BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wahlbeteiligung der deutschen Staatsbürger im Ausland

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

07.09.2021

Aktualisiert

22.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/3210325.08.2021

Wahlbeteiligung der deutschen Staatsbürger im Ausland

der Abgeordneten Till Mansmann, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja Hessel, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In ausländischen Staaten findet sich ein uneinheitliches System zur Stimmabgabe vor. Während Mitarbeitern von Konsulaten, Botschaften und Vertretungen neben der Briefwahl auch eine Urnenwahl zur Verfügung steht, können andere deutsche Staatsbürger im Ausland lediglich auf die Briefwahl zurückgreifen. Hier ergeben sich nach Ansicht der Fragesteller vermehrt Probleme bei weit von Deutschland entfernten Staaten wie Australien oder Neuseeland. Einerseits benötigen die ausgefüllten Wahlunterlagen entsprechend lange, um nach Deutschland zu gelangen. Andererseits trägt der Staatsbürger im Ausland das Risiko, dass die Post auf dem Weg verloren geht.

Damit sind die demokratischen Partizipationsmöglichkeiten aller im Ausland lebenden Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland nicht identisch.

In der Vergangenheit war immer wieder zu beobachten, dass verschiedene Staaten mit unterschiedlich hohem Aufwand die Wahlbeteiligung der im Ausland lebenden eigenen Staatsbürger zu ermöglichen suchen. Dies gilt sowohl für mehr Möglichkeiten zur Stimmabgabe, aber auch für mehr direkte Aufforderung zur Partizipation.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Ist es für die Bundesregierung nachvollziehbar, wie viele der zur Bundestagswahl 2017 in das Wahlverzeichnis eingetragenen Auslandsdeutschen ihren Wahlbrief ordnungsgemäß zurückgesendet haben (§ 36 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG))?

Wenn ja, werden hierbei die Staaten erfasst, aus denen die Wahlbriefe zurückgesendet wurden (bitte nach Wohnstaat und Anzahl aufschlüsseln)?

2

Wie viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben bei der letzten Bundestagswahl in ausländischen Staaten, die mehr als 800 ins Wahlregister eingetragene, im Ausland lebende deutsche Staatsbürger aufweisen, ihre Stimme tatsächlich abgegeben?

3

Wie viele Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland haben nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt in den in Frage 2 spezifizierten jeweiligen Staaten gewohnt, und wie errechnet sich danach die Wahlbeteiligung deutscher Staatsbürger in diesen Ländern bei der Bundestagswahl 2017?

4

Ist es für die Bundesregierung nachvollziehbar, wie viele der zur Bundestagswahl 2017 in das Wahlverzeichnis eingetragenen in Neuseeland lebenden Deutschen ihren Wahlbrief ordnungsgemäß zurückgesendet haben?

5

Ist es für die Bundesregierung nachvollziehbar, wie viele der zur Bundestagswahl 2017 in das Wahlverzeichnis eingetragenen Auslandsdeutschen ihren Wahlbrief ordnungsgemäß zurückgesendet haben (§ 36 Absatz 1 BWahlG)?

6

Wie ist das Verhältnis zwischen den Wahlbeteiligungen bei den Mitarbeitern deutscher Botschaften, Konsulaten und Auslandsvertretungen im Vergleich zu den übrigen im Ausland wohnenden Staatsbürgern der Bundesrepublik Deutschland?

7

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Wahlbeteiligung von wahlberechtigten deutschen Staatsbürgern, die dauerhaft im Ausland leben, anzuregen?

8

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Wahlbeteiligung unter den Mitarbeitern deutscher Botschaften, Konsulate und Auslandsvertretungen anzuregen?

9

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter der Auslandshandelskammern neben der Briefwahl noch weitere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben?

10

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Abgabe von Stimmen für im Ausland wohnende Deutsche in allen ausländischen Staaten, in denen Deutschland Botschaften, Konsulate, oder Auslandsvertretungen unterhält, vergleichbar geregelt?

11

Zieht die Bundesregierung in Betracht, das aktuelle System der Briefwahl für im Ausland lebende deutsche Staatsbürger zu überarbeiten, wenn ja, wie?

12

Wieso ist es deutschen Staatsbürgern nicht möglich, ihren Stimmzettel bei der deutschen Botschaft ihres jeweiligen Wohnortes einzureichen, von wo aus diese, über das Verfahren der Botschaftspost, die Wahlunterlagen an das Auswärtige Amt senden könnten?

13

Sollte die in Frage 12 angeregte Lösung nicht in Betracht kommen, arbeitet die Bundesregierung aktuell an anderen Lösungen, um eine digitale Abstimmung für im Ausland lebende deutsche Staatsbürger zu ermöglichen?

14

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten, in denen einheitliche Möglichkeiten zur Stimmabgabe für Mitarbeiter von Botschaften und allen anderen deutschen Staatsbürgern im selben Staat angeboten wurden?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnis zu Umfragen zu den Wahlergebnissen der Mitarbeiter der deutschen Botschaften europaweit, und wenn ja, bitte die Ergebnisse anfügen?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnis zu Umfragen zu den Wahlergebnissen der deutschen Staatsbürger im Ausland, aufgeteilt nach Staaten, und wenn ja, bitte die Ergebnisse anfügen?

17

Gab es 2017 außer den Möglichkeiten der bereits genannten Staaten und der klassischen Beantragung von Briefwahl weitere Möglichkeiten, wie deutsche Staatsbürger im Ausland ihre Stimme abgeben konnten?

18

Werden sich bei der anstehenden Bundestagswahl 2021 im Hinblick auf deren Abwicklung signifikante Unterschiede für im Ausland lebende Deutsche im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 ergeben, und wenn ja, inwiefern?

19

Gibt es Pläne der Bundesregierung, die Beteiligung an Bundestagswahlen für im Ausland lebende Deutsche zu erleichtern, und wenn ja, wie sehen diese aus?

20

Gibt es Pläne der Bundesregierung, mehr Initiativen zu unternehmen, die im Ausland lebenden deutschen Staatsbürger zur Wahl zu animieren, und will sie die Art und Weise je nach Staat anpassen, mit der sie die wahlberechtigten im Ausland lebenden deutschen Staatsbürger zur demokratischen Partizipation auffordert?

Berlin, den 18. August 2021

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen