haben 76
Prozent einen Hochschulabschluss, 46 Prozent einen Masterabschluss und 13
Prozent eine Promotion. Die Motive für eine Auswanderung sind dabei
hauptsächlich die eigene berufliche Perspektive (58 Prozent) bzw. die des Partners
(29 Prozent).
Besonders prominent ist an dieser Stelle das Beispiel der rund 7 000
deutschen Ärztinnen und Ärzte, die bereits in die Schweiz ausgewandert sind und
dort etwa jeden fünften Arzt bzw. Ärztin ausmachen (vgl.
https://www.medins
ide.ch/de/post/warum-es-deutsche-aerzte-in-die-schweiz-zieht#:~:text=Rund%
207'000%20%C3%84rztinnen%20und,deutsche%20%C3%84rzte%20wohl%2
0kaum%20funktionieren). Ursachen für die Abwanderung in die Schweiz sind
einerseits die guten Arbeits- und Lebensbedingungen, aber auch steuerliche
Vorteile (vgl. etwa
https://www.aerzteblatt.de/archiv/170530/Arbeitsmarkt-Sc
hweiz-Auf-deutsche-Aerzte-angewiesen).
Besonders signifikant ist außerdem der Nettoverlust an Forschern im Feld der
Künstlichen Intelligenz (KI), einer für die Gegenwart und Zukunft
grundlegenden Technik (vgl. Harhoff, 2018,
https://www.ip.mpg.de/fileadmin/ipmpg/
content/aktuelles/aus_der_forschung/Harhoff_-_Keynote_Nuernberg_-_Einbli
cke_in_die_KI-Forschung.pdf). Weil der Arbeitsmarkt im Bereich der KI
momentan überhitzt ist und es daher schwierig ist, die angestrebten 100 KI-
Professuren qualitativ hochwertig zu besetzen, empfahl die
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) der Bundesregierung daher in ihrem
Gutachten aus dem Jahr 2019, „1.000 internationale Promotionsstipendien
über die nächsten fünf Jahre zu vergeben, um weitere talentierte, international
mobile Nachwuchskräfte für Deutschland zu gewinnen“ (
https://www.e-fi.de/f
ileadmin/Assets/Gutachten/EFI_Gutachten_2019.pdf, S. 30 f.). Dies steigert
einerseits die Anziehungskraft Deutschlands ins Ausland und kann
gleichzeitig den Pool an potenziellen KI-Professoren vergrößern.
Die auch ökonomische Tragweite der Auswanderung deutscher
Staatsangehöriger wird von der Weltbank u. a. durch den finanziellen Umfang von
Überweisungen von länger als ein Jahr im Ausland tätigen eigenen
Staatsangehörigen in die Heimat beschrieben (vgl. dazu
https://www.nzz.ch/meinung/deutsc
hlands-doppeltes-migrationsproblem-zu-und-abwanderung-ld.1464988). Mit
Überweisungen i. H. v. 16,6 Mrd. Dollar von im Ausland tätigen
Staatsangehörigen zurück in die Heimat lag Deutschland 2017 auf Platz 9 der
Auswanderungsländer und damit noch vor Ländern wie den USA, in die von im
Ausland lebenden US-Amerikanern trotz der um einiges höheren
Bevölkerungszahl nur 6 Mrd. Dollar überwiesen worden sind. Auch fällt auf, dass aus
Ländern wie den USA oder der Schweiz deutlich mehr Geld heraus überwiesen
wird, als von im Ausland tätigen eigenen (deutschen) Staatsangehörigen
umgekehrt hineinüberwiesen wird (s. o.).
Während sich der Anteil des internationalen Wissenschaftspersonals an den
vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuF) seit 2010
insgesamt auf 26,5 Prozent erhöht hat und bei der Max-Plank-Gesellschaft
(MPG), Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) und
Leibniz-Gesellschaft (WGL) teils deutliche Steigerungen festzustellen sind,
stagniert der Anteil bei der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) seit 2010
unverändert bei lediglich 10 Prozent („Wissenschaft weltoffen kompakt 2021“,
DZHW und DAAD).
Zwei Expertinnen aus dem Bereich der Talentgewinnung von internationalen
Nachwuchswissenschaftlern benennen praktische Stellschrauben, an denen es
ihrer Meinung nach zu drehen gilt, um sichtbarer und attraktiver für
internationale Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher zu werden. Dr. Anne Schreiter,
Geschäftsführerin der German Scholar Organization (GSO), nennt
insbesondere den bürokratischen Aufwand als Hindernis bei der Gewinnung von
Nachwuchswissenschaftlern (vgl. Focus vom 26. Oktober 2019, S. 29;
https://ww
w.focus.de/magazin/archiv/wissen-die-rueckkehr-der-superhirne_id_1127401
9.html). Auch moniert sie die Intransparenz darüber, wie in Deutschland
Professuren besetzt werden.
Anna Oberle-Brill, die Koordinatorin des German Academic International
Network (GAIN) in New York, hat zudem die Erfahrung gemacht, dass es
Nachwuchswissenschaftlern im Ausland zu oft an Netzwerken und an
übersichtlichen Beratungsstellen hinsichtlich einer Wissenschaftskarriere in
Deutschland fehle (vgl.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article205363
315/Migration-Wie-Deutschland-versucht-ausgewanderte-Spitzenkraefte-zuru
eckzuholen.html).
Ein Hebel dafür, dass mehr internationale Spitzenforscherinnen und
Spitzenforscher sowie Spitzenfachkräfte nach einem Wechsel nach Deutschland
dauerhaft hier bleiben, könnte eine bestmögliche Integration sein (einen
Ansatzpunkt bietet beispielsweise
https://www.abendblatt.de/wirtschaft/article21600
3483/Tausende-Auslaendische-Fachkraefte-verlassen-Deutschland.html).
Gleichzeitig sind auch finanziell wettbewerbsfähige Konditionen relevant. So
bietet beispielsweise Dänemark besondere generelle Steuervergünstigungen
für Forscher (im Sinne der OECD) und „besonders hoch bezahlte ausländische
Mitarbeiter“ (diverse Kriterien): Sie haben die Möglichkeit, über verteilbare
60 Monate mit nur 31,92 Prozent des Einkommens besteuert zu werden
(
https://www.rechtdaenisch.de/unternehmen/steuerrecht/steuerverguenstigung
en-forscher-daenemark/).
Auch könnte Deutschland verstärkt um ausländische Staatsangehörige
werben, die an deutschen Hochschulen einen Abschluss machen. In einem ersten
Schritt ist es wichtig, zu wissen, wie viele der ausländischen Studenten das
Studium beenden und wie viele es abbrechen. Die weiterführende Frage, wie
viele der ausländischen Studenten nach erfolgreichem Abschluss ihres
Studiums in Deutschland bleiben, wird unterschiedlich beantwortet (OECD:
26 Prozent, IW: 44,3 Prozent, BAMF: 54, 5 Prozent) – wobei sich der DAAD
in einer Analyse der verschiedenen Meinungen dem Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) anschließt, wonach etwa die Hälfte aller
ausländischen Studenten zunächst in Deutschland verbleibt (vgl. dazu
https://static.daa
d.de/media/daad_de/pdfs_nicht_barrierefrei/der-daad/analysen-studien/verblei
b_ausl%C3%A4ndischer_studierender_und_absolventen_in_deutschland_blic
kpunkt.pdf, S. 4 ff.). Die meisten planen mittel- bis langfristig in Deutschland
zu bleiben – und tun es auch tatsächlich (vgl.
https://static.daad.de/media/daa
d_de/pdfs_nicht_barrierefrei/der-daad/analysen-studien/verbleib_ausl%C3%A
4ndischer_studierender_und_absolventen_in_deutschland_grafiken.pdf, S. 13:
„Weniger als 10 Prozent wollen weniger als 5 Jahre bleiben.“). Allein diese
Zahlen verdeutlichen das grundsätzliche Potential dieser Gruppe.
In diesem Zusammenhang besteht jedoch weitere Unklarheit darüber, wie
hoch der Anteil der fremdsprachigen Studiengänge an deutschen Hochschulen
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Studiengänge ist (vgl.
https://www.tagesspie
gel.de/wissen/internationalisierung-der-hochschulen-deutsche-unis-zoegern-be
i-englischsprachigen-angeboten/24085102.html). In den Niederlanden
beispielsweise studieren 21 Prozent der Bachelorstudierenden und 70 Prozent der
Masterstudierenden auf Englisch (ebd.).
Jenseits der Bedeutung von hochqualifizierten Akademikerinnen und
Akademikern für die Forschung ist dies auch für den Arbeitsmarkt essenziell. So
vermeldet beispielsweise der halbjährlich erscheinende MINT-Report vom
Frühjahr 2021, dass die MINT-Expertenberufe die größte Engpassgruppe ist
(vgl.
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/
2021/MINT-Fr%C3%BChjahrsreport_2021_finale_Fassung_27_05_2021.pdf,
S. 5 f.) und innerhalb dieser Gruppe die Gruppe der IT-Experten diejenige mit
den drastischsten Entwicklungen und mit großem Zukunftsbedarf ist
(S. 60 ff.).
Die Herausforderung wird überdies dadurch verstärkt, dass in den
kommenden zehn Jahren der jährliche demografische Ersatzbedarf an MINT-
Akademikern um 13 000 auf 75 200 zunehmen wird und damit bereits zwei
Drittel der künftigen Absolventinnen und Absolventen nur dafür benötigt
werden, diesen Ersatzbedarf zu decken und nicht für weiteres Wachstum zur
Verfügung stehen (S. 10). Ein solches wird aber benötigt: Laut der Future-Skills-
Studie des Stifterverbands von 2018 besteht bis 2023 ein Bedarf von etwa 700
000 Tech-Spezialistinnen und Tech-Spezialisten – davon 455 000 Menschen
mit der Fähigkeit der komplexen Datenanalyse (vgl.
https://www.stifterverban
d.org/medien/future-skills-welche-kompetenzen-in-deutschland-fehlen,
S. 6 f.). Auch aus dem MINT-Report vom Frühjahr 2021 geht hervor, dass der
Bedarf nach IT-Expertinnen und IT-Experten zukünftig deutlich steigen wird
(S. 9 f., 21 ff.).
1. Wird die Bundesregierung eine qualifizierte Studie – beispielsweise als
Teil des jährlichen EFI-Gutachtens – zu den Wanderungsbewegungen
des wissenschaftlichen Personals initiieren, um exakt bewerten zu
können,
a) wie sich deutsche Wissenschaftler in der Welt bewegen,
b) warum, und für wie lange sie Deutschland verlassen,
c) warum, wann, und wie viele internationale Wissenschaftler zu uns
kommen, bleiben oder weiterziehen und wo genau sich die
Auswirkungen dessen in der deutschen Forschungs- und
Wissenschaftslandschaft niederschlagen – gerade auch um zukünftige Maßnahmen
zielgerichteter zu machen (vgl. auch Antrag der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/5077)?
Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Neben dem vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und dem
Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW)
herausgegebenen jährlichen Bericht „Wissenschaft Weltoffen“ stehen der
Bundesregierung eine Reihe aktueller Studien zur Verfügung, um
Wanderungsbewegungen des wissenschaftlichen Personals zu bewerten. So erschien etwa im
Jahr 2019 im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) geförderten Initiative „Research in Germany“ in der Schriftenreihe
Hochschulmarketing, Band 17, die Studie „Informations- und
Mobilitätsverhalten: Eine weltweite Befragung internationaler Nachwuchswissenschaftler“.
Weitere Studien laufen beziehungsweise sind bereits geplant: Das Max-Planck-
Institut für demografische Forschung (MPIDR) führt derzeit eine
bibliometrische Analyse zur Wissenschaftlermobilität in Deutschland durch, die vom
DAAD mit Mitteln des BMBF gefördert wird. Der DAAD plant für das Jahr
2022 eine umfassende Studie zu internationalen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in Deutschland, um auf dieser Basis Vorschläge entwickeln zu
können, wie die Attraktivität Deutschlands für diese Zielgruppe weiter
gesteigert werden kann und die Zugangswege für internationale Forscherinnen und
Forscher in das deutsche Hochschul- und Forschungssystem optimiert werden
können. Das BMBF hat zudem bei der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Studie zum Thema „Attracting and
Attaining International Students?“ initiiert. Sie zielt auf eine Verbesserung der
Daten zu internationalen Studierenden und soll auch einen Vergleich von
Politikansätzen im OECD-Raum liefern. Mit ersten Ergebnissen ist im Jahr 2022 zu
rechnen.
2. Wie viele Akademiker in welchen Disziplinen und aus welchen Ländern
sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
eingewandert bzw. in welche Länder ausgewandert?
a) Wie viele beruflich Qualifizierte in welchen Disziplinen und aus
welchen Ländern sind in den letzten zehn Jahren eingewandert bzw. in
welche Länder ausgewandert?
b) Wie viele Promovierte in welchen Disziplinen und aus welchen
Ländern sind in den letzten zehn Jahren eingewandert bzw. in welche
Länder ausgewandert?
Die Fragen 2 bis 2b werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu ausgewanderten Akademikerinnen
und Akademikern vor, da dieses Merkmal in der amtlichen Hochschulstatistik
und der amtlichen Statistik zu Forschung und Entwicklung nicht erfasst wird;
es kann lediglich im Rahmen der Prüfungsstatistik eine Aussage über die
Staatsangehörigkeit getroffen werden. Gleiches trifft auch auf das akademische
Personal an Hochschulen sowie die Promovierten zu. Anhand der
Staatsangehörigkeit in den Hochschulstatistiken sind aber keine Aussagen darüber
möglich, ob eine Einwanderung stattgefunden hat oder nicht, da weder die Dauer
des Aufenthalts in Deutschland erfasst wird, noch ob tatsächlich eine Meldung
des Wohnorts in Deutschland vorliegt.
Akademisches Personal außerhalb der Hochschulen ist kein
Erhebungsbestandteil der amtlichen Hochschulstatistik.
3. Wie bewertet die Bundesregierung das Abschneiden Deutschlands auf
Rang 12 im Vergleich zu den OECD-Staaten in Bezug auf die
Anziehungskraft für hochqualifizierte Akademiker?
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung Gründe für die Platzierung
im Mittelfeld?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dieser Platzierung
gezogen?
Die Platzierung Deutschlands in der genannten Studie resultiert aus der
Berücksichtigung unterschiedlicher Aspekte, etwa der Qualität der beruflichen
Chancen, Einkommen und Steuern, der Zukunftsaussichten, der Möglichkeiten
für Familienmitglieder (etwa Erwerbsmöglichkeiten oder Nachzugsrecht), dem
Kompetenzumfeld, der Diversität und der Lebensqualität. Zudem wurden die
Migrationsbestimmungen für Hochqualifizierte berücksichtigt. Für diese
Bestimmungen bescheinigt die Studie Deutschland bereits vor den mit dem
Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgenommenen Verfahrensvereinfachungen einen
Platz in der Spitzengruppe.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten
ist, erweitert und vereinfacht den Rechtsrahmen für die Einwanderung von
Fachkräften aus Drittstaaten. Die Bundesregierung hat begleitend zum
Fachkräfteeinwanderungsgesetz weitere Maßnahmen zur Verbesserung von
Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren und zur Ausweitung der
Sprachförderung erarbeitet sowie gezielte Werbemaßnahmen im Ausland angestoßen.
Auf dem Dachportal der Bundesregierung stehen unter
https://www.make-it-in-
germany.com/de/ umfassende Informationen für Unternehmen und
ausländische Fachkräfte bereit.
4. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den aus der Praxis
vorgebrachten Vorwürfen der fehlenden Anlaufstellen für talentierte
Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher im Ausland sowie des
übermäßigen bürokratischen Aufwands (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
entgegenzuwirken, um mehr Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher
gewinnen zu können?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind das?
b) Hat sich die Bundesregierung eine Meinung darüber gebildet, ob der
Prozess im deutschen Hochschulsystem, der zur Vergabe einer
Professur führt, von außen betrachtet hinreichend transparent ist?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c) Besteht nach Meinung der Bundesregierung an dieser Stelle Potential
hinsichtlich einer erfolgreicheren Gewinnung von internationalen
Spitzenforscherinnen und Spitzenforschern?
Die Fragen 4 bis 4c werden im Zusammenhang beantwortet
Die strategische Gewinnung wissenschaftlichen Personals betreiben die
Hochschulen in eigener Verantwortung. Diese Aufgabe gehört zum Kernbereich der
wissenschaftlichen Selbstverwaltung und der Hochschulautonomie. Nach dem
Wissenschaftsfreiheitsgesetz gilt auch an außeruniversitären
Wissenschaftseinrichtungen ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Freiheit in diesem
Bereich.
Gemeinsam mit den Ländern hat die Bundesregierung seit 2005 durch
erhebliche zusätzliche Finanzmittel im Rahmen der großen Wissenschaftspakte –
Hochschulpakt und „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“, Exzellenzinitiative
und Exzellenzstrategie sowie Pakt für Forschung und Innovation – die
internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland erheblich
gestärkt.
Die Bundesregierung fördert bereits eine Vielzahl strukturierter Programme,
um die besten Nachwuchskräfte auch aus dem Ausland für das deutsche
Wissenschaftssystem zu gewinnen bzw. im Wissenschaftssystem zu halten. So
vergibt zum Beispiel die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) jährlich
annähernd 1 000 Forschungsstipendien und -preise an hochqualifizierte
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland, die befristete
Forschungsaufenthalte an Forschungseinrichtungen und Hochschulen in
Deutschland ermöglichen. Die aus Mitteln des BMBF finanzierte Alexander von
Humboldt-Professur bietet weltweit führenden Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aus dem Ausland eine dauerhafte Perspektive in Deutschland.
Von 2020 bis 2024 werden bis zu 30 zusätzliche Alexander von Humboldt-
Professuren im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung auf dem Gebiet
der Künstlichen Intelligenz (KI) besetzt. Der ebenfalls vom BMBF gestiftete
Sofja Kovalevskaja-Preis unterstützt besonders vielversprechende
Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher aus dem Ausland beim Aufbau einer
eigenen Nachwuchsgruppe und damit beim Einstieg in die wissenschaftliche
Karriere in Deutschland.
Über den DAAD finanziert das BMBF unter anderem das Programm
„Postdoctoral Researchers International Mobility Experience (P.R.I.M.E.)“. Es fördert
die Auslandsmobilität und Rückkehr von Postdoktoranden aller Nationalitäten
und Fachrichtungen, wobei hier statt eines Stipendiums eine Stelle an einer
deutschen Universität finanziert wird.
Das BMBF fördert zudem das German Academic International Network
(GAIN). Durch Beratungs- und Förderangebote sowie im Rahmen einer
Jahrestagung werden Wissenschaftler in Nordamerika über berufliche Chancen in
Deutschland informiert und Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern vermittelt.
Die Max Planck Schools sind eine organisationsübergreifende Initiative aus der
Wissenschaft. An den Schools, bei denen Spitzenwissenschaftler von
Universitäten und außeruniversitären Forschungsorganisationen in überregionalen
Verbünden zusammenarbeiten, sollen exzellente Studierende aus aller Welt ihre
Promotion, wenn möglich auch in einem „fast track“, also unter Einschluss des
Masters, ablegen können.
Nicht zuletzt sind attraktive Karrierewege und transparente Perspektiven für
Nachwuchswissenschaftler Voraussetzung, um mit der Wirtschaft und anderen
Wissenschaftsstandorten im Wettbewerb um Talente konkurrieren zu können.
Es braucht attraktive Arbeitsbedingungen, um die besten Köpfe zu gewinnen
und zu halten. Das von Bund und Ländern initiierte Tenure-Track-Programm
hat hier bereits weitreichende Impulse für Veränderungen gesetzt. Mit dem
Programm soll die Tenure-Track-Professur als international bekannter und
akzeptierter Karriereweg neben dem herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine
Professur an deutschen Universitäten stärker etabliert werden.
5. Wie viele Alexander-von-Humboldt-Professuren und wie viele
Alexander-von-Humboldt-Stipendien wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren besetzt (bitte nach Jahren und nach
Fachbereichen aufschlüsseln)?
6. Wie war in diesem Zeitraum das Verhältnis von Bewerbungen und
Bewilligungen dieser beiden Stipendien nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die nach Jahren bzw. Fachbereichen aufgeschlüsselten Daten sind den als
Anhang beigefügten Tabellen zu entnehmen.
7. Wie verhält sich die Bundesregierung zum Zusammenhang zwischen
Integration und Verbleib in Deutschland?
Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um ausländische
Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher sowie Spitzenfachkräfte bestmöglich
in Deutschland zu integrieren und damit die Wahrscheinlichkeit ihres
Verbleibs in Deutschland durch Anreize zu erhöhen?
Die Bundesregierung unterstützt auf verschiedenen Ebenen mit diversen
Maßnahmen sowohl Forscherinnen und Forscher bzw. Fachkräfte als auch
Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, um das Ankommen und
die Integration in Deutschland zu erleichtern und damit den Verbleib zu
befördern. Im Einzelnen wird auch auf die Antworten zu den Fragen 3, 12 und 15 bis
15a verwiesen.
Beispielhaft sei hier die Alexander von Humboldt-Professur genannt. Mit ihr
hat die Bundesregierung ein Instrument geschaffen, mit dem weltweit führende
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dauerhaft für Deutschland gewonnen
werden. Dies schließt die Rückgewinnung von Spitzenforschern, die ihren
akademischen Lebenslauf in Deutschland begonnen haben und jetzt an den Top-
Forschungsorten im Ausland als Wegbereiter tätig sind, ein. Mittel für die
Alexander von Humboldt-Professur können auch für systematische
Unterstützung bei Umzug und Integration eingesetzt werden.
8. In welcher Form steht die Bundesregierung hier mit den Ländern im
Austausch, die maßgeblich für die Hochschulen verantwortlich sind, um
beispielsweise Willkommenskulturen an den Hochschulen zu
verbessern?
Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig mit den Ländern zu den
verschiedenen Programmen aus. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 4c
verwiesen. Zum Thema Willkommenskultur wird auf die Antwort zu Frage 9e
verwiesen.
9. Wie hoch ist die Quote der Studierenden in Deutschland mit
ausländischer Staatsangehörigkeit, die nach erfolgreichem Abschluss des
Studiums in Deutschland verbleiben?
a) Wie hoch ist die Verbleibsquote der ausländischen Studierenden in
Deutschland in Relation zu ihrer Abschlussnote in den letzten sieben
Jahren (bitte nach Jahr und Note aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 9a werden im Zusammenhang beantwortet.
Verbleibsquoten lassen sich nur für Studierende aus Staaten außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ermitteln, da diese – im Gegensatz zu
Bürgern aus dem EWR – im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst werden.
Auf dieser Grundlage hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) zuletzt im Jahr 2015 ermittelt, dass etwa 54 Prozent der
Drittstaatsangehörigen, die im Zeitraum von Januar 2005 bis Oktober 2013 in Deutschland
studiert haben und deren Aufenthaltsstatus sich verändert hat, im Oktober 2014
noch in Deutschland lebten. Die meisten von ihnen erhielten eine
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (34 Prozent) oder zur Erwerbstätigkeit
(27 Prozent). Fast jeder Fünfte hat einen Aufenthaltsantrag gestellt, weitere
sieben Prozent halten sich zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland auf. Eine
Aufschlüsselung nach Abschlussnote ist aufgrund der Datenlage nicht möglich.
b) Wie viele der ausländischen Masterstudierenden gehen nach
Abschluss ihres Masters in Deutschland in die Forschung?
Der Bundesregierung liegen aus der amtlichen Hochschulstatistik keine Daten
über Karriere- oder Bildungsverläufe nach dem Studienabschluss in
Deutschland vor.
c) Wie hoch sind die Abbruchquoten internationaler Studierender in den
letzten fünf Jahren, und in welchen Disziplinen?
Studienabbruchquoten für Studierende in Deutschland werden regelmäßig vom
DZHW veröffentlicht, zuletzt im Jahr 2020 für den Absolventenjahrgang 2018
wie folgt:
Studienabbruchquoten internationaler und deutscher Studierender im Bachelor- und Masterstudium
deutsche Studierende internationale Studierende
Absolventenjahrgang Studienabbruchquoten in Prozent
Bachelorstudium
2010 28 46
2012 28 41
2014 29 41
2016 28 45
2018 27 49
Studienabbruchquoten internationaler und deutscher Studierender im Bachelor- und Masterstudium
deutsche Studierende internationale Studierende
Absolventenjahrgang Studienabbruchquoten in Prozent
Masterstudium
2010 Keine Daten vorhanden, aufgrund zu geringer Fallzahlen
war hier noch keine Berechnung möglich2012
2014 17 28
2016 19 29
2018 17 26
Die Studienabbruchquoten werden dabei mit einem Verfahren berechnet, das
auf einem Kohortenvergleich eines Absolventenjahrgangs mit den
korrespondierenden Studienanfängerjahrgängen beruht. Quoten nach einzelnen
Disziplinen bzw. Fächergruppen werden vom DZHW nur für deutsche Studierende
ausgewiesen, bei internationalen Studierenden ist solch eine Berechnung aufgrund
zu geringer Fallzahlen nicht möglich. Für die Bewertung der
Studienabbruchquoten internationaler Studierender ist zu beachten, dass sich diese
ausschließlich auf den Studienerfolg in Deutschland beziehen. Studierende, die während
ihres Studiums von einer deutschen Hochschule an eine Hochschule im
Ausland wechseln, zum Beispiel in ihrem Heimatland, werden demzufolge in
Deutschland als Studienabbrecher gewertet, auch wenn sie im Ausland zum
Abschluss gelangen. Deshalb ist davon auszugehen, dass die ausgewiesenen
Quoten den Studienabbruch der internationalen Studierenden überschätzen. Im
Rahmen der amtlichen Studienverlaufsstatistik ist perspektivisch eine
Auswertungsmöglichkeit über Studienverläufe bis hin zur Promotion und
Studienabbruchquoten beabsichtigt. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen jedoch noch keine
hinreichenden Daten vor.
d) Wie hoch ist die Verbleibsquote der ausländischen Studierenden in
Deutschland nach dem Abbruch ihres Studiums?
In der amtlichen Hochschulstatistik liegen keine Daten über Karriere- oder
Bildungsverläufe nach dem Ende des Studiums vor.
e) Was unternimmt die Bundesregierung, um die Abbruchquote
internationaler Studierender signifikant zu senken?
Das BMBF fördert seit einigen Jahren DAAD-Programme („Integra“,
„Welcome“), die darauf abzielen, internationale Studierende gezielt auf ein Studium in
Deutschland vorzubereiten und ihnen eine erfolgreiche Integration in das
deutsche Hochschulsystem und die Aufnahme bzw. Fortführung eines Studiums zu
ermöglichen. Seit 2019 stehen die ursprünglich für Geflüchtete konzipierten
Programme allen internationalen Studierenden offen. Sie umfassen soziale,
sprachliche und fachliche Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und dienen
unter anderem der Förderung berufsbezogener und interkultureller
Schlüsselkompetenzen. Aktuell werden 122 „Welcome“- und 135 „Integra“-Projekte
gefördert.
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts fördert der DAAD im Rahmen der
Programmfamilie „Stipendien- und Betreuungsprogramm für internationale
Studierende und Doktoranden an deutschen Hochschulen (STIBET)“ unter
anderem Modellprojekte zur Verbesserung der Willkommenskultur und der
Integration internationaler Studierender am Hochschulort. Das Programm zielt darauf
ab, den Studienerfolg internationaler Studierender zu verbessern und hat auch
die Fachkräftegewinnung im Blick.
Das BMBF fördert zudem im Rahmen der Förderlinie „Studienerfolg und
Studienabbruch“ Forschungsvorhaben, die sich theoretisch fundiert und empirisch
orientiert dem Thema widmen. Beispielhaft genannt sei das auf vier Jahre
angelegte Forschungsprojekt „SeSaBa – Studienerfolg und Studienabbruch bei
Bildungsausländern in Deutschland im Bachelor- und Masterstudium“. Auf der
Projekt-Webseite
https://www.daad.de/sesaba findet sich im Bereich
„Veröffentlichungen“ eine laufend aktualisierte Übersicht mit allen Publikationen, die
bisher im Rahmen des Projekts entstanden sind. Eine Abschlusspublikation für
die Hochschulpraxis mit entsprechenden Handlungsempfehlungen wird der
DAAD voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2021 veröffentlichen.
10. Verfügt die Bundesregierung über konkrete Zahlen darüber, wie hoch der
Anteil (nicht die absolute Zahl) fremdsprachiger Studiengänge an den
deutschen Hochschulen ist?
Mit Stand November 2020 werden nach Angaben des Hochschulkompasses der
Hochschulrektorenkonferenz rund 12 Prozent aller Studiengänge auf
Masterebene in einer Fremdsprache angeboten (überwiegend in englischer Sprache).
Für die Bachelorebene liegen kurzfristig keine aktuellen Zahlen vor, es ist
jedoch von einer erheblich niedrigeren Zahl auszugehen.
11. Hat die Bundesregierung geprüft, weshalb der Anteil des internationalen
Wissenschaftspersonals bei der FhG seit 2010 anders als bei den anderen
AuF stagniert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) steht unter den außeruniversitären
Forschungseinrichtungen primär für die angewandte Forschung. Diese
missionsbedingte Ausrichtung führt zu einer engen Zusammenarbeit mit der deutschen
Wirtschaft. Die Mission der FhG trägt deshalb eine stark nationale Komponente
und die Geschäfts- und Projektsprache ist hier häufig Deutsch – anders als in
der Grundlagenforschung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Anteil an
ausländischen Mitarbeitern der FhG proportional zum Aufwuchs der deutschen
Beschäftigten mitgewachsen ist. Dazu ist die FhG im Ausland präsent und
stärkt so den internationalen Dialog und die Vernetzung.
12. Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Befund, dass Deutschland
im Bereich der KI-Forschung einen Nettoverlust, d. h. einen höheren
Outflow als Inflow von Forschern, verzeichnet?
Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um dem
entgegenzuwirken?
Der starke internationale Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte für die
Erforschung, Entwicklung und Anwendung von KI ist aus Sicht der
Bundesregierung eine der zentralen Herausforderungen in diesem Bereich. KI-
Fachkräfte auszubilden, aus dem Ausland zu gewinnen und in Deutschland zu
halten ist daher ein Schwerpunkt der KI-Strategie der Bundesregierung sowie
deren Fortschreibung im Dezember 2020. Die Bundesregierung hat hierzu
verschiedene sich ergänzende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Hierzu zählen
insbesondere
– die Unterstützung der Länder bei der Einrichtung von KI-Professuren, etwa
mit den Alexander von Humboldt-Professuren für KI oder im Rahmen der
Verstetigung der KI-Kompetenzzentren, an denen attraktive
Rahmenbedingungen für Wissenschaftler aus dem In- und Ausland geschaffen werden,
– die Förderung von KI-Nachwuchswissenschaftlerinnen,
– die Einrichtung von DAAD „Schools of Excellence in Artificial
Intelligence“, um eine exzellente, forschungsbasierte Ausbildung auf Master- und
Promotionsebene bereitzustellen,
– den Aufbau von KI-Laboren an Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, in denen unter anderem die Aus- und Weiterbildung
von Masterstudierenden und Anwendern aus der Wirtschaft vorangetrieben
wird,
– die Maßnahme KI-Nachwuchs@FH, um gezielt Nachwuchskräfte im
Bereich KI für Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte
Wissenschaften zu gewinnen,
– Programme zur Förderung des internationalen Austauschs von Studierenden
und Forschern im Bereich Informatik und KI, zum Beispiel die DAAD-
Programme „Research Internships in Science and Engineering (RISE)“ und
„Postdoctoral Networking Tour in Artificial Intelligence (Postdoc-NeT-
AI)“.
13. Hat die Bundesregierung die Forderung der EFI aus dem Jahr 2019
umgesetzt, über fünf Jahre 1 000 Promotionsstipendien zu vergeben, „um
weitere talentierte, international mobile Nachwuchskräfte für
Deutschland zu gewinnen“?
a) Wenn nein, plant sie, diesen Vorschlag aufzugreifen, und wenn ja,
wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat hierzu keine gesonderte Initiative aufgesetzt oder
geplant. Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es eines breiten
Maßnahmenportfolios für verschiedene Karrierestufen und Qualifizierungswege, um den KI-
Fachkräftebedarf zu decken. Die Bundesregierung hat dafür verschiedene
Maßnahmen aufgesetzt. Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung gebildet zu dem Vorgehen in
Dänemark, Forscherinnen und Forschern sowie besonders hoch
qualifizierten ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besondere
Steuervorteile zu gewähren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche
Schlüsse zieht sie hieraus ggf.?
Die Bundesregierung überprüft fortlaufend das bestehende Steuerrecht auf
etwaigen Anpassungsbedarf. In diesem Zusammenhang werden auch
Erfahrungen aus dem Ausland einbezogen. Dabei setzt sich die Bundesregierung für
fairen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen ein, dies gilt in
der EU und ebenso im breiteren internationalen Kontext.
15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem in den
nächsten Jahren erheblich wachsenden Bedarf an IT-Expertinnen und IT-
Experten?
a) Was unternimmt sie konkret, um diesen zu decken?
Die Fragen 15 und 15a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung sieht den Fachkräftebedarf im Bereich der
Schlüsseltechnologien, wie den Informations- und Kommunikationstechnologien, als eine
der zentralen Herausforderungen an. Der beschleunigte Strukturwandel des
Arbeitsmarktes durch Digitalisierung, aber auch durch Dekarbonisierung und
demografischen Wandel führt zudem zu einer zunehmenden Gleichzeitigkeit von
Fachkräftemangel in einigen Branchen und Regionen und Arbeitsplatzabbau in
anderen Branchen und Regionen. Ein zentrales Ziel der Fachkräftestrategie der
Bundesregierung ist es, diese Herausforderungen zu adressieren. Einen
wichtigen Beitrag hierzu leistet die Weiterbildung der jetzt im Erwerbsleben
stehenden Arbeitnehmer, zu deren Stärkung die Bundesregierung in den vergangenen
Jahren viel bewegt hat.
Zusammen mit den Sozialpartnern und den Ländern hat die Bundesregierung
eine Nationale Weiterbildungsstrategie vor dem Hintergrund der sich
beschleunigenden Digitalisierung entwickelt und einen großen Teil der vereinbarten
Maßnahmen bereits umgesetzt. Finanzierungsinstrumente wie das Aufstiegs-
BAföG oder die Bildungsprämie ermöglichen auch für den
Informationstechnologie-Sektor individuell neue Entwicklungsperspektiven.
Durch das Qualifizierungschancengesetz haben Betriebe und ihre
Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, grundsätzlich die Möglichkeit, von
der Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit zu profitieren. Mit
dem Arbeit-von-morgen-Gesetz wurde die Unterstützung nochmals
ausgeweitet. Hiervon profitieren auch zunehmend die Berufe der Informations- und
Kommunikationstechnologie, wie die Eintrittszahlen in die
Weiterbildungsmaßnahmen zeigen.
In engem Zusammenwirken von Bundesregierung, Ländern und Sozialpartnern
und orientiert am berufsspezifischen Bedarf werden bestehende Aus- und
Fortbildungsordnungen kontinuierlich modernisiert. Dabei spielt die Ausrichtung
der Aus- und Fortbildungsinhalte auf die Erfordernisse einer zunehmend
digitalen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Im April 2020 haben sich die für die
berufliche Bildung verantwortlichen Akteure darauf geeinigt, dass künftig digitale
Kernkompetenzen in jedem Ausbildungsberuf vermittelt werden. Hierfür haben
sie die neue Standardberufsbildposition „Digitalisierte Arbeitswelt“
beschlossen. Diese legt künftig in allen Ausbildungsordnungen wichtige Grundlagen für
die Anpassung der beruflichen Bildung an den digitalen Wandel. Daneben
wurden insbesondere im Kontext der Digitalisierung auch neue Berufe geschaffen
und ein breites Angebot an Zusatzqualifikationen für spezielle digitale
Kompetenzen entwickelt.
Zudem ist die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses etwa ein
zentraler Bestandteil technologiespezifischer Verbundvorhaben des BMBF. Hier
bestehen breite Möglichkeiten zur Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern
in anwendungsorientierten Projekten. In den Verbünden entstehen direkte
Kontakte mit der Industrie, die Bedarf an Fachkräften hat. Als Beispiel für die breit
angelegte, systematische Förderung wird für den Bereich der KI auf die
Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Im Rahmen des Förderkonzepts Medizininformatik ist eine verstärkte
Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses vorgesehen. Um einen Anreiz für
die Einrichtung zusätzlicher Professuren für Medizininformatik zu geben, bietet
das BMBF den beteiligten Hochschulen die Förderung von Nachwuchsgruppen
als Unterbau für eine neue Medizininformatik-Professur an. Die auf fünf Jahre
angelegten Nachwuchsgruppen werden mit jeweils rund 1,5 Mio. Euro
gefördert.
Mit dem Aktionsplan ErUM-Data verfolgt das BMBF das Ziel, die
Digitalisierung in der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung an
Forschungsinfrastrukturen voranzutreiben. Dazu konzentriert sich der Aktionsplan als Teil des
Rahmenprogramms „Erforschung von Universum und Materie (ErUM)“
fachlich auf die drei Themenfelder Forschungsdatenmanagement, föderierte
Digitalinfrastrukturen und Software und Algorithmen. Eines der drei übergeordneten
Ziele des Aktionsplans ErUM-Data ist der Ausbau der digitalen Kompetenzen
in der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung, das von den geplanten
Maßnahmen aufgegriffen wird. Insgesamt sind bis zu 120 Mio. Euro über zehn
Jahre für die verschiedenen Maßnahmen des Aktionsplans vorgesehen. Unter
anderem ist im Rahmen der Projektförderung die Förderung von innovativen
und interdisziplinären Forschungs- und Entwicklungsvorhaben geplant. Eine
erste Förderrichtlinie wurde im Mai 2021 veröffentlicht. Ein großer Teil der
Finanzmittel ist für die Finanzierung von Nachwuchswissenschaftler in
verschiedenen Karrierestufen vorgesehen. Diese haben so die Möglichkeit, an aktuellen
Forschungsfragen an der Schnittstelle zwischen Naturwissenschaft und
Informationstechnologie (IT) zu forschen und sich aktuelle Kenntnisse in digitalen
Technologien und Methoden anzueignen. Kurz- bis mittelfristig findet ein
Innovationstransfer durch Köpfe statt. Ein Großteil dieser hervorragend
ausgebildeten IT-Experten wechselt früher oder später in die deutsche Wirtschaft und
bringt dort neues Wissen zu innovativen, digitalen Technologien und Methoden
in die Unternehmen ein. Auch die Projektförderung ErUM-Pro trägt im Bereich
Digitalisierung/IT zur Ausbildung von IT- Experten für Deutschland bei.
Zur IT-Nachwuchssicherung dient auch der ganzheitliche orientierte MINT-
Aktionsplan des BMBF, der diverse Fördermaßnahmen im Bereich
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) entlang der
Bildungskette – von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschule – bündelt.
Dazu zählt auch der bundesweite Ausbau der Nachmittagsangebote für Kinder und
Jugendliche durch lokale Verbünde, so genannte MINT-Cluster. Die Angebote
der Clusterpartner dienen dazu, das MINT-Interesse über die Sekundarschulzeit
aufrecht zu erhalten und zu fördern – bei Jungen wie bei Mädchen – und den
Grundstein für eine spätere berufliche oder akademische Ausbildung in einem
MINT-Beruf zu legen.
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Kompetenzzentrum
Fachkräftesicherung (KOFA) zudem insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen
dabei, Fachkräfte zu finden, zu binden und zu qualifizieren. Mit der Studie
„Die Fachkräftesituation in IT-Berufen und Potentiale der Zuwanderung“ hat
das KOFA im Dezember 2020 Unternehmen auch aktuelle
Handlungsempfehlungen in Bezug auf die Rekrutierung von IT-Fachkräften zur Verfügung
gestellt.
Zugleich ist absehbar, dass inländische Potenziale nicht ausreichen werden, um
den Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken. Deshalb setzt die
Bundesregierung auch auf die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem
europäischen und nichteuropäischen Ausland. Um die Einwanderung von Fachkräften
aus Drittstaaten als ein Instrument der Fachkräftesicherung zu stärken, können
durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz insbesondere qualifizierte
Fachkräfte aus Drittstaaten mit beruflicher Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter nach
Deutschland einwandern. Es ermöglicht Drittstaatsangehörigen, eine
Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung in Berufen auf dem Gebiet
der Informations- und Kommunikationstechnologie unabhängig von einer
formalen Qualifikation als Fachkraft zu erhalten, wenn ein konkretes
Arbeitsplatzangebot vorliegt sowie ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse bestehen.
Voraussetzung ist, dass eine in den letzten sieben Jahren erworbene, mindestens
dreijährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation
vorliegt, die Höhe des Gehalts mindestens 60 Prozent der jährlichen
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt und die Person
über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt. Im begründeten
Einzelfall kann auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichtet werden.
Neben der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens durch das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung seit 2020 unter der Dachmarke „Make
it in Germany“ Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt, die IT-Fachkräfte
speziell in den Blick nehmen. Insbesondere wurden eine englischsprachige
Informationsseite eingerichtet (
https://www.make-it-in-germany.com/en/jobs/it-s
pecialist-in-germany) und Webinare für IT-Fachkräfte aus Drittstaaten
angeboten. Daneben wurde Online-Werbung in ausgewählten Ländern für diese
Zielgruppe geschaltet.
Darüber hinaus setzt seit Januar 2020 die Service GmbH des Deutschen
Industrie- und Handelskammertags (DIHK) in Kooperation mit der
Bundesagentur für Arbeit das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
geförderte Pilotprojekt zur Fachkräfteeinwanderung „Hand in Hand for
international Talents“ um. Ziel des Projektes ist es, einen idealtypischen Rekrutierungs-
und Einwanderungsprozess zu erproben und Fachkräfte unter anderem aus IT-
Berufen für Unternehmen in Deutschland zu gewinnen.
b) Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Ländern die meisten IT-
Expertinnen und IT-Experten nach Deutschland kommen, und wenn
ja, aus welchen?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit sind
die TOP-5-Herkunftsländer für IT-Experten Indien, die Russische Föderation,
die Türkei, Italien und die Ukraine.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/32468
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ISSN 0722-8333]