Aktueller Stand beim Arbeitsschutz in Deutschland
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die EU-Expertenkommission SLIC (Senior Labour Inspectors Committee) hat das deutsche Arbeitsschutzsystem im Jahr 2017 bereits zum zweiten Mal kritisch unter die Lupe genommen. Dem deutschen Arbeitsschutz werden Fortschritte bescheinigt. Es wird aber unterstrichen, dass es auch noch effektive Probleme gibt und dass hierzulande tiefgreifende Verbesserungen notwendig sind. Neu ist das nicht. Bereits in den Jahren 2004 bis 2006 hatte die Expertengruppe dem deutschen Arbeitsschutzsystem u. a. bescheinigt, es habe zu wenig Aufsichtspersonal, die Zahlen der Betriebsbesichtigungen und der entsprechenden Sanktionen seien zu niedrig.
SLIC kommt in ihrem jüngsten Bericht zu der Erkenntnis, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf der einen Seite und Ländern und Unfallversicherung auf der anderen sei nach wie vor nicht zufriedenstellend. Der Bund könne sich nicht auf die Rechtsetzung beschränken und so tun, als ginge ihn die mangelhafte Umsetzung (der „Vollzug“) durch die Bundesländer nichts an. Auch 2017 stellt SLIC fest, die personelle Ausstattung der Arbeitsschutzbehörden der Länder sei überall unzureichend. Doch wie sieht es heute, fast fünf Jahre später, aus?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Personalstellen standen den Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung für den Arbeitsschutz in den Jahren von 2011 bis 2020 zur Verfügung, und wie viele dieser Stellen waren nicht besetzt (bitte nach Bundesländern sowie nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG), Unfallversicherungsträgern (UVT) der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
Wird das selbst gesteckte Mindestziel, nämlich dass 25 Prozent der Personalressourcen der Länderbehörden für die aktive Überwachung gestellt werden sollten, nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht?
Für wie viele Betriebe ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Gewerbeaufsichtsbeamter bzw. eine Gewerbeaufsichtsbeamtin in den jeweiligen Bundesländern zuständig (bitte nach Bundesländern sowie nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Durchschnittsalter des Personals in den Aufsichtsbehörden (bitte nach Bundesländern sowie nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Aufsichtsbehörden mit dem zur Verfügung stehenden Personal ihre Verpflichtungen beim Arbeitsschutz erfüllen können?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie viel Prozent des Personals in den Aufsichtsbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine berufliche Qualifikation mit technischem Hintergrund bzw. andererseits mit sozialem Ausbildungshintergrund (psychologische und sozialpädagogische Berufe), der der Begutachtung von psychischen Gefährdungen gerecht wird (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Aufsichtspersonal mittlerweile ausreichend qualifiziert ist, um den Anforderungen bei der Beurteilung psychischer Gefährdungen gerecht zu werden?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie viel Prozent der kleinen, mittelgroßen und großen Betriebe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2011 bis 2020 besichtigt (bitte mit den Angaben: Gesamtzahl der Betriebe bzw. aufgesuchte Betriebe bzw. Prozentzahl aufgesuchte Betriebe und nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
In welchen Zeiträumen werden nach Kenntnis der Bundesregierung kleine, mittelgroße und große Betriebe rein rechnerisch im Durchschnitt von den Arbeitsschutzbehörden besichtigt (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
In welchem prozentualen Umfang fanden nach Kenntnis der Bundesregierung aktive und risikoorientierte Überwachungen durch die Arbeitsschutzbehörden statt, und wie groß war der Anteil der reaktiven Überwachungstätigkeit, also der Überwachung, die auf Probleme reagiert, mit denen sie konfrontiert wird, z. B. Unfälle (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
In welchem prozentualen Verhältnis wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Besichtigungen das Sachgebiet „psychische Belastungen“ im Vergleich zu technischen Sachgebieten geprüft, und rein rechnerisch bei der wievielten Besichtigung werden die Sachgebiete „Arbeitsplatz, Arbeitsstätte, Ergonomie“ bzw. „psychische Belastungen“ durchschnittlich behandelt (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
In welchem prozentualen Verhältnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Besichtigungen im Jahr 2020 die Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln überprüft (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
Wie viele Anordnungen, Verwarnungen, Bußgeldbescheide und Strafanzeigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2011 bis 2020 aufgrund der Besichtigungen ausgesprochen (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn häufigsten Mängel für Anordnungen, Verwarnungen, Bußgelder und Strafanzeigen?